Die auf heute vormittag 10.00 Uhr festgesetzte Ministerratssitzung wurde bei Anwesenheit sämtlicher Minister durch Ministerpräsident Dr. Boden eröffnet, der zunächst als ständige Protokollführerin Fräulein I. Schübbe 2 durch Handschlag an Eides statt auf strengste Geheimhaltung aller Verhandlungen des Ministerrats verpflichtete.
A. Unterredung mit der Militärregierung
Der Ministerpräsident berichtete zunächst über seine Unterredung vom 25.1. mit dem Generalgouverneur Hettier de Boislambert und dem Generaladministrator Laffon;3 insbesondere erwähnt er die Rechtsanordnungen, die von dem Generaladministrateur gewünscht werden und die sich in der Hauptsache auf juristisches Gebiet beziehen.4 Die Militärregierung drängt darauf, daß die Bereinigung in positive Gesetzesform gebracht werde. Insbesondere soll die Durchsiebung der Leute, die sich heute noch in den deutschen Gefangenenlagern befinden, beschleunigt werden.5
1Das Protokoll ist nur in Durchschlägen überliefert; letzte Version ist, wie die Übernahme geringfügiger Korrekturen zeigt, das Stück in Best. 860 Nr. 9601. Die Edition folgt dem von MinPräs Boden unterschriebenen Exemplar in Best. 700,177 Nr. 654, S. 92-102. Weiter Durchschläge in Best. 860 Nr. 8186 in Nr. 4535, S. 1-19 und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 39 und S. 41-57. Druck: Brommer, Quellen, S. 358-366. Anlagen: 1. Beschluss über die Festsetzung der Dienstbezüge der Minister, Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten (in allen vorher genannten Überlieferungen); 2. TO (nur in Best. 700,155 Nr. 62, S. 37).
2Personalunterlagen konnten nicht nachgewiesen werden.
3Emile Laffon (1907-1957), Ingenieur und Rechtsanwalt, ab 1943 Mitglied des Französischen Komitees der Nationalen Befreiung (CFLN) in Algier, ab August 1944 Generaldirektor im Innenministerium in Paris, Ende Juli 1945 bis November 1947 als „Administrateur général de la Zone Francaise d’Occupation“ Chef der zonalen Zivilverwaltung (Pieroth, Parteien, S. 863; Raberg, Protokolle, S. XXII, Anm. 61); zu seiner Stellung innerhalb der Militärregierung vgl. Springorum, Entstehung, S. 108 f.; Henke, Politik, S. 57 und S. 61-64; Lattard, Gewerkschaften, S. 7 und 19-21; Martens, Demokratisierung, S. 15 f.
4Ein Protokoll dieser Unterredung konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. Brommer, Quellen, S. 359, Anm. 1.
5Zur Entnazifizierung grundlegend: Möhler, Entnazifizierung; speziell zur Pfalz ders., „Christenverfolgung?“, sowie Fandel, Entnazifizierung. Vgl. dazu die Beratung des ersten Entwurfs einer „LVO über die politische Bereinigung“ in der 15. MRS am 12.2.1947, TOP 3. Zu den im Gebiet des neuen Landes noch vorhandenen Kriegsgefangenenlager siehe Resmini, Lager, S. 607-610. Hiervon sind die Internierungslager zu unterscheiden, deren Insassen in Regel durch NSDAP-Mitgliedschaft und die Ausübung entsprechender Ämter in der NS-Zeit als belastet galten (vgl. ebd., S. 612-617). Dazu im Rückblick Hettier de Boislambert, Gouverneur, S. 330 f.
B. Vertretung der Minister
Der Ministerpräsident bittet dann die einzelnen Minister, stets einen Vertreter zu bestimmen, der in ihrer Abwesenheit der Militärregierung gegenüber vertretungsbefugt ist. Es wurden alsdann die einzelnen Punkte der Tagesordnung wie folgt erledigt:
1. Abgrenzung einzelner Ministerien6
In einer längeren Debatte wurde die Frage der Eingliederung der Sozialversicherung besprochen.7 Nach dem Plan des Verwaltungsausschusses und der Gemischten Kommission sollte die Sozialversicherung in das Wohlfahrtsministerium eingegliedert werden.8 Es wurde aber beschlossen, die Sozialversicherung einstweilen beim Arbeitsministerium zu belassen und die endgültige Entscheidung über diesen Punkt bis zu den Beratungen über die Bildung der endgültigen Regierung zurückzustellen. Nach Ansicht des Ministers Röhle wäre diese Frage nie an den Ministerrat herangetragen worden, wenn er vorher Kenntnis von dem Beschluß des Verwaltungsausschusses gehabt hätte. Er betont, daß die Differenz nur deshalb entstanden sei, weil die einzelnen Aufgabengebiete der Ministerien nicht genau festgelegt seien. Minister Steffan bittet um Verlesung der diesbezüglichen Protokolle vom 31.10. und 7.11.46. Beide wurden verlesen.
6Zuletzt 10. MRS am 17.1.1947, TOP H. Vgl. Best. 860 Nr. 3771, Nr. 3758, Nr. 1101, Nr. 1102 und Nr. 1104 und Best. 900 Nr. 10 sowie Best. 930 Nr. 2768 und Nr. 4956.
7Allgemein dazu Hudemann, Sozialpolitik.
8Vgl. 3. Sitzung des Verwaltungsausschusses der GK in Ingelheim vom 31.10.1946 (Brommer, Quellen, S. 271-274) und den Beschluss der 6. Sitzung der GK vom 7.11.1946, in dem die Sozialversicherung allerdings nicht ausdrücklich erwähnt wird (ebd., S. 274-278).
Minister Steffan weist darauf hin, daß der Ministerrat insbesondere dazu berufen sei, die Interessen der Bevölkerung zu wahren. Er sei daher nach wie vor der Ansicht, daß sechs Ministerien ausreichen würden. Zur Frage der Sozialversicherung ist auch Minister Steffan der Ansicht, daß diese wie überall zum Arbeitsministerium gehöre. Wenn den Gewerkschaften die Bedeutung zuerkannt würde, auf die sie einen unbestreitbaren Anspruch hätten, würde man um die Meinung der Gewerkschaften nicht herum können. Die Gewerkschaften hätten sich in den von dem Ministerpräsidenten bekannt gegebenen Eingaben und Telegrammen dagegen gewandt und damit entfalle dem Beschluß die Berechtigung. Selbst der Generalsekretär des Internationalen Gewerkschaftsbundes habe ihm geraten, nichts zu unternehmen, ohne die Gewerkschaften gehört zu haben. Auch würde die Militärregierung nichts unternehmen, was gegen die Gewerkschaften stimmen würde.
Der Ministerpräsident betonte, daß er sich schon in Neustadt ausdrücklich zu der These bekannt habe, daß auf dem Gebiet des Arbeitswesens die Anhörung der Gewerkschaften für die Zukunft mehr zu berücksichtigen sei als bisher. Er habe dann aber gehört, daß die Organisation der Einheitsgewerkschaft im ganzen Lande außerordentlich verschieden sei. Bei den sehr verschiedenen Ziffern der Mitglieder in Hessen-Pfalz einerseits und Rheinland andererseits könne von einem einheitlichen Machtfaktor noch nicht gesprochen werden. Die Ziffern, die ihm genannt worden seien, bewegten sich von ca. 100.000, die schon organisiert seien, im Verhältnis von 80.000 zu 20.000. Er sei der Auffassung, daß der Ministerrat auf diesem Gebiete und in all diesen Fragen die führende Rolle zu spielen habe. Der Ministerrat müsse den Mut aufbringen, auch gegenüber den Gewerkschaften, wenn es das Staatswohl erfordere, sich durchzusetzen. Trotzdem sei er zur Zeit für eine Zurückstellung der Sache bis zur endgültigen Regierungsbildung.
Minister Röhle sah die Bemerkung des Ministerpräsidenten als eine Brücke an. Er habe bisher die Sozialversicherung mitbearbeitet und manche Unstimmigkeit beseitigt. Er bat darum, die Sozialversicherung bis zur nächsten Wahl beim Arbeitsministerium zu belassen. Für ihn gäbe es aber keinen Zweifel, daß auch dann die Gewerkschaften mit einem 100%igen Recht die Forderung erheben würden, daß die Sozialversicherung zum Arbeitsministerium gehöre. Gewiß dürfe auch die Privatinitiative nicht zurückgedrängt werden, aber dem Arbeiter müßten zum mindesten die Grundlagen für seine Existenz gesichert werden.
Minister Junglas spricht sich ebenfalls für den einstweiligen Verbleib der Sozialversicherung beim Arbeitsministerium aus. Er betont, daß dies nicht aus parteipolitischen Gründen geschehe. Es solle lediglich vermieden werden, daß bei den gegenwärtigen Verhältnissen eine Beunruhigung in die Arbeiterschaft hineingetragen werde.
Minister Steffan versichert, daß die SPD nie daran gedacht habe, der CDP einen Vorwurf zu machen, daß aus parteipolitischen Gründen die Sozialversicherung zum Wohlfahrtsministerium geschlagen werden sollte. Er sei aber angenehm berührt, daß Minister Junglas Verständnis für die Unterbringung der Sozialversicherung im Arbeitsministerium habe.
Der Ministerpräsident nahm die Äußerung der vorgenannten Minister mit Befriedigung zur Kenntnis. Sein Vorschlag sei hauptsächlich getragen von dem Gedanken, daß bei einer endgültigen Regelung der Landesregierung jede Partei wisse, wie die einzelnen Aufgabengebiete der Zukunft auf die Ministerien verlagert würden. Es sei für ihn eine Pflicht, darüber zu wachen, daß die Anforderungen der Parteien egalisiert würden. Er spreche hier nicht als CDP-Mann, sondern als Ministerpräsident.
Minister Steffan ist mit allen anderen Ministern der gleichen Auffassung. Er hebt hervor, daß die Minister hier nicht die Interessen der Parteien, sondern des Volkes zu vertreten hätten. Auch Minister Röhle betont, daß alle Ämter paritätisch besetzt werden müßten. Minister Dr. Süsterhenn schlägt die einmütige Annahme des Vorschlages des Ministerpräsidenten vor und bittet, bis zur Bildung einer endgültigen Regierung die Sozialversicherung beim Arbeitsministerium zu belassen.
Minister Dr. Haberer bedauert den Gang der Diskussion insofern, als es nach seiner Ansicht richtiger gewesen wäre, dem sozialpolitischen Ausschuß des Landtags die Verantwortung für die Einteilung der Ministerien zu übergeben. Vor dem Forum des Volkes wäre dann die Entscheidung getroffen worden. Dann wären auch die Gewerkschaften, die dort vertreten sind, hinreichend zu Wort gekommen.
Nach Ansicht des Ministerpräsidenten könne dies noch geschehen. Jedoch habe sich die Landesversammlung nur mit solchen Aufgaben zu befassen, die ihr von der Landesregierung zugewiesen würden. Minister Feller tritt für das volle Mitbestimmungsrecht der Gewerkschaften ein und bittet daher ebenfalls um Belassung der Sozialversicherung beim Arbeitsministerium.
Der Ministerpräsident macht darauf aufmerksam, daß die Rechte der Gewerkschaften künftig durch die Verfassung gesetzlich niedergelegt werden. Es handele sich hier lediglich um einen Übergang. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde ein Vorschlag des Ministers Dr. Haberer vom Ministerrat akzeptiert, wonach innerhalb des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen eine Abteilung Wirtschaftsforschung und Statistik eingerichtet werden soll.9 Minister Dr. Haberer bittet um Überantwortung des Statistischen Landesamtes in das Wirtschaftsministerium zum Ausbau eines Institutes für Konjunkturforschung.10 Für den zweckmäßigen Aufbau einer Wirtschaft sei es erforderlich, alles unter eine Leitung zu bringen. Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden.11 Minister Feller legt Wert darauf, daß die gesamte Kraftverkehrsabteilung zum Verkehrsministerium gehöre.
Minister Dr. Haberer stimmt dem zu und erklärt, daß die Kraftstoffverteilung ebenfalls zum Verkehrsministerium gehöre, daß aber die Bewirtschaftung der Reifen und des Gummis von der Wirtschaft aus erfolgen müsse.12
9Vgl. die Organisationspläne des Wirtschaftsministeriums (Best. 860 Nr. 3765 und Nr. 8979 sowie Best. 950 Nr. 8979) sowie Brommer, Landesregierung, S. 499. Die formelle Antrag wurde von Haberer jedoch erst in der 28. MRS am 29.5.1947 vorgelegt (ebd., S. 499 und S. 535).
10Fortgang 28. MRS am 29.5.1947, TOP 1.
11Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz war durch Erlass des MinPräs vom 15.1.1947 rückwirkend zum 1.1.1947 durch Zusammenlegung der bisherigen Statistischen Landesämter in Koblenz und in Neustadt zu einem Amt vereinigt und dem MinPräs direkt unterstellt worden (Best. 860 Nr. 3771, S. 111; zur Vorgängerbehörde vgl. Best. 700,155 Nr. 17). Der Beschluss, das Amt zum 1.2.1947 dem Minister für Wirtschaft und Finanzen zu unterstellen (Best. 860 Nr. 3771, S. 107 und Best. 930 Nr. 4234; vgl. Schreiben von MinPräs Boden vom 9.4.1947 an den GenGouv in Best. 860 Nr. 1006, S. 145-146) wurde vom Ministerrat im Juli 1947 wieder rückgängig gemacht (vgl. das Protokoll zur 32. MRS am 15.7.1947, TOP S). Ende 1947 wurde das Amt nach Bad Ems verlegt (Best. 860 Nr. 1523). Mit Datum vom 17.12.1947 wurde ein Entwurf für eine Lvfg. zur „Gründung eines Statistischen Landesamtes für das Land Rheinland-Pfalz“ vorgelegt, der nach Überarbeitung – u. a. Umwandlung in eine LVO – mit Schreiben vom 31.1.1948 den Staatsministern als Vorlage für eine der nächsten Kabinettssitzungen zugeleitet wurde (Best. 860 Nr. 3528, S. 1-11). Die mittlerweile dem Statistischen Landesamt zugewiesene Aufgabe zur weiteren Ausarbeitung der LVO ist noch bis zum 6. Juli 1948 nachweisbar (ebd., S. 12-49; desgl. Best. 880 Nr. 653a, mit Protokoll der Gründungsversammlung am 16.7.1948); zu weiteren Beratungen im Ministerrat und zur Verabschiedung einer entsprechenden LVO bzw. eines Landesgesetzes ist es dennoch nicht gekommen. Auch im Ministerium für Wirtschaft wurde zeitweise – vermutlich vor dem Hintergrund des in dieser MRS gefassten Beschlusses – an einem „Statut des Statistischen Landesamtes“ gearbeitet (Entwurf, undatiert, in Best. 950 Nr. 11351). Vgl. Festansprache und Grußworte. Feierstunde zum 50-jährigen Bestehen des Statistischen Landesamtes am 22.6.1998, in: Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz, 51. Jg., Heft 12 (Beilage) sowie die Einleitung zum 51. Jg. (ebd., H. 1). – Fortgang betr. Verkehrsressort 32. MRS am 15.7.1947, TOP G. Fortgang betr. Statistisches Landesamt ebd., TOP S.
12Dieser Einwand wurde durch einen in der 13. MRS am 7.2.1947 beschlossenen und hier eingeschobenen Zusatz zum Protokoll annulliert (vgl. 13. MRS am 7.2.1947, TOP 6). Zu Aufgaben und Abgrenzung des Ministeriums für Wiederaufbau und Verkehr vgl. Best. 860 Nr. 3769 und Nr. 3772, S. 11, sowie Best. 930 Nr. 2768 und Nr. 4956. Zum Problem der Reifenknappheit vgl. Best. 880 Nr. 5458, Best. 950 Nr. 151155 sowie 37. MRS am 12.8.1947, TOP M. – Fortgang betr. Personalfragen 12. MRS am 31.1.1947, TOP 5. Fortgang betr. Zuschnitt Wiederaufbauministerium 32. MRS am 15.7.1947, TOP G.
C. Verwaltung der Pfalz und Verfassungsfrage13
Des weiteren werden die Personalangelegenheiten besprochen. Es wird allgemein darüber geklagt, daß die Entscheidungen über die Besetzung der Posten viel zu lange hinausgezogen würden. Alsdann wird der Fall Bökenkrüger behandelt.14 Offensichtlich scheine die Militärregierung in Neustadt kein Interesse daran zu haben, Herrn Bökenkrüger freizugeben. Minister Dr. Süsterhenn gibt bekannt, daß die Abwicklungsstelle der Justizabteilung in Neustadt ihm mitgeteilt habe, daß der Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub und Herr Bökenkrüger eine Rechtsordnung erlassen wollen, wozu sie nicht mehr befugt seien. Dr. Ritterspacher15 habe ihn bereits darauf hingewiesen. Er bittet, erneut darauf hinzuweisen, daß die festgelegten Schranken in Neustadt eingehalten werden. Der Ministerpräsident stimmt mit Minister Dr. Süsterhenn überein, daß eine Rechtsordnung in der Pfalz nicht erlassen werden darf.16 Anschließend kommt der Ministerpräsident auf den Verfassungsentwurf17 bzw. seine Veröffentlichung zu sprechen, da er aus dem ganzen Lande um einen Entwurf gebeten würde, um dazu Stellung nehmen zu können. Er vertrat den Standpunkt und bat, diesen allgemein anzunehmen, daß die Nichtbekanntgabe des ersten Verfassungsentwurfs nicht auf uns, sondern auf eine strikte Anweisung der Militärregierung zurückzuführen sei. Es müsse der Standpunkt vertreten werden, daß der Entwurf Dr. Süsterhenn ein Vorentwurf sei, der zur Zeit durch den inzwischen dafür zuständigen Verfassungsausschuß der verfassungsgebenden Versammlung18 beraten würde. Das Ergebnis dieser Beratung bringe einen in vielen Punkten anderen Entwurf hervor, wie er bisher als Entwurf Dr. Süsterhenn bezeichnet wurde. Erst dieser Entwurf könne zur Debatte der Öffentlichkeit stehen. Er sei der Auffassung, daß alsdann nicht nur die Mitglieder der verfassunggebenden Landesversammlung, sondern die Allgemeinheit der Bevölkerung und damit insbesondere deren prägnante Wortführer, die Presse usw., auch unterrichtet werden müßten. Der Ministerpräsident weist darauf hin, daß sich bereits hierüber in anderen Zonen eine Kontroverse über die Verfassung in Rheinland-Pfalz ergeben habe. Minister Röhle erklärt, daß der erste Verfassungsentwurf in der Pfalz sofort vervielfältigt worden sei, obwohl ausdrücklich Schweigepflicht geboten worden wäre.19.
13Zuletzt 9. MRS am 13.1.1947, TOP A.
14Möglicher Bezug: die ursprüngliche Nominierung Bökenkrügers als Minister für Arbeit seitens der SPD, die von der Militärregierung abgelehnt worden war (vgl. Küppers, Staatsbildung, S. 145 f.).
15Dr. Ludwig Ritterspacher (1883-1964), 1901-1905 Studium der Rechtswissenschaft in München und Berlin, 1925-1937 LG-Rat in Frankenthal, 1937 entlassen, 1937-1939 Versicherungsvertreter in Frankfurt/M., 1945-1947 PräsDir der Justiz im Oberregierungspräsidium in Neustadt, 1947-1949 OLGPräs in Neustadt, 1949 Pensionierung, für die CDU MdGK, MdBLV, Vorsitzender des Verfassungsausschusses (Best. 860P Nr. 1357; Best. 860Z Nr. 779; Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 263 f.; Simon, Die Abgeordneten, S. 168).
16Landesverordnungen durften, wie Landesgesetze, nur vom Ministerrat beschlossen werden.
17Vgl. Schreiben des Präsidenten der BLV Reichert an MinPräs Boden vom 21.1.1947 (Brommer, Quellen, S. 357-358).
18Wie im Falle der GK, so gehörte auch zur BLV ein Verfassungsausschuss. Nur Minister Süsterhenn war Mitglied in beiden Verfassungsausschüssen. Vgl. Springorum, Entstehung, S. 215; Heyen, Vorentwurf.
19Fortgang 12. MRS am 31.1.1947, TOP A.
2. Stellungnahme zur Ernährungslage20
Der Ministerpräsident hielt es für dringend erforderlich, durch den Landwirtschaftsminister einen Bericht über die gegenwärtige Lage erstatten zu lassen,21 wozu ihm vor allem ein Vorgang aus der vergangenen Woche Veranlassung gab. Es handelte sich hier um die sofortige Erfüllung einer rückständigen Auflage von 350 t Fleisch, die vom Rheinland für Berlin geliefert werden müßten, was den Ausfall einer Fleischzuteilung für mindestens eine Woche22 bedinge. Die Stellungnahme des Ministerrats zu dem Gesamternährungskomplex geht dahin, daß es im Hinblick auf die Stimmung der Bevölkerung nicht weiter geduldet werden könne, Auflagen an andere Stellen zu entrichten, während im Rheinland selbst nicht einmal das Notwendigste zur Verteilung gelangen kann.23 Das gilt insbesondere auf dem Gebiet der Fett- und Fleischversorgung.24 Es müsse mit allem Nachdruck bei der Militärregierung darauf hingewiesen werden, daß mit Rücksicht auf die Betreuung der eigenen Bevölkerung die 100%ige Auflagenerfüllung nicht möglich sei, solange für die Bedarfsdeckung der Bevölkerung noch nicht einmal 10% zur Verfügung ständen. Minister Stübinger führt die Nichtverteilung von Fett darauf zurück, daß sowohl die Milch- als auch die Viehauflage von Baden-Baden geregelt würde. Es sei generell festzustellen, daß selbst die Länder, die aufgrund ihres Viehbestandes einen Überschuß an Milch hätten, keine Fettzuteilung hätten vornehmen können, da sie bevorzugt die Auflagen für Berlin, die Saar und z.T. für die Pfalz hätten erfüllen müssen. An sich sei die allgemeine Milchablieferung im Rheinland [nicht] gut.25 Er sei allerdings in Baden-Baden nicht recht verhandlungsfähig gewesen, da ihm die Unterlagen darüber, welche Mengen an Vieh und Milch das Gebiet aufbringen könne, gefehlt hätten. Im Februar müßten aber wieder 80 t über das Auflagenvermögen geliefert werden. Für den Monat März würden 557 t verlangt. In den letzten Monaten sei aber die Leistungsfähigkeit nicht über 500 t hinaus gegangen. Zwar sei die Milchablieferung durch verschärfte Maßnahmen um 8% gesteigert worden. Günstigstenfalls könnten der Bevölkerung 200 g Fett zugeteilt werden bei Berücksichtigung der Auflagen, wogegen der Bevölkerung des Saargebietes aber 500 g zugewiesen würden. Minister Stübinger bat, einen Beschluß zu fassen, wonach in Zukunft gegen die säumigen Milchablieferer mit folgenden Sanktionen vorgegangen werden soll:
- Entzug der Selbstversorgerberechtigung,
- Beschlagnahme der Kühe, evtl. Umstellung,
- bei krassen Fällen Verhaftung.
20Zuletzt 10. MRS am 17.1.1947, TOP K.
21Vgl. hierzu den politischen Lagebericht des Trierer RPräs vom 20.1.1947 (Best. 860 Nr. 3777, S. 87-99, zur Ernährungslage darin insbes. S. 91 f.) sowie die Rede des Vorsitzenden des Zentralausschusses für Ernährung auf der Landrätekonferenz in Neustadt am 31.3.1947 (Brommer, Quellen, S. 406-409). Zur Fett- und Fleischversorgung im Regierungsbezirk Koblenz siehe Best. 441 Nr. 44853.
22Handschr. verbessert aus: „4 Wochen”.
23Zur Lebensmittelverteilung 1946-1947 vgl. Best. 940 Nr. 122.
24Dazu insbes. Best. 860 Nr. 3803 und Nr. 1102 sowie Best. 940 Nr. 93, Nr. 95 und (ab 1948) Nr. 90.
25Die hier eingefügte Korrektur wurde bei der 13. MRS am 7.2.1947 nachträglich beschlossen.
Was die Pfalz anbelange, so seien dort die Fettschwierigkeiten nicht so groß wie hier.26 Die Milchablieferungszahlen lägen dort so hoch wie die Anforderungen der Militärregierung. Weit schwieriger sei dort die Kartoffelfrage. In der Hinsicht sei das Rheinland am besten in der ganzen französischen Zone versorgt. In die Pfalz (Ludwigshafen) wären bis jetzt drei Transportzüge geleitet worden.27 Weitere Transporte dürften aber auf Anweisung der Militärregierung nicht erfolgen. Minister Stübinger erwähnte ferner, daß er in Baden-Baden von Colonel Vincent28 sehr scharf angegriffen worden sei.29 In Rheinhessen müßten sofort alle Kartoffelbestände erfaßt werden, da es seinen Lieferungen in die Pfalz nicht nachgekommen sei. Es wurde in Baden-Baden ferner die Fleischauflage verhandelt, die derartig hoch ist, daß der Viehbestand im Laufe der kommenden Jahre vollständig erschöpft ist. Es sei Minister Stübinger aber in Baden-Baden aufgegeben worden, bis 1950 den Kuhbestand auf den Stand von 1938 zu bringen. Die Auflage sei nun auf Kleinvieh umgelegt worden. – Zur Frage der Rationen erklärte der Minister, daß vorläufig die bisherigen Rationssätze weiter bewilligt würden. Vielleicht könne auch im Februar eine Fettzuteilung erfolgen.
Ministerpräsident: Die Ausführungen des Ministers Stübinger sind m.E. unter zwei absolut verschiedenen Gesichtspunkten zu betrachten: einmal, daß seitens der Landwirtschaft geschieht, was geschehen kann, auf der anderen Seite, daß die Forderungen an die Landwirtschaft einer Nachprüfung unterzogen werden, ob sie im Gesamtrahmen der französischen Besatzungszone richtig sind oder nicht. Wenn wir wenigstens in etwa die notwendigen Verteilungen vornehmen wollen, müssen auch unsere Landwirte unter Druck gesetzt werden. Es ist dringend erforderlich, daß der Ministerrat in seiner nächsten Sitzung eine Anordnung beschließt, die auf die Stimmung der versorgungsberechtigten Bevölkerung wohltuend wirkt. Der Ministerpräsident kommt noch einmal auf die Unterredung mit Generaladministrator Laffon zurück, in der er darauf hingewiesen habe, daß die Grundlage der Verteilung in der französischen Zone nach seiner Auffassung nicht richtig sei, und zwar deshalb, weil der Minderwertigkeit des rheinischen Höhenviehs zu wenig Rechnung getragen werde. Es müsse auf jeden Fall erreicht werden, daß zuerst die eigene Bevölkerung und dann die anderen Länder versorgt würden. Diese Angelegenheit müsse der Herr Ernährungsminister erneut bei der Militärregierung nachdrücklich zum Vortrag bringen.30 Minister Dr. Süsterhenn greift die Ausführungen von Minister Stübinger auf und weist darauf hin, daß immer wieder über mangelnde Erfassung der Lebensmittel geklagt würde. Er schlägt vor, einen Presseartikel in die Öffentlichkeit zu dieser Sache zu bringen, ferner einen Sonderkommissar für die Erfassung zu bestellen, dem von Seiten des Innenministeriums alle Polizeikräfte zur Verfügung gestellt werden müßten, um die Erfassung auch bei den renitenten Landwirten durchzuführen.
Der Ministerrat stimmt einstimmig dem Vorschlag des Ministerpräsidenten zu, wonach in der nächsten Ministerratssitzung am 31.1.47 ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung verabschiedet werden soll, dessen Ausarbeitung den Ministern der Justiz und für Landwirtschaft und Ernährung übertragen wird. Minister Feller ist der Ansicht, daß auch die Parteien und Gewerkschaften dem Sonderkommissar bei der Erfassung helfen müßten, damit die Bevölkerung auf jeden Fall beruhigt wird.31
26Vgl die Protokolle der Sitzung des Ernährungs- und Versorgungsausschusses der BLV am 28.1. und 29.1.1947 (Brommer, Landesversammlung, S. 91 f.; LASp Best. H 13 Nr. 3, S. 121-123).
27Zur Situation speziell in der Pfalz vgl. 3. MRS am 4.12.1946, TOP D, und 30. MRS am 11.6.1947, TOP A.
28Vincent, Oberst(leutnant) der französischen Militärregierung und Chef der Ernährungsabteilung der Koblenzer Militärregierung (Brommer, Quellen, S. 66, S. 73, S. 107 f., S. 363, S. 449, S. 450 Anm. 7 und S. 492 Anm. 4). Vgl. Rohtenberger, Hungerjahre, S. 158.
29Das Verhältnis zu Ernährungsabteilung der Militärregierung gestaltete sich aufgrund der allgemeinen Versorgungsschwierigkeiten und der französischen Forderungen ausgesprochen schwierig. Einen Tiefpunkt erreichte es mit der Erklärung von Oberst Vincent Ende März 1947, dass er hinfort in keiner Weise mehr Unterstützung für Anliegen der deutschen Seite gewähren werde (Aktenvermerk vom 28.3.1947, in Best. 940 Nr. 112, S. 385 f.). Im Laufe des Jahres verbesserte sich das Verhältnis wieder (vgl. 29. MRS am 3.6.1947, TOP A, sowie die Gesprächsniederschriften in Best. 940 Nr. 112, S. 253-321).
30Ein entsprechendes Schreiben oder Protokoll konnte im Schriftverkehr des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung mit der Militärregierung nicht nachgewiesen werden. Die für die Militärregierung bestimmten Monatsberichte zur Ernährung sind erst ab August 1947 überliefert (Best. 940 Nr. 435; vgl. ebd. Nr. 691). Vgl. auch zwei Schreiben des Ernährungs- und Versorgungsausschusses der BLV vom 29.1.1947 und vom 1.2.1947 an das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (Brommer, Landesversammlung, S. 110-118) sowie die Erläuterung der katastrophalen Ernährungssituation, die Minister Stübinger in einer Rede am 19.2.1947 vor der BLV abgab (BVL Drucks. Nr. 9, S. 5-8; Separatdruck in Best. 940 Nr. 49, S. 419-420).
31Fortgang 12. MRS am 31.1.1947, TOP 1.
3. Stellungnahme zur Verfügung32 Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie in Speyer33
Ministerpräsident: Im Journal Officiel vom 17.1.47 Nr. 19434 ist obige Verordnung veröffentlicht. In dieser Verordnung, die ohne Mitwirkung von mir oder meinen Dienststellen erlassen worden ist, wird einmal die Errichtung einer Verwaltungsakademie in Speyer angeordnet und in einer Annexe befindet sich neben den Bestimmungen über Leitung und Verwaltung, Ausbildung und Arbeitsplan u.a. in Artikel 4 eine Bestimmung darüber, daß das Diplom der Verwaltungsakademie künftig Voraussetzung für die Anstellung im höheren Verwaltungsdienst sein soll. – Der Ministerpräsident schlägt vor, daß der Ministerrat in einer Eingabe an den Herrn Gouverneur darauf hinweisen müsse, daß die Herbeiführung einer Übereinstimmung dieser Anordnung mit den bisher gültigen Ausbildungsvorschriften und Einrichtungen, insbesondere auch der Verwaltungsschule in Cochem, dringend erforderlich sei.35 Dementsprechend wurde einstimmig beschlossen.36
4. Festsetzung der Dienstbezüge der Minister, Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß zur Zeit nur eine vorläufige Regelung getroffen, die endgültige Festsetzung aber der demnächstigen Landesregierung überlassen werden soll.37 Des weiteren hält er die Angleichung an die frühere preußische Besoldungsordnung, die bei der Beamtenbesoldung allgemein Anwendung findet, für zweckmäßig. Dabei werden im Hinblick auf die Aufgabengebiete der Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten für diese Zwischenstufen zwischen den früheren Staatssekretären und Ministerialdirektoren bzw. zwischen den Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten geschaffen. Demzufolge wurde der in der Anlage beigefügte Beschluß einstimmig gefaßt.38
32In Best. 860 Nr. 9601 irrtümlich: „Verfassung“.
33Vgl. Best. 860 Nr. 27-29, Nr. 1006, S. 3 und S. 275, Nr. 1011, Nr. 1153, Nr. 2165 und Nr. 4534, ferner Best. 930 Nr. 2730. Zu den Arbeiten am Gesetz siehe Best. 860 Nr. 4534. Das Gesetz über die Errichtung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wurde vom LT am 10.7.1950 beschlossen (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 2138 und S. 2230-2232; Protokoll der Beratungen des Kulturpolitischen Ausschusses vom 20.4.1950 in Best. 860 Nr. 4534, S. 757-766) und am 30.8.1950 ausgefertigt (GVBl. I 1950, S. 265). Zum Schriftwechsel des Rektorats der Akademie mit ORPräs Bögler vgl. LASp Best. H. 13 Nr. 24, S. 354 ff., ferner zur Verwaltungsakademie allg. ebd. Best. H 13 Nr. 262. Vgl. Mathy, Hochschulen, S. 386-390; Knipping, Umerziehung; Heinemann, Hochschuloffiziere, S. 191 f.; 25 Jahre Hochschule; Becker, Entwicklung; Morsay, Berufungspolitik; ders., Hochschule.
34Verfügung Nr. 194 vom 11.1.1947 (Journal Officiel 1947, S. 538-540). Die Landesregierung hatte erst durch diese Veröffentlichung von der Anordnung Kenntnis erhalten, wie der MinPräs mit Schreiben vom 30.1.1947 kritisierte (Best. 860 Nr. 1006, S. 275).
35Zur Verwaltungsschule Cochem vgl. Best. 860 Nr. 1150, Nr. 1192, Nr. 1197 und Nr. 1208, Best. 910 Nr. 2168, Bl. 36-38, Best. 700,145 Nr. 539-6, Best. 700,155 Nr. 19 und Best. 700,177 Nr. 724 sowie Dollwet, Verwaltungsschule. – Fortgang 95. MRS am 9.9.1948, TOP 14.
36Seine Bedenken formulierte der MinPräs mit Schreiben vom 30.1.1947 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 1006, S. 275 und S. 281). – Fortgang 12. MRS am 31.1.1947, TOP 3.
37Zuletzt 10. MRS am 17.1.1947, TOP E.
38Siehe oben Anm. 1, Anlage 1. Gemäß diesem Beschluss betrugen die jährlichen Gehälter des MinPräs RM 26.000,–, der Minister RM 24.000,–, der Ministerialdirektoren RM 22.000,–, der Ministerialdirigenten RM 18.000,–. An Dienstaufwandsentschädigungen standen dem MinPräs RM 15.000,–, den Ministern je RM 9.000,– und den Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten die gleichen wie den Regierungspräsidenten zu. Punkt 3 betraf den Wohnungsgeldzuschuss, der sich nach der Tarifklasse richtete: „Der Ministerpräsident erhält keinen Wohnungsgeldzuschuß, dafür wird ihm die Dienstwohnung Eichendorffstr. 28 einschließlich Strom, Brand und Wasser gestellt. Da durch diese Regelung die Ministerialdirektoren unter der bisherigen Besoldung des Oberregierungspräsidenten in Neustadt und des Präsidenten des Rechnungshofes von Rheinland-Pfalz ständen, wird der Ministerpräsident gebeten, beiden Herren nahe zu legen, dass sie sich mit dem um RM 2.000,– geringeren Gehalt der Ministerialdirektoren zufrieden geben, daneben aber ihre bisherige Dienstaufwandsentschädigung erhalten sollen.” – Fortgang 33. MRS am 22.7.1947, TOP 4.
5. Erlass von Landesverordnungen39
Nach eingehenden Beratungen wurden folgende Landesverordnungen einstimmig beschlossen:
- Landesverordnung über die Errichtung eines Landesversicherungsamtes,40
- Landesverordnung über das Verfahren in der Sozialversicherung und die Wiedereinrichtung von Spruchkammern bei den Oberversicherungsämtern,41
- Landesverordnung über die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der sozialen Krankenversicherung,42
- Landesverordnung über Vereinfachung und Vereinheitlichung des Leistungs- und Beitragsrechts in der Krankenversicherung,43
- Landesverordnung über die Einbeziehung der Arbeiter und Angestellten der Dachschiefer-Industrie in die knappschaftliche Versicherung,44
- Landesverordnung über die Zusatzversicherung in der Krankenversicherung der Rentner,45
- Landesverordnung über eine Änderung des Mutterschutzgesetzes im Verhältnis zur sozialen Krankenversicherung,46
- Landesverordnung über Maßregelung von Ehrenbeamten und von Gliedern kommunaler Körperschaften.47
6. Errichtung eines Gebäudes für die Landesversammlung von Rheinland-Pfalz48
Dieser Punkt wurde abgesetzt, um den Ministern Gelegenheit zu geben, nach Eintritt von Tauwetter das vorgeschlagene Projekt am alten Schloß und den Plan bezgl. des Lesevereins an Ort und Stelle zu besichtigen.
39Arbeitsminister Röhle hatte diese Landesverordnungen allen Regierungsmitgliedern um den 25.1.1947 zukommen lassen (Durchschläge mit undatiertem Anschreiben und Eingangsstempel des Ministers der Justiz vom 25.1.1947 in Best. 900 Nr. 12). Die Entwürfe Nr. 1-6 gründen sich jeweils auf Entwürfe von Präsidialerlassen, die der damalige PräsDir Röhle am 26.11.1946 dem damaligen OPräs Boden vorgelegt hatte, der dazu am 2.12.1946 verfügte: „Zurückstellen fürs Land” ( Best. 700,155 Nr. 16, S. 17; vgl. Brommer, Landesregierung, S. 516 f.). Alle nachfolgend beschlossenen Landesverordnungen waren vom Staatsministerium mit Schreiben vom 3.2.1947 dem GenGouv zur Genehmigung vorgelegt worden (Best. 860 Nr. 1082, S. 5-8). Da sie nicht im GVBl. I der Jahre 1947-1950 nachweisbar sind, wurden sie offenbar nicht in Kraft gesetzt.
40Frühere Fassung als „Präsidialerlass“ des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in Best. 700,155, Nr. 16, S. 19; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 659.
41Frühere Fassung als „Präsidialerlass“ des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in 700,155, Nr. 16, S. 21-23; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 665-667. Zu den Entwurfsarbeiten Best. 930 Nr. 14240; zu den Spruchbehörden vgl. Best. 930 Nr. 14573; zu den Oberversicherungsämtern vgl. die Entwürfe zu einer „Landesverfügung über die Behörden der Sozialversicherung“ vom März-September 1947, die dann in eine Verwaltungsverfügung (vom 15.9.1947) zur Zusammenlegung der bestehenden Oberversicherungsämter Koblenz, Montabaur und Trier in einem einzigen Oberversicherungsamt Koblenz umgewandelt wurde (Best. 930 Nr. 14655). – Vgl. 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1, Punkt 7.
42Frühere Fassung als „Präsidialerlass“ des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in Best. 700,155, Nr. 16, S. 25-27; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 661-663. Zu den Arbeiten am „Gesetz zur Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung“ ab September 1947 vgl. die TO der LT-Sitzung am 30.9.1947 und dazu die 45. MRS am 29.9.1947, TOP 1/7 sowie Best. 860 Nr. 4031 und Best. 930 Nr. 4590. Zum Gesamtzusammenhang Hudemann, Sozialpolitik, S. 290-298.
43Frühere Fassung als „Präsidialerlass“ des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in Best. 700,155 Nr. 16, S. 29-33; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 649-655.
44Frühere Fassung als „Präsidialerlass“ des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in Best. 700,155 Nr. 16, S. 35; korrigierter Entwurf einer Lvfg. über die knappschaftliche Versicherungspflicht vom Dezember 1946/Januar 1947 in Best. 930 Nr. 4652; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 645. Vgl. Best. 930 Nr. 4652 und (ab 1948) Nr. 4651 sowie (für die Überlieferung ab Juni 1947) Best. 950 Nr. 11328.
45Frühere Fassung als Präsidialerlass des OPräs von Rheinland-Hessen-Nassau in Best. 700,155 Nr. 16, S. 37; Best. 930 Nr. 14240; französische Fassung in Best. 860 Nr. 1083, S. 643. Die im GVBl. I 1948, S. 373 veröffentlichte LVO über die Krankenversicherung der Rentner vom 8.10.1948 erwähnt diese LVO nicht; sie setzt vielmehr unverändert die Zusatzversicherung nach § 13 der VO vom 4.11.1941 (RGBl. I, S. 689) voraus; im Übrigen regelt sie darüber hinaus gehende Belange.
46Die französische Übersetzung des Entwurfs: Best. 860 Nr. 1083, S. 657. Zur Durchführung des Mutterschutzgesetzes siehe Best. 930 Nr. 6841.
47Best. 860 Nr. 1083, S. 623-624 (weitere Durchschläge ebd., S. 631-638, in Best. 880 Nr. 1622 sowie in Best. 900 Nr. 12). Vgl. die redigierte Vorlage in Best. 880 Nr. 1622. Die Vorlage war mit Schreiben vom 18.12.1946 der Militärregierung zugeleitet worden (ebd.).
48Zuletzt 10. MRS am 17.1.1947, TOP A. – Fortgang 62. MRS am 5.2.1948, TOP D.