© LAVZur Edition
Im vorliegenden Band 5 der „Protokolle des Ministerrats von Rheinland-Pfalz“ sind die Sitzungsniederschriften des Regierungsjahres 1952 abgedruckt. Das Regierungsjahr setzt mit der 34. Ministerratssitzung des zweiten Kabinetts Altmeier ein und endet mit der 85. Sitzung. Alle Texte liegen als Protokollausfertigungen vor, was bedeutet, dass jedes Protokoll sowohl vom Chef der Staatskanzlei als auch vom jeweiligen Protokollanten bzw. der Protokollantin gezeichnet wurde. Die ursprünglich angefertigten stenografischen Mitschriften der Sitzungen befinden sich dagegen nicht in den Beständen des Landeshauptarchivs Koblenz.
Die der Edition zugrunde liegenden Protokollausfertigungen stammen aus der Serie von Kabinettsprotokollen im Bestand 860 (Staatskanzlei) des Landeshauptarchivs Koblenz. Eine weitere Serie von Protokollausfertigungen befindet sich im Nachlass des damaligen Ministerpräsidenten Peter Altmeier (Bestand 700,169 Nr. 148 und Nr. 149). Diese Überlieferung wurde mit den Protokollfassungen der Staatskanzlei abgeglichen. Unterschiede in beiden Serien wie inhaltliche Abweichungen, Auslassungen oder Ergänzungen sind textkritisch angemerkt bzw. ergänzt. Daneben befinden sich im Bestand der Staatskanzlei (Bestand 860 Nr. 2979), im Bestand des Sozialministeriums (Bestand 930 Nr. 14130–14133) und im Bestand des Kultusministeriums (Bestand 910 Nr. 2501) weitere Serien der Protokolltexte in Durchschlagform, die ebenfalls in der beschriebenen Weise bearbeitet wurden. Für das Regierungsjahr 1952 zeigen sich zweimal Unstimmigkeiten bezüglich der Sitzungsdatierungen, was im zugehörigen Kommentar weiter ausgeführt wird.
Die maßgeblichen Textvorlagen für die Ministerratssitzungen vom 8. Januar 1952 bis zum 16. Dezember 1952 befinden sich in folgenden Archivalien: (Staatskanzlei)
- Best. 860 Nr. 9625: 8. Jan. ‒ 19. März 1952 – (34. – 48. Sitzung)
- Best. 860 Nr. 9626: 25. März – 28. Aug. 1952 – (49. – 69. Sitzung)
- Best. 860 Nr. 9627: 2. Sept. – 16. Dez. 1952 – (70. – 85. Sitzung)
Der Dokumentenkopf
Der Dokumentenkopf wird weitgehend von den Bearbeitern erschlossen bzw. vereinheitlicht und ist deshalb im Gegensatz zum Protokolltext kursiv gesetzt. Die numerische Kennzeichnung der Ministerratssitzungen in einer Amtsperiode wird dabei für die Edition ergänzt, weil sie für jegliche Erläuterung sowie die Verknüpfung der Tagesordnungspunkte unabdingbar ist. Sie wird in der Form „[…] Sitzung am […] 1952“ kursiv dargestellt.
In der Vorlage tragen die Protokolle selbst lediglich Tagebuch-Nummern. Diese Nummern werden im edierten Band in den Kopfzeilen der jeweiligen Sitzung aufgeführt. Für das Jahr 1952 umfassen sie die Nummern „1/52“ bis „51/52“. Hier ergibt sich ein Widerspruch zu den faktisch stattgefundenen 52 Ministerratssitzungen, weil demzufolge die Tagebuchnummer 52/52 den Abschluss des Regierungsjahres zu bilden hätte. Ausschlaggebend für die Nummerierung der Sitzungen in der Edition ist jedoch das Vorliegen eines separaten Protokolls mit Teilnehmerliste, Sitzungsdatum und weiteren Angaben. Die außerordentliche Ministerratssitzung am Mittwoch, den 21. Mai 1952, welche in der Edition als 60. Sitzung gezählt ist, trägt im Bestand der Staatskanzlei die gleiche Tagebuchnummer (27/52) wie die folgende reguläre Ministerratssitzung am 4. Juni 1952 (61. Sitzung). Die Tagebuchnummer der 60. Sitzung wurde in der Vorlage jedoch händisch um die Buchstaben a bzw. b ergänzt und lautet somit 27/a bzw. b. Das Protokoll wurde in der üblichen Weise als Einzelprotokoll gefasst und weist Angaben zu Datum und anwesenden Personen auf. Diese Angaben unterscheiden sich von denen zur 61. Sitzung.
Ort, Beginn und Schluss einer jeden Sitzung werden im Protokollkopf zusammengefasst. Anschließend erfolgt die Nennung aller Sitzungsteilnehmer entsprechend der Aufzählung im Originalprotokoll. Namenstitel werden wegen uneinheitlicher Handhabung durch die Protokollführer nicht übernommen. Auch die Amtsfunktionen der Anwesenden sind im Falle der regelmäßigen Teilnehmer (Minister, Staatssekretäre, Vertreter aus den Ressorts) nicht in den Dokumentenkopf übernommen. Für sonstige Referenten und Gäste gilt diese Regel hingegen nicht, weil die Angabe aus der Vorlage eine leichtere Einordnung des Einzelnen erlaubt.
In Einzelfällen äußern sich Personen laut Protokoll zu bestimmten Tagesordnungspunkten, sind in den Niederschriften jedoch nicht in die Teilnehmerliste aufgenommen worden. In der Edition wird die Teilnehmerliste vervollständigt. Wenn nicht ermittelbar ist, ob die Betreffenden an der gesamten Sitzung oder ausschließlich an der Beratung eines bestimmten Tagesordnungspunktes teilnahmen, ist neben dem entsendenden Ressort bzw. der Institution auch der aus dem Text hervorgehende jeweilige Tagesordnungspunkt in Klammern hinzugefügt.
Die Tagesordnung wird in der Edition aus dem Protokolltext erschlossen. In der Überlieferung findet sich nicht zu jeder Sitzung eine Tagesordnung. Gleichsam kann der Inhalt vorhandener Tagesordnungen stark von den tatsächlich behandelten Punkten abweichen. Angaben zur Tagesordnung können insofern allein der Reihenfolge des protokollierten Sitzungsverlaufs folgen.
Ordentliche Tagesordnungspunkte werden im Originaltext numerisch durchgezählt. Den außerordentlichen Tagesordnungspunkten ohne Zählung wird in der Edition nachträglich eine alphabetische Zählung zugewiesen. Sofern die Protokollanten der Staatskanzlei an anderer Stelle ebenfalls eine alphabetische Zählung benutzten, wird diese stillschweigend durch eine numerische ersetzt.
Der Protokolltext
Die Protokolle sind wortgetreu und ungekürzt abgedruckt, von den Bearbeitern jedoch aufbereitet, um den Text einheitlich zu gestalten. Aus anderen Protokollüberlieferungen werden nur solche Abweichungen in einer textkritischen Fußnote übernommen, welche den Text im Sinn verändern bzw. ergänzen. Anlagen zu den Protokollen, welche in der maßgeblichen Protokollserie vorhanden sind, werden im jeweiligen Abschnitt des Protokolltextes nachgewiesen und in Abschrift vollständig in den Text aufgenommen. Die Anlagen werden darüber hinaus ebenso wie zitierte Schreiben, Kommuniqués oder Gesetz- und Verordnungsentwürfe bzw. Auszüge daraus durch Einrückung kenntlich gemacht. Die Einrückungen sind zum Teil auch in der Vorlage zu finden. Maschinenschriftliche Unterstreichungen im Protokolltext werden hingegen nicht übernommen. Die Abbildung der Protokolle bleibt ansonsten authentisch.
Grundsätzlich werden Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler stillschweigend korrigiert. Damals übliche Abkürzungen wie z. B. „bezw.“ bleiben mit Blick auf die textliche Authentizität unverändert. Weitergehende Eingriffe sind generell als textkritische Fußnoten kenntlich gemacht, so das Einfügen fehlender Worte oder die Korrektur sinntragender Schreibfehler, irrtümliche Schreibweisen von Namen oder nachweisbar falsche Datums- oder Zahlenangaben. Die Änderungen sind im Kommentar wie folgt kenntlich gemacht: „Wort von der Bearbeiterin eingefügt.“, „So in der Textvorlage.“ oder „Von der Bearbeiterin korrigiert aus […].“.
Fehlt bei einzelnen Protokollabschnitten eine eigene Überschrift, bilden die Bearbeiter diese entsprechend dem Inhalt und kennzeichnen sie durch eckige Klammern sowie eine Anmerkung im Kommentar.
Die Kommentierung
Mit der Kommentierung der einzelnen Tagesordnungspunkte sind neben der textkritischen Beschreibung mehrere Ziele verbunden. Die Beratungsgegenstände sollen erläutert und verständlich gemacht und die dazu entstandenen Überlieferungen dokumentiert werden. Insbesondere der Bestand 860 (Staatskanzlei) und die Ministerialbestände des Landeshauptarchivs Koblenz ermöglichen einen konzentrierten Zugang zu den im Zusammenhang mit den Beratungen im Ministerrat entstandenen Vorgängen mit Vorlagen, Vermerken, Berichten und Notizen. Wenn nicht anders angegeben, stammen die verwendeten Archivalien aus dem Landeshauptarchiv Koblenz.
In der Kommentierung werden Dokumente des Schriftverkehrs zwischen den einzelnen Instanzen aus Gründen der Vereinfachung zumeist generell als „Schreiben“ bezeichnet. Angesprochene Presseartikel werden ermittelt und sowohl unter Angabe der Zeitung als auch mit dem archivischen Fundort in den Beständen der Pressesammlung des Landeshauptarchivs (Bestand 860Z) – falls vorhanden – nachgewiesen.
Ein im Ministerrat mehrfach behandelter Gegenstand wird durch die Verweise „Zuletzt“ bzw. „Fortgang“ in eine Verweiskette eingebunden, sodass der Beratungsgang nachvollzogen werden kann. Über den Verweis „Vgl.“ werden thematische Bezüge gesetzt. Eine Besonderheit bzw. eine Ausnahme bei diesem Vorgehen bilden die Tagesordnungspunkte „Tagesordnung des Bundesrats“. Deren Protokollierung weist drei typische Erscheinungsformen auf. Ist eine Tagesordnung mit allen Beratungsgegenständen vollständig im Protokolltext aufgenommen, so bietet die Kommentierung zu jedem dieser Unterpunkte einen Nachweis der entsprechenden Drucksache, des resultierenden Rechtssatzes sowie der in den Ministerialbeständen vorhandenen Unterlagen. Bei besonderem Bezug der Bundesratssache zu Rheinland-Pfalz ergeht ein einordnender Kommentar zu diesem Einzelpunkt. Die Einbindung in die Verweiskette der Beratungsgegenstände des Ministerrats („Zuletzt“, „Fortgang“) erfolgt dann, wenn die Unterpunkte zugleich als eigenständige Tagesordnungspunkte im Ministerrat behandelt werden. Bei mehrmaligem Vorkommen eines Einzelthemas innerhalb der Bundesrats-Tagesordnungen führt ein Verweis zum Nachweis des resultierenden Rechtssatzes. Erscheint die „Tagesordnung des Bundesrats“ im Protokolltext ohne Nennung von Einzelthemen, sind diese in der Kommentierung entsprechend ihrem Rechtscharakter zusammengefasst und unter Angabe der zugehörigen Drucksache aufgeführt. Wenn hingegen nur einzelne Punkte der Tagesordnung im Protokolltext aufgenommen sind, erfolgt ihre Behandlung entsprechend der bei den Einzelpunkten in einer vollständigen Tagesordnung. Die fehlenden genannten Tagesordnungspunkte hingegen werden im Kommentar genannt und um die entsprechende Drucksache ergänzt.
Eine vollständige Abbildung aller während des Jahres stattgefundenen Bundesratssitzungen ergibt sich nicht, weil einzelne Sitzungen nicht im Ministerrat besprochen wurden. Gleiches gilt im Falle der Tagesordnungspunkte „Tagesordnung des Landtags“.
Für die ordentlichen Tagesordnungspunkte des Ministerrats wurde im federführenden Ressort in der Regel eine Vorlage für den Ministerrat erstellt und an die Staatskanzlei mit Anschreiben und der Bitte um Weiterleitung an alle Ressorts übermittelt. In anderen Fällen wurde in einem Schreiben an die Staatskanzlei um einen Kabinettsbeschluss gebeten. Diese Schreiben wurden gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Landesregierung als Vorlageschreiben bezeichnet. Im Protokolltext werden sie dagegen in der Regel „Vorlagen“ genannt und entsprechend in der Kommentierung bezeichnet. Alle Vorlagen sowie weiterführende Unterlagen werden im Bestand 860 (Staatskanzlei) und in den federführenden bzw. mitwirkenden Ressorts nachgewiesen. Ersatzüberlieferungen für fehlende Unterlagen im federführenden Ressort werden nur dann ermittelt, wenn auch in der Überlieferung der Staatskanzlei kein eigener Vorgang zum Beratungsgegenstand nachweisbar ist.
Vom Ministerrat beschlossene und an den Landtag weitergeleitete Vorlagen von Gesetz- oder Verordnungsentwürfen werden als Landtagsdrucksachen nachgewiesen. Die Behandlung im Landtag bzw. in den Ausschüssen wird nur dann weiterverfolgt, wenn z. B. Anträge der Ausschüsse zu einer Neufassung der Regierungsvorlage, zu weiteren Verhandlungen mit den Ressorts oder zu einer erneuten Beratung im Ministerrat führten. Die Kommentierung endet mit dem Nachweis der Veröffentlichung und der offiziellen Bezeichnung des Gesetzes oder der Verordnung. Erstreckt sich die Beratung in das folgende Jahr, so wird das Ergebnis vorweggenommen und der Tagesordnungspunkt mit dem Nachweis des Fortgangs im Folgejahr abgeschlossen. Wissenschaftliche Literatur wird zur Kommentierung herangezogen, wenn sie den Kommentar wesentlich entlasten kann.
Die Biografien
Alle regelmäßigen Teilnehmer an den Ministerratssitzungen (Ministerpräsident, Minister, Staatssekretäre und Vertreter der Ressorts) erscheinen im Anhang mit ausführlicher Biografie und entsprechend ihrer Ressortzugehörigkeit gruppiert. Da der Ministerrat zu einzelnen Themen Referenten bzw. Gäste laden konnte, finden sich auch diese Personen unter der Rubrik „Sonstige Teilnehmer und Gäste“ im Biografieteil des Anhangs. Die Biografien in der Kommentierung und im Anhang sind unter Verwendung von Personalakten aus dem Bestand 860P (Staatskanzlei), Akten aus dem politischen Säuberungsverfahren in Bestand 856, Nachlässen und/ oder Presseartikeln aus Bestand 860Z erarbeitet worden. Sofern Informationen aus allgemein zugänglichen Personendatenbanken, Handbüchern u. ä. stammen, sind diese nicht als Einzelnachweise aufgeführt. Auf nähere biografische Angaben zu Personen der Zeitgeschichte wird aufgrund der allgemeinen Verfügbarkeit diesbezüglicher Informationen verzichtet.
Der biografische Nachweis ist im Personenindex durch Fettdruck hervorgehoben. Falls Vornamen nicht ermittelbar waren, werden Personen mit ihrer im Protokolltext erwähnten Funktion im Index aufgeführt.