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18. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlte der erkrankte MinPräs Dr. Boden.

Tagesordnung
  • 1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung
  • 2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein
  • 3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 4. Kraftwagen für die Minister
  • 5. Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt 2

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 8186, Nr. 9601 (korr.), Nr. 4535, S. 99-103 sowie Best. 700,177 Nr. 654, S. 47-49; frühere Fassung als Ausfertigung in Best. 700,155 Nr. 62, S. 179-185.
2Laut Schreiben des MinPräs vom 28.2.1947 hatte sich der Ministerrat in dieser Sitzung auch mit der Rückgliederung der Gemeinde Kirrberg in den Kreis Homburg befasst, die Angelegenheit aber zurückgestellt, weil es sich dabei um eine Änderung der Landesgrenzen handele, deren Erörterung „zur Zeit untunlich“ sei (Best. 860 Nr. 2066, S. 11). – Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP F.

1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung

Minister Dr. Lotz verlas ein Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 12.2.47 über die Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung, wonach jeder Lehrer, der Mitglied der Partei war, auch wenn er von der Bereinigungskommission der Provinz gehalten oder von einer Maßnahme irgend welcher Art betroffen wurde, nicht mehr unter die Nutznießung des Beamtenstatuts fallen solle 3. Es wurde beschlossen, den Betroffenen hiervon Kenntnis zu geben und den weiteren Verlauf der Angelegenheit abzuwarten 4.

2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein

Minister Dr. Haberer nahm Stellung zu der Frage, ob neben der Fähre noch eine Strassenbrücke über den Rhein gebaut werden solle. Ein endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt, da der Wirtschafts- und Finanzminister zunächst mit der Militärregierung sprechen wollte 5.

3Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 112 f.
4Zur Entnazifizierung im Bereich der Kultusverwaltung vgl. Best. 910 Nr. 2168, für die Volksschulen und höheren Schulen ebd. Nr. 4245-4246, Nr. 4249, Nr. 4268-4271, Nr. 4301, Nr. 4403 und Nr. 8198.
5Die entsprechende Überlieferung im Bestand Wirtschaftsministerium beginnt 1947 mit dem Projekt der Errichtung einer Rheinbrücke zwischen Neuwied und Weißenthurm (Best. 950 Nr. 4869). Zum Fährbetrieb auf Rhein und Mosel vgl. ebd. Nr. 4844 und Nr. 4327. – Fortgang in Sachen ‚Brückenbau‘ 19. MRS am 12.3.1947, TOP 1.

3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Dr. Süsterhenn griff die in der letzten Sitzung abgebrochene Verhandlung über die Landesverordnung des Ministeriums für Wiederaufbau und Verkehr über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues im Lande Rheinland-Pfalz wieder auf 6. Er habe die Vorlage prüfen lassen und festgestellt, daß einige weitgehende Bestimmungen dieser Verordnung noch etwas konkreter gefaßt werden müßten. Es handele sich um ein weitgehendes Enteignungsrecht, wobei die Frage der Entschädigung vollkommen unbeachtet geblieben sei. Dies sei immerhin sehr wesentlich bei Beschlagnahmung von Gebäuden, Grundstücken etc. Hinzu komme, daß nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Hypothekengläubiger ein Interesse an den Grundstücken habe. Es müsse unbedingt ein Passus über die Entschädigung in die Verordnung hineingebracht werden. Es müsse auch überlegt werden, inwieweit evtl. für die Höhe der Entschädigung etwa der ordentliche Rechtsweg offen gehalten werden könne. Des weiteren handele es sich um eine behördliche Zusammenfassung der Beteiligten usw. Dies müsse im einzelnen geregelt werden, da doch wohl nicht alles auf einer absolut behördlichen Basis errichtet werden könne; man müsse auch der Privatinitiative einen gewissen Spielraum lassen.

Minister Feller betonte, daß sich diese Verordnung auf den alten Prä-sidialerlaß stütze 7. Für die Trümmerbeseitigung bestehe eine besondere Verordnung 8.

Minister Dr. Haberer äußerte sich dahin, daß bei Inkrafttreten dieser Verordnung die zuständigen anderen Ministerien stark beschnitten würden. Die Landesverordnung sei von einer außerordentlichen Tragweite und von einer einschneidenden Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Es ist Minister Dr. Haberer nach Durchsicht des Präsidialerlasses vom 18.7.46 9 unverständlich, wie dieser Erlaß überhaupt zustande kommen konnte. Es ist ihm außerdem nicht klar, warum das Ministerium für Wiederaufbau 10 einer so weittragenden Verordnung bedarf. Die Öffentlichkeit beklage sich darüber, daß für den deutschen Wiederaufbau in Koblenz so gut wie nichts geschehen sei. Zum mindesten müßte durch eine klare Trennung zwischen dem französischen und deutschen Aufbauprogramm die Richtung aufgezeichnet werden, nach der gearbeitet werden solle. Weiterhin wies er darauf hin, daß die neue Verordnung in die Aufgabengebiete des Arbeitsministers, des Innenministers und nicht zuletzt die des Wirtschafts- und Finanzministers hereingreife. Es sei nicht angängig, daß ein einzelnes Ministerium auf seinen Antrag derart weitgehende Befugnisse einhole und erhalte, wie sie hier vorgeschlagen seien. Die den Aufbaubehörden zugewiesenen Aufgaben seien so umfassend, daß diese Behörden allein nicht in der Lage wären, die Bedeutung richtig zu beurteilen. Es sei nicht tragbar, es den unteren Aufbaubehörden zu überlassen, bestimmte industrielle oder gewerbliche Betriebe in Gemeinden zu untersagen. Diese Behörden könnten durch eigenmächtiges Eingreifen den Wirtschaftsaufbau erheblich stören. Minister Dr. Haberer gab dann nähere Erläuterungen zu dieser Verordnung. Er betonte nochmals, daß er nicht zugeben könne, daß eine solche Verordnung Gesetz würde. Der Entwurf sei ungeeignet, um als Vorlage für eine Landesverordnung zur Sicherung des Wiederaufbaues zu dienen. Eine solche Landesverordnung halte er nicht nur für völlig überflüssig, sondern auch den Weg, den sie vorschreiben wolle, für ungangbar.

Minister Röhle wies darauf hin, daß bei der damaligen Beschlußfassung andere Verhältnisse vorgelegen hätten als heute. Stände heute der frühere Präsidialerlaß zur Debatte, würde man ihn ebenso kritisieren. Die Frage, welche Erfahrungen man mit dem Präsidialerlaß gemacht habe, beantwortete er negativ. Von einer Enttrümmerung könne seit einem Jahre nicht gesprochen werden. Minister Röhle lehnte es außerdem ab, die Ausbildung von Handwerkern usw. dem Wiederaufbau zu überlassen. Zum mindesten seien die Punkte 6 und 7 dieser Verordnung für ihn ganz untragbar, da die Wiederaufbaubehörde abhängig sei vom Wirtschafts- und Arbeitsministerium 11.

Minister Steffan schlug vor, die Verordnung zunächst von den beteiligten Ministerien untereinander beraten zu lassen, um eine brauchbare Vorlage auszuarbeiten, ehe sie dem Ministerrat vorgelegt würde.

Präsidialdirektor Gräfe: Die Verordnung bestand als Präsidialerlaß und umfaßt auch die Pfalz, ebenso die Trümmerverordnung 12. Was die Bewährung in der Praxis angeht, so kann man noch nichts sagen, denn als der Präsidialerlaß Gesetz wurde, hatten wir bereits das Land Rheinland-Pfalz, so daß man nicht davon sprechen kann, daß dieser Präsidialerlaß sich nicht bewährt habe. Ich habe Konferenzen durchgeführt in allen Kreisen und überall wurde dieser Präsidialerlaß von den Landräten begrüßt, und besonders der Regierungspräsident von Rhein-Hessen, Herr Steffan, hat darum gebeten, möglichst schnell diesen Präsidialerlaß auszudehnen auf den hinzugekommenen Regierungsbezirk Rhein-Hessen.

Minister Feller stellte fest, daß diese Vorlage ja auch von der französischen Militärregierung genehmigt sei.

Minister Junglas schlug vor, diese Verordnung zurückzustellen, bis die Verfassung verabschiedet sei.

Minister Röhle sprach sich für Vertagung auf unbestimmte Zeit aus mit der Maßgabe, daß in der Zwischenzeit die zuständigen Ministerien die Vorlagen prüfen und dann eine brauchbare Vorlage unterbreiten sollten. Es wurde beschlossen, die Verhandlungen bis zu einer Stellungnahme seitens des Ministerpräsidenten zu vertagen 13.

6Zuletzt 17. MRS am 21.2.1947, TOP 2.
7Präsidialerlass vom 18.7.1946 betr. Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaus (Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur 1946, S. 194 f.) Zu Umsetzung und DVO vgl. Best. 920 Nr. 522.
8Präsidialerlass vom 22.3.1946 zur Beschlagnahme von Gebäudetrümmern (Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau und für die Regierungen in Koblenz und Montabaur 1946, S. 89 f.); Entwurf in Best. 920 Nr. 523; Ergänzungsverfügung dazu vom 9.10.1946 (ebd., Nr. 21, 1946, S. 195). Vgl. Brommer, Allparteienregierung, S. 152. – Fortgang 40. MRS vom 3.9.1947, TOP 4.
9Vgl. oben Anm. 7.
10In Best. 700,155 Nr. 62, S. 181: „Ministerium für Wirtschaft und Wiederaufbau“, ebenso in Best. 860 Nr. 9601, dort aber „Wirtschaft“ gestrichen. Die Korrektur ist in alle anderen Versionen übernommen.
11Bezug: § 3 („Befugnisse der Oberen Aufbaubehörde“), Nr. 6: „Die am Aufbau beteiligten Personen und Betriebe der Wirtschaft zu Arbeitsgemeinschaften verbandsmäßig zusammenfassen“; ebd. Nr. 7: betr. u. a. entsprechende Ausbildungsmaßnahmen (Best. 900 Nr. 12).
12Dem im NL Boden überlieferten Text (Best. 700,155 Nr. 62, S. 181) ist hier am Rand mit rotem Stift hinzugefügt: „nein“. Tatsächlich waren die Verordnungen im Sinne ihrer Herkunft als Erlasse des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau nur in dessen Amtsbereich gültig.
13Eine weitere Behandlung der Vorlage ist in den Kabinettsprotokollen nicht nachweisbar. Am 13.3.1947 erließ der Minister für Wiederaufbau eine Lvfg. des Deutschen Wiederaufbaus im Lande Rheinland-Pfalz, die vom RPräs von Trier in einer Stellungnahme vom 5.1.1948 zum Entwurf des sog. Baulenkungsgesetzes heftig kritisiert wurde (Best. 920 Nr. 513). Ihre Veröffentlichung ist jedoch nicht nachweisbar (vgl. Best. 860 Nr. 4059, S. 19 (§31) mit GVBl. I, Register 1947-1951, Zeitliche Übersicht, S. IV). Bis mindestens April 1947 arbeitete man im zuständigen Ministerium an der 1. DVO zum Präsidialerlass vom 18.7.1946, die auf eine Erleichterung von Landumlegung und Enteignung zum Zwecke des Wiederaufbaus zielte (Best. 920 Nr. 522). Das Bemühen um gesetzliche Regelung des Wiederaufbaus setzte sich dann im 1948 beratenen Baulenkungsgesetz fort (vgl. Best. 930 Nr. 513 und 69. MRS am 2.4.1948, TOP C).

4. Kraftwagen für die Minister

Anschließend wurde die Frage der Kraftwagen für die Herren Minister erörtert 14. Es wurde Klage darüber geführt, daß einzelne Minister noch nicht im Besitz anständiger Wagen seien. Es wurde einstimmig beschlossen, den Wagen des Präsidenten Hüpper 15 dem Kultusminister Dr. Lotz zuzuteilen 16.

Ferner wurde zur Sprache gebracht, daß Wagen, die von der Regierung beschlagnahmt sind, heute als beamteneigene Wagen im Betrieb der einzelnen Beamten seien und daher nicht für andere Zwecke genutzt werden könnten. Minister Feller wurde gebeten, diese Angelegenheit zu überprüfen 17.

5. Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt

Die Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt wegen der eigenmächtigen Organisationsänderung des Landesverkehrsamtes wurde verlesen 18. Minister Feller erklärte, daß hier ein Irrtum unterlaufen sei, der von ihm schon mündlich berichtigt worden sei.

14Zuletzt 4. MRS am 17.12.1946, TOP A, und Schreiben des MinPräs vom 27.2.1947 an den Minister für Wiederaufbau und Verkehr unter Bezugnahme auf das Protokoll dieser Sitzung und den entsprechenden TOP 4 (Best. 860 Nr. 1150, S. 145).
15Heinrich Johannes Hüpper (1886-1965), 1906-1909 Jurastudium in Münster, 1918-1920 Bgm in Dingelstädt, stellv. LR in Heiligenstadt und Mitglied des Provinziallandtages in Merseburg, 1920-1921 Finanzdezernent und Beigeordneter der Stadt Neuss, 1921-1930 OBgm der Stadt Neuss, 1930-1933 OBgm der Stadt Krefeld, Mitglied des deutschen und preußischen Städtetages in Berlin, stellv. Vorsitzender des rheinischen Städtetages in Köln, 1933 Entlassung, seit 1932 Rechtsanwalt beim LG Krefeld, 1942-1945 dienstverpflichtet beim Wiederaufbauamt Saarburg, Dezernent bei der Regierung in Trier, ab April 1945 LR von Saarburg, seit 1946 PräsDir beim Oberpräsidium Koblenz, 1946/1947 Bestellung zum Präsidenten des Landesfinanzamtes in Koblenz, 1950 (nach Zusammenlegung der Landesfinanzämter Koblenz und Neustadt zum Oberfinanzpräsidium Rheinland-Pfalz) Bestellung zum Leiter des Oberfinanzpräsidiums/ab Sept. 1950 Oberfinanzpräsident, 1951 Pensionierung (Best. 860P Nr. 635).
16MinPräs Boden, der wegen Erkrankung an der Sitzung nicht hatte teilnehmen können, verweigerte nachträglich diesem Beschluss seine Zustimmung mit der Begründung, dass kein Grund bestehe, von der dem Landesfinanzamtspräsidenten wie auch dem OLG-Präsidenten gemachten Wagenzuteilung abzugehen, „solange ihnen nachgeordnete Beamte noch im Besitz von Wagen sind“ (Schreiben vom 27.2.1947 an Minister Feller, in Best. 860 Nr. 1150, S. 145).
17Zur Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen vgl. Best. 950 Nr. 4825 und Nr. 10112. – Fortgang 20. MRS am 18.3.1947, TOP 5.
18Schreiben des ORPräs vom 14.2.1947 (Best. 860 Nr. 3772, S. 7-9). Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 499.