© LAV15. Ministerratssitzung 12.2.1947
15. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.2.19471
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Dr. Lotz
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Ministerialdirektor Dr. Rick
- unbekannt LG-Direktor Dr. Hermans 2
- unbekannt LG-Direktor Dr. Rotberg
Es fehlten die Minister Röhle und Junglas.
- 1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
- 2. Landesverordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Bewilligung von Zahlungsfristen
- A Verpflegung der am Wiederaufbau der Stadt Mainz beschäftigten Arbeiter
- B Erste Reparationsleistung
- C Landesverordnung über Ausfallbürgschaften
- 3. Landesverordnung über die politische Bereinigung
1. Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege
In Erfüllung des gestern dem Herrn Justizminister erteilten Auftrages 3 legt er zum § 11 der Landesverordnung zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege einen Ergänzungsvorschlag vor, der die einstimmige Annahme des Ministerrates findet. Absatz 2 und 3 des § 11 lauten demnach wie folgt:
„(2) Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 2 der Strafprozeßordnung von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen kann, so ist das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einzustellen, wenn die Erhebung der Klage infolge der in Abs. 1 bezeichneten Einflüsse erfolgt ist und daß der Täter nicht unehrenhaft, insbesondere nicht aus Eigennutz oder anderen niedrigen Beweggründen gehandelt hat.
(3) Eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten findet nicht statt, wenn lediglich auf Haft oder Geldstrafe bis zu RM 150.– erkannt worden ist.“ 4
16. Ministerratssitzung 19.2.1947
16. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 19.2.19471
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
MinPräs. Dr. Boden fehlte infolge Erkrankung.
- 1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
- 2. Abänderungsvorschläge zum Entnazifizierungsgesetz
- 3. Verschiedenes (Ernennungsurkunden für die Minister; Erlaß von Landesverordnungen; Ernährungsausschuss)
1. Gesetz über die Errichtung einer Landeszentralbank
Zu Punkt 1. 2 sprach Minister Dr. Haberer einleitende Worte. Die nä-heren Erläuterungen gab Ministerialdirigent Dr. Bieroth. Er ging von dem Gedanken aus, daß auf dem Sektor der Privatbanken bereits seit einem Jahre die Zentralisierung betrieben worden sei. Zum Zwecke einer besseren regionalen Kreditverteilung sollten daher auch die Reichsbankanstalten dezentralisiert und in eine Landeszentralbank zusammengefaßt werden. Die Militärregierung habe sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, daß die Reichsbank eine eigene Behörde sei, also nicht dem Finanzministerium zu unterstellen sei. Hiergegen habe man sich aber gewehrt und erklärt, daß in Anbetracht der schwierigen Finanzprobleme die Finanzministerien der einzelnen Länder engstens zusammenarbeiten müßten. Der neue Gesetzesentwurf sei praktisch das alte Reichsbankgesetz mit einigen Abänderungen. Der Sitz der neuen Landeszentralbank müsse am Sitz der Regierung sein, vorläufig aber in Kaiserslautern, weil Kaiserslautern die Hauptstelle war und dort auch die Übernahme der Aktiva und Passiva erfolgen würde. Zum Generaldirektor der Landeszentralbank für Rheinland-Pfalz ist der derzeitige Referent bei der Leitstelle der Reichsbank für die französische Zone in Speyer, Reichsbankdirektor Wilz 3, vorgeschlagen, der gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates sein soll, zum stellvertretenden Generaldirektor der derzeitige Leiter der Reichsbanknebenstelle in Koblenz, Reichsbankdirektor Scheuerl 4. Es wird beantragt, die Amtsdauer auf den 30.6.47 festzusetzen. Der Verwaltungsrat 5 setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft, der Arbeiter und Angestellten, der Privatbanken, der öffentlichrechtlichen Banken und der Kreditgenossenschaften. Sämtliche Herren müssen von den zuständigen Ministern noch vorgeschlagen werden. Als Vertreter der Privatbanken wurde Direktor Schwedler von der Dresdner Bank in Ludwigshafen vorgeschlagen. Der Name seines Vertreters, eines Herrn aus Mainz, wurde noch offen gelassen.
Das Kapital beträgt 20 Millionen RM, wovon die Landeshauptkassen in Koblenz und Neustadt je 10 Millionen RM aufbringen müssen. Die Aufgaben und der Geschäftskreis sind dieselben wie bei der Reichsbank, nur wird neuerdings die Beschränkung eingeführt, daß die Reichsbahn und die Reichspost keinen Kredit erlangen können ohne Zustimmung des Finanzministers. Es […]
17. Ministerratssitzung 21.2.1947
17. Ministerratssitzung am Freitag, den 21.2.19471
- Minister Steffan
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Dr. Süsterhenn
- Ministerialdirektor Dr. Rick
Es fehlten der erkrankte MinPräs Dr. Boden und Minister Stübinger.
- 1. Landeszentralbankgesetz
- 2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
- 3. Protokollberichtigung zur Ministerratssitzung am 19.2.47
- 4. Politische Belastung leitender Beamter
1. Landeszentralbankgesetz
Minister Steffan eröffnete die Sitzung. Es handelte sich um die Fortsetzung der vorgestern abgebrochenen Besprechung über das Bankgesetz 2.
Minister Dr. Haberer: Da es sich lediglich um eine Formsache handelt und morgen der Verwaltungsrat bereits zusammentritt, soll das Gesetz heute verabschiedet werden.
Minister Feller schlägt vor, einige Gewerkschaften in den Vorstand zu beordern, da die Vertreter der Gewerkschaften doch die berufenen Leute wären, um die Rechtsverhältnisse der Bankbeamten und -angestellten zu klären.
Minister Dr. Haberer: Im Vorstand dürfen nur Fachleute vertreten sein, keine sonstigen Körperschaften.
Minister Steffan: Solange das Koalitionsrecht gewährleistet ist, solange hat der Arbeitnehmer als die für ihn zuständige Einrichtung die Gewerkschaft hinter sich.
Minister Feller: Die Gewerkschaften sollen nicht nur pro forma vertreten sein, sondern materiell mitbestimmend sein.
Minister Röhle ist ebenfalls der Auffassung, daß die Gewerkschaften in allen Körperschaften mit vertreten sein müssen. Er kann in diesem Falle Minister Feller aber nicht beipflichten, da nach seinen Informationen die Bankbeamten und -angestellten noch nicht organisiert sind und für Unorganisierte tritt er nicht ein. Sobald die Bankbeamten organisiert seien, könne man immer noch für das Mitbestimmungsrecht der Beamten eintreten.
Minister Feller: Es gibt zwar noch keine Gewerkschaft der Bankbeamten, aber ich weiß, daß sie doch zum Teil schon gewerkschaftlich erfaßt sind.
Minister Steffan: Wenn die Organisation der Bankbeamten erfolgt ist, ist der Ministerrat bereit, zu dieser Frage noch einmal Stellung zu nehmen. Eine vorzeitige Beorderung von Gewerkschaften in den Vorstand könne lediglich die Haltung der Beamten und Angestellten der Bank dahin beeinflussen, von einer gewerkschaftlichen Organisation überhaupt ganz abzusehen.
Die Gesetzesvorlage über die Errichtung einer Landeszentralbank wurde vom Ministerrat einstimmig genehmigt und verabschiedet 3.
2. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
Minister Feller verlas die Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues im Lande Rheinland-Pfalz 4.
Minister Dr. Haberer: Als Wirtschafts- und Finanzminister muß ich mir unter allen Umständen eine Prüfung dieser Verordnung vorbehalten, ehe ich endgültig dazu Stellung nehme, da mir weitgehende Überschneidungen mit den Aufgabengebieten anderer Ministerien vorzuliegen scheinen. […]
18. Ministerratssitzung 25.2.1947
18. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.2.19471
- Minister Steffan
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Präsidialdirektor Dr. Rick
Es fehlte der erkrankte MinPräs Dr. Boden.
- 1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung
- 2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein
- 3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
- 4. Kraftwagen für die Minister
- 5. Beschwerde des Oberregierungspräsidiums Neustadt 2
1. Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung
Minister Dr. Lotz verlas ein Schreiben des Herrn Gouverneurs vom 12.2.47 über die Stellung von deutschen Beamten, die dem Unterrichtsministerium unterstehen, in der Verwaltung, wonach jeder Lehrer, der Mitglied der Partei war, auch wenn er von der Bereinigungskommission der Provinz gehalten oder von einer Maßnahme irgend welcher Art betroffen wurde, nicht mehr unter die Nutznießung des Beamtenstatuts fallen solle 3. Es wurde beschlossen, den Betroffenen hiervon Kenntnis zu geben und den weiteren Verlauf der Angelegenheit abzuwarten 4.
2. Bau einer Straßenbrücke über den Rhein
Minister Dr. Haberer nahm Stellung zu der Frage, ob neben der Fähre noch eine Strassenbrücke über den Rhein gebaut werden solle. Ein endgültiger Beschluß wurde nicht gefaßt, da der Wirtschafts- und Finanzminister zunächst mit der Militärregierung sprechen wollte 5.
3. Landesverordnung über die Sicherung und Vereinheitlichung des Wiederaufbaues
Minister Dr. Süsterhenn griff die in der letzten Sitzung abgebrochene Verhandlung über die Landesverordnung des Ministeriums für Wiederaufbau […]
19. Ministerratssitzung 12.3.1947
19. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 12.3.19471
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
Es fehlte Minister Röhle.
- A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz
- B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei
- 1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten
- 2. Bürobeschaffung für die Ministerien
- 3. Landesverordnung zur Sicherung der Ernährung
- 4. Landesverordnung zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts im Strafrecht
- 5. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
- 6. Landesverordnung über die Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz
- 7. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes für Rheinland-Pfalz
- 8. Verschiedenes
A. Reise des Ministerpräsidenten in die Pfalz 2
Ministerpräsident Dr. Boden eröffnete die Sitzung und unterrichtete das Kabinett von seiner bevorstehenden Reise in die Pfalz, die er angesichts der ständig vorgetragenen Wünsche der Pfälzer möglichst schnell unternehmen wolle 3.
B. Gesetz zur Verstaatlichung der Polizei
Minister Steffan berichtete alsdann über ein bevorstehendes Gesetz über die Verstaatlichung der Polizei, das er aufgrund von Vorschlä-gen seitens der Sûreté ausgearbeitet habe 4. Es wurde alsdann in die Tagesordnung eingetreten.
1. Beihilfeanträge zu Brückenbauten 5
Hier liegen drei Anträge vor, und zwar für […]
20. Ministerratssitzung 18.3.1947
20. Ministerratssitzung am Dienstag, den 18.3.19471
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
Es fehlte Minister Feller.
- 1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes
- 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
- 3. Geschäftsordnung für die Landesregierung
- 4. Organisationsfragen der einzelnen Ministerien
- 5. Verschiedenes (Autos für die Minister; Lotterie zugunsten der zerstörten Gebiete des Landes; Zweckverband für den Wiederaufbau der Stadt Mainz)
1. Landesverordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes 2
Die beiden bisher bestehenden Oberrechnungskammern sollen zusammengefaßt werden in einem Rechnungshof von Rheinland-Pfalz mit dem vorläufigen Sitz in Speyer. Dieser Zusammenschluß hat seinen Niederschlag gefunden in der Verordnung über die Errichtung eines Rechnungshofes, auf deren baldige Verabschiedung durch den Ministerrat die Militärregierung größten Wert legt 3. Der Chef des Rechnungshofes soll nicht den Ministern, sondern dem Ministerpräsidenten unmittelbar unterstellt werden, wodurch die Vollmachten der Minister aber in keiner Weise beschnitten werden sollen. Mit Ausnahme aller Einrichtungen und Anstalten der Sozialversicherung und der Sparkassenverbände unterstehen in Zukunft alle Körperschaften der Kontrolle des Rechnungshofs. Der Ministerrat hat aber die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu genehmigen. Nicht geprüft werden ferner die kirchlichen Einrichtungen. Minister Röhle legt Wert darauf, daß die Einrichtungen der Arbeitsverwaltung ebenfalls unter die Kontrolle des Rechnungshofs fallen. Der Ministerrat befaßte sich eingehend mit dieser Verordnung, die einstimmig angenommen wurde 4.
21. Ministerratssitzung 25.3.1947
21. Ministerratssitzung am Dienstag, den 25.3.19471
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Feller
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Dr. Süsterhenn, Steffan
Es fehlten die Minister Dr. Haberer, Junglas, Stübinger.
- 1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung
- 2. Landesverordnung zur politischen Säuberung im Lande Rheinland-Pfalz
Die Kabinettssitzung wurde zu dem Zweck einberufen, um erneut über das Wahlgesetz und das Bereinigungsgesetz zu verhandeln, da die Militärregierung zu beiden Punkten wesentliche Abänderungsvorschläge unterbreitet hat. Aus dem gleichen Grunde wurden anschließend die Fraktionsvorsitzenden hinzugezogen, um auch in diesem Rahmen die beiden Gesetze zu besprechen. 2
1. Landesverordnung über die Wahl zum ersten Landtag und den Volksentscheid über die Verfassung 3
Dem Verfassungsausschuß sind zwei Entwürfe vorgelegt worden 4. Dieser hat dann durch eine sog. Redaktionskommission eine Beratung vorgenommen und einen dritten, den sog. gelben Entwurf angefertigt. Von der Militärregierung wurde ebenfalls ein Entwurf vorgelegt, der grundsätzlich den ersten Vorschlag respektierte, aber wesentliche Änderungen, insbesondere durch die Einschaltung des Mehrheitsprinzips, vorsah. Dieser Vorschlag wurde von dem Verfassungsausschuß in Kreuznach von den Parteien abgelehnt, während der gelbe Entwurf anerkannt wurde 5. Dieser Vorschlag wurde dem Gouverneur unter Zuziehung der Parteiführer zugeleitet, der sich eine Stellungnahme bis zu seiner Rückkehr aus Baden-Baden vorbehielt. Im großen und ganzen wurde später der gelbe Entwurf als Grundlage zum Wahlgesetz akzeptiert 6 mit zwei wesentlichen Änderungen, und zwar:
1.) in § 3 die spezifizierte Aufteilung auf die einzelnen Wahlbezirke,
2.) [in § 11] die Vorschrift über die Bestimmung eines Nachfolgers für einen ausscheidenden Abgeordneten. Im Gegensatz zu den Wünschen der CDU und der SPD kommt ferner in § 2 die Festlegung eines neuen Termins für die Wahlberechtigung in Betracht, wonach wahlberechtigt alle deutschen Staatsangehörigen sind, die am 1.1.47 das 21. Lebensjahr vollendet und am 1.1.47 ihren Wohnsitz seit einem Jahr im Lande Rheinland-Pfalz haben.
In § 3 des gelben Entwurfs ist vorgesehen, daß die Zahl der Abgeordneten beweglich sein soll. Sie soll sich nach der Zahl der Beteiligten richten. Dagegen wünscht […]
22. Ministerratssitzung 3.4.1947
22. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 3.4.19471
- Minister Dr. Boden, Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- 1. Raum- und Organisationsfragen der Ministerien
- 2. Landesverordnungen (1. Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Pachtrechts; 2. Landesverordnung über Sonn- und Feiertage und ihren Schutz in Rheinland-Pfalz; 3. Landesverordnung über Eintritt in den Ruhestand bei den richterlichen Beamten; 4. Landesverordnung über Rückerstattung öffentlicher Unterstützungen an die Angehörigen gefangener oder vermisster deutscher Soldaten)
- 3. Verschiedenes (1. Aufwandsentschädigung für Beamte und Angestellte der Ministerien; 2. Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln; 3. Bezahlung der Fahrgelder für Kriegsversehrte nach Bretzenheim; 4. Bezahlung der Gehälter für die Angestellten der Bereinigungskommission; 5. Einnahmensverluste für Weinhändler)
1. Raum- und Organisationsfragen der Ministerien
a) zur Raumfrage 3: Der Ministerpräsident beabsichtigt, bei der endgültigen Zusammenstellung das Staatsministerium, Innenministerium und Finanzministerium in einem Hause unterzubringen, und zwar im alten Oberpräsidium am Rhein. Minister Dr. Haberer macht den Vorschlag, mit dem Landwirtschaftsministerium zusammenzuziehen, und zwar in den vierten Stock des Hochhauses, der ausreiche für beide Ministerien 4. – Das Arbeitsministerium soll nach Verschmelzung der Landesarbeitsämter Rheinland und Pfalz 5 in der Krankenkasse untergebracht werden. – Das Kultusministerium sowie das Wohlfahrtsministerium sollen im Hause verbleiben. – Das Justizministerium soll im Gallusbau untergebracht werden. Die Frage, ob die Herren Minister mit ihren nächsten Mitarbeitern am Sitze des Ministerpräsidenten konzentriert werden sollten, wurde verneint, vielmehr ihr Verbleiben bei ihren Ministerien für ratsam gehalten. Es sollen aber in der nächsten Kabinettssitzung Vorschläge für die Festlegung von bestimmten Tagen gemacht werden, an denen die Minister ständig anwesend sein werden 6.
b) Organisationsfragen 7:
1. Äußere Organisation: Sämtliche Minister führen Klage darüber, daß die Militärregierung zu stark in die Befugnisse der einzelnen Ministerien eingreifen würde, obwohl von Seiten der Militärregierung immer wieder betont worden sei, daß die deutsche Verwaltung selbständig sein müsse. In jedem Falle unterstehen die Herren Minister lediglich den Anweisungen der Leiter der entsprechenden vorgesetzten französischen Dienststellen und nicht deren nachgeordneten Stellen. Anschließend […]
23. Ministerratssitzung 15.4.1947
23. Ministerratssitzung am Dienstag, den 15.4.19471
- Minister Dr. Boden, Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- 1. Rundfunkrede des Ministers Feller
- 2. Entnazifizierungsgesetz
- 3. Maschinenaktion
- 4. Zuleitung von Protokollauszügen
1. Rundfunkrede des Ministers Feller
Minister Dr. Haberer ergriff das Wort und nahm Stellung zu einer Rundfunkrede, die Minister Feller am 10.4.47 im Radio Koblenz über die Verfassung von Rheinland-Pfalz gehalten hat 2:
Am 10. April hielt Herr Minister Feller am Rundfunk einen Vortrag über das Verfassungswerk. Ich will Herrn Feller das Recht nicht bestreiten, zu den Verfassungsfragen im Sinne seiner Partei öffentlich das Wort zu nehmen 3; es liegt mir auch fern, hier auf die sachliche Seite der Verfassungsprobleme einzugehen, denn diese Probleme zu lösen ist nicht Aufgabe des Ministerrates. Was mich veranlaßt, hier vor Ihnen eine Erklärung abzugeben, ist vielmehr die Art und der Ton der Kritik, die Herr Minister Feller an den Persönlichkeiten übt, die verantwortlich zeichnen für den Verfassungsentwurf, der der Beratenden Landesversammlung vorgelegt wurde. Mitglieder der Kommission zur Erstellung eines Entwurfs waren: Dr. Süsterhenn, Dr. Biesten 4 und Dr. Haberer. Diese drei Mitglieder gehören der CDU an. Es waren weiterhin beteiligt die Herren Röhle und Dr. Kemmeter 5 von der SPD und Dr. Hofer 6 von der kommunistischen Partei. Herr Minister Feller möge sich von seinem Parteigenossen Dr. Hofer darüber unterrichten lassen, in welchem Geiste und mit welchem einheitlichen Schaffenswillen, von dem alle Mitglieder der Kommission erfaßt waren, gearbeitet wurde, um eine brauchbare, dem Land und Volk entsprechende Verfassungsgrundlage vorzubereiten 7. Es erscheint notwendig, diese harmonische Zusammenarbeit trotz der unzweifelhaft vorhandenen und auch offen ausgesprochenen Auffassungsunterschiede hervorzuheben: denn ich glaube annehmen zu dürfen, daß die Kritik des Herrn Minister Feller nicht nur mich, nicht nur die Kommissionsmitglieder der CDU, sondern in gleicher Weise auch die Herren der anderen Parteien außerordentlich bis zur Empfindung der persönlichen Beleidigung frappiert hat. Von den Männern, die Herr Minister Feller in seiner Ansprache glossiert mit den Worten Heines: „Ich kenne das Wort, ich kenne den Text, ich kenne auch die Verfasser“ sind drei Mitglieder dieses Kabinetts. Die Herren Dr. Süsterhenn, Röhle und ich. Dieses Kabinett hat sich Kameradschaftlichkeit gelobt, die doch das Versprechen umschließt, auch dort ritterlich zu sein, wo Meinungsverschiedenheiten zu Tage treten. Wenn ein im politischen Kampf so erfahrener Mann wie Herr Minister Steffan diese Kameradschaft fordert und selbst gelobt, so […]
24. Ministerratssitzung 18.4.1947
24. Ministerratssitzung am Freitag, den 18.4.19471
- Minister Dr. Boden, Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- 1. Landesverordnung über Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft
- 2. Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei
- 3. Landesverordnung über die Änderung des Säumniszuschlages
- 4. Stand der Baumaßnahmen am alten Oberpräsidium
- 5. Rundfunkansprache des Ministers Feller
- 6. Maschinenabgabe
1. Landesverordnung über Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft
Ministerialdirektor Dr. Rick erläutert die Landesverordnung und gibt bekannt, daß ihr Erlaß aufgrund einer Dienstnote von Capitain de Vaux aufgetragen worden sei 2. Seitens des Ministerrats wurden gegen den Erlaß erhebliche Bedenken geltend gemacht im Hinblick darauf, daß es sich um eine neue Institution handelt, die den Staat mit schätzungsweise RM 100 bis 200.000,– jährlich in Ausgaben neu belastet. Weiterhin wurde betont, daß ähnliche Einrichtungen auch schon vorhanden seien, die die von der Militärregierung gewünschten Auflagen erfüllen könnten. Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Ministers Dr. Haberer, diesen zu beauftragen, die Angelegenheit nochmals mit Kommandant Harrioti, der nunmehr die Geschäfte des Kommandanten Stoebner übernommen hat, zu besprechen.
2. Landesverordnung über die Verstaatlichung und den Aufbau der Polizei 3
Bei der Verabschiedung erklärte Minister Feller, daß er sich der Stimmabgabe enthalten wolle. Im übrigen wurde die Verordnung vom Ministerrat einstimmig angenommen 4.
3. Landesverordnung über die Änderung des Säumniszuschlages 5
Die Verordnung wurde vom Ministerrat einstimmig angenommen 6.