© LAVDas Verhältnis zur Militärregierung
Das Verhältnis zur Militärregierung bestimmte auch im Jahr 1949 das politische Spektrum der Kabinettsberatungen, denn die Militärregierung in Bad Ems unter Leitung des Generalgouverneurs Claude Hettier de Boislambert lenkte das politische Handeln von Regierung und Parlament entsprechend den Vorgaben der gesamtzonalen Militärverwaltung in Baden-Baden unter dem Oberkommandierenden General Pierre Koenig. Die grundsätzliche Abstimmung mit der Militärregierung, also deren Zustimmung zu wichtigen Personalentscheidungen und Gesetzesvorhaben, diente als Steuerungsinstrument. Anders formuliert: Mit der Verweigerung der Zustimmung zu Gesetzen konnte die Militärregierung ihre Interessen durchsetzen. Insbesondere bei der sozialpolitischen Gesetzgebung machte sie seit der Währungsreform Gebrauch davon, wenn sie der Meinung war, dass die Gegenfinanzierung solcher Vorhaben zu Lasten der termingerechten Bezahlung der von ihr geforderten Besatzungskosten ging. Zwar war die monatliche Pauschale zu Beginn des Jahres 1949 von 15 auf 13,5 Millionen DM gesenkt worden, doch auch diese Summe konnte die Landesregierung mit den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht aufbringen, da der Finanzminister sinkende Steuereinnahmen verzeichnete, die Ausgaben im sozialpolitischen Bereich aber anstiegen. So kam auch die Landesregierung nicht umhin, sozialpolitische Ausgaben wiederholt durch monatliche Kreditaufnahmen aus dem „Landesstock“, den Rücklagen der Sozialversicherung, zu finanzieren, obwohl sie dies gegenüber dem entsprechenden Drängen der Militärregierung in zähen Verhandlungen hartnäckig mit dem Argument des Selbstverwaltungsrechts der Sozialversicherungen ablehnte.[1] Trotzdem konnte die Landesregierung im Mai 1949 nur neun Millionen DM Besatzungskosten an die Militärregierung zahlen, so dass im Juni die Forderungen bereits auf 17,5 Millionen DM und im Folgenden fortlaufend anstiegen.[2] Die Militärregierung verweigerte ihrerseits die Genehmigung von Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen wie z. B. dem Sozialversicherungsanpassungsgesetz, das für die Kriegsopfer eine Mindestrente von 50,00 DM im Monat sowie eine monatliche Erhöhung der Vollrenten um 15,00 DM und der Witwen- und Witwerrenten um 12,00 DM sichern sollte. Die Baden-Badener Militärregierung signalisierte eine mögliche Zustimmung erst bei Verzicht auf die Mindestrentenbestimmung, einer Senkung der Erhöhungsbeträge auf 12,00 bzw. 8,00 DM.[3] Die Modifizierung wurde in den Ausschüssen des Landtags beraten und das Gesetz wurde zum 17. Juni 1949 verkündet, im August 1949 erfolgte eine erste Änderung. Eine Finanzierung der Mehrkosten war jedoch zu diesem Zeitpunkt weder in Aussicht genommen noch geregelt.[4]

Das Deutschhaus in Mainz vor dem Wiederaufbau, LHAKo Best. 710 Nr. 2296
Die Zahlung der Besatzungskostenpauschale und die Verhandlungen über Zahlungsmodalitäten blieben steter Beratungsgegenstand, der auf der Grundlage einer allgemeinen Berichterstattung des Finanzministers über die Finanzlage geführt wurde.[5] Die Pro-Kopf-Belastung der Besatzungskostenpauschale lag für die Länder der französischen Zone ohnehin mit rund 110 DM pro Kopf höher als für die bizonalen Länder mit rund 95 DM pro Kopf,[6] so dass Finanzminister Hoffmann auf der Grundlage der im Grundgesetz in Artikel 120 Absatz 1 festgelegten Bestimmung der Übernahme der Besatzungskosten durch den Bund eine Entlastung insgesamt und einen Ausgleich zwischen den Ländern erwartete. Außerdem nahm er an, dass die Militärregierung die Weisung habe, „in den 3 bis 4 Monaten, in denen der Bund noch nicht existier[e], rauszupressen, was herauszupressen“ sei, wie es in entlarvender Offenheit im einzig überlieferten Wortprotokoll heißt. Hoffmann vertrat daher hartnäckig den Standpunkt, dass man keine weiteren Zahlungen mehr leisten sollte. Altmeier, der die Verhandlungen mit der Militärregierung stets persönlich ambitioniert führte, befürchtete dagegen, dass er dann als „wortbrüchig“ erscheinen und die Militärregierung Konsequenzen bei den Verhandlungen um andere Themenkomplexe ziehen werde.[7] Nachdem die Bundesregierung angekündigt hatte, die Besatzungskosten erst ab dem Frühjahr 1950 zu übernehmen, konzentrierten sich die Verhandlungen auf dieser Ebene auf den Länder- bzw. Bundesfinanzausgleich.[8]
Der mit dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts zum 21. Sept. 1949 von französischer Seite zum Hohen Kommissar bestimmte Diplomat André François-Poncet griff noch vor seinem Amtsantritt die Besatzungskostenfrage auf und erklärte Altmeier, dass „den Besatzungskosten und den auferlegten Ausgaben die Priorität“ zugewiesen worden sei, „die sie niemals hätten verlieren dürfen“. Deshalb erteile er die Weisung, gegen „gewisse Gesetze“ keine Einwendungen mehr zu erheben, „durch die Ausgaben verursacht werden“, wenn sichergestellt war, dass die Landesregierung sich die entsprechenden Einnahmen verschaffen konnte.[9]
Der Landesregierung oblag es außerdem, die bereits in der Verordnung Nr. 57 zur Landesgründung vom 30. Aug. 1946 enthaltene Bestimmung der Militärregierung durchzuführen, nach der Mainz die künftige Landeshauptstadt sein sollte.[10] Der Sitz der Landesregierung in Koblenz sollte nach Mainz verlegt werden, wenn die künftigen Regierungsgebäude instand gesetzt seien und die Stadt über die notwendige Zahl an Dienstwohnungen verfüge. Der Wiederaufbau in Mainz wurde vom Wiederaufbauverband (Zweckverband) Mainz durchgeführt, dem die Stadt Mainz und die Landesregierung angehörten. Der Wiederaufbau war durch die Militärregierung in einem Aufbauprogramm (LA-Programm) geregelt, das über die Besatzungskosten finanziert wurde. Die Militärregierung hatte das Auslaufen des Programms zum Frühjahr 1950 angekündigt, so dass die Landesregierung mit der wiederhergestellten Zuständigkeit für das Bauen weitere Vorhaben planen konnte und die ursprünglich geplante Liquidierung des Wiederaufbauverbands verschob.[11] Allerdings lehnten der Bund und die übrigen Länder künftig eine Verrechnung mit den Besatzungskosten grundsätzlich ab, da dies lediglich eine Vergünstigung für das Land darstelle.[12]

Die Hauptstadtfrage, Collage, LAV
Die Landeshauptstadtfrage spiegelte in der Grundtendenz das Bemühen um eine Verbindung der Landesteile Rheinland-Hessen-Nassau und der Pfalz. Mainz wurde dadurch eine „Klammerfunktion“ zugesprochen, „dass diese Entscheidung sich auswirken möge zum Wohl von Volk und Land“.[13] Der von der Militärregierung verordnete Regierungssitz sollte auch nach Auffassung des Ministerpräsidenten zur Landesangelegenheit werden. Altmeier sprach sich für eine Abstimmung im Landtag aus, um den Legitimationsgrad zu erhöhen, da die Landeshauptstadtfrage seit der Landesgründung stets eine Frage öffentlichen Interesses und öffentlicher Kontroversen war. Der Oberbürgermeister von Mainz Franz Stein (SPD) kündigte in der Presse verschiedentlich den direkt bevorstehenden Umzug der Landesregierung an, die dies dann wieder umgehend dementierte. So sprach die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ im November 1949 in Anlehnung an die Bundeshauptstadtfrage „Bonn oder Frankfurt?“ von einem zweiten „Hauptstadtkrieg“.[14]
Die Ministerratsprotokolle belegen, wie sich die Landesregierung im Detail mit allen Fragen der Verlegung des Regierungssitzes befasste. Sie betrafen die räumliche Unterbringung der Ministerien, das künftige Regierungsviertel, die Unterbringung der Beamten und Angestellten sowie Trennungsentschädigungen für Beamte. Sie besichtigte vor Ort das künftige Regierungsviertel und der Finanzminister listete die Instandsetzungskosten auf. Altmeier ließ zudem eine Abstimmung über die Hauptstadtfrage protokollieren, bei der alle Minister für Mainz als künftigen Regierungssitz votierten. Der Ältestenrat sprach sich im März 1950 für die Verlegung der Landeshauptstadt aus und mit der Aufhebung des Artikels 2 der Verordnung Nr. 57 wurde diese Angelegenheit dann tatsächlich Landesangelegenheit.[15]