1947 Protokollübersicht2026-03-30T15:58:03+02:00
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5. Ministerratssitzung 3.1.1947

5. Ministerratssitzung am Freitag, den 3.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick. Es fehlten die Minister Feller, Dr. Haberer, Stübinger3
Tagesordnung
  • A. Stellung der Pfalz
  • B. Ernennungen
  • C. Dienstnoten der Militärregierung
  • D. Verschiedenes (Vertraulichkeit der Kabinettssitzungen; Landesverordnung über die Wiederherstellung der gerichtlichen Zuständigkeit zur Entscheidung über den Stillstand der Rechtspflege)

A. Stellung der Pfalz4

Der Herr Ministerpräsident wünschte den Herren Glück und Erfolg für die gemeinsame Arbeit im neuen Jahr und gab Kenntnis von dem Schreiben, das Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub5 unter dem 24.12.1946 je Geschäftsordnung wurden den Kabinettsmitgliedern überreicht. Es wurde mitgeteilt, daß um 10.00 Uhr eine Sitzung der Gemischten Kommission stattgefunden [habe], an der allerdings die Herren aus der Pfalz nicht teilgenommen hätten. Die Beschlüsse der Gemischten Kommission wurden bekanntgegeben und fanden die einmütige Zustimmung des Kabinetts.6 Mit Rücksicht auf die nicht anwesenden Mitglieder aus der Pfalz wurde aber von förmlichen Beschlüssen abgesehen und eine erneute Besprechung der Angelegenheit in der am 7.1.1947 um 10.00 Uhr stattfindenden Ministerratssitzung in Aussicht genommen.7

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 21-23. Anlagen: 1. LVO über die Wiederherstellung der gerichtlichen Zuständigkeit zur Entscheidung über den Stillstand der Rechtspflege (Best. 860 Nr. 9601; Nr. 8186); 2. Protokoll der Sitzung der GK vom 3.1.1947 mit Entwurf einer Geschäftsordnung zur Verwaltung der Pfalz (Best. 700,155 Nr. 62, S. 15-19).
2Uhrzeit über den Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Die aus der Pfalz stammenden Minister fehlten wegen der ungünstigen Witterungsverhältnisse. Vgl. Fraktionssitzung der CDU am 8.1.1947 (Best. 663,2 Nr. 209, S. 7).
4Zuletzt 4. MRS am 17.12.1946, TOP G.
5Dr. Otto Eichenlaub (1898-1954), 1922 leitende Tätigkeit bei der BASF, 1925 Wirtschaftsredakteur beim „General-Anzeiger“ Ludwigshafen, 1933 Referent bei der IHK Ludwigshafen, 1939-1945 Militärdienst, nach Kriegsende bis Ende Sept. 1945 Leiter des Nachrichten- und Presseamtes des Oberregierungspräsidiums in Neustadt, 1.10.1945-18.7.1947 ORPräs der Pfalz, 1947-1952 Sequesterverwalter der Rheinischen Kreditbank im Auftrag der französischen Militärregierung, 1948-1949 Leiter des Schifffahrtsamtes Mittelrhein, 1952-1953 Wartestand, 1953 Pensionierung; CDU, MdGK, MdBLV (Springorum, Entstehung, S. 117-128 und S. 203-217; Best. 860P Nr. 362; Best. 860 Nr. 6199, Bl. 90-95, und Nr. 1102, S. 51-53).
6Die GK hatte auf ihrer Sitzung (Brommer, Quellen, S. 330-333), an der die pfälzischen Mitglieder und der Trierer RPräs Steinlein aus Witterungsgründen nicht hatten teilnehmen können, im Verlauf einer „lebhafte[n] Aussprache das gesamte Vorgehen […] und die gesamte Haltung des Herrn Oberregierungspräsidenten einmütig missbilligt”. Man beschloss, nicht in […]
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6. Ministerratssitzung 7.1.1947

6. Ministerratssitzung am Dienstag, den 7.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick
Tagesordnung
  • A. Pfalzfrage

A. Pfalzfrage

Nach eingehender Erörterung der Pfalzfrage3 wurde einstimmig beschlossen:

„Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz betrachtet es als ihre oberste Pflicht, die auch von der Militärregierung gewünschte rechtliche und verwaltungsmäßige Einheit des neuen Landes zu begründen und mit allen Mitteln zu wahren. Der vom Oberregierungspräsidenten Dr. Eichenlaub gemachte Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Arbeit der Provinzialregierung der Pfalz4 bis zum Inkrafttreten der Landesverfassung wird von der Landesregierung einmütig abgelehnt, da er einen Versuch darstellt, die Einheit des neuen Landes zu zerreißen. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit schärfster Mißbilligung davon Kenntnis genommen, daß das Oberregierungspräsidium Neustadt die Arbeit der Landesregierung sabotiert und insbesondere den pfälzischen Ministern bewußt Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung ihrer Arbeit in den Weg legt. Die Landesregierung wird gegen diese Machenschaften mit den schärfsten Maßnahmen vorgehen, die verantwortlichen Beamten abberufen und sie darüber hinaus disziplinarisch zur Rechenschaft ziehen. Der Minister Dr. Haberer wird ermächtigt, als Beauftragter des Ministerpräsidenten in Neustadt alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung der Anordnungen der Landesregierung erforderlich sind, insbesondere die notwendigen personellen Veränderungen zu veranlassen.”5 Der Herr Innenminister Steffan wurde beauftragt, als Vertreter der Landesregierung an der Gerichtsverhandlung gegen Tillessen am 8.1.1947 in Rastatt6 teilzunehmen.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 25. Anlage: Beschluss des Ministerrates vom 7.1.1948 betr. Verwaltung der Pfalz (Best. 860 Nr. 9601 und Nr. 8186).
2Uhrzeit über den Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Zuletzt 5. MRS am 3.1.1947, TOP A.
4Ebd.
5Der Ministerratsbeschluss ist dem Protokoll als Anlage in einer redigierten Version zweimal (Ausfertigung und Durchschlag) angeheftet. Die Abweichungen von der dem Protokoll einverleibten Version übernehmen die mit Bleistift vorgenommenen Korrekturen in der von MinPräs Boden mit Bleistift paraphierten Durchschlag („B“) in Best. 860 Nr. 8186: Im letzten Absatz ist im Wort „Ministerpräsidenten” der Wortteil ”präsidenten” gestrichen und durch ”rates” ersetzt worden. Im letzten Satz ist der zweite Satzteil ”insbesondere die notwendigen personellen Veränderungen zu veranlassen” gestrichen. In der zur Unterrichtung des GenGouv bestimmten zweisprachigen Fassung (Best. 860 Nr. 1006, S. 359) fehlen diese Veränderungen. – Fortgang 7. MRS vom 8.1.1947, TOP A.
6Bezug: Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Heinrich Tillessen wegen Ermordnung des Weimarer Zentrumsabgeordneten Matthias Erzberger vor dem Französischen Hohen Gericht in Rastatt. Vgl. Journal Officiel Nr. 61 (1947), S. 605-636; Brommer, Landesregierung, S. 549; Pendaries, procès, S. 80, 83-93 und S. 95.

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7. Ministerratssitzung 8.1.1947

7. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 8.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlten die Minister Junglas und Steffan.

Tagesordnung
  • A. Pfalzfrage
  • B. Wiederaufbau des Katholischen Lesevereins

A. Pfalzfrage

Der Herr Ministerpräsident berichtete eingehend über die Besprechung, die am 7. Januar 1947 um 18.15 Uhr bei dem Herrn Generalgouverneur stattgefunden hat und an der außer ihm noch die Herren Minister Dr. Haberer und Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub teilgenommen haben.3 Nach einer Aussprache hierüber wurde beschlossen, den letzten Absatz in dem Beschluß des gestrigen Ministerrates zu ändern, so daß der Beschluß nunmehr nachstehenden Wortlaut hat:

„Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz betrachtet es als ihre oberste Pflicht, die auch von der Militärregierung gewünschte rechtliche und verwaltungsmäßige Einheit des neuen Landes zu begründen und mit allen Mitteln zu wahren. Der vom Oberregierungspräsidenten Dr. Eichenlaub gemachte Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Arbeit der Provinzialregierung der Pfalz4 bis zum Inkrafttreten der Landesverfassung wird von der Landesregierung einmütig abgelehnt, da er einen Versuch darstellt, die Einheit des neuen Landes zu zerreißen. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit schärfster Mißbilligung davon Kenntnis genommen, daß das Oberregierungspräsidium Neustadt die Arbeit der Landesregierung sabotiert und insbesondere den pfälzischen Ministern bewußt Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung ihrer Arbeit in den Weg legt. Die Landesregierung wird gegen diese Machenschaften mit den schärfsten Maßnahmen vorgehen, die verantwortlichen Beamten abberufen und sie darüber hinaus disziplinarisch zur Rechenschaft ziehen. Der Minister Dr. Haberer wird ermächtigt, als Beauftragter des Ministerrates in Neustadt alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Durchführung der Anordnungen der Landesregierung erforderlich sind.”5

Weiter wurde beschlossen, daß die Landesregierung am Montag, den 13. Januar 1947 nach Neustadt fährt, um mit der Provinzialregierung zu verhandeln.6 Präsidialdirektor Dr. Rick und Dr. Happ sollen schon vorher nach Neustadt fahren, um die Verhandlungen vorzubereiten.

B. Wiederaufbau des Katholischen Lesevereins

Der Herr Ministerpräsident legte den Plan für den Wiederaufbau des Katholischen Lesevereins vor, wodurch die Möglichkeit geschaffen werden soll, der Landesversammlung eine bessere Unterbringung zu bieten.7 Zu der Angelegenheit soll der Leiter des Wiederaufbauamtes, Herr Mansfeld,8 noch gehört werden.9

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 27-28.
2Uhrzeit zum Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Zuletzt 6. MRS am 7.1.1947, TOP A. Vgl. das Schreiben von ORPräs Eichenlaub an die Militärregierung in Neustadt vom 9.1.1947 (Brommer, Quellen, S. 333-338). Demnach hatte MinPräs Boden gegenüber GenGouv Hettier de Boislambert die Auffassung vertreten, dass die durch das Oberpräsidium der Pfalz entworfene Geschäftsordnung im Widerspruch zur Verfassung […]
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8. Ministerratssitzung 10.1.1947

8. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlten die Minister Junglas, Dr. Lotz, Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung
  • A. Presseberichterstattung zur Pfalzfrage
  • B. Landesverordnung über Lohnausfallunterstützung

A. Presseberichterstattung zur Pfalzfrage3

Minister Dr. Haberer gab Kenntnis von zwei Veröffentlichungen in der rheinpfälzischen Zeitung4 und dem Mainzer Anzeiger5 und legte den Entwurf einer amtlichen Erwiderung vor. Nach längerer Beratung wurde der endgültige Text der amtlichen Verlautbarung festgelegt und es wurde beschlossen, den Herrn Gouverneur zu bitten, die Ver-öffentlichung in Neustadt anzuordnen (siehe Anlagen).6

B. Landesverordnung über Lohnausfallunterstützung

Anliegende Landesverordnung wurde eingehend beraten und ihre Annahme einstimmig beschlossen.7

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 29. Anlagen: 1. Artikel der „Rheinpfalz“ vom 8.1.1948 betr. Verwaltung der Pfalz; 2. Auszug aus einem Artikel der NMA vom 9.1.1947; 3. Richtigstellung durch die Landesregierung; 4. LVO über Lohnausfallunterstützung für das Land Rheinland-Pfalz (Best. 860 Nr. 9601 und Nr. 8186).
2Uhrzeit zum Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Zuletzt 7. MRS am 8.1.1947, TOP A.
4„Rheinpfalz“ vom 8.1.1948 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1).
5Bezug: NMA (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2). Beide Artikel machten Aussagen über die Verfassung der Pfalz, welche die Sonderstellung der dortigen Verwaltung bekräftigten. Vgl. Schölzel, Pressepolitik, S. 67 und S. 93.
6Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3. Die Korrekturen in der Fassung in Best. 860 Nr. 8186 sind übernommen in der Ausfertigung (ebd. Nr. 9601.) Bei diesem Text handelt es sich jedoch formal gesehen nicht um eine „amtliche Verlautbarung“; er ist vielmehr in der Form einer Richtigstellung des in der „Rheinpfalz“ vom 8.1.1946 erschienenen Artikels durch die Zeitung selbst abgefasst: „Wie uns die Landesregierung Rheinland-Pfalz in Koblenz mitteilt, ist unsere Nachricht über die Neuordnung der pfälzischen Verwaltung vom 7. Januar 1946 unzutreffend. […].“ Entsprechend der strittigen Interpretation der Sonderstellung der Pfalz betrifft die Stellungnahme des Ministerrates in erster Linie das Verhältnis der Pfalz zum neuen Land; mit Bezug auf die von der französischen Militärregierung verfügte Bildung von Rheinland-Pfalz aus den Regierungsbezirken Koblenz und Trier, Montabaur und Rheinhessen sowie dem Oberregierungspräsidium Pfalz enthält sie folgende Klarstellungen: „Alle die 5 Teile des neuen Staates unterstehen der vorläufigen Landesregierung, die zur Zeit ihren Sitz in Koblenz hat. Infolgedessen untersteht auch das Oberregierungspräsidium Pfalz der Landesregierung in Koblenz. Der Wirkungsbereich der einzelnen Ministerien erstreckt sich über alle Gebiete des Landes. Es ist deshalb nicht so, als ob diese Ministerien lediglich Arbeitsteile der früheren Präsidialdirektoren übernommen […]
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9. Ministerratssitzung 13.1.1947

9. Ministerratssitzung am Montag, den 13.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlte Minister Junglas.3

Tagesordnung
  • A. Beschlüsse zur Verwaltung der Pfalz

A. Beschlüsse zur Verwaltung der Pfalz4

Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

  1. Es wird davon Abstand genommen, dem Oberregierungspräsidenten Dr. Eichenlaub schon jetzt den Titel „Oberpräsident” zuzulegen, um für die künftige Gestaltung der pfälzischen Verwaltung durch die Verfassung kein Präjudiz zu schaffen.
  2. Der Ministerrat ist nach den Erklärungen des Oberregierungspräsidenten Dr. Eichenlaub einstimmig der Überzeugung, daß die künftige loyale Verwaltungstätigkeit des Oberregierungspräsidenten gewährleistet ist. Er ist auch überzeugt, daß er die ihm unterstellten Beamten und Angestellten zu gleicher loyaler Zusammenarbeit anhalten wird.5 Er nimmt daher Abstand von der Durchführung des letzten Absatzes des Kabinettsbeschlusses vom 7.1.1947 in der Erwartung, daß zwischen Dr. Eichenlaub und den pfälzischen Ministern, insbesondere Herrn Dr. Haberer, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse des Landes und der Pfalz stattfindet.6
  3. Der anliegenden Geschäftsordnung wird zugestimmt.7
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186; Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 31. Anlage: Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz (Best. 860 Nr. 9601 und Nr. 8186). Zum Verlauf der Sitzung vgl. auch zwei Schreiben Eichenlaubs an die Militärregierung vom 16.1. und 18.2.1947 (LASp Best. H 13 Nr. 1, S. 313-315 und S. 329-332).
2Uhrzeitangaben über Beginn und Schluss der Sitzung fehlen. Die Protokolleinleitung bezeichnet die Sitzung als „kurze Ministerratssitzung“. Das Protokoll wurde am gleichen Tag in Koblenz erstellt. Zur Wahl des Sitzungsortes vgl. 7. MRS am 8.1.1947, TOP A.
3Das Protokoll nennt nicht alle Teilnehmer der Sitzung. Nach Berichten von ORPräs Eichenlaub an die Militärregierung vom 16.1. 1947 und vom 18.2.1947 über den Verlauf der Sitzung hatten daran seitens des Oberregierungspräsidiums Pfalz neben ihm selbst die Präsidialdirektoren Zimmermann, Pieper und Bökenkrüger sowie MinRat Dr. Glaser, Direktor Zapf, PräsDir Dr. Bieroth und der Leiter des Personalamtes Max Heim teilgenommen. In den Anwesenheitslisten Eichenlaubs wird Minister Feller nicht erwähnt (LASp Best. H 13 Nr. 1, S. 313-315 und S. 329-332).
4Zuletzt 8. MRS am 10.1.1947, TOP A.
5Vgl. dazu die Erklärungen von ORPräs Eichenlaub und die Diskussion auf der Fraktionssitzung der CDU am 8.1.1947 (Best. 663,2 Nr. 209 S. 5 ff.).
6Vgl. 6. MRS am 7.1.1947, TOP A. Insbes. die im letzten Abschnitt des Beschlusses ausgesprochene Ermächtigung von Haberer gegenüber dem Oberregierungspräsidium der Pfalz war von Eichenlaub als persönliche Beleidigung empfunden und zurückgewiesen worden (vgl. die Niederschrift der Fraktionssitzung der CDU am 8.1.1947 (Best. 663,2 Nr. 209 […]
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10. Ministerratssitzung 17.1.1947

10. Ministerratssitzung am Freitag, den 17.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick
  • Präsidialdirektor Gräfe
Tagesordnung
  • A. Unterbringung der Landesversammlung
  • B. Ansprache an die Beamten und Angestellten der Landesregierung
  • C. Kritische Presseberichterstattung
  • D. Schwerarbeiterzulagen und Reisemarken
  • E. Gehaltsbezüge der Minister, Ministerialdirektoren und -dirigenten
  • F. Bezeichnung der Minister
  • G. Reise nach Rastatt
  • H. Bezeichung und Abgrenzung der Ministerien
  • I. Vorgänge im Hause Bethesda
  • J. Freiwerdende Beamtenwohnungen
  • K. Verhandlungen mit dem Zentralausschuß für Ernährung in Baden-Baden
  • L. Stand der Treibstoffzuteilung
  • M. Universität Mainz: Fall Boudriot

A. Unterbringung der Landesversammlung

In Anwesenheit von Präsidialdirektor Gräfe3 wurde ein von dem staatlichen Wiederaufbauamt ausgearbeitetes Projekt für die Unterbringung der Landesversammlung besprochen, das der Leiter des Wiederaufbauamtes, Herr Architekt Mansfeld, an Hand der Zeichnungen eingehend erörterte4. Der Bau soll zwischen dem früheren Oberpräsidium5 und den Stallungen des alten Schlosses unter Benutzung des vorhandenen Mauerwerkes errichtet werden. Der Plan sieht auch Räume für die Büros des Landtages, Küchenvorrichtungen und Speisesäle vor. Das Projekt kann in drei Bauabschnitte eingeteilt werden. Es wurde kein endgültiger Beschluß gefaßt; die Angelegenheit soll zunächst mit der Militärregierung besprochen werden6.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9601 und in Nr. 8186 sowie in Best. 700,155 Nr. 62, S. 33-35.
2Uhrzeit über den Schluss der Sitzung ist nicht angegeben.
3Willi Gräfe (1907-1968), Redakteur, Parteisekretär der KPD, 1934 Emigration, Spanienkämpfer, Vertreter der Westleitung der KPD in Paris und seit 1943 Verbindungsmann des NKFD in Luxemburg, 1945 Mitglied der Säuberungskommission Koblenz, Juli-Oktober 1946 einer der drei Provinzkommissare, welche als Dreierausschuss der französischen Militärregierung gegenüber Rechenschaft über den Verlauf der Entnazifizierung ablegten (zu seinem Rücktritt nach den als enttäuschend empfundenen Urteilen im Nürnberger Prozess: Schreiben von GenGouv Hettier de Boislambert vom 8.10.1946 an OPräs Boden (Best. 860 Nr. 977, S. 163-165), 1946-1947 MdGK, 1946 PräsDir für Öffentliche Arbeiten und Wiederaufbau im Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau, 1947 MinR im Wiederaufbauministerium, 1947-1952 MinR im Finanzministerium, Hauptgeschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz, nach Aufforderung durch die KPD zur Einstellung seiner Mitarbeit im Ministerium für Wiederaufbau im Juli 1948 Übertritt zur SPD, 1957 Pensionierung (Best. 860P Nr. 520; Becker, KPD, S. 442; Möhler, Entnazifizierung, S. 185, S. 441 und bes. S. […]
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11. Ministerratssitzung 27.1.1947

11. Ministerratssitzung am Montag, den 27.1.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung
  • A. Unterredung mit der Militärregierung
  • B. Vertretung der Minister
  • 1. Abgrenzung einzelner Ministerien
  • C. Verwaltung der Pfalz und Verfassungsfrage
  • 2. Stellungnahme zur Ernährungslage
  • 3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie in Speyer
  • 4. Festsetzung der Dienstbezüge der Minister, Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten
  • 5. Erlass von Landesverordnungen
  • 6. Errichtung eines Gebäudes für die Landesversammlung von Rheinland-Pfalz

Die auf heute vormittag 10.00 Uhr festgesetzte Ministerratssitzung wurde bei Anwesenheit sämtlicher Minister durch Ministerpräsident Dr. Boden eröffnet, der zunächst als ständige Protokollführerin Fräulein I. Schübbe 2 durch Handschlag an Eides statt auf strengste Geheimhaltung aller Verhandlungen des Ministerrats verpflichtete.

A. Unterredung mit der Militärregierung

Der Ministerpräsident berichtete zunächst über seine Unterredung vom 25.1. mit dem Generalgouverneur Hettier de Boislambert und dem Generaladministrator Laffon;3 insbesondere erwähnt er die Rechtsanordnungen, die von dem Generaladministrateur gewünscht werden und die sich in der Hauptsache auf juristisches Gebiet beziehen.4 Die Militärregierung drängt darauf, daß die Bereinigung in positive Gesetzesform gebracht werde. Insbesondere soll die Durchsiebung der Leute, die sich heute noch in den deutschen Gefangenenlagern befinden, beschleunigt werden.5

1Das Protokoll ist nur in Durchschlägen überliefert; letzte Version ist, wie die Übernahme geringfügiger Korrekturen zeigt, das Stück in Best. 860 Nr. 9601. Die Edition folgt dem von MinPräs Boden unterschriebenen Exemplar in Best. 700,177 Nr. 654, S. 92-102. Weiter Durchschläge in Best. 860 Nr. 8186 in Nr. 4535, S. 1-19 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 39 und S. 41-57. Druck: Brommer, Quellen, S. 358-366. Anlagen: 1. Beschluss über die Festsetzung der Dienstbezüge der Minister, Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten (in allen vorher genannten Überlieferungen); 2. TO (nur in Best. 700,155 Nr. 62, S. 37).
2Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
3Emile Laffon (1907-1957), Ingenieur und Rechtsanwalt, ab 1943 Mitglied des Französischen Komitees der Nationalen Befreiung (CFLN) in Algier, ab August 1944 Generaldirektor im Innenministerium in Paris, Ende Juli 1945 bis November 1947 als „Administrateur général de la Zone Francaise d’Occupation“ Chef der zonalen Zivilverwaltung (Pieroth, Parteien, S. 863; Raberg, Protokolle, S. XXII, Anm. 61); zu seiner Stellung innerhalb der Militärregierung vgl. Springorum, Entstehung, S. 108 f.; Henke, Politik, S. 57 und S. 61-64; Lattard, Gewerkschaften, S. 7 und 19-21; Martens, Demokratisierung, S. 15 f.
4Ein Protokoll dieser Unterredung konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. Brommer, Quellen, […]
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12. Ministerratssitzung 31.1.1947

12. Ministerratssitzung am Freitag, den 31.1.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick
  • Ministerialdirektor Dr. Becker 2
  • unbekannt LG-Direktor Rotberg
Tagesordnung:
  • A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz
    • 1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung
    • 2. Stellungnahme zu der Einsetzung von Treuhändern in den Fällen der Anordnung 52
    • 3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie
    • 4. Bericht über die Universität Mainz
    • 5. Beamtenfragen
    • 6. Erlaß von Landesverordnungen

A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz 3
1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung 5

Zu Beginn der Sitzung wurde dem Ministerrat Kenntnis gegeben von der Entscheidung des Herrn Gouverneurs hinsichtlich der vorläufigen Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz. 4 Alsdann wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung besprochen:

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 87-93 in Nr. 9601, in Nr. 8186, in Nr. 4535, (korr.) sowie in Best. 700,177 Nr. 654, S. 71-74. Anlage: LVO zum Schutze der Volksernährung (Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535; Best. 700,155 Nr. 62, S. 59-81; Best. 700,177 Nr. 654, S. 75-86).
2Dr. Rotberg und Dr. Becker werden in der Einleitung als Teilnehmer der Sitzung nicht erwähnt
3Zuletzt 5. MRS am 3.1.1947, TOP A.
4Anlage zur 9. MRS am 13.1.1947 (vgl. dort Anm. 1). Am 1.2.1947 informierte MinPräs Boden ORPräs Eichenlaub von der Genehmigung durch die Militärregierung (LASp Best. H 13 Nr. 2, S. 215). – Fortgang 19. MRS am 12.3.1947, TOP A.

Minister Dr. Süsterhenn legte aufgrund der Besprechungen der letzten Ministerratssitzung den anliegenden Entwurf einer Landesverordnung zum Schutz der Volksernährung vor, die sich nicht auf strafrechtlicher, sondern ernährungspolitischer Grundlage aufbaut. 6 Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg 7 gab in einem längeren Referat Erläuterungen zu dieser Verordnung, die als eine Zusammenstellung aller Vorschriften, die bisher auf diesem Gebiete herausgegeben wurden, angesehen werden kann. Diese Verordnung enthält insbesondere Strafbestimmungen für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die bewußt die getroffenen Maßnahmen sabotieren und damit eine ausreichende Ernährung der Bevölkerung in Frage stellen. Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg beschäftigte sich eingehend mit der Bestellung eines Sonderkommissars und dessen Aufgaben, seine [!] Machtbefugnis und die [!] Art der Bestrafung.

Über die Einführung der Todesstrafe im § 2 8 entspann sich eine längere Erörterung. Der Ministerrat vertrat einmütig den Standpunkt, daß man in schärfstem Gegensatz zur nationalsozialistischen Auffassung auf die Rechtsnorm vor 1933 zurückgehen müsse, die die Todesstrafe […]

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13. Ministerratssitzung 7.2.1947

13. Ministerratssitzung am Freitag, den 7.2.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten die Minister Dr. Lotz und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:
  • 1. Landesverordnung über die Entnazifizierung
  • 2. Landesverordnung über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
  • 3. Landesverordnung über die Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
  • 4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage
  • 5. Personal- und Materialbeschaffungsfragen
    • A Unterredung mit Kommandant Stoebner
  • 6. Verschiedenes (Protokolländerung; Wirtschaftskredite; Eingaben an die Beratende Landesversammlung)

Die Punkte 1, 2 und 3 der anliegenden Tagesordnung wurden wegen Abwesenheit des Justizministers Dr. Süsterhenn vertagt bis zur nächsten Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.2.1947, nachmittag 2 Uhr 2.

4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage

Der Ministerpräsident erläutert zunächst den Sachverhalt unter Bezug auf den Artikel, der vor Weihnachten in der „Rhein-Zeitung” erschienen ist und in dem der deutschen Verwaltung schwere Vorwürfe wegen der mangelhaften Bekämpfung der Wildschweinplage gemacht werden 3. Der Ministerpräsident hat damals sofort eine eingehende Untersuchung dieser Angelegenheit veranlaßt und verliest nunmehr die Stellungnahme der Forstabteilung. Abschrift dieses Berichtes ist als Anlage beigefügt 4. Aufgrund dieser eingehenden Sachdarstellung erachtet der Ministerrat einstimmig die in der Presse gegen die Verwaltung erhobenen Beschuldigungen für nicht berechtigt. Angesichts dieses Sachverhalts bedauert der Ministerrat, daß durch das Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 29.1.47 – Section Production Végétale Bi. Nr. 30 – erneut der gleiche Vorwurf erhoben und der deutschen Verwaltung schlechter Wille vorgeworfen wird mit dem Zusatz, daß diese allein für diesen Stand der Dinge verantwortlich ist 5. Der Ministerrat beschließt einstimmig im Hinblick auf das Ansehen der deutschen Verwaltung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, den Herrn Generalgouverneur auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Die Bekämpfung der Wildschweinplage läßt auch heute noch in Rheinland-Pfalz 6 viel zu wünschen übrig 7. Nach der Mitteilung der pfälzischen Minister liegen dort die Verhältnisse insofern günstiger, als französische Offiziere gemeinsam mit deutschen Jägern oder Forstbeamten, denen sie Gewehre und Munition für die Jagd stellen, Treibjagden auf Schwarzwild veranstalten 8. Solche Treibjagden finden zwar auch in Rheinland-Hessen-Nassau statt. Die von dem Herrn Gouverneur seit langem gewünschte planmäßige Bekämpfung des Schwarzwildes scheitert aber daran, daß auch heute noch weder Waffen noch Munition zur Verfügung stehen, woran die deutsche Verwaltung nicht schuld ist 9. Der Ministerrat benutzt aber die Gelegenheit, den Herrn Generalgouverneur nochmals dringend zu bitten, im Interesse der Volksernährung, für die die Entwicklung der Wildschweinplage katastrophale Ausmaße annimmt, dieser Frage auch weiterhin die größte Aufmerksamkeit […]

1947, Februar 47|

14. Ministerratssitzung 11.2.1947

14. Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.2.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn, LG-Direktor Rotberg

Es fehlte Minister Junglas.

Tagesordnung
  • 1. Neuregelung des Gnadenrechts
  • 2. Entwurf einer Landesverordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4.7.1939
  • 3. Landesverordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen
  • 4. Entwurf einer Landesverordnung über die Einstellung der Verzinsung hinterlegter Gelder
  • 5. Landesverordnung über Gerichtsverfassung und Verfahren
  • 6. Stillstand der Rechtspflege
  • 7. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Innenminister Steffan eröffnete die Sitzung, da der Ministerpräsident infolge dienstlicher Verhinderung erst zwei Stunden später erschien.

1. Neuregelung des Gnadenrechts

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg begann mit der Neuregelung des Gnadenrechts 2. Es handelt sich hier um eine Zuständigkeitsregelung auf dem Gebiete des Gnadenrechts, die die Präsidialregierung bereits am 2.10.46 angenommen hatte. Diese Regelung ist damals in der Form eines Präsidialerlasses ergangen 3 und soll nun auf Wunsch der Militärregierung in eine Landesverordnung umgewandelt werden. Die gleichlautende Anordnung für die Pfalz soll außer Kraft treten 4.

Der Ministerrat hat sich einstimmig damit einverstanden erklärt, daß der am 2.10.46 durch die Präsidialregierung angenommene Präsidialerlaß über die Neuregelung des Gnadenrechts nunmehr für das ganze Land einheitlich gleichlautend als Landesverordnung verkündet wird 5.

1Durchschlag in Best. 860, Nr. 9601 und (korr.) in Nr. 8186, Nr. 4535, S. 67-71, Best. 700,155 Nr. 62, S. 107-111 und Best. 700,177 Nr. 654, S. 61-63.
2Best. 860 Nr. 1083, S. 583-605; vgl. Brommer, Landesregierung, S. 524.
3Die Veröffentlichung eines entsprechenden Erlasses des Oberpräsidiums von Rheinland-Hessen-Nassau konnte nicht nachgewiesen werden. Auch nehmen Entwurf und Ausfertigung des Landesgesetzes zur Neuregelung des Gnadenrechts keinen Bezug darauf.
4Bezug: Rechtsanordnung über die Neuordnung des Gnadenrechtes vom 31. August 1946 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/1946, S. 523).
5Die Veröffentlichung der VO ist im GVBl. I 1947 nicht nachweisbar. – Fortgang der Arbeiten am Gesetz über die Neuregelung des Gnadenrechts in der 42. MRS am 12.9.1947, TOP D.

2. Entwurf einer Landesverordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4.7.1939 6

Nach diesem Gesetz über die Verschollenheit vom Juli 1939 7 kann jemand für tot erklärt werden, der im Kriege vermißt ist. Es genügt, daß ein Jahr seit Beendigung des Krieges abgelaufen ist, dann wird das Verfahren in Gang gesetzt. Es ist aber zweifelhaft, ob das „Kriegsende” mit dem Waffenstillstand oder mit dem […]

1947, Februar 47|
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