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Die Wirtschaftsförderung war eines der vordringlichsten Anliegen der Landesregierung. Im Vordergrund standen der Erhalt und die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Aussicht auf Steuereinnahmen. Viele Unternehmen und Betriebe waren infolge der Kriegsbelastungen, der Demontage und der Rohstoffbeschränkung in ihrer Leistungskapazität deutlich eingeengt oder standen vor der Insolvenz.

Demontage bei der BASF, LHAKo Best. 710 Nr. 1183
Um staatliche Einflussmöglichkeiten bei der Geldwirtschaft und dem Kreditwesen zu erlangen, hatten die Länder der französischen Zone noch vor der Währungsreform am 14. Juni 1948 die Finanzierungs-Aktiengesellschaft Speyer (Finag) gegründet, da sich das Kreditpotential deutlich verringert hatte. Die Finag übernahm Ausfallbürgschaften für Kredite im Regelfall in Höhe von 90 %, im Ausnahmefall bei Flüchtlingskrediten in Höhe von 75 %, dann, wenn die üblichen Kreditvergabekriterien von den Antragstellern nicht erfüllt werden konnten.[60] In diesem Rahmen prüfte die Finag die Betriebe und Unternehmen auf ihre Erfolgs- und Ertragsaussichten. Zwei der bekanntesten Fälle, die auch den Ministerrat seit 1949 kontinuierlich beschäftigten, waren die Sperrholzfabrik Jockers bei Germersheim und das Holzbauwerk Buchert. So stellte die Firma Buchert Holzhäuser bzw. Baracken verschiedener Typen im Rahmen des Landesaufbau-Programms der Militärregierung her, die jedoch ihre Verträge mit dem Unternehmen im Oktober 1949 aufgekündigt hatte. Die Firma Buchert hatte sich daraufhin an die Landesregierung gewandt und um eine Übernahme der bestehenden Verträge gebeten, da die Materialien bereits geliefert worden seien. Dabei sollten die Häuser kostengünstig in Rechnung gestellt werden. Die Preise variierten je nach Typ zwischen 6300 und 23 000 DM.[61] Der Ministerrat beschloss, 267 Wohnungen als Sozialwohnungen für rund 1,5 Millionen DM und damit für die Hälfte des ursprünglichen Preises zu übernehmen.[62] In Mainz errichtete die Firma 133 Häuser, die der Ministerrat allerdings für ungeeignet hielt, Flüchtlinge dort unterzubringen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hatte ein Landesdarlehen abgelehnt, da es sich gewissermaßen um Besatzungsschäden handele. Das Land hatte eine Bürgschaft in Höhe von 675 000 DM gewährt, da eine Entschädigungsklage in Aussicht stand. Nachdem diese in erster Instanz Ende des Jahres 1950 abgewiesen wurde, zog die Landesregierung ihre Bürgschaftszusage zunächst zurück.[63]

Demontage bei der BASF, LHAKo Best. 710 Nr. 1182
Anders verlief der Fall der Sperrholzfabrik Jockers. Der Unternehmer August Jockers hatte mit der Entwicklung eines Haustyps in Gemischtbauweise, der ein Drittel weniger Holz benötigte als bei der Massivbauweise und somit preisgünstiger gefertigt werden konnte, die Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbunds gewonnen. Der erwartete mit dieser Bauweise zum einen die Anpassung an die niedrigen Reallöhne und zum anderen die Weiterentwicklung moderner Massenfertigungstechniken. Die Finag hatte im Juni 1949 eine Ausfallbürgschaft in einer Gesamthöhe von 850 000 DM mit einer Laufzeit bis zum 1. Okt. 1952 übernommen.[64] Es zeichnete sich zu Beginn des Jahres 1950 ab, dass diese Unterstützung nicht ausreichend sein würde. Jockers hatte um eine Soforthilfe in Höhe von 160 000 DM gebeten. Ab diesem Zeitpunkt blieb die Finanzlage des Unternehmens regelmäßig auf der Tagesordnung des Ministerrats und des Haushalts- und Finanzausschusses. Eine Insolvenz schien nicht mehr abwendbar und die Landesregierung beschloss im Juni 1950 die Einleitung eines Konkursverfahrens.[65] In diesem Zusammenhang wurde durch Abfindungen der Eigentumsvorbehaltsgläubiger die Möglichkeit geschaffen, ein Projekt zur Durchführung und zu Testzwecken der neuen Bauweise zu finanzieren.[66] Endgültig scheiterte das Vorhaben, das von vielen öffentlichen Trägern unterstützt worden war, am Unternehmer Jockers selbst. Er wanderte Anfang des Jahres 1951 nach Australien aus. Die bereitgestellten Kredite waren jedoch an seine Unternehmensführung gebunden, sie wurden somit hinfällig.[67]
Die Finag war außerdem zuständig für die Vergabe der Kredite aus dem European Recovery Program (ERP) an Unternehmen. Doch tatsächlich erholte sich die Wirtschaft nur sehr langsam, und der Finanzminister stand mit der Verwaltung eines geringen Haushaltsbudgets stets in der öffentlichen Kritik.[68] „Die Rheinzeitung“ berichtete beispielsweise im März 1950, Hoffmann habe ohne Zustimmung des Landtags monatlich Gelder in Höhe von 1,5 bis 2 Millionen DM für Behördenbauten unrechtmäßig als Besatzungskosten abgerechnet. Die Vorwürfe hatte ein Beigeordneter der Stadt Koblenz erhoben, und Altmeier forderte Oberbürgermeister Josef Schnorbach auf, für eine öffentliche Klarstellung dieser Falschaussage zu sorgen.[69]
Auch mit der Umsetzung seiner Kernkompetenz hatte Hoffmann Schwierigkeiten, der Vorlage eines verfassungskonformen Haushaltsgesetzes, die im Parlament verabschiedet werden sollte.[70] Tatsächlich wurde der Gesetzentwurf erstellt und die Regierungsvorlage in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung hatte befürchtet, dass die Militärregierung die Genehmigung wie in den Vorjahren verweigern würde, sofern sie die Zahlung ihrer Besatzungskosten aufgrund hoher Ausgaben im sozialen Bereich und beim Wiederaufbau nicht mehr gewährleistet sah. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf zur Beratung in den Haushalts- und Finanzauschuss. Dieser Ausschuss fungierte in dem nunmehr „gesetzfreien Zeitraum“ als Legitimationsinstanz, denn alle Vorhaben wurden vom Ausschuss genauestens geprüft und genehmigt oder abgelehnt. Dies betraf vor allem auch die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts, in denen die Wiederaufbaumaßnahmen und Umzugskosten einzustellen waren. Um eine Übersicht über die laufenden Posten zu erhalten, erstellte das Finanzministerium detaillierte monatliche Wirtschaftspläne, die zunächst im Ministerrat erörtert wurden und anschließend als Grundlage der regelmäßigen Ausschussberatungen dienten.[71] Die Haushaltspolitik wurde sozusagen über diesen „Umweg“ parlamentarisch legitimiert.
Der im November 1950 im Landtag verabschiedete Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950 wies, wie nicht anders zu erwarten, ein Defizit aus. Den Einnahmen in einer Gesamthöhe von rund 454 Millionen DM standen Ausgaben in einer Gesamthöhe von rund 542 Millionen DM gegenüber. Das Finanzministerium räumte in diesem Zusammenhang ein, dass einige Positionen falsch berechnet bzw. geschätzt worden seien, und das tatsächliche Defizit etwa 111,5 Millionen DM betrage. So war z. B. die erwartete Summe beim Länderfinanzausgleich mit rund 60 Millionen DM angegeben worden, betrug dann doch nur rund die Hälfte der angesetzten Summe. Durch drastische Einsparmaßnahmen konnte das Defizit auf rund 58 Millionen DM reduziert werden. Der restliche Fehlbetrag wurde refinanziert, indem Steuern oder Anteile der Interessenquote beim Länderfinanzausgleich nicht an das Bundesfinanzminsterium abgeführt wurden und durch die Beschaffung „fremder Gelder“. Das Ministerium konstatierte: „Geordnete Kredite zu erhalten, ist für das Land auch nicht mehr möglich.“ Für eine Haushaltssanierung wurden die Aufhebung der Interessenquote und ein ausreichender Länderfinanzausgleich unabdingbar. Im Vergleich hatte das Finanzministerium errechnet, dass auf der Grundlage des Überleitungsgesetzes die Finanzbelastung für das Land insgesamt 80 Millionen DM betrage, nach Maßgabe des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes jedoch nur etwa 50 Millionen DM ausmachen dürfe.[72] Der Ministerrat beschloss im Januar 1951 mit dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister über die nach Auffassung der Landesregierung „verfassungswidrige Forderung der Interessenquote“ zu verhandeln.[73]