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Der erwähnte innenpolitische Prozess der Rechtsangleichung für die einzelnen Landesteile kann für das Jahr 1953 an zwei Vorhaben expliziert werden: An der Regierungsvorlage zu einem Polizeiverwaltungsgesetz und an dem Regierungsbestreben zur Errichtung einer einheitlichen Tierseuchenkasse.
Nach den Auseinandersetzungen zwischen Bundeskanzler Adenauer und den Landesregierungen über die Polizeihoheit und nach dem gescheiterten Versuch des Aufbaus einer Bundespolizei[33] widmete sich die Landesregierung dem vom Innenministerium vorgelegten Entwurf eines Polizeiverwaltungsgesetzes, das die Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei vom 14. Mai 1947 (GVBl., S. 142) ablösen und die Rechtszersplitterung überwinden sollte, die durch das geltende bayerische und das preußische Polizeirecht entstanden war.[34] Bei der ersten Erörterung im März 1953 im Ministerrat hob Innenminister Zimmer insbesondere das Fehlen der sogenannten Generalklausel im bayerischen Polizeirecht hervor, die der Polizei ermöglichte, adäquate Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren und Beseitigung von Störungen zu ergreifen, um Sicherheit und Ordnung herzustellen. Das Innenministerium folgte bei seinem Gesetzentwurf im Wesentlichen der preußischen Systematik. Das Verwaltungsgesetz teilte sich in die beiden übergeordneten Bereiche Recht und Organisation. Da es sich um eine komplizierte und umfangreiche Gesetzesmaterie handelte, war im Herbst 1952 den entsprechenden Institutionen, also den Städten und Gemeinden, den Gewerkschaften und den Bezirksregierungen, ein Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungnahmen und Änderungsvorschläge übermittelt worden. So hoffte insbesondere das federführende Innenministerium, frühzeitig Schwachstellen zu erkennen und noch vor der ersten Lesung im Landtag einen Entwurf vorlegen zu können, der auf breiter Ebene beraten worden war und deshalb eine weitgehende Akzeptanz finden würde.

Kommando der Wasserschutzpolizei, LHAKo Best. 710 Nr. 1155
Während in der Landesverordnung von 1947 lediglich die Polizeibehörden, deren Gliederung und die zuständige Aufsicht festgelegt worden waren, umfasste das geplante Polizeiverwaltungsgesetz neben der Organisation die Festlegung von Maßnahmen, Verfügungen und Zwangsmitteln sowie die Einschränkung von Grundrechten und Entschädigungsansprüchen. Seit 1947 unterstanden alle Polizeibehörden generell der Aufsicht des Ministers des Innern. Diese Hierarchie sollte im Wesentlichen erhalten bleiben. Differenzen bestanden zum einen hinsichtlich der erhöhten Schlüsselzahlen, also hinsichtlich des Zahlenverhältnisses von Einwohnern und Polizeibeamten, obwohl über eine Verstärkung der Polizeien grundsätzlich Einvernehmen bestand. Finanzminister Nowack hatte wegen der entstehenden Mehrkosten für die vorgesehenen 397 neuen Stellen Bedenken angemeldet, denn diese könnten erst im Haushaltsjahr 1954 berücksichtigt werden. Zum anderen hatte Landwirtschaftsminister Stübinger die generelle Unterstellung aller Sonderpolizeien, z. B. der Fischerei- oder Wasserschutzpolizei, unter das Innenministerium kritisiert. Nach seiner Auffassung sollte das jeweilige Fachressort die Zuständigkeit für die Aufsicht erhalten. Justizminister Becher hatte zudem verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des polizeilichen Gewahrsams und der erkennungsdienstlichen Maßnahmen geäußert, so dass eine erneute Überprüfung in den Ressorts verabredet wurde. Zimmer bat den Ministerpräsidenten allerdings wegen der Dringlichkeit des Gesetzentwurfs um eine erneute Kabinettsberatung, bei der vor allem die Verstärkung der Polizeikräfte beschlossen werden sollte, nachdem es in Spangdahlem bei Bitburg zu Auseinandersetzungen mit Angehörigen der stationierten US-amerikanischen Luftstreitkräfte und sogenannten Hilfskräften gekommen war.[35] Der Vorfall hatte in der Öffentlichkeit erhebliche Unruhe ausgelöst und zwang die Regierung zum Handeln. Zimmer legte neue Schlüsselzahlen vor, die auf der Grundlage der Erfahrungen im Bundesgebiet errechnet worden seien. Nowack hielt gegenüber den notwendigen 460 neuen Stellen nur die Einstellung von 167 Polizeikräften haushaltstechnisch für realisierbar. Obgleich Stübinger an seiner Auffassung zur Zuständigkeit für Sonderpolizeien festhielt, wohingegen Becher einräumte, dass verfassungsrechtliche Bedenken auch in den Ausschussberatungen ausgeräumt werden könnten, wurde der Gesetzentwurf vorläufig beschlossen.[36] Da eine Beratung im Landtag vor der parlamentarischen Sommerpause jedoch aussichtslos schien, entschied die Landesregierung beim Hauptausschuss einen Antrag auf die Vorwegbewilligung von 60 Polizeibeamtenstellen zu beantragen, dem dieser im Oktober 1953 auch zustimmte. Letztmalig diskutierten Altmeier und die Ministerrunde im August 1953 die „Schlüsselzahl-Frage“. Zwischen dem Innenminister, der nach neuen Berechnungen 460 Stellen forderte, und dem Finanzminister, der 167 Stellen gewähren wollte, konnte ein Kompromiss über die Erhöhung der Personalstärke um 300 Stellen vermittelt werden. Der Gesetzentwurf wurde im September 1953 im Landtag auf Empfehlung des Ältestenrats wegen des Umfangs der Materie zunächst zur Beratung in den Hauptausschuss, danach in den Haushalts- und Finanzausschuss und außerdem in den Rechtsausschuss überwiesen.[37] Bei den Beratungen im Hauptausschuss konnte sich Zimmer nicht mit den von der Landesregierung ermittelten Schlüsselzahlen durchsetzen, da Rheinland-Pfalz mit der Polizeistärke an letzter Stelle der Länder stand.[38] Anfang Dezember beriet der Ministerrat deshalb über die Änderungsvorschläge des Hauptausschusses. Das Gesetz wurde im März 1954 verabschiedet.[39]
Im Juni 1954 kritisierte der Landtagspräsident die Vorgehensweise in den Ministerien, wonach die vorbereiteten Gesetzentwürfe „des öfteren in allen Einzelheiten mit den in Frage kommenden Interessenverbänden abgesprochen und abgestimmt würden, dass also eine Diskussion um diese Materie im Lande entstände, bevor ein Abgeordneter überhaupt Kenntnis von den Gesetzesvorhaben habe“. Dies könne nicht in der „bisher geübten Form geschehen“.[40] Obgleich der Auslöser das vom Kultusminister vorgelegte Schulgesetz[41] war, verwies der Justizminister in seiner Stellungnahme auf das entsprechende Prozedere beim Polizeiverwaltungsgesetz. Danach sei ein Referentenentwurf auch künftig als Diskussionsgrundlage für alle Beteiligten unentbehrlich. Altmeier wies zudem auf die häufig gestellte Frage in den Landtagsausschüssen hin, ob denn die beteiligten Institutionen und Gremien hinreichend gehört würden, bevor die Regierungsvorlage übermittelt werde.[42]
Das zweite Vorhaben betraf die Errichtung einer einheitlichen Tierseuchenkasse. Die Bekämpfung von Tierseuchen ebenso wie die Seuchenprophylaxe z. B. durch Impfungen waren von herausragender Bedeutung. Die dafür zuständigen Regierungsveterinärämter zählten zum Geschäftsbereich des Innenministeriums und für notwendige Maßnahmen, wie z. B. die Fleischbeschau, die veterinärpolizeiliche Seuchenbekämpfung oder die Errichtung von Tierkörperbeseitigungsanlagen wurden 1953 rund drei Millionen DM im Haushalt veranschlagt.[43] Ein weiterer Aspekt waren die möglichen Entschädigungsansprüche bzw. staatliche Beihilfen, für die die Tierseuchenkassen zuständig waren. Da in den Nachkriegsjahren Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche und Rindertuberkulose immer wieder zu Notschlachtungen führten, waren die Landwirte infolge erheblicher Einkommensverluste auf staatliche Hilfsleistungen angewiesen. In Rheinland-Pfalz waren für diese Regulierung zwei Institutionen zuständig: Die Bayerische Tierseuchenkasse, an die die Pfalz angeschlossen war, und die Tierseuchenkasse Rheinland-Hessen-Nassau für die übrigen Regionen. Diese wurde bei der Landesregierung als Sondervermögen verwaltet.[44] Es verwundert daher nicht, dass die Landesregierung bestrebt war, eine einheitliche Tierseuchenkasse für das Land zu errichten, um eine gerechte Verteilung und bessere Ausgabenkontrolle und damit Rechtsgleichheit für alle Berechtigten zu gewährleisten. Denn die Bayerische Tierseuchenkasse stellte jährlich für die Entschädigungsleistungen an pfälzische Landwirte einen Antrag auf Ausgleich an das rheinland-pfälzische Finanzministerium. Das Ministerium gewährte einen Ausgleich entsprechend der Leistungen, die über die Tierseuchenkasse Rheinland-Hessen-Nassau gewährt wurden. Während die Forderungen für das Haushaltsjahr 1952 vollständig beglichen worden waren, hatte das Finanzministerium für das Rechnungsjahr 1951 diesem Prinzip folgend 200 000 DM zurückgehalten. Die SPD-Fraktion, die im Landtag die Interessen der Pfalz stets mit besonderem Engagement vertrat, hatte die Landesregierung in einer Entschließung aufgefordert, die Ausgleichszahlung zu leisten.[45] Der Landtag überwies den Antrag in den Hauptausschuss, in dem die Beratung allerdings mehrfach vertagt wurde. Im Juni 1953 erörterte der Ministerrat die Sachlage nochmals ausführlich und verständigte sich darauf, die ausstehende Zahlung zu leisten, wenn die Pfalz im Gegenzug einer einheitlichen Tierseuchenkasse beitrete. Innenminister Zimmer bezeichnete die Rechtslage als „unmöglich“, da tatsächlich für die Pfalz innerhalb der Kasse eine eigene Geschäftsstelle geführt und Prämien und Aufwendungen dort verrechnet würden. So könne auch laut Nowack das Interesse der SPD-Fraktion an der Zahlung erklärt werden. Denn für diesen Fall müssten die Versicherten mit einer Erhöhung der Umlage rechnen.[46] Mit den Verhandlungen wurde Landwirtschaftsminister Stübinger beauftragt. Im Oktober 1953 legte Innenminister Zimmer dem Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer einheitlichen Tierseuchenkasse vor, bei dem das bisher beim Innenministerium verwaltete Sondervermögen aus dem Geschäftsbereich herausgelöst werden und die Zuständigkeit an eine Anstalt öffentlichen Rechts übergehen sollte, um eine klare Abgrenzung zu den ministeriellen Aufgaben zu erreichen. Stübinger berichtete in diesem Zusammenhang über die Verhandlungen, die er zwischenzeitlich mit den beteiligten Gremien und zuständigen Institutionen geführt hatte. Der Bauernverband und die Landwirtschaftskammern der Pfalz, Rheinhessens und des Rheinlands hätten Verständnis geäußert, dass die Landregierung das Defizit nicht umfassend ausgleichen wolle, da sie auf die Geschäftsführung der Kasse keinen Einfluss habe. Jedoch habe dann ein Vertreter des Justizministeriums eine gutachterliche Stellungnahme abgegeben, wonach das Land zur Leistung des Beitrags verpflichtet sei. Die Verhandlungspartner zogen daraufhin offiziell ihre Zustimmung zu einem Beitritt zurück, weil sie befürchteten, dass sie seitens des Landwirtschaftsministers „unter Druck genommen werden sollten.“ Außerdem begründeten sie die Absage mit weiteren, ihnen bei der Bayerischen Tierseuchenkasse zur Verfügung stehenden Versicherungsarten, wie z. B. einer Brandschutzversicherung, so dass sie nicht bereit seien, die bestehende Mitgliedschaft aufzugeben und der nördlichen Tierseuchenkasse beizutreten. Der Ministerrat beauftragte das Justizministerium mit einer erneuten Überprüfung und den Landwirtschaftsminister mit weiteren Verhandlungen, in denen er die Auffassung der Landesregierung erneut darlegen sollte. Eine Rechtsverpflichtung zur Anerkennung der Rückerstattung lehnte die Landesregierung ab. Unter diesen Voraussetzungen wurde der Gesetzentwurf zunächst zurückgestellt. Eine einheitliche Tierseuchenkasse wurde erst 1956 errichtet.[47]
In diesem Zusammenhang sprach Altmeier das grundsätzliche Problem an, das die Sonderstellung der Pfalz bei landespolitischen Entscheidungen auslöste, und er verwies in diesem Zusammenhang auf Forderungen des Bezirksverbands für das Haushaltsjahr 1952. Gemäß § 16 der Bezirksordnung vom 22. Nov. 1949 (GVBl., S. 569 f.) standen dem Bezirksverband Pfalz nach eigenen Berechnungen für das Haushaltsjahr 1952 Zuschüsse in Höhe von rund 2,6 Millionen DM zu, während die Landesregierung nur 1,9 Millionen DM im Landeshaushalt eingestellt hatte.[48] Diese Forderungen hatte die SPD-Fraktion dem Landtag gegenüber mit einer Großen Anfrage (LT-Drs. II/433) unterstützt und darin um Auskunft gebeten, wann die Landesregierung bereit sei, diese anzuerkennen und zu begleichen. Außerdem kritisierte sie, dass nach der Überweisung des Antrags in den Haushaltsausschuss in keiner der folgenden Sitzungen über die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen beraten worden sei. Zimmer reklamierte bei der Beantwortung am 20. Jan. 1953 die unzulängliche formale Antragsbegründung und kündigte außerdem an, dass die Zuschüsse künftig nicht mehr global bewilligt, sondern an die einzelnen Anstalten des Bezirksverbands gezahlt würden, wie dies der Ministerrat bei seinen Haushaltsberatungen beschlossen habe.[49]
Ein sozialpolitischer Meilenstein des Jahres war die Durchsetzung des Mindesteinkommens für Hebammen. Schon am 1. Dez. 1951 hatte die CDU-Fraktion beantragt, den Hebammen ein Mindesteinkommen zu garantieren, um die Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen in ländlichen Gebieten auch dann sicherzustellen, wenn die Geburtenzahl geringer als üblich sei.[50] Nach den Beratungen im Ausschuss für Sozialpolitik und Fragen der Vertriebenen sowie im Finanz- und Haushaltsausschuss wurde dem Innen- und Sozialministerium empfohlen, eine entsprechende Verordnung vorzubereiten. Dabei gab es Differenzen mit dem Finanzministerium über die zu gewährende Höhe des jährlichen Mindesteinkommens. Das federführende Innen- und Sozialministerium erachtete 1200 DM für zwingend notwendig, damit auch die Einhaltung hygienischer Standards gewährleistet werden könne. Der Finanzminister hingegen hielt ein Jahresmindesteinkommen von 840 DM für ausreichend. Nachdem er jedoch seinen Vorbehalt zurückgezogen hatte, konnte die Landesverordnung am 8. August 1953 (GVBl., S. 90) rückwirkend zum 1. Jan. 1953 in Kraft treten.[51]
Weitere sozialpolitische Regelungen, mit denen sich der Ministerrat 1953 befasste, betrafen die Unterbringung von DDR-Flüchtlingen, die Versorgung von sogenannten Friedensblinden und die Anstellung von Bediensteten, die vor 1945 im öffentlichen Dienst beschäftigt und aufgrund von Flucht oder Vertreibung arbeitslos waren.
Die Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Flüchtenden hatte seit Kriegsende 1945 durchweg hohe Priorität für die Landesregierung, da einerseits der Wohnungsbau für die heimische Bevölkerung im Rahmen des Wiederaufbaus sichergestellt und andererseits für die zugezogenen Flüchtlinge ebenfalls Wohnraum geschaffen werden musste.[52] 1953 stand die Unterbringung von DDR-Flüchtlingen mehrfach auf der Tagesordnung des Ministerrats. Die Länderchefs waren von der Bundesregierung informiert worden, dass monatlich mit einer Aufnahme von rund 30 000 DDR-Flüchtlingen gerechnet werden müsse und außerdem eine Notaufnahme von rund 2500 Flüchtlingen aus den Aufnahmelagern Gießen und Uelzen ebenfalls einzuplanen sei. Auf Rheinland-Pfalz entfiel auf der Grundlage des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. Aug. 1950 (BGBl. 367) eine Aufnahmequote in Höhe von 6,8 %. Um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu mildern, hatte sich die Bundesregierung bereit erklärt, für jeden aufgenommenen Flüchtling einen Betrag von 1500 DM global und ohne Zweckbindung zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutete insgesamt die Bereitstellung von rund 180 Millionen DM, wovon auf Rheinland-Pfalz etwa 12,25 Millionen DM entfielen. Der Ministerrat beschloss auf Vorschlag des Sozialministeriums, 10 Millionen DM an die Städte und Gemeinden je nach Zahl der von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge weiterzugeben und 2,25 Millionen DM für besondere Maßnahmen in Städten mit Schwerpunktbildung vorzuhalten. Letzteres ergab sich aus der Arbeitsabwanderung von Flüchtlingen in Städte wie z. B. Mainz, Ludwigshafen, Kaiserslautern oder Neuwied. Für eine vorübergehende Unterbringung wurde außerdem die Erweiterung des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen erörtert, die aufgrund der neuen Flüchtlingszahlen umso dringlicher erschien. Da die bisherigen Durchgangslager 1950 vom Sozialministerium geschlossen worden waren, musste zusätzlich neues Inventar beschafft werden.[53] Für eine vorübergehende Unterbringung schien das ehemalige Kriegsgefangenenlager in Diez mit 700 Einzelzimmern ebenfalls geeignet und sollte geöffnet werden, sofern der Landeskommissar das Lager für diesen Zweck freigab. Gleichwohl sich die Besatzungsmacht dem Vorschlag gegenüber zunächst offen zeigte, zog sie die Genehmigung mit der Begründung zurück, dass die „Dienststelle Blank“ (Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen) das Lager für deutsche Militäreinheiten vorgesehen habe. Das spätere Ersuchen Altmeiers beim Bundeskanzleramt um Freigabe der Liegenschaft für Zwecke der Flüchtlingsunterbringung wurde mit der verkehrsgünstigen Lage zur Bundeshauptstadt Bonn abgelehnt. In diesem Zusammenhang wies Finanzminister Nowack darauf hin, dass Markthallen und Tanzsäle kein geeigneter Unterbringungsort für Flüchtlinge seien, und dass nicht nur der Wohnungsbau selbst, sondern auch die Landbeschaffung Schwierigkeiten bereite.[54] So blieb die Lage angespannt.[55]
Eine weitere Quotierung hatte die Bundesregierung den Ländern mit der bevorzugten Beschäftigung von früheren Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst aufgetragen, die durch Flucht oder Vertreibung ihre Anstellung verloren hatten. Auf der Grundlage des Artikels 131 GG waren deren Rechtsansprüche durch das Gesetz vom 11. Mai 1951 (BGBl. I 307) geregelt. Sofern Länder die Einstellungen nicht vornahmen, waren sie zur Ausgleichsabgabe verpflichtet, die 25 % des zu zahlenden Gehaltes betrug. Eine Gesetzesnovelle war 1952 in Aussicht gestellt worden, da die zuständige Bundesausgleichsstelle nicht entsprechend dem Bedarf Personal vermitteln konnte. Im September 1952 hatte Kultusminister Finck dem Kabinett berichtet, dass 430 Planstellen mit Volksschullehrern zu besetzen seien, die Bundesausgleichsstelle jedoch nur 342 Bewerber für das gesamte Bundesgebiet gelistet habe, von denen nur wenige als „Landeslehrer“ in Frage kämen. Eine sofortige Besetzung der Planstellen scheitere wiederum an den Zustimmungsverfahren der Bundesausgleichsstelle. Das Kabinett beschloss daraufhin die Einstellung von 430 außerplanmäßigen Beamten, da insgesamt 690 Stellen frei waren, auf denen auch unterbringungsberechtigte Lehrer übernommen werden konnten.[56] Eine ähnliche Situation bestand bei Steuerbeamten und Rechtspflegern. So hatte Becher im März 1953 die Genehmigung für die Einstellung von 72 außerplanmäßigen Justizinspektoren und von 27 Anwärtern für den Gerichtsvollzieherdienst beantragt, da es sich um Mangelberufe handele.[57]
Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) nahm mit deutlicher Kritik Stellung dazu: Die Landesregierung habe lediglich 12 % ihrer Pflichtquote erfüllt und mit der Einstellung der Junglehrer im Herbst 1952 eine Gesetzesnovelle gewissermaßen vorweggenommen. Ein erstes Änderungsgesetz wurde am 13. Aug. 1953 (BGBl. I 980) verabschiedet.

Fremdenlegion, LHAKo Best. 712 Nr. 2117
Ein landesspezifisches Problem mit besonderer Brisanz war die Anwerbung von jungen Männern durch die französische Fremdenlegion. Die Bundesregierung nahm an, dass im Indochina-Krieg mindestens 60 % der Fremdenlegionäre Deutsche waren. Das Auswärtige Amt gab 1955 erstmals eine Schätzzahl von rund 18 000 deutschen Fremdenlegionären bekannt.[58] Die Rekrutierung erfolgte gewissermaßen unter Anwendung bzw. Ausnutzung der Besatzungsrechte. 1952 hatte der sogenannte Fall Schweigen öffentliche Aufmerksamkeit erlangt und heftige Diskussionen um die politischen Verantwortlichkeiten ausgelöst. Am 13. Nov. 1952 hatte der Fahrer eines französischen Militärfahrzeugs mit 19 noch jugendlichen Insassen nahe Schweigen bei Bad Bergzabern den zuständigen Zollbeamten eine Identitätsprüfung verweigert und den Grenzübertritt nach Frankreich erzwungen. Insbesondere die SPD hatte Landes- und Bundesregierung fehlende wirksame Maßnahmen gegen die Anwerbung vorgeworfen. Die SPD-Fraktion hatte in einer Großen Anfrage Ende 1952 im Landtag postuliert, dass in Rheinland-Pfalz etwa neun oder zehn Angehörige französischer Militärbehörden als „Werber“ agierten und ein Monatsfixum von 400 DM und pro Anwerbung weitere 30 DM erhielten. Der Landtag hatte am 18. Nov. 1952 eine Entschließung zur Einleitung von Sofortmaßnahmen beschlossen. Zimmer berichtete im Ministerrat, dass die für Legionsanwärter bestehende Sammel- und Einkleidestelle in Landau möglicherweise aufgelöst worden sei und Berichten zufolge die Legionanwärter angehalten würden, einzeln und bei Dunkelheit die Grenze zu überqueren. Die Bevölkerung sorgte sich vor steigender Kriminalität, da eine Aufnahme in die Fremdenlegion nicht unbedingt an eine genaue Prüfung der Ausweispapiere gebunden war und noch Minderjährige aufgenommen wurden. Auch eine nachträgliche Überprüfung der Volljährigkeit und die dann im Falle der Minderjährigkeit erforderliche Entlassung aus der Fremdenlegion waren nur schwer durchsetzbar.[59] Die SPD hatte den Vorfall mittels einer Großen Anfrage (BT-Drs Nr. 3864) in den Bundestag eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, gesetzgeberisch wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Adenauer erklärte am 29. Jan. 1953 im Bundestag, dass er sich an die Alliierte Hohe Kommission gewandt habe, damit die Grenzkontrollen auch über die ausländischen Besatzungstreitkräfte den deutschen Behörden übertragen würden. Er sei jedoch vor allen Dingen der Meinung, dass die völkerrechtliche Lage, in der sich das Land befinde, sobald wie möglich beendet werden müsse.[60]
Auch die Landesregierung wollte nicht tatenlos zusehen und bereitete für den Bundesrat eine Initiative eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vor. Dementsprechend sollte § 83, der die Anwerbung für ausländische Streitkräfte verbot, verschärft werden. Bei Verstößen sollten künftig Gefängnisstrafen verhängt werden. Der Entwurf wurde im Bundesrat zwar befürwortet, im Bundestag jedoch nicht verabschiedet. Nach der Wiedererlangung der Souveränität wurde der Paragraf gestrichen. Neben der gesetzgeberischen Initiative hatte die Landesregierung als sozialpolitische Initiative die Einrichtung eines Auffanglagers in Landau beschlossen, um Jugendliche vom Eintritt in die Fremdenlegion abzuhalten, und erste Betreuungsmöglichkeit angeboten.[61]
Die kulturpolitischen Angelegenheiten standen in erster Linie wegen Finanzfragen auf der Tagesordnung. Eine Ausnahme bildete der sogenannte nationale Feiertag, der 7. September, bei dem an den ersten Zusammentritt des Bundestags und Bundesrats nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erinnert wurde, denn er kollidierte mit dem festgelegten Wahltag am 6. Sept. 1953.[62] So beschloss die Bundesregierung, auf eine Veranstaltung zu verzichten, und schlug vor, öffentliche Gebäude zu beflaggen. Finck hatte in seinem Erlass vom 25. Aug. 1953 bereits die Feierstunde für Samstag, den 5. Sept. 1953 anberaumt und für Montag, den 7. Sept. 1953 schulfrei erteilt.
Ein Ereignis, das in der Folgezeit den nationalen Gedenktag repräsentieren würde,[63] war der 17. Juni, der an den Aufstand der Arbeiter in der DDR erinnerte, die gegen Normerhöhungen öffentlich protestiert hatten. Bei dem gewaltsam von der Sowjetarmee niedergeschlagenen Aufstand waren 34 Demonstranten und Zuschauer zu Tode gekommen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zum Tag der deutschen Einheit vom 4. Aug. 1953 (BGBl. I 778). Die Landesregierung beschloss unter dem Eindruck der Ereignisse, 100 Angehörigen der Opfer einen dreiwöchigen Kuraufenthalt in den Staatsbädern Bad Ems, Bad Dürckheim und Bad Bertrich zu finanzieren.[64]
1953 wurde das Freiherr vom Stein-Denkmal in Nassau eingeweiht, das nach schweren Zerstörungen im Krieg nicht mehr wiederaufgebaut, sondern erneuert worden war. Hinsichtlich des finanziellen Aufwands vertrat die Landesregierung die Auffassung, dass der Auftrag eine Angelegenheit der gesamten Öffentlichkeit sei und wies ein solches Vorhaben als alleinige Staatsaufgabe zurück. So sollten die Kosten durch eine Spendensammlung beim Städtetag, Landkreis und bei den kommunalen Spitzenverbänden deutlich verringert werden. Die Landesregierung ging allerdings in Vorleistung, um die Fertigstellung des Denkmals zum 28. Juni 1953 sicherzustellen, denn Bundespräsident Theodor Heuss hatte die Teilnahme an den Feierlichkeiten zugesagt.[65]
Ein umfangreiches Budget musste die Landesregierung für die Wiederherstellung des „Deutschen Ecks“, am Zusammenfluss von Mosel und Rhein in Koblenz, vorhalten. Das Land, das als Rechtsnachfolger des Provinzialverbands der Rheinprovinz für die Instandsetzung zuständig war, hatte zunächst die Kaimauern und die Ufertreppen wiederherstellen bzw. erneuern lassen. Das im Krieg zerstörte Kaiser-Wilhelm-Denkmal wurde nicht neu errichtet. Die Landesregierung wolle „keine Wiederholung oder Erneuerung der Denkmalunsitte vergangener Jahrzehnte“, erklärte der Chef der Staatskanzlei Hanns Haberer im Südwestfunk. So fand am Montag, den 18. Mai 1953, um 18 Uhr eine einstündige Großveranstaltung statt, an der auch die Berufstätigen teilnehmen konnten und zu der der Bundespräsident sein Kommen zugesagt hatte. Anschließend war ein Empfang der Landesregierung im Koblenzer Rathaus geplant.[66]

Einweihung des Mahnmals der deutschen Einheit/ Deutsches Eck, LHAKo Best. 710 Nr. 9384
Die 100-Jahr-Feier in Ludwigshafen am 18. April 1953, bei der Ministerpräsident Altmeier und Oberbürgermeister Valentin Bauer (SPD) einerseits die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte einer Stadt Revue passieren ließen und andererseits die aktuellen Probleme, den Wohnungsbau und den Ausbau der Infrastruktur thematisierten, beleuchtet eine ambivalente Facette der Landesgeschichte, wie sie in den Aufbaujahren vielfach zu beobachten ist. In diesem Zusammenhang hatte Altmeier vorgeschlagen, mit einer Hilfsaktion der Landesregierung den Bau eines Kulturhauses für die Stadt mit 200 000 DM „als besonderes Geschenk“ zu fördern, und diesen Beschluss bis zur Übergabe des Schecks bei den Feierlichkeiten vertraulich zu behandeln. Dieses Vorgehen steht für Altmeiers Engagement, mit politischen Entscheidungen den Fokus auch auf kommunale Besonderheiten auszurichten und sich damit die Unterstützung des Kabinetts zu sichern.[67]