© LAVDer Ministerrat
Wann die Verwendung der Bezeichnung „Ministerrat“ für das regelmäßige Zusammentreffen der Minister der Landesregierung anstelle des sonst üblichen Begriffs „Kabinett“ beschlossen wurde, ist unklar. In den Protokollen ist die entsprechende Bezeichnung zum ersten Mal für die vierte Sitzung am 17. Dezember 1946 nachzuweisen, und zwar in Zusammenhang mit drei Beschlüssen, die innerhalb des Protokolls auch förmlich als solche hervorgehoben sind: „Der Ministerrat beschließt: […]“. Gleichwohl wurden weiterhin in den Sitzungsniederschriften die Begriffe „Kabinett“, „Kabinettssitzung“ und „Kabinettsmitglieder“ entsprechend verwendet. Die erste „Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung von Rheinland-Pfalz“ vom Dezember 1946[1] setzte die Bezeichnung „Ministerrat“ an erste Stelle, erklärte ihn aber mit dem älteren Begriff „Kabinett“ (§ 2): „Der Ministerpräsident führt im Ministerrat (Kabinett) den Vorsitz“. Ohne diesen Rückverweis definierte die von der Regierung Altmeier am 11. Juni 1948 beschlossene Geschäftsordnung im III. Abschnitt die Arbeitsweise des Ministerrates, aber im IV. Abschnitt über die „Ministerratssachen“ werden die Beratungsgegenstände pauschal als „Kabinettssachen“ bezeichnet.[2]

LHAKo Best. 710 Nr. 678
Arbeitsweise
Der Ministerrat tagte grundsätzlich, im hier behandelten Zeitraum noch unregelmäßig,[3] unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten. Als sein Stellvertreter wurde in der zweiten Ministerratssitzung am 5. Dezember 1946 Innenminister Steffan eingesetzt. Laut Geschäftsordnung vom 11. Juni 1948 führte bei Verhinderung des Stellvertreters des Ministerpräsidenten der dienstälteste Minister den Vorsitz im Ministerrat.[4] Bei Abstimmungen sah die Geschäftsordnung der provisorischen Landesregierung vor, dass das Dienstalter Vorrang hatte, bei gleichem Dienstalter das Lebensalter, d. h. die vom Dienst- oder Lebensalter jüngeren Minister stimmten zuerst ab. Bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.[5] Die Geschäftsordnung von 1948 bestimmte zudem, dass der Chef der Staatskanzlei an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen sollte.[6]
Vorbereitung von Sitzungen
Die erste Geschäftsordnung traf noch keine Bestimmung über die Vorbereitung von Sitzungen bzw. über die Erstellung einer Tagesordnung. Laut Geschäftsordnung von 1948 war den Ministern mindestens 60 Stunden vor einer Sitzung die Tagesordnung zuzuleiten. Bei der Beratung sollte jeder Minister einem TOP widersprechen dürfen, wenn der vorgeschriebene zeitliche Vorlauf nicht eingehalten worden war. Der entsprechende Tagesordnungspunkt sollte dann auf die nächste Sitzung vertagt werden.[7] Zur Erstellung der schriftlichen Tagesordnung waren normalerweise Vorschläge beim Staatsministerium bzw. bei der Staatskanzlei einzureichen. Die so erstellte Tagesordnung wurde vom Ministerpräsidenten häufig ergänzt, wie handschriftliche Zusätze ausweisen.[8] Außerdem konnte es in der Praxis vorkommen, dass die Tagesordnung aufgrund der kurzfristigen Vorbereitung und Einberufung einer Sitzung sogar nur telefonisch durchgegeben und dass einzelne Punkte erst während der Sitzung selbst eingebracht wurden.[9] Ebenso wurden vorher vereinbarte Tagesordnungspunkte, bisweilen sogar in erheblicher Anzahl, auf nachfolgende Sitzungen verschoben oder auch – zumindest im hier bearbeiteten Zeitraum – gar nicht mehr aufgegriffen.
Sitzungsort
Versammlungsort für die Beratungen des Ministerrates war im hier behandelten Zeitraum in der Regel Koblenz. Ausnahmen waren die Sitzung am 13. Januar 1947, die aus politischen Gründen am Sitz der pfälzischen Provinzialregierung in Neustadt/W. stattfand,[10] und die 60. Sitzung am 13. Januar 1948 in Bad Ems, möglicherweise in Zusammenhang mit den dort tagenden Landtagsausschüssen. Über den genauen Sitzungsort in Koblenz enthalten die Protokolle im hier behandelten Zeitraum nur in zwei Fällen eine Angabe: für die 74. Sitzung am 25. Mai 1948 wird ausdrücklich das Oberpräsidialgebäude am Rande des historischen Stadtzentrums am Rhein angegeben, also der frühere Dienst- und Wohnsitz der preußischen Oberpräsidenten wie auch des Chefs der ersten Nachkriegsverwaltung, des Oberpräsidenten der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau, und für die 77. Sitzung am 11. Juni 1948 die Staatskanzlei, im letzteren Fall sogar mit Zimmernummer („45“). Da die Behörde des Ministerpräsidenten schon im Herbst 1947 (damals noch als „Staatsministerium“ bezeichnet) aus ihrer provisorischen Unterkunft im Gebäude des Lehrererinnenseminars in Koblenz-Oberwerth in das inzwischen wieder hergerichtete Oberpräsidialgebäude umgezogen war, muss man davon ausgehen, dass das Oberpräsidium sowohl unter der provisorischen Regierung Boden als auch zunächst unter Ministerpräsident Altmeier grundsätzlich Tagungsort für den Ministerrat war.[11] Ein Foto der entsprechenden Räumlichkeiten oder sogar von einer Sitzung selbst scheint nicht überliefert; erst für 1951, nach dem Umzug der Landesregierung nach Mainz, liegt eine Aufnahme von einer Sitzung des Ministerrates vor.[12]