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25. Ministerratssitzung am Freitag, den 25.4.19471

Anwesend:
  • Minister Dr. Boden
  • Minister Junglas
  • Minister Dr. Lotz
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn

Es fehlten die Minister Feller, Dr. Haberer, Röhle und Steffan.

Tagesordnung
  • A. Gutachten über den Entwurf der Verfassung für Rheinland-Pfalz

A. Gutachten über den Entwurf der Verfassung für Rheinland-Pfalz

Beschluß

Der Ministerpräsident stellte fest, daß der Ministerrat beschlußfähig sei. Nach Vortrag des Ministerpräsidenten beschloß der Ministerrat einstimmig, sich dem in der Sitzung der Beratenden Landesversamm-lung vom 25.4.47 mit 70 : 31 Stimmen abgegebenen Gutachten über den Entwurf der Verfassung für Rheinland-Pfalz anzuschließen und diesen Entwurf dem Herrn Generalgouverneur für Rheinland-Pfalz zur Genehmigung vorzulegen 2. Desgleichen schließt sich der Ministerrat dem Beschluß des Landtags an, wonach bei der Volksabstimmung über die Verfassung gleichzeitig über den Abschnitt 3 der Verfassung gesondert abzustimmen ist 3 und beauftragt den Ministerpräsidenten, auch diese Entschließung dem Herrn Generalgouverneur vorzulegen 4.

1Durchschlag in Best. 860 Nr. 9601, Nr. 4535, S. 175, Nr. 8186 sowie in Best. 700,155 Nr. 62, S. 261. Über Beginn und Ende der Sitzung liegen keine Angaben vor.
2Vgl. die namentliche Schlußabstimmung über den Verfassungsentwurf für Rheinland-Pfalz am 25.4.1947 (BLV, Drucks. Nr. 16, S. 57 f.).
3Abschnitt III: „Schule, Bildung, Kulturpflege“ (BLV, Drucks. Nr. 13, S. 5-7). Der Vor-schlag einer separaten Abstimmung wurde von der CDU-Fraktion eingebracht (BLV, Drucks. Nr. 16, S. 39). Hintergrund waren die unüberbrückbaren Gegensätze zwischen den Parteien, welche die Beratungen über die Frage eines konfessionellen bzw. überkon-fessionellen Schulsystems geprägt hatten. Vgl. dazu die Einleitung, S. #, und 108. MRS am 21.12.1948, TOP J.
4Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz wurde am 18.5.1947 ausgefertigt; ihre amt-liche Veröffentlichung erfolgte am 24.5.1947 (GVBl. I 1947, S. 209-224).