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90. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 18.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 161-167 (mit Notizen Altmeiers ebd., S. 169 und S. 171); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 253-259. Anlagen: 1. TO; 2. vorläufige TO für die 37. LT-Sitzung am 18.8.1948 (Best. 860 Nr. 9608, mit stenogr. Notizen auf Nr. 2; Best. 700,169, S. 169 und S. 173-181; nur Nr. 1 in Best. 860, Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • 1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags
  • A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz) (4.)
  • B. Gesetz gegen Preistreiberei (3.)
  • C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt
  • D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr
  • E. Wiederaufbauverband Mainz (2.)
  • F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen
  • G. Eisenbahnverkehrsrat

1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags 2

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde beschlossen, daß dieser vor Eintritt in die Tagesordnung des Landtags eine Erklärung zu der am 31.7.1948 durch die Militärregierung überreichten Demontageliste3 abgibt. Inhalt dieser Erklärung soll sein, von den bisherigen Bemühungen wegen einer Abwendung der Demontage zu berichten und gleichzeitig grundsätzlich die Unmöglichkeit der Demontage darzustellen:

    a) im Hinblick auf die Schäden in der Badischen Anilin- und Sodafabrik, die durch die Katastrophe entstanden sind,4

    b) bei der Firma Knoll A.G. Ludwigshafen unter Hinweis auf die Bedeutung dieses Betriebes für die Gesundheit des Volkes,

    c) bei den übrigen Betrieben mit dem Hinweis darauf, daß sie in keiner Weise Kriegsbetriebe darstellen und für die gesamte Wirtschaft unseres Volkes erforderlich sind.5

Anschließend wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung des Landtags durchgesprochen und die Auffassungen der Mitglieder des Ministerrats hierzu von Fall zu Fall erörtert.

Beim Punkt 5 – Landesgesetz über die Wahlen zu den Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretungen (Gemeindewahlgesetz)6 – soll der Versuch gemacht werden, die dritte Lesung im Landtag durchzusetzen unter Hinweis auf die Fristen, die vor einer Wahl einzuhalten sind. 7

Da die Wahlperiode für die Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage mit dem 1. Oktober abläuft, die Wahlen aber erst im November stattfinden können, sollen Justiz- und Innenministerium ein Gutachten fertigen, woraus sich die Rechtmä-ßigkeit einer späteren Wahl ergibt. Dasselbe ist sodann der Militärregierung durch die Staatskanzlei zuzuleiten. 8

Punkt 9 – Ratifizierung der Vereinbarung der Verwaltungskommission des Saarlandes mit der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz aus Anlaß der Übergabe der Ostertalgemeinde an das Saarland – soll von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen werden. 9

Bei den Punkten

    10. Behandlung der Frage der Preise für landwirtschaftliche Produktion und landwirtschaftliche Produktionsmittel

    12. Herabsetzung der Erzeugerpreise auf den Stand von 1938

    13. Erlaß einer Verordnung betr. Verbot von Preiserhöhungen

erörterte Staatssekretär Dr. Steinlein die von ihm vorgelegten zwei Gesetze betr. Preisbildung und Preistreiberei.10

2Die LT-Sitzung fand am 18.8.1948 ab 14.00 Uhr statt, die Fortsetzung am 19.8.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 883-910 und S. 916-966).
3Zuletzt 88. MRS am 5.8.1948, TOP 2.
4Zuletzt 88. MRS am 5.8.1948, TOP 3, sowie das Schreiben des MinPräs vom 17.8.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 76, Bl. 115-116).
5LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 897-901. Das Thema war auch bei der Besprechung zwischen MinPräs und GenGouv am 16.8.1948 zur Sprache gekommen, wobei Letzterer den Willen der Militärregierung unterstrich, in der Interalliierten Reparationskommission eine Revision der bisherigen Listen zu erreichen. Unter Bezug auf Nachrichten über mögliche Streiks, die auch gegen die Demontagen gerichtet sein sollen, warnte er allerdings vor Aktionen, welche „die guten Absichten der Militärregierung, in der Demontagefrage weitgehend zu vermitteln und vieles zu verhindern“, gefährden würden (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 45). – Fortgang 92. MRS am 25.8.1948, TOP B.
6Zuletzt 86. MRS am 14.7.1948, TOP 1
7Zur Dritten Lesung und Annahme des im Hauptausschuss am 27. und 28. Juli veränderten Entwurfs (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 566) kam es – nach einer erneuten Beratung im Hauptausschuss am 18.8.1948 (Best. 860 Nr. 4076, S. 121-125), die zu zwei weiteren Änderungsanträgen führte (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 586 und Nr. 587) – in der LT-Sitzung am 19.8.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 943; Best. 860 Nr. 4076, S. 139-163). Die Ausfertigung erfolgte am 27.9.1948 (GVBl. I 1948, S. 348-353).
8Vgl. Schreiben des Ministers der Justiz vom 14.9.1948 (Best. 860 Nr. 4076, S. 201 f.) und Zustimmung der Militärregierung vom 22.9.1948 (ebd., S. 205 und S. 209).
9Zuletzt 77. MRS am 11.6.1948, TOP 4; vgl. Best. 860 Nr. 2068, S. 61-67. Auf Anfrage des LT-Direktors vom 8.1.1949 nach dem Zeitpunkt für eine Wiedervorlage der Vereinbarung beim LT verwies der MinPräs am 11.1.1949 auf neue Grenzberichtigungsverhandlungen, die inzwischen begonnen hätten, weshalb es „unzweckmässig“ sei, „das Grenzabkommen vor Abschluss dieser Verhandlungen zu ratifizieren. Mit Gründung der Bundesrepublik wurde dann die Notwendigkeit gesehen, die Frage der Ostertalgemeinden von der neuen Bundesregierung in Zusammenhang mit der ganzen Saarfrage behandeln zu lassen, so dass eine Ratifizierung auf rheinlandpfälzischer Seite auch weiterhin unterblieb. Da die betroffenen Gemeinden fürchteten, mit der Zugehörigkeit zum Saarland auf Dauer von Deutschland getrennt zu werden, erhob sich entsprechend Protest gegen die Abtrennung, der erst mit dem Ergebnis der Saarabstimmung 1955 und dem 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer mit Frankreich abgeschlossenen Vertrag über die Eingliederung des Saargebietes gegenstandslos wurde (Best. 860 Nr. 2068, S. 81-123).
10Siehe im folgenden TOP A und TOP B .

A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz)11

Das Gesetz wurde zurückgestellt. 12

11Vgl. Best. 860 Nr. 4056 sowie Best. 930 Nr. 2222.
12Ein erster Entwurf des Wirtschaftsministers war am 14.8.1948 von der Staatskanzlei zur Vorbereitung der Sitzung verteilt worden, vom Innenminister jedoch wegen der fehlenden Begründung als nicht diskussionsfähig kritisiert worden (Best. 860 Nr. 4056, S. 1-15). Das Gesetz über die Preisbildung wurde vom LT am 24.10.1948 angenommen und am 15.2.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1011-1013; GVBl. 1949, S. 61 f.). – Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP 1.

B. Gesetz gegen Preistreiberei 13

Das Gesetz wurde eingehend durchgesprochen. Es wurde beschlossen, das Gesetz zusammen mit den vom Innenministerium eingereichten Abänderungsvorschlägen im Laufe des heutigen Tages durch Vertreter des Wirtschafts-, Innen- und Justizministeriums noch einmal eingehend zu beraten. Der so erstellte abgeänderte Gesetzentwurf soll sodann im Laufe der Landtagssitzung durch den Ministerrat beschlossen und sofort dem Landtag zur Beratung zugeleitet werden. 14

13Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP L.
14Das Gesetz wurde am 19.8.1948 vom LT beschlossen und am 8.10.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 950-962; GVBl. I 1948, S. 369). Im Hinblick auf die bevorstehende Gründung der Trizone war seine Geltung bis zum 31.3.1949 begrenzt. Hintergrund war die sich zuspitzende Krise des Systems der Zwangsbewirtschaftung, indem der Bewirtschaftung unterliegende Nahrungsmittel in immer größerem Umfang frei verkauft wurden. Vgl. dazu Rundschreiben des Ministers für Landwirtschaft und Ernährung vom 26.8.1948 und Schreiben desselben vom 12.10.1948 (Best. 860 Nr. 41, S. 19-28). – Fortgang 91. MRS am 19.8.1948, TOP A.

C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt

Minister Dr. Hoffmann besprach bei dieser Gelegenheit die Kündigung der Fachleute der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen in Neustadt/Hdt. Staatssekretär Dr. Steinlein betonte, daß es sich um die Verkleinerung der Preisbildungsstellen in Neustadt handele, weil bisher zwei Preisbildungsstellen, und zwar eine in Koblenz und eine in Neustadt bestünden. Minister Dr. Hoffmann regte an, im Hinblick auf die industrielle Bedeutung der Pfalz die Preisbildungsstelle in Neustadt als einzige sowie als Teil des Ministeriums bestehen zu lassen. Bei dem Ministerium in Koblenz selbst könnte dann eine Abteilung mit einigen wenigen Beamten fungieren. Es wurde beschlossen, daß der Wirtschaftsminister einen diesbezüglichen Plan aufstellt und später darüber berichtet. 15

In Verbindung mit den Preisfestsetzungen wurde das Verfahren bezüglich der Weinpreiskontrolle erörtert. Das Finanzministerium wird zur besseren und einheitlicheren Kontrolle dem Innenministerium für die Grenzpolizei bestimmte Richtlinien aufstellen, damit nach einheitlichen Gesichtspunkten kontrolliert wird.

Dem Landwirtschaftsminister wurde aufgegeben, die Schlußscheinpflicht unter allen Umständen bestehen zu lassen oder wieder einzuführen, falls sie aufgehoben worden sein sollte.

15Fortgang 97. MRS am 15.9.1948, TOP A.

D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr16

Staatssekretär Dr. Steinlein erwähnte die Notwendigkeit der sofortigen Verabschiedung einer Landesverordnung bezüglich des Güternahverkehrs.

Es wurde beschlossen, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen.17

16Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP 14
17Eine ausführlichere Wiedergabe der Diskussion im Ministerrat zu diesem Punkt enthält das Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 20.8.1948 an den MinPräs (Best. 860 Nr. 3587, S. 17-23). Vgl. auch die Stellungnahmen des Justizministers vom 24.8.1948 (ebd., S. 25-27) und des Innenministers vom 2.9.1948 (ebd., S. 29). – Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP C.

E. Wiederaufbauverband Mainz18

Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Militärregierung den sofortigen Erlaß einer Landesverordnung verlange. Er wies darauf hin, daß die immer stärker werdenden Konflikte zwischen Baudirektor Imm und der Stadt Mainz in einer Sitzung mit Vertretern der Landesregierung in der kommenden Woche geprüft und möglichst beigelegt werden sollen.

Unter Bezugnahme auf diese im Gang befindlichen Verhandlungen soll der Militärregierung mitgeteilt werden, daß der Ministerrat sich außerstande sieht, vorgreifend auf diese Prüfungen zu beschließen. 19

18Zuletzt 84. MRS am 2.7.1948, TOP 2.
19Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP Y.

F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen

Es wurde noch einmal die Frage der von der Militärregierung verlangten Benennung von Experten für die trizonalen Verhandlungen der Wirtschafts- und Ernährungsministerien besprochen und unter Aufhebung des Beschlusses des Ministerrats vom 11.8.48 beschlossen: 20

a) Grundsätzlich ist der Fachminister der Vertreter an diesen trizonalen Besprechungen;

b) der Militärregierung wird eine Liste von Sachverständigen eingereicht mit dem Hinzufügen, daß der Minister jeweils zu bestimmen hat, ob er selbst die in Frage kommenden Verhandlungen wahrnimmt oder ob und wen er gegebenenfalls als Fachmann mit der Vertretung beauftragt.

Das Landwirtschaftsministerium sowie das Wirtschaftsministerium haben die in Frage kommenden Experten sofort zu benennen, damit der Ministerpräsident die Note der Militärregierung Nr. 2813/DEF/CA vom 2. August 1948 beantworten kann. 21

20Vgl. 89. MRS am 11.8.1948, TOP C.
21Die Note konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. das darauf Bezug nehmende Schreiben des GenGouv vom 9.8.1948 (Best. 860 Nr. 1953, S. 2035) und das Antwortschreiben des MinPräs vom 31.8.1948 (Nr. 1010, S. 561-567).

G. Eisenbahnverkehrsrat22

Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß zwischen den Zoneneisenbahnen eine Vereinbarung getroffen worden sei, gemeinsame Einrichtungen zu schaffen, z.B. Schaffung von Werkstätten, Herstellung von Eisenbahnwagen usw. Diese Vereinbarungen bedürfen aber der Zustimmung des Eisenbahnverkehrsrates. In dem Hoheitsrecht und in den Zuständigkeiten des Eisenbahnverkehrsrates sollte dadurch nichts geändert werden. Der Ministerrat beschloß demgemäß. Finanzminister Dr. Hoffmann wurde beauftragt, die Genehmigung hierzu telefonisch weiterzuleiten. 23

22Zuletzt 76. MRS am 8.6.1948, TOP 3.
23Fortgang 108. MRS am 21.12.1948, TOP A.c).