© LAV108. Ministerratssitzung am Dienstag, den 21.12.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer, (ca. eine Stunde)
- Staatssekretär Schmidt
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- Staatssekretär Frau Dr. Gantenberg
- der Präsident des Rechnungshofes Dr. Oeftering
- Ministerialdirigent Dr. Krüger
- A. Personalien
- B. Unterbringung von Berliner Kindern innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz
- C. Rechtsanwalt Dr. J., Mainz
- D. Angestellter J.
- E. Förster M., Antweiler
- F. Sporttoto
- G. Benzinsteuer
- H. Kulturgroschen
- I. Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr gegen östliche Bestrebungen
- J. Lehrerbildung
- K. Architektenkammer
- L. Kohlenversorgung
- M. Bericht über die Besprechung mit dem Gouverneur am 13.12.48 (Fa. Knoll AG; Landeshauptstadtfrage)
- N. Eröffnung der propädeutischen Akademie in Mainz
- O. Bericht des Ministerpräsidenten über die Konferenz mit General Koenig am 14.12.48 in Mainz
- P. Verschleppte Personen
- Q. Lager Bretzenheim
- R. Südwestfunk
- S. Sekretariat in Frankfurt
- T. Lebensmittelkarten
- U. Schiffahrtsamt Mittelrhein
- V. Zahlungstermine der Beamtengehälter
- W. Lastenausgleich
- X. Fettversorgung
- Y. Sparmaßnahmen/Verwaltungsreform
- Z. Dienstregelung zwischen Weihnachten und Neujahr
- A°. Dienst an Samstagen
A. Personalien
a) Richard Merget 3
Die aufgrund der 2. Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen erforderliche Zustimmung des Ministerrats zu der Ernennung des Oberlandgerichtsrates Richard Merget zum Senatspräsidenten bei dem Oberlandesgericht in Neustadt wird erteilt.
b) Vizepräsident Knieper4
Die Militärregierung hat mündlich dem wiederholten Antrag der Landesregierung auf Abberufung des Vizepräsidenten Knieper nunmehr die Zustimmung erteilt.5 Die schriftliche Genehmigung soll nachgereicht werden. Über die weitere Verwendung des bisherigen Vizeprä-sidenten Knieper ist später noch Beschluß zu fassen. Erwogen wird gegebenenfalls die Beschäftigung im Ernährungsministerium.
Bezüglich des Nachfolgers unterstreicht der Ministerrat noch einmal seinen früheren Beschluß, laut welchem der derzeitige Kreisinspektor Wüst, Westerburg, dafür vorgesehen ist. Der Ministerpräsident wird mit der Militärregierung erneut verhandeln. 6
c) Eisenbahnverkehrsrat 7
Bezüglich der Nachfolgeschaft des verstorbenen Präsidenten des Eisenbahnverkehrsrates Harter berichtet der Finanzminister, daß in der letzten Sitzung des Eisenbahnverkehrsrates mit den Stimmen von Baden und drei Stimmen der Gewerkschaften Landtagsabgeordneter Broß,8 zurzeit Reichsbahnamtmann und Bahnhofsvorsteher des Bahnhofes Offenburg, gewählt worden sei und zwar gegen die Stimmen der Länder Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern. Die Vertreter von Rheinland-Pfalz haben gegen diese Wahl sofort Einspruch erhoben, weil in diesem Falle die Minderheit des Landes Baden gegen die Mehrheit der Länder Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern gewählt haben.9 Es wurde sichergestellt, daß die Militärregierung unter diesen Umständen die Bestätigung zunächst nicht erteilt. Der Ministerrat beschließt, als Nachfolger den bisherigen Abteilungsleiter Dr. Schunck, Trier, der zugleich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Eisenbahnpräsidenten von Trier beauftragt ist, vorzuschlagen. Zuvor hatte der Ministerpräsident berichtet, daß zufolge einer mündlichen Erklärung des Gewerkschaftsvertreters von Gerichten die Gewerkschaftsvertreter bereit sind, diesem Vorschlag Folge zu leisten. 10
d) Dolmetscher Bach11
Die Genehmigung zur Einstellung der Dolmetscherin Frl. Bach, Arenberg, bei der Polizeidirektion Koblenz wird erteilt.
B. Unterbringung von Berliner Kindern innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz
Wohlfahrtsminister Junglas berichtet, daß die Unterbringung von ca. 4.000 Berliner Kindern auf unbestimmte Zeit angeregt worden sei. Die vorbereitenden Arbeiten wegen der Unterbringung sollen durch die karitativen Verbände, gegebenenfalls durch einen Aufruf der Landesregierung unterstützt, vorgenommen werden. Die notwendigen Kosten (z.B. Transport der Kinder von Lübeck nach Rheinland-Pfalz, Einschulung, Anschaffung von Schulbüchern etc.) werden durch das Land erstattet.
Der Wohlfahrtsminister wird dem Finanzminister eine entsprechende Vorlage zuleiten. 12 12Entsprechende Unterlagen konnten für diese Zeit nicht nachgewiesen werden. – Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
C. Rechtsanwalt Dr. J., Mainz
Innenminister Steffan berichtet, daß gegen den Genannten Untersuchungen wegen einer Schwarzschlachtung eingeleitet worden seien.13 Er bittet den Justizminister um weitere Veranlassung. Der Justizminister weist auf die Mitwirkung der Rechtsanwaltskammer hin, die ihrerseits ein Disziplinarverfahren einzuleiten hat. Der Innenminister wird dem Justizminister die notwendigen Unterlagen zuleiten.
D. Angestellter J.
Es wird klargestellt, daß der Genannte, der in Kobern in betrunkenem Zustand Erklärungen wie: „Er könne Kohlen in beliebiger Menge besorgen etc.“ durch seine Kündigung mit sofortiger Wirkung aus dem Wirtschaftsministerium ausgeschieden ist.
E. Förster M., Antweiler
Innenminister Steffan wird die Akten, aus denen hervorgeht, aus welchem Grunde der Förster M[…] versetzt werden soll, dem Landwirtschaftsminister sofort zur Untersuchung zuleiten.14 14Die hier gemeinte Person konnte nicht identifiziert werden. Auch konnten Unterlagen zur fraglichen Angelegenheit nicht ermittelt werden. Möglicherweise handelt es sich um eine Verwechslung mit einem Landesprüfer gleichen Namens, der im Auftrage des Landesernährungsamtes die Ausgabestellen von Zuteilungskarten zu kontrollieren hatte. Gegen diesen wurde im Laufe des Jahres 1948 gemeinsam mit dem damaligen ABgm von Antweiler wegen Amtsmissbrauch ermittelt (Best. 880 Nr. 799).
F. Sporttoto
Der Finanzminister berichtet, daß ein Vertrag auf privatwirtschaftlicher Basis zustande gekommen sei, laut welchem
50% der Einnahmen den Gewinnern,
16% dem Land,
10% den Sportverbänden,
6% einem Reservefonds, an dem das Land ebenfalls beteiligt sei,
zufließen, während die restlichen ca. 18% Unkosten darstellen.
Der Finanzminister schätzt den Gesamtjahresumsatz auf 10 bis 12 Mill. DM.15 15Mit Schreiben vom 22.12.1948 teilte der Finanzminister der Sport-Toto GmbH Rheinland-Pfalz die Genehmigung zur gewerbsmäßigen Annahme von Sportwetten mit (Best. 860 Nr. 356, S. 771-773). Vgl. weiterhin Nr. 1492 und Nr. 1756.
G. Benzinsteuer
Der Finanzminister kündigt eine Vorlage wegen der Einführung einer Benzinsteuer in Höhe von 15 Pfennig pro Liter an. 16 16Unterlagen hierzu konnten nicht nachgewiesen werden
H. Kulturgroschen
Der Finanzminister kündigt eine Vorlage an, laut welcher zugunsten der Theater, Orchester und sonstiger Kultureinrichtungen des Landes ein Kulturgroschen erhoben werden soll, u.a. auf Kinokarten, sportliche Veranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Zeitungen, bei letzteren unter Freistellung einer Mindestauflage. 17 17Vgl. den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kulturabgabe (auch „Kulturpfennig“), welche auf den Verkauf von Zeitungen und die Eintrittskarten von Veranstaltungen erhoben werden sollte (Best. 860 Nr. 860 Nr. 996, S. 111-163). Das Vorhaben wurde als LT-Drucks. eingebracht (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 785), kam aber nicht zur Abstimmung (Best. 860 Nr. 996, S. 163). Im gleichen Zeitraum legte der Finanzminister den Entwurf zur Erhebung einer Kulturabgabe vor, welche von der Rundfunkgebühr abgeführt werden sollte (ebd., S. 165-201; LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. II, Nr. 784). Das Vorhaben wurde aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 18.8.1949, TOP 4, zurückgezogen (Best. 860 Nr. 9612). Zur Verwendung von Mitteln aus dem Grenzlandfonds für kulturelle Zwecke 1950-1952 vgl. Best. 920 Nr. 145.
I. Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr gegen östliche Bestrebungen
Ein Schreiben der Sonderbauverwaltung, worin um Instruktion wegen der Durchführung von Maßnahmen zur Abwehr gegen östliche Bestrebungen ersucht wird, wird der Finanzminister dem Justizminister zur Stellungnahme zuleiten. 18 18Unterlagen hierzu konnten nicht ermittelt werden.
J. Lehrerbildung19
Der Kultusminister verweist auf die Deklaration des General Koenig, die der Gouverneur den Mitgliedern des Ministerrats am 3. Dezember 1948 bekanntgab.20 Diese Erklärung lautet:
„Die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, die durch Volksabstimmung vom 18. Mai 1947 angenommen wurde, ist von der Militärregierung der französischen Besatzungszone genehmigt worden.“
Der Artikel 36 der Verfassung bestimmt:
„Die Ausbildung der Lehrer findet in besonderen Lehrerbildungsanstalten statt, die nach den verschiedenen religiösen Bekenntnissen getrennt sind, und die von dem Geist dieser betreffenden Konfession durchdrungen sein müssen. Dies gilt ebenfalls für die Internate, die an die Lehrerbildungsanstalten angeschlossen sind.
Das Programm der Studien und die Unterrichtsbücher für die Religionskurse werden im Einvernehmen mit der betreffenden Kirche oder der Religionsgemeinschaft festgelegt.
In den verschiedenen Internaten und Lehrerbildungsanstalten könne nur Erzieher und Lehrer ihren Beruf ausüben, die dem betreffenden Religionsbekenntnis angehören.
Die Religionskurse können nur von Lehrkräften erteilt werden, die hierfür den Sonderauftrag der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft haben.“
Nach eingeholter Ansicht der verschiedenen Behörden der Militärregierung bittet der General und französische Oberkommandierende in Deutschland den Ministerrat von Rheinland-Pfalz, die notwendigen Bestimmungen zur Ausführung dieses Artikels zu treffen, er ermächtigt ihn, sei es nach Studium dieser Frage auf einer Ministerratssitzung eine Verordnung zu erlassen, sei es die Frage vor den Landtag zu tragen, der über ein Ausführungsgesetz abstimmen wird.“21
Der Kultusminister macht darauf aufmerksam, daß nach Artikel 36 der Verfassung die Ausbildung der Volksschullehrer und -lehrerinnen in nach Bekenntnissen getrennten Lehrerbildungsanstalten erfolgt. Diese Bestimmung ist geltendes und unmittelbar anwendbares Recht. Die Durchführung dieser Bestimmung war bisher infolge des Einspruchs der französischen Militärregierung noch nicht möglich. Durch Dienstnote der Militärregierung vom 6. Dezember 1948 – Nr. 3060/SG –22 wurde der Landesregierung der Auftrag gegeben, die Vorschrift des Artikels 36 der Verfassung durchzuführen. Er schlägt eine Landesverfügung vor, worin festgelegt wird:
1.) Die pädagogische Akademie in Bad Neuenahr23 erhält ihren katholischen Charakter zurück.
2.) Die pädagogische Akademie in Andernach wird zu einer evangelischen Anstalt umgeformt.
3.) Die beiden Akademien in der Pfalz24 bleiben wie bisher konfessionell getrennt. Kirchheimbolanden dient der Ausbildung katholischer, Kusel der Ausbildung evangelischer Lehrer(innen).
4.) Die pädagogische Akademie in Worms behält den für sie vorgesehenen simultanen Charakter.
Es wird vereinbart, daß den Koalitionsparteien demnächst dieser Sachverhalt in mündlicher Aussprache unterbreitet wird.25
K. Architektenkammer26
Staatssekretär Schmidt gibt den Wunsch der Architekten nach Bildung einer Architektenkammer bekannt und weist gleichzeitig darauf hin, daß in der Bizone die Errichtung einer Architektenkammer nicht beabsichtigt sei. Nach kurzer Aussprache wird festgelegt, daß eine Regelung anzustreben ist, die den Zustand wieder herstellt, wie er vor 1933 bestanden hat.27
L. Kohlenversorgung28
Staatssekretär Dr. Steinlein berichtet über Besprechungen mit Vertretern der Bizone wegen Lieferung von Kohlen. Diese, mit Direktor Erhard,29 Frankfurt, geführten Verhandlungen ergaben die Absicht der Bizone, die französische Zone wirtschaftlich zu drosseln, um dadurch umso schneller die Errichtung der Trizone zu erreichen.30 Der Vertreter von Württemberg-Hohenzollern habe zu diesem Verfahren unverständlicherweise „Ja“ gesagt, während die Vertreter von Rheinland-Pfalz und Baden dieser Regelung nicht zugestimmt hätten. Eine Drosselung der französischen Zone schadet nur der Bevölkerung.
Minister Dr. Süsterhenn weist darauf hin, daß die Wirtschaftseinrichtungen in Frankfurt auf Abbau arbeiten und daß doch möglichst schnell mit der Errichtung eines Bundesstaates gerechnet werden könne und daß die derzeitigen Schwierigkeiten keineswegs auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen werden könnten.
Beschlossen wird, die Wirtschaftsminister der drei französisch besetzten Länder zu einer gemeinsamen Erklärung zu veranlassen. 31
M. Bericht über die Besprechung mit dem Gouverneur am 13.12.48 32
Der Ministerpräsident berichtet anschließend über die Unterhaltung, die er am 13.12.48 mit dem Gouverneur geführt hat. 33
a) Fa. Knoll A.G., Ludwigshafen/Direktor Arnsperger34
Direktor Arnsperger hatte von dem seinerzeit ergangenen Demontagebefehl 35 der französischen Dienststelle in Baden-Baden Fotokopien hergestellt und u.a. dem Redakteur der Rhein-Neckar-Zeitung eine Fotokopie ausgehändigt, welcher dieselbe mit einem Bericht unverständlicherweise an die Berliner Illustrierte in der Ostzone weiterleitete. In der ersten Novembernummer ist daraufhin ein Artikel, überschrieben: „Zum Tode verurteilt – Die letzten Stunden einer weltberühmten Heilmittelfabrik der Fa. Knoll A.G., Ludwigshafen“ erschienen. Gleichzeitig wurde die Fotokopie des Demontagebefehls abgebildet. Die Militärregierung war hierüber sehr aufgebracht, zumal – wie der Gouverneur erklärte – die Militärregierung sich den vom Ministerpräsidenten vorgetragenen Gründen angeschlossen und dadurch erreicht habe, daß bis zur Stunde nicht eine einzige Schraube den Betrieb verlassen habe. Er erklärte, daß die Militärregierung mit den Chemieverbänden, in denen Arnsperger Vorsitzender bzw. Vorstandsmitglied sei, nicht mehr zusammenarbeiten würde.36 Direktor Arnsperger hat daraufhin seine Positionen niedergelegt.
b) Errichtung der Landesregierung in Mainz 37
Der Gouverneur hat den Ministerpräsidenten davon unterrichtet, daß die Landesregierung nach der Ordonnanz 57 nach Mainz zu verlegen sei.38 Man könne den Umzug allerdings nicht überstürzen. Die Dienststellen der Militärregierung von Baden-Baden gingen nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, ganz nach Mainz. Es würde vielmehr lediglich General Koenig mit einem kleinen Mitarbeiterstab nach Mainz übersiedeln. Es müsse angestrebt werden, die Landesregierung und Militärregierung nach Mainz zu verlegen. Der Umzug dürfe aber nicht ohne Vernunft erfolgen. Voraussetzung für den Umzug seien günstiges Arbeiten, Schaffung von Büros, Schaffung von Wohnungen etc.
Es wird beschlossen, daß Staatskanzlei und Wiederaufbauministerium zusammenarbeiten, um festzustellen
a) welche Büroräume, Bürohäuser, Wohnungen etc. stehen in Mainz zur Verfügung,
b) bis zu welchem Zeitpunkt,
c) welche Anforderungen sind seitens der einzelnen Ministerien für eine Verlegung zu stellen,
aa) hinsichtlich der Büroräume,
bb) hinsichtlich der Beamten, die wohnungsmäßig untergebracht werden müssen (Größe der Wohnungen, nach der Familienzahl, Junggesellen etc.)
Bei dieser Gelegenheit stellt der Ministerpräsident klar, daß eine Verlautbarung in der „Rhein-Zeitung“ vom 18./19.12.48, laut welcher mit General Koenig und François-Poncet39 die Übersiedlung der Landesregierung von Koblenz nach Mainz besprochen worden sei, der Wahrheit widerspricht. Es hat keine diesbezügliche Unterredung stattgefunden. Die Frage Mainz ist auf der Konferenz der drei Ministerpräsidenten der französischen Zone mit General Koenig nicht behandelt worden.40 In der anschließenden Pressekonferenz hat der Ministerpräsident auf die Frage eines Redakteurs ausdrücklich erklärt, daß die Frage der Verlegung der Landesregierung nach Mainz nicht behandelt worden sei. 41
N. Eröffnung der propädeutischen Akademie in Mainz
Weiterhin berichtet der Ministerpräsident über die Errichtung einer Propädeutischen Anstalt an der Universität in Mainz. Die Landesregierung ist wegen Errichtung dieser Akademie nicht gefragt worden, sie hat die Tatsache vielmehr lediglich aus der Presse ersehen.42 Sie hat daraufhin eine entsprechende Note an die Militärregierung gelangen lassen,43 und da außerdem die Landesregierung auch bei der Gestaltung des Programms für die Eröffnungsfeierlichkeiten in der gleichen Weise übergangen worden war, hatte sie dem Direktor mitgeteilt, daß unter diesen Umständen kein Vertreter der Landesregierung an der Eröffnungsfeier teilnehmen könnte. Nachdem aber festgestellt wurde, daß General Koenig die Eröffnungsfeier wahrnehmen würde, hat der Ministerpräsident persönlich aus Gründen der Höflichkeit gegenüber General Koenig an der Eröffnungsfeier teilgenommen, zuvor aber dem Gouverneur schriftlich am Montag, den 13.12.48 eine entsprechende Erklärung abgegeben.44
Der Kultusminister verweist darauf, daß man gegen die Errichtung der Propädeutischen Akademie an sich nichts einzuwenden habe, daß aber die Form, wie diese Einrichtung durch die Militärregierung geschaffen wurde, zu beanstanden sei.
O. Bericht des Ministerpräsidenten über die Konferenz mit General Koenig am 14.12.48 in Mainz45
Aus der Konferenz mit General Koenig berichtet der Ministerpräsident über die Erklärungen des General Koenig wegen des Besatzungsstatutes, der Notwendigkeit der Erhöhung der Steuereinnahmen der drei Länder der französischen Zone auf 130 Mill. DM, bezüglich der Absicht der Einführung neuer Steuern, z.B. Brennstoffsteuer, Umsatzsteuererhöhung, Neubausteuer, Erhöhung der Transportsteuer. Die drei Ministerpräsidenten haben darauf hingewiesen, daß man sich von der Einführung solcher neuen Steuern nichts verspreche, daß die Einnahmen nur gesteigert werden könnten durch eine Belebung der Wirtschaft.
P. Verschleppte Personen 46
In der Frage der Mittel zugunsten der Verschleppten ersuchte die Militärregierung um präzise Vorschläge, wie die derzeitigen hohen monatlichen Ausgaben herabgesetzt werden können. 47
Es wird beschlossen, daß das Finanzministerium die Vorschläge hierfür so rechtzeitig erstellt, daß sie durch die Staatskanzlei der Militärregierung bis spätestens 5. Januar 1949 zugeleitet werden können.48
Q. Lager Bretzenheim 49
In diesem Zusammenhang wird die anderweitige Verwendung des Lagers Bretzenheim Kreis Kreuznach erörtert. Nachdem die Kriegsgefangenentransporte durch die Rückkehr der letzten Kriegsgefangenen aus Frankreich abgeschlossen sind, ist der bisherige Zweck des Lagers Bretzenheim entfallen. Die Militärregierung erwägt, eine entsprechende Zahl von Verschleppten dorthin zu verlegen, wodurch z.B. in Koblenz Kasernen frei würden, die als Wohnungen für französische Familien vorgesehen seien, wodurch wiederum innerhalb der Stadt Koblenz Wohnungen für die Bevölkerung frei würden. Die Gemeinde Bretzenheim hat daraufhin das dringende Verlangen gestellt, die Unterbringung von Verschleppten unter allen Umständen zu verhindern.50 Man ist allerdings der Auffassung, daß die Unterbringung von Verschleppten im Lager Bretzenheim unzweckmäßig ist, weil in dieser rein ländlichen Gegend keine Arbeitsmöglichkeit besteht. Für die Verschleppten muß die Arbeitspflicht eingeführt werden. Die Unterbringung muß je nach den Arbeitsmöglichkeiten aufgelockert erfolgen, wobei man gegebenenfalls die Baracken des Lagers Bretzenheim für solche Zwecke an anderen Stellen verwenden kann.
In dieser Hinsicht soll mit der Militärregierung verhandelt werden. 51
Der Arbeitsminister soll gegebenenfalls prüfen, welche Arbeitsmöglichkeiten für die Verschleppten gegeben sind.
R. Südwestfunk 52
General Koenig ersuchte die Länderregierungen um ihre Stellungnahme zu dem erlassenen Rundfunkstatut.53 Die Einwände, daß die Länder ihrer Stärke entsprechend in dem vorgesehenen Verwaltungsrat nicht richtig vertreten seien, wurden anerkannt. General Koenig hat in der Sitzung zugesagt, daß der Verwaltungsrat aus 47 Personen bestehen soll, und zwar aus
23 Vertretern für Rheinland-Pfalz,
12 Vertretern für Baden,
12 Vertretern für Württemberg-Hohenzollern.
Die Aufteilung der 23 Vertreter aus Rheinland-Pfalz soll wie folgt geschehen:
1 Vertreter der Landesregierung,
4 Vertreter des Landtags, 54
4 Vertreter der Kirchen,
3 Vertreter der Schulen und Universitäten,
2 Vertreter der Presse,
2 Vertreter Theater und Musik,
2 Vertreter Jugend und Sport,
2 Vertreter der Gewerkschaften,
2 Vertreter der Industrie- und Handelskammer,
1 Vertreter nach den Vorschlägen des Ministerpräsidenten.
Auf Vorschlag des Innenministers wird die Zusammensetzung wie folgt vorgeschlagen:
Rheinland-Pfalz 24 Vertreter, Württemberg-Hohenzollern und Baden nach der Einwohnerzahl insgesamt 23 Vertreter, zusammen also 47.
Das größte Land Rheinland-Pfalz kann sich bei einer Einwohnerzahl von 2,8 Mill. gegenüber der Einwohnerzahl der übrigen zwei Länder mit zusammen ca. 2,2 Mill. nicht überstimmen lassen, wie dies z.B. bedauerlicherweise im Eisenbahnverkehrsrat ständig geschieht.55 Im übrigen wird beschlossen, daß ein aus Vertretern des Justizministeriums, des Kultusministeriums, der Staatskanzlei und des Rechnungshofes bestehender Ausschuß das Rundfunkstatut genau überprüft und bis spätestens 3.1.1949 Abänderungsvorschläge erarbeitet, über die der Ministerrat alsdann so rechtzeitig Beschluß zu fassen hat, daß diese Vorschläge für die nächste Konferenz in Baden-Baden der Koblenzer Militärregierung bis spätestens 8.1.49 eingereicht werden können. Der anwesende Präsident des Rechnungshofes machte in diesem Zusammenhang einige die Rechnungsprüfung betreffende Ausführungen, die bei der Erarbeitung der Stellungnahme der Landesregierung zu verwerten sind. 56
S. Sekretariat in Frankfurt 57
Es wird noch einmal klargestellt, daß das Sekretariat aus folgenden Personen besteht:
Oberregierungsrat Haenlein, Vertreter von Rheinland-Pfalz (Haushalt Staatskanzlei),
Ministerialrat von Süsskind, hauptsächlich für Wirtschaftsfragen, Vertreter von Württemberg-Hohenzollern (wird von diesem Lande besoldet),
der Vertreter für Baden, der vorwiegend landwirtschaftliche Fragen zu behandeln hat, wird von Baden noch benannt und von diesem Land auch besoldet. 58
Der Anregung der Militärregierung, einen vierten Vertreter zu benennen, der vorwiegend Finanzfragen behandelt, wird zugestimmt. Da die Kosten für diesen Beamten zu 50% von Rheinland-Pfalz und zu je 25% von den Ländern Baden und Württemberg zu tragen sind, wird dem Vorschlag des Landes Württemberg-Hohenzollern, Ministerialrat Schlösser, hierfür vorzusehen, nicht entsprochen. Vielmehr wird dieser Beamte von Rheinland-Pfalz gestellt. Der Finanzminister wird einen Vorschlag (Regierungs- oder Oberregierungsrat) möglichst schnell unterbreiten.
T. Lebensmittelkarten
Der Ausgabe von bizonalen Lebensmittelkarten, die das Landwirtschaftsministerium ab 1.1.1949 vorgesehen und vorbereitet hatte, wurde seitens der Militärregierung widersprochen, da ein diesbezüglicher offizieller Antrag weder in Baden-Baden noch in Koblenz gestellt worden sei.59 Diese Regelung kann nur erfolgen, wenn die drei Länder der französischen Zone zu dem gleichen Zeitpunkt den Anschluß an die Bizone vollziehen. Dieser Zustand ist durch weitere Verhandlungen möglichst bald herbeizuführen. Bis dahin muß es bei der Ausgabe der Lebensmittelkarten, die für die drei Länder der französischen Zone Geltung haben, verbleiben.
U. Schiffahrtsamt Mittelrhein60
Der Ministerpräsident berichtet eingehend über den Sachverhalt, wie er sich nach der Besprechung auf der Sitzung in Mainz ergeben hat.61 Die in dieser Sitzung von ihm vorgetragene Stellungnahme der Landesregierung veranlaßte General Koenig, einen Expertenausschuß zu bestimmen, der aus drei Experten der Landesregierung und aus drei Experten des Schiffahrtsamtes bestehend einen Katalog der Aufgaben der bisherigen deutschen Wasserstraßenverwaltung und der Aufgaben des neu zu errichtenden deutschen Schiffahrtsamtes erstellen sollte. Die daraufhin am Donnerstag, den 16.12.48 stattgefundene Besprechung dieser gemischten Kommission ergab keine Änderung des bisherigen Sachverhaltes.62 Die dabei vorgenommene Abgrenzung der Aufgaben ergab vielmehr die Tatsache, daß die wesentlichsten Aufgaben, die bisher den deutschen Behörden oblagen, auf dieses Schiffahrtsamt überzugehen hätten. Das über diese Besprechung durch Staatssekretär Dr. Steinlein verfertigte Protokoll wurde zur Kenntnis gebracht. Da der Ministerpräsident diese Besprechung gegenüber der Militärregierung infolgedessen als gescheitert erklärte, fand am Freitag, den 17.12.48 eine erneute Besprechung mit dem französischen Sachbearbeiter Le Vert bei Generalsekretär Landron statt.63 Hierbei wurden die tags vorher durch den Expertenausschuß aufgestellten Richtlinien ausdrücklich annuliert und aus den Aufgaben des Schiffahrtsamtes wurden die Schiffsreparaturen ausdrücklich ausgenommen. Dadurch entfallen die in den früheren Verhandlungen verlangten 200.000,– DM einmaliger Beitrag für die Errichtung des Schiffahrtsamtes, sowie die monatlichen Aufwendungen von 300.000,– DM für Schiffsreparaturen. Mit dem Vorschlag der Landesregierung, die derzeitigen Wasserstraßendirektionen Koblenz und Mainz sowie die unter französischer Regie stehende Wasserstraßendirektion Rheinland-Pfalz aufzuheben, erklärte man sich einverstanden, auch damit, daß das Schiffahrtsamt keine endgültige Schöpfung, sondern gegebenenfalls zu revidieren sei, wenn das Besatzungsstatut ergangen und die Bundesregierung geschaffen sei. Die Aufgaben des zu errichtenden Schiffahrtsamtes wurden bei dieser Gelegenheit im einzelnen durch den Vertreter der Militärregierung erörtert und auf Wunsch des Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 18.12.48 wie folgt formuliert:64
„Außer der Verwaltung der ihm zur Verfügung stehenden Flotte hat das Schiffahrtsamt für den Mittelrhein die folgenden Aufgaben:
1.)Die Aufstellung der Verkehrsprogramme und die Überwachung ihrer Durchführung sowie ganz allgemein die Kontrolle des Verkehrs auf dem Rhein, soweit er die französische Zone interessiert; diese Kontrolle schließt die Überwachung der Frachtsätze ein sowie die etwaigen Verhandlungen und Vereinbarungen mit den Organen anderer Zonen.
2.) Die Aufstellung der Programme und der Prioritäten für die Reparatur der zum Flußtransport benötigten Schiffe.
3.) Die Überwachung und Festlegung der Reparaturen und sonstigen Leistungen zugunsten der ausländischen Flotte, soweit diese Reparaturen und sonstigen Leistungen in ausländischen Devisen zu fakturieren sind.
4.) Die Verwaltung der gemeinnützigen Einrichtungen für die Rheinschiffahrt, d.h. der Nahrungsmittellager und der Lager mit sonstigen Versorgungsgütern (Tauwerk, Küchengeräte usw.). Die Militärregierung hatte geglaubt, daß es aus Ersparnisgründen wünschenswert sei, der O.N.R.M.65 die Aufgaben der Schiffsreparaturen anzuvertrauen, die augenblicklich von der Wasserstraßendirektion – Betriebsamt – erledigt werden, wenn die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz es wünscht, können diese Aufgaben auch weiterhin von den Organen des Landes erledigt werden, wobei wohl zu beachten ist, daß Einsparungen gemacht werden durch eine Umorganisation und eine Konzentration dieser Organe.
Das O.N.R.M. (Schiffahrtsamt für den Mittelrhein) kann indessen mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen werden, selbst Reparaturen durchführen.
Auf die von dem Lande Rheinland-Pfalz unmittelbar durchgeführten Reparaturen wird keine Provision zugunsten des O.N.R.M. erhoben. Dagegen kann das O.N.R.M. eine Provision für die von ihm vermittelten Reparaturen erheben (insbesondere Reparaturen an der ausländischen Flotte).
Das Land Rheinland-Pfalz braucht, wenn es dies wünscht, keine Abgabe an das O.N.R.M. für die Reparaturarbeiten zu leisten; aber es ist möglich, daß aufgrund eines Gutachtens des beratenden Ausschusses, in welchem das Land Rheinland-Pfalz im übrigen vertreten sein wird, die Zahlung einer Subvention von ihm gefordert wird, um den Haushalt des Amtes ins Gleichgewicht zu bringen.“
Das Ergebnis der sich anschließenden ausführlichen Debatte ist folgendes:
a) Es muß die Aufhebung von Transportmonopolen zugunsten französischer Transportgesellschaften erfolgen. Die einheimische Wirtschaft, insbesondere die einheimischen Transportgesellschaften etc. sind gleichberechtigt einzusetzen und ihre Rechte der Betätigung auf dem Rhein sind sicherzustellen.
b) Die vorstehenden Aufgaben des Schiffahrtsamtes sind durch die Sachverständigen des Wirtschaftsministeriums zu überprüfen. Z.B. ist der Ministerrat bei gewissen Einrichtungen für die Versorgung mit Gütern etc., der Auffassung, daß diese durch die deutschen Dienststellen zu bedienen sind, sofern nicht durch den freien Handel die Versorgung bereits erfolgt.
c) Es ist sicherzustellen, daß die Organisation des Schiffahrtsamtes eine absolut deutsche wird und ähnlich, wie beim Eisenbahnverkehrsrat zu gestalten ist, d.h. der zu bildende Beirat besteht aus deutschen Persönlichkeiten, die von den Länderregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden vorgeschlagen werden. Das Beteiligungsverhältnis hierbei muß mindestens 60% für Rheinland-Pfalz, 40% für Baden betragen.
d) Dieser Beirat wählt den Direktor des deutschen Schiffahrtsamtes.
e) Er stellt den Haushalt des deutschen Schiffahrtsamtes auf und überprüft seine Einhaltung.
Staatssekretär Dr. Steinlein wird die Überprüfung der vorstehend skizzierten Aufgaben des Schiffahrtsamtes vornehmen und dem Ministerrat am kommenden Mittwoch, den 29. Dezember 1948, eine entsprechende Vorlage zuleiten.66
Außerhalb der Tagesordnung wurden noch folgende Fragen behandelt:
V. Zahlungstermine der Beamtengehälter 67
Auf Anfrage des Innenministers wegen der Termine für die Zahlung der Beamtengehälter im Monat Januar erklärte der Finanzminister, daß als Zahlungstermine vorgesehen seien:
1. Rate 5. Januar,
2. Rate 20. Januar.
Diese Termine seien notwendig, weil die Steuereingänge im Monat Dezember regelmäßig schlecht seien. Man werde versuchen, ab Februar die alten Zahlungstermine – 1. und 15. eines jeden Monats – wieder einzuführen.
W. Lastenausgleich68
Es wird beschlossen, die Behandlung aller das Lastenausgleichsgesetz69 betreffenden Fragen durch das Finanzministerium vorzunehmen, wie dies laut Mitteilung des Finanzministers auch in der Bizone der Fall ist. 70
X. Fettversorgung71
Der Landwirtschaftsminister erklärt, daß die Schuld für die bisher im Dezember noch nicht erfolgte Fettzuteilung auf das Ausbleiben derjenigen Menge zurückzuführen ist, die die Militärregierung für den Monat Dezember zugesagt hatte.
Die Margarine aus dem Devisenbonus sei zwischenzeitlich eingetroffen bzw. im Anrollen und könne vor Weihnachten noch ausgegeben werden. In den Prioritätsstädten erfolge außerdem eine teilweise Ausgabe von Öl und Butter.
Allgemein wird festgestellt, daß der derzeitige Zustand höchst unbefriedigend ist, weil die Bevölkerung gerade für den Monat Dezember die Fettlieferung in der zugesagten Höhe pünktlich erwartet hat. 72
Y. Sparmaßnahmen/Verwaltungsreform 73
Unter Bezugnahme auf die Vorlage des Finanzministers sowie die früheren Aussprachen und Debatten im Landtag74 wurde die Verwaltungsreform grundsätzlich behandelt, wobei, wie der Ministerpräsident einleitend ausführte, nicht nur die Einsparungsmöglichkeiten, sondern auch der Grundsatz einer echten Verwaltungsreform gelten müsse, die modernen Verwaltungsmöglichkeiten Rechnung trägt und das Nebeneinanderregieren mehrerer Dienststellen verhindert. Der Präsident des Rechnungshofes gab ein anschauliches Bild und verwies zunächst darauf, daß seine Beauftragten zurzeit in den einzelnen Ministerien das notwendige Material sammeln, um Sparvorschlä-ge im einzelnen zu unterbreiten. 75
Bei einer echten Verwaltungsreform entstehe zunächst die Frage, ob Mittelinstanzen erforderlich seien, wenn ja, welche Funktionen die Mittelinstanzen zu erfüllen haben; wieviel Regierungspräsidien hierzu erforderlich seien; welche Zahl von Ministerien notwendig sei und wie das System der öffentlichen Kassen vereinfacht und damit verbilligt werden könne. Die Frage der Notwendigkeit von Mittelinstanzen wurde einstimmig bejaht und der Auffassung des Präsidenten des Rechnungshofes beigetreten, daß die Ministerien unter Abbau aller Verwaltungsaufgaben nur noch regieren, während die Mittelinstanzen verwalten. Den Ministerien obliegt die Aufgabe der Verwaltung, der Gesetzgebung, des Verkehrs mit dem Landtag, der Erteilung der obersten Weisungen und einer straffen Aufsicht über die Mittelinstanz. Eine solche Tätigkeit bringt ganz von selbst eine Auslese von Beamten und Angestellten und rechtfertigt für die wirklich echte schöpferische Ministerialtätigkeit die heute umstrittene Ministerialzulage.76 Beschlossen wurde nach den instruktiven Ausführungen, daß jeder Minister einen Katalog erstellt, aus dem hervorgeht, wie er innerhalb seines Ministeriums zukünftig zu verfahren gedenkt. Für die Einreichung dieses Katalogs wurde als letzter Termin der 10. Januar 1949 festgelegt.
Eingehend besprochen wurden die Aufgaben der Mittelinstanzen, ihre Abgrenzung nach oben und unten. Die Einheit der Verwaltungsarbeit in der unteren Instanz, das Bestreben, den Landrat als unterste Behörde grundsätzlich stärker als bisher zu beschäftigen, wobei Übereinstimmung darüber bestand, daß Fragen der Finanz, der Justiz, vielleicht auch der Arbeitsämter, nicht zu seinen Aufgaben gehören, während man über die Angliederung der Eichämter, der Kulturbau-ämter, der Gesundheitsämter durchaus reden müsse.
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß die Straßenverkehrsämter zwar aufgehoben seien,77 als Abteilungen der Landrats-ämter aber weiter regierten, so daß im Wege der Aufsicht hier das Notwendige sofort überprüft und veranlaßt werden muß.
Bei der Zahl der Regierungspräsidien war man zwar der Auffassung, daß in regulärer Zeit die fünf Regierungspräsidien zuviel seien, daß aber diese Frage zurzeit aus politischen Erwägungen abschließend nicht behandelt werden könne, zumal die Kosten bei den verschiedenen Regierungspräsidien durchaus verschieden liegen und ihr Abbau ohne Kenntnis und Zustimmung der in Frage kommenden Bevölkerung nicht erwogen werden kann. Diese Frage wird sich vielmehr von selbst klären, wenn nach der Schaffung des Bundesstaates die Frage der Ländergrenzen etc. aufgerollt wird.
Das gleiche gilt für die Zahl der Ministerien. Allgemein war man der Auffassung, daß ihre Verringerung zwar anzustreben sei, diese Aufgabe aber im Augenblick nicht angepackt werden kann, weil man zunächst einmal die Bundesverfassung abwarten will, um festzustellen, welche Aufgaben auf den Bund übergehen und welche Aufgaben bei den Ländern verbleiben.
Über eine Vereinfachung des Kassenwesens wird Präsident Dr. Oeftering eine schriftliche Vorlage des Rechnungshofes fertigen und der Landesregierung schnellstens zuleiten.
Bei den Sonderverwaltungen vertrat Präsident Dr. Oeftering die Auffassung, daß je
ein Landesarbeitsamt und ein Landesfinanzamt genüge.
Minister Bökenkrüger hatte zuvor ausgeführt, daß man mit einem Landesarbeitsamt, mit dem Sitz in Mainz, einverstanden sei.
Bei den Oberlandesgerichten war man nach Ausführungen des Justizministers der Auffassung, im Interesse der Rechtspflege und der Bevölkerung die zwei Oberlandesgerichte bestehen zu lassen, zumal Ersparnisse bei der Aufhebung eines Oberlandesgerichts nicht nachzuweisen seien.
Bei den höheren Schulen wurde von Frau Staatssekretär Dr. Gantenberg die Auffassung vertreten, daß man die Aufgaben des höheren Schulwesens den Regierungspräsidenten nicht überantworten könne, vielmehr eine kollegiale Zusammenfassung dieser Behörde erforderlich sei, um durch die Berücksichtigung aller Fächer innerhalb des Kollegiums eine lebendige Gestaltung des Schulwesens zu gewährleisten. Es wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß auch früher, z.B. in der alten Rheinprovinz, das Volksschulwesen durch die Regierungspräsidenten, das höhere Schulwesen aber durch ein Provinzialschulkollegium bearbeitet wurde. 78
Allgemein vertrat man die Auffassung, daß das höhere Schulwesen trotzdem aus dem Ministerium herausgenommen und in eine besondere Verwaltungsbehörde überführt werden müsse.
Abschließend wurde festgelegt, daß Präsident Dr. Oeftering seine heutigen Ausführungen der Staatskanzlei schriftlich zuleitet und daß die Debatte nach Vorlage der Vorschläge der einzelnen Ministerien allerschnellstens fortzusetzen ist. 79
Die Beschlüsse des Ministerrats müssen auch deshalb möglichst bald herbeigeführt werden, damit sie bei den jetzt beginnenden Beratungen des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1949 vorliegen und dem Landtag bzw. seinen Ausschüssen bei den Beratungen unterbreitet werden können. 80
Z. Dienstregelung zwischen Weihnachten und Neujahr
Der Beschluß des Ministerrats vom 7. Dezember 1948 wurde aufgehoben, weil sich bei Aufrechterhaltung dieses Beschlusses Schwierigkeiten mit den staatlichen Arbeitern wegen der Bezahlung der freien Tage ergeben. Es wurde stattdessen beschlossen:
a) Freitag, 24.12. (Heiliger Abend) ist dienstfrei. Dieser Tag ist den staatlichen Arbeitern zu bezahlen. Ein verstärkter Sonntagsdienst ist einzurichten.
b) Montag, 27.12. ist Arbeitstag wie immer.
c) Freitag, 31.12.48 (Silvester) wird gearbeitet wie an Samstagen.
Wenn auswärts wohnende Beamte und Angestellte, die nicht täglich zu ihrer Familie zurückkehren, Anträge auf Beurlaubung stellen, so hat der Minister darüber zu entscheiden.
A°. Dienst an Samstagen81
Es wurde moniert, daß in einzelnen Ministerien die auswärts wohnenden Beamten und Angestellten samstags überhaupt nicht mehr zum Dienst erscheinen und teils sogar an Freitagnachmittagen vor Dienstschluß abreisen, während in anderen Ministerien auch die auswärts wohnenden Beamten und Angestellten den Dienst am Samstag pünktlich und gewissenhaft erfüllen. Es wurde beschlossen, daß jeder Minister die ordnungsmäßige Diensterfüllung an Samstagvormittagen überwacht. Jedes Fehlen an einem Samstagvormittag erfordert die vorherige ordnungsmäßige Beurlaubung durch den Minister.