Ministerratsprotokolle RLP Historie 1949© LAV

Die Pfalz-Frage und der „Fall Bögler“

Die Landesgründung, allgemein als Konstrukt bezeichnet, stellte für den Ministerrat die besondere Herausforderung der Integration von Landesteilen dar, die aus historischen Vorgängerterritorien wie Preußen, Hessen und Bayern, herausgelöst worden waren. Es ging darum, ein „traditionsloses Land“ (Küppers) politisch zu stabilisieren. Die Pfalz-Frage, Chiffre für ein mögliches Ausscheiden dieser historisch selbstbewussten Region zwecks Anschluss an Bayern, blieb auch 1949 ein Thema im Ministerrat, das auf seinem Höhepunkt in den beiden Tagesordnungspunkten „Bögler“ und „Problem Bayern-Pfalz“ den Zusammenfall personeller und staatlicher Brisanz widerspiegelte.[1]

Franz Bögler, LHAKo Best. 710 Nr. 4611

Franz Bögler, LHAKo Best. 710 Nr. 4611

Die Sonderstellung der Pfalz stellte für die Landesintegration eine besondere Hürde dar, da in der Pfalz nach der Kapitulation eigene Verwaltungsstrukturen entstanden waren und Artikel 78 der Landesverfassung[2] den Anspruch auf Ausbau ihrer Eigenständigkeit und Stellung im Vergleich zu den übrigen Landesbezirken untermauerte. Die Situation spitzte sich zu, nachdem der pfälzische Oberregierungspräsident Franz Bögler (SPD) 1947 zunehmend öffentlich die Auseinandersetzung mit der Landesregierung suchte. So hatte er diese im Wahlkampf 1947 mehrfach als „Käseladen“ bezeichnet und Altmeier vor dem Hintergrund der Verhandlungen mit der Militärregierung über die von der CDU angestrebte konfessionelle Ausrichtung des Schulsystems und der Lehrerausbildung statt der von der Militärregierung befürworteten laizistischen Ausrichtung „Lügen und eine unnationale Haltung“ vorgeworfen. Altmeier forderte daraufhin „eine hundertprozentige Klarstellung“.[3] Seinen Höhepunkt erreichte der „Fall Bögler“ während des Bundestagswahlkampfs (bis 14. Aug. 1949), als sich Bögler in der Öffentlichkeit zu den Abtrennungsbestrebungen der Pfalz und zu einer Annäherung nach Bayern bekannte. Dies hatte er im Juni 1949 auf einer Sitzung eines selbsternannten „Pfalz-Ausschusses“ geäußert, zu einem Zeitpunkt, als durch den Besuch des Ausschusses „Bayern-Pfalz“ des Münchener Landtags und von „Pfalzreferenten“ der bayerischen Landesregierung bei der pfälzischen Bevölkerung offenkundig Resonanz für eine Länderneugliederung erzeugt werden sollte.[4] So nahm der Ministerrat in der zweiten Jahreshälfte das Thema unter den Titeln „Problem Pfalz – Bayern“ und „Bögler“ auf die Agenda. Da man davon überzeugt war, dass insbesondere durch den Pfalzreferenten Freiherr Dr. Philipp Theodor von Brand, Leiter der Protokollabteilung in der bayerischen Staatskanzlei, die Propaganda von Seiten des bayerischen Staates gelenkt werde, beschloss der Ministerrat als Gegenreaktion, den eigenen Beamten jegliche Aktivitäten auf diesem Gebiet und entsprechende Kontakte streng zu untersagen. Ministerpräsident Altmeier verwahrte sich zudem bei seinem bayerischen Amtskollegen ausdrücklich, der Justizminister musste auf Ministerratsbeschluss eine umfassende Verlautbarung ausarbeiten, in der die Landesregierung öffentlich gegen die „amtliche Initiative und Mitwirkung der bayrischen Regierung“ protestierte, die seitens der bayerischen Landesregierung offiziell stets bestritten wurde. Außerdem kritisierte die Landesregierung die bayerische „Annexionspropaganda“ scharf und dabei insbesondere dass der bayerische Landtag Abgeordnete zu einer förmlichen „Besichtigungsreise“ in die Pfalz entsandt habe.[5] War die Abberufung Böglers eine Frage der Zeit, blieb die Pfalz-Frage noch mindestens bis zur Volksabstimmung von 1956 aktuell, obschon die von der Landesregierung ausgemachten „separatistischen Bewegungen“ zu keiner Zeit von der breiten Bevölkerung mitgetragen wurden, sondern eher partielle Interessenpolitik spiegelten.[6]

[1] Dazu MRP 1946–48, Einleitung, S. 27–30.
[2] „Das Land Rheinland-Pfalz umfasst die Bezirke Koblenz, Montabaur, Rhein-Hessen und Trier und die Pfalz. Über die Selbstverwaltungsrechte der einzelnen Landesteile, insbesondere der Pfalz, befindet das Selbstverwaltungsgesetz.“
[3] Vgl. 110. MRS am 6. Jan. 2012 TOP K, dazu auch Küppers, Staatsaufbau, S. 160–168.
[4] Vgl. 133. MRS am 4. Juni 1949 TOP I.
[5] Vgl. 149. MRS am 5. Okt. 1949 TOP B. Dazu Blank, Länder, S. 128–130.
[6] Dazu MRP 1946–48, Einleitung, S. 30.