1948 Protokollübersicht2026-03-30T16:00:19+02:00
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90. Ministerratssitzung 18.8.1948

90. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 18.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 161-167 (mit Notizen Altmeiers ebd., S. 169 und S. 171); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 253-259. Anlagen: 1. TO; 2. vorläufige TO für die 37. LT-Sitzung am 18.8.1948 (Best. 860 Nr. 9608, mit stenogr. Notizen auf Nr. 2; Best. 700,169, S. 169 und S. 173-181; nur Nr. 1 in Best. 860, Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • 1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags
  • A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz) (4.)
  • B. Gesetz gegen Preistreiberei (3.)
  • C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt
  • D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr
  • E. Wiederaufbauverband Mainz (2.)
  • F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen
  • G. Eisenbahnverkehrsrat

1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags 2

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde beschlossen, daß dieser vor Eintritt in die Tagesordnung des Landtags eine Erklärung zu der am 31.7.1948 durch die Militärregierung überreichten Demontageliste3 abgibt. Inhalt dieser Erklärung soll sein, von den bisherigen Bemühungen wegen einer Abwendung der Demontage zu berichten und gleichzeitig grundsätzlich die Unmöglichkeit der Demontage darzustellen:

    a) im Hinblick auf die Schäden in der Badischen Anilin- und Sodafabrik, die durch die Katastrophe entstanden sind,4

    b) bei der Firma Knoll A.G. Ludwigshafen unter Hinweis auf die Bedeutung dieses Betriebes für die Gesundheit des Volkes,

    c) bei den übrigen Betrieben mit dem Hinweis darauf, daß sie in keiner Weise Kriegsbetriebe darstellen und für die gesamte Wirtschaft unseres Volkes erforderlich sind.5

Anschließend wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung des Landtags durchgesprochen und die Auffassungen der Mitglieder des Ministerrats hierzu von Fall zu Fall erörtert.

Beim Punkt 5 – Landesgesetz über die Wahlen zu den Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretungen (Gemeindewahlgesetz)6 – soll der Versuch gemacht werden, die dritte Lesung im Landtag durchzusetzen unter Hinweis auf die Fristen, die vor einer Wahl einzuhalten sind. 7

Da die Wahlperiode für die Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage mit dem 1. Oktober abläuft, die Wahlen aber erst im November stattfinden können, sollen Justiz- und Innenministerium ein Gutachten fertigen, woraus sich die Rechtmä-ßigkeit einer späteren Wahl ergibt. Dasselbe ist sodann der Militärregierung durch die Staatskanzlei zuzuleiten. 8

Punkt 9 – Ratifizierung der Vereinbarung der Verwaltungskommission des Saarlandes mit der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz aus Anlaß der Übergabe der Ostertalgemeinde an das Saarland – soll von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen werden.

1948, August 48|

91. Ministerratssitzung 19.8.1948

91. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 19.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Steffan
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn sowie der Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 157-159; Durchschlag in Best. 860 Nr. 9608, in Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 261-263.
Tagesordnung:
  • A. Gesetz gegen die Preistreiberei

A. Gesetz gegen die Preistreiberei2

Während der Sitzung des Landtags trat der Ministerrat zu einer kurzen Sitzung zusammen. Der vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen die Preistreiberei (Preistreibereigesetz) wurde in der nachstehenden abgeänderten Form beschlossen:

„Entwurf eines Landesgesetzes gegen Preistreiberei (Preistreibereigesetz) vom … 1948

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

Preiswucher

Wegen Preiswuchers wird bestraft, wer den Grundsätzen des geschäftlichen Anstandes zuwider unter Ausnutzung einer Mangellage oder seiner wirtschaftlichen Überlegenheit für Güter oder Leistungen des lebenswichtigen Bedarfs Preise oder Entgelt fordert, annimmt oder als Gewerbetreibender verspricht oder gewährt, die unter Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse offenbar überhöht sind oder einen übermäßigen Gewinn oder Verdienst enthalten.

§ 2

Warenzurückhaltung

Wegen Warenzurückhaltung wird bestraft, wer die Herstellung von Gegenständen des lebenswichtigen Bedarfs, die zur Veräußerung bestimmt sind, trotz bestehender Erzeugungsmöglichkeit einschränkt oder wer als Erzeuger oder Händler solche Gegenstände zurückhält, obwohl er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß dadurch der Preis auf eine nicht gerechtfertigte Höhe gesteigert oder auf einer solchen Höhe gehalten werden kann.

§ 3

Kettenhandel

Wegen Kettenhandels wird bestraft, wer den Preis für Gegenstände des lebenswichtigen Bedarfs dadurch steigert, daß er sich oder einen anderen eigennützig in unwirtschaftlicher Weise am Warenverkehr beteiligt.

§ 4

Preisabreden

Wegen Verabredung der Preistreiberei wird bestraft, wer an einer Abrede oder Verbindung teilnimmt, die eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes bezweckt.

§ 5

Strafbestimmungen

Verstöße gegen §§ 1 bis 4 werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften – jetzt geltende Fassung vom 26. Oktober 1944 (RGBl. I S. 264)3 – bestraft, sofern nach anderen Vorschriften keine höhere Strafe verwirkt ist.

§ 6

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Koblenz, den …. 1948. Der Ministerpräsident:“

Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten, damit es noch in der heutigen Sitzung möglichst in allen drei Lesungen erledigt werden kann. 4

2Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP B
3Sog. Preisstrafrechtsverordnung (RGBl. I 1944, S. 264-272).
4Vgl. Anm. 12 zur 90. MRS am 18.8.1948, TOP B. – Fortgang 117. MRS am 26.2.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

1948, August 48|

92. Ministerratssitzung 25.8.1948

92. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 25.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Steffan
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Ministerialrat Dr. Dahlgrün

Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung2
  • A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 1948
  • B. Demontage
  • C. Beamtengesetz
  • D. Landräte
  • E. Zoll- und Steuerwesen
  • F. Spielbank Bad Neuenahr
  • G. VVN
1Die Sitzung war laut TO für 9.00 Uhr angesetzt worden. Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 147-153; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 265-273. Anlagen: TO mit Notizen von Altmeier, teils stenogr. (Best. 860 Nr. 9608 und Best. 700,169 Nr. 139, S. 155).
2Die vorgegebene TO (siehe oben Anm. 1) war mit 14 Haupt- und fünf Unterpunkten erheblich umfangreicher. In der Sitzung wurden davon nur behandelt: 13. Beamtengesetz, 14. Demontage und 15.e) Personalien (hier: TOP B, C und D), die übrigen Punkte erst in der 94. Sitzung am 3.9.1948.

A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 19483

Die Militärregierung hat mit einer Note vom 23.8.1948 JM/HX Nr. 1576/FIN.4 10 Mill. DM Besatzungskosten angefordert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen Abschlag auf die Gesamtsumme handelt, welche in Kürze für die Zeit vom 21.6.1948 bis 31.3.1949 festgesetzt wird. Der Betrag soll an Paierie Générale zu Baden-Baden vor dem 25.8.1948 eingezahlt werden.

Der Finanzminister verwies zunächst auf den Beschluß des Ministerrats vom 11.8.48, welcher die Verhandlungsbasis für die Minister der drei französisch besetzten Länder darstellte. Er fügte hinzu, daß die Länder Baden und Südwürttemberg der geforderten Zahlung von 5 Mill. DM zwischenzeitlich nachgekommen seien.5 Der Ministerpräsident konnte diese Angaben dahingehend ergänzen, daß Südwürttemberg 4,2 Mill. DM gezahlt habe, während die restlichen 800.000,– DM im Verrechnungswege aufgerechnet worden seien, und daß auch Baden durch Zahlung bzw. Verrechnung der Forderung nachgekommen sei.

Nach kurzer Debatte wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident in der heute Nachmittag mit dem Generalgouverneur stattfindenden Unterredung die Frage der Besatzungskosten mit behandeln wird.6 Hierbei sollen die Schwierigkeiten, die der Zahlung des Betrages von 10 Mill. DM im Wege stehen, eingehend erörtert werden; insbesondere ist im Verhandlungswege anzustreben, die Forderungen, die das Land für geleistete Vorschüsse für in der französischen Verwaltung tätiges Betriebspersonal hat, auf die Besatzungskosten anzurechnen. Hierbei handelt es sich

a) um 18 Mill. aus der Zeit vor dem 21.6. = 1,8 Mill. DM

b) um 2,9 Mill. DM für den Monat Juli

zusammen 4,7 Mill. DM

(nach Schätzungen dürfte der Vorschuß für August 3,3 Mill. DM betragen).

Weitere Beschlüsse […]

1948, August 48|

93. Ministerratssitzung 27.8.1948

93. Ministerratssitzung am Freitag, den 27.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Es fehlten die Minister: Dr. Hoffmann, Steffan, Stübinger.

1Die Sitzung war der Protokolleinleitung zufolge „kurzfristig“ einberufen worden. Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608, Bl. 67v und Bl. 66v, sowie in Best. 700,169 Nr. 139, S. 121-123; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 275-277. Anlagen: 1. Schreiben des GenGouv vom 25.8.1948 an den MinPräs betr. Demontage mit Liste der davon betroffenen Werke; 2. Schreiben des MinPräs vom 27.8.1948 an den Gen-Gouv betr. Demontage; 3. Nachtrag zum vorgenannten Schreiben vom 27.8.1948; 4. Begleitschreiben des MinPräs vom 28.8.1948 zwecks Mitteilung des zwischen ihm und dem GenGouv geführten Schriftwechsels an die Minister und Staatssekretäre (Best. 700,169 Nr. 139, S. 125-145; Best. 860 Nr. 9608 und Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • A. Demontage

A. Demontage2

Der Ministerpräsident berichtete zusammenfassend über den Stand der Demontage und gab insbesondere das Schreiben der Militärregierung vom 25. August 1948 – Nr. 2895 DEF/C.3 – enthaltend

    a) eine neue Demontageliste über insgesamt neun Betriebe,

    b) Demontagebefehle für eine Anzahl der Betriebe aus den Listen 1 und 2,

bekannt.

Aus obigem Schreiben der Militärregierung ergab sich die Zurückstellung der Demontage für die 12 Teilbetriebe der BASF, Ludwigshafen, die Übermittlung von Demontagebefehlen per 1. September für die Firmen

Pollux, Ludwigshafen,

Remynol-Werke, Bendorf,

Chemische Fabrik, Weinheim,

Ertner, Ludwigshafen,

Wärmelufttechnik, Ludwigshafen,

August Goebel, Bad-Ems,

per 15. September:

für die Firma Knoll A.G., Ludwigshafen.

Keine Demontagebefehle wurden ausgesprochen für die Firmen Ackermann & Schwind, Ludwigshafen-Oggersheim, Schöffler, Böhl/Pfalz.

Nach kurzer Debatte wurde ein Schreiben an die Militärregierung beschlossen. 4

Es wurde ausdrücklich festgelegt, daß die Landesregierung die an sie ergangenen Demontagebefehle nicht weitergibt.5

2Zuletzt 92. MRS am 25.8.1948, TOP B.
3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 (Originalschreiben in Best. 860 Nr. 76, Bl. 74-77).
4Zwei Schreiben vom 27.8.1948 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. und Nr. 3). Im ersten Schreiben dieses Datums (Anlage Nr. 2) verwies der MinPräs auf eine Unterredung der drei Länderchefs der französisch besetzten Zone mit General Koenig am 26.7.1948 in Frankfurt, der bei dieser Gelegenheit versichert hätte, dass die Demontagen das Ergebnis interalliierter Abkommen seien und nicht einer Sonderaktion Frankreichs zugeschrieben werden dürften (vgl. Koenigs Schreiben vom 26.7.1948 an die Regierungschefs der drei Länder, in Best. 860 Nr. 76, Bl. 144-147; vgl. Brommer, Quellen, S. 655 f.); ferner nahm er Bezug auf die Feststellung der Reparationsreferenten der Wirtschaftsministerien der Länder der westlichen Besatzungszonen (Entschließung vom 13.8.1948, in Best. 860 Nr. 1104, S. 99 f.; Nr. 76, Bl. 92-94), die Demontagen seien mit dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Länder nicht zu vereinen und stünden im Widerspruch zu den Zielen des europäischen Wiederaufbauprogramms. Neben dem Widerspruch von Demontagepolitik und Wiederaufbau […]
1948, August 48|

94. Ministerratssitzung 3.9.1948

94. Ministerratssitzung am Freitag, den 3.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Staatssekretär Dr. Schmidt und Frau Dr. Gantenberg wohnten der Sitzung nur kurz bei. Es fehlte: Dr. Hoffmann.

Tagesordnung2
  • 1. Gesetz über Preisbildung
  • 1.a). Aufhebung des Stoppreises für Weine
  • 1.b). Abschöpfung eines Währungsgewinns für die bei den Genossenschaften eingelagerten Weine
  • 1.c). Kartoffelpreisfestsetzung
  • 1.d). Fleischauflage
  • 1.e). Generalsekretariat in Baden-Baden
  • A. Dritte Landesverordnung zur Übertragung der Befugnisse zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr 3
  • B. Landesgesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften für die Rheinschiffahrt
  • C. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr
  • D. Landesverordnung über Grundstücksverkehr, Landbewirtschaftung und Aufhebung der Erbhöfe (Durchführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 45)
  • E. Das Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaßnahmen in der Pfalz
  • F. Das Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz
  • G. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
  • H. Vermögensauseinandersetzung zwischen der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz in Speyer und der LVA Saarland in Saarbrü-cken
  • I. Landesgesetz über die Vereinigung der staatlichen Ausführungsbehörden für Unfallversicherung
  • J. Landesverordnung betr. die Änderung von Rechtsvorschriften über endgültige Fürsorgepflicht
  • K. Landesgesetz zur Änderung des Reichsjugendgerichtsgesetzes
  • L. Beamtengesetz
  • M. Demontage
  • N. Entwurf eines Schreibens an den Herrn Gouverneur betreffend politische Tätigkeit der deutschen Beamten
  • O. Einstellung von Heimkehrern aus der Kriegsgefangenschaft im öffentlichen Dienst
  • P. Reklame auf Rundfunkquittungen
  • Q. Raumverteilung
  • R. Sparmaßnahmen
  • S. Personalien
  • T. IG-Farben (Verwaltungsrat)
  • U. Bereinigung
  • V. Freie demokratische Jugend
  • W. Dr. Junges
  • X. Baulenkungsgesetz
  • Y. Zweckverband Mainz
  • Z. Lohnerhöhung
  • A°. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Durchführungsverordnungen auf den Arbeitsminister

1. Gesetz über Preisbildung

Die Beratung des vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurfs wurde zurückgestellt. 4 4Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP A. Vgl. Best. 860 Nr. 4056 S. 19 und S. 21-29. – Fortgang 95. MRS am 9.9.1948, TOP 2.

Besprochen wurden:

1.a). Aufhebung des Stoppreises für Weine

Landwirtschaftsminister Stübinger begründete im einzelnen […]

1948, September 48|

95. Ministerratssitzung 9.9.1948

95. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 9.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein, Dr. Biesten

Für den entschuldigt abwesenden Minister Dr. Süsterhenn war Ministerialdirigent Dr. Krüger anwesend. Staatssekretär Schmidt erschien gegen 12.30 Uhr.

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 (die letzte Seite des Protokolls ist in dem Band versehentlich zum Protokoll vom 27.8.1948 gelangt) und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 139, S. 51-67 (mit Notizen Altmeiers S. 70-83); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 307-323. Anlagen: 1. TO; 2. Anweisung des MinPräs vom 25.9.1948 zur Korrektur von zwei Stellen im Protokoll (Best. 860 Nr. 9608 und Nr. 8189; Nr.1 mit Notizen in Best. 700,169 Nr. 139, S. 69, Nr. 2 ebd., S. 85; zu Nr. 2 siehe unten Anm. 38 zum TOP 14).
Tagesordnung:
  • 1. Verwaltungsrat der BASF
  • 2. Gesetz über die Preisbildung
  • 3. Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz
  • 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
  • 5. Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaß-nahmen in der Pfalz
  • 6. Landesgesetz zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher
  • 7. Landesgesetz zur Durchführung der Diphtherie-Schutzimpfung
  • 8. Kartoffelplan
  • 9. Anordnung über die Aufhebung des Präsidialerlasses über die Haltung und den Verkehr mit Gespannvieh
  • 10. Landesverordnung über die Beschränkung des Verkehrs mit Reben
  • 11. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
  • 12. Durchführungsbestimmungen zum § 34 der Landesverordnung zur politischen Säuberung betreffend Bereinigung von Verstorbenen
  • 13. Sparmaßnahmen
  • 14. Rheinische Verwaltungsschule Cochem
  • 15. Verschiedenes
    • a) Restitutionen
    • b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
    • c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
    • d) Bau von Garagen
  • A. Lohnerhöhung
  • B. Trennungsentschädigung
  • C. Reisekostenvergütung der Beamten bzw. Beschäftigungstagegeldsätze
  • D. Freigabe der Weinpreise
  • E. Demontage
  • F. Baulenkungsgesetz

1. Verwaltungsrat der BASF 2

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Besprechung der Minister mit den in der letzten Sitzung beschlossenen Persönlichkeiten aus Ludwigshafen soll am Freitag, den 10.9.48 stattfinden. Nach nochmaliger Aussprache bestand, wie bereits in der letzten Sitzung beschlossen, Übereinstimmung darüber, daß bei einer entsprechenden stärkeren Beteiligung (6-9 Personen) der Versuch gemacht werden soll, an den Arbeiten des […]

1948, September 48|

96. Ministerratssitzung 10.9.1948

96. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 139, S. 35-41 (mit Notizen Altmeiers S. 45-49); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 325-331. Anlagen: 1.TO; 2. Niederschrift (maschinenschr. „gez. Altmeier“) einer Besprechung am 10.9.1948 des Ministerrats mit Direktor Dr. Wurster, den Abgeordneten Dr. Wagner, Reichling und Lorenz und OBgm Bauer betr. Mitarbeit der deutschen Seite am neu zu bildenden Verwaltungsrat der BASF (Best. 860 Nr. 9806; in Best. 700,169 Nr. 139, S. 43 und Best. 860 Nr. 8189: nur Nr. 1).
Tagesordnung:
  • 1. Verwaltungsrat der BASF
  • 2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich
  • 3. Sparmaßnahmen
  • A. Dr. Junges
  • B. Odenthal
  • C. Hatlapa
  • D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr
  • 5. Verschiedenes:
    • a) Restitutionen
    • b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
    • c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
    • d) Bau von Garagen

1. Verwaltungsrat der BASF2

Die in der Sitzung vom 9.9.48 begonnene Besprechung wurde fortgesetzt. Nach Fühlungnahme mit maßgebenden Ludwigshafener Persönlichkeiten hat der Ministerrat beschlossen:

a) Grundsätzlich wird der Entsendung von deutschen Personen in den beratenden Verwaltungsrat der BASF zugestimmt und zwar aus der Erwägung heraus, daß deutsche Interessen besser vertreten werden können, wenn maßgebende deutsche Persönlichkeiten dabei sind.

b) Eine Vertretung von nur drei deutschen Personen ist gegenüber 15 französischen (neuerdings handelt es sich sogar um 18 Personen) zu gering und infolgedessen abzulehnen. Davon ausgehend, daß die Beiräte anderer unter Sequester stehender deutscher Betriebe, wie z.B. die Deutsche Bank, die Dresdener Bank etc. ausschließlich aus deutschen Personen bestehen, ist eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates anzustreben. In den Verhandlungen mit der Militärregierung soll versucht werden, eine Zahl von wenigstens neun deutschen Personen durchzudrücken.

c) Die Rechtslage, wie sie im Eingang des französischen Memorandums3 niedergelegt ist, ist nicht mehr haltbar, nachdem die Freisprechung vom Anklagepunkt 1 im Nürnberger Prozeß erfolgt ist.4 In einem besonderen Schreiben an die Militärregierung wird die Landesregierung hierzu Stellung nehmen. 5

2Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 1. Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 2
3Gemeint ist vermutlich das im Protokoll der 94. MRS am 3.9.1948, TOP T, erwähnte „Exposé“.
4Wegen ihrer zentralen Rolle für die Kriegswirtschaft des NS-Regimes und ihrer Verbindung mit dem SS-Lagersystem wurde der IG-Farben-Konzern von den Siegermächten 1946 aufgelöst […]
1948, September 48|

97. Ministerratssitzung 15.9.1948

97. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 15.9.19481

Anwesend :2
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Stübinger
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretäre Steinlein und Schmidt sowie Dr. Michaelis von der Preisbildungsstelle des Wirtschaftsministeriums

Es fehlten: die Minister Steffan und Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung:3
  • 1. Gesetz über die Preisbildung
  • A. Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde
  • B. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Tabaksteuergesetzes vom 4. April 1939
  • C. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Biersteuergesetzes vom 28. März 1931
  • D. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922
  • E. Demontagekosten
  • F. Gästehaus

1. Gesetz über die Preisbildung4

Entsprechend dem Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48 referierte Dr. Michaelis von der Preisbildungsstelle des Wirtschaftsministeriums eingehend über Fragen der Preisbildung, die diesbezüglichen Gesetze in der Bizone und über Möglichkeiten, die sich aus dem vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Preisbildungsgesetzes ergeben.

Anschließend beschloß der Ministerrat den vom Wirtschaftsministerium mit Schreiben vom 23.8.1948 vorgelegten Gesetzentwurf. 5

Im § 1 ist als 2. Absatz anzufügen:

„Die Landesregierung kann Preisvorschriften, die nach Absatz 1 nicht mehr anzuwenden sind, wieder in Kraft setzen.”

Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 6

4Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 2.
5Best. 860 Nr. 4056, S. 19, der dazugehörige Entwurf ebd., S. 21-29.
6Best. 860 Nr. 4056, S. 47-59. – Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP 3.

A. Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde

Beschlossen wurde weiterhin die Wiedererrichtung einer Oberen Preisbehörde mit Dr. Michaelis als Leiter.7 Es soll ihm ein Beirat beigegeben werden bestehend aus Vertretern des Wirtschafts-, Finanz-, Ernährungs- und Wiederaufbauministeriums. Die Aufgaben und Befugnisse der Oberen Preisbehörde und insbesondere des Beirats werden von Staatssekretär Dr. Steinlein zusammengestellt und dem nächsten Ministerrat vorgelegt. Der Beirat wird sich bei seinen Beratungen der Mitarbeit der Gewerkschaften sowie der Wirtschaftsverbände, der Industrie- und Handelskammern etc. bedienen.

7Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP C. Für 1946-1947 vgl. Best. 950 Nr. 11403, Nr. 11346 und Nr. 15215. In den für die Militärregierung bestimmten Monatsberichten der Preisbildungsstelle des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr wird diese bis zum Mai 1948 als „Obere Preisbehörde“ bezeichnet. Ihre mangelhafte personelle und sachliche Ausstattung wird in den Berichten wiederholt beklagt (ebd.).

B. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Tabaksteuergesetzes vom 4. April 19398

C. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes (Bekanntmachung der neuen Fassung des Biersteuergesetzes vom 28. März 1931 9

D. Landesverordnung über die […]

1948, September 48|

98. Ministerratssitzung 22.9.1948

98. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 22.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Schmidt und Dr. Steinlein, zu TOP 11a die Vorsitzenden der Fraktionen
Tagesordnung:3
  • 1. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • 2. Landesverordnung über die Ermächtigung der Sparkassen zur Ausstellung und Akzeptierung von Wechseln
  • 3. Landesverordnung zur einheitlichen Regelung der Zins- und Provisionsbedingungen des Kreditgewerbes im Aktiv- und Passivgeschäft
  • 4. Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes zur Ausdehnung der Kurzarbeiterunterstützung
  • A. Verlängerung des Landesgesetzes zur Sicherung der Arbeitsplätze vom 21.6.1948
  • 5. Gesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues
  • 6. Landesgesetz über Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen
  • 7. Landesverordnung über die Krankenversicherung der Rentner
  • 8. Landesverordnung über gesetzliche Unfallversicherung der beim privaten Holzeinschlag beschäftigten Personen
  • 9. Landesverordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Auflösungsbehörden in Fideikommißsachen
  • 10. Verordnung über die Vermögenssteuerzahlungen im II. Kalenderjahr 1948
  • 11. Verschiedenes:
    • a) Unterrichtung der Fraktionsvorstände über die politische Lage
    • b) Besprechung über finanzielle Hilfsmaßnahmen für die ”Rote Zone” aus Mitteln des Landesstocks
    • c) Maßnahmen gegen ungewöhnliche Notstände im Wirtschaftsleben (Hilfswerk Berlin)
    • d) Hauptwirtschaftskammer
    • e) Jahrhundertfeier der Inneren Mission am 28. September 1948
    • f) Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien vom … 1948
    • g) Weinabgabe
    • h Gästehaus
    • i) Gehaltszahlungen an Beamte
    • j) Wolfer Waisenhaus
    • k) Pädagogium in Daun
    • l) Raumverteilung
    • m Baumittel für die öffentlichen Bauten

1. Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 4

Diese Landesverordnung wurde mit verschiedenen technischen Änderungen angenommen. Sie lautet nunmehr wie folgt:

„Erste Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Erste Übertragungsverordnung – Ernährung – abgekürzt: 1. ÜVO-Ern.).

Aufgrund des § 2 des Landesgesetzes über die Beschränkung des Erlasses von Rechtsverordnungen auf Grund ehemaligen Reichsrechts vom 21.6.1948 (GVBl. I S. 241)5 verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:

Einziger Paragraph.

Die der früheren Reichsregierung oder dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf dem Gebiete der Ernährung und Landwirtschaft erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Durchführungsverordnungen werden auf den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übertragen.

Koblenz, den … 1948

Der Ministerpräsident.”

1948, September 48|

99. Ministerratssitzung 6.10.1948

99. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 6.10.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier, (zeitweise)
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Schmidt und Gantenberg

Minister Bökenkrüger fehlte entschuldigt.

Tagesordnung:2
  • A. Personelles
  • B. Besatzungslasten
  • C. Festsetzung der Kartoffelpreise (1.)
  • D. Handelshöchstspannen
  • E. Öffentliche Bauten (2.a)
  • F. Eingabe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes betr. Maßnahmen zur Stützung des Baumarktes (2.b)
  • G. Aufhebung der Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein (3.)
  • H. Zahlungstermine der Beamtengehälter (4.)
  • I. Trennungsentschädigung
  • J. Lohnerhöhungen
  • K. Flüchtlingsfragen
  • L. Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien (7.)
  • M. Besatzungskosten

A. Personelles

Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat nach der Übernahme dieses Amtes das Amt als Regierungspräsident von Trier nach wie vor ausgeübt. Unter Bezugnahme auf den früheren Ministerratsbeschluß wurde noch einmal festgestellt, daß Dr. Steinlein in seinem Amt als Regierungspräsident von Trier bis auf weiteres als beurlaubt gilt. Er wird während dieser Zeit ständig durch den Vizepräsidenten Dr. Müller3 , Trier, vertreten. Diesem wird die Aufwandsentschädigung des Regierungspräsidenten für die Zeit dieser Vertretung zugebilligt.

3Dr. Carl Müller (*1887), 1909 Referendarexamen in Kassel, 1910 Promotion, 1914 Gerichtsassessorexamen in Berlin, 1919 RAss, 1924-1935 LR in Cochem (März 1923-Oktober 1924 Verhaftung durch die Franzosen infolge Widerstandes gegen die französische Besatzung im Rheinland), Vorsitzender des Vereins katholischer Akademiker für das Moselgebiet bis zur Auflösung durch das NS-Regime, 1935 Referent der Regierung in Düsseldorf, 1938 Versetzung in den Ruhestand, 1938-1945 privatwirtschaftliche Tä-tigkeit, 1945/1946 RDir in Koblenz, März 1946 RVPräs in Trier, 1952 Pensionierung (Best. 860P Nr. 1244).

B. Besatzungslasten4

Die Militärregierung verlangt lt. Note Nr. 1745/FiN vom 4. Oktober 19485 die Zahlung von 15.000.000,– DM Besatzungslasten bis spä-testens 10. Oktober 1948. Für die anschließende Besprechung des Ministerpräsidenten mit dem Gouverneur6 machte der Finanzminister hierzu einige Angaben und zwar: Der von der Landeszentralbank eingeräumte Kredit von 25.000.000,– DM sei zurzeit in Höhe von 17.000.000,– DM beansprucht. Die restlichen 8.000.000,– DM seien erforderlich, um die laufenden Bedürfnisse im Monat Oktober zu befriedigen. Ende Oktober sei die frühere Anleihe von 200.000.000,– Reichsmark = 20.000.000,– D-Mark fällig. Es bestehe außerdem eine Schuld von 10.000.000,– DM Schatzwechsel.

Es sei beabsichtigt, eine Prolongation von mindestens 15.000.000,– zu erreichen, worüber abschließend aber noch nichts gesagt werden könne. Die bei dem Zustandekommen eines derartigen Abkommens zu zahlenden 5.000.000,– DM belasteten den laufenden Etat sehr. Das Steueraufkommen im Monat Oktober betrage nach seiner – des Finanzministers – Auffassung […]

1948, Oktober 48|
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