© LAV84. Ministerratssitzung am Freitag, den 2.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
- 2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz
- 3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt
- 4. Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung
1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen2
Der Finanzminister legte die Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen vor3 , die nach kurzer Aussprache einstimmig genehmigt wurde. Sie ist sofort an die Militärregierung weiterzuleiten. 4
2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz 5
Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz vom 2.7.48 wurde die besondere Lage dieser beiden Städte hinsichtlich der durchzuführenden Bauvorhaben eingehend besprochen.6 Finanzminister Dr. Hoffmann wies darauf hin, daß bei beiden Städten eine gemeinsame Besprechung mit einer anschließenden Überprüfung der derzeitigen Bauvorhaben notwendig sei, damit aus der Fülle dieser Bauvorhaben diejenigen herausgesucht und gegebenenfalls finanziert würden, deren Vollendung am schnellsten durchzuführen sind. Sobald in einiger Zeit Klarheit über die zukünftige Lage des Landes besteht, soll dann über die Fortführung der für den Augenblick einzustellenden Bauvorhaben entschieden werden. 7
3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt 8
Der Ministerpräsident berichtete eingehend über den Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit den drei Oberbefehlshabern, die am 1. Juli in Frankfurt/Main stattgefunden hatte sowie über die anschließende interne Sitzung der Ministerpräsidenten, wobei beschlossen wurde, die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am 8. Juli in Koblenz abzuhalten.9 Teilnehmer der Landesregierung waren neben dem Ministerpräsidenten die Minister Bökenkrüger und Dr. Süsterhenn.10
Der Inhalt der durch die drei Oberbefehlshaber verkündeten Dokumente und zwar 11
Dokument Nr. I betr. Schaffung eines12 Bundesstaates bzw. einer Verfassunggebenden Versammlung am 1.9.48,
Dokument Nr. II betr. die Möglichkeit der Errichtung der Länder,
Dokument Nr. III betr. Entwurf eines Besatzungsstatutes bzw. Klä-rung der Freiheiten und Vollmachten zwischen den Länderregierungen und Militärregierungen,
wurde anschließend einer eingehenden Prüfung unterzogen und beschlossen, zu einer weiteren Besprechung des Ministerrats zugleich die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien zuzuziehen.
In der Aussprache wurde Übereinstimmung in folgenden Punkten erzielt:
Die verkündeten Grundsätze für ein Besatzungsstatut wurden als unannehmbar bezeichnet, weil sie praktisch den deutschen Instanzen kaum Befugnisse zuweisen und insbesondere auf außenpolitischem und wirtschaftlichem Gebiet die Fülle der Kompetenzen in den wichtigsten Dingen bei der Militärregierung belassen.
Man war sich weiter darüber einig, daß die Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung und die Bildung eines deutschen Staates nur dann in Frage komme, wenn dieser Staat auch über eine wirkliche Staatshoheit verfüge. Davon kann aber angesichts der von den Alliierten vorgelegten Grundsätze über das Besatzungsstatut keine Rede sein. Infolgedessen komme zunächst lediglich die Schaffung eines westdeutschen Provisoriums in Frage, um die erwünschte und notwendige Zusammenfassung der Trizone herbeizuführen.
Dieses Provisorium soll sich aufbauen auf die nunmehr erstmalig ins Leben gerufene Ministerpräsidentenkonferenz der Länder der drei Westzonen. Dieses Gremium der Ministerpräsidenten sei einerseits demokratisch gebildet, weil die Ministerpräsidenten von ihren Landtagen gewählt und der laufenden Kontrolle ihres Parlaments unterstellt seien. Andererseits sei dieses Gremium der Ministerpräsidenten von den Alliierten autorisiert, sich mit den einschlägigen Fragen der Verfassung, der Länderabgrenzung und des Besatzungsstatuts zu befassen. Wie das Provisorium organisiert im einzelnen auszugestalten sei, müsse noch überlegt werden. Grundsätzlich wurde aber in Erwägung gezogen, dem Gremium der Ministerpräsidenten einen oder mehrere Experten-Ausschüsse oder eine Art parlamentarische Beiräte zur Seite zu setzen, die von den einzelnen Landtagen gewählt werden können. Es sei dann die Aufgabe dieses westdeutschen Provisoriums, alle verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Aufgaben für die Trizone zu erfüllen, insbesondere auch die Einbeziehung der französischen Zone in die trizonale Wirtschaftseinheit vorzunehmen. Darüber hinaus sollte das Gremium der Ministerpräsidenten zusammen mit den Fachausschüssen oder dem Beirat einen Verfassungsentwurf ausarbeiten sowie eine Regelung über die Wahlordnung für die zukünftige Verfassunggebende Versammlung treffen. Überhaupt sollte das westdeutsche Provisorium die Vertretung der deutschen Interessen für die Gesamtheit der drei Zonen gegenüber den Besatzungsmächten übernehmen.
Das ganze Provisorium ist nur als eine Zwischenlösung gedacht, die die nunmehr erstmalig errichtete Einheit zwischen der französischen Zone und der Bizone aufrecht erhalten und vollenden soll, im übrigen aber nur solange in Funktion bleiben soll, bis verfassungsmäßig bestellte deutsche Organe die gesamtdeutsche Repräsentation übernehmen können.
Hinsichtlich der Neuabgrenzung der Länder stellte sich der Ministerrat auf den Standpunkt, daß es bei der Regierungserklärung vom 16. Juni 194813 zu verbleiben habe, die folgendes als Auffassung der Regierung festgelegt hatte und der der Landtag seine Zustimmung gegeben hat:
„Die Neuformung und Neuabgrenzung der deutschen Länder ist eine ausschließlich deutsche Angelegenheit. Nur deutsche Interessen können dafür maßgebend sein und nicht die offenbar vielfach divergierenden Interessen der verschiedenen Besatzungsmächte. Ich halte mich daher als Ministerpräsident nicht für befugt, an einer durch die Besatzungsmächte erfolgenden territorialen Neugliederung Deutschlands auch nur durch die Erstattung eines Gutachtens mitzuwirken. Die Frage der territorialen Neugliederung, die keineswegs einfach zu lösen ist und daher nicht überstürzt werden darf, kann nur von den zukünftigen demokratisch gewählten gesamtdeutschen Bundesorganen entschieden werden. Solange diese Bundesorgane noch nicht bestehen, muß es bei dem gegenwärtigen Zustand verbleiben. Alle Parteien dieser Länder haben z.B. bei der Verabschiedung der Verfassung erkennen lassen, daß sie dem Lande Rheinland-Pfalz in seiner heutigen Form keinen Ewigkeitswert beimessen. Die Regierung ist demgemäß bereit, zur gegebenen Zeit an der Frage einer vom gesamtdeutschen Interesse bestimmten territorialen Neugliederung Deutschlands positiv mitzuwirken. Aber solange noch keine gesamtdeutschen verfassungsmäßigen Organe bestehen, solange diese Organe noch nicht unter Berücksichtigung des Willens der unmittelbar beteiligten Bevölkerung die territoriale Neugliederung unbeeinflußt von jedem äußeren Zwang durchgeführt haben, so lange ist für uns dieses Land und seine Verfassung, auf die wir durch den Landtag vereidigt worden sind, die einzige Rechtsbasis, auf der sich unsere politische und verwaltungsmäßige Arbeit zu vollziehen hat.” 14
4. Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung15
Der Ministerpräsident gab den Inhalt des Schreibens der Militärregierung vom [28.6.1948] bekannt.16 Es handelt sich um die Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung und zwar um Feststellungen, die die Militärregierung mit Schreiben vom 28.4. und 19.5.4817 wegen zusätzlicher Forderungen an die Genannten erhoben hatte. Die jetzt erfolgte Antwort (Anlage 1)18 soll eine erneute Beantwortung erfahren und zwar in dem Sinn, daß die Bevorzugung des in französischen Diensten stehenden Personals gegen den Grundsatz der demokratischen Gleichheit aller Deutschen verstoße und daß die Zuteilung von Sonderrationen seitens der französischen Militärregierung nur insoweit gebilligt werden kann, als diese Rationen nicht aus den deutschen Kontingenten, sondern aus importierten Kontingenten der Militärregierung geleistet würden.19