© LAV80. Ministerratssitzung 22.6.1948
80. Ministerratssitzung am Dienstag, den 22.6.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Marshallplan
- 2. Feiertagsgesetz
- 3. Steuerreform
- 4. Landesgesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung
- 5. Gesetz über den Kündigungsschutz für Kleingärtner und andere kleingartenrechtliche Vorschriften
- 6. Gemeindewahlgesetz
- 7. Beamtengesetz
- 8. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform
- 9. Personelle Fragen
1. Marshallplan 3
Zu dieser Sitzung war der Sachverständige des Marshallplanes (Europahilfe) Professor Dr. Armbruster erschienen, welcher einen umfassenden Bericht über den Verlauf der Pariser Verhandlungen im Anschluß an den Bericht, den er vor einigen Wochen erteilt hatte, erstattete. 4 Zunächst verbreitete sich der Sachverständige über die technischen Voraussetzungen, die deutscherseits zu treffen seien und zeichnete anschließend ein Bild der derzeitigen allgemeinen Situation, um dann weiter eingehend über zwischenzeitlich erstellte Ein- und Ausfuhrpläne für das Wirtschaftsjahr 1948/49 zu berichten. Daraus ergab sich die bedauerliche Tatsache, daß durch das langsame Funktionieren der Pariser Verhandlungen die bei der Verkündigung des Marshallplanes vorgesehene erste Hilfe für die Monate April, Mai und Juni nicht eingetreten ist, während im Rahmen des Jahresplanes eine Hilfe frühestens im September zu erwarten sei. Diese Tatsache veranlaßte den Ministerpräsidenten im Anschluß an eine eingehende Aussprache zu dem nachstehenden Beschluß, welcher dem Sachverständigen als Unterlage für seine weiteren Pariser Verhandlungen zu übermitteln ist:
„Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung sich eingehend mit Ihrem Bericht über die bisherigen Arbeiten für die Durchführung des E.R.P.-Programms in der französischen Zone beschäftigt. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß bisher eine effektive Hilfe aufgrund dieses Programms für das Land Rheinland-Pfalz noch nicht erfolgt ist.
Angesichts der ständig wachsenden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ernährung der Bevölkerung einerseits und durch das E.R.P.-Programm erzeugten Hoffnungen, bitten wir Sie, bei den zuständigen Stellen der Militärregierung auf die großen Gefahren hinzuweisen, die durch das Ausbleiben der Lieferungen entstehen. Die Landesregierung bittet sie gleichzeitig um eine Mitteilung über den Zeitpunkt des Eingangs der ersten Lieferungen, […]
81. Ministerratssitzung 25.6.1948
81. Ministerratssitzung am Freitag, den 25.6.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
Entschuldigt fehlten: Minister Dr. Hoffmann, Minister Junglas
- 1. Währungsreform
- 2. Steuerreform
- 3. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform
- 4. Landesverordnung über die Einführung einer Spinnstoffkarte
- A. Aufhebung der Dienstverpflichtung
- 5. Beamtengesetz
- 6. Personalien
- a) Aufwandsentschädigung der Staatssekretäre
- b) Landrat Prüm
- c) Oberpostpräsident Wawers
- B. Postassistent Isola
1. Währungsreform 2
Der Abschluß der Bareinzahlungen sowie die Anmeldung der Konten muß unwiderruflich bis Samstag, den 26.6.48, 12.00 Uhr durchgeführt sein. Die aus dem Lande eingegangenen Meldungen ließen die Gefahr aufkommen, daß insbesondere bei den Sparkassen die Abwicklung bis zu diesem Termin nicht durchgeführt werden kann. Demzufolge wurde beschlossen, daß die öffentlichen Kassen auf Anforderung der Bankinstitute zu Hilfskassen erklärt werden und die Schalter aller Bankinstitute während der ganzen Nacht geöffnet sein müssen. 3
Es erging folgende Rundfunkverlautbarung:
„Der Minister des Innern und der Minister der Finanzen geben bekannt:
Alle Gemeinde- und Finanzkassen werden hierdurch angewiesen, sich unverzüglich den mit der Entgegennahme des Altgeldes und der Vordrucke A und B beauftragten Bankinstituten – insbesondere den Sparkassen – als Hilfsannahmestellen zur Verfügung zu stellen.
Die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister sowie die Präsidenten der Landesfinanzämter und Vorsteher der Finanzämter werden hiermit angewiesen, alle notwendigen Maßnahmen sofort in die Wege zu leiten.”
In einer zweiten Rundfunkverlautbarung wurde die Bevölkerung aufgerufen, auch die Nachtstunden zur Einzahlung zu benutzen, da eine Verlängerung des Termins nicht mehr möglich sei.
Diese Rundfunkmeldung lautete:
„Nach einer letzten Anordnung muß die Umtauschaktion bis Samstag mittag um 12.00 Uhr beendet sein. Die Bevölkerung wird in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, von der Möglichkeit der Einzahlung des Altgeldes und der Abgabe der Vordrucke A und B Gebrauch zu machen, weil sonst sowohl ihr Bargeld als auch ihr Kontengeld verloren geht. Die Banken, insbesondere die Sparkassen und Raiffeisenbanken haben deshalb ihre Schalter die ganze Nacht von Freitag auf […]
82. Ministerratssitzung 28.6.1948
82. Ministerratssitzung am Montag, den 28.6.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Feiertagsgesetz (Peter und Paul)
- 2. Landesverordnung über eine teilweise Lockerung der Bewirtschaftung für gewerbliche Erzeugnisse
- 3. Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 27.2.39 in der Fassung der Bekanntmachung der Landesregierung vom 13.9.47
- 4. Landtagssitzung am 7.7.48
- 5. Zweites Landesgesetz zur Änderung der Säuberungsverordnung
- 6. Zahlung einer Nothilfe an Beamte für die Dauer ihrer Nichtbeschäftigung
- 7. Bewilligung von Flüchtlingsbeihilfen
- 8. Bewilligung von Beihilfen an Kriegsgefangene
- 9. Verrechnung der Kopfquote auf die Unterstützungsbeträge für den Monat Juli 1948
- 10. Endgültige Verwendung der Kopfquote für die Anstalten
1. Feiertagsgesetz (Peter und Paul) 2
Nachdem durch die Genehmigung vom 25.6.48 der 29.6.48 – Peter und Paul – kein gesetzlicher Feiertag mehr ist, durch den behördlichen Schutz als kirchlicher Feiertag aber u.a. die Berechtigung zum Besuch des Gottesdienstes herausgestellt wurde, hat der Ministerrat folgende Rundfunkverlautbarung beschlossen:
„Die Landesregierung gibt bekannt, daß den katholischen Beamten, Angestellten und Arbeitern der öffentlichen Dienststellen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Montabaur, denen der 29.6. traditioneller kirchlicher Feiertag war, Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes gegeben wird. Sie sind demgemäß bis 10.00 Uhr vormittags zu beurlauben.”
2. Landesverordnung über eine teilweise Lockerung der Bewirtschaftung für gewerbliche Erzeugnisse 3
Der Ministerpräsident berichtete, daß er nach Rücksprache mit Staatssekretär Dr. Steinlein der in der Sitzung des Ministerrats vom 25.6.48 beschlossenen Landesverordnung bzw. der dazu gehörigen Anlage als weiterhin bewirtschaftete Gegenstände noch hinzugefügt habe: „Die im Baulenkungsgesetz erwähnten Baustoffe”.
Dieser Änderung der Landesverordnung stimmte der Ministerrat nachträglich zu. Die Ergänzung war notwendig, um dem Inhalt des Baulenkungsgesetzes Rechnung zu tragen. 4
Es bestand Übereinstimmung darüber, daß entsprechend dem Vorgehen der Bizone die Baustoffe im wesentlichen aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden müssen. Jedoch bleiben einige Ausnahmen, z.B. Glas und Holz, weiterhin bewirtschaftet.
Entsprechend dem § 15 des Baulenkungsgesetzes wird der Wiederaufbauminister im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister eine entsprechende Anordnung sofort erlassen. 5
83. Ministerratssitzung 30.6.1948
83. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 30.6.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Es fehlte: Minister Steffan.
- 1. Sofortmaßnahmen (Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Haushalts- und Beamtenrechts)
- A. Besoldung der Beamten und Angestellten der Landesregierung
- B. Personelles
- C. Entlassung von Melkprüfern
- D. Finanzielle Regelung bei den Pädagogien und Pädagogischen Anstalten
- E. Verwaltungsakademie Speyer
- F. Herabsetzung der Besatzungskosten
- G. Lieferung von Frühkartoffeln
- H. Festsetzung der Preise für Speisefrühkartoffeln
- I. Überprüfung verschiedener Betriebe
- J. Verabschiedung weiterer Gesetze (Arbeitslosenunterstützung und -fürsorge)
1. Sofortmaßnahmen 3
Der Ministerrat beschloß nach eingehender Behandlung die nachstehende Landesverordnung:
„Landesverordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Haushalts- und Beamtenrechts 4
Aufgrund des § 27 des dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Verordnung Nr. 160)5 verordnet die Landesregierung folgendes:
§ 1: Einstellungssperre
(1) Sämtlichen staatlichen Behörden ist die Einstellung neuen Personals untersagt. 6 Personal in diesem Sinne sind die planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten, Beamtenanwärter, Angestellte und Verwaltungsarbeiter. Betriebsarbeiter werden von diesem Verbot nicht betroffen. Über Ausnahmen beschließt die Landesregierung.
(2) Scheiden Beamte, Angestellte und Verwaltungsarbeiter aus ihrem Amte oder ihrer Stellung nach dem 1. Juli 1948 durch Versetzung in den Ruhestand, Tod oder 7 Entlassung aus, darf die Wiederbesetzung der freien Stelle nur mit Genehmigung der Landesregierung erfolgen. 8
(3) Eine Berufung bisheriger außerplanmäßiger Beamter, Angestellten und Lohnempfänger zu planmäßigen Beamten findet bis auf weiteres nicht mehr statt. Ausgenommen sind die Fälle, in denen die Berufung zu planmäßigen Beamten im Zuge der Wiedergutmachung erfolgt oder in denen der in eine Planstelle Einzuweisende früher bereits eine Planstelle innegehabt hatte.
(4) Beförderungen von Beamten und Höherstufungen von Angestellten sind untersagt.
(5) Versetzungen werden durch diese Verbote nicht betroffen.
84. Ministerratssitzung 2.7.1948
84. Ministerratssitzung am Freitag, den 2.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- 1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
- 2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz
- 3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt
- 4. Zulagen und Zuteilungen an das deutsche Personal bei Dienststellen der Militärregierung
1. Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen2
Der Finanzminister legte die Zweite Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen vor3 , die nach kurzer Aussprache einstimmig genehmigt wurde. Sie ist sofort an die Militärregierung weiterzuleiten. 4
2. Bautätigkeit in den Städten Koblenz und Mainz 5
Unter Bezugnahme auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Koblenz vom 2.7.48 wurde die besondere Lage dieser beiden Städte hinsichtlich der durchzuführenden Bauvorhaben eingehend besprochen.6 Finanzminister Dr. Hoffmann wies darauf hin, daß bei beiden Städten eine gemeinsame Besprechung mit einer anschließenden Überprüfung der derzeitigen Bauvorhaben notwendig sei, damit aus der Fülle dieser Bauvorhaben diejenigen herausgesucht und gegebenenfalls finanziert würden, deren Vollendung am schnellsten durchzuführen sind. Sobald in einiger Zeit Klarheit über die zukünftige Lage des Landes besteht, soll dann über die Fortführung der für den Augenblick einzustellenden Bauvorhaben entschieden werden. 7
3. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt 8
Der Ministerpräsident berichtete eingehend über den Verlauf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit den drei Oberbefehlshabern, die am 1. Juli in Frankfurt/Main stattgefunden hatte sowie über die anschließende interne Sitzung der Ministerpräsidenten, wobei beschlossen wurde, […]
85. Ministerratssitzung 6.7.1948
85. Ministerratssitzung am Dienstag, den 6.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
- B. Personelles
- C. Raumverteilung
- 1. Landesgesetz über Arbeitslosenversicherung
- 2. Landesgesetz über Arbeitslosenfürsorge
- D. Landesverordnung betr. Änderung von Rechtsvorschriften über die endgültige Fürsorgepflicht (4.) und Landesverordnung betr. Richtlinien und Rahmenrichtsätze zur Bemessung der Fürsorgeleistung (5.)
- E. Eierauflagen
- F. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
- G. Postverwaltung
- H. Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juli 1948 in Frankfurt/M (7.)
- I. Preiserhöhungen bei Milch und Butter
A. Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme
Außerhalb der Tagesordnung legte Finanzminister Dr. Hoffmann die Verordnung über Körperschaftssteuer, Kapitalverkehrssteuer, Wechselsteuer und Bestandsaufnahme3 vor. Er erläuterte das Gesetz im einzelnen und wies darauf hin, daß es sich im wesentlichen dem Steuersatz der Bizone angleiche, bis auf Artikel IV § 2 Abs. 3. Im Gegensatz zur Bizone wurde der Mindestbetrag auf 5,– DM als Vorauszahlung festgesetzt, während die Bizone 2,– DM verzeichnet.
Minister Dr. Hoffmann teilte mit, daß aufgrund des Gesetzes über den Erlaß von Steuervollmachten4 die notwendige Genehmigung vom Haushalts- und Finanzausschuß bereits gestern erteilt worden sei.
Der Ministerrat stimmte einstimmig der vorgelegten Verordnung zu.5
86. Ministerratssitzung 14.7.1948
86. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 14.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Staatssekretär Dr. Steinlein2
- 1. Gemeindewahlgesetz
- 2. Tagesordnung des Landtags
- 3. Landesverordnung über die teilweise Lockerung der Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse
- 4. Aufhebung der Bezirkswirtschafts- und Wirtschaftsämter
- 5. IG-Farben
- 6. Landesgesetz über die Lockerung des Lohnstops
- 7. Zweites Gesetz über Steuervollmachten
- 8. Freigabe von Wein
- 9. Weinabgabe von 40 Pfennig pro Liter
- 10. Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Wirtschaft und Verkehr
- 11. Verrechnung der Kopfquote auf die Unterstützungsbeträge
- 12. Bewilligung von Beihilfen an Kriegsgefangene
- 13. Bewilligung von Flüchtlingsbeihilfen
1. Gemeindewahlgesetz3
Dem vom Innenministerium vorgelegten Entwurf eines Gemeindewahlgesetzes wurde zugestimmt und die sofortige Überweisung an den Landtag beschlossen. Die mit Schreiben vom heutigen Tage seitens des Justizministeriums gemachten Bemerkungen zu diesem Gesetz konnten im Ministerrat nicht mehr behandelt werden, da die heutige Zuleitung zum Zwecke der ersten Lesung in der morgigen Landtagssitzung dieses unmöglich machte. Der Justizminister wird diese Einwände dementsprechend bei der Einbringung des Gesetzentwurfes zur Berücksichtigung in den Ausschußverhandlungen übergeben. 4
87. Ministerratssitzung 27.7.1948
87. Ministerratssitzung am Dienstag, den 27.7.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Schmidt
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- A. Personelles
- B. Landrat Spiess
- C. Aussprache über den Bericht des Ministerpräsidenten über die Konferenzen der Ministerpräsidenten
A. Personelles
Es wurde beschlossen Frau Oberregierungsrat Detzel2 aus dem Arbeitsministerium sowie Ministerialrat Dr. Giesen3 aus dem Finanzministerium die Urkunden betreffend die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auszuhändigen.
Bei dieser Gelegenheit wies der Ministerpräsident auf die Notwendigkeit hin, daß die einzelnen Ministerien die Anstellungsverhältnisse ihrer Beamten überprüfen und die Vorschläge für die Aushändigung von Urkunden auf Lebenszeit schnellstens bei der Staatskanzlei einreichen. Es handelt sich dabei keineswegs um die Berufung neuer Beamten, sondern um die Klarstellung solcher Fälle, wo aufgrund der früheren Ernennungen die entsprechenden Angaben in den Urkunden aus irgendwelchen Gründen unterblieben sind.
88. Ministerratssitzung 5.8.1948
88. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.8.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- 1. Personelles
- 2. Demontage
- 3. Ludwigshafener Katastrophe
- 4. Hochbunker Neuwied
- 5. Gesetze
- 6. Finanzlage
- 7. Verwaltungsakademie Speyer
- 8. Erhöhung der Gütertarife
- 9. VVN
- 10. Einladungen
1. Personelles
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 1948 auf Vorschlag des Justizministers den Senatspräsidenten Dr. Fritz Krüger beim Oberlandesgericht Neustadt zum Ministerialdirigenten beim Justizministerium ernannt.2 Die Zustimmung der Militärregierung hierzu ist jetzt am 3.8.48 – also nach der erlassenen Sperrverordnung3 – eingetroffen. Aufgrund der Anmerkung zum § 1 Ziff. 4 der „Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen”4 stimmte der Ministerrat der Beförderung erneut zu.
Der Landeskommissar für die Politische Säuberung von Rheinland-Pfalz wird gemäß seiner Vorlage vom 4.8.485 ermächtigt, personelle Besetzungen im Zuge der politischen Säuberungsaktion vorzunehmen bzw. für ausscheidendes Personal (Todesfälle, Entlassungen, freiwilliger Abgang) entsprechende Ersatzkräfte einzustellen, soweit diese Einstellungen erforderlich sind.6
2. Demontage7
Der Ministerpräsident berichtete über seine Unterredung mit General Koenig am 28. Juli 1948 in Frankfurt/M.8 zusammen mit den Staatspräsidenten Dr. Wohleb9 und Bock,10 ferner über die mündliche Unterredung mit Generalsekretär Landron vom 30.7.48. Er gab weiterhin das Schreiben der Generaldelegation der Militärregierung vom 2. August 1948 – Nr. 2820 DEF.C. nebst der anhängenden Demontageliste bekannt. 11
Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, mündlich und schriftlich dem Gouverneur bzw. General Koenig erneut die Unmöglichkeit dieser Demontage zu eröffnen und dabei ganz besonders zum Ausdruck zu bringen, daß der Umfang der Ludwigshafener Katastrophe12 es jeder […]
89. Ministerratssitzung 11.8.1948
89. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 11.8.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- Oberlandforstmeister Gussone
Minister Dr. Süsterhenn fehlte entschuldigt.
- A. Besatzungskosten
- B. Einstellungssperre
- C. Marshallplanbüro
- D. Beamtengesetz
- 1. Baulenkungsgesetz
- 2. Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
- 3. Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen
- 4.a). Erste Übertragungsverordnung (Wirtschaft)
- 4.b). Zweite Übertragungsverordnung (Verkehr)
- 5. Änderung der Verordnung zur Einheitsbewertung, zur Vermögensbesteuerung, zur Erbschaftssteuer und zur Grunderwerbssteuer
- 6. Landesverordnung über die Ermächtigung von Sparkassen zur Ausstellung und Akzeptierung von Wechseln
- 7. Gesetz über den Ausgleich staatlicher Wiederaufbaumaßnahmen bei Hauseigentümern
- 8. Landesverordnung über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Rheinhessen-Pfalz
- 9. Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs für das Rechnungsjahr 1948
- 10. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
- 11. Aufhebung des Präsidialerlasses vom 17.5.1946 betreffend Lenkung der Arbeitsvermittlung und die Verpflichtung von Arbeitskräften
- 12.a). Landesgesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (§§ 209 a und 209 b)
- 12.b). Landesgesetz zur Änderung des § 1293 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung
- 13. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
- 14. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr3
- E.4 Entwurf eines Schutzgesetzes für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
- F. Urlaubsregelung der Betriebsvereinigung Südwestdeutscher Eisenbahnen
- G. Personelles
- H. Regierungsvizepräsident in Montabaur
- I. Pensionsantrag der Frau Kurth, Witwe des früheren Oberbürgermeisters von Koblenz
- J. Übernahme des Ministerialdirigenten Kuraner in die Staatskanzlei
- K. Besetzung der Oberpostdirektionen Koblenz und Trier
- L. Maßnahmen gegen Preistreiberei