© LAV107. Ministerratssitzung am Dienstag, den 7.12.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Schmidt
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- Staatssekretär Frau Dr. Gantenberg
- Ministerialdirigent Dr. Krüger
Es fehlte entschuldigt: Minister Dr. Süsterhenn.
- 1. Personalien
- 2. Beschlußfassung über das Verzeichnis der Beamten und Angestellten, die in Abweichung von der Sparverordnung eingestellt werden dürfen
- 3. Ausnahme der Einstellungssperre bei Steuer- und Zollbehörden
- 4. Deutsches Schiffahrtsamt „Mittelrhein“
- 5. Große Anfrage: Herbeiführung einer wesentlichen Vereinfachung der Verbilligung der Landesregierung
- 6. Erstes Lastenausgleichsgesetz
- 7. Landesgesetz über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz vom 6.9.1946
- 8. Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufsoffiziere
- 9. Landesgesetz über die Wiederbeschäftigung von Beamten
- 10. Landesgesetz über die Krankenversicherung zurückgekehrter Kriegsgefangener und Internierter sowie ihrer Familienangehörigen
- 11. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung über die Errichtung und die Tätigkeit von Betriebsräten vom 15.5.1947
- 12. Gesetz über die Errichtung einer Hauptwirtschaftskammer
- 13. Landesgesetz über das Brandschutzwesen
- 14. Landesgesetz zur Bildung eines Landesgesundheitsrates
- 15. Landesgesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues
- 16. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung zur politischen Säuberung
- 17. Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten
- 18. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
- 19. Landesverordnung über die Änderung der Beitragstabelle für die Überversicherung in der Angestelltenversicherung
- 20. Verordnung über das Meldewesen (Meldeordnung)
- 21. Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr
- 22. Große Anfrage: Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand
- 23. Landesgesetz über das Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten
- 24. Viertes Landesgesetz über Steuervollmachten
- 25. Landesgesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes
- 26. Landesgesetz zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Erhebung einer Weinabgabe vom 3.3.1948
- A. Weiterzahlung der Knappschaftsrenten an Angehörige der früheren Lothringer Knappschaft
1. Personalien
a) Landrat Hummelsheim, Bernkastel
Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Ministerratssitzung vom 2. Dezember 19482 stellte der Ministerpräsident klar, daß das Beleidigungsverfahren Hummelsheim gegen Kremmler3 durch Beschluß der Justizbehörde vom 5.12.1948 aufgrund des § 1 Abs. 2 des Straffreiheitsgesetzes vom 18.6.1948 eingestellt worden sei. Innerhalb dieses Beschlusses wird gesagt:4 […]
Der Innenminister erklärte hierzu, daß die in der letzten Sitzung des Ministerrats vorgetragenen sachlichen Bedenken wegen der Aushändigung der Urkunde nunmehr ausgeräumt seien. Die Urkunde über die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist jetzt auszuhändigen.
b) Vizepräsident Knieper, Montabaur 5
Der Ministerrat beschloß, erneut an die Militärregierung heranzutreten, um unter allen Umständen die Zustimmung zu der seit langem bei der Militärregierung beantragten Abberufung des Vizepräsidenten Knieper von Montabaur zu erhalten.
Gleichzeitig soll erneut die Zustimmung zu der Ernennung des Kreisinspektors Gustav Wüst, Westerburg, zum Vizepräsidenten von Montabaur reklamiert werden. 6
c) Errichtung eines Arbeitshauses für Frauen auf dem Nettegut bei Weissenthurm 7
Wohlfahrtsminister Junglas gab bekannt, daß er unter Bezugnahme auf den Ministerratsbeschluß vom 2.12.48 mittlerweile festgestellt habe, daß Mittel hierfür im Haushalt des Wohlfahrtsministerium ordnungsmäßig verzeichnet seien.
Seinem Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Einstellung einer Leiterin, eines Landwirtschaftslehrers, einer Fürsorgerin und zweier Aufsichtsbeamtinnen wurde entsprochen.
d) Professor Gerd Offenberg beim Wiederaufbauministerium 8
Staatssekretär Schmidt stellte fest, daß Offenberg bereits seit 13 Jahren im Beamtendienst stehe und daß aus diesem Grunde die in der Sitzung vom 2.12.48 beschlossene Ernennung zum Ministerialrat auf Widerruf in eine Ernennung auf Lebenszeit umgewandelt werden müsse. Dem wurde einstimmig entsprochen. 9
e) Dr. Hans Schäfer,10 Justizministerium
Auf Vorschlag des Ministerialdirigenten Dr. Krüger wurde der Wiedereinstellung des Dr. Hans Schäfer als Oberregierungsrat unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit einstimmig zugestimmt.
Im übrigen wurden folgende Einstellungen bzw. Beförderungen beschlossen:
Ministerium der Justiz:
Beförderung des Justizassistenten Bernhard Reusch11 zum Justizsekretär.
Ministerium der Finanzen:
Einstellung des Oberregierungsrat Dr. Hermann Frohnhäuser,12 Neustadt/ Haardt beim Landesfinanzamt in Neustadt.
Die Abstimmung ergab folgendes: dafür Minister Dr. Hoffmann, Minister Stübinger, Minister Bökenkrüger. Dagegen: Minister Steffan. Stimmenthaltung: Ministerpräsident, Minister Junglas.
Einstellung des Oberregierungsrat August Kerner,13 Herxheim bei Landau, als Vorsteher des Finanzamtes in Speyer.
Einstellung des Regierungsrat Josef König,14 Oppenheim, als Sachbearbeiter beim Finanzamt in Alzey.
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Einstellung des Assessors Oberbillig,15 Trier,
Beförderung des a.p. Inspektors Paul Hans Kalkert16 zum Regierungsinspektor.
Die Einstellung des Paul Heinz Schubert,17 Oberwinter, im Wirtschaftsministerium wurde abgelehnt.
Arbeitsministerium
Die beantragten Einstellungen von drei Beamten und zwei Angestellten für das Landesversorgungs- und Fürsorgeamt im Rahmen des Haushaltsplanes wurden beschlossen.
Staatskanzlei
Einstellung der Angestellten Johanna Grob18 nach TO.A. VII bei der Vermittlungsstelle des Landes in Frankfurt/M.
Ministerium des Innern
Einstellung des Dolmetschers Jakob Becker19 nach TO.A. VIII bei der Polizeidirektion Mainz
2. Beschlußfassung über das Verzeichnis der Beamten und Angestellten, die in Abweichung von der Sparverordnung eingestellt werden dürfen
a) durch den Fachminister:
Dolmetscher aller Verwaltungen, sofern nur eine Planstelle vorgesehen ist, die durch das Ausscheiden des betreffenden Dolmetschers vakant wurde,
Anwärter der gesamten Verwaltung, ebenso Behördenlehrlinge,
Lehrpersonen der Volksschulen, jedoch nicht Rektoren,
Lehrpersonen an Berufs- und Handelsschulen, jedoch nicht Direktoren,
technische Assistentinnen und Gesundheitspflegerinnen der Gesundheitsämter,
Pflegepersonal der Heil- und Pflegeanstalten,
Lehrer der Blinden- und Taubstummenanstalten,
Aufsichtspersonal der Strafanstalten.
b) durch die Fachminister mit stillschweigender Zustimmung des Finanzministers
Polizeibeamte der Gruppen A 8 – A 7,
Angestellte des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr, die aus außerordentlichen Haushaltsmitteln (Bauleitungskosten) bezahlt werden,
Studienräte,
Landwirtschaftslehrer.
Die stillschweigende Zustimmung gilt als erteilt, wenn innerhalb von 8 Tagen, vom Datum des Antrages an gerechnet, durch den Finanzminister nicht widersprochen wird. Wird eine Übereinstimmung zwischen Fachminister und Finanzminister nicht herbeigeführt, so entscheidet nach Anrufung des Fachministers der Ministerpräsident.
Es wird ausdrücklich klargestellt, daß das Genehmigungsverfahren im übrigen unverändert bleibt, so daß aufgrund des Ministerratsbeschlusses vom 1.8.1947 alle Personalfälle ab Regierungsrat bzw. TO.A. III dem Ministerpräsidenten zur endgültigen Ernennung zuzuleiten sind. 20 20Vgl. 35. MRS am 1.8.1947, TOP F.
3. Ausnahme der Einstellungssperre bei Steuer- und Zollbehörden21
Aufgrund des generellen Ministerratsbeschlusses vom 25. August 194822 stimmte der Ministerrat zu, daß
a) bei der Steuerverwaltung eine Erweiterung des Personals bis auf 110% des Standes von 1929 unter besonderer Berücksichtigung des Buch- und Betriebsprüfungs- sowie des Betreibungsdienstes stattfindet und
b) die Zollverwaltung auf der Grundlage des Personalstandes des Jahres 1929 wieder aufgebaut wird unter Besetzung des Zollgrenzdienstes mit 1,1 Grenzzollbeamte je 1 km Grenze.
4. Deutsches Schiffahrtsamt „Mittelrhein“23
Im Anschluß an den Beschluß des Ministerrats vom 2.12.4824 wurde durch Ministerialdirigent Dr. Krüger das Ergebnis der juristischen Überprüfung im Sinne des Schreibens des Justizministers vom 3.12.48 mitgeteilt,25 während Staatssekretär Dr. Steinlein nach Rücksprache mit verschiedenen Wassersachverständigen die sachlichen Gesichtspunkte noch einmal erörterte. Das Ergebnis der umfangreichen Diskussion fand seinen Niederschlag in dem Beschluß einer Eingabe an die Militärregierung laut anliegender Abschrift (Anlage Nr. 1). 26
5. Große Anfrage: Herbeiführung einer wesentlichen Vereinfachung der Verbilligung der Landesregierung27
Die Große Anfrage wird im Landtag durch den Innenminister beantwortet. Die Landesregierung hat seit längerer Zeit Sparmaßnahmen zwecks Herbeiführung einer Vereinfachung und Verbilligung der Landesverwaltung eingeleitet. Der Finanzminister hat Vorschläge unterbreitet; die verschiedenen Fachminister haben dazu Stellung genommen.28 Das Ergebnis dieser und weiterer Erhebungen wird allerschnellstens Gegenstand einer Ministerratssitzung unter Mitwirkung des Präsidenten des Rechnungshofes sein. Die Landesregierung wird dann dem Landtag über das Ergebnis berichten und gegebenenfalls die erforderlichen Vorlagen einreichen. Der Innenminister wird bei der Beantwortung der Großen Anfrage zugleich aber auch zum Ausdruck bringen, daß Fragen der Verwaltungsvereinfachung und des Verwaltungsapparates nicht in der bisher in Presse und Rundfunk beobachteten schlagwortartigen Form behandelt werden können, wodurch die Beamtenschaft mehr oder weniger in Mißkredit gebracht, ja geradezu als Faulenzer gebrandmarkt wird. 29
6. Erstes Lastenausgleichsgesetz30
Das vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes beschlossene und gedruckt soeben eingegangene „Erste Gesetz zum Ausgleich von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Erstes Lastenausgleichsgesetz)“31 soll dem Landtag zur Beratung in der nächsten Sitzung sofort zugeleitet werden. Der Finanzminister wurde beauftragt, die notwendigen redaktionellen Änderungen vorzunehmen. Diese ergeben sich dadurch, daß an die Stelle „Wirtschaftsrat“ etc. jeweils „Landesregierung“ zu setzen ist. 32
Der Einleitungssatz soll demgemäß lauten:
„Als erste Maßnahme zur Behebung sozialer Notstände, die durch den Krieg und seine Folgen verursacht sind, hat der Landtag von Rheinland-Pfalz im Rahmen des Lastenausgleichs das folgende Gesetz beschlossen:“.
§ 54: Ausgleichsämter, erhält folgende Fassung:
„Innerhalb der bestehenden Behörden der allgemeinen Verwaltung wird für jeden Landkreis und jeden Stadtkreis ein Ausgleichsamt errichtet.“
§ 56 lautet:
„Lastenausgleichsamt.
(1) Innerhalb der Behörden, die den in § 54 vorgesehenen Behörden übergeordnet sind, wird ein Landesausgleichsamt errichtet.
(2) Das Landesausgleichsamt übt die Sachaufsicht über die Ausgleichsämter seines Bereiches aus.“
§ 89 soll lauten:
„Durchführungsbestimmungen.
(1) Rechtsverordnungen zur Durchführung dieses Gesetzes erläßt der Minister für Finanzen mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses.
(2) Verwaltungsanordnungen zur Durchführung des Ersten Teiles dieses Gesetzes erläßt der Minister für Finanzen. Verwaltungsanordnungen zur Durchführung des Zweiten Teiles dieses Gesetzes erläßt der Präsident des Hauptausgleichsamtes mit Zustimmung des Kontrollausschusses und nach Anhörung des ständigen Beirats beim Hauptausgleichsamt.“
§ 90 erhält folgende Fassung:
„Inkrafttreten.
Dieses Gesetz tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft wie in den übrigen Ländern der französischen Besatzungszone und dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet. Der Minister für Finanzen wird ermächtigt, hiernach den Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Gesetzes bekanntzugeben.“
Der Finanzminister hatte zuvor darauf hingewiesen, daß wesentliche Wünsche, die der Ministerrat in seiner früheren Sitzung beschlossen und den Mitgliedern des 21er Ausschusses mit auf den Weg gegeben hatte, erfüllt werden konnten. Dies sei leider nicht der Fall bei der Belastung der Wälder des Landes und der Gemeinden. Zwar sei angestrebt worden, beim Vereinigten Wirtschaftsrat eine Forstklausel zu vereinbaren, laut welcher die Wälder des Landes und der Gemeinden trotz des Gesetzes später nicht herangezogen werden sollen. Dies sei auch zugesagt worden; jedoch liege eine schriftliche Zusage noch nicht vor.33
7. Landesgesetz über die Aufhebung von Rundverfügungen des Oberregierungspräsidiums Hessen-Pfalz vom 6.9.1946 34
Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 16.11.48 eingereichten Landesgesetz wurde einstimmig zugestimmt mit der Maßgabe, im
§ 1 vorletzte Zeile die Worte: „mit sofortiger Wirkung“ zu streichen und im
§ 2 die Worte „ist ausgeschlossen“ durch die Worte: „findet nicht statt“ zu ersetzen.
Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 35
8. Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für die ehemaligen Berufsoffiziere
Dieses vom Finanzminister mit Schreiben vom 23.11.48 eingebrachte Gesetz,36 welches nach einer Vorlage des Innenministers als „Landesgesetz über Unterhaltsbeiträge für ehemalige Militärpersonen“ zu bezeichnen wäre, wurde laut Beschluß des Ministerrats zurückgestellt, da seine Einbringung im Landtag nicht möglich ist, bevor nicht das Kriegsopferversorgungsgesetz in Kraft tritt.37 Minister Junglas betonte, daß auch zuvor das „Wiedergutmachungsgesetz“ verabschiedet sein müsse. 38
9. Landesgesetz über die Wiederbeschäftigung von Beamten 39
Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt, da der neue Entwurf des Innenministers noch nicht vorliegt. 40
10. Landesgesetz über die Krankenversicherung zurückgekehrter Kriegsgefangener und Internierter sowie ihrer Familienangehörigen41
Diesem Gesetz wurde grundsätzlich zugestimmt.42 Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten soll die textliche Gegenüberstellung von Kriegsgefangenen und Internierten unterbleiben. Es ist vielmehr lediglich von Kriegsgefangenen zu sprechen und in einem Schlußsatz zum Ausdruck zu bringen, daß diese gesetzliche Regelung auch für die Internierten gilt. Die textlichen Abänderungen des Gesetzes wird der Arbeitsminister zusammen mit dem Justizminister vornehmen und alsdann den Text der Staatskanzlei sofort zuleiten. Das Gesetz soll in der nächsten Sitzung des Landtags noch behandelt werden.43
11. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung über die Errichtung und die Tätigkeit von Betriebsräten vom 15.5.194744
Dieser Punkt wurde auf Vorschlag des Arbeitsministers von der Tagesordnung abgesetzt. 45
12. Gesetz über die Errichtung einer Hauptwirtschaftskammer46
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der von der Hauptwirtschaftskammer ausgearbeitete Gesetzentwurf47 laut Schreiben des Landtags vom 2.12.48 durch die vorläufige Hauptwirtschaftskammer zurückgezogen worden ist und ein neuer Entwurf noch nicht vorliegt. 48
13. Landesgesetz über das Brandschutzwesen49
Die Verabschiedung dieses Gesetzes wurde zurückgestellt, da die vom Justizminister mit Schreiben vom 29.11.48 eingebrachten Bemerkungen50 eine Überarbeitung zwischen Innenministerium und Justizministerium notwendig machen. 51
14. Landesgesetz zur Bildung eines Landesgesundheitsrates52
Diesem Gesetz wurde grundsätzlich zugestimmt, mit der Maßgabe, daß entsprechend einem Antrag des Finanzministers das Wort „Landesgesundheitsrat“ in das Wort „Gesundheitsrat“ abgeändert werden soll.
Das Gesetz ist alsdann dem Landtag sofort zuzuleiten. 53
15. Landesgesetz zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues 54
Der vom Wohlfahrtsminister mit Schreiben vom 27.8.1948 eingereichte Gesetzentwurf55 wurde grundsätzlich beschlossen. Er ist dem Landtag für die nächste Sitzung zuzuleiten, nachdem zuvor Wohlfahrtsminister, Wiederaufbauminister und Justizminister die redaktionellen Änderungen, insbesondere im § 4 Abs. 1 (Größenverhältnisse der Wohnungen) vorgenommen haben. 56
16. Gesetz zur Änderung der Landesverordnung zur politischen Säuberung57
Die Militärregierung hat dem vom Landtag am 17.6.1948 beschlossenen 2. Landesgesetz zur Änderung der Säuberungsverordnung nicht zugestimmt.58 Es wurde beschlossen, eine Überprüfung durch den Landeskommissar für die politische Säuberung und das Justizministerium vorzunehmen hinsichtlich der Punkte, auf die nach dem heutigen Stand der Bereinigung verzichtet werden kann und derjenigen Punkte, wegen deren die Landesregierung weiterhin Verhandlungen mit der Militärregierung mit dem Ziele einer Zustimmung zum Gesetz zu führen hat. Insbesondere kann die Landesregierung nicht auf das im Artikel 1 Abs. 159 vorgesehene Gnadenrecht durch den Ministerpräsidenten verzichten. 60
17. Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten
Dem vom Innenminister eingebrachten Entwurf61 einer Landespolizeiverordnung über Tanzlustbarkeiten wurde einstimmig zugestimmt. 62
18. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
Die Behandlung dieses Punktes wurde zurückgestellt. 63 63Fortgang 120. MRS am 30.3.1949, TOP 9 (Best. 860 Nr. 9611).
19. Landesverordnung über die Änderung der Beitragstabelle für die Überversicherung in der Angestelltenversicherung
Der vom Arbeitsminister vorgelegten Vorlage64 wurde einstimmig zugestimmt. 65
20. Verordnung über das Meldewesen (Meldeordnung)
Die Beratung dieser Vorlage wurde auf Vorschlag des Innenministers zurückgestellt. 66 66Fortgang 110. MRS am 6.1.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
21. Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr
Der Dienst zwischen Weihnachten und Neujahr wurde wie folgt festgelegt:
Dienstfrei sind:
Freitag, 24.12.48 (Heiliger Abend),
Montag, 27.12.48,
Freitag, 31.12.48 (Silvester).
An diesen Tagen ist ein verstärkter Sonntagsdienst in allen Ministerien einzurichten, wobei die im vorigen Jahr durch zu schwache Besetzung aufgetretenen Misstände zu berücksichtigen sind.
22. Große Anfrage: Versorgung der Bevölkerung mit Hausbrand 67
Staatssekretär Dr. Steinlein berichtete über den derzeitigen Stand der Kohlenversorgung. Er wird die Große Anfrage der SPD vom 9.11.48 im Landtag entsprechend beantworten.68
23. Landesgesetz über das Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten
Das Gesetz wurde mit notwendigen redaktionellen Änderungen, die in einer gemeinsamen Besprechung zwischen Arbeits-, Justiz- und Innenministerium vorgenommen werden, beschlossen.69 Es ist dem Landtag noch für die nächste Landtagssitzung zuzuleiten. 70
24. Viertes Landesgesetz über Steuervollmachten 71
Dem vom Finanzminister mit Schreiben vom 6.12.48 eingereichten Entwurf72 wurde einstimmig zugestimmt. Er ist dem Landtag sofort zuzuleiten mit der Bitte, das Gesetz möglichst in erster, zweiter und dritter Lesung in der nächsten Sitzung zu verabschieden. 73
25. Landesgesetz über die Auflösung des Reichsnährstandes
Der vom Landwirtschaftsminister mit Schreiben vom 6.12.48 eingereichte Gesetzentwurf74 wurde von ihm zurückgezogen. Minister Stü-binger wird demnächst eine neue Vorlage einbringen. 75
26. Landesgesetz zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes über die Erhebung einer Weinabgabe vom 3.3.1948 76
Dem vom Finanzminister mit Schreiben vom 3.12.48 eingereichten Gesetzentwurf 77 wurde mit fünf Stimmen zugestimmt. Dagegen stimmte Minister Stübinger. 78
A. Weiterzahlung der Knappschaftsrenten an Angehörige der früheren Lothringer Knappschaft
Arbeitsminister Bökenkrüger berichtete über den Antrag der CDU bezüglich einer Regelung der Leistungen an Rentenempfänger aus früheren Ansprüchen gegen die lothringische Knappschaft.79 Beantragt wird hier die Zahlung durch das Land, da die Saarknappschaft, die mit Beendigung des Krieges diese Leistungen der früheren lothringischen Knappschaft übernahm, nunmehr diese ebenfalls eingestellt hat.
Der Arbeitsminister berichtete, daß es sich um 346 Rentenempfänger aus Lothringen mit einer monatlichen Aufwendung von ca. 8.500,– DM und um 179 Rentenempfänger aus heute russisch besetztem Gebiet mit einer monatlichen Aufwendung von ca. 6.500,– DM, insgesamt also monatlich ca. 15.000,– DM handele.
Es wurde beschlossen, die Landesversicherungsanstalt zur Zahlung dieser monatlichen Renten anzuhalten, im übrigen die Verhandlungen durch das Arbeitsministerium mit den maßgebenden Stellen der Militärregierung weiterzuführen mit der Maßgabe, daß das Land der Landesversicherung die vorgelegten Beträge zurückerstattet, wenn diese Verhandlungen wegen der Auszahlung durch die Lothringer Knappschaft bzw. die Saarknappschaft ergebnislos ausgehen sollten.80