Historie 1946 - 48© LAV

Die Protokolle des Ministerrates und andere Quellen für die Jahre 1946-1948

Die Protokolle des rheinland-pfälzischen Ministerrates sind für den hier bearbeiteten Zeitraum nicht einheitlich überliefert. Gleich mehrere Überlieferungsserien sind aus der für die Protokollanfertigung zuständigen Staatskanzlei in das Landeshauptarchiv gelangt.[1] Jeweils eine weitere Serie ist innerhalb der Nachlässe der beiden ersten Ministerpräsidenten Boden[2] und Altmeier[3] überliefert sowie, in begrenztem Umfang, über den Nachlass des damaligen Justizministers Süsterhenn[4] und den Nachlass des pfälzischen Oberregierungspräsidenten Franz Bögler.[5] Obwohl laut Geschäftsordnung der Landesregierung vom 11. Juni 1948 alle Minister grundsätzlich eine Abschrift der Sitzungsprotokolle erhalten sollten,[6] sind diese Abschriften bislang nur über das damalige Ministerium für Arbeit in das Landeshauptarchiv gelangt.[7]

Die von der Regierung Altmeier im Juni 1948 beschlossene Geschäftsordnung der Landesregierung sah weiterhin vor, dass die Niederschriften der Ministerratssitzungen vom Chef der Staatskanzlei zu unterzeichnen seien; dieser übernehme damit die Verantwortung für die Richtigkeit.[8] Gleichwohl ist innerhalb der heterogenen Überlieferung der Protokolle eine einheitlich autorisierte Serie nicht auszumachen. Nur ausnahmsweise sind Protokolle vom Ministerpräsidenten unterzeichnet.[9] Formale Kriterien der Konstanz und Kohärenz der Aktenführung und das Vorhandensein von Korrekturen (gelegentlich mit grünem Stift) legen es nahe, eine bestimmte Protokollserie der Staatskanzlei als diejenige anzusehen, welche innerhalb der Behörde des Ministerpräsidenten als authentisch und verbindlich galt.[10] Dies gilt grundsätzlich auch für die im Nachlass der beiden ersten Ministerpräsidenten Boden und Altmeier überlieferten Serien.[11] Neben diesen offenbar als Ausfertigung gedachten Versionen existieren verschiedene Serien von Abschriften in Durchschlägen.[12]

Grundsätzlich, d. h. abgesehen von Korrekturen bzw. nicht korrigierten Versionen, sind die verschiedenen Überlieferungen identisch. Ausnahmen davon bilden die Niederschriften der 37. Ministerratssitzung am 12. August 1947, die zu zwei Tagesordnungspunkten unterschiedliche Fassungen enthalten,[13] sowie das Protokoll der 87. Ministerratssitzung am 27. Juli 1948, welches zum Thema der Konferenzen der Ministerpräsidenten mit den west­alliierten Zonenkommandanten in Frankfurt und Rüdesheim eine Kurz­fassung und ein verständlicherweise sehr interessantes Gesprächsprotokoll enthält.[14] Innerhalb der Edition wurden die jeweils verschiedenen Versionen gleichberechtigt behandelt und mit entsprechender Kennzeichnung nacheinander abgedruckt.

Auch die Überlieferung der direkt zu den Protokollen gehörigen Unterlagen – Tagesordnungen, Vorlagen – ist nicht einheitlich. Obwohl davon auszugehen ist, dass solche Unterlagen allen Sitzungsteilnehmern vorab, im Ausnahmefall wenigstens nachträglich, zugeleitet wurden, sind noch nicht einmal die Tagesordnungen für den hier bearbeiteten Zeitraum vollständig erhalten.[15]

Aufgrund dieser komplizierten Sachlage wird innerhalb des ersten Bandes der Edition für jedes Protokoll die Überlieferung der Staatskanzlei und die persönliche Überlieferung der im hier betroffenen Zeitraum tätig gewesenen Ministerpräsidenten mit den jeweils dazugehörigen Anlagen im Einzelnen nachgewiesen.[16]

Protokollführung

Die Protokollführung als solche wird erstmals in der Geschäftsordnung der Regierung Altmeier vom 11. Juni 1948 erwähnt. In § 18 heißt es dazu: „Niederschriften. 1. Über die Sitzungen des Ministerrates ist von einem Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen. Sie muß den wesentlichen Gang der Beratung sowie die von dem Ministerrat gefaßten Beschlüsse enthalten.“[17] Grundsätzlich sind die Niederschriften als Ergebnisprotokolle gefasst. Während der provisorischen Regierung Boden sind der Sitzungsablauf und ggf. auch der Diskussionsverlauf noch stärker im Einzelnen erkennbar.[18] Die Übernahme der Regierung durch Peter Altmeier am 9. Juli 1947 hat sich in den Protokollen in Gestalt einer deutlichen Straffung der Beratungen des Ministerrates niedergeschlagen, mit der entsprechenden Konsequenz der Verkürzung der Mitschriften auf das jeweilige Ergebnis. Die einzigen Ausnahmen davon stellen Vorträge von höheren Beamten in der 58. Ministerratssitzung am 17. Dezember 1947 dar sowie ein Wortprotokoll zur 87. Ministerratssitzung am 27. Juli 1948, welches speziell den Gang der Beratungen des Ministerrates über die „Frankfurter Dokumente“ festhält.

Wer die in der Geschäftsordnung erwähnten „Schriftführer“ waren, konnte für den hier bearbeiteten Zeitraum nicht ermittelt werden. In den Protokollen selbst wird ihre Rolle nur in einem Fall thematisiert. So hält die Niederschrift der Sitzung am 27. Januar 1947 fest, dass Ministerpräsident Boden „als ständige Protokollführerin Fräulein I. Schübbe durch Handschlag an Eides statt auf strengste Geheimhaltung aller Verhandlungen des Ministerrats“ verpflichtet habe.[19]

Bereits in der 23. Sitzung am 15. April 1947 beschloss der Ministerrat, dass neben der gesamten Niederschrift „sämtliche Beschlüsse des Ministerrats vom Staatsministerium jeweils dem zuständigen Minister nochmals besonders in Form eines Auszuges aus dem Protokoll zugeleitet werden, damit die erforderlichen Anordnungen gewährleistet sind“. Die nachfolgenden Geschäftsordnungen übernahmen diese Bestimmung, so dass Auszüge aus den Ministerratsprotokollen mit entsprechendem Bezug in zahllosen Sach- und Personalakten zu finden sind.[20]

In der 68. Sitzung am 19. März 1948 fasste der Ministerrat unter TOP 3 folgenden Beschluss: „Beschlossen wird bei dieser Gelegenheit, über die jeweiligen Sitzungen des Ministerrats am Schluß der Sitzung ein Kommuniqué zu verfassen, welches Staatsminister Dr. Haberer vorbereitet.“ Jedoch konnte eine entsprechende Überlieferung von Pressemitteilungen nicht nachgewiesen werden.[21] Nur in einem Fall wird im hier bearbeiteten Zeitraum die Anfertigung eines solchen Kommuniqués erwähnt und als Anlage zum Protokoll geführt.[22]

Ergänzende Überlieferung[23]

Grundsätzlich wichtigste Quelle für die Arbeit der rheinland-pfälzischen Landesregierung ist das Verwaltungsschriftgut der Staatskanzlei und der einzelnen Ressorts. An den seinerzeit schon von Peter Brommer beklagten Lücken in dieser Überlieferung, auch und gerade in den zentralen Beständen von Staatskanzlei und Innenministerium, hat sich bislang grundsätzlich nichts Wesentliches geändert.[24] Der Archivbestand des Finanzministeriums ist zwar zwischenzeitlich beträchtlich angewachsen,[25] gleichwohl müssen die Akten des zuletzt zu ihm gehörenden ehemaligen Wiederaufbauministeriums als verloren gelten.[26] Der gegenwärtig im Aufbau befindliche Bestand der Akten des Justizministeriums wird diesbezüglich vielleicht noch einige Lücken schließen können.[27]

Darüber hinaus muss in diesem Zusammenhang auf die Aktenüberlieferung der Bezirksregierung der Pfalz und Rheinhessens unter Einschluss der ihr unmittelbar vorausgehenden Oberpräsidialregierung Hessen-Pfalz im Landesarchiv Speyer hingewiesen werden. Obwohl es sich dabei nicht um einen Ministerialbestand handelt, spiegeln sich darin Vorgänge wider, welche für die unmittelbare Nachkriegszeit und die Entstehung von Rheinland-Pfalz von ganz entscheidender Bedeutung waren, insbesondere die „Pfalz-Frage“, die Ernährungssituation und die Demontage-Frage.[28]

Neben den klassischen Behörden eines Landes müssen hier dessen parlamentarische Institutionen und seine Überlieferung erwähnt werden. Für Rheinland-Pfalz ist diesbezüglich zunächst die Beratende Landesversammlung (BLV) zu nennen, die im Auftrage der Militärregierung die Verfassung vorbereitete, sodann der am 18. Mai 1947 erstmals gewählte Landtag. Neben der auch hier entstandenen Aktenüberlieferung sind die Drucksachen (Vorlagen und Sitzungsprotokolle) heranzuziehen.[29]

Eine wichtige, wenn auch eher punktuelle Ergänzung der Ministerialbestände bilden die Nachlässe damaliger politischer Akteure in den Landesarchiven, allen voran die Ministerpräsidenten Dr. Wilhelm Boden und Peter Altmeier, sodann die Minister Dr. Süsterhenn und (ab 1949) Dr. Zimmer, die Staatssekretäre Hubert Hermans, Dr. Wilhelm Steinlein und Dr. Peter Wuermeling, der Vorsitzende der KPD-Landtagfraktion Ernst Buschmann und schließlich der pfälzische Oberregierungspräsident Franz Bögler.[30]

Die Überlieferung der Landtagsfraktionen von CDU, FDP und KPD und der entsprechenden Landesparteiverbände wird teils im Landeshauptarchiv Koblenz verwahrt,[31] teils in den Parteiarchiven,[32] teils in privater Sammlung.[33]

Der Aufbau von zonalen Behörden hat auch in der französischen Zone Einrichtungen geschaffen, deren Unterlagen für jede weiterführende Beschäftigung einiger der in den Ministerratsprotokollen erwähnten Themen unverzichtbar sind. Dies gilt besonders für den „Zentralausschuss für Ernährung“ in Baden-Baden, aber auch für das „Büro der deutschen Geschäftsstelle des Marshallplans und des Beauftragen für den Außenhandel der drei Länder der französischen Zone“. Diese und andere Bestände mit Akten von gemeinsamen Einrichtungen der drei Länder der französischen Zone befinden sich im Bundesarchiv.[34]

Die Berücksichtigung der direkten Überlieferung der französischen Seite ist durch den seit 1986 direkt möglichen Zugang zu den Akten der französischen Militärregierung im Archiv in Colmar („Archives de l’Occupation Francaise en Allemagne et Autriche“) erheblich verbessert worden.[35] Speziell zur Ergänzung der Ministerratsprotokolle der Regierung von Rheinland-Pfalz sind jedoch in diesem Zusammenhang noch wichtiger die von Ministerpräsident Altmeier veranlassten Niederschriften seiner Verhandlungen mit Vertretern der Militärregierung, darunter auch Besprechungen der Ministerpräsidenten aller drei Länder der französischen Zone mit General Koenig.[36] Zahlreiche einzelne Niederschriften von Zusammenkünften von Vertretern der Ressorts der Koblenzer Regierung mit den jeweils zuständigen Beamten der Militärregierung finden sich verstreut in den dazugehörigen Sachakten der rheinland-pfälzischen Ministerien. Gleiches gilt für die Niederschriften von Konferenzen und Ausschusssitzungen, bei denen Vertreter aller drei Länderregierungen der französischen Zone mit Vertretern der Militärregierung in Baden-Baden zusammen kamen. Hierbei ist neben der Überlieferung der gesamtzonalen Einrichtungen, für die grundsätzlich das Bundesarchiv zuständig ist, natürlich auch die ‚Spiegelung‘ der entsprechenden Konferenzen etc. in den Unterlagen der Regierungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern zu berücksichtigen.[37]

[1]    LHAKo Best. 860 Nr. Nr. 2975, Nr. 4535, Nr. 8186-8189 und Nr. 9601-9609. Die zuletzt genannte Serie war der Forschung bislang nicht bekannt, da sie ist erst im Jahre 2003 an das Landeshauptarchiv abgegeben wurde. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 492, sowie ders., Allparteienregierung, S. 142, Anm. 36.
[2]    LHAKo Best. 700,155 Nr. 62.
[3]    LHAKo Best. 700,169 Nr. 135-140.
[4]    LHAKo Best. 700,177 Nr. 654. Die hier überlieferten Protokolle erstrecken sich vom Januar bis Juli 1947 mit einer Lücke vom 18.4.1947-13.5.1947.
[5]    LASp Best. V 52, Nr. 482-483.
[6]    § 18 (LHAKo Best. 860 Nr. 6960).
[7]    LHAKo Best. 930 Nr. 14108-14115. Für die spätere Zeit sind Einzelstücke oder einzelne Jahrgänge aus dem Kultusministerium (Best. 910) und dem Finanzministerium (Best. 920) überliefert. Anfragen an die Archive der Parteien mit Bezug auf dort archivierte Unterlagen von Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags und Nachlässe von Landespolitikern (siehe unten) ergaben keine Hinweise auf außerhalb des Landeshauptarchivs überlieferte Ausfertigungen bzw. Abschriften von Ministerrats­protokollen.
[8]    § 18 (LHAKo Best. 860 Nr. 6960).
[9]    Vgl. 55. MRS am 27.1.1947 (MinPräs Boden) und 55. MRS am 27.7.1948 (MinPräs Altmeier). Ein zum Protokoll der 4. MRS am 17.12.1946 gehörender Beschluss ist eigens von allen Ministerratsmitgliedern unterzeichnet worden.
[10] Für den hier bearbeiteten Zeitraum: LHAKo Best. 860 Nr. 9601-9609.
[11] LHAKo Best. 700,155 Nr. 62 und Best. 700,169 Nr. 135-140.
[12] LHAKo Best. 860 Nr. 2975, Nr. 4535 und Nr. 8186-8189.
[13] TOP A und D, jeweils Version I und II.
[14] TOP C und C* der genannten Sitzung.
[15] So auch Brommer, Landesregierung, S. 492.
[16] Vgl. unten die Erläuterung der Editionsgrundsätze (Teil B. 1).
[17]  LHAKo Best. 860 Nr. 6960.
[18]  Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 492.
[19]  Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden. Brommer, Landesregierung, S. 493, vermutet, dass Schübbe nur ausnahmsweise für den bei dieser Sitzung nicht anwesenden PräsDir Rick das Protokoll führte.
[20]  LHAKo Best. 860 Nr. 6959. Die Geschäftsordnung von 26.6.1951 fasste die Zustellung der einzelnen Ministerratsbeschlüsse an die zuständigen Ministerien in die Bestimmung (§ 27): „Im Übrigen ist die Staatskanzlei dafür verantwortlich, daß die gefaßten Beschlüsse im Geschäftsgang an die Ministerien geleitet werden.“ (Best. 860 Nr. 4868, S. 37).
[21]  Vgl. LHAKo Best. 860 Nr. 1117-1118 sowie als Beispiel Nr. 10080.
[22] 68. MRS am 19.3.1948, TOP 3 (dort mit abgedruckt).
[23]  Zur Benutzung der ergänzenden Überlieferung für die Kommentierung siehe Teil B.1. Zur Quellensituation vgl. Brommer, Entstehung, S. 300-315, und Küppers, Staatsaufbau, S. 10-13.
[24]  LHAKo Best. 860 (Staatskanzlei) mit Bestand 860P (Personalakten) und 860Z (Zeitungsausschnittssammlung) sowie Best. 880 (Ministerium des Innern). Vgl. Brommer, Quellen, S. 1 f.; ders., Landesregierung, S. 491.
[25]  LHAKo Best. 920.
[26]  Brommer, Quellen, S. 1 f.
[27]  LHAKo Best. 900.
[28]  LASp Best. H 13 und Best. H 14.
[29]  LHAKo Best. 860 Nr. 21 (Büro der BLV), Nr. 5137 (Ausschüsse der BLV), Nr. 9599 (Gemischte Kommission) und Nr. 9682 (Verfassungsausschuss); Klaas, Verfassung; Brommer, Landesversammlung (vgl. dessen Hinweis zu den hier bestehenden Lücken S. III); LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I; ebd, Abt. II. Die Protokolle der LT-Ausschüsse sind ebenfalls nicht vollständig erhalten (vgl. LHAKo V 6025-6030, 6030 U, sowie 6031-6035). Einzelne Protokolle sind bisweilen auch oder ausschließlich bei den dazugehörigen Ressortakten überliefert. Schriftverkehr zwischen dem MinPräs und dem LT-Präsidenten enthält das noch im Landeshauptarchiv Koblenz befindliche „Depositum Landtagsarchiv“.
[30]  LHAKo Best. 700,155 (NL Boden), Best. 700,16 (NL Altmeier), Best. 700,177 (NL Süsterhenn), Best. 700,135 (NL Zimmer), Best. 700,225 (NL Hermans) und Best. 700,134 (NL Steinlein); Best. 700,287 (NL Buschmann, KPD). Der NL Wuermeling befindet sich im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung (St. Augustin) Best. Nr. 01-221, der NL Bögler im LASp Best. V 52.
[31]  LHAKo Best. 663,3 (CDU-Landtagsfraktion); Best. 663,2 (CDU-Landesverband); Best. 663,6 (FDP-Landtagsfraktion); Best. 700,292 (NL Hermann W. Morweiser, u. a. zur KPD).
[32]  Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung (St. Augustin), Best. Nr. 05-011 (CDU-Land­tagsfraktion; darin – bislang unsigniert – eine Akte mit Sitzungsprotokollen der Jahre 1947-1951) (frdl. Mitteilung von Herrn Frank Hammes, Konrad-Adenauer-Archiv, vom 21.12.2006). – Archiv des Liberalismus (Gummersbach): „Überlieferung über Liberale Parteien in der Französischen Zone“ mit Handakten der Demokratischen Partei (DP) bzw. „Sozialer Volksbund“ (SV) in Rheinland-Pfalz und die dort im NL Willibald Martenstein vorhandenen Handakten zu den Kommunalwahlen 1947 und 1948 sowie zu einzelnen FDP-Gliederungen (frdl. Mitteilung von Herrn Raymon Pradier, Archiv des Liberalismus, Gummersbach, vom 12.1.2007). – Einen Überblick über im Archiv der Sozialen Demokratie (Bonn-Bad Godesberg) wie auch im Archiv des DGB (Düsseldorf) liegende Bestände zur SPD und den Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz gibt Kusch, Wiedergründung, S. 305 f.
[33]  Der NL Willy Feller und weitere Unterlagen zur KPD der Nachkriegszeit befindet sich im „Antifa-Archiv Ludwigshafen“ (Privatarchiv Hermann W. Morweiser). Vgl. Becker, KPD, S. 505 f.
[34]  Vgl. die Einzelnachweise im Teil C.2.
[35]  Vorher konnten die dort lagernden Akten nur paketweise und ohne Genehmigung in Paris benutzt werden. Vgl. Hudemann, Sozialpolitik, S. 14; ders., Geschichte, sowie Wolfrum, Besatzungsarchiv.
[36]  LHAKo Best. 860 Nr. 9586 (12.7.1947-13.12.1948), Nr. 9587 (5.1.1949-16.12.1949), Nr. 9588 (30.12.1949-31.1.1955) und Nr. 9598 (17.3.1948-16.6.1949). Es handelt sich hierbei um archivische Neuzugänge der jüngeren Zeit, an deren Stelle bislang nur Fotokopien benutzbar waren (vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 142, Anm. 37). Trotz dieser zwischenzeitlich erfolgten Neuzugänge ist die Dokumentation der Verhandlungen der Landesregierung mit der Militärregierung noch immer lückenhaft, worauf Brommer, Quellen, S. 1-3 sowie S. 679, Anm. 1, am Beispiel der bislang fehlenden Niederschrift eines Gesprächs von Außenminister Schumann mit Ministerpräsident Altmeier und Justiz­minister Süsterhenn am 6.10.1948 hingewiesen hat.
[37]  Vgl. die Übersicht bei Vogel, Westdeutschland, T. I, S. 20 f., S. 36-38, S. 80-85, S. 120-125; T. II, S. 79-97, S. 291-297, S. 312-325; T. III, S. 52-55, S. 164-167, S. 248, S. 365-375, S. 474-476, S. 553-555 und S. 616-620. Eine eingehendere Erschließung speziell der hierzu entstandenen Unterlagen der Regierungen von Baden und Württemberg-Hohenzollern ergibt sich aus der Edition der entsprechenden Kabinettssprotokolle dieser Länder. Vgl. bislang für Württemberg-Hohenzollern: Raberg, Protokolle.