Ministerratsprotokolle RLP Historie 1953© LAV

Zur Edition

Im vorliegenden Band der „Protokolle des Ministerrats von Rheinland-Pfalz“ sind die Sitzungsniederschriften für das Regierungsjahr 1953 abgedruckt. Seit Beginn der zweiten Legislaturperiode liegen – anders als in den Vorjahren – Protokollausfertigungen vor. Die ursprünglichen stenographischen Mitschriften befinden sich nicht in den Beständen des Landeshauptarchivs Koblenz.

Die Textvorlagen für die Ministerratssitzungen vom 8. Jan. bis zum 16. Dez. 1953 befinden sich in folgenden Bänden des Landeshauptarchivs Koblenz:

  • Best. 860 Nr. 9628: 8. Jan. ‒ 18. Febr. 1953 (86. – 95. Sitzung)
  • Best. 860 Nr. 9629:  2. März – 28. Juli 1953 (96. – 110. Sitzung)
  • Best. 860 Nr. 9630:  7. Aug. – 16. Dez. 1953 (111. – 124. Sitzung)

Der Dokumentenkopf

Der Dokumentenkopf wird weitgehend von den Editoren erschlossen bzw. vereinheitlicht und ist deshalb im Unterschied zum Protokolltext kursiv gedruckt. Die numerische Kennzeichnung der Ministerratssitzungen einer Legislaturperiode wird für die Edition ergänzt, da sie für eine Erläuterung und Kommentierung der Beratungsthemen unabdingbar ist. Die Protokolle selbst tragen lediglich die Tagebuch-Nummern, für das Jahr 1953 „Nr. 1/53“ bis „39/53“, und den Titel „Niederschrift über die Sitzung des Ministerrats am […]“. Die Tagebuch-Nummer ist im Editionsband in den Kopfzeilen der jeweiligen Sitzung aufgeführt.

Ort, Beginn und Schluss der Sitzung sind im Protokollkopf zusammengefasst. Die Teilnehmer sind entsprechend der Aufzählung im Protokoll erfasst. Titel und Funktionen werden nicht übernommen, da dies von den Protokollanten in den verschiedenen Sitzungen uneinheitlich gehandhabt wurde. Die Teilnehmerliste wird vervollständigt, wenn laut Protokoll geladene Teilnehmer zu bestimmten Themen berichteten, jedoch nicht in der ursprünglichen Anwesenheitsliste aufgeführt waren. Da nicht ermittelbar ist, ob sie an der gesamten Sitzung teilnahmen oder nur bei der Beratung eines bestimmten Themas anwesend waren, ist neben dem entsendenden Ressort bzw. der Institution der jeweilige Tagesordnungspunkt in Klammern hinzugefügt.

Die Tagesordnung wird aus dem Protokolltext erschlossen, da nicht für jede Sitzung eine Tagesordnung vorliegt bzw. diese mitunter noch vor Sitzungsbeginn vom Ministerpräsidenten abgeändert wurde. Die Rekonstruktion folgt der Reihenfolge des Sitzungsverlaufs. Ordentliche Tagesordnungspunkte sind im Originaltext numerisch durchgezählt. Den außerordentlichen Tagesordnungspunkten ohne Zählung wird nachträglich eine alphabetische Zählung zugewiesen. Sofern die Protokollanten eine alphabetische Zählung benutzt haben, wird diese stillschweigend durch eine numerische ersetzt. Die Behandlung des Tagesordnungspunkts „Tagesordnung des Bundesrats für die Sitzung …“ bzw. „Tagesordnung des Landtags für die Sitzung …“ hatte als Unterpunktzählung, sofern sie im Ministerrat besprochen wurden, die Zählung der jeweiligen Tagesordnung. Da die Beratungen umfangreich waren, wurde der Übersichtlichkeit halber der Tagesordnungspunkt der Ministerratssitzung vorangestellt.

Der Protokolltext

Die Protokolle sind wortgetreu und ungekürzt abgedruckt, jedoch von den Bearbeitern aufbereitet, um den Text einheitlich zu gestalten. Aus anderen Protokollüberlieferungen werden nur solche Abweichungen in einer textkritischen Fußnote übernommen, welche den Text im Sinn verändern bzw. ergänzen. Anlagen werden in der Regel nicht abgedruckt, es sei denn, sie werden im Protokolltext erwähnt. Die bei der Übertragung der stenographischen Mitschriften in Reinschriften von den Protokollanten eingefügten Schreiben, Kommuniqués oder Gesetz- und Verordnungsentwürfe bzw. Auszüge daraus sind durch Zitatzeichen und Einrückung kenntlich gemacht. Maschinenschriftliche Unterstreichungen im Protokolltext werden nicht übernommen.

Grundsätzlich werden Rechtschreib-, Grammatik- und Interpunktionsfehler stillschweigend korrigiert. Damals übliche Abkürzungen wie z. B. „bezw.“ bleiben unverändert, um eine größtmögliche Authentizität des Textes zu gewährleisten. Weitergehende Eingriffe sind generell als textkritische Fußnoten kenntlich gemacht, wie das Einfügen fehlender Worte oder die Korrektur sinntragender Schreibfehler, irrtümliche Schreibweise von Namen oder nachweisbar falsche Datumsangaben (z. B. „Wort von den Bearbeitern eingefügt.“, „So in der Textvorlage.“ oder „Von den Bearbeitern korrigiert aus.“).

Fehlt bei einzelnen Protokollabschnitten eine eigene Überschrift, bilden die Bearbeiter diese entsprechend dem Inhalt und kennzeichnen sie als Ergänzung durch eckige Klammern.

Die Kommentierung

Mit der Kommentierung der einzelnen Tagesordnungspunkte sind neben der textkritischen Beschreibung mehrere Ziele verbunden. Die Beratungsgegenstände sollen erläutert und verständlich gemacht und die dazu entstandenen Überlieferungen dokumentiert werden. Eine Serie von Kabinettvorlagen befindet sich im Bestand 950 des Landeshauptarchivs, verschiedentlich auch mit dem Vorgang bzw. Teilen des Vorgangs, also Korrespondenzen, Vermerke und Notizen, sowie dem Auszug der jeweiligen Kabinettssitzung zum Beratungsgegenstand. Ferner bietet der Bestand 860 (Staatskanzlei) direkten Zugang zu den Kabinettsvorgängen. Angesprochene Presseartikel werden ermittelt, soweit der zeitliche Rahmen dies zulässt. Auch Institutionen, Gremien, erwähnte Artikel der Landesverfassung oder des Grundgesetzes der Bundesrepublik werden bei der ersten Nennung erläutert; ebenso im Protokolltext angesprochene Gebäude, die bei der ersten Nennung näher bezeichnet bzw. verortet werden.

Ein im Ministerrat mehrfach behandelter Gegenstand wird durch die Verweise „Zuletzt“ bzw. „Fortgang“ in eine Verweiskette eingebunden, so dass der Beratungsgang nachvollzogen werden kann. Eine Besonderheit bzw. eine Ausnahme bei diesem Vorgehen bilden die Tagesordnungspunkte „Tagesordnung der Landtagssitzung“ und „Tagesordnung der Bundesratssitzung“. Deren Protokollierung weist zwei typische Formen auf. Sind im Protokolltext Unterpunkte zur jeweiligen Tagesordnung spezifiziert und dazu Ausführungen protokolliert, dann werden diese in die Verweiskette („Zuletzt“, „Fortgang“) der Ministerratsberatung zum Thema eingebunden. Zur besseren Übersicht wird die Überschrift zu den Unterpunkten gefettet. Sofern lediglich die Tagesordnung aufgeführt wird, werden Beratungsgegenstände sowie die zugehörigen Amtsdrucksachen nachgewiesen.

Für die ordentlichen Tagesordnungspunkte wurde im federführenden Ressort in der Regel eine Vorlage für den Ministerrat erstellt und an die Staatskanzlei mit Anschreiben und der Bitte um Weiterleitung an alle Ressorts übermittelt oder es wurde in einem Schreiben an die Staatskanzlei um einen Kabinettsbeschluss gebeten. Diese wurden gemäß § 15 der Geschäftsordnung (GO) der Landesregierung als Vorlageschreiben bezeichnet. Im Protokolltext werden sie dagegen in der Regel „Vorlagen“ genannt und entsprechend in der Kommentierung bezeichnet. Alle Vorlagen sowie weiterführende Unterlagen werden im Bestand 950 (Serie der Kabinettvorlagen) und sofern ermittelbar und erschlossen im Bestand 860 (Staatskanzlei) und in den federführenden bzw. mitwirkenden Ressorts nachgewiesen.

Durchschläge von Abschriften wurden oft nicht gezeichnet und manchmal nur unvollständig datiert oder ohne Angabe des Absenders oder Adressaten gefertigt. Innerhalb der Editionsreihe werden diese dennoch als „Schreiben“ bezeichnet. Da die Korrespondenzaktenbände nicht thematisch geordnet sind, werden in diesen Fällen zur leichteren Auffindbarkeit die Seitenzahlen angegeben, in der Regel die der deutschen Übersetzung. Bei Sachakten wird auf die Angabe von Seitenzahlen verzichtet.

Vom Ministerrat beschlossene und an den Landtag weitergeleitete Vorlagen von Gesetz- oder Verordnungsentwürfen werden als Landtagsdrucksache nachgewiesen. Die Behandlung im Landtag bzw. in den Ausschüssen wird nur dann weiterverfolgt, wenn z. B. Anträge der Ausschüsse zu einer Neufassung der Regierungsvorlage, zu weiteren Verhandlungen mit den Ressorts oder zu einer erneuten Beratung im Ministerrat führten. In der Regel wird sie bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt „Tagesordnung des Landtags für die Sitzung …“ kommentiert und gegebenenfalls mit einer Einzelberatung verknüpft. Bei der Beratung des Tagesordnungspunkts „Tagesordnung der Bundesratssitzung am …“ werden die zugehörige Bundesratsdrucksache, gegebenenfalls Drucksachen der Ausschüsse angegeben oder der zugehörige Protokolltext inhaltlich erläutert. Die Kommentierung endet mit dem Nachweis der Veröffentlichung und der offiziellen Bezeichnung des Gesetzes, der Verordnung oder Vorschriften bzw. Richtlinien. Reicht die Beratung in das folgende Jahr, so wird das Ergebnis vorweggenommen und der Tagesordnungspunkt mit dem Nachweis des Fortgangs im Folgejahr abgeschlossen. Wissenschaftliche Literatur wird zur Kommentierung herangezogen, wenn sie den Kommentar wesentlich entlasten kann.

Die Biografien

Alle regelmäßigen Teilnehmer an den Ministerratssitzungen (Ministerpräsident, Minister, Staatssekretäre und Ministerialdirigenten) erhalten im Anhang eine Biografie unter der Nennung des Ressorts, das sie leiteten bzw. dem sie angehörten. Da der Ministerrat zu einzelnen Themen Referenten bzw. Gäste laden konnte (§ 14 GO), erhalten diese unter der Rubrik „Sonstige Teilnehmer“ in alphabetischer Reihenfolge ebenfalls eine Biografie. Für weitere im Protokolltext erwähnte Personen sind, soweit ermittelbar, in einer „biografischen Fußnote“ knappe Angaben zu Lebensdaten, beruflichem Werdegang und wichtigen Funktionen zusammengestellt. Die Biografien sind unter Verwendung von Personalakten aus den Beständen 860P (Staatskanzlei) und 930P (Ministerium für Arbeit und Soziales) und von Akten aus Nachlässen der Minister oder Staatssekretäre aus dem Landeshauptarchiv (vgl. Quellenverzeichnis) sowie anhand von Informationen aus allgemein zugänglichen Personendatenbanken, Politiker-Porträts und Handbüchern erstellt worden; auf Einzelnachweise wird daher verzichtet. Sofern spezifische Informationen aus Sachakten verwendet werden, sind diese Unterlagen genannt. Der biographische Nachweis ist im Personenindex hervorgehoben. Weitere im Protokolltext erwähnte Personen werden verifiziert. Falls Vorname und Lebensdaten nicht ermittelbar waren, werden sie im Personenregister mit ihrer im Protokolltext erwähnten Funktion aufgeführt.