19. Ministerratssitzung 12.3.1947

19. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlte Minister Röhle.

Tagesordnung
  • A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz
  • B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei
  • 1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten
  • 2. Bürobeschaffung für die Ministerien
  • 3. Landesverordnung zur Sicherung der Ernährung
  • 4. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts im Strafrecht
  • 5. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
  • 6. Landesverordnung über die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz
  • 7. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes für Rheinland-Pfalz
  • 8. Verschiedenes

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 193-201, in Best. 860 Nr. 9601 (fast unleserlich), in Nr. 8186, in Nr. 4535, S. 105-113 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 42-46. Anlage: TO (Best. 860 Nr. 8186 sowie in Best. 700,155 Nr. 62, S. 177).

A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz 2

Ministerpräsident Dr. Boden eröffnete die Sitzung und unterrichtete das Kabinett von seiner bevorstehenden Reise in die Pfalz, die er angesichts der ständig vorgetragenen Wünsche der Pfälzer möglichst schnell unternehmen wolle 3.

B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei

Minister Steffan berichtete alsdann über ein bevorstehendes Gesetz über die Verstaatlichung der Polizei, das er aufgrund von Vorschlä-gen seitens der Sûreté ausgearbeitet habe 4. Es wurde alsdann in die Tagesordnung eingetreten.

2Zuletzt 12. MRS am 31.1.1947, TOP A.
3Fortgang 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1.
4Noch 1946 hatte die Militärregierung angeordnet, dass die Polizei im Rahmen ihrer Neuauflage dezentralisiert und in kommunaler Verantwortung geführt werden sollte (Best. 860 Nr. 1230, S. 13 f.; vgl. ebd., S. 15-33); eine dezentrale Struktur wurde noch 1950 von ihr gefordert (ebd., S. 191). Die LVO wurde am 14.5.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 142). Vgl. Best. 860 Nr. 1230 sowie Best. 880 Nr. 1706, Nr. 1772-1776 und Nr. 7503, sowie Brommer, Landesregierung, S. 533 f. Zu sich daraus ergebenden Problemen vgl. Best. 880 Nr. 1772 (Ablehnung der Verstaatlichung der Polizei durch die Stadt Oppenheim). Auf Antrag der CDU vom 10.10.1947 (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 99) wurde im LT-Hauptausschuss (Sitzung vom 19.1.1948) beschlossen, dass in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern die Polizei als Auftragsverwaltung den Lokalbehörden rückübertragen werden sollte (Best. 880 Nr. 2528). Zu den damit zusammenhängenden Arbeiten an einem Landespolizeiverwaltungsgesetz vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/6. – Fortgang 24. MRS am 18.4.1947, TOP 2.

1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten 5

Hier liegen drei Anträge vor, und zwar für […]

1947, März 47|

20. Ministerratssitzung 18.3.1947

20. Ministerratssitzung am Dienstag, den 18.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlte Minister Feller.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes
  • 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
  • 3. Geschäftsordnung für die Landesregierung
  • 4. Organisationsfragen der einzelnen Ministerien
  • 5. Verschiedenes (Autos für die Minister; Lotterie zugunsten der zerstörten Gebiete des Landes; Zweckverband für den Wiederaufbau der Stadt Mainz)

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 115-121, ferner in Best. 700,155 Nr. 62, S. 203-209 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 34-37. Anlagen: 1. TO (Best. 700,155 Nr. 62, S. 189 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 33); 2. Beschluss betr. den „Zweckverband für den Wiederaufbau der Stadt Mainz“ (Best. 700,155 Nr. 62, S. 191 und Best. 700,177 Nr. 654, S. 38); 3. Verbandssatzung (undat.) (Best. 700,177 Nr. 654 S. 39-41).

1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes 2

Die beiden bisher bestehenden Oberrechnungskammern sollen zusammengefaßt werden in einem Rechnungshof von Rheinland-Pfalz mit dem vorläufigen Sitz in Speyer. Dieser Zusammenschluß hat seinen Niederschlag gefunden in der Verordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes, auf deren baldige Verabschiedung durch den Ministerrat die Militärregierung größten Wert legt 3. Der Chef des Rechnungshofes soll nicht den Ministern, sondern dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt werden, wodurch die Vollmachten der Minister aber in keiner Weise beschnitten werden sollen. Mit Ausnahme aller Einrichtungen und Anstalten der Sozialversicherung und der Sparkassenverbände unterstehen in Zukunft alle Körperschaften der Kontrolle des Rechnungshofs. Der Ministerrat hat aber die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu genehmigen. Nicht geprüft werden ferner die kirchlichen Einrichtungen. Minister Röhle legt Wert darauf, daß die Einrichtungen der Arbeitsverwaltung ebenfalls unter die Kontrolle des Rechnungshofs fallen. Der Ministerrat befaßte sich eingehend mit dieser Verordnung, die einstimmig angenommen wurde 4.

2Zuletzt 19. MRS am 12.3.1947, TOP 7 (vertagt). Vorlage in Best. 900 Nr. 12 (Durchschlag). Vgl. den Entwurf mit Begründung, den der Präsident des Beratenden Finanzausschusses, Dr. Oeftering, am 24.1.1947 im Anschluss an eine Unterredung mit dem MinPräs (am 14.1.1947) übersandte (Best. 860 Nr. 1084, S. 743 und S. 725-733). Der MinPräs wollte diesen Entwurf, wie er Oeftering am 4.2.1947 mitteilte, mit geringfügigen Abänderungen dem Ministerrat vorlegen (ebd., S. 737-741). Neben diesem Speyerer Entwurf gab es noch eine (undatierte) als „Koblenzer Entwurf” bezeichnete Fassung der Landesrechnungskammer Koblenz (ebd., S. 717-719). Vgl. die Bezugnahme darauf in einer undatierten internen Stellungnahme zu dem von Oeftering vorgelegten Entwurf (ebd. S. 739-741) sowie Brommer, Landesregierung, S. 531 f. Allgemein Dickertmann, Landesrechnungshof; Gilles/Otto/Pirker/Weinert, Tradition; Fisch, Einflüsse; Amos, Finanzausschuß
3Zuletzt 19. […]
1947, März 47|

21. Ministerratssitzung 25.3.1947

21. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Dr. Süsterhenn, Steffan

Es fehlten die Minister Dr. Haberer, Junglas, Stübinger.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung
  • 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz

Die Kabinettssitzung wurde zu dem Zweck einberufen, um erneut über das Wahlgesetz und das Bereinigungsgesetz zu verhandeln, da die Militärregierung zu beiden Punkten wesentliche Abänderungsvorschläge unterbreitet hat. Aus dem gleichen Grunde wurden anschließend die Fraktionsvorsitzenden hinzugezogen, um auch in diesem Rahmen die beiden Gesetze zu besprechen. 2

1Ausfertigung (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601; Durchschlag („gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 8186 und in Nr. 4535, S. 123-127, in Best. 700,155 Nr. 62, S. 219-223 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 30-32. Anlage: LVO über die Wahl zum ersten LT und den Volksentscheid über die Verfassung (Best. 700,155 Nr. 62, S. 211-217).
2Fraktionsvorsitzende der in der BLV vertretenen Parteien waren: Peter Altmeier (CDU), Hans Hoffmann (SPD), Herbert Müller (KPD), Fritz Neumayer (SV/LP) (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 37-39). Laut Protokollvermerk zum Schluß der Sitzung hat anschließend „die Beratung mit den Parteiführern“ stattgefunden. Eine Niederschrift dieser Beratung konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. Best. 663,3 Nr. 8-9.

1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung 3

Dem Verfassungsausschuß sind zwei Entwürfe vorgelegt worden 4. Dieser hat dann durch eine sog. Redaktionskommission eine Beratung vorgenommen und einen dritten, den sog. gelben Entwurf angefertigt. Von der Militärregierung wurde ebenfalls ein Entwurf vorgelegt, der grundsätzlich den ersten Vorschlag respektierte, aber wesentliche Änderungen, insbesondere durch die Einschaltung des Mehrheitsprinzips, vorsah. Dieser Vorschlag wurde von dem Verfassungsausschuß in Kreuznach von den Parteien abgelehnt, während der gelbe Entwurf anerkannt wurde 5. Dieser Vorschlag wurde dem Gouverneur unter Zuziehung der Parteiführer zugeleitet, der sich eine Stellungnahme bis zu seiner Rückkehr aus Baden-Baden vorbehielt. Im großen und ganzen wurde später der gelbe Entwurf als Grundlage zum Wahlgesetz akzeptiert 6 mit zwei wesentlichen Änderungen, und zwar:

1.) in § 3 die spezifizierte Aufteilung auf die einzelnen Wahlbezirke,

2.) [in § 11] die Vorschrift über die Bestimmung eines Nachfolgers für einen ausscheidenden Abgeordneten. Im Gegensatz zu den Wünschen der CDU und der SPD kommt ferner in § 2 die Festlegung eines neuen Termins für die Wahlberechtigung in Betracht, wonach wahlberechtigt alle deutschen Staatsangehörigen sind, die am 1.1.47 das 21. Lebensjahr vollendet und am 1.1.47 ihren Wohnsitz seit einem Jahr im Lande Rheinland-Pfalz haben.

In § 3 des gelben Entwurfs ist vorgesehen, daß die Zahl der Abgeordneten beweglich sein soll. Sie soll sich nach der Zahl der Beteiligten richten. Dagegen wünscht […]

1947, März 47|
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