1948 Protokollübersicht2026-03-30T16:00:19+02:00
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80. Ministerratssitzung 22.6.1948

80. Ministerratssitzung am Dienstag, den 22.6.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung: 2
  • 1. Marshallplan
  • 2. Feiertagsgesetz
  • 3. Steuerreform
  • 4. Landesgesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung
  • 5. Gesetz über den Kündigungsschutz für Kleingärtner und andere kleingartenrechtliche Vorschriften
  • 6. Gemeindewahlgesetz
  • 7. Beamtengesetz
  • 8. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform
  • 9. Personelle Fragen

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9607 und in Best. 700,169 Nr. 138, S. 207-223; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188 und in Nr. 2975, S. 103-119. Anlage: 1. TO (Best. 860 Nr. 9607); 2. Gesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung vom 28.10.1947 (Best. 700,169 Nr. 138, S. 141-177); 3. Gesetz über Kündigungsschutz für Kleingärten und andere kleingartenrechtliche Vorschriften (ebd., S. 179-205). (Anlagen Nr. 2 und Nr. 3 sind irrtümlich dem Protokoll der 81. MRS am 25.6.1948 zugeordnet).
2Die vorgesehene TO enthielt nur die hier behandelten TOP 1, 4, 5, 6 und 8.

1. Marshallplan 3

Zu dieser Sitzung war der Sachverständige des Marshallplanes (Europahilfe) Professor Dr. Armbruster erschienen, welcher einen umfassenden Bericht über den Verlauf der Pariser Verhandlungen im Anschluß an den Bericht, den er vor einigen Wochen erteilt hatte, erstattete. 4 Zunächst verbreitete sich der Sachverständige über die technischen Voraussetzungen, die deutscherseits zu treffen seien und zeichnete anschließend ein Bild der derzeitigen allgemeinen Situation, um dann weiter eingehend über zwischenzeitlich erstellte Ein- und Ausfuhrpläne für das Wirtschaftsjahr 1948/49 zu berichten. Daraus ergab sich die bedauerliche Tatsache, daß durch das langsame Funktionieren der Pariser Verhandlungen die bei der Verkündigung des Marshallplanes vorgesehene erste Hilfe für die Monate April, Mai und Juni nicht eingetreten ist, während im Rahmen des Jahresplanes eine Hilfe frühestens im September zu erwarten sei. Diese Tatsache veranlaßte den Ministerpräsidenten im Anschluß an eine eingehende Aussprache zu dem nachstehenden Beschluß, welcher dem Sachverständigen als Unterlage für seine weiteren Pariser Verhandlungen zu übermitteln ist:

„Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung sich eingehend mit Ihrem Bericht über die bisherigen Arbeiten für die Durchführung des E.R.P.-Programms in der französischen Zone beschäftigt. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß bisher eine effektive Hilfe aufgrund dieses Programms für das Land Rheinland-Pfalz noch nicht erfolgt ist.

Angesichts der ständig wachsenden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ernährung der Bevölkerung einerseits und durch das E.R.P.-Programm erzeugten Hoffnungen, bitten wir Sie, bei den zuständigen Stellen der Militärregierung auf die großen Gefahren hinzuweisen, die durch das Ausbleiben der Lieferungen entstehen. Die Landesregierung bittet sie gleichzeitig um eine Mitteilung über den Zeitpunkt des Eingangs der ersten Lieferungen, […]

1948, Juni 48|

81. Ministerratssitzung 25.6.1948

81. Ministerratssitzung am Freitag, den 25.6.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein

Entschuldigt fehlten: Minister Dr. Hoffmann, Minister Junglas

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9607 und in Best. 700,169 Nr. 138, S. 115-133; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188 und (korr.) in Nr. 2975, S. 121-140). Anlage: 1. TO (860 Nr. 8188); 2. „Kommuniqué“ zur Information für die Öffentlichkeit (vgl. TOP 5). Dieser Text ist allen Protokollversionen am Ende beigefügt (Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9607 und Best. 700,169 Nr. 138, S. 135-137; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188 und in Nr. 2975, S. 141-145). Irrtümlich ist in der Überlieferung im NL Altmeier der Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung zum Protokoll dieser Sitzung geordnet (vgl. 80. MRS am 22.6.1948, TOP 4).
Tagesordnung:
  • 1. Währungsreform
  • 2. Steuerreform
  • 3. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform
  • 4. Landesverordnung über die Einführung einer Spinnstoffkarte
  • A. Aufhebung der Dienstverpflichtung
  • 5. Beamtengesetz
  • 6. Personalien
    • a) Aufwandsentschädigung der Staatssekretäre
    • b) Landrat Prüm
    • c) Oberpostpräsident Wawers
  • B. Postassistent Isola

1. Währungsreform 2

Der Abschluß der Bareinzahlungen sowie die Anmeldung der Konten muß unwiderruflich bis Samstag, den 26.6.48, 12.00 Uhr durchgeführt sein. Die aus dem Lande eingegangenen Meldungen ließen die Gefahr aufkommen, daß insbesondere bei den Sparkassen die Abwicklung bis zu diesem Termin nicht durchgeführt werden kann. Demzufolge wurde beschlossen, daß die öffentlichen Kassen auf Anforderung der Bankinstitute zu Hilfskassen erklärt werden und die Schalter aller Bankinstitute während der ganzen Nacht geöffnet sein müssen. 3

Es erging folgende Rundfunkverlautbarung:

„Der Minister des Innern und der Minister der Finanzen geben bekannt:

Alle Gemeinde- und Finanzkassen werden hierdurch angewiesen, sich unverzüglich den mit der Entgegennahme des Altgeldes und der Vordrucke A und B beauftragten Bankinstituten – insbesondere den Sparkassen – als Hilfsannahmestellen zur Verfügung zu stellen.

Die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister sowie die Präsidenten der Landesfinanzämter und Vorsteher der Finanzämter werden hiermit angewiesen, alle notwendigen Maßnahmen sofort in die Wege zu leiten.”

In einer zweiten Rundfunkverlautbarung wurde die Bevölkerung aufgerufen, auch die Nachtstunden zur Einzahlung zu benutzen, da eine Verlängerung des Termins nicht mehr möglich sei.

Diese Rundfunkmeldung lautete:

„Nach einer letzten Anordnung muß die Umtauschaktion bis Samstag mittag um 12.00 Uhr beendet sein. Die Bevölkerung wird in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, von der Möglichkeit der Einzahlung des Altgeldes und der Abgabe der Vordrucke A und B Gebrauch zu machen, weil sonst sowohl ihr Bargeld als auch ihr Kontengeld verloren geht. Die Banken, insbesondere die Sparkassen und Raiffeisenbanken haben deshalb ihre Schalter die ganze Nacht von Freitag auf […]

1948, Juni 48|

82. Ministerratssitzung 28.6.1948

82. Ministerratssitzung am Montag, den 28.6.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9607 und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 138, S. 67-73 mit Notizen Altmeiers (S. 114); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8188 und in Nr. 2975, S. 147-153. Anlage: 1. Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes vom 27.2.1939 mit zwei Anlagen (Best. 860 Nr. 9607; in Best. 700,169 Nr. 138, S. 75-113 ohne Anlagen).
Tagesordnung:
  • 1. Feiertagsgesetz (Peter und Paul)
  • 2. Landesverordnung über eine teilweise Lockerung der Bewirtschaftung für gewerbliche Erzeugnisse
  • 3. Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 27.2.39 in der Fassung der Bekanntmachung der Landesregierung vom 13.9.47
  • 4. Landtagssitzung am 7.7.48
  • 5. Zweites Landesgesetz zur Änderung der Säuberungsverordnung
  • 6. Zahlung einer Nothilfe an Beamte für die Dauer ihrer Nichtbeschäftigung
  • 7. Bewilligung von Flüchtlingsbeihilfen
  • 8. Bewilligung von Beihilfen an Kriegsgefangene
  • 9. Verrechnung der Kopfquote auf die Unterstützungsbeträge für den Monat Juli 1948
  • 10. Endgültige Verwendung der Kopfquote für die Anstalten

1. Feiertagsgesetz (Peter und Paul) 2

Nachdem durch die Genehmigung vom 25.6.48 der 29.6.48 – Peter und Paul – kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, durch den behördlichen Schutz als kirchlicher Feiertag aber u.a. die Berechtigung zum Besuch des Gottesdienstes herausgestellt wurde, hat der Ministerrat folgende Rundfunkverlautbarung beschlossen:

„Die Landesregierung gibt bekannt, daß den katholischen Beamten, Angestellten und Arbeitern der öffentlichen Dienststellen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Montabaur, denen der 29.6. traditioneller kirchlicher Feiertag war, Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes gegeben wird. Sie sind demgemäß bis 10.00 Uhr vormittags zu beurlauben.”

2. Landesverordnung über eine teilweise Lockerung der Bewirtschaftung für gewerbliche Erzeugnisse 3

Der Ministerpräsident berichtete, daß er nach Rücksprache mit Staatssekretär Dr. Steinlein der in der Sitzung des Ministerrats vom 25.6.48 beschlossenen Landesverordnung bzw. der dazu gehörigen Anlage als weiterhin bewirtschaftete Gegenstände noch hinzugefügt habe: „Die im Baulenkungsgesetz erwähnten Baustoffe”.

Dieser Änderung der Landesverordnung stimmte der Ministerrat nachträglich zu. Die Ergänzung war notwendig, um dem Inhalt des Baulenkungsgesetzes Rechnung zu tragen. 4

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß entsprechend dem Vorgehen der Bizone die Baustoffe im wesentlichen aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden müssen. Jedoch bleiben einige Ausnahmen, z.B. Glas und Holz, weiterhin bewirtschaftet.

Entsprechend dem § 15 des Baulenkungsgesetzes wird der Wiederaufbauminister im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister eine entsprechende Anordnung sofort erlassen. 5

2Zuletzt 80. MRS am 22.6.1948, TOP 2.
3Vgl. 81. MRS am 25.6.1948, TOP 3.
4Vgl. 72. MRS am […]
1948, Juni 48|

83. Ministerratssitzung 30.6.1948

83. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 30.6.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer

Es fehlte: Minister Steffan.

Tagesordnung2 :
  • 1. Sofortmaßnahmen (Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Haushalts- und Beamtenrechts)
  • A. Besoldung der Beamten und Angestellten der Landesregierung
  • B. Personelles
  • C. Entlassung von Melkprüfern
  • D. Finanzielle Regelung bei den Pädagogien und Pädagogischen Anstalten
  • E. Verwaltungsakademie Speyer
  • F. Herabsetzung der Besatzungskosten
  • G. Lieferung von Frühkartoffeln
  • H. Festsetzung der Preise für Speisefrühkartoffeln
  • I. Überprüfung verschiedener Betriebe
  • J. Verabschiedung weiterer Gesetze (Arbeitslosenunterstützung und -fürsorge)

1. Sofortmaßnahmen 3

Der Ministerrat beschloß nach eingehender Behandlung die nachstehende Landesverordnung:

„Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Haushalts- und Beamtenrechts 4

Aufgrund des § 27 des dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Verordnung Nr. 160)5 verordnet die Landesregierung folgendes:

3Den Hintergrund dieses Punktes sowie der folgenden TOP A-F bildeten die durch die Währungsreform bedingten Sparzwänge. Vgl. dazu eine entsprechende Anfrage des MinPräs beim Finanzminister vom 23.6.1948 (Best. 860 Nr. 1103, S. 79) sowie das Schreiben des Finanzministers vom 14.7.1948 an die Militärregierung, welches auf die Verringerung von Besatzungskosten sowie von Kosten für Verwaltungen und Einrichtungen, die auf Veranlassung der Besatzung geschaffen worden waren, zielte (ebd., S. 47-55).
4Korr. Entwürfe in den Anlagen (siehe oben, Anm. 1, Anlage Nr. 1; im Best. 860 Nr. 9607 mit anderem Titel). Vgl. Best. 860 Nr. 3568, hier: S. 1-3.
5Vgl. 79. MRS am 18.6.1948, TOP 2.

§ 1: Einstellungssperre

(1) Sämtlichen staatlichen Behörden ist die Einstellung neuen Personals untersagt. 6 Personal in diesem Sinne sind die planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten, Beamtenanwärter, Angestellte und Verwaltungsarbeiter. Betriebsarbeiter werden von diesem Verbot nicht betroffen. Über Ausnahmen beschließt die Landesregierung.

(2) Scheiden Beamte, Angestellte und Verwaltungsarbeiter aus ihrem Amte oder ihrer Stellung nach dem 1. Juli 1948 durch Versetzung in den Ruhestand, Tod oder 7 Entlassung aus, darf die Wiederbesetzung der freien Stelle nur mit Genehmigung der Landesregierung erfolgen. 8

(3) Eine Berufung bisheriger außerplanmäßiger Beamter, Angestellten und Lohnempfänger zu planmäßigen Beamten findet bis auf weiteres nicht mehr statt. Ausgenommen sind die Fälle, in denen die Berufung zu planmäßigen Beamten im Zuge der Wiedergutmachung erfolgt oder in denen der in eine Planstelle Einzuweisende früher bereits eine Planstelle innegehabt hatte.

(4) Beförderungen von Beamten und Höherstufungen von Angestellten sind untersagt.

(5) Versetzungen werden durch diese Verbote nicht betroffen.

6Mit grünem Stift am Rande angestrichen.
7Korr. aus „und“ in Best. 960 Nr. 9607.
1948, Juni 48|

84. Ministerratssitzung 2.7.1948

84. Ministerratssitzung am Freitag, den 2.7.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9607 und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 138, S. 25-33; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188 und in Nr. 2975, S. 169-177. Anlage: Drei Mitteilungen der Militärgouverneure der westlichen Zonen: 1. betr. Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung zur Erarbeitung einer Verfassung für einen deutschen Einheitsstaat; 2. Auftrag an die Ministerpräsidenten der betr. Zonen zur Überprü-fung der gegenwärtigen Ländergrenzen; 3. Grundsätze der Beziehungen zwischen der zu schaffenden deutschen Regierung und den Alliierten Behörden (Best. 860 Nr. 9607; 700,169 Nr. 138, S. 35-45).
Tagesordnung:
  • 1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
  • 2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz
  • 3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt
  • 4. Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung

1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen2

Der Finanzminister legte die Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen vor3 , die nach kurzer Aussprache einstimmig genehmigt wurde. Sie ist sofort an die Militärregierung weiterzuleiten. 4

2Zur Ersten LVO zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1.
3Vgl. Best. 860 Nr. 3585, hier: S. 15-25.
4Die LVO wurde am 29.8.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 316). – Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP 2.

2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz 5

Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz vom 2.7.48 wurde die besondere Lage dieser beiden Städte hinsichtlich der durchzuführenden Bauvorhaben eingehend besprochen.6 Finanzminister Dr. Hoffmann wies darauf hin, daß bei beiden Städten eine gemeinsame Besprechung mit einer anschließenden Überprüfung der derzeitigen Bauvorhaben notwendig sei, damit aus der Fülle dieser Bauvorhaben diejenigen herausgesucht und gegebenenfalls finanziert würden, deren Vollendung am schnellsten durchzuführen sind. Sobald in einiger Zeit Klarheit über die zukünftige Lage des Landes besteht, soll dann über die Fortführung der für den Augenblick einzustellenden Bauvorhaben entschieden werden. 7

5Zuletzt 75. MRS am 3.6.1948 TOP, 7.c).
6Vgl. Best. 920 Nr. 2979 und Nr. 2980 sowie Best. 930 Nr. 2769.
7Fortgang betr. Wiederaufbauverband Mainz 90. MRS am 18.8.1948, TOP E.

3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt 8

Der Ministerpräsident berichtete eingehend über den Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit den drei Oberbefehlshabern, die am 1. Juli in Frankfurt/Main stattgefunden hatte sowie über die anschließende interne Sitzung der Ministerpräsidenten, wobei beschlossen wurde, […]

1948, Juli 48|

85. Ministerratssitzung 6.7.1948

85. Ministerratssitzung am Dienstag, den 6.7.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung:2
  • A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
  • B. Personelles
  • C. Raumverteilung
  • 1. Landesgesetz über Arbeitslosenversicherung
  • 2. Landesgesetz über Arbeitslosenfürsorge
  • D. Landesverordnung betr. Änderung von Rechtsvorschriften über die endgültige Fürsorgepflicht (4.) und Landesverordnung betr. Richtlinien und Rahmenrichtsätze zur Bemessung der Fürsorgeleistung (5.)
  • E. Eierauflagen
  • F. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
  • G. Postverwaltung
  • H. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt/M (7.)
  • I. Preiserhöhungen bei Milch und Butter

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 301-315 (mit Notizen Altmeiers S. 319 f); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 179-193. Anlagen: 1.TO; 2. Gesetz über Arbeitslosenfürsorge; 2. Gesetz über Arbeitslosenversicherung; 3. LVO über Körperschaftssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme (Nr. 1 in Best. 860 Nr. 9608, in Nr. 8189 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 317 und S. 319; Nr. 2: nur in Best. 860 Nr. 9608; Nr. 3: nur in Best. 700,169 Nr. 139, S. 321-335).
2Von den ursprünglich vorgegebenen sieben Punkten wurde TOP 3 „Gemeindewahlen im September 1948“ erst in der 86. MRS vom 14.7.1948 behandelt; TOP 6 „Wirtschaftsfragen“ wurde auf verschiedene Einzelpunkte verteilt.

A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme

Außerhalb der Tagesordnung legte Finanzminister Dr. Hoffmann die Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme3 vor. Er erläuterte das Gesetz im einzelnen und wies darauf hin, daß es sich im wesentlichen dem Steuersatz der Bizone angleiche, bis auf Artikel IV § 2 Abs. 3. Im Gegensatz zur Bizone wurde der Mindestbetrag auf 5,– DM als Vorauszahlung festgesetzt, während die Bizone 2,– DM verzeichnet.

Minister Dr. Hoffmann teilte mit, daß aufgrund des Gesetzes über den Erlaß von Steuervollmachten4 die notwendige Genehmigung vom Haushalts- und Finanzausschuß bereits gestern erteilt worden sei.

Der Ministerrat stimmte einstimmig der vorgelegten Verordnung zu.5

3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3, sowie Best. 860 Nr. 3620.
4Erstes Gesetz über Steuervollmacht vom 21.9.1948 (GVBl. I 1948, S. 333), ursprünglich unter dem Titel „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 27.2.1939 in der Fassung der Bekanntmachung der Landesregierung vom 13.9.1947“ vom LT in seiner Sitzung am 28.6.1948 beraten und angenommen (Best. 860 Nr. 4069, S. 1; vgl. LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 746-761; zur Änderung des Titels vgl. ebd., S. 761).
5Die LVO wurde […]
1948, Juli 48|

86. Ministerratssitzung 14.7.1948

86. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 14.7.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Staatssekretär Dr. Steinlein2
Tagesordnung:
  • 1. Gemeindewahlgesetz
  • 2. Tagesordnung des Landtags
  • 3. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
  • 4. Aufhebung der Bezirkswirtschafts- und Wirtschaftsämter
  • 5. IG-Farben
  • 6. Landesgesetz über die Lockerung des Lohnstops
  • 7. Zweites Gesetz über Steuervollmachten
  • 8. Freigabe von Wein
  • 9. Weinabgabe von 40 Pfennig pro Liter
  • 10. Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr
  • 11. Verrechnung der Kopfquote auf die Unterstützungsbeträge
  • 12. Bewilligung von Beihilfen an Kriegsgefangene
  • 13. Bewilligung von Flüchtlingsbeihilfen

1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 255-265; Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und (korr.) in Nr. 2975, S. 195-205. Anlagen: 1. TO für die 33. LT-Sitzung im großen Saale des Rathauses zu Koblenz; 2. Gesetz über die Lockerung des Lohnstops; 3. Schreiben des Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 14.7.1948 an den Ministerrat betr. LVO zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr mit Entwurf der LVO (1. ÜVO); 4. Zweites Gesetz über Steuervollmachten; 5. LVO über die Behandlung von steuerrechtlichen Verbindlichkeiten nach dem Umstellungsgesetz; 6. LVO zur Überleitung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer; 7. Erlass des Ministers für Wirtschaft und Verkehr betr. die Einstellung der Tätigkeit der Bezirkswirtschaftsämter und der Wirtschaftsämter (undatiert) (Best. 700,169 Nr. 139, S. 266-299; nur Nr. 1-3 in Best. 860 Nr. 9608).
2Die Anwesenheit Steinleins ergibt sich aus dem weiteren Protokolltext.

1. Gemeindewahlgesetz3

Dem vom Innenministerium vorgelegten Entwurf eines Gemeindewahlgesetzes wurde zugestimmt und die sofortige Überweisung an den Landtag beschlossen. Die mit Schreiben vom heutigen Tage seitens des Justizministeriums gemachten Bemerkungen zu diesem Gesetz konnten im Ministerrat nicht mehr behandelt werden, da die heutige Zuleitung zum Zwecke der ersten Lesung in der morgigen Landtagssitzung dieses unmöglich machte. Der Justizminister wird diese Einwände dementsprechend bei der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Berücksichtigung in den Ausschußverhandlungen übergeben. 4

3Zuletzt 80. MRS am 22.6.1948, TOP 6.
4Der Minister der Justiz hatte mit Schreiben vom 14.7.1948 erhebliche Änderungswünsche vorgelegt (Best. 860 Nr. 4076, S. 61-75). Nach Vorlage beim LT (LT RLP 1. WP., Drucks. Abt. II, Nr. 506) wurde der Entwurf zunächst vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27. und 28. Juli 1948 in Bad Ems behandelt (Protokoll in Best. 860 Nr. 4076, S. 81-88). – Fortgang […]
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87. Ministerratssitzung 27.7.1948

87. Ministerratssitzung am Dienstag, den 27.7.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Von diesem Protokoll existiert neben den Ausfertigungen in Best. 860 Nr. 9608 (mit Durchschlägen in Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 207-209) und im NL Altmeier (Best. 700,169 Nr. 139, S. 235-237) noch eine zweite Version, welche als Wortprotokoll den Verlauf der Aussprache der Ministerratsmitglieder über die Frankfurter Dokumente festhält (ebd. S. 239-253). Abdruck unter TOP C*.
Tagesordnung:
  • A. Personelles
  • B. Landrat Spiess
  • C. Aussprache über den Bericht des Ministerpräsidenten über die Konferenzen der Ministerpräsidenten

A. Personelles

Es wurde beschlossen Frau Oberregierungsrat Detzel2 aus dem Arbeitsministerium sowie Ministerialrat Dr. Giesen3 aus dem Finanzministerium die Urkunden betreffend die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auszuhändigen.

Bei dieser Gelegenheit wies der Ministerpräsident auf die Notwendigkeit hin, daß die einzelnen Ministerien die Anstellungsverhältnisse ihrer Beamten überprüfen und die Vorschläge für die Aushändigung von Urkunden auf Lebenszeit schnellstens bei der Staatskanzlei einreichen. Es handelt sich dabei keineswegs um die Berufung neuer Beamten, sondern um die Klarstellung solcher Fälle, wo aufgrund der früheren Ernennungen die entsprechenden Angaben in den Urkunden aus irgendwelchen Gründen unterblieben sind.

2Maria Detzel (1892-1965), Handelsschule, 1918-1924 Hauptversorgungsamt Koblenz, 1927-1933 im Reichsbund der Kriegsopfer Geschäftsführerin für den Regierungsbezirk Koblenz, 1938-1944 Sekretärin, seit 1939 in einer Koblenzer Süßmosterei, 1944 verhaftet, Juli 1945 Einstellung bei der Bezirksregierung Koblenz als Regierungsrätin, 1946 kommissarische Leitung des Landesversorgungsamtes bei der Abteilung Arbeit und Wohlfahrt der Präsidialregierung Rheinland-Hessen-Nassau und Ernennung zur Oberregierungsrätin, 1948 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, 1954 Ernennung zur Regierungsdirektorin, 1957 Pensionierung, 1945 Vertreterin der SPD im Koblenzer Bürgerrat, 1946 Mitglied der SPD-Stadtratsfraktion bis 1962, zeitweise SPD-Fraktionsvorsitzende, Vorstandsmitglied des Bundes für Körperbehinderte, Trägerin der Freiherr-vom-Stein-Plakette und des Bundesverdienstkreuzes (Best. 860P Nr. 293; Best. 860Z Nr. 209; Hudemann, Sozialpolitik, S. 488).
3Vgl. 79. MRS am 18.6.1948, TOP 2 mit Anm. 6. Dr. Richard Giesen (1900-1972), 1918 Militärdienst, 1920-1923 Studium der Volks- und Rechtswissenschaft an den Universitäten Köln und Freiburg mit Promotion, anschließend Tätigkeit in der Kommunalverwaltung, bis 1933 als Geschäftsführer des Verbandes katholischer kaufmännischer Vereine in Krefeld, Mitglied und Stadtbezirksvorsteher der Zentrumspartei in Krefeld, 1928-1933 stellv. bzw. kommissarischer Leiter der Arbeitsämter Krefeld und Neuss, 1933 Kündigung und Verhaftung, anschließend sechs Jahre lang Angestellter beim Arbeitsamt Koblenz, 1939-1945 Militärdienst, im Dezember 1945 Angestellter bei der Regierung Koblenz, ab 1.1.1946 zunächst als RR, dann als ORR bei der Präsidialregierung Rheinland-Hessen-Nassau, 1947 MinR im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen bzw. im Finanzministerium, 1950 Versetzung zum Oberfinanzpräsidium Koblenz, 1952 Ernennung zum Leiter des Landesamtes für Soforthilfe, später Leiter der Außenstelle Koblenz des […]
1948, Juli 48|

88. Ministerratssitzung 5.8.1948

88. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 223-233; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und (korr.) in Nr. 2975, S. 211-221.
Tagesordnung:
  • 1. Personelles
  • 2. Demontage
  • 3. Ludwigshafener Katastrophe
  • 4. Hochbunker Neuwied
  • 5. Gesetze
  • 6. Finanzlage
  • 7. Verwaltungsakademie Speyer
  • 8. Erhöhung der Gütertarife
  • 9. VVN
  • 10. Einladungen

1. Personelles

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 1948 auf Vorschlag des Justizministers den Senatspräsidenten Dr. Fritz Krüger beim Oberlandesgericht Neustadt zum Ministerialdirigenten beim Justizministerium ernannt.2 Die Zustimmung der Militärregierung hierzu ist jetzt am 3.8.48 – also nach der erlassenen Sperrverordnung3 – eingetroffen. Aufgrund der Anmerkung zum § 1 Ziff. 4 der „Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen”4 stimmte der Ministerrat der Beförderung erneut zu.

Der Landeskommissar für die Politische Säuberung von Rheinland-Pfalz wird gemäß seiner Vorlage vom 4.8.485 ermächtigt, personelle Besetzungen im Zuge der politischen Säuberungsaktion vorzunehmen bzw. für ausscheidendes Personal (Todesfälle, Entlassungen, freiwilliger Abgang) entsprechende Ersatzkräfte einzustellen, soweit diese Einstellungen erforderlich sind.6

2Vgl. 74. MRS am 25.5.1948, TOP 14.d).
3Bezug: Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (GVBl. I 1948, S. 316).
4Vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1, bes. Anm. 10.
5Best. 860 Nr. 977, S. 3 f.
6Hintergrund dieses Beschlusses war die von der Landesregierung aus Haushaltsgründen erlassene Einstellungssperre (vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1). Aufgrund der besonderen politischen Bedeutung der Entnazifizierung machte der Landeskommissar in der oben erwähnten Vorlage vom 4.8.1948 für seine Behörde bzw. für diesen Aufgabenbereich eine Ausnahme von der beschlossenen Maßnahme geltend.

2. Demontage7

Der Ministerpräsident berichtete über seine Unterredung mit General Koenig am 28. Juli 1948 in Frankfurt/M.8 zusammen mit den Staatspräsidenten Dr. Wohleb9 und Bock,10 ferner über die mündliche Unterredung mit Generalsekretär Landron vom 30.7.48. Er gab weiterhin das Schreiben der Generaldelegation der Militärregierung vom 2. August 1948 – Nr. 2820 DEF.C. nebst der anhängenden Demontageliste bekannt. 11

Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, mündlich und schriftlich dem Gouverneur bzw. General Koenig erneut die Unmöglichkeit dieser Demontage zu eröffnen und dabei ganz besonders zum Ausdruck zu bringen, daß der Umfang der Ludwigshafener Katastrophe12 es jeder […]

1948, August 48|

89. Ministerratssitzung 11.8.1948

89. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 11.8.19481

Anwesend :2
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Oberlandforstmeister Gussone

Minister Dr. Süsterhenn fehlte entschuldigt.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 181-209 und S. 213-221 (mit Notizen Altmeiers); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 (mit Notizen Altmeiers und von 2. Hand, teilweise stenogr.) und in Nr. 2975, S. 223-251 (korr.) sowie in Best. 920 Nr. 2948. Anlage: TO (Best. 700,169 Nr. 139, S. 211, und Best. 860 Nr. 8189).
2Minister Bökenkrüger und Oberlandforstmeister Gussone werden erst im Laufe des Protokolls genannt.
Tagesordnung:
  • A. Besatzungskosten
  • B. Einstellungssperre
  • C. Marshallplanbüro
  • D. Beamtengesetz
  • 1. Baulenkungsgesetz
  • 2. Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
  • 3. Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen
  • 4.a). Erste Übertragungsverordnung (Wirtschaft)
  • 4.b). Zweite Übertragungsverordnung (Verkehr)
  • 5. Änderung der Verordnung zur Einheitsbewertung, zur Vermögensbesteuerung, zur Erbschaftssteuer und zur Grunderwerbssteuer
  • 6. Landesverordnung über die Ermächtigung von Sparkassen zur Ausstellung und Akzeptierung von Wechseln
  • 7. Gesetz über den Ausgleich staatlicher Wiederaufbaumaßnahmen bei Hauseigentümern
  • 8. Landesverordnung über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Rheinhessen-Pfalz
  • 9. Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs für das Rechnungsjahr 1948
  • 10. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
  • 11. Aufhebung des Präsidialerlasses vom 17.5.1946 betreffend Lenkung der Arbeitsvermittlung und die Verpflichtung von Arbeitskräften
  • 12.a). Landesgesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (§§ 209 a und 209 b)
  • 12.b). Landesgesetz zur Änderung des § 1293 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung
  • 13. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
  • 14. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr3
  • E.4 Entwurf eines Schutzgesetzes für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
  • F. Urlaubsregelung der Betriebsvereinigung Südwestdeutscher Eisenbahnen
  • G. Personelles
  • H. Regierungsvizepräsident in Montabaur
  • I. Pensionsantrag der Frau Kurth, Witwe des früheren Oberbürgermeisters von Koblenz
  • J. Übernahme des Ministerialdirigenten Kuraner in die Staatskanzlei
  • K. Besetzung der Oberpostdirektionen Koblenz und Trier
  • L. Maßnahmen gegen Preistreiberei
3Handschr. eingefügt auf der vorgegebenen TO (Best. 700,169 Nr. 139, S. 211).
1948, August 48|
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