Ministerratsprotokolle RLP Historie 1953© LAV

Einleitung

Das zweite Kabinett unter Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU) sah sich im dritten Regierungsjahr weiterhin vor der schwierigen Aufgabe, die im Land bestehende Rechtszersplitterung auf verschiedenen Gebieten aufzuheben. Mit der Neuordnung des Bankenwesens, der Regelung der Organisation und Verwaltung der Polizei oder dem Versuch, die Pfalz in bereits bestehende Systeme wie die Tierseuchenkasse einzubinden, sollte sukzessive ein gleichförmiger Rechtsrahmen für die Regionen geschaffen werden, die ehemals Bayern, Hessen oder Preußen angehörten. Umso verständlicher wird daher der Anspruch der Landesregierung, über die gesetzliche und administrative Ebene hinaus an identitätsstiftende Traditionen anzuknüpfen. Wenn sie Mitte 1953 in ihrer Bilanz „6 Jahre Staatsaufbau in Rheinland-Pfalz“ an das „historische Schicksal des Kerngebiets“, die ehemaligen Kurfürstentümer Pfalz, Mainz und Trier erinnerte und deren gemeinsame historische Wurzeln betonte, so verlor zumindest in diesem Zusammenhang das dem Land anhaftende Stigma, „Schöpfung der französischen Besatzungsmacht zu sein“, an Bedeutung.[1]

Besuch einer Landwirtschaftsausstellung durch MP Altmeier, LHAKo Best. 630, 503 Nr. 8504

Besuch einer Landwirtschaftsausstellung durch MP Altmeier, LHAKo Best. 630,503 Nr. 8504

Allgemein verbesserte sich die ökonomische Lage im Land auf Grund höherer Steuereinnahmen, der Unterstützung des Bundes durch Sanierungsprogramme und wirtschaftliche Fördermaßnahmen sowie durch Aufbaukredite für Unternehmen. Dennoch führten trotz konjunktureller Aufstiegstendenz die Probleme z. B. beim Wohnungsbau, bei der Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur oder der Unterbringung der DDR-Flüchtlinge zu öffentlichen Diskussionen bzw. Kontroversen.

Regierungsarbeit

Der Blick auf die protokollierten Ministerratssitzungen weist im Vergleich zu den Vorjahren eine Besonderheit auf: Die Zahl der Sitzungen ging merklich zurück. Tagte der Ministerrat in den Vorjahren gemäß § 16 der Geschäftsordnung[2] wie vorgesehen in der Regel einmal wöchentlich, so reduzierte sich die Zahl auf 39 Sitzungen im Jahr 1953, ein Trend, der sich 1954 mit nur 31 Sitzungen fortsetzte. Eindeutige Hinweise, ob dies geplant war oder sich eher aus der Praxis ergab, finden sich in den Protokollen nicht. Allerdings könnten sowohl die bevorstehenden Bundestagswahlen am 6. Sept. 1953 als auch die hohe Arbeitsbelastung, die sich durch die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse im Bundesrat und im Landtag ergab, tragfähige Indizien sein, denn die Regierungsaufgaben waren in der zweiten Legislaturperiode auf nur sechs Ressorts verteilt.[3]

Die Protokolle spiegeln einerseits die zahlreichen Themen wieder, mit denen sich die Minister und Staatssekretäre befassten, und andererseits die enge Verflechtung von Bundes- und Länderebene, da u. a. bei einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen des Bundes die Durchführungsaufgaben bei den Ländern lagen.[4] Ausführlich protokolliert wurden Aufträge an die Ressorts und Beschlüsse vor allem dann, wenn bei Gesetzentwürfen neue Formulierungen in die Vorlage aufgenommen werden sollten. Bei Meinungsverschiedenheiten wurde der Tagesordnungspunkt erneut beraten, ebenso, wenn sich durch Ausschussberatungen nochmals Änderungen ergaben oder eine Stellungnahme des federführenden Ressorts oder des Ministerpräsidenten im Landtag angezeigt war.

Neben der Beratung von Einzelthemen, die entweder auf Antrag der Ressorts oder durch Übermittlung einer Kabinettsvorlage auf die Tagesordnung gesetzt wurden, standen die Tagesordnungen der Bundesratssitzung und der Landtagssitzung, wie in den Jahren zuvor, als ständiger Punkt auf der Agenda. Bei der Beratung der Tagesordnung des Bundesrats verfügte die Landesregierung zusätzlich über aktuelle Kurzinformationen zu den Empfehlungen des Ständigen Beirats, dem „Ältestenrat“ des Bundesrates, oder über den jeweiligen Stand der Ausschussberatungen, so dass die einheitliche Stimmabgabe des Landes[5] in den meisten Fällen in der Sitzung vorbereitet werden konnte. Ausnahmen bildeten Beschlüsse, zu denen vor der Sitzung noch mit anderen Ländervertretern Positionen erörtert werden sollten.[6] Die Protokollierung fiel ebenso unterschiedlich aus wie die Diskussion selbst. Mitunter wurde z. B. lediglich festgehalten „Keine Bemerkungen.“ oder der Ministerrat folge der „Empfehlung der Ausschüsse“. Ausführlicher wurden jene Themen protokolliert, die im Bundesrat umstritten waren und bei denen auch die Minister unterschiedliche Meinungen vertraten oder ein Meinungsaustausch zur Klärung sinnvoll erschien.[7]

Die Protokollierung der Tagesordnung des Landtags reflektiert in besonderer Weise das bevorstehende Wechselspiel von Exekutive und Legislative im Landtag, z. B. Entscheidungen zu rechtfertigen oder Große Anfragen zu beantworten, die oftmals als verklausulierte Kritik formuliert waren. So legte das Kabinett fest, wer im Landtag zu einem Thema sprach, sofern dies nicht bereits durch die Federführung feststand, und welche politischen Schwerpunkte gesetzt werden sollten.[8] Trotz aller politischen Kontroversen, die oft in den Ausschüssen sachlich katalysiert wurden, und der Vielzahl von Ausschussberatungen, gelang es bei zentralen Herausforderungen, wie z. B. dem Haushaltsplan oder bei der schwierigen Gesetzesmaterie des ersten Polizeiverwaltungsgesetzes, in der angemessenen Zeit Gesetze zu verabschieden.

Festzuhalten bleibt, dass die in der zu Ende gehenden Nachkriegszeit geleistete Regierungsarbeit der Jahre 1952 und 1953 gekennzeichnet war durch die hoheitlichen Entscheidungen der westalliierten Besatzungsmächte, die formale Überwindung des NS-Regimes durch Entnazifizierungsverfahren,[9] das Ringen um gesetzliche Regelungen für die Verfolgten des Nationalsozialismus[10] und notwendige Hilfsprogramme für Vertriebene und Flüchtlinge.[11] Gleichwohl blieben Aufgaben wie der Wiederaufbau, der soziale und private Wohnungsbau und die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur, besonders in den Gebieten der sogenannten Roten Zone,[12] fester Bestandteil der Ministerratsagenda. Viele Entscheidungen wurden für Finanzminister Nowack und den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Wilhelm Steinlein, der gleichzeitig das Amt des Regierungspräsidenten von Trier wahrnahm, zum Balanceakt zwischen dem finanziell Machbaren und dem dringend Notwendigen.[13]

[1] Vgl. Küppers, Staatsaufbau, S. 18, sowie zu den strukturellen Bedingungen Staatsaufbau, 19–33.
[2] Abgedruckt im Anhang.
[3] Vgl. 1. MRS am 19. Juni 1951 (MRP 1951, S. 249–261).
[4] Vgl. 97. MRS am 17. M.rz 1953 TOP 8.
[5] Artikel 51 GG.
[6] Vgl. z. B. 107. MRS am 30. Juni 1953 TOP A.6 (Entwurf eines Bundeswahlgesetzes).
[7] Vgl. z. B. 100. MRS am 23. April 1953 TOP 1.11 (Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begünstigung von Zuschüssen und Darlehen zur Vorfinanzierung des Lastenausgleichs).
[8] Vgl. z. B. 91. MRS am 20. Jan. 1953 TOP 1.
[9] Drittes Landesgesetz über den Abschlu. der politischen S.uberung in Rheinland-Pfalz vom Mai 1952 (GVBl., S. 91 f.), dazu grundlegend M.ller, Entnazifizierung.
[10] Zum Bundesentsch.digungsgesetz vom 18. Sept. 1953 (BGBl. I 1387) vgl. 93. MRS am Febr. 1953 TOP 15.8.
[11] Zum Flüchtlingsnotleistungsgesetz vgl. 96. MRS am 2. M.rz 1953 TOP 1.17.
[12] Vgl. 97. MRS am 17. M.rz TOP 11.
[13] Vgl. u. a. 111. MRS am 7. Aug. 1953 TOP 1.