13. Ministerratssitzung 7.2.1947

13. Ministerratssitzung am Freitag, den 7.2.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten die Minister Dr. Lotz und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:
  • 1. Landesverordnung über die Entnazifizierung
  • 2. Landesverordnung über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
  • 3. Landesverordnung über die Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
  • 4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage
  • 5. Personal- und Materialbeschaffungsfragen
    • A Unterredung mit Kommandant Stoebner
  • 6. Verschiedenes (Protokolländerung; Wirtschaftskredite; Eingaben an die Beratende Landesversammlung)

Die Punkte 1, 2 und 3 der anliegenden Tagesordnung wurden wegen Abwesenheit des Justizministers Dr. Süsterhenn vertagt bis zur nächsten Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.2.1947, nachmittag 2 Uhr 2.

4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage

Der Ministerpräsident erläutert zunächst den Sachverhalt unter Bezug auf den Artikel, der vor Weihnachten in der „Rhein-Zeitung” erschienen ist und in dem der deutschen Verwaltung schwere Vorwürfe wegen der mangelhaften Bekämpfung der Wildschweinplage gemacht werden 3. Der Ministerpräsident hat damals sofort eine eingehende Untersuchung dieser Angelegenheit veranlaßt und verliest nunmehr die Stellungnahme der Forstabteilung. Abschrift dieses Berichtes ist als Anlage beigefügt 4. Aufgrund dieser eingehenden Sachdarstellung erachtet der Ministerrat einstimmig die in der Presse gegen die Verwaltung erhobenen Beschuldigungen für nicht berechtigt. Angesichts dieses Sachverhalts bedauert der Ministerrat, daß durch das Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 29.1.47 – Section Production Végétale Bi. Nr. 30 – erneut der gleiche Vorwurf erhoben und der deutschen Verwaltung schlechter Wille vorgeworfen wird mit dem Zusatz, daß diese allein für diesen Stand der Dinge verantwortlich ist 5. Der Ministerrat beschließt einstimmig im Hinblick auf das Ansehen der deutschen Verwaltung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, den Herrn Generalgouverneur auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Die Bekämpfung der Wildschweinplage läßt auch heute noch in Rheinland-Pfalz 6 viel zu wünschen übrig 7. Nach der Mitteilung der pfälzischen Minister liegen dort die Verhältnisse insofern günstiger, als französische Offiziere gemeinsam mit deutschen Jägern oder Forstbeamten, denen sie Gewehre und Munition für die Jagd stellen, Treibjagden auf Schwarzwild veranstalten 8. Solche Treibjagden finden zwar auch in Rheinland-Hessen-Nassau statt. Die von dem Herrn Gouverneur seit langem gewünschte planmäßige Bekämpfung des Schwarzwildes scheitert aber daran, daß auch heute noch weder Waffen noch Munition zur Verfügung stehen, woran die deutsche Verwaltung nicht schuld ist 9. Der Ministerrat benutzt aber die Gelegenheit, den Herrn Generalgouverneur nochmals dringend zu bitten, im Interesse der Volksernährung, für die die Entwicklung der Wildschweinplage katastrophale Ausmaße annimmt, dieser Frage auch weiterhin die größte Aufmerksamkeit […]

1947, Februar 47|

14. Ministerratssitzung 11.2.1947

14. Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.2.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn, LG-Direktor Rotberg

Es fehlte Minister Junglas.

Tagesordnung
  • 1. Neuregelung des Gnadenrechts
  • 2. Entwurf einer Landesverordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4.7.1939
  • 3. Landesverordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen
  • 4. Entwurf einer Landesverordnung über die Einstellung der Verzinsung hinterlegter Gelder
  • 5. Landesverordnung über Gerichtsverfassung und Verfahren
  • 6. Stillstand der Rechtspflege
  • 7. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

Innenminister Steffan eröffnete die Sitzung, da der Ministerpräsident infolge dienstlicher Verhinderung erst zwei Stunden später erschien.

1. Neuregelung des Gnadenrechts

Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg begann mit der Neuregelung des Gnadenrechts 2. Es handelt sich hier um eine Zuständigkeitsregelung auf dem Gebiete des Gnadenrechts, die die Präsidialregierung bereits am 2.10.46 angenommen hatte. Diese Regelung ist damals in der Form eines Präsidialerlasses ergangen 3 und soll nun auf Wunsch der Militärregierung in eine Landesverordnung umgewandelt werden. Die gleichlautende Anordnung für die Pfalz soll außer Kraft treten 4.

Der Ministerrat hat sich einstimmig damit einverstanden erklärt, daß der am 2.10.46 durch die Präsidialregierung angenommene Präsidialerlaß über die Neuregelung des Gnadenrechts nunmehr für das ganze Land einheitlich gleichlautend als Landesverordnung verkündet wird 5.

1Durchschlag in Best. 860, Nr. 9601 und (korr.) in Nr. 8186, Nr. 4535, S. 67-71, Best. 700,155 Nr. 62, S. 107-111 und Best. 700,177 Nr. 654, S. 61-63.
2Best. 860 Nr. 1083, S. 583-605; vgl. Brommer, Landesregierung, S. 524.
3Die Veröffentlichung eines entsprechenden Erlasses des Oberpräsidiums von Rheinland-Hessen-Nassau konnte nicht nachgewiesen werden. Auch nehmen Entwurf und Ausfertigung des Landesgesetzes zur Neuregelung des Gnadenrechts keinen Bezug darauf.
4Bezug: Rechtsanordnung über die Neuordnung des Gnadenrechtes vom 31. August 1946 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/1946, S. 523).
5Die Veröffentlichung der VO ist im GVBl. I 1947 nicht nachweisbar. – Fortgang der Arbeiten am Gesetz über die Neuregelung des Gnadenrechts in der 42. MRS am 12.9.1947, TOP D.

2. Entwurf einer Landesverordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todeszeit vom 4.7.1939 6

Nach diesem Gesetz über die Verschollenheit vom Juli 1939 7 kann jemand für tot erklärt werden, der im Kriege vermißt ist. Es genügt, daß ein Jahr seit Beendigung des Krieges abgelaufen ist, dann wird das Verfahren in Gang gesetzt. Es ist aber zweifelhaft, ob das „Kriegsende” mit dem Waffenstillstand oder mit dem […]

1947, Februar 47|

15. Ministerratssitzung 12.2.1947

15. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.2.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick
  • unbekannt LG-Direktor Dr. Hermans 2
  • unbekannt LG-Direktor Dr. Rotberg

Es fehlten die Minister Röhle und Junglas.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
  • 2. Landesverordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen
    • A Verpflegung der am Wiederaufbau der Stadt Mainz beschäftigten Arbeiter
    • B Erste Reparationsleistung
    • C Landesverordnung über Ausfallbürgschaften
  • 3. Landesverordnung über die politische Bereinigung

1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

In Erfüllung des gestern dem Herrn Justizminister erteilten Auftrages 3 legt er zum § 11 der Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege einen Ergänzungsvorschlag vor, der die einstimmige Annahme des Ministerrates findet. Absatz 2 und 3 des § 11 lauten demnach wie folgt:

„(2) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 2 der Strafprozeßordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen kann, so ist das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn die Erhebung der Klage infolge der in Abs. 1 bezeichneten Einflüsse erfolgt ist und daß der Täter nicht unehrenhaft, insbesondere nicht aus Eigennutz oder anderen niedrigen Beweggründen gehandelt hat.

(3) Eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten findet nicht statt, wenn lediglich auf Haft oder Geldstrafe bis zu RM 150.– erkannt worden ist.“ 4

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 127-137, Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 73-85 sowie Best. 700,177 Nr. 654, S. 54-60. Anlagen: 1. LVO zur Ergänzung der VO über die Bewilligung von Zahlungsfristen vom 12.2.1947 (Best. 860, Nr. 9601; zweifach in Best. 700,155 Nr. 62, S. 113 und 123-125); 2. LVO über Ausfall-Bürgschaften vom 12.2.1946 (ebd. S. 121); 3. Auszüge aus den §§ 2, 11 und 12 der in der Sitzung behandelten LVO zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (ebd. S. 115-119).
2Hubert Hermans (1903-1989), Studium der Rechtswissenschaft in Köln, 1930 Erste Staatsprüfung, 1931-1934 Gerichtsreferendar in Brühl und Köln, 1934 Große Staatsprü-fung, 1935-1944 Gerichtsassessor (Hilfsrichter), zuletzt in Koblenz, dort ab 1944 LG-Rat und Richter am Sondergericht; vor 1933 Zentrumspartei, nach 1945 vorübergehende Tätigkeit als Bgm, danach als Richter erneut im Dienst, 1946-1947 LG-Direktor beim Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau, 1947-1948 ständiger Vertreter des Justizministers, 1948-1952 Leiter der Rechts- und Gesetzgebungsabteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, 1952-1971 Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund (ab 1963 als Staatssekretär); CDU, MdBLV, MdL 1.WP, 2. WP: nur am 18.5.1951 (Mandatsniederlegung), 1949 MdPR, 1973-1975 Mitglied der Enquete-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (Best. 860P Nr. 10781, Bd. 1-8; Best. 860Z […]
1947, Februar 47|

16. Ministerratssitzung 19.2.1947

16. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 19.2.19471

Anwesend:
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

MinPräs. Dr. Boden fehlte infolge Erkrankung.

Tagesordnung
  • 1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
  • 2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
  • 3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)

1Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 87-89; Best. 700,155 Nr. 62, S. 151-153; 700,177 Nr. 654, S. 52-53. Anlagen: 1. LVO über die Durchführung der Sozialversicherung bei Bezug von Lohnausfallunterstützung (Best. 860 Nr. 4535, S. 91-93; sechsfach in Best. 700,155 Nr. 62, S. 139-150); 2. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (ebd., S. 155-171).

1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank

Zu Punkt 1. 2 sprach Minister Dr. Haberer einleitende Worte. Die nä-heren Erläuterungen gab Ministerialdirigent Dr. Bieroth. Er ging von dem Gedanken aus, daß auf dem Sektor der Privatbanken bereits seit einem Jahre die Zentralisierung betrieben worden sei. Zum Zwecke einer besseren regionalen Kreditverteilung sollten daher auch die Reichsbankanstalten dezentralisiert und in eine Landeszentralbank zusammengefaßt werden. Die Militärregierung habe sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, daß die Reichsbank eine eigene Behörde sei, also nicht dem Finanzministerium zu unterstellen sei. Hiergegen habe man sich aber gewehrt und erklärt, daß in Anbetracht der schwierigen Finanzprobleme die Finanzministerien der einzelnen Länder engstens zusammenarbeiten müßten. Der neue Gesetzesentwurf sei praktisch das alte Reichsbankgesetz mit einigen Abänderungen. Der Sitz der neuen Landeszentralbank müsse am Sitz der Regierung sein, vorläufig aber in Kaiserslautern, weil Kaiserslautern die Hauptstelle war und dort auch die Übernahme der Aktiva und Passiva erfolgen würde. Zum Generaldirektor der Landeszentralbank für Rheinland-Pfalz ist der derzeitige Referent bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone in Speyer, Reichsbankdirektor Wilz 3, vorgeschlagen, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sein soll, zum stellvertretenden Generaldirektor der derzeitige Leiter der Reichsbanknebenstelle in Koblenz, Reichsbankdirektor Scheuerl 4. Es wird beantragt, die Amtsdauer auf den 30.6.47 festzusetzen. Der Verwaltungsrat 5 setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, der Arbeiter und Angestellten, der Privatbanken, der öffentlichrechtlichen Banken und der Kreditgenossenschaften. Sämtliche Herren müssen von den zuständigen Ministern noch vorgeschlagen werden. Als Vertreter der Privatbanken wurde Direktor Schwedler von der Dresdner Bank in Ludwigshafen vorgeschlagen. Der Name seines Vertreters, eines Herrn aus Mainz, wurde noch offen gelassen.

Das Kapital beträgt 20 Millionen RM, wovon die Landeshauptkassen in Koblenz und Neustadt je 10 Millionen RM aufbringen müssen. Die Aufgaben und der Geschäftskreis sind dieselben wie bei der Reichsbank, nur wird neuerdings die Beschränkung eingeführt, daß die Reichsbahn und die Reichspost keinen Kredit erlangen können ohne Zustimmung des Finanzministers. Es […]

1947, Februar 47|

17. Ministerratssitzung 21.2.1947

17. Ministerratssitzung am Freitag, den 21.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten der erkrankte MinPräs Dr. Boden und Minister Stübinger.

Tagesordnung
  • 1. Landeszentralbankgesetz
  • 2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 3. Protokollberichtigung zur Ministerratssitzung am 19.2.47
  • 4. Politische Belastung leitender Beamter

1Das Stück fehlt in der Sammlung in Best. 860 Nr. 9601. Durchschläge in ebd. Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 95-97, Best. 700,177 Nr. 654, S. 50-51, und Best. 700,155 Nr. 62, S. 173-175.

1. Landeszentralbankgesetz

Minister Steffan eröffnete die Sitzung. Es handelte sich um die Fortsetzung der vorgestern abgebrochenen Besprechung über das Bankgesetz 2.

Minister Dr. Haberer: Da es sich lediglich um eine Formsache handelt und morgen der Verwaltungsrat bereits zusammentritt, soll das Gesetz heute verabschiedet werden.

Minister Feller schlägt vor, einige Gewerkschaften in den Vorstand zu beordern, da die Vertreter der Gewerkschaften doch die berufenen Leute wären, um die Rechtsverhältnisse der Bankbeamten und -angestellten zu klären.

Minister Dr. Haberer: Im Vorstand dürfen nur Fachleute vertreten sein, keine sonstigen Körperschaften.

Minister Steffan: Solange das Koalitionsrecht gewährleistet ist, solange hat der Arbeitnehmer als die für ihn zuständige Einrichtung die Gewerkschaft hinter sich.

Minister Feller: Die Gewerkschaften sollen nicht nur pro forma vertreten sein, sondern materiell mitbestimmend sein.

Minister Röhle ist ebenfalls der Auffassung, daß die Gewerkschaften in allen Körperschaften mit vertreten sein müssen. Er kann in diesem Falle Minister Feller aber nicht beipflichten, da nach seinen Informationen die Bankbeamten und -angestellten noch nicht organisiert sind und für Unorganisierte tritt er nicht ein. Sobald die Bankbeamten organisiert seien, könne man immer noch für das Mitbestimmungsrecht der Beamten eintreten.

Minister Feller: Es gibt zwar noch keine Gewerkschaft der Bankbeamten, aber ich weiß, daß sie doch zum Teil schon gewerkschaftlich erfaßt sind.

Minister Steffan: Wenn die Organisation der Bankbeamten erfolgt ist, ist der Ministerrat bereit, zu dieser Frage noch einmal Stellung zu nehmen. Eine vorzeitige Beorderung von Gewerkschaften in den Vorstand könne lediglich die Haltung der Beamten und Angestellten der Bank dahin beeinflussen, von einer gewerkschaftlichen Organisation überhaupt ganz abzusehen.

Die Gesetzesvorlage über die Errichtung einer Landeszentralbank wurde vom Ministerrat einstimmig genehmigt und verabschiedet 3.

2Zuletzt 16. MRS am 19.2.1947, TOP 1.
3Fortgang 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2.

2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Feller verlas die Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues im Lande Rheinland-Pfalz 4.

Minister Dr. Haberer: Als Wirtschafts- und Finanzminister muß ich mir unter allen Umständen eine Prüfung dieser Verordnung vorbehalten, ehe ich endgültig dazu Stellung nehme, da mir weitgehende Überschneidungen mit den Aufgabengebieten anderer Ministerien vorzuliegen scheinen. […]

1947, Februar 47|

18. Ministerratssitzung 25.2.1947

18. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlte der erkrankte MinPräs Dr. Boden.

Tagesordnung
  • 1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung
  • 2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein
  • 3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 4. Kraftwagen für die Minister
  • 5. Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt 2

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 8186, Nr. 9601 (korr.), Nr. 4535, S. 99-103 sowie Best. 700,177 Nr. 654, S. 47-49; frühere Fassung als Ausfertigung in Best. 700,155 Nr. 62, S. 179-185.
2Laut Schreiben des MinPräs vom 28.2.1947 hatte sich der Ministerrat in dieser Sitzung auch mit der Rückgliederung der Gemeinde Kirrberg in den Kreis Homburg befasst, die Angelegenheit aber zurückgestellt, weil es sich dabei um eine Änderung der Landesgrenzen handele, deren Erörterung „zur Zeit untunlich“ sei (Best. 860 Nr. 2066, S. 11). – Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP F.

1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung

Minister Dr. Lotz verlas ein Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 12.2.47 über die Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung, wonach jeder Lehrer, der Mitglied der Partei war, auch wenn er von der Bereinigungskommission der Provinz gehalten oder von einer Maßnahme irgend welcher Art betroffen wurde, nicht mehr unter die Nutznießung des Beamtenstatuts fallen solle 3. Es wurde beschlossen, den Betroffenen hiervon Kenntnis zu geben und den weiteren Verlauf der Angelegenheit abzuwarten 4.

2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein

Minister Dr. Haberer nahm Stellung zu der Frage, ob neben der Fähre noch eine Strassenbrücke über den Rhein gebaut werden solle. Ein endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt, da der Wirtschafts- und Finanzminister zunächst mit der Militärregierung sprechen wollte 5.

3Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 112 f.
4Zur Entnazifizierung im Bereich der Kultusverwaltung vgl. Best. 910 Nr. 2168, für die Volksschulen und höheren Schulen ebd. Nr. 4245-4246, Nr. 4249, Nr. 4268-4271, Nr. 4301, Nr. 4403 und Nr. 8198.
5Die entsprechende Überlieferung im Bestand Wirtschaftsministerium beginnt 1947 mit dem Projekt der Errichtung einer Rheinbrücke zwischen Neuwied und Weißenthurm (Best. 950 Nr. 4869). Zum Fährbetrieb auf Rhein und Mosel vgl. ebd. Nr. 4844 und Nr. 4327. – Fortgang in Sachen ‚Brückenbau‘ 19. MRS am 12.3.1947, TOP 1.

3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Dr. Süsterhenn griff die in der letzten Sitzung abgebrochene Verhandlung über die Landesverordnung des Ministeriums für Wiederaufbau […]

1947, Februar 47|
Nach oben