© LAVZur Edition
Der vierte Band der „Protokolle des Ministerrats von Rheinland-Pfalz“ umfasst die insgesamt 53 Sitzungsniederschriften des Regierungsjahrs 1951. Dieses ist gekennzeichnet durch einen Legislaturwechsel, der sich auch in der Überlieferungsform der Ministerratsprotokolle niederschlägt. So liegen die Texte bis zum Ende der ersten Legislatur als maschinenschriftliche Protokollreinschriften, seit Beginn der ersten Ministerratssitzung des Kabinetts Altmeier II am 19. Juni 1951 jedoch als Protokollausfertigungen vor. Demzufolge sind die in den Ministerialbeständen überlieferten Protokolle zunächst ebenso wie die Protokolltexte der Vorjahre undatiert und ungezeichnet. Sodann erfolgt mit der neuen Legislatur eine Zeichnung sowohl vom Chef der Staatskanzlei als auch vom jeweiligen Protokollanten bzw. der Protokollantin. Die ursprünglich angefertigten stenographischen Mitschriften der Sitzungen befinden sich dagegen nicht in den Beständen des Landeshauptarchivs Koblenz.
Alle der Edition zugrunde liegenden Protokollreinschriften bzw. -ausfertigungen stammen aus einer Serie von Kabinettsprotokollen, die im Landeshauptarchiv Koblenz unter dem Bestand 860 (Staatskanzlei) erfasst sind. Eine weitere Serie befindet sich im Nachlass des damaligen Ministerpräsidenten Peter Altmeier (Bestand 700,169 Nr. 146 bis 147). Diese Überlieferung wurde mit den Protokollfassungen der Staatskanzlei abgeglichen und Unterschiede textkritisch angemerkt bzw. ergänzt. Inhaltliche Abweichungen, Auslassungen oder Ergänzungen gehen somit aus dem Kommentar hervor. Weil sich im Bestand der Staatskanzlei (Bestand 860 Nr. 2978) sowie im Bestand des Sozialministeriums (Bestand 930 Nr. 14125 bzw. Nr. 14127 bis 14129) weitere Serien der Protokolltexte in Durchschlagform befanden, wurde auch hier ein Abgleich in der beschriebenen Weise vorgenommen.
In Abänderung der Vorgehensweise in Band 1 wird der Nachweis von Fundstellen für die einzelnen Protokolle und deren Anlagen nicht mehr bei der Nennung jeder Sitzung angeführt, da es sich um Protokollserien handelt. Dementsprechend werden auch die genannten Anlagen erst im jeweiligen Abschnitt des Protokolltextes nachgewiesen. Sie werden in Abschrift vollständig in den Text aufgenommen.
Die Textvorlagen für die Ministerratssitzungen vom 3. Januar 1951 bis zum 19. Dezember 1951 befinden sich in folgenden Bänden:
(Staatskanzlei)
Best. 860 Nr. 9618: 3. Jan. ‒ 7. Juni 1951 (216. – 235. Sitzung)
Best. 860 Nr. 9623: 19. Juni – 27. Aug. 1951 (1. – 15. Sitzung)
Best. 860 Nr. 9624: 11. Sept. – 19. Dez. 1951 (16. – 33. Sitzung)
(Nachlass Altmeier)
Best. 700,169 Nr. 146: 3. Jan. ‒ 7. Juni 1951 (216. – 235. Sitzung)
Best. 700, 169 Nr. 147: 19. Juni – 19. Dez. 1951 (1. – 33. Sitzung)
Der Dokumentenkopf
Der Dokumentenkopf wird weitgehend von den Bearbeitern erschlossen bzw. vereinheitlicht und ist deshalb im Unterschied zum Protokolltext kursiv gedruckt. Die numerische Kennzeichnung der Ministerratssitzungen einer Legislaturperiode wird dabei für die Edition ergänzt, weil sie für jegliche Erläuterung sowie die Verknüpfung der Tagesordnungspunkte unabdingbar ist. In der Vorlage tragen die Protokolle selbst lediglich Tagebuch-Nummern. Diese Nummern werden im Band in den Kopfzeilen der jeweiligen Sitzung aufgeführt. Für das Jahr 1951 bedeutet dies die Angabe „Nr. 1/51“ bis „20/51“ für die erste Jahreshälfte. Die neue Legislatur mit dem Kabinett Altmeier II beginnt wie in der Vorlage vorgegeben erneut mit der Zählung „Nr. 1/51“ und setzt sich entsprechend bis zur „Nr. 33/51“ fort. Für den zweiten Jahresteil stimmen die Tagebuchnummern der Vorlage demnach mit der Zählung der Sitzungen durch die Edition überein. Beide Nummerierungen werden in der Kopfzeile aufgeführt, wobei die bearbeiteten Zählungen aus der Kursivsetzung der Angabe „[…] Sitzung am […] 1951“ ersichtlich sind.
Ort, Beginn und Schluss der Sitzung sind im Protokollkopf zusammengefasst. Anschließend werden alle Sitzungsteilnehmer entsprechend der Aufzählung im Protokoll aufgeführt, wobei Titel und Funktionen nicht übernommen werden, da dies von den Protokollanten in den verschiedenen Sitzungen uneinheitlich gehandhabt wurde. Die Teilnehmerliste wird um die Personen vervollständigt, die laut Protokoll als geladene Teilnehmer zu bestimmten Themen berichteten, jedoch nicht in der ursprünglichen Anwesenheitsliste aufgeführt waren. Da nicht ermittelbar ist, ob sie an der gesamten Sitzung teilnahmen oder nur bei der Beratung eines bestimmten Themas anwesend waren, ist neben dem entsendenden Ressort bzw. der Institution der aus dem Text hervorgehende jeweilige Tagesordnungspunkt in Klammern hinzugefügt.
Die Tagesordnung wird aus dem Protokolltext erschlossen, da diesem nicht für jede Sitzung eine Tagesordnung vorangestellt wurde bzw. diese mitunter stark von den tatsächlich behandelten Punkten abweicht. Die Angaben können daher allein der Reihenfolge des Sitzungsverlaufs folgen. Ordentliche Tagesordnungspunkte sind im Originaltext numerisch durchgezählt. Den außerordentlichen Tagesordnungspunkten ohne Zählung wird nachträglich eine alphabetische Zählung zugewiesen. Sofern die Protokollanten eine alphabetische Zählung benutzt haben, wird diese stillschweigend durch eine numerische ersetzt.
Der Protokolltext
Die Protokolle sind wortgetreu und ungekürzt abgedruckt, jedoch von den Bearbeiterinnen aufbereitet, um den Text einheitlich zu gestalten. Aus anderen Protokollüberlieferungen werden nur solche Abweichungen in einer textkritischen Fußnote übernommen, welche den Text im Sinn verändern bzw. ergänzen. In Abänderung zum bisherigen Vorgehen werden ab Band 3 Anlagen zum besseren Verständnis sowie zugunsten einer Entlastung des Kommentars unter Angabe des Fundorts in den Protokollbänden abgedruckt. Die Anlagen werden darüber hinaus ebenso wie zitierte Schreiben, Kommuniqués oder Gesetz- und Verordnungsentwürfe bzw. Auszüge daraus einheitlich durch Einrückung kenntlich gemacht. Die Einrückungen sind zum Teil auch in der Vorlage zu finden. Maschinenschriftliche Unterstreichungen im Protokolltext werden dagegen nicht übernommen. Die Abbildung der Protokolle bleibt ansonsten authentisch.
Grundsätzlich werden Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler stillschweigend korrigiert. Damals übliche Abkürzungen wie z. B. „bezw.“ bleiben unverändert, um eine größtmögliche Authentizität des Textes zu gewährleisten. Weitergehende Eingriffe sind generell als textkritische Fußnoten kenntlich gemacht, wie das Einfügen fehlender Worte oder die Korrektur sinntragender Schreibfehler, irrtümliche Schreibweisen von Namen oder nachweisbar falsche Datums- oder Zahlenangaben. Zu lesen sind dann folgende Hinweise: „Wort von der Bearbeiterin eingefügt“, „So in der Textvorlage“ oder „Von der Bearbeiterin korrigiert aus […]“.
Die Kommentierung
Mit der Kommentierung der einzelnen Tagesordnungspunkte sind neben der textkritischen Beschreibung mehrere Ziele verbunden. Die Beratungsgegenstände sollen erläutert und verständlich gemacht und die dazu entstandenen Überlieferungen vor allem im Landeshauptarchiv Koblenz dokumentiert werden. Insbesondere der Bestand 860 (Staatskanzlei) und die Ministerialbestände ermöglichen einen konzentrierten Zugang zu den im Zusammenhang mit den Beratungen im Ministerrat entstandenen Vorgängen mit Vorlagen, Vermerken, Berichten und Notizen. In der Kommentierung werden Dokumente des Schriftverkehrs zwischen den einzelnen Instanzen aus Gründen der Vereinfachung zumeist generell als „Schreiben“ bezeichnet. Angesprochene Presseartikel werden ermittelt und sowohl unter Angabe der Zeitung als auch mit dem archivischen Fundort in den Beständen der Pressesammlung (Bestand 860Z) nachgewiesen. Im Protokolltext behandelte Institutionen, Gremien oder auch Gebäude werden bei der ersten Nennung näher bezeichnet bzw. verortet. Alle erwähnten Artikel der Landesverfassung oder des Grundgesetzes der Bundesrepublik werden im thematischen Zusammenhang erläutert und die angesprochenen Bundes- und Landesgesetze darüber hinaus mit Fundstellen nachgewiesen.
Ein im Ministerrat mehrfach behandelter Gegenstand wird durch die Verweise „Zuletzt“ bzw. „Fortgang“ in eine Verweiskette eingebunden oder über „Vgl.“ in einen thematischen Bezug gesetzt. Eine Besonderheit bzw. eine Ausnahme bei diesem Vorgehen bilden die Tagesordnungspunkte „Tagesordnung des Landtags“. Deren Protokollierung weist zwei typische Formen auf: Fand eine ausführliche Beratung zur Tagesordnung statt, so erscheinen die entsprechenden Punkte als Unterpunkte, häufig mit weitergehenden Ausführungen. Analog zur Kommentierung der generellen Tagesordnungspunkte der Ministerratssitzung werden in diesen Fällen auch die jeweiligen Landtags-Tagesordnungspunkte ergänzend kommentiert oder in die Verweiskette der Ministerratsberatung zum jeweiligen Thema eingebunden. Ergibt sich aus dem Protokolltext dagegen lediglich der Hinweis auf eine Beratung der Tagesordnung des Landestags ohne Aufführung der Einzelpunkte, werden diese im Kommentar genannt, aber es wird sich dabei aufgrund der Relevanz für das abzubildende Handeln der Landesregierung auf Gesetzesvorhaben und Große Anfragen und die dazugehörigen Unterlagen, Beschlüsse oder Gesetze beschränkt.
Noch häufiger als die Tagesordnungen des Landtags wurden im Ministerrat 1951 die des Bundesrats behandelt, obwohl sich auch hier keine vollständige Abbildung des Jahres ergibt. In der Vorlage zeigen sich auch hier mehrere Formen der Behandlungen: die Punkte der genannten Sitzungen wurden entweder vollständig oder nur zum Teil aufgeführt; es kann darüber hinaus aber auch nur ein allgemeiner Hinweis über eine Besprechung der Tagesordnung erfolgen. Der große Umfang der behandelten Tagesordnungen gebot deswegen zugunsten einer einheitlichen Behandlung folgendes Vorgehen: Alle im Haupttext nicht erscheinenden Tagesordnungspunkte einer aufgeführten Sitzung werden in den Fußnoten genannt. Weil wiederholt auftauchende Punkte zu verbinden waren, dabei eine Verwendung der gleichen Verweiskette wie auf Landesebene gerade in den Fußnoten aber unangemessen viel Platz erfordert und zudem verwirrt hätte, wurde eine neue Verweisebene gestaltet. Über ein „Siehe“ wird von allen Tagesordnungspunkten des im Bundesrat behandelten Vorganges zu einem entsprechenden Sammelort verwiesen. Dieser Sammelort beinhaltet Angaben zur zugrunde liegenden Bundesrats-Drucksache, zu vorhandenen Sachakten im Landeshauptarchiv und zum abschließenden Gesetz oder Beschluss auf Bundesebene. Sind ausführlichere Angaben notwendig, wird an einigen Stellen auf die erschöpfende Darstellung in den Kabinettsprotokollen der Bundesregierung verwiesen, welche zum Jahr 1951 auch online zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfolgt in der vorliegenden Edition bei besonderem Bezug der Bundesratsbehandlung zu Rheinland-Pfalz die Einbindung in die übliche Verweiskette, wobei sich ein solcher Bezug immer auch durch eine ausführlichere Behandlung im Ministerrat außerhalb der Bundesratstagesordnungen niederschlägt. Wenn sich die Ebenen Land und Bund mischen, ist der Landesbezug der ausschlaggebende für das Ausführen der Kommentierung.
Für alle ordentlichen Tagesordnungspunkte des Ministerrats wurde im federführenden Ressort in der Regel eine Vorlage für den Ministerrat erstellt und diese an die Staatskanzlei mit der Bitte um Weiterleitung an alle Ressorts übermittelt. In anderen Fällen wurde in einem Schreiben an die Staatskanzlei um einen Kabinettsbeschluss gebeten. Diese Schreiben wurden gemäß § 15 der Geschäftsordnung (GO) der Landesregierung, die auch im Anhang abgebildet ist, als Vorlageschreiben bezeichnet. Im Protokolltext werden sie dagegen in der Regel „Vorlagen“ genannt und entsprechend in der Kommentierung bezeichnet. Alle Vorlagen sowie weiterführende Unterlagen werden im Bestand 860 (Staatskanzlei) und in den federführenden bzw. mitwirkenden Ressorts nachgewiesen. Bei fehlenden Unterlagen in den federführenden Ressorts werden Ersatzüberlieferungen zusätzlich zur Überlieferung der Staatskanzlei nur dann herangezogen, wenn aus diesen Akten zusätzliche Informationen hervorgehen.
Vom Ministerrat beschlossene und an den Landtag weitergeleitete Vorlagen von Gesetz- oder Verordnungsentwürfen werden als Landtagsdrucksache nachgewiesen. Die Behandlung im Landtag bzw. in den Ausschüssen wird nur dann weiterverfolgt, wenn entweder das Thema als Teil der Tagesordnung des Landtags aufgeführt ist, oder wenn z. B. Anträge der Ausschüsse zu einer Neufassung der Regierungsvorlage, zu weiteren Verhandlungen mit den Ressorts oder zu einer erneuten Beratung im Ministerrat führten. Die Kommentierung endet mit dem Nachweis der Veröffentlichung und der offiziellen Bezeichnung des Gesetzes oder der Verordnung. Reicht die Beratung in das folgende Jahr, so wird das Ergebnis vorweggenommen und der Tagesordnungspunkt mit dem Nachweis des Fortgangs im Folgejahr abgeschlossen. Wegen des Neubeginns der Legislatur im Juni 1951 und deren Abschluss im Jahr 1955 wird demgegenüber der Verweis in die Folgejahre nur dann mit der Angabe des abschließenden Ergebnisses genannt, wenn dieses deutlich aus dem Protokolltext dieser Jahre hervorgeht. Wissenschaftliche Literatur wird zur Kommentierung herangezogen, wenn sie den Kommentar wesentlich entlasten kann und relevante Einzelaspekte vertieft.
Die Biografien
Alle regelmäßigen Teilnehmer an den Ministerratssitzungen (Ministerpräsident, Minister sowie Staatssekretäre und Ministerialbeamte als Vertreter der Ministerien) erhalten im Anhang eine ausführliche Biografie unter der Nennung des Ressorts, das sie leiteten bzw. dem sie angehörten. Dabei ist die Regierungsneubildung im Juni 1951 einbezogen und die Abgabe eines Ministeramts bzw. die Übernahme eines weiteren Amts ebenfalls ausgewiesen. Da der Ministerrat zu einzelnen Themen Referenten bzw. Gäste laden konnte (§ 14 GO), erhalten diese unter der Rubrik „Sonstige Teilnehmer“ in alphabetischer Reihenfolge ebenfalls eine Biografie. Für weitere im Protokolltext erwähnte Personen sind, soweit ermittelbar, in einer „biografischen Fußnote“ an dieser Stelle knappe Angaben zusammengestellt. Diese Kurzbiografien setzen sich zusammen aus den wichtigsten Eckdaten zum beruflichen Lebensweg des Einzelnen sowie dem Verweis auf die Personalakte aus dem Bestand 860P (Staatskanzlei), Artikelsammlungen in Bestand 860Z (Pressesammlung) bzw. auf Nachlässe im Landeshauptarchiv Koblenz. Auf nähere biografische Angaben zu Personen der Zeitgeschichte wird aufgrund der problemlosen Verfügbarkeit diesbezüglicher Informationen verzichtet. Insofern bei der Erstellung von Biografien Informationen aus allgemein zugänglichen Personendatenbanken, Politiker-Porträts und Handbüchern verwendet wurden, sind diese aus demselben Grund nicht als Einzelnachweise aufgeführt. Der biografische Nachweis ist im Personenindex durch Fettdruck hervorgehoben.