© LAV

16. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 19.2.19471

Anwesend:
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

MinPräs. Dr. Boden fehlte infolge Erkrankung.

Tagesordnung
  • 1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
  • 2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
  • 3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)

1Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 87-89; Best. 700,155 Nr. 62, S. 151-153; 700,177 Nr. 654, S. 52-53. Anlagen: 1. LVO über die Durchführung der Sozialversicherung bei Bezug von Lohnausfallunterstützung (Best. 860 Nr. 4535, S. 91-93; sechsfach in Best. 700,155 Nr. 62, S. 139-150); 2. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (ebd., S. 155-171).

1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank

Zu Punkt 1. 2 sprach Minister Dr. Haberer einleitende Worte. Die nä-heren Erläuterungen gab Ministerialdirigent Dr. Bieroth. Er ging von dem Gedanken aus, daß auf dem Sektor der Privatbanken bereits seit einem Jahre die Zentralisierung betrieben worden sei. Zum Zwecke einer besseren regionalen Kreditverteilung sollten daher auch die Reichsbankanstalten dezentralisiert und in eine Landeszentralbank zusammengefaßt werden. Die Militärregierung habe sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, daß die Reichsbank eine eigene Behörde sei, also nicht dem Finanzministerium zu unterstellen sei. Hiergegen habe man sich aber gewehrt und erklärt, daß in Anbetracht der schwierigen Finanzprobleme die Finanzministerien der einzelnen Länder engstens zusammenarbeiten müßten. Der neue Gesetzesentwurf sei praktisch das alte Reichsbankgesetz mit einigen Abänderungen. Der Sitz der neuen Landeszentralbank müsse am Sitz der Regierung sein, vorläufig aber in Kaiserslautern, weil Kaiserslautern die Hauptstelle war und dort auch die Übernahme der Aktiva und Passiva erfolgen würde. Zum Generaldirektor der Landeszentralbank für Rheinland-Pfalz ist der derzeitige Referent bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone in Speyer, Reichsbankdirektor Wilz 3, vorgeschlagen, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sein soll, zum stellvertretenden Generaldirektor der derzeitige Leiter der Reichsbanknebenstelle in Koblenz, Reichsbankdirektor Scheuerl 4. Es wird beantragt, die Amtsdauer auf den 30.6.47 festzusetzen. Der Verwaltungsrat 5 setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, der Arbeiter und Angestellten, der Privatbanken, der öffentlichrechtlichen Banken und der Kreditgenossenschaften. Sämtliche Herren müssen von den zuständigen Ministern noch vorgeschlagen werden. Als Vertreter der Privatbanken wurde Direktor Schwedler von der Dresdner Bank in Ludwigshafen vorgeschlagen. Der Name seines Vertreters, eines Herrn aus Mainz, wurde noch offen gelassen.

Das Kapital beträgt 20 Millionen RM, wovon die Landeshauptkassen in Koblenz und Neustadt je 10 Millionen RM aufbringen müssen. Die Aufgaben und der Geschäftskreis sind dieselben wie bei der Reichsbank, nur wird neuerdings die Beschränkung eingeführt, daß die Reichsbahn und die Reichspost keinen Kredit erlangen können ohne Zustimmung des Finanzministers. Es wird außerdem der Monatsausweis, d.h. die Veröffentlichung des Aktiva- und Passivastandes, wieder eingeführt. Der Ministerrat bat um Zustellung der Vorlage. Es soll dann noch im Laufe dieser Woche endgültig Stellung genommen werden und das Gesetz verabschiedet werden. Die organisatorischen Vorschriften sollen in der Zwischenzeit weiter bearbeitet werden 6.

2Zur Vorlage siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 2). Durchschlag in Best. 900 Nr. 12. Zur Einrichtung der Landeszentralbank und zum Erlass eines entsprechenden Gesetzes vgl. Best. 860 Nr. 5906-5907 sowie Best. 930 Nr. 2476. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 527 f.
3Anton Wilz (1901-1977), 1946 Referent für Zentralbuchhaltung bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone, Speyer, 1947 Generaldirektor und Stellvertreter des Präsidenten der Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (Mitteilung des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank). Personalunterlagen der Reichsbank zu Wilz befinden sich im BArch (Best. ZE 07108). Vgl. Best. 860 Nr. 5909 und Nr. 5905 sowie Best. 860Z Nr. 1065.
4Gerhard Scheuerl (1888-1962), seit 1943 Erster Vorstandsbeamter der Reichsbankstelle Koblenz, 1947-1953 Leiter der Zweigstelle Koblenz der Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (Mitteilung des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank). Personalunterlagen der Reichsbank zu Scheuerl befinden sich im BArch (Best. ZE 10176).
5Best. 860 Nr. 5908.
6Das Gesetz über die Errichtung der Landeszentralbank des Landes Rheinland-Pfalz wurde vom LT am 4.12.1947 beschlossen und unter dem gleichen Datum ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 252-254; GVBl. I 1948, S. 97), das dazugehörige Statut am 28.1.1948 (ebd., S. 319-322). – Fortgang 17. MRS am 21.2.1947, TOP 1.

2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz

Zu Punkt 2. gab Minister Dr. Süsterhenn nähere Erläuterungen 7. Es sei in der Zwischenzeit ein neuer Entwurf von Baden-Baden eingelaufen 8. Die Grundsätze sind die folgenden: In den Kreisen sollen öffentliche Kläger und Untersuchungsausschüsse bestellt werden. Ihre Aufgaben und die Aufgaben der Spruchkammern werden durch Gesetz geregelt. Die Unterausschüsse haben die Unterlagen zu prüfen und Vorschläge für die Einstufung des Betreffenden zu machen. Sie sollen aber nicht befugt sein, eine endgültige Entscheidung zu treffen. In einer längeren Aussprache wurde dann die Frage der Öffentlichkeit des Verfahrens besprochen. Minister Feller sprach sich für die Öffentlichkeit aus. Minister Junglas stimmte der Öffentlichkeit nur in den Spruchkammern, aber nicht in den Unterausschüssen zu. Mit 6 Stimmen und 2 Stimmenthaltungen 9 (Minister Dr. Süsterhenn und Dr. Haberer) wurde dann beschlossen, den Justizminister zu beauftragen, in seiner Einleitungsrede im Landtag bekannt zu geben, daß der Ministerrat sich nach erneuter Beratung für die Öffentlichkeit der Verhandlungen der Spruchkammern entschieden habe 10. Im übrigen behielt sich der Ministerrat vor, zu den Abänderungsvorschlägen noch einmal Stellung zu nehmen 11.

7Zuletzt 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3. MinPräs Boden hatte wegen Verhinderung seiner Teilnahme an der Sitzung zu diesem TOP in Form einer Rdvfg. vom 19.2.1947 Stellung genommen und sich darin auf eine Unterredung mit dem GenGouv bezogen. Dieser habe sich „bitter“ darüber, beklagt, „dass in verschiedenen Ministerien noch [mehr] Persönlichkeiten in höheren Ämtern gehalten würden, als nach ihrer inzwischen durchgeführten Entnazifizierung zulässig sei.“ Der GenGouv habe ihn dringend ersucht, die Herren Minister auf diesen Punkt aufmerksam zu machen und ggf. die nötigen Entlassungen vorzunehmen. „Im anderen Falle werde er in Kürze die betreffenden Persönlichkeiten von sich aus in Haft nehmen lassen“ (Best. 860 Nr. 1150, S. 129). In diesem Sinne hatte der Kommissar für die politische Bereinigung in Rheinland-Hessen-Nassau bereits am 12.12.1946 an MinPräs Boden geschrieben (Best. 860 Nr. 1150, S. 71; dessen Antwort ebd., S. 73-74). – Vgl. 17. MRS am 21.2.1947, TOP 4.
8Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 272 mit Anm. 21 und S. 273.
9Korrigiert aus: „6:2 Stimmen“; ebenso in Nr. 8186 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 53. Keine Streichung in Best. 700,155 Nr. 62, S. 153 und in Best. 860 Nr. 4535, S. 89. Die Korrektur wurde in der 17. Sitzung am 21.2.1947, TOP 3, genehmigt.
10Vgl. die gegenteilige Entscheidung bei der Diskussion über § 43 des Entwurfs eines Entnazifizierungsgesetzes in der 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3.
11Die BLV behandelte den 76 §§ umfassenden Regierungsentwurf (BLV Drucks. Nr. 7, S. 1-10; Möhler, Entnazifizierung, S. 272) mit dem vom Ministerrat in obiger Sitzung beschlossenen „Vorschlag zur Abänderung des Entwurfs einer LVO zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz“ (ebd., Beilage zur Drucks. Nr. 7) in ihrer Sitzung am 20.2.1947. Beides wurde im Anschluss an eine erste Aussprache zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen (BLV Drucks. Nr. 9, S. 18-25) bevor die Beratung im Plenum am 28.2.1947 fortgesetzt und zum Beschluss gebracht wurde (BLV Drucks. Nr. 10, S. 13-19; vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 273-276). Nicht erwähnt wurde in der Beratung der als eigene Drucks. (BLV Drucks. Nr. 8, S. 1-9) mit 65 §§ kürzere „Entwurf“ der Landesregierung, der einerseits die auf der 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3 beschlossenen Änderungen enthielt, andererseits aber mit dem Verzicht auf eigene Spruchkammern für die Wirtschaft und der Beibehaltung der Untersuchungsausschüsse (vgl. Titel 2 beider Entwürfe) davon deutlich abwich; er ist auch nicht in den im NL Boden überlieferten Unterlagen zum Regierungsentwurf nachweisbar (Best. 700,155 Nr. 24, S. 27-260). Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 273-276, insbes. S. 274. – Fortgang 19. MRS am 12.3.1947, TOP 5.

3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)

Ministerialdirektor Dr. Rick verteilte im Laufe der Sitzung die einzelnen Ernennungsurkunden an die Herren Minister. Nach eingehenden Beratungen wurden folgende Landesverordnungen beschlossen:

  1. 1. Landesverordnung über die Durchführung der Sozialversicherung bei Bezug von Lohnausfallunterstützung 12,
  2. 2. Landesverordnung über Errichtung eines Oberbergamtes in Koblenz 13. Im Anschluß daran berichtete Minister Stübinger noch über die Sitzung des Ernährungsausschusses 14. Die neue Verordnung 15 würde vielleicht zu einseitig aufgefaßt. Man erwarte, daß diese Verordnung nicht nur für die Ernährungswirtschaft, sondern auch für die allgemeine Wirtschaft in Betracht käme.
12Als Anlage nur in Best. 860, Nr. 4535, S. 91-93 sowie im Best. 700,155 Nr. 62, S. 139-150 (sechs Exemplare). Die VO ist nicht nachweisbar im GVBl (I). Vgl. die Diskussion über die Aufnahme der Lohnausfallunterstützung in die Kurzarbeiterunterstützung auf der Arbeitsrechtsausschussitzung vom 7.-8.5.1948 sowie das Gesetz über Kurzarbeiterunterstützung und Ergänzungsarbeiten für das Land Rheinland-Pfalz vom 3.12.1947 (Best. 930, Nr. 5891; GVBl. I 1947, S. 493 f.). – Fortgang 42. MRS am 12.9.1947, TOP F.
13Vgl. Best. 860 Nr. 1085, S. 379 (französische Übersetzung ebd., S. 409). Die LVO wurde am 15.5.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 350). Zur Überlieferung des Koblenzer Bergamtes siehe Best. 563,13. Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 528 f.
14Druck der Protokolle der Sitzungen am 18.2.1947 und 24./25.2. 1947 bei Brommer, Landesversammlung, S. 92-99.
15Bezug: LVO zum Schutz der Volksernährung (vgl. ebd.). – Zuletzt 12. MRS am 31.1.1947, TOP 1. – Fortgang 19. MRS am 12.3.1947, TOP 3.