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85. Ministerratssitzung am Dienstag, den 6.7.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung:2
  • A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
  • B. Personelles
  • C. Raumverteilung
  • 1. Landesgesetz über Arbeitslosenversicherung
  • 2. Landesgesetz über Arbeitslosenfürsorge
  • D. Landesverordnung betr. Änderung von Rechtsvorschriften über die endgültige Fürsorgepflicht (4.) und Landesverordnung betr. Richtlinien und Rahmenrichtsätze zur Bemessung der Fürsorgeleistung (5.)
  • E. Eierauflagen
  • F. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
  • G. Postverwaltung
  • H. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt/M (7.)
  • I. Preiserhöhungen bei Milch und Butter

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 301-315 (mit Notizen Altmeiers S. 319 f); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 179-193. Anlagen: 1.TO; 2. Gesetz über Arbeitslosenfürsorge; 2. Gesetz über Arbeitslosenversicherung; 3. LVO über Körperschaftssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme (Nr. 1 in Best. 860 Nr. 9608, in Nr. 8189 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 317 und S. 319; Nr. 2: nur in Best. 860 Nr. 9608; Nr. 3: nur in Best. 700,169 Nr. 139, S. 321-335).
2Von den ursprünglich vorgegebenen sieben Punkten wurde TOP 3 „Gemeindewahlen im September 1948“ erst in der 86. MRS vom 14.7.1948 behandelt; TOP 6 „Wirtschaftsfragen“ wurde auf verschiedene Einzelpunkte verteilt.

A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme

Außerhalb der Tagesordnung legte Finanzminister Dr. Hoffmann die Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme3 vor. Er erläuterte das Gesetz im einzelnen und wies darauf hin, daß es sich im wesentlichen dem Steuersatz der Bizone angleiche, bis auf Artikel IV § 2 Abs. 3. Im Gegensatz zur Bizone wurde der Mindestbetrag auf 5,– DM als Vorauszahlung festgesetzt, während die Bizone 2,– DM verzeichnet.

Minister Dr. Hoffmann teilte mit, daß aufgrund des Gesetzes über den Erlaß von Steuervollmachten4 die notwendige Genehmigung vom Haushalts- und Finanzausschuß bereits gestern erteilt worden sei.

Der Ministerrat stimmte einstimmig der vorgelegten Verordnung zu.5

3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3, sowie Best. 860 Nr. 3620.
4Erstes Gesetz über Steuervollmacht vom 21.9.1948 (GVBl. I 1948, S. 333), ursprünglich unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 27.2.1939 in der Fassung der Bekanntmachung der Landesregierung vom 13.9.1947“ vom LT in seiner Sitzung am 28.6.1948 beraten und angenommen (Best. 860 Nr. 4069, S. 1; vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 746-761; zur Änderung des Titels vgl. ebd., S. 761).
5Die LVO wurde am 15.9.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 370-372).

B. Personelles

Minister Dr. Hoffmann erbat und erhielt die Zustimmung zu einigen personellen Änderungen und zwar soll Ministerialrat Trappe6 als Vertreter der Regierung im trizonalen Finanzausschuß in Homburg teilnehmen, während im trizonalen Ausschuß für die Vorbereitung des Lastenausgleichs Ministerialrat Dr. Dahlgrün bzw. Ministerialrat Dr. Walther tätig sein sollen. 7

Der Finanzminister schlägt außerdem eine Verhandlung mit den Parteien vor, um sowohl seitens der CDU als auch der SPD je einen politischen Vertreter in diesen Ausschuß zu entsenden.

6

Dr. Hans Trappe (*1890), 1896-1908 Gymnasium Metz, 1913 Justizreferendar im elsässisch-lothringischen Justizdienst, 1921 Assessor, 1924-1934 Tätigkeit bei den Regierungspräsidien Düsseldorf und Trier, 1934 preußisches Finanzministerium, 1937 MinR, 1.6.1940-12.10.1940 Militärdienst (Oberleutnant d. Reserve), 1948 Angestellter im Ministerium für Finanzen, 1949 Übernahme in das Beamtenverhältnis als ORR, 1950 RDir und Leiter des Amtes für Soforthilfe, 1952 MinR im Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau, 1955 MinDirig und Pensionierung (Best. 860P Nr. 3301).

7Vgl. 103. MRS am 9.11.1948, TOP 2.

C. Raumverteilung8

Der Ministerrat beschließt, um dem gesteigerten räumlichen Bedarf des Kultusministeriums Rechnung zu tragen, daß die Staatskanzlei sofort die Erhebungen abschließt, die für eine anderweitige Verteilung der Räume erforderlich sind. Es soll allerschnellstens angestrebt werden, die verschiedenen Häuser (Regierungsgebäude Oberwerth, Rheinau 2 etc.) so umzubesetzen, daß die Ministerien möglichst zusammen bleiben. Infolgedessen ist in erster Linie zu prüfen, ob durch eine Umquartierung die Unterbringung des gesamten Wohlfahrtsministeriums oder aber des gesamten Kultusministeriums im Hause Rheinau 2 ermöglicht wird. Um die nicht mehr aufzuschiebenden Prüfungen der Abiturientenarbeiten durchzuführen, wird das Konferenzzimmer Nr. 4 dem Kultusministerium vorübergehend zur Verfü-gung gestellt. 9

8Vgl. 71. MRS am 29.4.1948, TOP A.
9Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP Q.

1. Landesgesetz über Arbeitslosenversicherung10

Nach eingehender Debatte wurde dem Entwurf eines Landesgesetzes über Arbeitslosenversicherung einstimmig, jedoch unter völliger Streichung des Artikels 5, insbesondere des § 143 a

„Beitragspflichtig sind auch die Arbeitgeber solcher Arbeitnehmer, deren Beschäftigung nach § 70 versicherungsfrei ist.” zugestimmt. 11

10Zuletzt 83. MRS am 30.6.1948, TOP J. Vgl. Best. 860 Nr. 4072, S. 9-53, 73-121, sowie Best. 930 Nr. 4641.
11Bezug: Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAG) vom 16.7.1927 (RGBl. I 1927, S. 187-218). Der § 143a war im Rahmen eines Änderungsgesetzes vom 12.10.1929 zusätzlich eingeführt worden (ebd., S. 153-162, hier: S. 159); dabei wurde die Beitragspflichtigkeit von Arbeitgebern in bestimmten Fällen ausgedehnt. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurde am 19.8.1948 vom LT beschlossen und am 27.9.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 938-941; GVBl. I 1948, S. 355-361). In der endgültigen Fassung blieb der ursprüngliche § 143 des Reichsgesetzes erhalten (ebd., S. 361; vgl. RGBl. I 1927, S. 204).

2. Landesgesetz über Arbeitslosenfürsorge 12

Der Vorlage des Arbeitsministers Bökenkrüger vom 30.6.48 wurde einstimmig zugestimmt

Minister Bökenkrüger hatte vorher darauf hingewiesen, daß beide Gesetze im wesentlichen mit den bizonalen Gesetzen übereinstimmen. 13

12Zuletzt 83. MRS am 30.6.1948, TOP J. Vgl. Best. 930, Nr. 4641 sowie Nr. 6547.
13Das Gesetz wurde vom LT in der Dritten Lesung aufgrund von Finanzierungsproblemen einvernehmlich zurückgestellt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 941). Vgl. Gesetz über Arbeitslosenhilfe vom 1.3.1950 (GVBl. I 1950, S. 57).

D. Landesverordnung betr. Änderung von Rechtsvorschriften über die endgültige Fürsorgepflicht14 (4.) und Landesverordnung betr. Richtlinien und Rahmenrichtsätze zur Bemessung der Fürsorgeleistung (5.)15

Beide Vorlagen wurden auf Vorschlag des Justizministers vertagt, da vorher eine Abstimmung mit dem Justizministerium erforderlich sei. Sie sollen in der nächsten Ministerratssitzung behandelt werden.16

14Best. 860 Nr. 3559, S. 3-9 sowie Best. 930 Nr. 2046 und Nr. 7142. Vgl. Protokollauszug über die Sitzung des sozialpolitischen Ausschusses am 7.-8.7.1948 in Bad Ems (Best. 860 Nr. 3559, S. 15-17).
15Best. 860 Nr. 3560, S. 3-19, sowie Best. 930 Nr. 2046 und Nr. 7142.
16Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP J.

E. Eierauflagen

Dem Vorschlag, dem Beispiel der Bizone entsprechend die Eierablieferung völlig aus der Bewirtschaftung herauszunehmen, wurde nicht zugestimmt, weil dadurch während der fleischarmen Monate Juli und August die Versorgung – insbesondere des städtischen Verbrauchers – gefährdet ist. Es wurde vielmehr beschlossen, festzusetzen, daß aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Erfassungsbestimmungen in den Monaten Juli und August noch mindestens sechs Stück Eier pro Normalverbraucher aufgebracht und an diese verteilt werden müssen. Das soll in der Weise geschehen, daß die ergangenen Eierauflagen von 100% auf ca. 66 2/3 herabgesetzt werden. Dadurch wird mindestens auch derjenige Erzeuger zur Ablieferung verpflichtet, der bisher der Ablieferungspflicht noch nicht nachgekommen ist.

Eine sofortige 100%ige Aufhebung der Eierverordnung hätte geradezu eine Belohnung des Ablieferungssäumigen bedeutet, während der Erzeuger, der der Ablieferung bisher nachgekommen ist, bestraft worden wäre.

Aus diesen verschiedenen Gründen verbleibt es bei der vorstehenden Regelung, die sich bis Ende August abwickeln soll, so daß ab diesem Termin die Eierbewirtschaftung aufgehoben werden könnte.

F. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse17

Staatssekretär Dr. Steinlein wies darauf hin, daß die Genehmigung dieser Landesverordnung noch nicht vorliegt. Da andererseits die Verkündung der Landesverordnung unbedingt sofort erfolgen muß, um wirtschaftliche Schäden gegenüber der Bizone zu verhindern, wurde beschlossen, folgende Notiz in der Presse zu veröffentlichen:

„Der Ministerrat hat mit Bedauern festgestellt, daß die Genehmigung der französischen Militärregierung zu der in der Ministerratssitzung vom 25. Juni 1948 beschlossenen Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse bis heute noch nicht erteilt ist. Dadurch ist es unmöglich, den Bedarf der Bevölkerung selbst in den Fällen zu befriedigen, wo genügend Ware vorhanden ist. Außerdem strömt das Geld der Käufer zum Schaden der heimischen Wirtschaft und der staatlichen Finanzen weiterhin aus dem eigenen Lande ab. Dadurch ist auch weiterhin die Zahlung von Löhnen und Gehältern der Produktions-und Handelsbetriebe in unserem Lande in Frage gestellt. Der Ministerrat hat daher die Militärregierung nochmals dringend gebeten, unverzüglich die beantragte Genehmigung zur erwähnten Landesverordnung zu erteilen.”18

17Zuletzt 82. MRS am 28.6.1948, TOP 2.
18Fortgang 86. MRS am 14.7.1948, TOP 3.

G. Postverwaltung19

Minister Steffan berichtete, daß Oberpostrat Wawers weitere personelle Maßnahmen getroffen hätte, um politisch einwandfreie Personen aus dem Bereich der Oberpostdirektion herauszudrängen. So habe er neuerdings den Postamtmann Schmitz und den Herrn Stein, beides Mitglieder der SPD, nach dem Postamt Koblenz versetzt. Er nehme an, daß die Versetzung wegen Zugehörigkeit zur SPD erfolgt sei, um dadurch den Einfluß früherer Nationalsozialisten bei der Zentralstelle zu stärken. Der Ministerrat verlangte sofortige Rückversetzung der Genannten und beanstandete gleichzeitig, daß die bereits früher beschlossene Rückversetzung des Postassistenten Isola noch nicht erfolgt sei.

Der Wirtschaftsminister (Staatssekretär Dr. Steinlein) sagte eine sofortige Überprüfung und Durchführung der Beschlüsse zu.20

19Zuletzt 81. MRS am 25.6.1948, TOP B.
20Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP K.

H. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt/M (7.)21

Zu diesem Teil der Tagesordnung wurden entsprechend dem letzten Ministerratsbeschluß die Vertreter der Fraktionen der CDU und SPD gebeten. Anwesend waren von der CDU: Abgeordneter Dr. Zimmer, Abgeordneter Ziegler22 ; von der SPD: Abgeordneter Bettgenhäuser23 , Staatssekretär Schmidt, Abgeordneter Hertel24 , Abgeordneter Völker25 .

Der Ministerpräsident berichtete über den Verlauf der Frankfurter Ministerpräsidentenkonferenz mit den drei Oberbefehlshabern der Westmächte und erläuterte im einzelnen die Dokumente

Nr. I Verfassunggebende Versammlung,

Nr. II Territoriale Länderabgrenzung,

Nr. III Besatzungsstatut

sowie die Beschlüsse, die der Ministerrat in diesen Fragen bereits in der Sitzung vom 2. Juli 1948 getroffen hatte. In einer mehrstündigen Diskussion wurden alle Fragen eingehend erörtert. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Ministerrats gelangte man zu folgenden Ergebnissen:

    a) Wenn auch die Ministerpräsidentenkonferenz auf die Dauer nicht als eine offizielle Vertretung des Volkes betrachtet werden kann, so ist sie doch als Ausgangspunkt der kommenden trizonalen Verhandlungen zu begrüßen.

    b) Die Bildung eines westdeutschen Bundesstaates bzw. einer Verfassunggebenden Nationalversammlung wird abgelehnt. Aber es ist anzustreben, daß neben der Konferenz der Ministerpräsidenten ein Verwaltungsausschuß für diejenigen verwaltungsmäßigen und wirtschaftlichen Fragen eingesetzt wird, die innerhalb der drei Westzonen bis zur endgültigen Bildung eines deutschen Bundesstaates einer zentralen Bearbeitung bedürfen. Dieser Ausschuß (über dessen Namen man sich noch zu unterhalten hat) kann durch einen zu vereinbarenden Modus durch die Länderparlamente zusammengesetzt werden.

    c) Voraussetzung für jede irgendwie geartete Schaffung eines Bundesstaates ist, daß dieser Staat sich in voller Freiheit bilden und unter Wahrung der gesamtdeutschen Einheit eine eigene Souveränität begründen kann.

Die jetzt von den drei Oberbefehlshabern vorgelegten Grundsätze für ein Besatzungsstatut geben keine Gewähr hierfür, sondern würden hierbei im Gegenteil eine Verewigung der Unfreiheit, wie sie zur Zeit besteht, bedeuten. Das gilt sowohl für die gemachten Vorbehalte hinsichtlich der „Demokratisierung des politischen Lebens, der sozialen Beziehungen und der Erziehung”, als auch der im Dokument Nr. III unter A (a) bis einschließlich (e) gemachten Vorbehalte, wobei die Vorbehalte unter (a), (b) und (c) eine ewige Versklavung des gesamten deutschen Wirtschaftslebens mit sich bringen würden. Auch der Vorbehalt unter (d), welcher die „Befriedigung der Bedürfnisse innerhalb bestimmter zwischen den Militärgouverneuren vereinbarten Grenzen” gewährleisten soll, bedeutet eine gleiche Unmöglichkeit.

Aus diesen Gründen sind diese Grundsätze eines Besatzungsstatutes abzulehnen; ferner die im Schlußsatz des Dokuments Nr. III ausgesprochene Verkoppelung des Besatzungsstatuts mit der Annahme einer Verfassung durch das Volk, wodurch die Bevölkerung gewissermaßen dieses Besatzungsstatut auch noch zu sanktionieren hätte.

Bezüglich der Ländergrenzen wurde festgelegt, daß die Erklärung, die die Landesregierung in der Sitzung des Landtags vom 16.6.48 abgegeben hat und die durch die Entschließung der Parteien im Landtag gebilligt wurde, Grundlage für die Verhandlungen der Ministerpräsidentenkonferenz sein soll. 26

Von den Ministerpräsidenten der benachbarten Länder muß im Hinblick auf die besonders gelagerte Situation von Rheinland-Pfalz, insbesondere hinsichtlich der Gefährdung der Pfalz, erwartet werden, daß sie Disziplin halten und jede Debatte über eine Aufteilung des Landes in der Öffentlichkeit unterlassen. Das schließt selbstverständlich nicht aus, daß gegebenenfalls der zu bildende Verwaltungsausschuß, dem neben anderen Aufgaben auch die Schaffung eines Verfassungsentwurfes zu übertragen wäre, etwa durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die Frage der kommenden territorialen Länderabgrenzung behandelt. Diese Frage ist also nicht deshalb zu behandeln, weil die Militärgouverneure in dem Dokument Nr. II es verlangen, sondern sie ist im gegebenen Moment als eine deutsche Frage von den zu berufenden Organen anzupacken.

Diese Auffassungen, die sich inhaltlich mit den Beschlüssen des Ministerrats vom 2.7.48 decken, wurden einstimmig gebilligt.27

21Zuletzt 84. MRS am 2.7.1948, TOP 3.
22Jacob Ziegler (1894-1974), Studium der Physik und Mathematik, nach dem Ersten Weltkrieg Übernahme des elterlichen landwirtschaftichen Betriebes, Weingutsbesitzer und Weinhändler, nach 1945 Bgm in Weyher, Bezirksvorsitzender der CDU Pfalz 1946-1951, 1. WP MdL, 1950-1951 LT-Vizepräsident (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 319; Simon, Die Abgeordneten, S. 182).
23Emil Bettgenhäuser (1906-1982), 1920-1930 Bergmann, Funktionär der SPD und der Freien Gewerkschaften, 1933/1934 arbeitslos, anschließend in der Mineralölbranche tä-tig, seit 1936 Versicherungsinspektor, 1945 Direktor des Arbeitsamtes Koblenz, ab 1946 Bezirkssekretär der SPD Rheinland-Hessen-Nassau, Lizenzträger der „Freiheit“, Geschäftsführer der Vereinsdruckerei GmbH, Koblenz, MdBLV, stellv. Fraktionsvorsitzender, 1. WP bis 30.9.1949 MdL und stellv. Fraktionsvorsitzender, 1949-1961 MdB, 1952-1959 Mitglied des Stadtrates von Koblenz, 1959-1972 Erster Bgm von Koblenz (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 153; Simon, Die Abgeordneten, S. 140).
24Eugen Hertel (1893-1973), Tischlerlehre, bis 1915 Wanderschaft, 1919 Meisterprüfung im Schreinergewerbe, Übernahme der Parteibuchhandlung der SPD in Kaiserslautern, 1925-1933 Buchhändler, ab 1931 Redakteur der sozialdemokratischen Parteizeitung, nach 1933 mehrfach verhaftet, zwei Jahre Berufsverbot, selbständiger Tischlermeister bis 1945, Schriftleiter, MdBLV, 1.-3. WP MdL und Fraktionsvorsitzender, 2. WP 12.7.1951 bis 13.11.1951 Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 209; Simon, Die Abgeordneten, S. 158).
25Heinrich Völker (1900-1975), Buchdruckerlehre, seit 1932 techn. Angestellter bei der Stadt Worms, 1936 aus politischen Gründen entlassen, Inhaftierung, seit 1939 Buchdrucker bei einer Buchdruckerei in Darmstadt, SPD, MdBLV, 1947-1967 stellv. Fraktionsvorsitzender, MdL 1.-6. WP, ab 1946 Bgm, 1948-1970 OBgm in Worms (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 302; Simon, Die Abgeordneten, S. 178).
26LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 684-688.
27Das Treffen diente der Abstimmung für die bevorstehende Konferenz der westdeutschen Ministerpräsidenten in Koblenz vom 8.-10.7.1948. – Fortgang 87. MRS am 27.7.1948, TOP C.

I. Preiserhöhungen bei Milch und Butter

Der Ministerpräsident berichtete in Anwesenheit der Fraktionsvertreter sodann über die Situation hinsichtlich der Preiserhöhungen von Butter und Milch, die dadurch entstanden ist, daß sowohl die Bizone als auch das Land Südwürttemberg die Milchpreise auf 27 Pfennig pro Liter, die Butter auf 5,12 DM pro kg erhöht hat28 . Diese bizonale Regelung hat das Land Rheinland-Pfalz vor die Zwangslage gestellt, die Preiserhöhungen ebenfalls durchzuführen, zumal Südwürttemberg, welches 2/3 des gesamten Butterbedarfs an unser Land liefert, für die Butterlieferungen ab dieser Woche den erhöhten Preis von 5,12 DM bereits in Rechnung gestellt hat.

Die Preiserhöhungen sind in der Bizone wie folgt vorgenommen worden:

Milcherzeugnispreis von 20 Pfennig auf 27 Pfennig erhöht,

Verbraucherpreis von 30 Pfennig auf 36 Pfennig in Prioritätsstädten,

in Nichtprioritätsstädten ist der Verbraucherpreis von 28 Pfennig auf 34 Pfennig gestiegen.

Der Butterpreis steigt allgemein von 4,– DM auf 5,12 DM pro kg.

In der Aussprache wurde übereinstimmend festgelegt, daß diese Preiserhöhungen, die nach Lage der Sache nicht zu umgehen sind, sofort mit den Vertretern der Gewerkschaften besprochen werden müssen, wobei diesen die bestehende Zwangslage gegebenenfalls klarzulegen ist. In der voraufgegangenen Aussprache war die Tatsache der Notwendigkeit einer Milchpreiserhöhung bereits eingehend zugunsten der Landwirtschaft erörtert worden, nachdem auch der Ernährungs- und Versorgungsausschuß sich im Grundsatz für eine Milchpreiserhöhung ausgesprochen hatte.

28Zuletzt betr. Ernährung allgemein 83. MRS am 30.6.1948, TOP H. Zuletzt betr. Fettversorgung 79. MRS am 18.6.1948, TOP 1.