1Durchschlag (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186, Nr. 4535, S. 197-199, in Best. 700,155 Nr. 62, S. 275-277, und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 15-16.
1. Errichtung eines Konjunkturforschungsinstitutes
Minister Dr. Haberer legt eine Landesverordnung über die Errichtung eines Konjunkturforschungsinstitutes vor 2 und bittet um möglichst sofortige Verabschiedung, die Zustimmung der Militärregierung liege vor. Der Ministerpräsident wies darauf hin, daß es sich um eine Organisationsfrage innerhalb eines Ministeriums handele, zu deren Durchführung im Wege einer Verfügung der Ressortminister allein zuständig ist 3.
2. Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts über die Betreuung der Kriegsopfer
Minister Röhle bittet um Verabschiedung der Landesverordnung über Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts über die Betreuung der Kriegsopfer 4. Der Ministerpräsident hält es für zweckmäßig, Beratung und Verabschiedung dieser Landesverordnung bei den Etatsberatungen vorzunehmen, die im Laufe des Juni durchgeführt werden müssen 5.
2Zuletzt 11. MRS am 27.1.1947, TOP 1, sowie Best. 950 Nr. 11351.
3Mit Datum vom 15.5.1947 erließ Minister Haberer die Lvfg. über die Bildung eines Institutes für Wirtschaftsforschung (GVBl. I 1947 S. 350).
4Dieser TOP war bereits auf der TO für die 22. MRS am 3.4.1947 vorgesehen, aber nicht behandelt worden.
5Entwurf mit Begründung in Best. 910 Nr. 6035, Nr. 4738 und Nr. 4760; vgl. Best. 900 Nr. 403; Hudemann, Sozialpolitik, S. 475-500, bes. S. 483-486; Brommer, Landesregierung, S. 535. Das Vorhaben wurde zunächst am 29.7.1947 im LT vorgestellt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 41; ebd., Abt. II, Nr. 35). Da aufgrund der damit gegebenen finanziellen Belastungen (Hudemann, Sozialpolitik, S. 484) weder mit einer Zustimmung des Finanzministers noch der Militärregierung zu rechnen war, schlug der Sozialpolitische LT-Ausschuss vor, die für Hessen-Pfalz existierende Regelung vom 12.12.1945 (Amtliche Mitteilungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz 1945/1946, S. 1) auf dem Verordnungswege auf das ganze Land auszudehnen (vgl. auch Best. 860 Nr. 4337, S. 1-2). Die daraus resultierende „Rechts[an]ordnung über die Neuregelung der Versorgung der Opfer des Krieges und ihrer Hinterbliebenen“ wurde in der 59. MRS am 30.12.1947, TOP D, vorgelegt und beschlossen, musste aber aus rechtlichen Gründen noch in die Form einer Gesetzesvorlage gebracht werden. Auf der Grundlage dieses neuen Entwurfes (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. II, Nr. 237) wurde die Maßnahme als „Gesetz zur vorläufigen Versorgung der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen“ in der 18. LT-Sitzung am 15.1.1948 nach drei kurzen Beratungen angenommen (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. I, S. 339), jedoch mangels Genehmigung durch die Militärregierung nicht ausgefertigt. Trotzdem ist die Regelung in der Praxis angewandt worden (Hudemann, Sozialpolitik, S. 485). Vgl. 34. MRS am 29.7.1947, TOP A. – Fortgang 34. MRS am 29.7.1947, TOP H.
Minister Stübinger weist darauf hin, daß die augenblickliche Situation sehr ernst ist, da die von der französischen Militärregierung zu Beginn des Monats Juni in Aussicht gestellte Unterstützung in der Brotversorgung einstweilen nicht erfolgen kann 7. Er hat Anweisung gegeben, eine sofortige Erfassung der Getreidemengen mit Ausnahme eines 25 kg-Selbstversorgeranteils vorzunehmen 8. Er hofft, auf diese Weise eine Stokkung in der Brotversorgung für einige Zeit hinausschieben zu können. Es soll nun zunächst der Bescheid des Herrn Gouverneurs abgewartet werden, ob mit weiteren Importen gerechnet werden kann oder nicht. Ist dies nicht der Fall, muß die Brotration sofort gekürzt werden. Nach Auffassung des Ministerpräsidenten muß bei Eröffnung des Landtags die Ernährungslage unbedingt zur Sprache gebracht werden, da aufgrund einer vorläufigen Ernteschätzung die Ernährungslage sich noch weiter verschlechtern wird 9. Unter Berücksichtigung dieser Sachlage müßte auch eine Herabsetzung der diesjährigen Selbstversorgerrationen ins Auge gefaßt werden.
Der Ministerpräsident bittet, ihm und dem Innenminister von vorkommenden Streiks, die durch diese Lage hervorgerufen werden, sofort Mitteilung zu machen 10.
Minister Röhle bittet den Landwirtschaftsminister Stübinger um Aufklärung über die Stillegung der Werksküchen, die angeordnet worden ist, ohne sein Ministerium hiervon in Kenntnis zu setzen.
Minister Stübinger erklärt, daß diese Stillegung auf Anweisung der französischen Militärregierung erfolgt sei 11. In Zukunft sollen Werksküchen nur noch bei Prioritätsbetrieben aufrecht erhalten bleiben. Das Mittagessen könne allerdings auch dann nur noch gegen Abgabe von Lebensmittelmarken ausgegeben werden. Das gleiche gilt von der hiesigen Werksküche, die keine Sonderstellung beanspruchen soll. Eine Prioritätsanerkennung müsse grundsätzlich abgelehnt werden. Es müsse aber auch in der hiesigen Werksküche die Abgabe von Lebensmittelmarken eingeführt werden 12. Minister Stübinger wird beauftragt, die Höhe des abzugebenden Satzes festzulegen und Vorschläge zu unterbreiten.
Der Ministerrat ist sich einig, daß die Werksküchen der Prioritätsbetriebe unter allen Umständen bestehen bleiben sollen, jedoch nur bei Abgabe der entsprechenden Lebensmittelmarken. Alle übrigen Kü-chen sollen ebenso wie die Küche der Landesregierung überprüft werden 13.
Minister Steffan ventiliert eventuelle Produktionsund Exportmöglichkeiten, um ein weiteres Absinken des Lebensstandards der deutschen Bevölkerung zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang erwähnt Minister Dr. Haberer die Eröffnung einer Exportschau, die im Herbst in Bad Kreuznach vorgesehen ist. Die Mittel für diese Ausstellung sollen durch eine Exportförderungslotterie aufgebracht werden. Minister Dr. Haberer erhofft einen Erfolg insofern, als durch eine solche Exportausstellung sich die Möglichkeit zu freien Exportverträgen ergeben könnte 14.
Der Ministerpräsident begrüßt diese Anregung. Er ist der Auffassung, daß diese Punkte mit in die kommende Regierungserklärung aufgenommen werden müssen, um sie auf diese Weise der Öffentlichkeit bekanntzugeben 15.
4. Bezüge der ausscheidenden Minister
Der Ministerrat stellt einstimmig fest, daß die Bezüge der etwa ausscheidenden Minister nach den Grundsätzen des § 162 des Beamtengesetzes 16 in Verbindung mit § 177 zu regeln sind, wobei den Ministern die Dienstzeit, die sie als Mitglieder der Präsidialregierung von Rheinland-Hessen-Nassau oder Rheinhessen-Pfalz gehabt haben, anzurechnen ist.
6Zuletzt betr. LVO zur Sicherung der Ernährung 19. MRS am 12.3.1947, TOP 3. Zuletzt betr. Ernährungslage 11. MRS am 27.1.1947, TOP 2
7Zum Stand der Verhandlungen über die verschiedenen Fragen der Ernährungswirtschaft mit Vertretern der Militärregierung vgl. Aktennotiz vom 16.5.1947 und Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung vom 6.5.1947 (Best. 940 Nr. 95, S. 663-665 und S. 679-681).
8Vgl. den Entwurf eines Aufrufs des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung vom 28.5.1947 an die Landwirte mit dem Tenor: „liefert sofort und restlos ab“ (Best. 940 Nr. 122, S. 117 und S. 119; Entwürfe in Best. 940 Nr. 49, S. 391-397). Der Aufruf wurde in der Presse veröffentlicht (ebd., S. 387-390; Ausschnitt aus der RZ vom 31.5.1947 in Best. 940 Nr. 404, S. 9), doch ist er unter den im GVBl. I veröffentlichten Bekanntmachungen nicht nachweisbar. Ebenfalls auf den 28.5.1947 datiert eine Lvfg. des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung („Betrifft: Ablieferung von Getreide“), die bis zum 10.6.1947 die Ablieferung sämtlicher den festgelegten Eigenbedarf von 25 kg übersteigender Getreidevorräte verfügte (Best. 940 Nr. 122, S. 115; ebd. Nr. 404, S. 10a). Einem in der Akte befindlichen Zeitungsausschnitt zufolge (ebd., Bl. 10b) wurde diese Verfügung als Bekanntmachung veröffentlicht, doch ist auch diese nicht im GVBl. I nachweisbar.
9Zur Erklärung des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung in der LT-Sitzung am 4.6.1947 vgl. unten Anm. 3 zur 29. MRS am 3.6.1947, TOP A.
10Lattard, Gewerkschaften, S. 229-246; Nestler, „Getrieben von Entbehrung, Hunger und Not“. Zu Streikbewegungen in Rheinland-Pfalz ab 1948 vgl. Best. 860 Nr. 1009 und Nr. 3792 sowie Best. 880 Nr. 1704. – Fortgang 29. MRS am 3.6.1947, TOP A.
11In einer Vorlage für Minister Stübinger vom 23.5.1947 (Best. 940 Nr. 49, S. 399 f.) rechtfertigt sich der zuständige Beamte für die Streichung sämtlicher Zulagen an nicht bevorzugte Werksküchen mit einem entsprechenden, „in den letzten Wochen wiederholt mündlich“ erteilten Verbot der Militärregierung. Mit Schreiben vom 20.5.1947 habe Oberst Vincent „auf dieses Verbot nochmals ausdrücklich hingewiesen.“
12Dies war auch in der für Minister Stübinger erstellten Vorlage vom 23.5.1947 (Best. 940 Nr. 49, S. 399 f.) vorgeschlagen worden
13Zu den Vorrangbetrieben mit Werksküchen siehe Best. 940 Nr. 516, S. 101-182. Zur Verbesserung der Lebensmittelversorgung, insbes. von Gemeinschaftseinrichtungen (Krankenhäuser, Werksküchen, Gefängnisse, Erholungsheime u. a.) vgl. Best. 940, Nr. 71. – Fortgang in Sachen „Regierungswerksküche“ 47. MRS am 10.10.1947, TOP G; allgemein zu Werksküchen 111. MRS am 13.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610). – Fortgang betr. Ernährungslage 29. MRS am 3.6.1947, TOP A
14Belege für die Durchführung der Ausstellung konnten nicht nachgewiesen werden. Zur Bedeutung des Exports als Kompensation für die Einfuhr von Lebensmittel siehe den „Bericht über die Kompensationsund Exportmöglichkeiten im Land Rheinland-Pfalz“, den der MinPräs mit Schreiben vom 23.2.1948 der Militärregierung zukommen ließ (Best. 860 Nr. 1008, S. 313-319 und S. 327-331; vgl. Nr. 1951, S. 447 und S. 573, sowie Nr. 3563).
15Materialien der einzelnen Ministerien für die nach der Landtagswahl geplante Regierungserklärung in Best. 700,155 Nr. 22
16Bezug: Deutsches Beamtengesetz vom 26.1.1937 (RGBl. I 1937, S. 39-70). Zu den Arbeiten an einem Landesbeamtengesetz vgl. 51. MRS am 30.10.1947, TOP 3/21).