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109. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 29.12.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger, (erschien gegen 12.00 Uhr)
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Staatssekretär Frau Dr. Gantenberg
Tagesordnung:2
  • 1. Schiffahrtsamt „Mittelrhein“
  • 2.a) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister des Innern
  • 2.b) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister für Gesundheit und Wohlfahrt
  • 3. Landesverordnung zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes
  • 4. Landesverordnung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
  • 5. Landesverordnung zur Änderung des Vermögenssteuergesetzes
  • 6. Landesverordung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
  • A. Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 29. Dezember 1948
  • B. Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreter- und Handelsmaklergewerbes
  • C. Anordnung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zur Verbreiterung der Weidenstraße in Zeltingen-Rachtig
  • D. Antrag auf Genehmigung einer Stiftung (Stiftung der Brüder Johann und Friedrich Schwarz)
  • E. Rundfunkstatut
  • F. Gästehaus der Landesregierung
  • G. Weinabgabe
  • H. Vizepräsident Kremmler
  • I. Landesstock
  • J. Benzin
  • K. Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein

    1. Schiffahrtsamt „Mittelrhein“3

    Der vom Ministerpräsidenten vorgetragene Text eines Schreibens an die Militärregierung wurde mit einigen redaktionellen Änderungen einstimmig gebilligt. Das so beschlossene Schreiben an die Militärregierung ist beigefügt (Anlage 1).4

    In gleicher Weise wurde die Landesverordnung über den Aufbau der Wasserstraßenverwaltung einstimmig wie folgt beschlossen: 5

    „Landesverordnung über den Aufbau der Wasserstraßenverwaltung vom … 1948

    Auf Grund des § 1 der Dritten Übertragungsverordnung-Wirtschaft, Verkehr; 3. ÜVO Vk vom 8. Oktober (GVBl. S. 370) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen verordnet:

    § 1 Wasserstraßendirektion

    Die Wasserstraßendirektion Rheinland-Pfalz wird aufgelöst. Die bisher in Koblenz und Mainz bestehenden Wasserstraßendirektionen werden zusammengelegt mit dem Sitz in Koblenz. Die Wasserstra-ßendirektion ist Landesmittelbehörde und dem Minister für Wirtschaft und Verkehr unterstellt

    § 2 Wasserstraßenämter

    Die Wasserstraßenämter Bingerbrück, Diez/Lahn, Koblenz I und Koblenz II, Speyer, Trier und Worms und das Hafenamt in Ludwigshafen werden der Wasserstraßendirektion unterstellt.

    § 3 Haushalt

    Die Einnahmen und Ausgaben der Wasserstraßendirektion, der Wasserstraßenämter und des Hafenamtes bleiben wie bisher in den Landeshaushalt – Wasserstraßenverwaltung – eingestellt.

    Koblenz, den … 1948.

    Der Ministerpräsident“6

    Als Sitz der neuen Wasserstraßendirektion wurde zunächst Koblenz bestimmt. Sollte aufgrund der späteren Verhandlungen die Verlegung der Landesregierung von Koblenz nach Mainz nicht erfolgen, so soll dann die Wasserstraßendirektion nach Mainz verlegt werden.7

    3Zuletzt 108. MRS am 21.12.1948, TOP U.
    4Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 (vgl. Best. 860 Nr. 6199, Bl. 131-133 sowie Bl. 134: Entwurf der VO über den Aufbau der Wasserstraßenverwaltung).
    5Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2 (vgl. Best. 860 Nr., 6199, S. 134).
    6Die Unterschrift durch den MinPräs änderte den ursprünglichen als Ministerverordnung konzipierten Entwurf (vgl. Best. 860 Nr., 6199, Bl. 182).
    7Aufgrund der mit Gründung der Bundesrepublik eintretenden Zuständigkeitsänderungen in der Wasserstraßenverwaltung wurde die LVO nicht in Kraft gesetzt (vgl. Anm. 21 zur 99. MRS am 6.10.1948, TOP G).

    2.a) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister des Innern 8

    Der Vorlage des Innenministers vom 8.12.48 wurde mit den Änderungen des Justizministeriums laut Schreiben vom 17.12.48 zugestimmt. 9

    8Bezug: Erste LVO zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen an den Minister des Innern (Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 4 sowie Best. 880 Nr. 8244).
    9Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 71).

    2.b) Landesverordnung Erste Übertragungsverordnung auf den Minister für Gesundheit und Wohlfahrt 10

    Dem vorliegenden Entwurf des Ministers für Gesundheit und Wohlfahrt vom 17.12.48 wurde einstimmig zugestimmt. 11

    10Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 5 sowie Best. 930 Nr. 2664.
    11Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 86).

    3. Landesverordnung zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes12

    Der Vorlage des Finanzministers laut Schreiben vom 22.12.48 wurde einstimmig zugestimmt. 13

    12Best. 860 Nr. 3632, S. 17-21 sowie Best. 930 Nr. 2397.
    13Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 73).

    4. Landesverordnung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes14

    Dem mit Schreiben des Finanzministers vom 22.12.48 vorgelegten Entwurf wurde einstimmig zugestimmt. 15

    14Best. 860 Nr. 3633, S. 15-17.
    15Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 75).

    5. Landesverordnung zur Änderung des Vermögenssteuergesetzes 16

    Der mit Schreiben des Finanzministers vom 22.12.48 vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 17

    16Best. 860 Nr. 3634, S. 3-7 sowie Best. 930 Nr. 2715.
    17Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertig (GVBl. I 1949, S. 72).

    6. Landesverordung zur Vereinfachung der Preisverwaltung18

    Auf Antrag des Staatssekretärs Dr. Steinlein wurde diese Vorlage zurückgezogen. Sie wird nach Abschluß der derzeitigen Verhandlungen mit den Wirtschaftsministern der Bizone zur gegebenen Zeit neu eingebracht. 19

    18Best. 860 Nr. 3617, S. 5-7.
    19Zur Preisverwaltung und -politik in der Bizone vgl. Best. 861, Nr. 41, Nr. 44, Nr. 47 und Nr. 78. – Fortgang 120. MRS am 30.3.1949, TOP 9 (Best. 860 Nr. 9611).

    A. Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 29. Dezember 1948 20

    Der von Staatssekretär Dr. Steinlein in der Sitzung eingebrachten Landesverordnung wurde in folgender Fassung zugestimmt: 21

    „Landesverordnung zur Änderung der Verfügung zum Schutz des Großhandels vom 29. Dezember 1948 22

    Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15.7.33 (RGBl. I S. 488) verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:

    § 1

    Die Verfügung zum Schutze des Großhandels vom 19.12.47 (GVBl. 1948 S. 97) wird wie folgt geändert:

    In § 1 tritt anstelle des 1. Januar 1949 der 31. Dezember 1949

    Der § 2 erhält folgenden Zusatz: Eine Prüfung der volkswirtschaftlichen Bedürfnisse findet nicht statt.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1949 in Kraft

    Koblenz, den 29. Dezember 1948

    Der Ministerpräsident.“

    20Best. 860 Nr. 3640, S. 1.
    21Die LVO wurde am 4.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 75).
    22Die zitierte Verfügung war am 15.2.1948 ausgefertigt worden (GVBl. I 1948, S. 97).

    B. Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreter- und Handelsmaklergewerbes23

    Der von Staatsekretär Dr. Steinlein in der Sitzung eingebrachten Landesverordnung wurde in folgender Fassung zugestimmt:

    „Landesverordnung zur Änderung der Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreters- und Handelsmaklergewerbes vom 29. Dezember 1948

    Auf Grund des § 5 des Gesetzes über die Errichtung von Zwangskartellen vom 15.7.1933 (RGBl. I S. 488) verordnet die Landesregierung von Rheinland-Pfalz:

    § 1

    Die Landesverfügung zum Schutze des Handelsvertreters- und Handelsmaklergewerbes vom 19.12.47 (GVBl. 1948 S. 170) wird wie folgt geändert:

    In § 1 tritt anstelle des 1. Januar 1949 der 31. Dezember 1949.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1949 in Kraft.

    Koblenz, den 29. Dezember 1948 24

    Der Ministerpräsident.“

    23Best. 860 Nr. 3641, S. 1 sowie Best. 950 Nr. 11389. Die LVO wurde am 15.2.1949 ausgefertigt (GVBl. I 1949, S. 75).
    24Vorlage: „1949“.

    C. Anordnung des vereinfachten Enteignungsverfahrens zur Verbreiterung der Weidenstraße in Zeltingen-Rachtig 25

    Der Vorlage des Innenministers vom 16.11.48 wurde zugestimmt.

    25Best. 860 Nr. 3628, S. 3.

    D. Antrag auf Genehmigung einer Stiftung (Stiftung der Brüder Johann und Friedrich Schwarz)26

    Im Grundsatz wurde der Annahme der Stiftung zugestimmt. Innenminister und Justizminister sollen im Sinne der schriftlichen Stellungnahme die Angelegenheit abschließend behandeln.

    26Best. 860 Nr. Nr. 3614.

    E. Rundfunkstatut27

    Der Ministerpräsident verwies auf die Notwendigkeit, daß der ministerielle Unterausschuß seine Stellungnahme zum Rundfunkstatut bis zum 4.1.49 abschließt, damit die Stellungnahme des Ministerrats der Militärregierung rechtzeitig übermittelt werden kann.

    Es steht fest, daß diese Frage abschließend auf der Konferenz der Ministerpräsidenten der französischen Zone mit General Koenig am 14.1.49 behandelt wird.28 Es wird für richtig gehalten, den Kulturausschuss des Landtags zu bitten, die Behandlung dieser Frage von der Tagesordnung der Sitzung vom 3.1.49 abzusetzen und die entsprechenden Beschlüsse der Landesregierung abzuwarten.29

    27Zuletzt 108. MRS am 21.12.1948, TOP R.
    28Vgl. AVGBRD, Bd. 5, S. 106-119, hier: S. 118.
    29Die erste LT-Sitzung im neuen Jahr fand am 18.1.1949 statt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1187-1205).

    F. Gästehaus der Landesregierung30

    Der Ministerpräsident gab Kenntnis von der Klage des Treuhänders des Hausbesitzers Später

    a) auf Räumung des Hauses,

    b) auf Nachzahlung von ca. 8.000,– DM bei Festlegung einer Miete von monatlich 1.500,– DM, während das städtische Mietstreitamt eine Miete von monatlich 1.200,– DM abzüglich 100,– DM für durch Fliegerschäden ausgefallene Räume festgesetzt hat.

    Nach eingehender Debatte, in welcher das Für und Wider des Gästehauses erörtert wurde, wurde beschlossen, von dem zuständigen Wohnungsamt der Stadt Koblenz eine Zuweisung des Hauses an die Landesregierung zu erbitten. Wenn feststeht, daß das Haus weiterhin der Landesregierung mietweise überlassen bleibt, soll das Innere des Hauses eine entsprechende Ausstattung erfahren. Es soll erwogen werden, ob man in einen Tausch eines staatlichen Objektes gegen das Anwesen des Herrn Später eintreten kann. Diesbezügliche Nachprü-fungen sollen durch das Finanzministerium erfolgen.

    30Zuletzt 98. MRS am 22.9.1948, TOP 11.h).

    G. Weinabgabe31

    Finanzminister Dr. Hoffmann erklärte auf Anfrage, daß in den Ausführungsbestimmungen entsprechende Anweisungen ergehen, laut welchen die nach der Bizone abwandernden Weine in die Weinabgabepflicht des Winzers einbezogen werden. 32

    31Zuletzt 107. MRS am 7.12.1948, TOP 26.
    32Fortgang 117. MRS am 26.2.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

    H. Vizepräsident Kremmler 33

    Der Ministerpräsident berichtete, daß gegen Vizepräsident Kremmler verschiedene Anschuldigungen ergangen sind,

    a) der Vorwurf, er habe aus einer internen Sitzung der Landräte Mitteilungen ohne Zustimmung des Regierungspräsidenten an den Bezirksdelegierten der französischen Militärregierung gelangen lassen und dabei Angaben über Ausführungen des Staatssekretärs Dr. Wuermeling34 gemacht, die der Wahrheit nicht entsprechen. 35

    b) Kremmler habe im Falle des Angestellten J[…] (Bezirksernährungsamt),36 der trotz starker politischer Belastungen dortseits angestellt wurde, eine merkwürdige Rolle gespielt, weil er trotz der bekannten Belastungen die Einstellung seinerzeit durchgesetzt hat.

    c) aus den zwischenzeitlich vorliegenden Personalakten des früheren Landrates Kremmler ergeben sich starke politische Belastungen, weil Kremmler danach seit 1.5.1933 Mitglied der NSDAP war und erst 1935 wieder ausgeschlossen wurde, ohne daß diese Angaben im Fragebogen zum Ausdruck kamen. Außerdem hat Kremmler an den nationalsozialistischen Landrat Tengelmann, Unna,37 am 25.7.1933 mit seiner Mitgliedschaft zur NSDAP geprotzt und gleichzeitig gegen den früheren Polizeipräsidenten Bauknecht38 den Vorwurf der Terrorisierung erhoben.

    Diese politischen Vorwürfe zusammen mit den aktenkundigen Vorgängen, die unter dem Innenminister Severing39 zu seiner Versetzung in den Wartestand 1925 und zur endgültigen Ablehnung seiner Wiederverwendung im Staatsdienst im Jahre 1930 geführt haben, ergaben die Notwendigkeit einer sofort innerhalb weniger Tage durch den Innenminister durchzuführenden Untersuchung.

    Es wurde beschlossen, daß der Innenminister sofort die Akten erhält und seinen abschließenden Bericht in der Sitzung des Ministerrats vom 5.1.49 erstattet, damit alsdann endgültig über die weitere Verwendung des Vizepräsidenten Kremmler Beschluß gefaßt wird.40

    33Zuletzt 107. MRS am 7.12.1948, TOP 1.a).
    34Vorlage: „Würmeling“.
    35Vgl. ein Schreiben von Staatssekretär Wuermeling an den Innenminister vom 6.12.1948 (Best. 860P Nr. 10701, S. 71-75).
    36Personalunterlagen konnten nicht ermittelt werden.
    37Vorlage „Tempelmann“. Wilhelm Tengelmann (1901-1949), nach Abitur 1918 Kriegsmarine, 1919-1921 in verschiedenen Freikorps (u. a. Marinebrigade Ehrhardt), nach Bergbaustudium Tätigkeit in der westfälischen Bergbauverwaltung und -wirtschaft, 28.3.-26.8.1933 LR des Kreises Unna, anschließend im Preußischen Staatsministerium Beauftragter der Ministerpräsidenten für Wirtschaftsfragen, ab 1934 leitende Tätigkeit in der Bergwerksgesellschaft Hibernia in Herne, Vorstandsmitglied in verschiedenen Verbänden, Unternehmen und Einrichtungen der Bergwerkswirtschaft, SS-Sturmbannführer und Wehrwirtschaftsführer (vgl. Lilla, Verwaltungsbeamte, S. 68 und S. 295 f.).
    38Otto Bauknecht (1876-1961), Ausbildung im lithographischen Gewerbe, 1907 Gewerkschaftssekretär in Köln, 1914-1918 Militärdienst, September 1919 sozialpolitischer Referent beim Reichskommissar für die besetzten Gebiete, 1923 Referent im preußischen Innenministerium, 1926-1932 Polizeipräsident von Köln, 1933 aus dem Beamtenverhältnis entlassen, April 1934 Inhaftierung, ab 1936 nach Freilassung und Aufhebung des Berufsverbotes Tätigkeit im erlernten Beruf, 1946-1948 Bezirksvorsteher in Stuttgart-Plieningen (Romeyk, Verwaltungsbeamte, S. 345).
    39Carl Severing (1875-1952), sozialdemokratischer Politiker, 1920-1921, 1921-1926 und 1930-1932 preußischer Innenminister, Reichsinnenminister in der Regierung Müller 1928-1930, 1947-1950 MdL Nordrhein-Westfalen (Neumann, Carl Severing; Alexander, Carl Severing).
    40Vgl. 860P Nr. 933. – Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

    I. Landesstock 41

    Der Finanzminister teilte mit, daß die zuständigen Organe des Landesstocks für die Arbeitslosenversicherung vor einiger Zeit 1 Mill. DM darlehensweise und weiterhin 2,5 Mill. DM darlehensweise dem Land gewährt haben und daß in Verbindung mit der Erhöhung des Kredites bei der Landeszentralbank die Mittel geschaffen seien, um die Gehaltszahlung zum 5.1.49 ordnungsmäßig durchzuführen. 42

    41Vgl. Anm. 12 zur 4. MRS am 17.12.1946, TOP F.
    42Vgl. Best. 860 Nr. 2386, S. 255.

    J. Benzin

    Finanzminister Dr. Hoffmann gab ein Schreiben des Verkehrsministeriums bekannt, worin ein listenmäßiger Nachweis der verbrauchten Benzinmenge gefordert wird.43 Staatssekretär Dr. Steinlein stellte fest, daß dieses Schreiben aufgrund der Stellungnahme des Rechnungshofes ergangen sei.44 Der Ministerrat beschloß, daß die Tätigkeit und Verantwortung des Verkehrsministeriums mit der Zuteilung der Benzinmenge an den Ministerrat bzw. die einzelnen Ministerien abgeschlossen ist.

    43Zuletzt 102. MRS am 5.11.1948, TOP G.
    44Zu Prüfungen des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr durch den Landesrechnungshof 1948 vgl. Best. 875 Nr. 66 und Nr. 71.

    K. Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein45

    Arbeitsminister Bökenkrüger bezog sich auf den Beschluß der Ministerratssitzung vom 2.12.48 wegen der Ablösung der Arbeitsamtsdirektoren Thiery und Könlein. Entgegen seiner Auffassung, daß es sich hierbei nicht um einen Beschluß gehandelt habe, stellte Innenminister Steffan noch einmal ausdrücklich fest, daß die Ablösung der Genannten ausdrücklich beschlossen worden war.

    Der weitere Einwand des Arbeitsministers, daß die Verwaltungsausschüsse als Selbstverwaltungskörper allein darüber bestimmen könnten, wurde zurückgewiesen mit dem Hinweis darauf, daß aufgrund der derzeitigen Gesetzgebung die Verwaltungsausschüsse nur eine beratende Funktion ausüben. Es verbleibt demnach bei dem Beschluß des Ministerrats vom 2. Dezember 1948.

    45Zuletzt 106. MRS am 2.12.1948, TOP A.