Ministerratsprotokolle RLP Historie 1950© LAV

Kriegslasten und Wiederaufbau

Die Bewältigung der Kriegsfolgen war für die Landesregierung ein beherrschendes Thema in den wöchentlichen Sitzungen, da jedweder Politikbereich betroffen war. Sehr oft mussten erst die der neuen Demokratie entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Durchführungsbestimmungen wurde beraten und verabschiedet, mit denen an die ehemalige Reichsgesetzgebung vor 1933 angeknüpft wurde und durch das NS-Regime erfolgte Änderungen außer Kraft gesetzt wurden. Doch neben der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen erlangte der politische Auftrag einer angemessenen Wirtschaftsförderung zur Demontage, einer ausgewogenen Haushaltspolitik unter den Belastungen der Besatzungskosten, des aufwändigen Umzugs der Landesregierung von Koblenz nach Mainz wie auch der Arbeitsmarktpolitik und der Unterbringung der Flüchtlinge und der Vertriebenen eine herausragende Bedeutung.

Den Bemühungen der Landesregierung nach einer Anerkennung wesentlicher Grenzgebiete, der sogenannten Roten Zone, als Notstandsgebiete gingen Initiativen der Landesregierung zur Milderung der Notstände voraus. Schon 1949 hatte sie mit der Ausdehnung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“[41] auf die Grenzgebiete deutlich zu verstehen gegeben, dass sie die wirtschaftliche Notlage ihrer Bevölkerung in diesen Gebieten gleichstellte mit der Lage der Bevölkerung West-Berlins. Nach Inkrafttreten des Gesetzes behielt der Finanzminister jeweils die Hälfte der Abgaben für Landesvorhaben in diesen Gebieten ein. Mit der Erstreckung des bizonalen Gesetzes „Notopfer Berlin“ auf die Länder der französischen Zone und der damit ab 1. Jan. 1950 geltenden Bundesregelung war die Einbehaltung von Abgabenanteilen allerdings fragwürdig geworden. So forderte BMF Schäffer die von Hoffmann einbehaltene Summe zurück, die bis einschließlich September 1950 rund 4,4 Millionen DM betrug. Hoffmann kündigte im Ministerrat an, über eine Ratenzahlung zu verhandeln und wollte später erreichen, dass Schäffer die Summe als Zuwendung des Bundes nachträglich legitimierte. Tatsächlich blieb die Summe als „Notopferabführungsschuld“ noch im Wirtschaftsplan für Februar 1951 in voller Höhe aufgeführt,[42] und im November 1951 mahnte der Ministerrat im Zusammenhang mit der Vorlage eines Änderungsgesetzes erneut eine Begründung des Zuschusses für West-Berlin an.[43]

219. Sitzung v. 27. Januar 1951, LHAKo Best. 860 Nr. 9618

219. Sitzung v. 27. Januar 1951, LHAKo Best. 860 Nr. 9618

Auch der Landtag hatte sich mit der Gründung des sogenannten Grenzlandausschusses der Lage in den betroffenen Gebieten angenommen und die Landesregierung erneut aufgefordert, mit dem Bund über Finanzhilfen zu verhandeln.[44] Auf Bundesebene engagierte sich insbesondere der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen (BMG) Jakob Kaiser[45] für die Errichtung eines Grenzlandfonds, der aus seiner Sicht „gefährdetes deutsches Volkstum“ schützen sollte, und rechnete hier die Rote Zone als gefährdetes Gebiet aufgrund ihrer Grenzen zu Belgien, Luxemburg und Frankreich mit ein. Für die Bevölkerung auf deutscher Seite sei es um so deprimierender, die laufenden Wiederaufbaumaßnahmen auf der anderen Seite der Grenzen zu beobachten, während die eigenen Bemühungen mangels staatlicher Unterstützung stockten, weshalb Kaiser „Folgen auf die Einstellung der Grenzbewohner“ befürchtete. Dagegen vertrat der BMF die Auffassung, dass diese Grenzregion hinsichtlich der Erhaltung des Volkstums nicht stärker gefährdet sei als der Bayerische Wald, dessen Grenze ebenfalls keine Bundesangelegenheit sei. Ein berechtigtes Interesse konstatierte Schäffer lediglich für Schleswig-Holstein mit der Grenze zu Dänemark, weil sich dort ein „Volkstumskampf abspiele“.[46] Dennoch wurde der Fonds in Höhe von 11,5 Millionen DM errichtet. Der Einsatz der Mittel wurde an „kultur- und volkspolitische Zwecke“ gebunden, wovon 7 Millionen DM für politische Zwecke in Berlin und in der DDR reserviert wurden.[47] Rheinland-Pfalz erhielt für das Haushaltsjahr 1951 Zuschüsse für das Pfalz-Orchester und das Stadttheater Trier sowie eine finanzielle Unterstützung von 1,9 Millionen DM zum Wiederaufbau von Schulen in den Grenzgebieten.[48]

Doch zunächst spitzte sich die Lage in den betroffenen Gebieten gegen Ende des Jahres 1950 weiter zu. Am 2. Nov. 1950 legte das Wirtschaftsministerium eine im Ministerrat beschlossene Denkschrift vor, die der Bundesregierung „in gedrängter Form den bedrohlichen Notstand der ‚Roten Zone‘ aufzeigen“ sollte und dass dieses Gebiet auf besondere Hilfsmaßnahmen seitens des Bundes angewiesen sei.[49] Dabei wurden die immensen Zerstörungen während der Kriegsjahre aufgeführt und als erschwerend die schon zwischen 1936 bzw. 1938 begonnenen Bauarbeiten an dem Verteidigungssystem „Westwall“ hervorgehoben. Denn durch die Errichtung der Panzersperren, das Ausheben der Gräben, den Bau der Bunker und unterirdischen Stollen konnten ganze Landstriche nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Staatskanzlei entwarf einen Antrag an den Deutschen Bundestag zur Anerkennung des Grenzraums als Notstandsgebiet und appellierte an den Gerechtigkeitssinn, denn „mit tiefstem Bedauern“ nehme die Bevölkerung zur Kenntnis, dass „andere Gebiete, die weniger für die Erhaltung des deutschen Gedankens getan haben und weniger Versuchungen in dieser Hinsicht unterworfen waren, durch Erklärung zum Notstandsgebiet vom gesamten deutschen Volk in ihrem Wiederaufbau unterstützt werden“.[50]

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3664

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3664

Am 28. Jan. 1951 legten 100 Bürgermeister, Land- und Gemeinderäte in den Grenzgebieten aus Protest ihre Arbeit nieder. Am 1. Febr. 1951 fand dann ein Gespräch zwischen Altmeier und Bundeskanzler Adenauer[51] über mögliche Hilfen des Bundes statt. Nachdem im Rahmen von Soforthilfen etwa 45 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden, legte die Bundesregierung im Anschluss ein Zehnjahresprogramm mit einem Finanzvolumen von 672 Millionen DM für die betroffenen Gebiete auf.[52]

Nicht weniger dramatisch gestaltete sich die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge in den Städten und Gemeinden, in denen nach wie vor Wohnungsnot herrschte. Geplant war die „Umverteilung“ von insgesamt 300 000 Flüchtlingen für 1950, davon sollten insgesamt 90 000 nach Rheinland-Pfalz umgesiedelt werden.[53] Die Herausforderung lag vor allem darin, die Familien angemessen unterzubringen, ohne die heimische Bevölkerung zu brüskieren, deren Lebens- und Wohnverhältnisse vergleichsweise ebenso so schwierig waren. Wieweit die Problematik die verantwortlichen Politiker vor Ort in Handlungszwänge setzte, mag stellvertretend am Beispiel des Frankenthaler Oberbürgermeisters Emil Kraus[54] aufgezeigt werden, nicht zuletzt deshalb, weil sich der Ministerrat mit diesem Fall befasste. Die Stadt Frankenthal war über das Landeskontingent zur Unterbringung von 1200 Personen verpflichtet worden. Anfang Okober 1950 gab Kraus im Stadtrat eine Erklärung ab, dass allein von den am 27. Aug. 1950 angekommenen 180 Flüchtlingen noch 137, insgesamt 33 Familien, in Notunterkünften lebten und dass bis Ende des Jahres noch insgesamt 632 weitere Personen zu erwarten seien, für die eine angemessene Unterbringung nicht gewährleistet werden könne. Seine Kritik richtete sich vor allem gegen die Verteilung und die Organisation der Umsiedlung, bei der die Lage vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt werde. Dabei hatte er sich die Kritik der aus Flüchtlingsperspektive abwegigen Umsiedlungsaktion zu Eigen gemacht. Teilweise reagierten diese mit Unverständnis und Abwehr auf die Situation, wenn sie zuvor in einer Wohnung gelebt hatten und teilweise sogar einer geregelten Arbeit hatten nachgehen können, während in Frankenthal die Unterbringung in einer Notunterkunft und Arbeitslosigkeit ihre Zukunftsaussichten waren. Die Informationen hatte Kraus mittels einer Umfrage über die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge, die nach dem Krieg zunächst in Bayern untergekommen waren, zusammengestellt und ausgewertet.[55] Die Umquartierung nach Frankenthal bedeutete für alle Beteiligten ein kurz- und mittelfristig unlösbares Problem. Bis Mitte des Jahres 1951 plante die Stadt die Fertigstellung von 287 Wohnungen, davon sollten 125 von Flüchtlingsfamilien bezogen werden. Mit den Fragen „Wo sollen wir die anderen unterbringen und was sollen wir mit denen in Massenquartieren und Notunterkünften untergebrachten machen, bis die Wohnungen bezugsfertig werden?“[56] reklamierte Kraus die Kernprobleme der folgenden Monate.  Gegen Zuständigkeiten und Vorschriften hatte er am 23. Aug. 1950 in der bayerischen Staatskanzlei darum gebeten, den Zuzug der Flüchtlinge an die Fertigstellung der Wohnungen zu binden. Keinesfalls ging es um eine Minderung des Aufnahmekontingents. Trotzdem erteilte die Staatskanzlei ihm eine ablehnende Auskunft. Ebenso blieben weitere Initiativen u. a. beim bayerischen Innenminister erfolglos. Das bayerische Innenministerium hatte auf die Zuständigkeit der Landesregierung verwiesen und empfohlen, den Regierungsvizepräsidenten der Pfalz Dr. Franz Pfeiffer [57]einzuschalten.[58] Dieser unterrichtete die Landesregierung Ende Oktober 1950 über die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge in der Pfalz.

Die Landesregierung beschloss darauf im Kabinett, den Übernahmetermin bis April 1951 hinauszuschieben. Nach Frankenthal entsandte sie Ende November 1950 eine Kommission zur Überprüfung der Sachverhalte, zugleich eröffnete sie am 4. Dez. 1950 ein Dienststrafverfahren gegen Kraus, der seine Aufgabe nicht hinreichend wahrgenommen habe.[59]

[41] Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin” vom 20. Jan. 1949 (GVBl. I, S. 33) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1949 (GVBl. I, S. 290) vom 5. Sept. 1949 (GVBl. I, S. 437). – Bundesgesetz vom 29. Dez. 1949 (BGBl. 35). – Die Abgabe wurde im gesamten Bundesgebiet auf Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf innerdeutsche Postsendungen erhoben.
[42] Vgl. 219. MRS am 27. Jan. 1951 TOP 1.
[43] Vgl. 24. MRS am 7. Nov. 1951 TOP 1.4 (Best. 860 NR. 9624).
[44] Vgl. 168. MRS am 15. Febr. 1950 TOP 5.y.
[45] Jakob Kaiser (1888–1961), CDU, 1949–1957 Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen.
[46] Vgl. 87. Sitzung der Bundesregierung am 28. Juli 1950 TOP 11 (Kabinettsprotokolle, S. 589).
[47] Vgl. 88. Sitzung der Bundesregierung am 28. Juli 1950 TOP 11 (Kabinettsprotokolle, S. 610).
[48] Zu den Grenzlandeinrichtungen vgl. 226. MRS am 14. März 1951 TOP 11.14 (Pfalz-Orchester) und zur Etatberatung des Ministeriums für Unterricht und Kultus (Einzelplan IX, hier Kapitel 21, Titel 14) vgl. 8. MRS am 15. Juli 1950 TOP 1.a (Best. 860 Nr. 9618).
[49] Vgl. 208. MRS am 25. Okt. 1950 TOP 4.
[50] Vgl. den undatierten Entwurf eines Antrags an den Deutschen Bundestag in Best. 860 Nr. 2587.
[51] Konrad Adenauer (1888–1967), CDU, erster Bundeskanzler bis 1963, von 1953 bis 1957 zugleich Bundesminister des Auswärtigen.
[52] Vgl. das Schreiben des Bevollmächtigten beim Bund Franz Haenlein an Altmeier vom Jan. 1951 sowie die Pressedokumentation zu den Protestaktionen in Best. 900 Nr. 26, weitere Unterlagen in Best. 920 Nr. 147, 149 und 155, zu den Hilfsprogrammen des Bundes Unterlagen in BArch B 136/691.
[53] Bundesverordnung vom 29. Nov. 1949 (BGBl. 1950 4).
[54] Emil Kraus (1893–1972), 1945 bis 1949 Oberbürgermeister von Mainz, nach der Abwahl bis 1957 Oberbürgermeister von Frankenthal.
[55] Die Fragebögen waren laut seiner Erklärung im Stadtrat unter Hinweis auf die Wahrheitspflicht und die notfalls erforderliche eidesstattliche Versicherung persönlich unterschrieben worden. Vgl. die Niederschrift über die Sitzung des Stadtrats am 6. Okt. 1950 in Best. 880 Nr. 993.
[56] Vgl. die Niederschrift über die Sitzung am 6. Okt. 1950 in Best. 880 Nr. 993.
[57] Dr. Franz Pfeiffer (1900–1979), seit 1948 (Ober-)Regierungsvizepräsident für die Pfalz, ab 1951 Regierungspräsident der Pfalz.
[58] Vgl. 208. MRS am 25. Okt. 1950 TOP 10.
[59] Vgl. 206. MRS am 17. Okt. 1950 TOP 15.