© LAV12. Ministerratssitzung am Freitag, den 31.1.1947 1
- Ministerpräsident Dr. Boden
- Minister Feller
- Minister Dr. Haberer
- Minister Junglas
- Minister Dr. Lotz
- Minister Röhle
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Ministerialdirektor Dr. Rick
- Ministerialdirektor Dr. Becker 2
- unbekannt LG-Direktor Rotberg
- A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz
- 1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung
- 2. Stellungnahme zu der Einsetzung von Treuhändern in den Fällen der Anordnung 52
- 3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie
- 4. Bericht über die Universität Mainz
- 5. Beamtenfragen
- 6. Erlaß von Landesverordnungen
A. Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz 3
1. Beschlußfassung über ein Gesetz zur Sicherung der Ernährung 5
Zu Beginn der Sitzung wurde dem Ministerrat Kenntnis gegeben von der Entscheidung des Herrn Gouverneurs hinsichtlich der vorläufigen Geschäftsordnung für die Verwaltung der Pfalz. 4 Alsdann wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung besprochen:
Minister Dr. Süsterhenn legte aufgrund der Besprechungen der letzten Ministerratssitzung den anliegenden Entwurf einer Landesverordnung zum Schutz der Volksernährung vor, die sich nicht auf strafrechtlicher, sondern ernährungspolitischer Grundlage aufbaut. 6 Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg 7 gab in einem längeren Referat Erläuterungen zu dieser Verordnung, die als eine Zusammenstellung aller Vorschriften, die bisher auf diesem Gebiete herausgegeben wurden, angesehen werden kann. Diese Verordnung enthält insbesondere Strafbestimmungen für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, die bewußt die getroffenen Maßnahmen sabotieren und damit eine ausreichende Ernährung der Bevölkerung in Frage stellen. Landgerichtsdirektor Dr. Rotberg beschäftigte sich eingehend mit der Bestellung eines Sonderkommissars und dessen Aufgaben, seine [!] Machtbefugnis und die [!] Art der Bestrafung.
Über die Einführung der Todesstrafe im § 2 8 entspann sich eine längere Erörterung. Der Ministerrat vertrat einmütig den Standpunkt, daß man in schärfstem Gegensatz zur nationalsozialistischen Auffassung auf die Rechtsnorm vor 1933 zurückgehen müsse, die die Todesstrafe nur als Sühne für den Mord und bei Hochverrat vorsah. Dem seien aber verbrecherische Eingriffe in die Ernährungswirtschaft – gleichgültig, aus welchen Gründen sie geschehen – gleich zu achten, wenn sie so schwerwiegend seien, daß Gesundheit und Leben weiter Bevölkerungskreise dadurch bedroht würden. Das Gesetz wurde einstimmig vom Ministerrat angenommen. Es wurde beschlossen, dieses Gesetz durch Anschlag in allen Gemeinden zu verkünden und später dem Landtag zur Kenntnis bzw. zur Billigung vorzulegen. 9
2. Stellungnahme zu der Einsetzung von Treuhändern in den Fällen der Anordnung 52
Zu diesem Punkt 10 wurde einstimmig beschlossen, den Wirtschaftsminister Dr. Haberer zu beauftragen, die Angelegenheit durch mündliche Rücksprache mit dem Kommandanten Stoebner 11 zu erledigen, insbesondere soll erreicht werden, daß die deutschen Stellen rechtzeitig informiert werden und daß diese Stellen die Bestellung bzw. Benennung des Treuhänders vornehmen 12.
3. Stellungnahme zur Verfügung Nr. 194 über Errichtung einer höheren Verwaltungsakademie 13
Der Ministerrat verständigte sich dahin, eine Note an den Herrn Gouverneur zu richten. Der Text dieser Note wurde vom Ministerpräsidenten verlesen und einstimmig angenommen 14.
4. Bericht über die Universität Mainz
Kultusminister Dr. Lotz erstattete zunächst einen kurzen allgemeinen Bericht über seinen Besuch bei der Universität Mainz 15. Er wies auf die vielen Mängel hin, die einstweilen den Betrieb noch sehr erschweren würden. Trotzdem seien die Leiter der Universität eifrigst bestrebt, den Betrieb möglichst reibungslos aufrecht zu erhalten. Er würde aber durch den Mangel an Einrichtungsgegenständen, Instrumenten, Geräten für die chirurgische Klinik der Universität sowie an Lehr- und Gesetzbüchern stark erschwert. Im Ganzen gesehen habe er einen guten Eindruck gewonnen. Nach der politischen Einstellung der Studenten befragt, habe der Rektor der Universität 16 erklärt, daß keinerlei nationalsozialistische Tendenzen in Erscheinung treten würden. Minister Dr. Lotz berichtete sodann über die Ungewißheit der Rechtsgrundlage sowie über die Mängel in der Verwaltung der Universität Mainz, worauf der Ministerpräsident erwiderte, er halte es für selbstverständlich, daß die Landesregierung die Forderung erheben müsse, bei der Verwaltung der Universität beteiligt zu werden. Als erstes müsse auf jeden Fall der Kultus- und der Finanzminister in dem Verwaltungsausschuß vertreten sein.
Minister Dr. Süsterhenn war der Ansicht, daß noch weiter gehende Ansprüche gestellt werden müssen, und zwar dahingehend, daß die Landesregierung auch bei der Berufung der Professoren beteiligt werde. Die Berufungen erfolgten bisher durch Baden-Baden und wurden nur durch Oberregierungspräsident Dr. Eichenlaub unterschrieben. Es müsse ein Beschluß gefaßt werden, der der Militärregierung zuzuleiten wäre 17.
Anschließend berichtete Ministerialdirektor Dr. Becker über seine Eindrücke vom Besuch der Universität Mainz 18. Die wichtigste Frage sei die des Universitätsstatuts, eines Vertrages, der seinerzeit abgeschlossen worden sei zwischen dem Oberregierungspräsidium in Neustadt und der Universität Mainz. Es müsse unbedingt ein Beschluß herbeigeführt werden, ob das Land Rheinland-Pfalz als Rechtsnachfolgerin in den Vertrag eintrete. Eine Abschrift des Statuts soll sofort angefordert werden, um es von juristischer Seite her zu überprüfen 19. – Zur Frage des Universitätsfonds erklärte Dr. Becker, daß dieser benötigt werde zum Erwerb von Grundstücken, die um die Universität herum lägen 20. Das Grundstück der Universität selbst sei Eigentum der Militärregierung. – Die Zahl der Studenten beträgt heute 4.130, davon 55% Protestanten und 45% Katholiken. Die Studentenschaft stamme zu 23,5% aus Arbeiter-, Angestellten- und kleinen Beamtenkreisen. Der Lehrkörper bestände aus 135 Dozenten einschl. Medizinern, darunter befänden sich 23% Parteigenossen, während diese Ziffer in Tübingen 40% und in Freiburg 33% betrage. Die Berufung erfolge durchweg von Baden-Baden, das auch über die politische Tragbarkeit entscheide. Eine sogenannte Immatrikulationskommission nehme bei der Zulassung der Studenten genaue Überprüfungen vor 21. Die Zahl der aktiven Offiziere betrug ursprünglich zwei, jetzt 25. Auch hier übten Baden-Baden und andere französische Dienststellen einen starken Einfluß aus. Besonderen Wert legte Dr. Becker auf die Unterstützung der minderbemittelten Studenten. Er bat, aus dem Etat der Landesregierung eine Summe hierfür zur Verfügung zu stellen. Seiner Ansicht nach könnten hierfür auch die Einnahmen aus den Sanktionen der Bereinigung verwandt werden.
Von Minister Röhle nach der Einrichtung einer Akademie für Arbeit befragt, antwortete Dr. Becker, es sei nicht nötig, eine Akademie für Arbeit einzurichten, sondern lediglich Kurse, die in Koblenz, Neustadt und Mainz während zwei oder drei Monaten für die über dem Durchschnitt begabten Arbeiter stattfinden sollen. Für weniger Begabte soll eine Berufsschule für Gewerkschaften eingerichtet werden. Abschließend beauftragte der Ministerrat Herrn Ministerialdirektor Dr. Becker, eine kurze Zusammenstellung der Wünsche und Forderungen, die die Landesregierung zu stellen habe, bis zur nächsten Ministerratssitzung vorzulegen, während gleichzeitig das Justizministerium eine Überprüfung der Rechtsstellung der Universität Mainz vornehmen soll.
5. Beamtenfragen
Der Ministerpräsident stellte fest, daß ihm abgesehen von dem Ministerium für Wiederaufbau 22 und Verkehr noch keine Vorschläge hinsichtlich der Zusammensetzung der Ministerien gemacht worden seien 23. Die Minister wurden gebeten, möglichst schnell die diesbezüglichen Unterlagen vorzulegen.
6. Erlaß von Landesverordnungen
Nach eingehender Beratung wurde eine Landesverordnung über die Vereinheitlichung der Verwaltungsgerichtsbarkeit genehmigt und verabschiedet 24. Um einer ähnlichen Katastrophe wie in diesem Winter vorzubeugen, wurden auf Anregung des Wirtschaftsministers die Minister Dr. Haberer und Dr. Süsterhenn beauftragt, den Entwurf einer Landesverordnung über die Sicherstellung von Brennmaterial im kommenden Winter 25 baldmöglichst dem Ministerrat vorzulegen