© LAV88. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.8.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- 1. Personelles
- 2. Demontage
- 3. Ludwigshafener Katastrophe
- 4. Hochbunker Neuwied
- 5. Gesetze
- 6. Finanzlage
- 7. Verwaltungsakademie Speyer
- 8. Erhöhung der Gütertarife
- 9. VVN
- 10. Einladungen
1. Personelles
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 1948 auf Vorschlag des Justizministers den Senatspräsidenten Dr. Fritz Krüger beim Oberlandesgericht Neustadt zum Ministerialdirigenten beim Justizministerium ernannt.2 Die Zustimmung der Militärregierung hierzu ist jetzt am 3.8.48 – also nach der erlassenen Sperrverordnung3 – eingetroffen. Aufgrund der Anmerkung zum § 1 Ziff. 4 der „Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen”4 stimmte der Ministerrat der Beförderung erneut zu.
Der Landeskommissar für die Politische Säuberung von Rheinland-Pfalz wird gemäß seiner Vorlage vom 4.8.485 ermächtigt, personelle Besetzungen im Zuge der politischen Säuberungsaktion vorzunehmen bzw. für ausscheidendes Personal (Todesfälle, Entlassungen, freiwilliger Abgang) entsprechende Ersatzkräfte einzustellen, soweit diese Einstellungen erforderlich sind.6
2. Demontage7
Der Ministerpräsident berichtete über seine Unterredung mit General Koenig am 28. Juli 1948 in Frankfurt/M.8 zusammen mit den Staatspräsidenten Dr. Wohleb9 und Bock,10 ferner über die mündliche Unterredung mit Generalsekretär Landron vom 30.7.48. Er gab weiterhin das Schreiben der Generaldelegation der Militärregierung vom 2. August 1948 – Nr. 2820 DEF.C. nebst der anhängenden Demontageliste bekannt. 11
Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, mündlich und schriftlich dem Gouverneur bzw. General Koenig erneut die Unmöglichkeit dieser Demontage zu eröffnen und dabei ganz besonders zum Ausdruck zu bringen, daß der Umfang der Ludwigshafener Katastrophe12 es jeder deutschen Dienststelle einfach unmöglich mache, irgend eine Demontage in der Badischen Anilin- und Sodafabrik durchzuführen. Auch die Demontage der anderen Betriebe, insbesondere der Ludwigshafener Werke Pollux13 und Knoll-A.G.,14 kann unter diesen Umständen nicht in Frage kommen, da sie eine weitere Schwächung der Wirtschaft nicht nur der Stadt Ludwigshafen, sondern auch des Landes Rheinland-Pfalz bedeuten würde.15 Der Ministerpräsident wird gelegentlich seiner Anwesenheit in Tübingen (Begräbnis des Staatspräsidenten Bock) wegen eines eventuell gemeinsamen Schrittes mit den Landesregierungen Südwürttemberg und Baden verhandeln. 16
3. Ludwigshafener Katastrophe17
In einer ersten Besprechung, die der Ministerpräsident mit Minister Junglas, Minister Dr. Hoffmann und Oberregierungspräsident Bögler am vergangenen Freitag, den 30. Juli 1948 geführt hat, war von der Bestellung eines Staatskommissars bzw. eines Sonderbeauftragten ausdrücklich Abstand genommen worden, weil zunächst der Umfang der Katastrophe abgewartet werden sollte. Nachdem dieser Umfang sowohl hinsichtlich der Opfer an Menschen als auch der Sachschä-den nunmehr feststeht und das gesamte Ludwigshafener Ereignis auch erhebliche politische Auswirkungen zeigt, beschloß der Ministerrat die sofortige Bildung eines Landeshilfsausschusses, der die Aufgabe hat, die persönlichen und sachlichen Hilfsmaßnahmen einheitlich zusammenzufassen und eine zweckentsprechende Verteilung der zur Verfügung stehenden Geld- und Sachspenden vorzunehmen, egal auf welchen Sammellisten oder Konten sie eingehen.18
Mit Rücksicht auf die politische Bedeutung der Ludwigshafener Katastrophe (B.A.S.F.) wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident den Vorsitz dieses Landeshilfsausschusses selbst übernimmt. Außerdem gehören diesem Landeshilfsausschuß an:
Wohlfahrtsminister Junglas,
Finanzminister Dr. Hoffmann,
Arbeitsminister Bökenkrüger,
Staatssekretär Dr. Steinlein.
Ferner sind in diesem Ausschuß vertreten:
Oberregierungspräsident Bögler,
Vizepräsident Dr. Pfeiffer,
der Landrat von Ludwigshafen-Land Hammer,
Oberbürgermeister Bauer, Ludwigshafen,19
Bürgermeister Reichert, Ludwigshafen,
1 Vertreter des Diözesan-Caritasverbandes Speyer,
1 Vertreter der Inneren Mission,
1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt,
1 Vertreter des Roten Kreuzes,
1 Vertreter des Betriebsrates der BASF,
1 Vertreter der Werksleitung der BASF.
Ein vom Landeshilfsausschuß zu bestellender oder zu bestätigender Ortshilfsausschuß steht für die technische Durchführung der Organisation des Landeshilfsausschuß zur Verfügung. Die Leitung des örtlichen Büros für die Durchführung der Hilfsmaßnahmen soll Oberbürgermeister Bauer, Ludwigshafen, erhalten. Zu der ersten Sitzung des Landeshilfsausschusses ist für kommenden Montag, den 9. August 1948 vormittag 9.30 Uhr im Rathaus zu Ludwigshafen einzuladen. Die Einladung wird durch die Staatskanzlei veranlaßt.20
4. Hochbunker Neuwied 21
Innenminister Steffan teilte mit, daß nach einem Bericht des Bürgermeisters der Stadt Neuwied ein Hochbunker in Neuwied in der Dammstraße, welcher sich in der Nähe der zerstörten Rheinbrücke befindet, in der kommenden Woche gesprengt werden soll. Zwecks Erhaltung dieses Bunkers bzw. seines Umbaus zu Lager- oder Kühlräumen, außerdem aber der gewaltigen Schäden wegen, die bei einer Sprengung an den Häusern entstehen würden, beschloß der Ministerrat, sofort Verhandlungen mit dem Gouverneur aufzunehmen, um die Sprengung zu verhindern. Der Ministerpräsident wird bei der Militärregierung eine Ortsbesichtigung anregen. 22
5. Gesetze
Nach Vortrag des Finanzministers beschloß der Ministerrat
a) eine Landesverordnung über die Vermögenssteuerzahlungen im II. Kalenderhalbjahr 1948, 23
b) das Gesetz über die Erhebung einer Wohnungsbauabgabe,24
c) das Gesetz zur Sicherung von Forderungen aus dem Lastenausgleich.25
Die zu a) beschlossene Landesverordnung ist sofort dem Haushalts- und Finanzausschuß zuzuleiten.26 Die Gesetze zu b)27 und c)28 sind an den Landtag weiterzuleiten.
6. Finanzlage
Der Finanzminister gab anschließend einen eingehenden Bericht über die derzeitige Finanzlage.29 Er versprach, dem Ministerpräsidenten unverzüglich eine Zusammenstellung der zwischen dem Finanzministerium und der Militärregierung noch schwebenden Fragen zu machen, damit der Ministerpräsident mit dem Gouverneur über eine beschleunigte Erledigung dieser Fragen Rücksprache nehmen kann. 30
7. Verwaltungsakademie Speyer[[undefined note31]]
Der Kultusminister berichtete über die gestern stattgefundene Sitzung des Verwaltungsrates der Verwaltungsakademie Speyer. Die Akademie Speyer soll durch personellen Abbau und durch Sparmaßnahmen für die finanzielle Lage des Landes erträglich gestaltet werden, au-ßerdem soll das Studium als Stage in den Vorbereitungsdienst für höhere Beamte eingebaut werden. Darüber hinaus soll die Verwaltungsakademie mit der Universität Mainz kombiniert werden, womit auch der Prorektor von Mainz sich einverstanden erklärt hat. Der Ministerrat war der Auffassung, daß aufgrund dieser Richtlinien der Versuch gemacht werden soll, das Problem der Verwaltungsakademie Speyer einer brauchbaren Lösung zuzuführen. 32
8. Erhöhung der Gütertarife
Nach Vortrag von Staatssekretär Dr. Steinlein wurde beschlossen, sich bei den kommenden Verhandlungen bezüglich der Erhöhung der Gütertarife bei der Eisenbahn den Sätzen anzuschließen, die seitens der Bizone in Vorschlag gebracht werden.
9. VVN33
Minister Steffan verwies auf die Unmöglichkeit, den VVN weiterhin mit amtlichen bzw. halbamtlichen Aufgaben zu betrauen bzw. die Betreuung der Opfer des Faschismus von der Empfehlung bzw. Zustimmung der VVN abhängig zu machen.34
Der Finanzminister ersuchte den Innenminister um Bekanntgabe von Einzelfällen, damit diesen nachgegangen wird. 35
10. Einladungen
Der Ministerpräsident verwies im Hinblick auf die Kostenfrage und die Beurteilung durch die Bevölkerung darauf, daß die Zahl der Einladungen zu Einweihungsfeierlichkeiten wesentlich einzuschränken ist und in Zukunft vom Ressortminister bestimmt wird. Es wird nicht mehr geduldet, daß Einladungen von untergeordneten oder nachgeordneten Dienststellen der Ministerien ausgehen, und dabei ohne jede Einschränkung eingeladen wird. Einladungen zu staatlichen Veranstaltungen ergehen durch den Minister, der gleichzeitig bestimmt, wer an den betreffenden Veranstaltungen teilnimmt. Einladungen, die von anderer Seite einem Bediensteten eines Ministeriums zugehen, sind von diesem an den Minister weiterzuleiten, der dann über die Teilnahme oder Nichtteilnahme entscheidet. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß angesichts der derzeitigen finanziellen Notlage Veranstaltungen auf ein Mindestmaß herabzusetzen sind und in aller Einfachheit gestaltet werden müssen.