© LAV92. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 25.8.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Steffan
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- Ministerialrat Dr. Dahlgrün
Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn.
- A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 1948
- B. Demontage
- C. Beamtengesetz
- D. Landräte
- E. Zoll- und Steuerwesen
- F. Spielbank Bad Neuenahr
- G. VVN
A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 19483
Die Militärregierung hat mit einer Note vom 23.8.1948 JM/HX Nr. 1576/FIN.4 10 Mill. DM Besatzungskosten angefordert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen Abschlag auf die Gesamtsumme handelt, welche in Kürze für die Zeit vom 21.6.1948 bis 31.3.1949 festgesetzt wird. Der Betrag soll an Paierie Générale zu Baden-Baden vor dem 25.8.1948 eingezahlt werden.
Der Finanzminister verwies zunächst auf den Beschluß des Ministerrats vom 11.8.48, welcher die Verhandlungsbasis für die Minister der drei französisch besetzten Länder darstellte. Er fügte hinzu, daß die Länder Baden und Südwürttemberg der geforderten Zahlung von 5 Mill. DM zwischenzeitlich nachgekommen seien.5 Der Ministerpräsident konnte diese Angaben dahingehend ergänzen, daß Südwürttemberg 4,2 Mill. DM gezahlt habe, während die restlichen 800.000,– DM im Verrechnungswege aufgerechnet worden seien, und daß auch Baden durch Zahlung bzw. Verrechnung der Forderung nachgekommen sei.
Nach kurzer Debatte wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident in der heute Nachmittag mit dem Generalgouverneur stattfindenden Unterredung die Frage der Besatzungskosten mit behandeln wird.6 Hierbei sollen die Schwierigkeiten, die der Zahlung des Betrages von 10 Mill. DM im Wege stehen, eingehend erörtert werden; insbesondere ist im Verhandlungswege anzustreben, die Forderungen, die das Land für geleistete Vorschüsse für in der französischen Verwaltung tätiges Betriebspersonal hat, auf die Besatzungskosten anzurechnen. Hierbei handelt es sich
a) um 18 Mill. aus der Zeit vor dem 21.6. = 1,8 Mill. DM
b) um 2,9 Mill. DM für den Monat Juli
zusammen 4,7 Mill. DM
(nach Schätzungen dürfte der Vorschuß für August 3,3 Mill. DM betragen).
Weitere Beschlüsse durch den Ministerrat haben nach Abschluß dieser mündlichen Besprechung gegebenenfalls zu erfolgen.7
B. Demontage8
Der Ministerpräsident berichtete über den Stand der Demontage9 und gab den Inhalt eines Schreibens bekannt, das der Verwaltungsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt am 18. August 1948 den Generalen Clay10 und Robertson zugestellt hat.11 Er teilte weiter mit, daß die Militärregierung ihm während der Landtagssitzung am 18.8. ein Schreiben mit Datum vom 17.8.12 übergeben habe, worin es sich nicht – wie man angenommen habe – um eine neue Demontageliste handele, sondern um den Demontagebefehl für die zugestellte Liste (13 Betriebe), wobei allerdings die acht Betriebe der Badischen Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen, zunächst ausgenommen seien.13
Da dieses Schreiben vom 17. August anscheinend vor der Besprechung, die der Ministerpräsident am 16.8.48 nachmittags wegen der Demontage mit dem Gouverneur geführt hatte,14 veranlaßt worden war, konnte er am 18.8. – dem Tage der Übergabe dieses Schreibens – erreichen, daß es als überholt zurückgenommen wurde. 15
Ein neuer Befehl ist zur Zeit noch nicht ergangen. Auch liegt keine neue Liste vor. Grund zu neuen Beschlüssen besteht infolgedessen nicht. Es soll die weitere Entwicklung abgewartet werden. 16
C. Beamtengesetz17
Der Innenminister regte die sofortige Verabschiedung des Beamtengesetzes und seine Weiterleitung an den Landtag an. Da der Ministerrat nicht vollzählig war, wurde diese Frage bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.18
D. Landräte
Der Ministerpräsident gab bekannt, daß der größte Teil der endgültig ernannten Landräte von früher her Beamte seien und infolgedessen als Beamte auf Lebenszeit gelten, während dies bei einigen wenigen endgültig ernannten Landräten nicht der Fall sei. Im § 126 der Verfassung heißt es:
„Berufsbeamte werden in der Regel auf Lebenszeit ernannt, nachdem sie sich während mindestens fünf und höchstens zehn Jahren fachlich bewährt und Treue zur demokratischen Verfassung bewiesen haben.”
Der Ministerrat hat beschlossen, daß politische Beamte nicht unter die hier festgehaltene Regel fallen, daß vielmehr bei politischen Beamten ausdrücklich von dieser Regel abgewichen werden kann, worüber der Ministerrat von Fall zu Fall zu beschließen hat.
Es wurde demgemäß beschlossen:
Die Landräte Hammer, Ludwigshafen, und Jost,19 Koblenz-Land, werden zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ihnen ist eine entsprechende Urkunde auszuhändigen.
Im Falle Hammer wurde festgestellt, daß dieser seit 1. September 1945 bereits in den Diensten des Oberregierungspräsidiums Pfalz steht, während Landrat Jost seit 11.8.45 Amtsbürgermeister ist.
E. Zoll- und Steuerwesen
Ministerialrat Dahlgrün berichtete über Verhandlungen mit der Militärregierung und über die Notwendigkeit der Errichtung von Zollbehörden, wobei er die Auffassung vertrat, daß die Behörden im Rahmen des Behördenaufbaues – wie er 1939 bestanden hat – wieder aufgezogen werden sollen. Bei den Steuerbehörden ist man der Auffassung, daß die größer gewordenen Aufgaben augenblicklich auf dem Gebiete des Buch- und Betriebsprüfungs- sowie des Steuereintreibeverfahrens eine Erweiterung um etwa 10% gegenüber dem Zustand von 1929 rechtfertigen. Die entsprechenden Vorlagen sind gegebenenfalls demnächst durch das Finanzministerium dem Ministerrat zuzuleiten. 20 20Vgl. in diesem Zusammenhang das Schreiben des MinPräs vom 10.9.1948 an den Gen-Gouv zur Wiedererrichtung der deutschen Zollverwaltung (Best. 860 Nr. 1010, S. 527-529).
F. Spielbank Bad Neuenahr 21
Minister Steffan fragte nach dem Stand der Errichtung einer Spielbank in Bad Neuenahr. Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Verhandlungen seit einigen Wochen durch die Genehmigung der Spielbank abgeschlossen seien. Hinsichtlich des Vertrages müßte allerdings noch eine Einigung erzielt werden. 22
G. VVN
Entsprechend einer bereits früher im Ministerrat gehabten Besprechung23 , in der festgelegt worden war, den Schulen die Weisung zu geben, der Opfer des Faschismus in einer Feierstunde besonders zu gedenken, ist der Kultusminister anzuweisen, das Weitere zu veranlassen.
Dem VVN soll hiervon Mitteilung gemacht werden mit dem Hinzufügen, daß die Landesregierung darüber hinaus eine weitere Feiertagsregelung nicht vornehmen kann, da dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch steht. Es wird die Landesregierung dagegen jede gesetzlich mögliche Maßnahme unterstützen, um den Feiern des VVN am 12.9. einen würdigen und ungestörten Verlauf zu gewährleisten. 24