Ministerratsprotokolle RLP Historie 1950© LAV

Einleitung

Nachdem im Oktober 1949 die Landesregierung unter Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU) nach einer kurzen Phase der Unterbrechung erneut als Große Koalition von CDU und SPD fortgesetzt wurde, führte die Landesregierung einige signifikante Änderungen durch. Geschäftsbereiche wurden neu zugeschnitten und das vorher von Jakob Steffan (SPD) geführte Innenministerium übernahm der Ministerpräsident, dem bereits das Wirtschafts- und Verkehrsressort unterstand. Die Bereiche Gesundheit, Wohlfahrt und Arbeit wurden zum Geschäftsbereich „Soziales“ zusammengefasst. Wilhelm Bökenkrüger[1] war aus dem Kabinett aus- geschieden und Steffan hatte das Ressort übernommen. Doch die personelle Kontinuität wurde erneut gestört, nachdem im Mai 1950 eine während der NS-Zeit verhängte Vorstrafe des Sozialministers wegen angeblich unterschlagener Gelder einer Sozialversicherung bekannt wurde. Weitere Vorwürfe wegen vermeintlicher Vorteilsnahme als Regierungspräsident von Rheinhessen erschütterten seine Integrität und Glaubwürdigkeit.[2] Die Landtagsabgeordneten Jacob Diel[3] und der frühere Staatssekretär im Innenministerium Franz-Josef Wuermeling[4] forderten Steffans sofortigen Rücktritt als Minister. Altmeier verteidigte seinen Minister zunächst öffentlich. Als aber auch eine eingesetzte Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe keine eindeutige Klärung herbeiführen konnte, war ein Rücktritt vom Amt unumgänglich. Am 14. Sept. 1950 entband Altmeier Steffan aus gesundheitlichen Gründen von seiner Funktion und berief den Präsidenten des Landesarbeitsamts der Pfalz, Wilhelm Odenthal (SPD), zum Minister für Soziales.[5] Allein der Minister für Finanzen, Hans Hoffmann (SPD), blieb während der gesamten ersten Legislaturperiode bis zum Juni 1951 im Amt. Doch das wahrscheinliche Ende der Großen Koalition kündigte sich nicht nur durch diese personellen Änderungen an. Im Dezember 1950 forderte der Parteivorstand der CDU Konsequenzen auf die Angriffe der SPD gegen den Ministerpräsidenten in der Mainzer SPD-Zeitung „Die Freiheit“.[6]

Regierungsarbeit und Krisenmanagement

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1945 und dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts am 15. Sept. 1949 wurden die Besatzungs- rechte durch die Hohe Alliierte Kommission (AHK) wahrgenommen.[7] Der Hohe Kommissar André François-Poncet[8] vertrat Frankreich, und der ehemalige Gouverneur Claude Hettier de Boislambert[9] vermittelte nun als Landeskommissar zwischen den Interessen der Landesregierung und Frankreich bzw. der AHK. Bei gemeinsamen Besprechungen standen u. a. die Genehmigung von Landesgesetzen, der Umzug der Landesregierung nach Mainz, die Freigabe der von der französischen Besatzungsmacht beschlagnahmten Wohnungen in Mainz, die Räumungen der Kasernen in Koblenz und die Unterbringung der Flüchtlinge und Umsiedler auf der Tagesordnung. Dabei wurde die Zusammenarbeit zwischen Altmeier und Hettier de Boislambert mit gegenseitigem Respekt und unter gleichzeitiger Wahrung der jeweiligen Landes- bzw. Staatsinteressen in gewohnter Weise fortgesetzt.

Auch im laufenden Jahr sah sich der Ministerrat mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert, die sich im Wesentlichen unter den Begriffen Kriegsfolgen, Kriegslasten und Wiederaufbau subsumieren lassen. Die Landesregierung trug Verantwortung für den „staatlichen Regelungsbedarf“, bei dem sich einerseits politische, administrative, wirtschaftliche und soziale Dimensionen überschnitten und der andererseits, jetzt mit Bestehen eines gesamtstaatlichem Rahmens, nicht mehr ausschließlich auf Landesebene erfolgen konnte. Die landespolitischen Handlungsspielräume mussten oftmals detailliert ausgelotet, die Zuständigkeiten abgesprochen und die Entscheidungen im Ministerrat getroffen werden, da die Ressorts landesintern nicht immer konfliktfrei agierten. Nicht in allen Fällen herrschte Klarheit über den Übergang von Landes- zu Bundeskompetenzen.

Es verwundert daher nicht, dass für den Ministerpräsidenten und die Minister ein hoher Zeitaufwand notwendig war, um die Verhandlungen mit der Bundesregierung und den Bundesministern, die Beratungen im Plenum des Bundesrats und in seinen Ausschüssen sowie die Beratungen im Landtag und in seinen Ausschüssen zu koordinieren und vorzubereiten. In besonderen Fällen machten sich die Landesvertreter von Regierung und Parlament vor Ort ein Bild. Sie tagten z. B. nach der Explosion eines Munitionslagers im Juli 1949 in Prüm, sie besichtigten in Weidenthal, in der Nähe von Germersheim, im Mai 1950 ein Musterhaus aus Holz, das als Prototyp für eine schnelle Bereitstellung dringend benötigten Wohnraums infrage kam. Auch auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz wurde nach der Räumung als Lager für ehemalige Zwangsarbeiter im November 1950 eine Ministerratssitzung abgehalten, um über die Verwendungsmöglichkeiten Sachkenntnis zu erlangen.[10] Im März 1950 tagte der Ministerrat im Kurfürstlichen Schloss, in dem der Landtag untergebracht werden sollte. So erscheint der Begriff Krisenmanagement tauglich für das politische Tagesgeschäft und die in vielen Bereichen noch andauernde Mangelwirtschaft für das neugegründete Land. Er drückte die stete Verpflichtung angemessen aus, für das neugegründete Land, das „Nachkriegskonstrukt“ (Küppers), und für dessen Bevölkerung kontinuierlich bessere Bedingungen zu schaffen.

Das Deutschhaus in Mainz vor dem Wiederaufbau, LHAKo Best 710 Nr. 2296

Das Deutschhaus in Mainz vor dem Wiederaufbau, LHAKo Best 710 Nr. 2296

Die bevorstehende Verlegung des Regierungssitzes nach Mainz stand in der ersten Jahreshälfte 1950 im Mittelpunkt der Kabinettsberatungen. Zwar war die politische Bedeutung unumstritten, jedoch erforderte die Planung, Organisation und Durchführung hohe Aufmerksamkeit aller Regierungsmitglieder, ging es doch um die geeigneten Gebäude für die Regierungs-, Verwaltungs- und Parlamentsarbeit ebenso wie um den notwendigen Wohnraum für die Bediensteten, die nach Mainz ziehen sollten. Sicher war die fehlende Orientierung an einem ähnlich gelagerten Großprojekt ein Problem, so dass die konkrete, ja manchmal kleinteilig anmutende Beratung im Kabinett als logische Konsequenz erscheint. Der hohe finanzielle Aufwand für den Wiederaufbau bzw. die Sanierung der Gebäude, die Verhandlungen mit dem Landeskommissar über die Freigabe beschlagnahmter Wohnungen und die Überlegungen, wie die Gebäude in Koblenz genutzt werden könnten, zeigen, dass die Entscheidung für Mainz im Ministerrat zu keiner Zeit infrage stand. Vielmehr machte sich die Landesregierung Gedanken darüber, ob nicht mit Inkrafttreten des Besatzungsstatuts gemäß Artikel 7 a und c eine demokratische, ja souveräne Entscheidung des Parlaments für den Umzug nach Mainz möglich werde. Altmeier bemühte sich um eine entsprechende Genehmigung beim Hohen Kommissar, der diese letztlich auch erteilte.[11]

Gemeinsam mit dem Ältestenrat stellte die Landesregierung am 4. April 1950 den Antrag zur Verlegung des Regierungssitzes nach Mainz.[12] Altmeier und der Landtagspräsident August Wolters (CDU) hatten einen ausführlichen Bericht über die Gesamtsituation vorbereitet, der den Abgeordneten vorgetragen wurde und die Bewilligung von zwei Millionen DM für das Unterfangen vorsah. Der CDU-Abgeordnete und Ministerialrat der Staatskanzlei Hubert Hermans begründete als Erster die Ablehnung des Antrags mit der Haushaltslage. So sei die Landesregierung „nicht in der Lage einen Haushaltsplan aufzustellen“.[13] Hermans sprach u. a. die ungeklärte Finanzlage des Bundes und die mögliche Beteiligung der Länder an den Kriegs- und Soziallasten an. Außerdem stellte er infrage, ob eine Landeshauptstadt Mainz tatsächlich die Bindung des Landeskonstrukts stärken könne. Ebensowenig könne die Zugehörigkeit der Pfalz[14] mit dem Mittelpunkt Mainz geklärt oder ein möglicher Gebietsverlust infolge der zum damaligen Zeitpunkt vieldiskutierten Länderneugliederung tatsächlich verhindert werden. Seine Auffassung, dass der Landtag die Aufgabe habe, „über die Frage ‚Koblenz oder Mainz‘ zu entscheiden“,[15] teilte die Landesregierung zu keinem Zeitpunkt, da sie von einer Parlamentsentscheidung für den Regierungssitz Mainz ausging. Aber mit der Abstimmung im Landtag scheiterte sie zunächst völlig unerwartet.[16] Dennoch, die Kabinettsberatungen wurden am 12. April 1950 unverändert fortgesetzt. Der zweite Anlauf zur Abstimmung startete am 16. Mai 1950 im Landtag. Die Fraktionen von CDU und SPD sowie Abgeordnete aller Fraktionen hatten einen Parlamentsbeschluss für den Umzug nach Mainz beantragt, der schließlich mit einer Stimmenmehrheit von 49 zu 32 Stimmen entschieden wurde.[17]

Bei der Durchführung des Umzugs waren insbesondere das Finanz- und das Sozialministerium gefordert. Hoffmann musste die erheblichen Kosten für Renovierungen und für Wohnungsbeschaffungen begründen, da diese in einem außerordentlichen Haushalt genehmigt werden mussten. Im Sozialministerium wurden vor allem die Wohnungsbeschaffungen für die Landesbediensteten geregelt. In diesem Zusammenhang spielte die Zahl der Empfänger einer Trennungsentschädigung eine bedeutende Rolle, denn diese Zahlungen sollten weitgehend eingespart werden. Geplant war der Umzug von 803 Personen, von denen 187 jeweils die Trennungsentschädigung erhielten. Die freiwerdenden Wohnungen in Koblenz sollten den Beamten bei den in Koblenz verbleibenden Behörden zur Verfügung gestellt werden, die ebenfalls eine Trennungsentschädigung erhielten, um insgesamt Zahlungen einzusparen.[18] Im Rahmen der Etatberatungen beschloss der Ministerrat im April 1950 eine Überprüfung aller Entschädigungsempfänger, nachdem Altmeier die Berechtigung hinterfragte, da „sehr oft Beamte versetzt würden bezw. teilweise schon jahrelang versetzt seien, ohne daß der ernstliche Wille, an den neuen Ort umzuziehen, vorhanden sei“.[19] Die Landesbediensteten in Koblenz hatten zuvor den vollen Satz der Trennungsentschädigung erhalten, da die Landesregierung die Kürzungsregelung nach sechs Monaten mit der Begründung aufgehoben hatte, dass ein Umzug in eine vorläufige Landeshauptstadt nicht zumutbar sei. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 19. Sept. 1950 wurde diese Ausnahmeregelung revidiert.[20]

Ein weiteres Projekt der Landesregierung und des Landtags war das Vorhaben einer Verwaltungsreform. Dazu war die sogenannte Sechserkommission eingesetzt worden. Den Vorsitz führte der frühere Präsident des Rechnungshofs Dr. Heinz Maria von Oeftering.[21] Schon im Herbst 1949 waren im Zusammenhang mit der Regierungsneubildung erste Reformvorschläge erörtert worden, denn in diesem Rahmen hatte Altmeier den neuen Zuschnitt der Landesregierung vorgestellt. Die Zahl der Ministerien war von sechs auf fünf reduziert worden, insbesondere durch die Zusammenlegung der Bereiche Arbeit, Wohlfahrt und Gesundheit zum Ministerium für Soziales. Die Zuordnung des Ressorts Inneres, das der Ministerpräsident ebenso wie das Wirtschafts- und Verkehrsministerium übernahm, dehnte dessen Kompetenzen aus. Damit bildete Altmeier im Regierungskern eine eigene Machtzentrale, zumal ihm auch der Bevollmächtigte des Landes beim Bund unmittelbar unterstand.[22] In allen bedeutenden Fragen konnte er sowohl mit der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten als auch mit der Ressortkompetenz eines Ministers die Politik entscheidend lenken.[23] So hatte Altmeier den Initiativantrag des Ministers für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten Oskar Stübinger für den Bundesrat zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Reblausbekämpfung in Höhe von 5 Millionen DM zurückgewiesen, nachdem im Kabinett eine Neuformulierung des Antrags beschlossen worden war. Altmeier vertrat die Auffassung, ein solches Unterfangen störe die Verhandlungen beim Länderfinanzausgleich.[24]

Die Sechserkommission legte ihren Prüfungsauftrag zur Verwaltungsreform sehr weit aus. Im März 1950 wurde ein erster Teilbericht vorgelegt, der vorwiegend die Personalstände in den Gemeinden betraf, im Oktober 1950 dann der Gesamtbericht.[25] Die Reformempfehlungen umfassten die regionalen Gliederungen des Landes, die Personalstände in den Verwaltungen, die Landesgesetzgebung, den Aufbau der Polizei, das Gesundheitswesen, das Schulwesen und den Kulturbereich. Letztendlich wurde für alle Gebiete Reformbedarf konstatiert. Der ebenso anspruchsvollen wie umfassenden Reformkonzeption begegnete der Ministerrat mit der Einsetzung der sogenannten Dreier-Kommission, unter Beteiligung von Innen-, Finanz- und Justizminister, die mit der Überprüfung der Vorschläge beauftragt wurde. Über das Ergebnis wurde im Ministerrat zwar berichtet, doch wurden keine weitergehenden Beschlüsse gefasst.[26] Erneut aufgegriffen wurde das Thema im Ministerrat erst wieder nach dem Regierungswechsel im August 1951, als Innenminister Alois Zimmer (CDU),[27] der die Vorschläge der Kommission in wesentlichen Teilen ablehnte, seine Reformvorstellungen im Grundsatz erörterte: „Der Anfang der Verwaltungsreform muß daher damit gemacht werden, daß alle Behörden des Landes sich wieder darauf besinnen, die ihnen auf Grund ihrer Kompetenzen zustehenden Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen und nicht die übergeordneten Behörden damit zu befassen.“[28] Nach einer ausführlichen Beratung entschied der Ministerrat, die Reformvorschläge nicht weiter zu verfolgen. Erst 1963 wurden Vorschläge erarbeitet, die dann ausdrücklich als „Verwaltungsvereinfachung“ bezeichnet wurden, so dass erst 1968 eine erste Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurde.[29]

[1] Wilhelm Bökenkrüger (1890–1966), SPD, 1946 bis Juli 1949 Minister für Arbeit.
[2] Vgl. 195. MRS am 20. Juli 1950 TOP 18.l.
[3] Jacob Diel (1886–1969), 1947–1957 MdL.
[4] Dr. Franz-Josef Wuermeling (1900–1986), 1947–1951 MdL, 1953–1962 Bundesminister für Familienfragen bzw. für Familien- und Jugendfragen. Unterlagen in Best. 860P Nr. 3420.
[5] Dazu Schiffel, Demokrat, Küppers, Staatsaufbau, S. 179–183, und Kusch, Wiedergründung, S. 294–298.
[6] Entschließung vom 2. Dez. 1950 in Nachlass Zimmer Best. 700,135 Nr. 225; zur Bedeutung der Mainzer SPD-Zeitung „Die Freiheit“ vgl. Pieroth, Parteien, S. 485–507.
[7] Besatzungsstatut vom 10. Mai 1949 (Abl.AHK, S. 2).
[8] André François-Poncet (1887–1978), 1949 bis 1953 Hoher Kommissar.
[9] Claude Hettier de Boislambert (1906–1986), ehemaliger Gouverneur Délégué Général für Rheinland-Pfalz, 1949 bis 1951 Landeskommissar.
[10] Vgl. 210. MRS am 14. Nov. 1950 TOP A.
[11] Ursprünglich hatte der damalige Militärgouverneur Marie-Pierre Koenig in der Ordonanz  Nr. 57 vom 30. Aug. 1946 (Journal Officiel Nr. 35, S. 292) Mainz zur Landeshauptstadt bestimmt. Koblenz war solange provisorischer Sitz der Regierung, bis in Mainz die zerstörten Gebäude wieder nutzbar sein würden. Dazu u. a. Brommer, Koblenz, und Graß, Mainz.
[12] LT-Drs. II/1438.
[13] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 2143.
[14] Zu Zugehörigkeit und den Aktivitäten des bayerischen Pfalz-Ausschusses vgl. 174. MRS am 15. März 1950 TOP A.
[15] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 2154.
[16] Bei Stimmengleichheit galt der Antrag als abgelehnt. Vgl. Stenogr. Berichte, S. 2142–2156.
[17] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 2198–2205.
[18] Vgl. 178. MRS am 29. März 1950 TOP R.
[19] Vgl. 183. MRS am 26. April 1950 TOP J.
[20] Vgl. 202. MRS am 19. Sept. 1950 TOP J.
[21] Der spätere Präsident des Bundesrechnungshofs Dr. Heinz Maria Oeftering (1903–2004) war von 1949 bis 1957 im BMF Leiter der Abteilung II (Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft) und ständiger Vertreter des Staatssekretärs.
[22] Vgl. 147. MRS am 15. Sept. 1949 TOP 1 (MRP 1949, S. 437).
[23] Artikel 104 LV.
[24] Vgl. 197. MRS am 8. Aug. 1950 TOP 5.
[25] Vgl. 185. MRS am 9. Mai 1950 TOP 10.
[26] Vgl. 185. MRS am 9. Mai 1950 TOP 10.
[27] Dr. Alois Zimmer (1896–1973), CDU, 1947–1951 Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag, 1951–1957 Innen- und Sozialminister. Best. 860P Nr. 10772.
[28] Vgl. 13. MRS am 13. Aug. 1951 TOP 2 (Best. 860 Nr. 9623).
[29] Vgl. Siedentopf, Verwaltungsreform.