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13. Ministerratssitzung am Freitag, den 7.2.1947 1

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten die Minister Dr. Lotz und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:
  • 1. Landesverordnung über die Entnazifizierung
  • 2. Landesverordnung über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts
  • 3. Landesverordnung über die Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
  • 4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage
  • 5. Personal- und Materialbeschaffungsfragen
    • A Unterredung mit Kommandant Stoebner
  • 6. Verschiedenes (Protokolländerung; Wirtschaftskredite; Eingaben an die Beratende Landesversammlung)

Die Punkte 1, 2 und 3 der anliegenden Tagesordnung wurden wegen Abwesenheit des Justizministers Dr. Süsterhenn vertagt bis zur nächsten Ministerratssitzung am Dienstag, den 11.2.1947, nachmittag 2 Uhr 2.

4. Stellungnahme zu dem Artikel der „Rhein-Zeitung” über die Bekämpfung der Wildschweinplage

Der Ministerpräsident erläutert zunächst den Sachverhalt unter Bezug auf den Artikel, der vor Weihnachten in der „Rhein-Zeitung” erschienen ist und in dem der deutschen Verwaltung schwere Vorwürfe wegen der mangelhaften Bekämpfung der Wildschweinplage gemacht werden 3. Der Ministerpräsident hat damals sofort eine eingehende Untersuchung dieser Angelegenheit veranlaßt und verliest nunmehr die Stellungnahme der Forstabteilung. Abschrift dieses Berichtes ist als Anlage beigefügt 4. Aufgrund dieser eingehenden Sachdarstellung erachtet der Ministerrat einstimmig die in der Presse gegen die Verwaltung erhobenen Beschuldigungen für nicht berechtigt. Angesichts dieses Sachverhalts bedauert der Ministerrat, daß durch das Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 29.1.47 – Section Production Végétale Bi. Nr. 30 – erneut der gleiche Vorwurf erhoben und der deutschen Verwaltung schlechter Wille vorgeworfen wird mit dem Zusatz, daß diese allein für diesen Stand der Dinge verantwortlich ist 5. Der Ministerrat beschließt einstimmig im Hinblick auf das Ansehen der deutschen Verwaltung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung, den Herrn Generalgouverneur auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Die Bekämpfung der Wildschweinplage läßt auch heute noch in Rheinland-Pfalz 6 viel zu wünschen übrig 7. Nach der Mitteilung der pfälzischen Minister liegen dort die Verhältnisse insofern günstiger, als französische Offiziere gemeinsam mit deutschen Jägern oder Forstbeamten, denen sie Gewehre und Munition für die Jagd stellen, Treibjagden auf Schwarzwild veranstalten 8. Solche Treibjagden finden zwar auch in Rheinland-Hessen-Nassau statt. Die von dem Herrn Gouverneur seit langem gewünschte planmäßige Bekämpfung des Schwarzwildes scheitert aber daran, daß auch heute noch weder Waffen noch Munition zur Verfügung stehen, woran die deutsche Verwaltung nicht schuld ist 9. Der Ministerrat benutzt aber die Gelegenheit, den Herrn Generalgouverneur nochmals dringend zu bitten, im Interesse der Volksernährung, für die die Entwicklung der Wildschweinplage katastrophale Ausmaße annimmt, dieser Frage auch weiterhin die größte Aufmerksamkeit zu widmen 10.

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601 und (korrig., mit Anstreichungen und Randvermerken) in Nr. 8186, Nr. 4535, Best. 700,155 Nr. 62, S. 99-105, und Best. 700,177 Nr. 654, S. 64-67. Anlagen: 1. TO; 2. Aktennotiz zur Schwarzwildbekämpfung (Best. 860 Nr. 9601, Nr. 4535 und Nr. 8186; Best. 700,155 Nr. 62, S. 83-85 und S. 95-97; Best. 700,177 Nr. 654, S. 68-70).
2TOP 1 wurde erst in der 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3, behandelt, TOP 2 wurde in der 47. MRS am 10.10.1947, TOP 5, unter der Überschrift „LVO über die Versorgung der Opfer des Nationalsozialismus“ behandelt und beschlossen; zu TOP 3 vgl. 14. MRS am 11.2.1947, TOP 7.
3Vgl. RZ, Weihnachten 1946, S. 1 f. Unter der Überschrift „Mehr Verantwortung” wurde der Landesregierung vorgeworfen, eine Anweisung des GenGouv vom 21.11.1946, sechs Gruppen von erfahrenen deutschen Jägern zusammenzustellen, die in sechs Bezirken von Rheinland-Hessen-Nassau mit der Jagd beauftragt werden sollten, mehr als vier Wochen verschleppt zu haben, obgleich Jagdgewehre und Munition zur Verfügung gestanden hätten.
4Siehe oben Anm. 1 (Anlage Nr. 2 ).
5Das Schreiben konnte nicht nachgewiesen werden. Der Ernährungs- und Versorgungsausschuss der BLV hatte sich bereits auf seiner Sitzung am 20.12.1946 mit der Wildschadensproblematik befasst und mit Schreiben vom 23.12.1946 den MinPräs aufgefordert, mit der Militärregierung dahingehend zu verhandeln, dass die Abschussquote drastisch erhöht und dadurch gleichzeitig die Fleischversorgung verbessert würde (Brommer, Landesversammlung, S. 104-109).
6In allen früheren Versionen korrigiert aus: „Rheinland-Hessen-Nassau“.
7Vgl. Best. 860 Nr. 432, Nr. 436, Nr. 1006, S. 243, Nr. 1008, S. 449, Nr. 1948 und Nr. 1951, S. 61; Best. 940 Nr. 581-582, Nr. 590 und Nr. 601. Vgl. auch die entsprechende Hinweise des LR von Daun an Minister Stübinger (Best. 940 Nr. 607, S. 253 ff.), vor allem den Auszug aus seinem Lagebericht für die Monate November 1946 bis Januar 1947 (ebd., S. 263).
8Allerdings erwies sich der Erfolg z.T. als äußerst dürftig, da es die Franzosen eher auf den Abschuss von Rotwild abgesehen hatten (ebd., S. 265). Vgl. allgemein zur Jagdregelung in den Besatzungsjagden und Treibjagden Best. 940 Nr. 591, Nr. 600 und Nr. 601.
9Vgl. Schreiben des Oberforstmeisters vom 14.2.1947 an den MinPräs betr. Genehmigung der Teilnahme von Ministern und Abteilungsleitern der Ministerien an den Treibjagden durch den GenGouv: „Die Frage der Beschaffung der Waffen ist z. Zt. noch nicht geklärt.“ (Best. 860 Nr. 1150, S. 123).
10Vgl. Schreiben von MinPräs Boden an den GenGouv vom 14.2.1947 (Best. 860 Nr. 1006, S. 243-245). In der BLV wurde die Schwarzwildplage am 25.3.1947 nochmals thematisiert und insbes. die an die Militärregierung weitergeleiteten Beschwerden und Vorschläge von Minister Stübinger erläutert (BLV, Drucks. Nr. 14, S. f.; vgl. Best. 860 Nr. 21, S. 205).

5. Personal- und Materialbeschaffungsfragen

Es wurde einstimmig vom Ministerrat beschlossen, das Gebäude der Landesregierung (früher Lehrerinnen-Bildungsanstalt) der Verwaltung durch das Innenministerium zu unterstellen 11. Der Ministerpräsident gibt Kenntnis von einer Vorlage des Justizministers über die Einteilung seines Ministeriums und die Vorschläge für die Besetzung der vorgesehenen vier Abteilungen und empfiehlt den übrigen Ministern, ähnlich zu verfahren, also zunächst die Ministerien organisatorisch aufzubauen und dann die Benennung der einzelnen Herren vorzunehmen 12.

Der Ministerpräsident kündigte ferner auf Grund eines ihm von der Militärregierung mitgeteilten Einzelfalles den Erlaß einer Rundverfügung an, in der er nochmals auf die Vorschrift der Militärregierung, wonach das Überwechseln der Beamten in andere Zonen der Genehmigung der Militärregierung bedarf, aufmerksam machen will 13 und ersucht die Herren Minister, für die Bekanntgabe dieser Rundverfügung an alle Beamte Sorge zu tragen. Er bat ferner darum, ihm baldmöglichst die Stellenbesetzung der einzelnen Ministerien vorzulegen und jede Einberufung bzw. Einstellung höherer Beamter zuerst ihm vorzulegen 14. Zwischen dem Ministerpräsidenten und den Ministern Steffan und Dr. Haberer entspann sich alsdann eine längere Debatte über den Stellenplan und die erforderliche Mitwirkung des Finanzministers. Zur Frage der Beförderung von Beamten wies Ministerialdirektor Dr. Rick darauf hin, daß in jedem Falle auch von den Herren, die aus der Pfalz kämen, Fragebogen und Bereinigungsbescheinigung vorgelegt werden müssen.

Minister Röhle regt eine einheitliche Regelung der Arbeitszeit an Samstagen für die außerhalb wohnenden Angestellten an, der allgemein zugestimmt wird 15. Die Bearbeitung der Personalangelegenheiten soll bis zur Bildung der endgültigen Regierung beim Innenministerium verbleiben 16.

Minister Feller beschwert sich über die Nichtberücksichtigung seiner Vorschläge auf Benennung einzelner Herren seiner Abteilung, worauf ihm sowohl vom Ministerpräsidenten als auch von den Ministern Röhle und Dr. Haberer in einer längeren Aussprache auseinandergesetzt wird, daß dies lediglich auf die zu langsame Bearbeitung seitens der Militärregierung zurückzuführen sei. Der Ministerpräsident betont dabei, daß er Wert darauf lege, daß die von ihm stets anerkannten berechtigten Ansprüche der Parteien sich nicht auf einzelne Ministerien konzentrieren sollten 17, sondern durch Fühlungnahme der Herren Minister untereinander bei den verschiedenen Ministerien bei den Stellenbesetzungen Berücksichtigung fänden 18. Eine Zeitungsnotiz im Mainzer Anzeiger 19 gibt dem Ministerrat Veranlassung, zur Frage der Vertretung der Landesregierung, des Ministerpräsidenten und der Minister bei besonderen Gelegenheiten und Veranstaltungen Stellung zu nehmen. Es herrschte Einmütigkeit darüber, daß die Vertretung der Landesregierung und des Ministerpräsidenten nur kraft besonderen Auftrags des betreffenden Ministers zum Ausdruck gebracht werden darf 20.

Minister Dr. Haberer kommt dann auf die allgemeine Materialknappheit zu sprechen und schlägt vor, ein Zentralmaterialbeschaffungsamt beim Landwirtschaftsamt einzurichten. Es wurde entsprechend beschlossen 21.

11Mit Bleistift und blauem Stift am Rande angestrichen in Best. 860 Nr. 8186.
12Vgl. Best. 860 Nr. 3758. – Diskussion um die Abgrenzung der Ministerien untereinander zuletzt 12. MRS am 31.1.1948, Fortgang 17. MRS am 21.2.1947, TOP 2.
13Dienstnote der Militärregierung vom 11.12.1945 (Best. 910 Nr. 5035).
14Mit Bleistift und blauem Stift am Rande angestrichen, mit Vermerk „erl[edigt]“ in Best. 860 Nr. 8186.
15Fragezeichen am Rand, doppelte Anstreichung mit Bleistift und blauem Stift in Best. 860 Nr. 8186. Zur Sache vgl. Brommer, Landesregierung, S. 498.
16Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 497.
17„Sollten” korr. aus „würden” in Best. 860, Nr, 8186, Nr. 4535, S. 55, Best. 700,155 Nr. 62, S. 101 und Best. 700,177 Nr. 654, S. 65.
18Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 497
19Bezug: „Neuer Mainzer Anzeiger“ (NMA).
20Am Rand Vermerk „erl[edigt]“ in Best. 860 Nr. 8186.
21Mit Bleistift und blauem Stift am Rande angestrichen in Best. 860 Nr. 8186. Unterlagen dazu konnten nicht ermittelt werden.

A Unterredung mit Kommandant Stoebner

Anschließend berichtet Minister Dr. Haberer über seine Unterredung mit Kommandant Stoebner. Er war beauftragt, wegen der Einsetzung von Treuhändern in Anwendung des Gesetzes Nr. 52 22 mit Kommandant Stoebner zu sprechen. Er hat erreicht, daß der verantwortliche französische Offizier jeden Fall, wo das Gesetz Nr. 52 in Frage kommt, dem zuständigen deutschen Ministerium meldet, um das Amt für Vermögensverwaltung in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen zu veranlassen. Es sei im übrigen in Baden-Baden ein Gesetz in Vorbereitung zur Übernahme der Treuhänderschaft und der Bestellung von Treuhändern durch die deutschen Behörden. Kommandant Stoebner habe ferner mitgeteilt, daß die Umänderung und Umbesetzung in der französischen Militärregierung abgeschlossen ist und daß die Militärregierung sich aus der direkten Verwaltung zurückziehe und nur noch eine Kontrolle ausübe. In der Unterredung mit Kommandant Stoebner wurde weiter die Ablieferung der Kleintabakernte besprochen, ferner das Betriebsrätegesetz des Kontrollrates 23. Ein weiterer Punkt der Unterhaltung war die schwierige Lage der Sektindustrie 24, wobei Minister Dr. Haberer empfohlen wurde, die Sektindustrie zu veranlassen, praktische Vorschläge zur Überwindung der augenblicklichen Notlage zu machen und diese Vorschläge der Militärregierung vorzulegen. Kommandant Stoebner versprach auch hier einen Erfolg. Die Frage nach Büroräumen für die einzelnen Ministerien wurde von Kommandant Stoebner dahin beantwortet, daß eine leerstehende Kaserne ausfindig gemacht werden soll, die dann nach Rücksprache mit General Koenig der deutschen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden könnte.

22Zuletzt 12. MRS vom 31.1.1947, TOP 2.
23Kontrollratsgesetz Nr. 22 vom 10.4.1946 (Journal Officiel 1946 Nr. 21, S. 154 f.). Vgl. allgemein Mai, Kontrollrat.
24Vgl. hierzu das Schreiben des Vorsitzenden des Verbandes Deutscher Sektkellereien Christian Kupferberg an den Generaldirektor des Verpflegungsamtes in Baden-Baden vom 29.11.1946 sowie die Aufzeichnung Kupferbergs über eine Unterredung mit Min-Präs Boden am 14.1.1947 (Best. 950 Nr. 15140): Bei der derzeitigen Ausnutzung ihrer Kapazitäten von nur 10% könne die Industrie auf Dauer nicht weiterbestehen und ihre Belegschaft nicht aufrecht erhalten. Über die eigentliche Bedeutung der Sektindustrie im deutschen Wirtschaftsleben (27 Sektkellereien allein in Rheinland-Pfalz) seien die französischen Stellen offenbar entweder nicht unterrichtet oder es müssten Konkurrenzgründe für deren Verhalten ausschlaggebend sein. Kupferberg appellierte an Boden, die von der französischen Dienststelle gewünschte Schließung von zehn Betrieben zu verhindern und dafür zu sorgen, „daß die Bedeutung, die Landesverbundenheit und das ehrbare Streben der Sektindustrie von französischer Seite anerkannt“ werde.

6. Verschiedenes (Protokolländerung; Wirtschaftskredite; Eingaben an die Beratende Landesversammlung)

Auf Vortrag des Ministers Feller wird zu dem Protokoll vom 27.1.47 S. 4 hinter dem Absatz 2 folgender Nachsatz eingeschoben:

„Der Ministerrat erklärt sich im Hinblick auf die bisher bei der Präsidialregierung erfolgte Aufteilung damit einverstanden, daß auch die Bewirtschaftung der Reifen und des Gummis in der Zentrale durch das Ministerium für Wiederaufbau und Verkehr erfolgt.” 25

Auf S. 5 drittletzte Zeile unten muß es heißen: „An sich sei die allgemeine Milchablieferung im Rheinland nicht gut.” 26

Minister Dr. Haberer erwähnt dann die Verfügung Nr. 75 der Militärregierung 27, wonach sich Industriebetriebe an das Wirtschaftsministerium wenden sollen, um die finanzielle Basis für die Durchführung von Auflagen zu schaffen. Ein langfristiger Produktionskredit würde nicht verlangt, sondern ein Überbrückungskredit. Es sei notwendig, daß die Landesregierung für die auszuzahlenden Überbrückungskredite eine Garantie übernehme. Diese Summe würde höchstens 50 Millionen RM ausmachen. Nach Mitteilung des Ministers Dr. Haberer sind in der Pfalz die Überbrückungskredite zum größten Teil bereits wieder zurückgeflossen. Der Ministerpräsident hat keine Bedenken, dem Herrn Finanzminister die entsprechende Ermächtigung zu geben und ersucht um eine entsprechende Vorlage an den Ministerrat 28. Auf Vortrag des Ministerialdirektor Dr. Rick nahm der Ministerrat dann Stellung zu der Frage über die Behandlung der von den Parteien an den Präsidenten der Beratenden Landesversammlung gerichteten und von diesen der vorläufigen Landesregierung vorgelegten Anträ-ge, Anfragen usw. Es herrscht Einmütigkeit darüber, daß solche Eingaben grundsätzlich schriftlich erledigt und nur dann zu einer Behandlung im Plenum gebracht werden sollen, wenn der Ministerrat dies aufgrund des Art. 25 der Verordnung Nr. 67 29 beschließt. Demnach ist folgendes Verfahren einzuschlagen:

Die von dem Präsidenten der Landesversammlung vorgelegten Eingaben werden dem zuständigen Minister seitens des Staatsministeriums zugeleitet 30. Hält dieser mit Rücksicht auf die Bedeutung eine Behandlung im Plenum für zweckmäßig, so reicht er die Eingabe mit diesem Vorschlag dem Staatsministerium zur Vorlage in der nächsten Ministerratssitzung zurück; hält er eine schriftliche Erledigung für richtig, so macht er dem Staatsministerium die Mitteilung, daß er einen schriftlichen Bescheid zu geben beabsichtige und legt die Eingabe mit seinem Bescheid dem Staatsministerium zur Weiterleitung an den Präsidenten des Landtages wieder vor.

25Vgl. die Wortmeldung Fellers auf der 11. MRS am 27.1.1947, TOP 1. Damit wurde die auf der gleichen Sitzung entgegengesetzte Äußerung von Wirtschaftsminister ¬Haberer annulliert.
26Vgl. 11. MRS am 27.1.1947, TOP 2
27Verfügung Nr. 75 der Militärregierung über die Erteilung von Genehmigungsbescheinigungen (Journal Officiel 1946 Nr. 31, S. 260).
28Vgl. Brommer, Landesregierung, S. 526. – Fortgang 15. MRS am 12.2.1947, TOP C.
29Art. 25 der VO Nr. 67 über die Bildung einer Beratenden Versammlung im Rheinland-Pfälzischen Land (Journal Officiel 1946, S. 341-344): „Die Beratende Versammlung nimmt zu den Fragen, mit denen sie von der Provisorischen Regierung befaßt wird, gutachterlich Stellung” (ebd., S. 344).
30Vgl. Best. 860 Nr. 21. Direkt an den MinPräs gerichtete Eingaben dieser Zeit in Nr. 91-94.