94. Ministerratssitzung 3.9.1948

94. Ministerratssitzung am Freitag, den 3.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Staatssekretär Dr. Schmidt und Frau Dr. Gantenberg wohnten der Sitzung nur kurz bei. Es fehlte: Dr. Hoffmann.

Tagesordnung2
  • 1. Gesetz über Preisbildung
  • 1.a). Aufhebung des Stoppreises für Weine
  • 1.b). Abschöpfung eines Währungsgewinns für die bei den Genossenschaften eingelagerten Weine
  • 1.c). Kartoffelpreisfestsetzung
  • 1.d). Fleischauflage
  • 1.e). Generalsekretariat in Baden-Baden
  • A. Dritte Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr 3
  • B. Landesgesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften für die Rheinschiffahrt
  • C. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr
  • D. Landesverordnung über Grundstücksverkehr, Landbewirtschaftung und Aufhebung der Erbhöfe (Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 45)
  • E. Das Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaßnahmen in der Pfalz
  • F. Das Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz
  • G. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
  • H. Vermögensauseinandersetzung zwischen der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Speyer und der LVA Saarland in Saarbrü-cken
  • I. Landesgesetz über die Vereinigung der staatlichen Ausführungsbehörden für Unfallversicherung
  • J. Landesverordnung betr. die Änderung von Rechtsvorschriften über endgültige Fürsorgepflicht
  • K. Landesgesetz zur Änderung des Reichsjugendgerichtsgesetzes
  • L. Beamtengesetz
  • M. Demontage
  • N. Entwurf eines Schreibens an den Herrn Gouverneur betreffend politische Tätigkeit der deutschen Beamten
  • O. Einstellung von Heimkehrern aus der Kriegsgefangenschaft im öffentlichen Dienst
  • P. Reklame auf Rundfunkquittungen
  • Q. Raumverteilung
  • R. Sparmaßnahmen
  • S. Personalien
  • T. IG-Farben (Verwaltungsrat)
  • U. Bereinigung
  • V. Freie demokratische Jugend
  • W. Dr. Junges
  • X. Baulenkungsgesetz
  • Y. Zweckverband Mainz
  • Z. Lohnerhöhung
  • A°. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Durchführungsverordnungen auf den Arbeitsminister

1. Gesetz über Preisbildung

Die Beratung des vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfs wurde zurückgestellt. 4 4Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP A. Vgl. Best. 860 Nr. 4056 S. 19 und S. 21-29. – Fortgang 95. MRS am 9.9.1948, TOP 2.

Besprochen wurden:

1.a). Aufhebung des Stoppreises für Weine

Landwirtschaftsminister Stübinger begründete im einzelnen […]

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95. Ministerratssitzung 9.9.1948

95. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 9.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein, Dr. Biesten

Für den entschuldigt abwesenden Minister Dr. Süsterhenn war Ministerialdirigent Dr. Krüger anwesend. Staatssekretär Schmidt erschien gegen 12.30 Uhr.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 (die letzte Seite des Protokolls ist in dem Band versehentlich zum Protokoll vom 27.8.1948 gelangt) und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 139, S. 51-67 (mit Notizen Altmeiers S. 70-83); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 307-323. Anlagen: 1. TO; 2. Anweisung des MinPräs vom 25.9.1948 zur Korrektur von zwei Stellen im Protokoll (Best. 860 Nr. 9608 und Nr. 8189; Nr.1 mit Notizen in Best. 700,169 Nr. 139, S. 69, Nr. 2 ebd., S. 85; zu Nr. 2 siehe unten Anm. 38 zum TOP 14).
Tagesordnung:
  • 1. Verwaltungsrat der BASF
  • 2. Gesetz über die Preisbildung
  • 3. Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz
  • 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
  • 5. Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaß-nahmen in der Pfalz
  • 6. Landesgesetz zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher
  • 7. Landesgesetz zur Durchführung der Diphtherie-Schutzimpfung
  • 8. Kartoffelplan
  • 9. Anordnung über die Aufhebung des Präsidialerlasses über die Haltung und den Verkehr mit Gespannvieh
  • 10. Landesverordnung über die Beschränkung des Verkehrs mit Reben
  • 11. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
  • 12. Durchführungsbestimmungen zum § 34 der Landesverordnung zur politischen Säuberung betreffend Bereinigung von Verstorbenen
  • 13. Sparmaßnahmen
  • 14. Rheinische Verwaltungsschule Cochem
  • 15. Verschiedenes
    • a) Restitutionen
    • b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
    • c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
    • d) Bau von Garagen
  • A. Lohnerhöhung
  • B. Trennungsentschädigung
  • C. Reisekostenvergütung der Beamten bzw. Beschäftigungstagegeldsätze
  • D. Freigabe der Weinpreise
  • E. Demontage
  • F. Baulenkungsgesetz

1. Verwaltungsrat der BASF 2

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Besprechung der Minister mit den in der letzten Sitzung beschlossenen Persönlichkeiten aus Ludwigshafen soll am Freitag, den 10.9.48 stattfinden. Nach nochmaliger Aussprache bestand, wie bereits in der letzten Sitzung beschlossen, Übereinstimmung darüber, daß bei einer entsprechenden stärkeren Beteiligung (6-9 Personen) der Versuch gemacht werden soll, an den Arbeiten des […]

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96. Ministerratssitzung 10.9.1948

96. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 139, S. 35-41 (mit Notizen Altmeiers S. 45-49); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 325-331. Anlagen: 1.TO; 2. Niederschrift (maschinenschr. „gez. Altmeier“) einer Besprechung am 10.9.1948 des Ministerrats mit Direktor Dr. Wurster, den Abgeordneten Dr. Wagner, Reichling und Lorenz und OBgm Bauer betr. Mitarbeit der deutschen Seite am neu zu bildenden Verwaltungsrat der BASF (Best. 860 Nr. 9806; in Best. 700,169 Nr. 139, S. 43 und Best. 860 Nr. 8189: nur Nr. 1).
Tagesordnung:
  • 1. Verwaltungsrat der BASF
  • 2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich
  • 3. Sparmaßnahmen
  • A. Dr. Junges
  • B. Odenthal
  • C. Hatlapa
  • D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr
  • 5. Verschiedenes:
    • a) Restitutionen
    • b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
    • c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
    • d) Bau von Garagen

1. Verwaltungsrat der BASF2

Die in der Sitzung vom 9.9.48 begonnene Besprechung wurde fortgesetzt. Nach Fühlungnahme mit maßgebenden Ludwigshafener Persönlichkeiten hat der Ministerrat beschlossen:

a) Grundsätzlich wird der Entsendung von deutschen Personen in den beratenden Verwaltungsrat der BASF zugestimmt und zwar aus der Erwägung heraus, daß deutsche Interessen besser vertreten werden können, wenn maßgebende deutsche Persönlichkeiten dabei sind.

b) Eine Vertretung von nur drei deutschen Personen ist gegenüber 15 französischen (neuerdings handelt es sich sogar um 18 Personen) zu gering und infolgedessen abzulehnen. Davon ausgehend, daß die Beiräte anderer unter Sequester stehender deutscher Betriebe, wie z.B. die Deutsche Bank, die Dresdener Bank etc. ausschließlich aus deutschen Personen bestehen, ist eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates anzustreben. In den Verhandlungen mit der Militärregierung soll versucht werden, eine Zahl von wenigstens neun deutschen Personen durchzudrücken.

c) Die Rechtslage, wie sie im Eingang des französischen Memorandums3 niedergelegt ist, ist nicht mehr haltbar, nachdem die Freisprechung vom Anklagepunkt 1 im Nürnberger Prozeß erfolgt ist.4 In einem besonderen Schreiben an die Militärregierung wird die Landesregierung hierzu Stellung nehmen. 5

2Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 1. Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 2
3Gemeint ist vermutlich das im Protokoll der 94. MRS am 3.9.1948, TOP T, erwähnte „Exposé“.
4Wegen ihrer zentralen Rolle für die Kriegswirtschaft des NS-Regimes und ihrer Verbindung mit dem SS-Lagersystem wurde der IG-Farben-Konzern von den Siegermächten 1946 aufgelöst […]
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97. Ministerratssitzung 15.9.1948

97. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 15.9.19481

Anwesend :2
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretäre Steinlein und Schmidt sowie Dr. Michaelis von der Preisbildungsstelle des Wirtschaftsministeriums

Es fehlten: die Minister Steffan und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:3
  • 1. Gesetz über die Preisbildung
  • A. Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde
  • B. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Tabaksteuergesetzes vom 4. April 1939
  • C. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Biersteuergesetzes vom 28. März 1931
  • D. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922
  • E. Demontagekosten
  • F. Gästehaus

1. Gesetz über die Preisbildung4

Entsprechend dem Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48 referierte Dr. Michaelis von der Preisbildungsstelle des Wirtschaftsministeriums eingehend über Fragen der Preisbildung, die diesbezüglichen Gesetze in der Bizone und über Möglichkeiten, die sich aus dem vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Preisbildungsgesetzes ergeben.

Anschließend beschloß der Ministerrat den vom Wirtschaftsministerium mit Schreiben vom 23.8.1948 vorgelegten Gesetzentwurf. 5

Im § 1 ist als 2. Absatz anzufügen:

„Die Landesregierung kann Preisvorschriften, die nach Absatz 1 nicht mehr anzuwenden sind, wieder in Kraft setzen.”

Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 6

4Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 2.
5Best. 860 Nr. 4056, S. 19, der dazugehörige Entwurf ebd., S. 21-29.
6Best. 860 Nr. 4056, S. 47-59. – Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP 3.

A. Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde

Beschlossen wurde weiterhin die Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde mit Dr. Michaelis als Leiter.7 Es soll ihm ein Beirat beigegeben werden bestehend aus Vertretern des Wirtschafts-, Finanz-, Ernährungs- und Wiederaufbauministeriums. Die Aufgaben und Befugnisse der Oberen Preisbehörde und insbesondere des Beirats werden von Staatssekretär Dr. Steinlein zusammengestellt und dem nächsten Ministerrat vorgelegt. Der Beirat wird sich bei seinen Beratungen der Mitarbeit der Gewerkschaften sowie der Wirtschaftsverbände, der Industrie- und Handelskammern etc. bedienen.

7Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP C. Für 1946-1947 vgl. Best. 950 Nr. 11403, Nr. 11346 und Nr. 15215. In den für die Militärregierung bestimmten Monatsberichten der Preisbildungsstelle des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr wird diese bis zum Mai 1948 als „Obere Preisbehörde“ bezeichnet. Ihre mangelhafte personelle und sachliche Ausstattung wird in den Berichten wiederholt beklagt (ebd.).

B. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Tabaksteuergesetzes vom 4. April 19398

C. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Biersteuergesetzes vom 28. März 1931 9

D. Landesverordnung über die […]

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98. Ministerratssitzung 22.9.1948

98. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 22.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Schmidt und Dr. Steinlein, zu TOP 11a die Vorsitzenden der Fraktionen
Tagesordnung:3
  • 1. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • 2. Landesverordnung über die Ermächtigung der Sparkassen zur Ausstellung und Akzeptierung von Wechseln
  • 3. Landesverordnung zur einheitlichen Regelung der Zins- und Provisionsbedingungen des Kreditgewerbes im Aktiv- und Passivgeschäft
  • 4. Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Ausdehnung der Kurzarbeiterunterstützung
  • A. Verlängerung des Landesgesetzes zur Sicherung der Arbeitsplätze vom 21.6.1948
  • 5. Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues
  • 6. Landesgesetz über Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen
  • 7. Landesverordnung über die Krankenversicherung der Rentner
  • 8. Landesverordnung über gesetzliche Unfallversicherung der beim privaten Holzeinschlag beschäftigten Personen
  • 9. Landesverordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Auflösungsbehörden in Fideikommißsachen
  • 10. Verordnung über die Vermögenssteuerzahlungen im II. Kalenderjahr 1948
  • 11. Verschiedenes:
    • a) Unterrichtung der Fraktionsvorstände über die politische Lage
    • b) Besprechung über finanzielle Hilfsmaßnahmen für die ”Rote Zone” aus Mitteln des Landesstocks
    • c) Maßnahmen gegen ungewöhnliche Notstände im Wirtschaftsleben (Hilfswerk Berlin)
    • d) Hauptwirtschaftskammer
    • e) Jahrhundertfeier der Inneren Mission am 28. September 1948
    • f) Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien vom … 1948
    • g) Weinabgabe
    • h Gästehaus
    • i) Gehaltszahlungen an Beamte
    • j) Wolfer Waisenhaus
    • k) Pädagogium in Daun
    • l) Raumverteilung
    • m Baumittel für die öffentlichen Bauten

1. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4

Diese Landesverordnung wurde mit verschiedenen technischen Änderungen angenommen. Sie lautet nunmehr wie folgt:

„Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Erste Übertragungsverordnung – Ernährung – abgekürzt: 1. ÜVO-Ern.).

Aufgrund des § 2 des Landesgesetzes über die Beschränkung des Erlasses von Rechtsverordnungen auf Grund ehemaligen Reichsrechts vom 21.6.1948 (GVBl. I S. 241)5 verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:

Einziger Paragraph.

Die der früheren Reichsregierung oder dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsverordnungen werden auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen.

Koblenz, den … 1948

Der Ministerpräsident.”

1948, September 48|
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