
84. Ministerratssitzung 2.7.1948
84. Ministerratssitzung am Freitag, den 2.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
- 2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz
- 3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt
- 4. Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung
1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen2
Der Finanzminister legte die Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen vor3 , die nach kurzer Aussprache einstimmig genehmigt wurde. Sie ist sofort an die Militärregierung weiterzuleiten. 4
2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz 5
Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz vom 2.7.48 wurde die besondere Lage dieser beiden Städte hinsichtlich der durchzuführenden Bauvorhaben eingehend besprochen.6 Finanzminister Dr. Hoffmann wies darauf hin, daß bei beiden Städten eine gemeinsame Besprechung mit einer anschließenden Überprüfung der derzeitigen Bauvorhaben notwendig sei, damit aus der Fülle dieser Bauvorhaben diejenigen herausgesucht und gegebenenfalls finanziert würden, deren Vollendung am schnellsten durchzuführen sind. Sobald in einiger Zeit Klarheit über die zukünftige Lage des Landes besteht, soll dann über die Fortführung der für den Augenblick einzustellenden Bauvorhaben entschieden werden. 7
3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt 8
Der Ministerpräsident berichtete eingehend über den Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit den drei Oberbefehlshabern, die am 1. Juli in Frankfurt/Main stattgefunden hatte sowie über die anschließende interne Sitzung der Ministerpräsidenten, wobei beschlossen wurde, […]
85. Ministerratssitzung 6.7.1948
85. Ministerratssitzung am Dienstag, den 6.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
- B. Personelles
- C. Raumverteilung
- 1. Landesgesetz über Arbeitslosenversicherung
- 2. Landesgesetz über Arbeitslosenfürsorge
- D. Landesverordnung betr. Änderung von Rechtsvorschriften über die endgültige Fürsorgepflicht (4.) und Landesverordnung betr. Richtlinien und Rahmenrichtsätze zur Bemessung der Fürsorgeleistung (5.)
- E. Eierauflagen
- F. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
- G. Postverwaltung
- H. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt/M (7.)
- I. Preiserhöhungen bei Milch und Butter
A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
Außerhalb der Tagesordnung legte Finanzminister Dr. Hoffmann die Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme3 vor. Er erläuterte das Gesetz im einzelnen und wies darauf hin, daß es sich im wesentlichen dem Steuersatz der Bizone angleiche, bis auf Artikel IV § 2 Abs. 3. Im Gegensatz zur Bizone wurde der Mindestbetrag auf 5,– DM als Vorauszahlung festgesetzt, während die Bizone 2,– DM verzeichnet.
Minister Dr. Hoffmann teilte mit, daß aufgrund des Gesetzes über den Erlaß von Steuervollmachten4 die notwendige Genehmigung vom Haushalts- und Finanzausschuß bereits gestern erteilt worden sei.
Der Ministerrat stimmte einstimmig der vorgelegten Verordnung zu.5
86. Ministerratssitzung 14.7.1948
86. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 14.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Staatssekretär Dr. Steinlein2
- 1. Gemeindewahlgesetz
- 2. Tagesordnung des Landtags
- 3. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
- 4. Aufhebung der Bezirkswirtschafts- und Wirtschaftsämter
- 5. IG-Farben
- 6. Landesgesetz über die Lockerung des Lohnstops
- 7. Zweites Gesetz über Steuervollmachten
- 8. Freigabe von Wein
- 9. Weinabgabe von 40 Pfennig pro Liter
- 10. Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr
- 11. Verrechnung der Kopfquote auf die Unterstützungsbeträge
- 12. Bewilligung von Beihilfen an Kriegsgefangene
- 13. Bewilligung von Flüchtlingsbeihilfen
1. Gemeindewahlgesetz3
Dem vom Innenministerium vorgelegten Entwurf eines Gemeindewahlgesetzes wurde zugestimmt und die sofortige Überweisung an den Landtag beschlossen. Die mit Schreiben vom heutigen Tage seitens des Justizministeriums gemachten Bemerkungen zu diesem Gesetz konnten im Ministerrat nicht mehr behandelt werden, da die heutige Zuleitung zum Zwecke der ersten Lesung in der morgigen Landtagssitzung dieses unmöglich machte. Der Justizminister wird diese Einwände dementsprechend bei der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Berücksichtigung in den Ausschußverhandlungen übergeben. 4
87. Ministerratssitzung 27.7.1948
87. Ministerratssitzung am Dienstag, den 27.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Schmidt
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- A. Personelles
- B. Landrat Spiess
- C. Aussprache über den Bericht des Ministerpräsidenten über die Konferenzen der Ministerpräsidenten
A. Personelles
Es wurde beschlossen Frau Oberregierungsrat Detzel2 aus dem Arbeitsministerium sowie Ministerialrat Dr. Giesen3 aus dem Finanzministerium die Urkunden betreffend die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auszuhändigen.
Bei dieser Gelegenheit wies der Ministerpräsident auf die Notwendigkeit hin, daß die einzelnen Ministerien die Anstellungsverhältnisse ihrer Beamten überprüfen und die Vorschläge für die Aushändigung von Urkunden auf Lebenszeit schnellstens bei der Staatskanzlei einreichen. Es handelt sich dabei keineswegs um die Berufung neuer Beamten, sondern um die Klarstellung solcher Fälle, wo aufgrund der früheren Ernennungen die entsprechenden Angaben in den Urkunden aus irgendwelchen Gründen unterblieben sind.