1947 Protokollübersicht2026-03-30T15:58:03+02:00
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15. Ministerratssitzung 12.2.1947

15. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.2.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick
  • unbekannt LG-Direktor Dr. Hermans 2
  • unbekannt LG-Direktor Dr. Rotberg

Es fehlten die Minister Röhle und Junglas.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
  • 2. Landesverordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen
    • A Verpflegung der am Wiederaufbau der Stadt Mainz beschäftigten Arbeiter
    • B Erste Reparationsleistung
    • C Landesverordnung über Ausfallbürgschaften
  • 3. Landesverordnung über die politische Bereinigung

1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege

In Erfüllung des gestern dem Herrn Justizminister erteilten Auftrages 3 legt er zum § 11 der Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege einen Ergänzungsvorschlag vor, der die einstimmige Annahme des Ministerrates findet. Absatz 2 und 3 des § 11 lauten demnach wie folgt:

„(2) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 2 der Strafprozeßordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen kann, so ist das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn die Erhebung der Klage infolge der in Abs. 1 bezeichneten Einflüsse erfolgt ist und daß der Täter nicht unehrenhaft, insbesondere nicht aus Eigennutz oder anderen niedrigen Beweggründen gehandelt hat.

(3) Eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten findet nicht statt, wenn lediglich auf Haft oder Geldstrafe bis zu RM 150.– erkannt worden ist.“ 4

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 127-137, Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 73-85 sowie Best. 700,177 Nr. 654, S. 54-60. Anlagen: 1. LVO zur Ergänzung der VO über die Bewilligung von Zahlungsfristen vom 12.2.1947 (Best. 860, Nr. 9601; zweifach in Best. 700,155 Nr. 62, S. 113 und 123-125); 2. LVO über Ausfall-Bürgschaften vom 12.2.1946 (ebd. S. 121); 3. Auszüge aus den §§ 2, 11 und 12 der in der Sitzung behandelten LVO zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (ebd. S. 115-119).
2Hubert Hermans (1903-1989), Studium der Rechtswissenschaft in Köln, 1930 Erste Staatsprüfung, 1931-1934 Gerichtsreferendar in Brühl und Köln, 1934 Große Staatsprü-fung, 1935-1944 Gerichtsassessor (Hilfsrichter), zuletzt in Koblenz, dort ab 1944 LG-Rat und Richter am Sondergericht; vor 1933 Zentrumspartei, nach 1945 vorübergehende Tätigkeit als Bgm, danach als Richter erneut im Dienst, 1946-1947 LG-Direktor beim Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau, 1947-1948 ständiger Vertreter des Justizministers, 1948-1952 Leiter der Rechts- und Gesetzgebungsabteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, 1952-1971 Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund (ab 1963 als Staatssekretär); CDU, MdBLV, MdL 1.WP, 2. WP: nur am 18.5.1951 (Mandatsniederlegung), 1949 MdPR, 1973-1975 Mitglied der Enquete-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (Best. 860P Nr. 10781, Bd. 1-8; Best. 860Z […]
1947, Februar 47|

16. Ministerratssitzung 19.2.1947

16. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 19.2.19471

Anwesend:
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

MinPräs. Dr. Boden fehlte infolge Erkrankung.

Tagesordnung
  • 1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
  • 2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
  • 3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)

1Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 87-89; Best. 700,155 Nr. 62, S. 151-153; 700,177 Nr. 654, S. 52-53. Anlagen: 1. LVO über die Durchführung der Sozialversicherung bei Bezug von Lohnausfallunterstützung (Best. 860 Nr. 4535, S. 91-93; sechsfach in Best. 700,155 Nr. 62, S. 139-150); 2. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (ebd., S. 155-171).

1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank

Zu Punkt 1. 2 sprach Minister Dr. Haberer einleitende Worte. Die nä-heren Erläuterungen gab Ministerialdirigent Dr. Bieroth. Er ging von dem Gedanken aus, daß auf dem Sektor der Privatbanken bereits seit einem Jahre die Zentralisierung betrieben worden sei. Zum Zwecke einer besseren regionalen Kreditverteilung sollten daher auch die Reichsbankanstalten dezentralisiert und in eine Landeszentralbank zusammengefaßt werden. Die Militärregierung habe sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, daß die Reichsbank eine eigene Behörde sei, also nicht dem Finanzministerium zu unterstellen sei. Hiergegen habe man sich aber gewehrt und erklärt, daß in Anbetracht der schwierigen Finanzprobleme die Finanzministerien der einzelnen Länder engstens zusammenarbeiten müßten. Der neue Gesetzesentwurf sei praktisch das alte Reichsbankgesetz mit einigen Abänderungen. Der Sitz der neuen Landeszentralbank müsse am Sitz der Regierung sein, vorläufig aber in Kaiserslautern, weil Kaiserslautern die Hauptstelle war und dort auch die Übernahme der Aktiva und Passiva erfolgen würde. Zum Generaldirektor der Landeszentralbank für Rheinland-Pfalz ist der derzeitige Referent bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone in Speyer, Reichsbankdirektor Wilz 3, vorgeschlagen, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sein soll, zum stellvertretenden Generaldirektor der derzeitige Leiter der Reichsbanknebenstelle in Koblenz, Reichsbankdirektor Scheuerl 4. Es wird beantragt, die Amtsdauer auf den 30.6.47 festzusetzen. Der Verwaltungsrat 5 setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, der Arbeiter und Angestellten, der Privatbanken, der öffentlichrechtlichen Banken und der Kreditgenossenschaften. Sämtliche Herren müssen von den zuständigen Ministern noch vorgeschlagen werden. Als Vertreter der Privatbanken wurde Direktor Schwedler von der Dresdner Bank in Ludwigshafen vorgeschlagen. Der Name seines Vertreters, eines Herrn aus Mainz, wurde noch offen gelassen.

Das Kapital beträgt 20 Millionen RM, wovon die Landeshauptkassen in Koblenz und Neustadt je 10 Millionen RM aufbringen müssen. Die Aufgaben und der Geschäftskreis sind dieselben wie bei der Reichsbank, nur wird neuerdings die Beschränkung eingeführt, daß die Reichsbahn und die Reichspost keinen Kredit erlangen können ohne Zustimmung des Finanzministers. Es […]

1947, Februar 47|

17. Ministerratssitzung 21.2.1947

17. Ministerratssitzung am Freitag, den 21.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Ministerialdirektor Dr. Rick

Es fehlten der erkrankte MinPräs Dr. Boden und Minister Stübinger.

Tagesordnung
  • 1. Landeszentralbankgesetz
  • 2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 3. Protokollberichtigung zur Ministerratssitzung am 19.2.47
  • 4. Politische Belastung leitender Beamter

1Das Stück fehlt in der Sammlung in Best. 860 Nr. 9601. Durchschläge in ebd. Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 95-97, Best. 700,177 Nr. 654, S. 50-51, und Best. 700,155 Nr. 62, S. 173-175.

1. Landeszentralbankgesetz

Minister Steffan eröffnete die Sitzung. Es handelte sich um die Fortsetzung der vorgestern abgebrochenen Besprechung über das Bankgesetz 2.

Minister Dr. Haberer: Da es sich lediglich um eine Formsache handelt und morgen der Verwaltungsrat bereits zusammentritt, soll das Gesetz heute verabschiedet werden.

Minister Feller schlägt vor, einige Gewerkschaften in den Vorstand zu beordern, da die Vertreter der Gewerkschaften doch die berufenen Leute wären, um die Rechtsverhältnisse der Bankbeamten und -angestellten zu klären.

Minister Dr. Haberer: Im Vorstand dürfen nur Fachleute vertreten sein, keine sonstigen Körperschaften.

Minister Steffan: Solange das Koalitionsrecht gewährleistet ist, solange hat der Arbeitnehmer als die für ihn zuständige Einrichtung die Gewerkschaft hinter sich.

Minister Feller: Die Gewerkschaften sollen nicht nur pro forma vertreten sein, sondern materiell mitbestimmend sein.

Minister Röhle ist ebenfalls der Auffassung, daß die Gewerkschaften in allen Körperschaften mit vertreten sein müssen. Er kann in diesem Falle Minister Feller aber nicht beipflichten, da nach seinen Informationen die Bankbeamten und -angestellten noch nicht organisiert sind und für Unorganisierte tritt er nicht ein. Sobald die Bankbeamten organisiert seien, könne man immer noch für das Mitbestimmungsrecht der Beamten eintreten.

Minister Feller: Es gibt zwar noch keine Gewerkschaft der Bankbeamten, aber ich weiß, daß sie doch zum Teil schon gewerkschaftlich erfaßt sind.

Minister Steffan: Wenn die Organisation der Bankbeamten erfolgt ist, ist der Ministerrat bereit, zu dieser Frage noch einmal Stellung zu nehmen. Eine vorzeitige Beorderung von Gewerkschaften in den Vorstand könne lediglich die Haltung der Beamten und Angestellten der Bank dahin beeinflussen, von einer gewerkschaftlichen Organisation überhaupt ganz abzusehen.

Die Gesetzesvorlage über die Errichtung einer Landeszentralbank wurde vom Ministerrat einstimmig genehmigt und verabschiedet 3.

2Zuletzt 16. MRS am 19.2.1947, TOP 1.
3Fortgang 41. MRS am 5.9.1947, TOP 2.

2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Feller verlas die Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues im Lande Rheinland-Pfalz 4.

Minister Dr. Haberer: Als Wirtschafts- und Finanzminister muß ich mir unter allen Umständen eine Prüfung dieser Verordnung vorbehalten, ehe ich endgültig dazu Stellung nehme, da mir weitgehende Überschneidungen mit den Aufgabengebieten anderer Ministerien vorzuliegen scheinen. […]

1947, Februar 47|

18. Ministerratssitzung 25.2.1947

18. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.2.19471

Anwesend:
  • Minister Steffan
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Präsidialdirektor Dr. Rick

Es fehlte der erkrankte MinPräs Dr. Boden.

Tagesordnung
  • 1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung
  • 2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein
  • 3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
  • 4. Kraftwagen für die Minister
  • 5. Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt 2

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 8186, Nr. 9601 (korr.), Nr. 4535, S. 99-103 sowie Best. 700,177 Nr. 654, S. 47-49; frühere Fassung als Ausfertigung in Best. 700,155 Nr. 62, S. 179-185.
2Laut Schreiben des MinPräs vom 28.2.1947 hatte sich der Ministerrat in dieser Sitzung auch mit der Rückgliederung der Gemeinde Kirrberg in den Kreis Homburg befasst, die Angelegenheit aber zurückgestellt, weil es sich dabei um eine Änderung der Landesgrenzen handele, deren Erörterung „zur Zeit untunlich“ sei (Best. 860 Nr. 2066, S. 11). – Fortgang 69. MRS am 2.4.1948, TOP F.

1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung

Minister Dr. Lotz verlas ein Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 12.2.47 über die Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung, wonach jeder Lehrer, der Mitglied der Partei war, auch wenn er von der Bereinigungskommission der Provinz gehalten oder von einer Maßnahme irgend welcher Art betroffen wurde, nicht mehr unter die Nutznießung des Beamtenstatuts fallen solle 3. Es wurde beschlossen, den Betroffenen hiervon Kenntnis zu geben und den weiteren Verlauf der Angelegenheit abzuwarten 4.

2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein

Minister Dr. Haberer nahm Stellung zu der Frage, ob neben der Fähre noch eine Strassenbrücke über den Rhein gebaut werden solle. Ein endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt, da der Wirtschafts- und Finanzminister zunächst mit der Militärregierung sprechen wollte 5.

3Vgl. Möhler, Entnazifizierung, S. 112 f.
4Zur Entnazifizierung im Bereich der Kultusverwaltung vgl. Best. 910 Nr. 2168, für die Volksschulen und höheren Schulen ebd. Nr. 4245-4246, Nr. 4249, Nr. 4268-4271, Nr. 4301, Nr. 4403 und Nr. 8198.
5Die entsprechende Überlieferung im Bestand Wirtschaftsministerium beginnt 1947 mit dem Projekt der Errichtung einer Rheinbrücke zwischen Neuwied und Weißenthurm (Best. 950 Nr. 4869). Zum Fährbetrieb auf Rhein und Mosel vgl. ebd. Nr. 4844 und Nr. 4327. – Fortgang in Sachen ‚Brückenbau‘ 19. MRS am 12.3.1947, TOP 1.

3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues

Minister Dr. Süsterhenn griff die in der letzten Sitzung abgebrochene Verhandlung über die Landesverordnung des Ministeriums für Wiederaufbau […]

1947, Februar 47|

19. Ministerratssitzung 12.3.1947

19. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlte Minister Röhle.

Tagesordnung
  • A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz
  • B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei
  • 1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten
  • 2. Bürobeschaffung für die Ministerien
  • 3. Landesverordnung zur Sicherung der Ernährung
  • 4. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts im Strafrecht
  • 5. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
  • 6. Landesverordnung über die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz
  • 7. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes für Rheinland-Pfalz
  • 8. Verschiedenes

1Durchschlag in Best. 700,155 Nr. 62, S. 193-201, in Best. 860 Nr. 9601 (fast unleserlich), in Nr. 8186, in Nr. 4535, S. 105-113 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 42-46. Anlage: TO (Best. 860 Nr. 8186 sowie in Best. 700,155 Nr. 62, S. 177).

A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz 2

Ministerpräsident Dr. Boden eröffnete die Sitzung und unterrichtete das Kabinett von seiner bevorstehenden Reise in die Pfalz, die er angesichts der ständig vorgetragenen Wünsche der Pfälzer möglichst schnell unternehmen wolle 3.

B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei

Minister Steffan berichtete alsdann über ein bevorstehendes Gesetz über die Verstaatlichung der Polizei, das er aufgrund von Vorschlä-gen seitens der Sûreté ausgearbeitet habe 4. Es wurde alsdann in die Tagesordnung eingetreten.

2Zuletzt 12. MRS am 31.1.1947, TOP A.
3Fortgang 22. MRS am 3.4.1947, TOP 1.
4Noch 1946 hatte die Militärregierung angeordnet, dass die Polizei im Rahmen ihrer Neuauflage dezentralisiert und in kommunaler Verantwortung geführt werden sollte (Best. 860 Nr. 1230, S. 13 f.; vgl. ebd., S. 15-33); eine dezentrale Struktur wurde noch 1950 von ihr gefordert (ebd., S. 191). Die LVO wurde am 14.5.1947 ausgefertigt (GVBl. I 1947, S. 142). Vgl. Best. 860 Nr. 1230 sowie Best. 880 Nr. 1706, Nr. 1772-1776 und Nr. 7503, sowie Brommer, Landesregierung, S. 533 f. Zu sich daraus ergebenden Problemen vgl. Best. 880 Nr. 1772 (Ablehnung der Verstaatlichung der Polizei durch die Stadt Oppenheim). Auf Antrag der CDU vom 10.10.1947 (LT RLP 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 99) wurde im LT-Hauptausschuss (Sitzung vom 19.1.1948) beschlossen, dass in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern die Polizei als Auftragsverwaltung den Lokalbehörden rückübertragen werden sollte (Best. 880 Nr. 2528). Zu den damit zusammenhängenden Arbeiten an einem Landespolizeiverwaltungsgesetz vgl. 58. MRS am 17.12.1947, TOP A/6. – Fortgang 24. MRS am 18.4.1947, TOP 2.

1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten 5

Hier liegen drei Anträge vor, und zwar für […]

1947, März 47|

20. Ministerratssitzung 18.3.1947

20. Ministerratssitzung am Dienstag, den 18.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlte Minister Feller.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes
  • 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
  • 3. Geschäftsordnung für die Landesregierung
  • 4. Organisationsfragen der einzelnen Ministerien
  • 5. Verschiedenes (Autos für die Minister; Lotterie zugunsten der zerstörten Gebiete des Landes; Zweckverband für den Wiederaufbau der Stadt Mainz)

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 8186 und Nr. 4535, S. 115-121, ferner in Best. 700,155 Nr. 62, S. 203-209 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 34-37. Anlagen: 1. TO (Best. 700,155 Nr. 62, S. 189 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 33); 2. Beschluss betr. den „Zweckverband für den Wiederaufbau der Stadt Mainz“ (Best. 700,155 Nr. 62, S. 191 und Best. 700,177 Nr. 654, S. 38); 3. Verbandssatzung (undat.) (Best. 700,177 Nr. 654 S. 39-41).

1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes 2

Die beiden bisher bestehenden Oberrechnungskammern sollen zusammengefaßt werden in einem Rechnungshof von Rheinland-Pfalz mit dem vorläufigen Sitz in Speyer. Dieser Zusammenschluß hat seinen Niederschlag gefunden in der Verordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes, auf deren baldige Verabschiedung durch den Ministerrat die Militärregierung größten Wert legt 3. Der Chef des Rechnungshofes soll nicht den Ministern, sondern dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt werden, wodurch die Vollmachten der Minister aber in keiner Weise beschnitten werden sollen. Mit Ausnahme aller Einrichtungen und Anstalten der Sozialversicherung und der Sparkassenverbände unterstehen in Zukunft alle Körperschaften der Kontrolle des Rechnungshofs. Der Ministerrat hat aber die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu genehmigen. Nicht geprüft werden ferner die kirchlichen Einrichtungen. Minister Röhle legt Wert darauf, daß die Einrichtungen der Arbeitsverwaltung ebenfalls unter die Kontrolle des Rechnungshofs fallen. Der Ministerrat befaßte sich eingehend mit dieser Verordnung, die einstimmig angenommen wurde 4.

2Zuletzt 19. MRS am 12.3.1947, TOP 7 (vertagt). Vorlage in Best. 900 Nr. 12 (Durchschlag). Vgl. den Entwurf mit Begründung, den der Präsident des Beratenden Finanzausschusses, Dr. Oeftering, am 24.1.1947 im Anschluss an eine Unterredung mit dem MinPräs (am 14.1.1947) übersandte (Best. 860 Nr. 1084, S. 743 und S. 725-733). Der MinPräs wollte diesen Entwurf, wie er Oeftering am 4.2.1947 mitteilte, mit geringfügigen Abänderungen dem Ministerrat vorlegen (ebd., S. 737-741). Neben diesem Speyerer Entwurf gab es noch eine (undatierte) als „Koblenzer Entwurf” bezeichnete Fassung der Landesrechnungskammer Koblenz (ebd., S. 717-719). Vgl. die Bezugnahme darauf in einer undatierten internen Stellungnahme zu dem von Oeftering vorgelegten Entwurf (ebd. S. 739-741) sowie Brommer, Landesregierung, S. 531 f. Allgemein Dickertmann, Landesrechnungshof; Gilles/Otto/Pirker/Weinert, Tradition; Fisch, Einflüsse; Amos, Finanzausschuß
3Zuletzt 19. […]
1947, März 47|

21. Ministerratssitzung 25.3.1947

21. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.3.19471

Anwesend:
  • Ministerpräsident Dr. Boden
  • Minister Feller
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Dr. Süsterhenn, Steffan

Es fehlten die Minister Dr. Haberer, Junglas, Stübinger.

Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung
  • 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz

Die Kabinettssitzung wurde zu dem Zweck einberufen, um erneut über das Wahlgesetz und das Bereinigungsgesetz zu verhandeln, da die Militärregierung zu beiden Punkten wesentliche Abänderungsvorschläge unterbreitet hat. Aus dem gleichen Grunde wurden anschließend die Fraktionsvorsitzenden hinzugezogen, um auch in diesem Rahmen die beiden Gesetze zu besprechen. 2

1Ausfertigung (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 9601; Durchschlag („gez. Dr. Boden“) in Best. 860 Nr. 8186 und in Nr. 4535, S. 123-127, in Best. 700,155 Nr. 62, S. 219-223 und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 30-32. Anlage: LVO über die Wahl zum ersten LT und den Volksentscheid über die Verfassung (Best. 700,155 Nr. 62, S. 211-217).
2Fraktionsvorsitzende der in der BLV vertretenen Parteien waren: Peter Altmeier (CDU), Hans Hoffmann (SPD), Herbert Müller (KPD), Fritz Neumayer (SV/LP) (Mehl-Lippert/Peckhaus, Abgeordnete, S. 37-39). Laut Protokollvermerk zum Schluß der Sitzung hat anschließend „die Beratung mit den Parteiführern“ stattgefunden. Eine Niederschrift dieser Beratung konnte nicht nachgewiesen werden. Vgl. Best. 663,3 Nr. 8-9.

1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung 3

Dem Verfassungsausschuß sind zwei Entwürfe vorgelegt worden 4. Dieser hat dann durch eine sog. Redaktionskommission eine Beratung vorgenommen und einen dritten, den sog. gelben Entwurf angefertigt. Von der Militärregierung wurde ebenfalls ein Entwurf vorgelegt, der grundsätzlich den ersten Vorschlag respektierte, aber wesentliche Änderungen, insbesondere durch die Einschaltung des Mehrheitsprinzips, vorsah. Dieser Vorschlag wurde von dem Verfassungsausschuß in Kreuznach von den Parteien abgelehnt, während der gelbe Entwurf anerkannt wurde 5. Dieser Vorschlag wurde dem Gouverneur unter Zuziehung der Parteiführer zugeleitet, der sich eine Stellungnahme bis zu seiner Rückkehr aus Baden-Baden vorbehielt. Im großen und ganzen wurde später der gelbe Entwurf als Grundlage zum Wahlgesetz akzeptiert 6 mit zwei wesentlichen Änderungen, und zwar:

1.) in § 3 die spezifizierte Aufteilung auf die einzelnen Wahlbezirke,

2.) [in § 11] die Vorschrift über die Bestimmung eines Nachfolgers für einen ausscheidenden Abgeordneten. Im Gegensatz zu den Wünschen der CDU und der SPD kommt ferner in § 2 die Festlegung eines neuen Termins für die Wahlberechtigung in Betracht, wonach wahlberechtigt alle deutschen Staatsangehörigen sind, die am 1.1.47 das 21. Lebensjahr vollendet und am 1.1.47 ihren Wohnsitz seit einem Jahr im Lande Rheinland-Pfalz haben.

In § 3 des gelben Entwurfs ist vorgesehen, daß die Zahl der Abgeordneten beweglich sein soll. Sie soll sich nach der Zahl der Beteiligten richten. Dagegen wünscht […]

1947, März 47|

22. Ministerratssitzung 3.4.1947

22. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 3.4.19471

Anwesend:
  • Minister Dr. Boden, Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung: 2
  • 1. Raum- und Organisationsfragen der Ministerien
  • 2. Landesverordnungen (1. Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts; 2. Landesverordnung über Sonn- und Feiertage und ihren Schutz in Rheinland-Pfalz; 3. Landesverordnung über Eintritt in den Ruhestand bei den richterlichen Beamten; 4. Landesverordnung über Rückerstattung öffentlicher Unterstützungen an die Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten)
  • 3. Verschiedenes (1. Aufwandsentschädigung für Beamte und Angestellte der Ministerien; 2. Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln; 3. Bezahlung der Fahrgelder für Kriegsversehrte nach Bretzenheim; 4. Bezahlung der Gehälter für die Angestellten der Bereinigungskommission; 5. Einnahmensverluste für Weinhändler)

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601 (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“), Nr. 8186, Nr. 4535, S. 129-133, Best. 700,155 Nr. 62, S. 227-231 (ohne Zeichnung) und in Best. 700,177 Nr. 654, S. 27-29. Anlage: TO in Best. 700,155 Nr. 62, S. 225.
2Die vorgegebene TO enthielt nur TOP 1 und TOP 2. Unter TOP 2 waren außer den in der Kabinettssitzung behandelten und beschlossenen Verordnungen noch weiterhin aufgeführt: LVO über die Verstaatlichung der Polizei (vgl. 24. MRS am 18.4.1947, TOP 2) und LVO über Vereinheitlichung des Verwaltungsrechts betr. die Betreuung der Kriegsopfer (vgl. 28. MRS am 29.5.1947, TOP 2).

1. Raum- und Organisationsfragen der Ministerien

a) zur Raumfrage 3: Der Ministerpräsident beabsichtigt, bei der endgültigen Zusammenstellung das Staatsministerium, Innenministerium und Finanzministerium in einem Hause unterzubringen, und zwar im alten Oberpräsidium am Rhein. Minister Dr. Haberer macht den Vorschlag, mit dem Landwirtschaftsministerium zusammenzuziehen, und zwar in den vierten Stock des Hochhauses, der ausreiche für beide Ministerien 4. – Das Arbeitsministerium soll nach Verschmelzung der Landesarbeitsämter Rheinland und Pfalz 5 in der Krankenkasse untergebracht werden. – Das Kultusministerium sowie das Wohlfahrtsministerium sollen im Hause verbleiben. – Das Justizministerium soll im Gallusbau untergebracht werden. Die Frage, ob die Herren Minister mit ihren nächsten Mitarbeitern am Sitze des Ministerpräsidenten konzentriert werden sollten, wurde verneint, vielmehr ihr Verbleiben bei ihren Ministerien für ratsam gehalten. Es sollen aber in der nächsten Kabinettssitzung Vorschläge für die Festlegung von bestimmten Tagen gemacht werden, an denen die Minister ständig anwesend sein werden 6.

b) Organisationsfragen 7:

1. Äußere Organisation: Sämtliche Minister führen Klage darüber, daß die Militärregierung zu stark in die Befugnisse der einzelnen Ministerien eingreifen würde, obwohl von Seiten der Militärregierung immer wieder betont worden sei, daß die deutsche Verwaltung selbständig sein müsse. In jedem Falle unterstehen die Herren Minister lediglich den Anweisungen der Leiter der entsprechenden vorgesetzten französischen Dienststellen und nicht deren nachgeordneten Stellen. Anschließend […]

1947, April 47|

23. Ministerratssitzung 15.4.1947

23. Ministerratssitzung am Dienstag, den 15.4.19471

Anwesend:
  • Minister Dr. Boden, Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung
  • 1. Rundfunkrede des Ministers Feller
  • 2. Entnazifizierungsgesetz
  • 3. Maschinenaktion
  • 4. Zuleitung von Protokollauszügen

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601 (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“), Nr. 4535, S. 129-153, Nr. 8186, in Best. 700,155 Nr. 62, S. 227-251 (ungez.) und Best. 700,177 Nr. 654, S. 17-26.

1. Rundfunkrede des Ministers Feller

Minister Dr. Haberer ergriff das Wort und nahm Stellung zu einer Rundfunkrede, die Minister Feller am 10.4.47 im Radio Koblenz über die Verfassung von Rheinland-Pfalz gehalten hat 2:

Am 10. April hielt Herr Minister Feller am Rundfunk einen Vortrag über das Verfassungswerk. Ich will Herrn Feller das Recht nicht bestreiten, zu den Verfassungsfragen im Sinne seiner Partei öffentlich das Wort zu nehmen 3; es liegt mir auch fern, hier auf die sachliche Seite der Verfassungsprobleme einzugehen, denn diese Probleme zu lösen ist nicht Aufgabe des Ministerrates. Was mich veranlaßt, hier vor Ihnen eine Erklärung abzugeben, ist vielmehr die Art und der Ton der Kritik, die Herr Minister Feller an den Persönlichkeiten übt, die verantwortlich zeichnen für den Verfassungsentwurf, der der Beratenden Landesversammlung vorgelegt wurde. Mitglieder der Kommission zur Erstellung eines Entwurfs waren: Dr. Süsterhenn, Dr. Biesten 4 und Dr. Haberer. Diese drei Mitglieder gehören der CDU an. Es waren weiterhin beteiligt die Herren Röhle und Dr. Kemmeter 5 von der SPD und Dr. Hofer 6 von der kommunistischen Partei. Herr Minister Feller möge sich von seinem Parteigenossen Dr. Hofer darüber unterrichten lassen, in welchem Geiste und mit welchem einheitlichen Schaffenswillen, von dem alle Mitglieder der Kommission erfaßt waren, gearbeitet wurde, um eine brauchbare, dem Land und Volk entsprechende Verfassungsgrundlage vorzubereiten 7. Es erscheint notwendig, diese harmonische Zusammenarbeit trotz der unzweifelhaft vorhandenen und auch offen ausgesprochenen Auffassungsunterschiede hervorzuheben: denn ich glaube annehmen zu dürfen, daß die Kritik des Herrn Minister Feller nicht nur mich, nicht nur die Kommissionsmitglieder der CDU, sondern in gleicher Weise auch die Herren der anderen Parteien außerordentlich bis zur Empfindung der persönlichen Beleidigung frappiert hat. Von den Männern, die Herr Minister Feller in seiner Ansprache glossiert mit den Worten Heines: „Ich kenne das Wort, ich kenne den Text, ich kenne auch die Verfasser“ sind drei Mitglieder dieses Kabinetts. Die Herren Dr. Süsterhenn, Röhle und ich. Dieses Kabinett hat sich Kameradschaftlichkeit gelobt, die doch das Versprechen umschließt, auch dort ritterlich zu sein, wo Meinungsverschiedenheiten zu Tage treten. Wenn ein im politischen Kampf so erfahrener Mann wie Herr Minister Steffan diese Kameradschaft fordert und selbst gelobt, so […]

1947, April 47|

24. Ministerratssitzung 18.4.1947

24. Ministerratssitzung am Freitag, den 18.4.19471

Anwesend:
  • Minister Dr. Boden, Feller
  • Minister Dr. Haberer
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Röhle
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
Tagesordnung
  • 1. Landesverordnung über Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft
  • 2. Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei
  • 3. Landesverordnung über die Änderung des Säumniszuschlages
  • 4. Stand der Baumaßnahmen am alten Oberpräsidium
  • 5. Rundfunkansprache des Ministers Feller
  • 6. Maschinenabgabe

1Durchschlag (maschinenschr. „gez. Dr. Boden“) in Best. 860, Nr. 9601, in Nr. 8186, in Nr. 4535, S. 155-159, und in Best. 700,155 Nr. 62, S. 255-259. Anlagen: 1. Erklärung des Ministers Feller (Durchschläge in: Best. 860 Nr. 9601; handschr. gezeichnet das Exemplar in Nr. 4535, S. 161; Best. 700,155 Nr. 62, S. 253); 2. Vortragsmanuskript zur Rundfunkrede von Minister Feller vom 10.4.1947 (Durchschlag in Best. 860 Nr. 4535, S. 163-167); 3. Erklärung von Minister Dr. Haberer, undatiert, abgegeben in der MRS vom 15.4.1947 (Durchschlag in Nr. 4535, S. 169-173; siehe oben Protokoll zur 23. Sitzung am 15.4.1947).

1. Landesverordnung über Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft

Ministerialdirektor Dr. Rick erläutert die Landesverordnung und gibt bekannt, daß ihr Erlaß aufgrund einer Dienstnote von Capitain de Vaux aufgetragen worden sei 2. Seitens des Ministerrats wurden gegen den Erlaß erhebliche Bedenken geltend gemacht im Hinblick darauf, daß es sich um eine neue Institution handelt, die den Staat mit schätzungsweise RM 100 bis 200.000,– jährlich in Ausgaben neu belastet. Weiterhin wurde betont, daß ähnliche Einrichtungen auch schon vorhanden seien, die die von der Militärregierung gewünschten Auflagen erfüllen könnten. Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Ministers Dr. Haberer, diesen zu beauftragen, die Angelegenheit nochmals mit Kommandant Harrioti, der nunmehr die Geschäfte des Kommandanten Stoebner übernommen hat, zu besprechen.

2. Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei 3

Bei der Verabschiedung erklärte Minister Feller, daß er sich der Stimmabgabe enthalten wolle. Im übrigen wurde die Verordnung vom Ministerrat einstimmig angenommen 4.

3. Landesverordnung über die Änderung des Säumniszuschlages 5

Die Verordnung wurde vom Ministerrat einstimmig angenommen 6.

2Entwurf in Best. 910 Nr. 6035. Die Dienstnote konnte nicht nachgewiesen werden.
3Zuletzt 19. MRS am 12.3.1947, TOP B. Dieser TOP war bereits auf der TO für die 22. MRS am 3.4.1947 vorgesehen, aber nicht behandelt worden.
4Rot angestrichen am linken Rand in Best. 860 Nr. 8186.
5Rot angestrichen am linken Rand in Best. 860 Nr. 8186.
6Entwurf und die vom GenGouv genehmigte Fassung in Best. 860 Nr. 1085, S. 357 bzw. S. 363. […]
1947, April 47|
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