Ministerratsprotokolle RLP Historie 1949© LAV

Kriegsfolgen, Wiederaufbau, Wirtschaft und Finanzen

Die Folgen des Krieges waren auch 1949 omnipräsent und bestimmten den politischen Alltag des Kabinetts. Die Ernährungslage entspannte sich, die Aussicht auf eine gute Kartoffel- und Getreideernte sowie die Einfuhr von günstigem Getreide zum Weltmarktpreis und die ausreichende Versorgung mit Fleisch sicherten der Bevölkerung, die unter dem Hunger der Nachkriegszeit gelitten hatte, eine ausreichende Versorgung. Im laufenden Jahr war in der Öffentlichkeit vielerorts die Aufhebung der Bewirtschaftung und der Rationierung der Lebensmittel sowie die Abschaffung der Markenabrechnung gefordert worden, die der Landwirtschaftsminister schließlich im Herbst 1949 anordnete. Ausnahmeerzeugnisse blieben Zucker und Butter. Die künftige Sicherung der Ernährung sollte Angelegenheit des Bundes sein.[1] Darin waren sich die Landwirtschaftsminister der Länder und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Prof. Dr. Ing. Wilhelm Niklas einig. Als die Zuständigkeit für diesen Bereich auf den Bund überging, hob die Bundesregierung die Bewirtschaftung offiziell zum Januar 1950 auf. Damit verbunden war auch die Verteilung von Subventionen für Düngemittel, Saatgut und Brotgetreide.[2]

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3659

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3659

Der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur ging aufgrund der prekären Haushaltslage eher zögerlich voran. Vor allem die „Rote Zone“ entlang der Westgrenze war durch die schweren Angriffe gegen Kriegsende besonders betroffen. Die Landesregierung legte zu Jahresbeginn ein Programm zur Wiederherstellung verschiedener Eisenbahnstrecken in der Eifel auf, das ihrer Ansicht nach unabdingbare Voraussetzung für den Wiederaufbau im gesamten Gebiet sei und für das sie etwa zehn Millionen DM veranschlagt hatte.[3] Der Landtag hatte den „Grenzlandausschuß“ errichtet, der zuständig für die Planung des Wiederaufbaus in  den  Grenzgebieten war. Ministerrat und Landtag dehnten das Gesetz „Notopfer Berlin“ mit dem Zusatz „für die Grenzgebiete“ aus und der Landtag schloss sich der Begründung des Finanzministers an, dass Berlin nach der Aufhebung der Blockade am 9. Mai 1949 hohe finanzielle Mittel aus den Westzonen erhalten habe und der Aufbau der Grenzgebiete in Rheinland-Pfalz eine ebenso bedeutende Dimension habe. Obwohl ab dem 1. Jan. 1950 ein entsprechendes Bundesgesetz in Kraft trat, behielt der Landesfinanzminister weiterhin stillschweigend 50 % der Einnahmen für den Wiederaufbau in der „Roten Zone“ zurück. Der Bundesminister für Finanzen Fritz Schäffer (CSU) forderte im Sommer 1950 die einbehaltenen Gelder zurück.[4]

Neben dem Wiederaufbau in der „Roten Zone“, der nach der verheerenden Explosion eines Munitionslagers in Prüm in der Eifel zusätzlich erschwert wurde,[5] beschloss der Ministerrat verschiedene Projekte zum Aufbau zerstörter Straßen und Brücken und schuf damit die verkehrstechnischen Voraussetzungen für den Wiederaufbau und die Wirtschaftsförderung.[6] Mit der Einbeziehung der Länder der Westzonen in das European-Recovery-Program (ERP), den „Marshall-Plan“, wurden sowohl Kreditmittel als auch Rohstoffe bereit gestellt, um eine wirtschaftliche Konsolidierung Westeuropas und eine Stabilisierung der politischen Systeme zu ermöglichen.[7]

Um die engen Grenzen zu erweitern, die durch die angespannte Haushaltslage gegeben waren, sollten mit einer gezielten Abgabenpolitik zusätzliche Finanzmittel für sozial- und wirtschaftspolitische Maßnahmen bereit gestellt werden. Die Landesregierung legte im März 1949 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Weinabgabe vor. Im April 1949 folgte ein Gesetzentwurf zu einer Wohnungsbauabgabe und im August 1949 ein weiterer Entwurf zu einem Soforthilfegesetz, das ebenfalls eine Abgabe vorsah.

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3670

Kriegszerstörungen in der Roten Zone, LHAKo Best. 710 Nr. 3670

Die Weinabgabe, die im März 1948 zur Finanzierung der Schädlingsbekämpfung im Kartoffelanbau eingeführt und bis zum 30. Juni 1949 befristet worden war, sollte nach einem Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses im Februar 1949 aufgehoben werden. Dagegen hielt der Ministerrat eine erneute Verlängerung für notwendig. In Verbindung mit einer Erhöhung der Getränkesteuer sollten die Lasten verteilt und der Abgabesatz für Wein von 40 Pfennig auf 10 Pfennig je Liter gesenkt werden.[8] Die Ablehnung des vorgelegten Regierungsentwurfs im Haushalts- und Finanzausschuss erforderte eine Neuvorlage, nach der die Abgabe an die Höhe des Verkaufspreises mit 3 % gebunden wurde. Während Regierung und Parlament so eine Einigung erzielen konnten, erhoben die Weinhändlerverbände auf ihrer Tagung am 15. März 1949 in Trier schwere Vorwürfe gegen die Landesregierung und riefen zum „Steuerstreik“ auf. Die Weinabgabe wurde 1950 im Zuge der Gleichstellung mit den übrigen Ländern aufgehoben.[9]

Die Erhebung einer Wohnungsbauabgabe beschloss der Ministerrat, um mit zusätzlichen Mitteln die Wiederherstellung zerstörter Gebäude bzw. die Schaffung neuen Wohnraums zu beschleunigen. Der Zerstörungsgrad in den verschiedenen Regierungsbezirken lag zwischen 31 % im Regierungsbezirk Koblenz und 42 % im Regierungsbezirk Trier. Die zugesagte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen der Umsiedlung schuf einen weiteren Wohnraumbedarf für rund 160 000 Personen in den kommenden Jahren.[10] Die Abgabe für Haus- und Wohnungseigentümer sollte gestaffelt nach Wohnfläche, Zahl der Bewohner und Miethöhe erfolgen und der Zweckbindung unterliegen. So konnten langfristig immer wieder zinsgünstige Kredite an Bauwillige vergeben werden. Der Landtag verabschiedete den von der Regierung vorgelegten Entwurf im Juni 1949 nach einer ausführlichen Debatte über städtebauliche, architektonische und soziologische Aspekte.[11] Die Militärregierung hielt die Genehmigung zum Gesetz zurück, da die Zweckbindung die Priorität der Besatzungskosten und deren Begleichung verletze.[12] Damit der soziale Wohnungsbau nicht stagnierte und die Wohnungsbaupolitik nicht scheiterte, entschied die Landesregierung mit einer Kreditaufnahme bei der Bank deutscher Länder, die Abgabe in der geschätzten Höhe vorzufinanzieren.[13]

Zur Abwendung wachsender sozialer Probleme bei Kriegsgeschädigten durch Vertreibung und Vermögensverluste planten alle Länder der Westzonen durch den sogenannten Lastenausgleich eine gesetzliche Regelung, um mit der Erhebung einer entsprechenden Abgabe Entschädigungsleistungen zu finanzieren. Da die Genehmigungen für ein solches Gesetz von den Militärregierungen nicht erteilt wurden und ein langfristiger Lastenausgleich in die Zuständigkeit des Bundes fiel, wurde in Rheinland-Pfalz mit dem Soforthilfegesetz die Unterstützung für Kriegsgeschädigte zur Beschaffung von Hausrat, zu Aufbau, Unterhalt und zur Ausbildung durch die öffentliche Hand durchgeführt. Die Gegenfinanzierung erfolgte durch eine Abgabe auf Grundbesitz, deren Höhe sich nach dem Einheitswert berechnete. Auf das Reklamieren von Vorbehalten gegen dieses Gesetz verzichtete die Militärregierung, da in den Ländern der Bizone entsprechende Gesetze bereits in Kraft getreten waren.[14] Der Lastenausgleich auf Bundesebene wurde ein bedeutender Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eingliederung der betroffenen Personengruppen.

1] Vgl. 146. MRS am 8. Sept. 1949 TOP 5 und 148. MRS am 28. Sept. 1949 TOP 1. Dazu Rothenberger, Hungerjahre, S. 209–222.
[2] Vgl. 161. MRS am 21. Dez. 1949 TOP 4.
[3] Vgl. 111. MRS am 13. Jan. 1949 TOP C.
[4] Vgl. 196. MRS am 2. Aug. 1949 TOP D (Best. 860 Nr. 9616).
[5] Vgl. 137. MRS am 7. Juli 1949 TOP 12.
[6] Vgl. 125. MRS am 28. April 1949 TOP 10.
[7] Dazu Knapp, Deutschland, S. 43–46.
[8] Vgl. 117. MRS am 26. Febr. 1949 TOP E.
[9] Vgl. 120. MRS am 30. März 1949 TOP G und 163. MRS am 18. Jan. 1950  TOP 3 (Best. 860 Nr. 9614).
[10] Vgl. dazu das Schreiben des Finanzministers an die Bank deutscher Länder vom 24. Mai 1949 in Best. 860 Nr. 4147.
[11] Vgl. Stenogr. Berichte, S. 1572–1590.
[12] Vgl. 135. MRS am 5. Juli 1949 TOP D.
[13] Vgl. 141. MRS am 3. Aug. 1949 TOP D.
[14] Vgl. 142. MRS am 10. Aug. 1949 TOP D.