© LAV102. Ministerratssitzung am Freitag, den 5.11.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- die Staatssekretäre Frau Dr. Gantenberg und Dr. Steinlein,
als Vertreter des Justizministeriums Ministerialdirigent Dr. Krüger
Entschuldigt fehlten die Minister Dr. Süsterhenn und Stübinger.
- 1. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
- 2. Vierte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen
- 3. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
- 4. Berufung von Beisitzern in den Dienststrafhof
- 5. Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948
- 6. Weinfreigabe
- 7. Ernährungslage
- 8. Landesverordnung über die Zuweisung der Patentstreitsachen an das Landesgericht Mainz
- 9. Landesgesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung
- 10. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung
- 11. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes
- 12. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8.4.1922
- 13. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- 14. Landesverordnung über die Erhebung einer Kaffeesteuer
- 15. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur
- 16. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken
- 17.a) Wiederaufbau der Stadt Mainz (Zweckverband)
- 17.b) Freie demokratische Jugend
- 17.c). Gnadensache Johanna W.
- A. Gesetz zur Aufhebung des Lohnstops
- B. Kündigungsschutzgesetz
- C. Personalien
- D. Gehaltsregelung
- E. Erhöhung der Rentensätze
- F. Schiffahrtsamt Mainz
- G. Benzin
- H. Finanzlage
- I. Finanzielle Hilfe für die Grenzkreise
- J. Polizei (Veränderungen im Aufbau)
1. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen2
Nach eingehender Aussprache wurde festgestellt, daß in dieser Landesverordnung zwei Probleme behandelt werden und zwar:
a) die Regelung des Dienstverhältnisses der noch nicht wiederbeschäftigten Beamten;
b) die gegebenenfalls zu gewährende Nothilfe für diese Beamten.
Es wurde beschlossen, daß beide Fragen nur auf dem Wege der Gesetzgebung geregelt werden können.
Die Frage
a) Regelung des Dienstverhältnisses der noch nicht wiederbeschäftigten Beamten
wird federführend durch den Innenminister unter Mitwirkung des Finanzministers, des Justizministers und des Landeskommissars für die politische Säuberung behandelt. 3
Die Frage
b) Nothilfe für diese noch nicht beschäftigten Beamten wird federführend durch das Finanzministerium unter Mitwirkung von Innenminister, Justizminister und Landeskommissar für die politische Säuberung behandelt. Beide Gesetzentwürfe sollen schnellstens der Staatskanzlei zugeleitet werden, damit sich nach Möglichkeit der Landtag in seiner am 24. November 1948 stattfindenden Sitzung damit beschäftigen kann. 4
Es bedarf in beiden Fällen statistischer Unterlagen hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Jedes Ministerium soll diese Unterlagen sofort erstellen.5
2. Vierte Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen 6
Diese Angelegenheit wurde eingehend erörtert und auf Antrag des Innenministers Steffan von der Tagesordnung abgesetzt. Die endgültige Behandlung soll in der nächsten Sitzung des Ministerrats erfolgen. 7
3. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten8
Nach eingehender Beratung beschloß der Ministerrat, daß eine Kommission, bestehend aus Innenministerium, Finanzministerium, Justizministerium und Landeskommissariat der politischen Säuberung am kommenden Dienstag das Problem noch einmal eingehend erörtert und ein endgültiger Vorschlag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Ministerrats eingebracht wird.9
4. Berufung von Beisitzern in den Dienststrafhof
Den Vorschlägen des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1948 gemäß anhängender Abschrift (Anlage 1)10 wurde zugestimmt.
5. Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948
Der Devisenbonus für das 2. Vierteljahr 1948 beträgt 351.600 $. Hiervon entfallen zur Verfügung der Landesregierung 50% t = 175.800 $. Der Ministerrat ist einhellig der Auffassung, daß es in dem alleinigen Ermessen der Landesregierung liegen muß, über diesen Betrag zu verfügen und daß eine letzte Entscheidung dem Provinzialrat nicht zugestanden werden kann. Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums nach eingehender Begründung durch Staatssekretär Dr. Steinlein ging dahin, von diesen 175.000 $ 25.800 $ der Industrie zusätzlich zuzuweisen; die restlichen 150.000 $ für eine Schuhverbilligungsaktion zugunsten der Ankurbelung der Pirmasenser Schuhfabrikation zu verwenden. Nach eingehender Erörterung wurde Staatssekretär Dr. Steinlein beauftragt, die Verhandlungen mit der Pfälzer Schuhindustrie fortzusetzen, um zu einem neuen Angebot zu kommen. 11
Besprochen wurde weiterhin die Möglichkeit, anstelle einer derartigen Schuhaktion eine Einfuhr von Fett mit Rücksicht auf das bevorstehende Weihnachtsfest zu erwirken. Das Wirtschaftsministerium ist veranlaßt, schnellstens über die stattgefundenen Verhandlungen zu berichten. 12
6. Weinfreigabe13
Erörtert wurde die Möglichkeit, für die 26 Mill. Liter Wein, die zugunsten der Militärregierung beschlagnahmt worden waren und im Besitz der Zentralkellereien bzw. des Weinhandels sind, eine Freigabegebühr zu Lasten der Beteiligten in Höhe von 1,– DM zu erheben. Nach eingehender Besprechung des Problems wurde Staatssekretär Dr. Steinlein beauftragt, weitere Verhandlungen zu führen und schnellstens zu berichten.14
7. Ernährungslage
Wegen Abwesenheit des Ministers Stübinger wurde dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt. 15
8. Landesverordnung über die Zuweisung der Patentstreitsachen an das Landesgericht Mainz
Der vom Justizministerium mit Schreiben vom 17. September 1948 vorgelegten Landesverordnung wurde einstimmig zugestimmt.16
9. Landesgesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung
Dem vom Justizministerium mit Schreiben vom 2.9.48 vorgelegten Gesetzentwurf17 wurde zugestimmt. Die in dem Schreiben des Innenministeriums – Tgb.Nr. 2524/48 – vom 5.11. vermerkten technischen Änderungen18 wurden akzeptiert. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 19
10. Landesverordnung zur Vereinfachung der Preisverwaltung20
Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 21
11. Landesverordnung zur Änderung des Biersteuergesetzes 22
Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf23 wurde einstimmig zugestimmt. 24
12. Landesverordnung über die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8.4.1922 25
Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegten Entwurf wurde zugestimmt. 26
13. Landesverordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes 27
Dem vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 28
14. Landesverordnung über die Erhebung einer Kaffeesteuer29
Der vom Finanzminister in der heutigen Sitzung vorgelegte Entwurf wurde einstimmig beschlossen. 30
15. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier, Montabaur31
Dieser Punkt wurde wegen Abwesenheit des Landwirtschaftsministers von der Tagesordnung abgesetzt.32
16. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken
Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 33 33Zuletzt 101. MRS am 20.10.1948, TOP 4. – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP 16.
17.a) Wiederaufbau der Stadt Mainz (Zweckverband) 34
Der Finanzminister teilte mit, daß die Militärregierung der Auflösung des bisherigen Zweckverbandes zugestimmt habe. Die Militärregierung verlange aber eine neue Sonderbehörde für den Aufbau von Mainz.35 Aus all dem ergibt sich die Notwendigkeit, eine Besprechung mit allen maßgebenden Stellen herbeizuführen, die in der Woche vom 15. bis 22. November 1948 in Mainz stattfinden soll. Der Termin wird noch vereinbart. 36
17.b) Freie demokratische Jugend 37
Der Wohlfahrtsminister wurde beauftragt, die Regelung dieser Angelegenheit herbeizuführen. Es steht fest, daß der Beschluß des Ministerrats, die freie demokratische Jugend aus dem Jugendring auszuschließen, nicht aufrechterhalten werden kann, da dies eine Sache des Landjugendringes selbst ist. Es soll dem Landjugendring aber mitgeteilt werden, daß die Landesregierung nicht wünscht, daß aus den Mitteln, die sie dem Landjugendring zuweist, die freie demokratische Jugend bedacht wird, so lange diese die beleidigenden Bemerkungen in früheren Schreiben sowie insbesondere auch in den Protestschreiben vom 26. Oktober 1948 nicht zurückgenommen hat. 38
17.c). Gnadensache Johanna W.39
Das dem Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 5.10.48 durch das Justizministerium zugeleitete Gnadengesuch der eventuellen Umwandlung der Todesstrafe in eine zeitliche Freiheitsstrafe wurde vom Justizministerium zurückgezogen. 40
A. Gesetz zur Aufhebung des Lohnstops 41
Das vom Arbeitsminister42 in der heutigen Sitzung vorgelegte Gesetz43 wurde einstimmig beschlossen und ist dem Landtag sofort zuzuleiten.44
B. Kündigungsschutzgesetz
Nachdem der Ministerrat in seiner Sitzung vom 20.10.48 einstimmig beschlossen hatte, dem Landtag eine Verlängerung des Kündigungsschutzgesetzes nicht mehr vorzuschlagen,45 wurde in der heutigen Sitzung durch Minister Bökenkrüger, unterstützt durch Minister Junglas, die Verlängerung des Kündigungsschutzgesetzes erneut angeregt, weil auf die moralische Wirkung für die nächsten Monate noch nicht verzichtet werden könne. Es wurde beschlossen, daß Minister Bökenkrüger einen neuen Entwurf ausarbeitet und der Staatskanzlei rechtzeitig zur Behandlung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zuleitet.46
C. Personalien
Der Ministerrat genehmigte, daß Dr. Ingendaay per 30. Oktober 1948 aufgrund seines Antrages aus dem Landesdienst (Ministerialdirektor im Arbeitsministerium) ausscheidet. Über einen Vorschlag zur Wiederbesetzung dieses Postens ist demnächst zu beschließen.
Mit der Einstellung der Herren:
Dr. Kaul, Hermann47 als Hilfsrichter beim Landgericht in Koblenz,
Schoedon, Max48 als Vermessungsassessor bei dem Kulturamt in Prüm,
Merkt, Hans49 als Tierarzt der Verg.gr. III TO.A.
Simonis, Peter50 als Regierungsrat beim Finanzamt in Trier,
Dr. Steeg, Heinz51 als Medizinaldezernent bei der Regierung in Koblenz,
Dr. Lanters, Franz52 als Hilfsrichter bei dem Landgericht in Koblenz,
Dr. Drögsler, Walter als Angestellter der Verg.gr. III TO.A. beim Innenministerium 53
unter Aufhebung der diesbezüglichen Bestimmungen der 1. Landesverordnung zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (Sparverordnung)54 erklärte sich der Ministerrat einstimmig einverstanden.
Der Ministerrat erklärte sich weiter damit einverstanden, daß die im Auftrag des Justizministeriums vom 24.9.1948 genannten Oberwachtmeisterinnen als Widerrufsbeamte eingestellt werden können unter der Bedingung, dagegen drei männliche Hilfsarbeiter zu entlassen. 55
Weiterhin gab der Ministerrat die Genehmigung zur Einstellung der von den Landesversicherungsanstalten Speyer und Andernach und Landesarbeitsämtern Koblenz und Neustadt verlangten Personaleinstellungen in Höhe von:
Speyer: 20 Personen,
Andernach: 15 Personen,
Koblenz: 20 Personen,
Neustadt: 15 Personen.
Es wird diesen Selbstverwaltungsorganisationen dabei aufgetragen, das Personal, soweit es möglich ist, aus den bei der politischen Säuberung ausscheidenden Personen auszusuchen. Für Anstellungen, die außerhalb dieses Personenkreises erfolgen, ist die vorherige Zustimmung des zuständigen Ressort-Ministers56 einzuholen.
D. Gehaltsregelung57
Bezüglich der Erhöhung der Angestelltengehälter wurde nach eingehender Beratung beschlossen:
Die laut Ministerratsbeschluß vom 20. Oktober 1948 bereits vorgesehenen Rückfragen bei den Nachbarländern Nordrhein-Westfalen und Hessen unverzüglich herbeizuführen, damit die endgültigen Beschlüsse schnellstens gefaßt werden können. A-Konto der grundsätzlich beschlossenen Erhöhung der Angestelltengehälter soll an Verheiratete, deren Gesamtbezüge ohne Kinderzulagen 300,– DM nicht übersteigen, ein Vorschuß von 50,– DM,
an Ledige, deren Bezüge 200,– DM nicht übersteigen, ein Vorschuß von 30,– DM,
an Lehrlinge ein Vorschuß von 20,– DM
gezahlt werden.
Bezüglich der Erhöhung der unteren Beamtengehälter ist ebenfalls vor der endgültigen Beschlußfassung eine Koordinierung mit den Nachbarländern herbeizuführen.
Der Ministerrat nahm die Erklärung des Finanzministers zur Kenntnis, daß an alle Beamten, Angestellten und Arbeiter ein Kartoffeldarlehen in Höhe von 20,– DM pro Kopf der Familie – höchstens 80,– DM – bewilligt werde.58
E. Erhöhung der Rentensätze 59
Der Ministerrat beschloß:
a) den Landeszuschuß zu übernehmen, der durch eine Erhöhung der Fürsorgerichtsätze bis zu 15% erwächst,
b) den Landeszuschuß (Finanzausgleich), der in Höhe bis zu 25,– DM pro Familie entsteht, zu übernehmen, der durch eine einheitliche Beschaffungsbeihilfe an die Fürsorgeunterstützungsempfänger zu zahlen wäre.
F. Schiffahrtsamt Mainz 60
Staatssekretär Dr. Steinlein berichtete, daß dieses Schiffahrtsamt durch die französische Militärregierung aufgrund der Ordonnanz 14561 des General Koenig errichtet und Dr. Eichenlaub als Leiter dieses Amtes berufen worden sei.62 Unter Bezugnahme auf den Standpunkt, den der Ministerrat in dieser Frage bisher eingenommen hat und der in verschiedenen Schreiben der Militärregierung unterbreitet wurde, beschloß der Ministerrat, eine entsprechende Stellungnahme an die Militärregierung gelangen zu lassen. Es soll darin zum Ausdruck kommen, daß unbeschadet des Rechts der Militärregierung, aufgrund der ergangenen Ordonnanz 145 dieses Schiffahrtsamt zu errichten, Dr. Eichenlaub das Vertrauen der deutschen Regierungsstellen nicht besitze. Diese Mitteilung erschiene umso mehr notwendig, als das durch die Ordonnanz der französischen Militärregierung gebildete Schiffahrtsamt als deutsches Schiffahrtsamt63 bezeichnet werde, so daß in der Bevölkerung natürlich der Eindruck entstehe, als wenn es sich bei der Berufung des Dr. Eichenlaub um eine deutsche Angelegenheit handele. 64
G. Benzin 65
Die Militärregierung hat in einem Schreiben an den Wirtschaftsminister die Aushändigung von Benzinscheinen in Höhe von 5.000 Litern angefordert. Das Wirtschaftsministerium wurde veranlaßt, der Militärregierung mitzuteilen, daß die Abgabe dieser 5.000 Liter unmöglich sei, weil die Landesregierung über die zugeteilte Menge einschließlich der notwendigen Reserve bereits verfügt habe und nicht in der Lage sei, den Bedarf um diese 5.000 Liter herabzusetzen. 66
H. Finanzlage67
Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Steuereinnahmen im Monat September 1948 32 Mill. DM gegenüber 43 Mill. DM im Monat September 1947 (=75%), im Monate Oktober 1948 54 Mill. DM gegenüber 85 Mill. DM im Monat Oktober 1947 (=60%) betragen haben. 68
I. Finanzielle Hilfe für die Grenzkreise 69
Der Finanzminister wies darauf hin, daß aus den Landesausgleichsmitteln des sogenannten kleinen Lastenausgleichs70 ab 1. Januar 1949 in größerem Umfange Mittel für den Wiederaufbau der Grenzkreise zur Verfügung gestellt werden könnten. Hierüber soll später eingehend beraten werden.
J. Polizei (Veränderungen im Aufbau)71
Innenminister Steffan wies darauf hin, daß es sich bei der Aufhebung des Landespolizeipräsidiums lediglich um eine Umorganisation innerhalb des Ministeriums handele, da auch bisher ein besonderes Amt für das Landespolizeipräsidium nicht bestanden habe, dieses vielmehr lediglich als eine Abteilung innerhalb des Innenministeriums geführt werde.72 Insofern seien die Auffassungen der Militärregierung aufgrund der Noten vom 31.8.48 Nr. 2621/SG73 und 19.10.48 Nr. 2960/SG74 entsprechend zu berichtigen.75