27. Ministerratssitzung 13.5.1947

27. Ministerratssitzung am Dienstag, den 13.5.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung:
  • A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten
  • B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung
  • C. Betriebsrätegesetz
  • D. Erlaß von Landesverordnungen

A. Schreiben des Ministerpräsidenten vom 3.12.1945 zur Aufnahme von Flüchtlingen aus den Ostgebieten

Minister Röhle bezieht sich auf das Protokoll der Kabinettssitzung vom 30.4.47, letzter Absatz, den er zu berichtigen bittet 2. Er habe nicht gesagt, daß das Schreiben vom 3.12.45 nicht vorhanden sei. Er würde gegebenenfalls unter Eid aussagen, daß eine Kopie eines solchen Schreibens bei den Akten existiert habe. Der Ministerpräsident widerspricht Herrn Minister Röhle und weist darauf hin, daß er in der Sitzung vom 30.4. mit Bestimmtheit behauptet habe, wenn ein solches Schreiben herausgegangen wäre, dann müsse es ihm bekannt sein, da nach dem damaligen Geschäftsgang alle Vorlagen des Regierungsrats Schmitz nur durch seine – Röhles – Hand dem Regierungspräsidenten zugeleitet worden seien. In der letzten Sitzung des Ministerrats habe Minister Röhle ausdrücklich erklärt, er könne sich an dieses Schreiben nicht erinnern. Erst ein oder zwei Tage später sei Minister Röhle dann zu ihm – Ministerpräsident – gekommen, habe ihm erklärt, daß die Kopie eines solchen Schreibens existiert habe, und zwar sei es ihm von dem jetzigen Ministerialrat Gräfe etwa Anfang 1946 gezeigt worden.

1Durchschlag (maschinenschr. „gezeichnet Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535, S. 193-195 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 271-273.
2Zuletzt 26. MRS am 30.4.1947, TOP 5

B. Wahlpropaganda der Landesregierung betr. die Annahme der Verfassung

Auf Veranlassung des Innenministers nimmt der Ministerrat zu den seitens der Minister der SPD und der KPD vorgetragenen Einwendungen über die Wahlpropaganda der Landesregierung für die Annahme der Verfassung, angeordnet durch einen Erlaß des Ministerpräsidenten vom 9.5.47, 3 wie folgt Stellung:

Der Ministerpräsident vertritt seinen Standpunkt, daß er gemäß § 1 der Geschäftsordnung für die vorläufige Landesregierung („Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik”) nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sei, für die Annahme der Verfassung und nur hierfür, nicht etwa auch für die Abstimmung über die Schulfrage 4, die Bevölkerung aufzufordern. An dieser auch von der Militärregierung gebilligten Auffassung müsse er grundsätzlich festhalten. Nach eingehender Beratung erklärt er sich jedoch bereit, um auch in dieser Frage eine Einmütigkeit des Ministerrats herbeizuführen, die weitere Verteilung dieses Propagandamaterials durch sofortige Anweisung an alle damit beauftragten Stellen einstellen zu lassen 5.

3Auch der Erlass selbst bezeichnet das zur Verteilung bestimmte Material […]
1947, Mai 47|

28. Ministerratssitzung 29.5.1947

28. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 29.5.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung
  • 1. Errichtung eines Konjunkturforschungsinstitutes
  • 2. Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts über die Betreuung der Kriegsopfer
  • 3. Ernährungslage
  • 4. Bezüge der ausscheidenden Minister

1Durchschlag (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535, S. 197-199, in Best. 700,155 Nr. 62, S. 275-277, und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 15-16.

1. Errichtung eines Konjunkturforschungsinstitutes

Minister Dr. Haberer legt eine Landesverordnung über die Errichtung eines Konjunkturforschungsinstitutes vor 2 und bittet um möglichst sofortige Verabschiedung, die Zustimmung der Militärregierung liege vor. Der Ministerpräsident wies darauf hin, daß es sich um eine Organisationsfrage innerhalb eines Ministeriums handele, zu deren Durchführung im Wege einer Verfügung der Ressortminister allein zuständig ist 3.

2. Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts über die Betreuung der Kriegsopfer

Minister Röhle bittet um Verabschiedung der Landesverordnung über Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts über die Betreuung der Kriegsopfer 4. Der Ministerpräsident hält es für zweckmäßig, Beratung und Verabschiedung dieser Landesverordnung bei den Etatsberatungen vorzunehmen, die im Laufe des Juni durchgeführt werden müssen 5.

2Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 1, sowie Best. 950 Nr. 11351.
3Mit Datum vom 15.5.1947 erließ Minister Haberer die Lvfg. über die Bildung eines Institutes für Wirtschaftsforschung (GVBl. I 1947 S. 350).
4Dieser TOP war bereits auf der TO für die 22. MRS am 3.4.1947 vorgesehen, aber nicht behandelt worden.
5Entwurf mit Begründung in Best. 910 Nr. 6035, Nr. 4738 und Nr. 4760; vgl. Best. 900 Nr. 403; Hudemann, Sozialpolitik, S. 475-500, bes. S. 483-486; Brommer, Landesregierung, S. 535. Das Vorhaben wurde zunächst am 29.7.1947 im LT vorgestellt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 41; ebd., Abt. II, Nr. 35). Da aufgrund der damit gegebenen finanziellen Belastungen (Hudemann, Sozialpolitik, S. 484) weder mit einer Zustimmung des Finanzministers noch der Militärregierung zu rechnen war, schlug der Sozialpolitische LT-Ausschuss vor, die für Hessen-Pfalz existierende Regelung vom 12.12.1945 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/1946, S. 1) auf dem Verordnungswege auf das ganze Land auszudehnen (vgl. auch Best. 860 Nr. 4337, S. 1-2). Die daraus resultierende „Rechts[an]ordnung über die Neuregelung der Versorgung der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen“ wurde in der 59. MRS am 30.12.1947, TOP D, vorgelegt und beschlossen, musste aber aus rechtlichen Gründen noch in die Form einer Gesetzesvorlage gebracht werden. Auf der Grundlage dieses neuen Entwurfes (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. II, Nr. 237) wurde die Maßnahme als „Gesetz zur vorläufigen Versorgung der Kriegsopfer und ihrer […]
1947, Mai 47|
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