© LAV

99. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 6.10.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier, (zeitweise)
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Schmidt und Gantenberg

Minister Bökenkrüger fehlte entschuldigt.

Tagesordnung:2
  • A. Personelles
  • B. Besatzungslasten
  • C. Festsetzung der Kartoffelpreise (1.)
  • D. Handelshöchstspannen
  • E. Öffentliche Bauten (2.a)
  • F. Eingabe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes betr. Maßnahmen zur Stützung des Baumarktes (2.b)
  • G. Aufhebung der Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein (3.)
  • H. Zahlungstermine der Beamtengehälter (4.)
  • I. Trennungsentschädigung
  • J. Lohnerhöhungen
  • K. Flüchtlingsfragen
  • L. Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien (7.)
  • M. Besatzungskosten

A. Personelles

Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat nach der Übernahme dieses Amtes das Amt als Regierungspräsident von Trier nach wie vor ausgeübt. Unter Bezugnahme auf den früheren Ministerratsbeschluß wurde noch einmal festgestellt, daß Dr. Steinlein in seinem Amt als Regierungspräsident von Trier bis auf weiteres als beurlaubt gilt. Er wird während dieser Zeit ständig durch den Vizepräsidenten Dr. Müller3 , Trier, vertreten. Diesem wird die Aufwandsentschädigung des Regierungspräsidenten für die Zeit dieser Vertretung zugebilligt.

3Dr. Carl Müller (*1887), 1909 Referendarexamen in Kassel, 1910 Promotion, 1914 Gerichtsassessorexamen in Berlin, 1919 RAss, 1924-1935 LR in Cochem (März 1923-Oktober 1924 Verhaftung durch die Franzosen infolge Widerstandes gegen die französische Besatzung im Rheinland), Vorsitzender des Vereins katholischer Akademiker für das Moselgebiet bis zur Auflösung durch das NS-Regime, 1935 Referent der Regierung in Düsseldorf, 1938 Versetzung in den Ruhestand, 1938-1945 privatwirtschaftliche Tä-tigkeit, 1945/1946 RDir in Koblenz, März 1946 RVPräs in Trier, 1952 Pensionierung (Best. 860P Nr. 1244).

B. Besatzungslasten4

Die Militärregierung verlangt lt. Note Nr. 1745/FiN vom 4. Oktober 19485 die Zahlung von 15.000.000,– DM Besatzungslasten bis spä-testens 10. Oktober 1948. Für die anschließende Besprechung des Ministerpräsidenten mit dem Gouverneur6 machte der Finanzminister hierzu einige Angaben und zwar: Der von der Landeszentralbank eingeräumte Kredit von 25.000.000,– DM sei zurzeit in Höhe von 17.000.000,– DM beansprucht. Die restlichen 8.000.000,– DM seien erforderlich, um die laufenden Bedürfnisse im Monat Oktober zu befriedigen. Ende Oktober sei die frühere Anleihe von 200.000.000,– Reichsmark = 20.000.000,– D-Mark fällig. Es bestehe außerdem eine Schuld von 10.000.000,– DM Schatzwechsel.

Es sei beabsichtigt, eine Prolongation von mindestens 15.000.000,– zu erreichen, worüber abschließend aber noch nichts gesagt werden könne. Die bei dem Zustandekommen eines derartigen Abkommens zu zahlenden 5.000.000,– DM belasteten den laufenden Etat sehr. Das Steueraufkommen im Monat Oktober betrage nach seiner – des Finanzministers – Auffassung ca. 35.000.000,– DM, die Ausgaben ohne Besatzungskosten beliefen sich auf ca. 50.000.000,– DM. Die Tabaksteuer sei von 12.000.000,– DM auf 4 bis 5.000.000,– DM zurückgegangen.

Die Kreditaufnahme könne im Vorgriff auf künftige Einnahmen aufgrund der Währungsgesetzgebung nur bis zu einer bestimmten Höhe erfolgen.

Diese Gesichtspunkte machen die Zahlung von 15.000.000,– DM Besatzungslasten völlig unmöglich.

Die Vorlagen, die bis 30. September 1948 für Betriebspersonal der Besatzung geleistet wurden, betragen

7.389.167,12 DM

sonstige Ausgaben, die zu erstatten sind 2.486.378,85 DM

Zusammen 9.875.545,97 DM

Dazu kommt noch [die] Gesamtsumme der zu erstattenden Beträge für Betriebspersonal aus den Reihen der

P.D.R.7 196.568,39 DM

Zusammen 10.072.114,36 DM

Aufgrund der Zusage des Generaldelegierten hätten bereits bis 10. September 90% der Vorlagen für Betriebspersonal – rund 8.000.000,– DM – zurückerstattet sein müssen, während praktisch, wenn auch mit Verspätung (die Zahlung vom 1.6. ist erst am 5.10. eingegangen) nur ca. die Hälfte mittlerweile zurückerstattet wurde.

(Der Ministerpräsident verließ zur Verhandlung mit dem Gouverneur die Sitzung).8

(Innenminister Steffan übernahm stattdessen den Vorsitz).9

4Zuletzt 92. MRS am 25.8.1948, TOP A. Vgl. auch das Protokoll der Besprechung zwischen MinPräs und GenGouv am 6.10.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 32 f.).
5Best. 860 Nr. 59, S. 63-67; desgl. Nr. 1953, S. 1751-1755.
6Siehe unten Anm. 8.
7P.D.R.: „Personnes Déplacées et Refugiées“. Bezug: Die als „Service des Personnes Déplacées et Refugiées“ bezeichnete Behörde der französischen Besatzungsregierung zur Betreuung von Flüchtlingen und ehemaligen Zwangsarbeiter aus von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs besetzten Ländern (engl.: „Displaced Persons“), die bei Kriegsende zunächst in den Westzonen blieben. Vgl. Resmini, Lager; Weiß, Lager; Brü-chert/Matheus, Zwangsarbeit; Herbert/Hunn/Hoffmann, Beschäftigung.
8Zum Inhalt der Unterredung vgl. das Protokoll in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 32-35, sowie TOP M dieser Sitzung.
9Dieser Satz fehlt in der in Best. 700,169 Nr. 140, S. 379 überlieferten Fassung des Protokolls. – Fortgang TOP M dieser Sitzung.

C. Festsetzung der Kartoffelpreise

Minister Stübinger berichtete, daß sich die Situation seit der letzten Besprechung im Ministerrat wesentlich geändert habe.10 Während seinerzeit angenommen wurde, daß sich durch das große Angebot eine Preisregelung ganz von selbst ergäbe, sei es heute so, daß man allenthalben mit der Lieferung von Kartoffeln zurückhalte, um höhere Preise zu erzielen und die hereingeholten Kartoffeln vom Händler nicht genommen würden.

Im Verlaufe der Besprechung wurde beschlossen:

    1. Um ein Abwandern der im hiesigen Lande erzeugten Kartoffeln in andere Gebiete zu vermeiden, werden die Grenzen gesperrt.

    2. Innenminister Steffan wird zur Durchsuchung dieser Maßnahme die Grenzpolizei entsprechend einsetzen. Es sollen nur Waggons und Autotransporte angehalten werden, während kleine Quantums nicht unter die Sperre fallen.11

    3. Es können Ausnahmen, allerdings nur mit schriftlicher Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums gestattet werden.

    4. Landwirtschaftsminister Stübinger wird einen Aufruf erlassen, er bemühe sich zurzeit, die Fehlmenge durch Importe zu decken. Die Verbraucher würden aufgefordert, die noch frostfreie Periode dazu zu benutzen, um die Kartoffeln aus den Importen einzukellern.12

Damit soll erreicht werden, daß die eingeführten Kartoffeln nicht liegen bleiben, daß andererseits die Kartoffeln zu den jetzt festgesetzten Preisen auch vom Bauer abgegeben werden.13

Bezüglich der Festsetzung der Kartoffelpreise wurde unter Zugrundelegung der Preise der Bizone und unter Aufhebung des Beschlusses des Ministerrats vom 9.9.48 Punkt 8 Ziff. c) beschlossen:

Es gelten folgende Abgabenfestpreise des Erzeugers:

    a) an den Versandhandel frei Waggon Verladestation DM 4,60 per 50 kg

    b) an Verbraucher

    ab Hof des Erzeugers

    per 50 kg DM 4,80

    b) frei Haus oder Keller des Verbrauchers

    per 50 kg DM 5,2014

10Zuletzt 95. MRS am 9.9.1946, TOP 8. Vgl. Best. 860 Nr. 43, S. 131 f., sowie Best. 940 Nr. 490, S. 271 ff., und Nr. 104, S. 1-39
11Vgl. das Ersuchen des Landwirtschaftsministers vom 6.10.1948 zur Unterstützung durch Polizei und Landräte (Best. 940 Nr. 691, S. 275).
12Best. 940 Nr. 104, S. 11-13.
13Zur Kartoffelversorgungslage im Herbst 1948 vgl. Best. 940 Nr. 64-65, Nr. 96, Nr. 104, S. 1-25, Nr. 450 sowie Nr. 691, S. 1-4 und S. 271-283.
14Vgl. die Mitteilungen der Landesregierung an die Öffentlichkeit vom 8.10.1948 bzw. vom 9.10.1948 (Best. 860 Nr. 43, S. 143; Best. 700,169 Nr. 140, S. 375 f.). – Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP 2.

D. Handelshöchstspannen15

Die Versandgroßhandelsspanne beträgt DM 0,20 je 50 kg einschl. DM 0,05 Schlusscheingebühren.

Die Empfangsgroßhandelsspanne beträgt bei Lieferungen ab Waggon DM 0,40 je 50 kg, bei Lieferungen frei Haus oder Keller des Verbrauchers bzw. des Kleinhandels DM 0,50 je 50 kg.

Die Kleinhandelsspanne beträgt DM 0,40 je 50 kg. Bei Abgabe von Mengen unter 50 kg DM 0,80 per 50 kg.

Die Händler, die gleichzeitig die Funktion von Versand-, Empfangs- und Kleinhandel ausüben, dürfen für sich nur eine Handelsspanne in Anspruch nehmen.

Der Frachtenausgleich beträgt DM 0,30 per 50 kg.

Der Kartoffelpreis stellt sich also beim Händler auf DM 5,90 bzw. DM 6,30 bei kleineren Mengen als 50 kg.

Der Landwirtschaftsminister wurde beauftragt, eine entsprechende Anordnung herauszugeben.16

15Bezug: Kartoffeln. Vgl. für 1949-1955 Best. 950 Nr. 5231.
16Eine entsprechende Anordnung konnte im GVBl. 1947-1951 nicht nachgewiesen werden.

E. Öffentliche Bauten17

Staatssekretär Schmidt berichtete über das Ergebnis der Verhandlungen, die mit den Vertretern der verschiedenen Ministerien zwecks Verwendung der auf die Ministerien entfallenden Baubeträge geführt werden. Er stellte heraus, daß die zurzeit anfallenden 25% zum größ-ten Teil durch die vorliegenden unbezahlten Rechnungen bereits verbraucht sind, so daß unter diesen Umständen nach den Vorschlägen des Finanzministers und des Staatssekretärs für Wiederaufbau die sofortige Einstellung der Arbeiten an öffentlichen Bauten grundsätzlich notwendig erscheine.

(Der Ministerpräsident erschien wieder und übernahm den Vorsitz.) 18

Es entspann sich darüber eine längere Debatte, in welcher insbesondere die Minister Junglas und Dr. Süsterhenn ihre Bedenken wegen der psychologischen Wirkung eines solchen Einstellungsbeschlusses zum Ausdruck brachten.

Finanzminister und Staatssekretär Schmidt erklärten, daß durch die eventuellen Einstellungen Arbeitslosigkeiten nicht entständen, da insbesondere Hochbauarbeiter etc. in der freien Wirtschaft noch sehr gefragt seien.

Es wurde alsdann Übereinstimmung darüber herbeigeführt, daß bestimmte Bauten zwecks Verhütung von hohen Abrüstungskosten im Hinblick auf die fortgeschrittenen Arbeiten zu Ende geführt werden müßten. Darüber soll individuell von Fall zu Fall entschieden werden und zwar in gemeinsamer Beratung von Wiederaufbauministerium, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium unter Hinzuziehung des jeweiligen Ressortministers.

Die Anordnung wegen der grundsätzlichen Einstellung ist im Verwaltungswege ohne Veröffentlichung durchzuführen.19

17Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.m).
18In der im NL Altmeier überlieferten Version (Best. 700,169 Nr. 140, S. 383) im Präsens formuliert.
19Vgl. Schreiben des Staatssekretärs Schmidt an den MinPräs vom 13.10.1948: „Ich habe daher den Leitern der Hochbauämter am 7.10. den Beschluss des Ministerrates vom 6.10. bekanntgemacht, daß mit sofortiger Wirkung alle öffentlichen Bauvorhaben zu drosseln seien. So außerordentlich hart diese Maßnahme ist, halte ich sie jedoch für besser, als wenn durch Fortführung der Bauten dem Lande weitere Schuldverpflichtungen entstehen, für die nach dem jetzigen Überblick vorerst keine Deckungsmöglichkeit gegeben ist.“ (Best. 860 Nr. 2156, S. 635 f.).

F. Eingabe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes betr. Maßnahmen zur Stützung des Baumarktes 20

Die Besprechung dieser Eingabe wurde zurückgestellt.

20Die Eingabe konnte nicht nachgewiesen werden.

G. Aufhebung der Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein21

Nach eingehender Darlegung des Sachverhaltes durch den Ministerpräsidenten hat der Ministerrat beschlossen, die Errichtung des von der französischen Militärregierung geplanten Schiffahrtsamtes abzulehnen.

Der vorliegende Entwurf eines Antwortschreibens an die Militärregierung 22 wurde gebilligt, soweit es sich um die Ablehnung handelt; die weitergehenden Ausführungen, die einen Eventualvorschlag darstellen, wurden dagegen nicht gebilligt und sind zu streichen.23

21Zuletzt 56. MRS am 9.12.1947, TOP 5. Durch VO Nr. 145 der Militärregierung vom 10.1.1948 (Journal Officiel 1948, S. 1340 f.) war für die gesamte Zone ein „Office de Navigation du Rhin Moyen“ (auch: ONRM) bzw. ein „Schiffahrtsamt für den Mittelrhein“ gegründet, durch die Anordnung Nr. 56 vom 13.4.1948 waren ihre Aufgaben festgelegt worden (ebd., S. 1452-1455). Ihr Direktor und die Mitglieder des Aufsichtsratsausschusses, letztere alle Franzosen, wurden vom Oberkommandierenden der Zone ernannt; ein Beirat, bestehend aus Vertretern der deutschen Wirtschaft, wurde dem Direktor zur Seite gestellt. Daneben bestanden auf deutscher Seite eine Wasserstraßendirektion Rheinland-Pfalz und zwei Wasserstraßendirektionen in Koblenz und Mainz. Mit Schreiben vom 31.7.1948 hatte der GenGouv auf die Auflösung der Wasserstraßendirektionen in Rheinland-Pfalz und die Übernahme ihrer Aufgaben inkl. eines Teils des Personals auf das gesamtzonale „Schiffahrtsamt“ angeordnet (Best. 860 Nr. 6199, Bl. 9-10). Der MinPräs machte dagegen mit Schreiben vom 9.8.1948 Bedenken geltend (ebd., Bl. 15-18). Die daraus resultierende Kontroverse (ebd., Bl. 23-147 sowie Bl. 184-185) versuchte der GenGouv mit Schreiben vom 22.10.1948 mit den Worten zu beenden, „daß ich wünsche, daß unverzüglich ein Schlußstrich unter die Frage der Wasserstraßendirektion – Schiffahrt gesetzt“ werden solle (ebd., Bl. 71-72). Die Kontroverse, zu der auch die ablehnende Haltung des MinPräs gegenüber der Ernennung des ehemaligen ORPräs der Pfalz Dr. Otto Eichenlaub zum Direktor des Schifffahrtsamtes durch General Koenig gehörte (vgl. 100. MRS am 12.10.1948, TOP F) – wurde dadurch beigelegt, dass man sich auf eine Aufgabentrennung einigte. Demnach sollte das neue Schifffahrtsamt die über Rheinland-Pfalz hinausgehenden Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, während die allein Rheinland-Pfalz betreffenden Aufgaben bei rheinlandpfälzischen Behörden verbleiben sollten, womit die französische Seite auf eine Auflösung letzterer verzichtete. Vgl. den Bericht des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Verhandlungen vom 19.11.1948 (Best. 860 Nr. 6199, Bl. 88-89), das Schreiben des MinPräs vom 23.11.1948 an den GenGouv (ebd., Bl. 90), die Erklärung des MinPräs dazu im LT am 25.11.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1101) sowie die Niederschrift einer Besprechung mit dem GenGouv am 3.12.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 18). Vgl. weiterhin Best. 860 Nr. 6200 und Nr. 6198 sowie Best. 950 Nr. 4325-4326, Nr. 4811, Nr. 4911-4912, Nr. 4928, Nr. 15182 und Nr. 15213. Das Schifffahrtsamt Mittelrhein (vgl. Niederschrift der Beiratssitzung am 14.10.1949 in Best. 860 Nr. 6199, S. 207-243) wurde 1950, als die Beteiligung des Bundes an der Wasserstraßenverwaltung begann, aufgelöst (Best. 860 Nr. 6199, S. 244-256).
22Vgl. ein mit „Oktober 1948“ datiertes Schreiben des MinPräs (Best. 860 Nr. 6199, Bl. 65) mit einem weiteren Schreiben vom 19.10.1948, welches den Vermerk „Nicht abgesandt“ trägt (ebd., Bl. 67-70) sowie das am 5.11.1948 ausgefertigte Schreiben des MinPräs an den GenGouv (ebd., Bl. 77-78). Ein früher ausgefertigtes Schreiben konnte nicht nachgewiesen werden; vgl. dazu Schreiben des GenGouv vom 22.10.1948 (Best. 860 Nr. 1953, S. 1643-1645), welches als letzten Bezug ein Schreiben des Min-Präs vom 2.9.1948 angibt (undatierter Entwurf vermutlich in Best. 860 Nr. 6199, Bl. 59-61).
23Fortgang 100. MRS am 9.12.1947, TOP F.

H. Zahlungstermine der Beamtengehälter 24

Der Ministerpräsident wies auf die Mißstimmung innerhalb der Beamtenschaft hin, die durch die Anordnung des Finanzministers bezüglich der Verschiebung der Gehaltszahlungstermine entstanden und festzustellen ist. Der Finanzminister betonte, daß es sich bei der Nachzahlung von jeweils einem halben Monatsgehalt statt der bisherigen Vorauszahlung immerhin um eine Kreditbeschaffung für das Land in Höhe von 4.500.000,– DM handele. Vergleiche man hiermit die Tatsache der Einstellung der öffentlichen Bauten, so ergäbe sich durch seine angeordnete Maßnahme immerhin die Möglichkeit, 4 bis 5.000 Arbeiter zwei Monate länger beschäftigen zu können.

Besatzungslasten, Fürsorgezahlungen und Beamtengehälter wären unverändert fortzuzahlen. Im wesentlichen handele es sich bei den bisherigen Ersparnissen neben dem Abbau im Wirtschaftsministerium um die Drosselung von Sachausgaben, die sich irgendwie auf die Lohnzahlungen auswirkten. Das Opfer der nachträglichen Gehaltszahlung müsse angesichts solcher Tatsachen vom Beamten, der in einem Treueverhältnis zum Staate stehe, unbedingt hingenommen werden, zumal ihm nichts verloren ginge und es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handele.

Mit Rücksicht auf den Weihnachtsmonat könnte die am 31.12.48 vorgesehene Gehaltszahlung in der Weise vorgenommen werden, daß Ende des Monats Dezember jeder im Besitz dieser Zahlung für die zweite Hälfte des Monats Dezember sei.25

24Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.i).
25Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP D.

I. Trennungsentschädigung26

Für die auswärts wohnenden Minister, die bisher Trennungsentschä-digung bezogen haben, wurde unter Wegfall dieser Trennungsentschädigung aufgrund des Reichsministergesetzes vom 27.3.193027 (RGBl. I S. 96) eine Sonderentschädigung für in Höhe der im Gesetz vorgesehenen RM 10,– pro Tag ./. 20% = 8,– DM bzw. 240,– DM monatlich ab 1. Oktober 1948 festgesetzt. Die Sonderentschädigung für die Staatssekretäre wird automatisch dieser Regelung angeglichen.28

26Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP B.
27Korr. aus „1948“ in Best. 700,169 Nr. 140, S. 387, in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 371; nicht korr. in Best. 860 Nr. 9608.
28Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP H.

J. Lohnerhöhungen29

Bei dieser Gelegenheit monierte Minister Junglas, daß die in der Sitzung vom 3. September 1948 beschlossene Erhöhung der Löhne für die in öffentlichen Betrieben tätigen Arbeiter bisher noch nicht wirksam geworden sei. Vom Arbeitsminister ist eine dementsprechende Anweisung, zufolge der die Lohnerhöhung unverzüglich gezahlt werden muß, zu erteilen.30

29Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP A.
30Laut Schreiben des Arbeitsministers vom 7.10.1948 an den MinPräs lag der Grund für die Verzögerung in der noch nicht erteilten Genehmigung der Militärregierung zum Gesetz zur Lockerung des Lohnstops (Best. 860 Nr. 4382, S. 345; 86. MRS am 14.7.1948, TOP 6). Vgl. 100. MRS am 12.10.1948, TOP C. – Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP A.

K. Flüchtlingsfragen31

Der Wohlfahrtsminister schlug unter Bezugnahme auf den Beschluß des Landtags (Hilfsausschuss für zugewanderte Personen)32 vor, den Flüchtlingen aus Dänemark pro Familienvorstand 30,– DM und für jedes weitere Mitglied der Familie 10,– DM beim Verlassen des Flüchtlingslagers als erste Hilfe auszuzahlen.33 Der Ministerrat war der Auffassung, daß eine Unterstützung der Flüchtlinge unbedingt notwendig ist. Wohlfahrtsminister und Finanzminister wurden ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.34

31Zuletzt 86. MRS am 14.7.1948, TOP 13.
32Bezug: Behandlung von zwei Anträgen der SPD und der CDU zum Erlass eines Flüchtlingsgesetzes bzw. zur Übernahme von 90% der dafür anfallenden Kosten durch das Land in der LT-Sitzung am 13.10.1948 (LT RLP, 1. WP., Drucks. Abt. II, Nr. 591 und Nr. 633; ebd., Drucks. Abt. I, S. 998 f.). Das Gesetz über die Betreuung der Flüchtlinge (Landesflüchtlingsgesetz) wurde am 16.12.1948 vom LT beschlossen und am 17.8.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 998 f., S. 1073 f. und S. 1147-1149; GVBl. I, S. 341-343).
33Bei den aus Dänemark gekommen Personen handelte es sich um dort in Lagern untergebrachte Deutsche, darunter viele elternlose Kinder, die zum größten Teil noch vor Kriegsende auf der Flucht aus den deutschen Ostgebieten dorthin gelangt waren. Die späte Auflösung dieser Lager beruhte darauf, dass die britischen Besatzungsbehörden eine Aufnahme wegen der in ihrer Zone schon vorhandenen Flüchtlingslager und der allgemeinen Versorgungsschwierigkeiten ablehnten. Da der dänische Staat bis zur vollständigen Räumung der Lager für deren Unterhalt aufgekommen war, verpflichtete sich die Bundesregierung im Vertrag vom 26.2.1953 (BGBl. II 1 953, S. 512) zur Zahlung von 160 Millionen Kronen (vgl. Best. 930 Nr. 1849, Nr. 3012-3026, Nr. 7181 und bes. Nr. 10682).
34Vgl. Schreiben des Ministers für Gesundheit und Wohlfahrt vom 12.10.1948 an den Finanzminister (Best. 930 Nr. 7181). – Fortgang zum Flüchtlinggsgesetz 104. MRS am 23.11.1948, TOP 14. – Fortgang zur Flüchtlingsvergütung 105. MRS am 30.11.1948, TOP D.

L. Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien vom…35

Der Ministerpräsident gab Kenntnis von der durch das Justizministerium erfolgten Abänderung des Gesetzes über die Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien, welches in dieser abgeänderten Form aufgrund des letzten Ministerratsbeschlusses dem Landtag zugeleitet wurde. 36

35Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.f).
36Vgl. Best. 940 Nr. 1323, S. 76-98. – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP 13.

M. Besatzungskosten37

Abschließend berichtete der Ministerpräsident über die Besprechung beim Gouverneur,38 wobei es sich um die bereits eingangs erwähnte Zahlung von 15 Mill. DM handelte. Die verschiedenen Gesichtspunkte seien bei dieser Besprechung erörtert und durch ihn die Unmöglichkeit der Zahlung von 15 Millionen DM abgelehnt worden [sic!]. Vor allem sei die Zurückerstattung der eingangs erwähnten 10 Mill. DM, die das Land teilweise seit Monaten vorgelegt habe, verlangt worden.

Der Ministerrat beschloß, die Note in diesem Sinne zu beantworten. 39

Die in der Note der Militärregierung vom 4. Oktober gelegentlich der Anforderung von 15 Millionen DM erwähnte Inanspruchnahme des Landesstocks der Arbeitslosenversicherung40 wurde der Militärregierung gegenüber als unmöglich erklärt, weil es sich um eine Selbstverwaltung handele und das Land keinerlei Verfügungsrecht darüber habe.

Die übrigen Punkte der Tagesordnung41 wurden abgesetzt und der Termin für die nächste Sitzung des Ministerrats auf Dienstag, den 12. Oktober 1948 vormittags 10.00 Uhr festgesetzt.

37Zuletzt TOP B dieser Sitzung.
38Besprechung vom 6.10.1948 (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 32 f.). Im Schreiben vom 9.10.1948 an den MinPräs (es wurde ihm laut Vermerk noch am gleichen Tag in seiner Wohnung überreicht) resumierte der GenGouv dieses Gespräch aus französischer Sicht (Best. 860 Nr. 59, S. 91-95).
39Schreiben des MinPräs vom 7.10.1948 an den GenGouv (Best. 860 Nr. 59, S. 69-75). – Fortgang 100. MRS am 12.10.1948, TOP G.
40Vgl. 4. MRS am 17.12.1946, TOP F.
41Vgl. oben Anm. 1 zur TO.