88. Ministerratssitzung 5.8.1948

88. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 223-233; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und (korr.) in Nr. 2975, S. 211-221.
Tagesordnung:
  • 1. Personelles
  • 2. Demontage
  • 3. Ludwigshafener Katastrophe
  • 4. Hochbunker Neuwied
  • 5. Gesetze
  • 6. Finanzlage
  • 7. Verwaltungsakademie Speyer
  • 8. Erhöhung der Gütertarife
  • 9. VVN
  • 10. Einladungen

1. Personelles

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 1948 auf Vorschlag des Justizministers den Senatspräsidenten Dr. Fritz Krüger beim Oberlandesgericht Neustadt zum Ministerialdirigenten beim Justizministerium ernannt.2 Die Zustimmung der Militärregierung hierzu ist jetzt am 3.8.48 – also nach der erlassenen Sperrverordnung3 – eingetroffen. Aufgrund der Anmerkung zum § 1 Ziff. 4 der „Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen”4 stimmte der Ministerrat der Beförderung erneut zu.

Der Landeskommissar für die Politische Säuberung von Rheinland-Pfalz wird gemäß seiner Vorlage vom 4.8.485 ermächtigt, personelle Besetzungen im Zuge der politischen Säuberungsaktion vorzunehmen bzw. für ausscheidendes Personal (Todesfälle, Entlassungen, freiwilliger Abgang) entsprechende Ersatzkräfte einzustellen, soweit diese Einstellungen erforderlich sind.6

2Vgl. 74. MRS am 25.5.1948, TOP 14.d).
3Bezug: Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (GVBl. I 1948, S. 316).
4Vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1, bes. Anm. 10.
5Best. 860 Nr. 977, S. 3 f.
6Hintergrund dieses Beschlusses war die von der Landesregierung aus Haushaltsgründen erlassene Einstellungssperre (vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1). Aufgrund der besonderen politischen Bedeutung der Entnazifizierung machte der Landeskommissar in der oben erwähnten Vorlage vom 4.8.1948 für seine Behörde bzw. für diesen Aufgabenbereich eine Ausnahme von der beschlossenen Maßnahme geltend.

2. Demontage7

Der Ministerpräsident berichtete über seine Unterredung mit General Koenig am 28. Juli 1948 in Frankfurt/M.8 zusammen mit den Staatspräsidenten Dr. Wohleb9 und Bock,10 ferner über die mündliche Unterredung mit Generalsekretär Landron vom 30.7.48. Er gab weiterhin das Schreiben der Generaldelegation der Militärregierung vom 2. August 1948 – Nr. 2820 DEF.C. nebst der anhängenden Demontageliste bekannt. 11

Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, mündlich und schriftlich dem Gouverneur bzw. General Koenig erneut die Unmöglichkeit dieser Demontage zu eröffnen und dabei ganz besonders zum Ausdruck zu bringen, daß der Umfang der Ludwigshafener Katastrophe12 es jeder […]

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89. Ministerratssitzung 11.8.1948

89. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 11.8.19481

Anwesend :2
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Oberlandforstmeister Gussone

Minister Dr. Süsterhenn fehlte entschuldigt.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 181-209 und S. 213-221 (mit Notizen Altmeiers); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 (mit Notizen Altmeiers und von 2. Hand, teilweise stenogr.) und in Nr. 2975, S. 223-251 (korr.) sowie in Best. 920 Nr. 2948. Anlage: TO (Best. 700,169 Nr. 139, S. 211, und Best. 860 Nr. 8189).
2Minister Bökenkrüger und Oberlandforstmeister Gussone werden erst im Laufe des Protokolls genannt.
Tagesordnung:
  • A. Besatzungskosten
  • B. Einstellungssperre
  • C. Marshallplanbüro
  • D. Beamtengesetz
  • 1. Baulenkungsgesetz
  • 2. Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
  • 3. Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen
  • 4.a). Erste Übertragungsverordnung (Wirtschaft)
  • 4.b). Zweite Übertragungsverordnung (Verkehr)
  • 5. Änderung der Verordnung zur Einheitsbewertung, zur Vermögensbesteuerung, zur Erbschaftssteuer und zur Grunderwerbssteuer
  • 6. Landesverordnung über die Ermächtigung von Sparkassen zur Ausstellung und Akzeptierung von Wechseln
  • 7. Gesetz über den Ausgleich staatlicher Wiederaufbaumaßnahmen bei Hauseigentümern
  • 8. Landesverordnung über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Rheinhessen-Pfalz
  • 9. Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs für das Rechnungsjahr 1948
  • 10. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
  • 11. Aufhebung des Präsidialerlasses vom 17.5.1946 betreffend Lenkung der Arbeitsvermittlung und die Verpflichtung von Arbeitskräften
  • 12.a). Landesgesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (§§ 209 a und 209 b)
  • 12.b). Landesgesetz zur Änderung des § 1293 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung
  • 13. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
  • 14. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr3
  • E.4 Entwurf eines Schutzgesetzes für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
  • F. Urlaubsregelung der Betriebsvereinigung Südwestdeutscher Eisenbahnen
  • G. Personelles
  • H. Regierungsvizepräsident in Montabaur
  • I. Pensionsantrag der Frau Kurth, Witwe des früheren Oberbürgermeisters von Koblenz
  • J. Übernahme des Ministerialdirigenten Kuraner in die Staatskanzlei
  • K. Besetzung der Oberpostdirektionen Koblenz und Trier
  • L. Maßnahmen gegen Preistreiberei
3Handschr. eingefügt auf der vorgegebenen TO (Best. 700,169 Nr. 139, S. 211).
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90. Ministerratssitzung 18.8.1948

90. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 18.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 161-167 (mit Notizen Altmeiers ebd., S. 169 und S. 171); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 253-259. Anlagen: 1. TO; 2. vorläufige TO für die 37. LT-Sitzung am 18.8.1948 (Best. 860 Nr. 9608, mit stenogr. Notizen auf Nr. 2; Best. 700,169, S. 169 und S. 173-181; nur Nr. 1 in Best. 860, Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • 1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags
  • A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz) (4.)
  • B. Gesetz gegen Preistreiberei (3.)
  • C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt
  • D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr
  • E. Wiederaufbauverband Mainz (2.)
  • F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen
  • G. Eisenbahnverkehrsrat

1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags 2

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde beschlossen, daß dieser vor Eintritt in die Tagesordnung des Landtags eine Erklärung zu der am 31.7.1948 durch die Militärregierung überreichten Demontageliste3 abgibt. Inhalt dieser Erklärung soll sein, von den bisherigen Bemühungen wegen einer Abwendung der Demontage zu berichten und gleichzeitig grundsätzlich die Unmöglichkeit der Demontage darzustellen:

    a) im Hinblick auf die Schäden in der Badischen Anilin- und Sodafabrik, die durch die Katastrophe entstanden sind,4

    b) bei der Firma Knoll A.G. Ludwigshafen unter Hinweis auf die Bedeutung dieses Betriebes für die Gesundheit des Volkes,

    c) bei den übrigen Betrieben mit dem Hinweis darauf, daß sie in keiner Weise Kriegsbetriebe darstellen und für die gesamte Wirtschaft unseres Volkes erforderlich sind.5

Anschließend wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung des Landtags durchgesprochen und die Auffassungen der Mitglieder des Ministerrats hierzu von Fall zu Fall erörtert.

Beim Punkt 5 – Landesgesetz über die Wahlen zu den Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretungen (Gemeindewahlgesetz)6 – soll der Versuch gemacht werden, die dritte Lesung im Landtag durchzusetzen unter Hinweis auf die Fristen, die vor einer Wahl einzuhalten sind. 7

Da die Wahlperiode für die Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage mit dem 1. Oktober abläuft, die Wahlen aber erst im November stattfinden können, sollen Justiz- und Innenministerium ein Gutachten fertigen, woraus sich die Rechtmä-ßigkeit einer späteren Wahl ergibt. Dasselbe ist sodann der Militärregierung durch die Staatskanzlei zuzuleiten. 8

Punkt 9 – Ratifizierung der Vereinbarung der Verwaltungskommission des Saarlandes mit der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz aus Anlaß der Übergabe der Ostertalgemeinde an das Saarland – soll von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen werden.

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91. Ministerratssitzung 19.8.1948

91. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 19.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Steffan
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn sowie der Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 157-159; Durchschlag in Best. 860 Nr. 9608, in Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 261-263.
Tagesordnung:
  • A. Gesetz gegen die Preistreiberei

A. Gesetz gegen die Preistreiberei2

Während der Sitzung des Landtags trat der Ministerrat zu einer kurzen Sitzung zusammen. Der vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen die Preistreiberei (Preistreibereigesetz) wurde in der nachstehenden abgeänderten Form beschlossen:

„Entwurf eines Landesgesetzes gegen Preistreiberei (Preistreibereigesetz) vom … 1948

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Preiswucher

Wegen Preiswuchers wird bestraft, wer den Grundsätzen des geschäftlichen Anstandes zuwider unter Ausnutzung einer Mangellage oder seiner wirtschaftlichen Überlegenheit für Güter oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs Preise oder Entgelt fordert, annimmt oder als Gewerbetreibender verspricht oder gewährt, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse offenbar überhöht sind oder einen übermäßigen Gewinn oder Verdienst enthalten.

§ 2

Warenzurückhaltung

Wegen Warenzurückhaltung wird bestraft, wer die Herstellung von Gegenständen des lebenswichtigen Bedarfs, die zur Veräußerung bestimmt sind, trotz bestehender Erzeugungsmöglichkeit einschränkt oder wer als Erzeuger oder Händler solche Gegenstände zurückhält, obwohl er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß dadurch der Preis auf eine nicht gerechtfertigte Höhe gesteigert oder auf einer solchen Höhe gehalten werden kann.

§ 3

Kettenhandel

Wegen Kettenhandels wird bestraft, wer den Preis für Gegenstände des lebenswichtigen Bedarfs dadurch steigert, daß er sich oder einen anderen eigennützig in unwirtschaftlicher Weise am Warenverkehr beteiligt.

§ 4

Preisabreden

Wegen Verabredung der Preistreiberei wird bestraft, wer an einer Abrede oder Verbindung teilnimmt, die eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes bezweckt.

§ 5

Strafbestimmungen

Verstöße gegen §§ 1 bis 4 werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften – jetzt geltende Fassung vom 26. Oktober 1944 (RGBl. I S. 264)3 – bestraft, sofern nach anderen Vorschriften keine höhere Strafe verwirkt ist.

§ 6

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Koblenz, den …. 1948. Der Ministerpräsident:“

Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit es noch in der heutigen Sitzung möglichst in allen drei Lesungen erledigt werden kann. 4

2Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP B
3Sog. Preisstrafrechtsverordnung (RGBl. I 1944, S. 264-272).
4Vgl. Anm. 12 zur 90. MRS am 18.8.1948, TOP B. – Fortgang 117. MRS am 26.2.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

1948, August 48|

92. Ministerratssitzung 25.8.1948

92. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 25.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Steffan
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Ministerialrat Dr. Dahlgrün

Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung2
  • A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 1948
  • B. Demontage
  • C. Beamtengesetz
  • D. Landräte
  • E. Zoll- und Steuerwesen
  • F. Spielbank Bad Neuenahr
  • G. VVN
1Die Sitzung war laut TO für 9.00 Uhr angesetzt worden. Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 147-153; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 265-273. Anlagen: TO mit Notizen von Altmeier, teils stenogr. (Best. 860 Nr. 9608 und Best. 700,169 Nr. 139, S. 155).
2Die vorgegebene TO (siehe oben Anm. 1) war mit 14 Haupt- und fünf Unterpunkten erheblich umfangreicher. In der Sitzung wurden davon nur behandelt: 13. Beamtengesetz, 14. Demontage und 15.e) Personalien (hier: TOP B, C und D), die übrigen Punkte erst in der 94. Sitzung am 3.9.1948.

A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 19483

Die Militärregierung hat mit einer Note vom 23.8.1948 JM/HX Nr. 1576/FIN.4 10 Mill. DM Besatzungskosten angefordert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen Abschlag auf die Gesamtsumme handelt, welche in Kürze für die Zeit vom 21.6.1948 bis 31.3.1949 festgesetzt wird. Der Betrag soll an Paierie Générale zu Baden-Baden vor dem 25.8.1948 eingezahlt werden.

Der Finanzminister verwies zunächst auf den Beschluß des Ministerrats vom 11.8.48, welcher die Verhandlungsbasis für die Minister der drei französisch besetzten Länder darstellte. Er fügte hinzu, daß die Länder Baden und Südwürttemberg der geforderten Zahlung von 5 Mill. DM zwischenzeitlich nachgekommen seien.5 Der Ministerpräsident konnte diese Angaben dahingehend ergänzen, daß Südwürttemberg 4,2 Mill. DM gezahlt habe, während die restlichen 800.000,– DM im Verrechnungswege aufgerechnet worden seien, und daß auch Baden durch Zahlung bzw. Verrechnung der Forderung nachgekommen sei.

Nach kurzer Debatte wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident in der heute Nachmittag mit dem Generalgouverneur stattfindenden Unterredung die Frage der Besatzungskosten mit behandeln wird.6 Hierbei sollen die Schwierigkeiten, die der Zahlung des Betrages von 10 Mill. DM im Wege stehen, eingehend erörtert werden; insbesondere ist im Verhandlungswege anzustreben, die Forderungen, die das Land für geleistete Vorschüsse für in der französischen Verwaltung tätiges Betriebspersonal hat, auf die Besatzungskosten anzurechnen. Hierbei handelt es sich

a) um 18 Mill. aus der Zeit vor dem 21.6. = 1,8 Mill. DM

b) um 2,9 Mill. DM für den Monat Juli

zusammen 4,7 Mill. DM

(nach Schätzungen dürfte der Vorschuß für August 3,3 Mill. DM betragen).

Weitere Beschlüsse […]

1948, August 48|

93. Ministerratssitzung 27.8.1948

93. Ministerratssitzung am Freitag, den 27.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Es fehlten die Minister: Dr. Hoffmann, Steffan, Stübinger.

1Die Sitzung war der Protokolleinleitung zufolge „kurzfristig“ einberufen worden. Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608, Bl. 67v und Bl. 66v, sowie in Best. 700,169 Nr. 139, S. 121-123; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 275-277. Anlagen: 1. Schreiben des GenGouv vom 25.8.1948 an den MinPräs betr. Demontage mit Liste der davon betroffenen Werke; 2. Schreiben des MinPräs vom 27.8.1948 an den Gen-Gouv betr. Demontage; 3. Nachtrag zum vorgenannten Schreiben vom 27.8.1948; 4. Begleitschreiben des MinPräs vom 28.8.1948 zwecks Mitteilung des zwischen ihm und dem GenGouv geführten Schriftwechsels an die Minister und Staatssekretäre (Best. 700,169 Nr. 139, S. 125-145; Best. 860 Nr. 9608 und Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • A. Demontage

A. Demontage2

Der Ministerpräsident berichtete zusammenfassend über den Stand der Demontage und gab insbesondere das Schreiben der Militärregierung vom 25. August 1948 – Nr. 2895 DEF/C.3 – enthaltend

    a) eine neue Demontageliste über insgesamt neun Betriebe,

    b) Demontagebefehle für eine Anzahl der Betriebe aus den Listen 1 und 2,

bekannt.

Aus obigem Schreiben der Militärregierung ergab sich die Zurückstellung der Demontage für die 12 Teilbetriebe der BASF, Ludwigshafen, die Übermittlung von Demontagebefehlen per 1. September für die Firmen

Pollux, Ludwigshafen,

Remynol-Werke, Bendorf,

Chemische Fabrik, Weinheim,

Ertner, Ludwigshafen,

Wärmelufttechnik, Ludwigshafen,

August Goebel, Bad-Ems,

per 15. September:

für die Firma Knoll A.G., Ludwigshafen.

Keine Demontagebefehle wurden ausgesprochen für die Firmen Ackermann & Schwind, Ludwigshafen-Oggersheim, Schöffler, Böhl/Pfalz.

Nach kurzer Debatte wurde ein Schreiben an die Militärregierung beschlossen. 4

Es wurde ausdrücklich festgelegt, daß die Landesregierung die an sie ergangenen Demontagebefehle nicht weitergibt.5

2Zuletzt 92. MRS am 25.8.1948, TOP B.
3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 (Originalschreiben in Best. 860 Nr. 76, Bl. 74-77).
4Zwei Schreiben vom 27.8.1948 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. und Nr. 3). Im ersten Schreiben dieses Datums (Anlage Nr. 2) verwies der MinPräs auf eine Unterredung der drei Länderchefs der französisch besetzten Zone mit General Koenig am 26.7.1948 in Frankfurt, der bei dieser Gelegenheit versichert hätte, dass die Demontagen das Ergebnis interalliierter Abkommen seien und nicht einer Sonderaktion Frankreichs zugeschrieben werden dürften (vgl. Koenigs Schreiben vom 26.7.1948 an die Regierungschefs der drei Länder, in Best. 860 Nr. 76, Bl. 144-147; vgl. Brommer, Quellen, S. 655 f.); ferner nahm er Bezug auf die Feststellung der Reparationsreferenten der Wirtschaftsministerien der Länder der westlichen Besatzungszonen (Entschließung vom 13.8.1948, in Best. 860 Nr. 1104, S. 99 f.; Nr. 76, Bl. 92-94), die Demontagen seien mit dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Länder nicht zu vereinen und stünden im Widerspruch zu den Zielen des europäischen Wiederaufbauprogramms. Neben dem Widerspruch von Demontagepolitik und Wiederaufbau […]
1948, August 48|
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