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101. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 20.10.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger, (nur bis 12.00 Uhr)
  • Minister Dr. Süsterhenn (nur bis 12.00 Uhr)
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • die Staatssekretäre Schmidt und Dr. Steinlein

Minister Bökenkrüger fehlte entschuldigt.

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9609 und in Best. 700,169 Nr. 140, S. 325-339 (mit Notizen Altmeiers S. 341-345); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 399-413. Anlage: TO (Best. 700,169 Nr. 140, S. 347; Best. 860 Nr. 8189).
Tagesordnung:
  • A. Lohnerhöhung
  • B. Gehaltserhöhung für Beamte und Angestellte
  • 1. Erörterung der Finanzlage
  • 1.a) Landesgesetz zur Sicherung des Landeshaushalts für das zweite Rechnungshalbjahr 1948
  • 2. Zweite Übertragungsverordnung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen
  • 3. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen
  • C. Sparmaßnahmen
  • 4. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken
  • 5. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier Montabaur
  • 6. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr
  • 7. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten
  • 8. Verleihung des Rechts einer kreisfreien Stadt an die Stadt Landau
  • 9. Finanzlage der dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nachgeordneten Behörden
  • 10. Landesgesetz über die Bildung eines besonderen Dienststrafsenats bei dem Oberlandesgericht in Koblenz
  • D. Finanzielle Hilfe für die kulturellen Institute des Landes
  • E. Mainzer Universität
  • F. Brotpreiserhöhung
  • G. Schuhpreise
  • H. Benzinreserve

A. Lohnerhöhung2

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Frage der Lohnerhöhung der in den öffentlichen Diensten stehenden Arbeiter erneut besprochen. Der Ministerpräsident verwies auf den Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48,3 laut welchem ab 13.9. eine Erhöhung der Löhne um 10% und ab 1.11.48 eine Erhöhung um weitere 5% hätte eintreten müssen. Nachdem das Arbeitsministerium diesen Beschluß unbeachtet gelassen hatte, wurde in der Sitzung vom 6.10.48 erneut auf die unverzügliche Durchführung dieses Beschlusses nochmals hingewiesen. In der heutigen Besprechung wurde allseits bedauert, daß der Arbeitsminister die Durchführung dieses Beschlusses unter Hinweis auf die noch nicht vorliegende Genehmigung des Gesetzes zur Lockerung des Lohnstops4 unterlassen hatte. Aufgrund einer Erklärung der Militärregierung gegenüber dem Ministerpräsidenten ist mit der Zustimmung zu diesem Gesetz innerhalb der nächsten 48 Stunden zu rechnen.5 Hierauf fußend beschloß der Ministerrat, daß der Arbeitsminister noch heute folgende Landesverfügung erläßt:

„Landesverfügung zur Ergänzung der Tarifordnung B für Gefolgschaftsmitglieder im öffentlichen Dienst (TO.B) vom 1.4.19386

Entsprechend dem Beschluß des Ministerrats vom 9.9.48 bestimme ich auf Grund des Landesgesetzes über die Lockerung des Lohnstops vom 20. Oktober 1948 folgendes:

§ 1

Mit Wirkung ab 13.9.1948 werden die Tariflöhne der TO.B. für die Arbeiter im öffentlichen Dienst (außer Eisenbahn und Post) um 15% erhöht.

§ 2

Gemäß § 10 (örtliche Lohnhöhe) der TO.B. findet diese Verfügung Anwendung für die Dienstorte, die im Lande Rheinland-Pfalz liegen (TO.B. Ortslohnstaffelverzeichnis – Anlage 1). Die übrigen Bestimmungen der TO.B. und der ADO bleiben bestehen.

Koblenz, den ….

Ministerium für Arbeit von Rheinland-Pfalz“ 7

2Zuletzt 99. MRS am 6.10.1948, TOP J. Vgl. 100. MRS am 12.10.1948, TOP C.
3Vgl. 95. MRS am 9.9.1948, TOP A.
4Vgl. 86. MRS am 14.7.1948, TOP 6, sowie 99. MRS am 6.10.1948, TOP J.
5Best. 860 Nr. 4075, S. 121 und S. 117-120. Der GenGouv erteilte seine Genehmigung mit Schreiben vom 19.10.1948 (ebd. S. 125).
6Vgl. die verschiedenen Entwürfe in Best. 860 Nr. 4382, S. 321-333.
7GVBl. I 1948, S. 397.

B. Gehaltserhöhung für Beamte und Angestellte 8

Bezüglich einer Gehaltserhöhung bzw. Angleichung für die staatlichen Angestellten und Beamten (untere Gruppen) beschloß der Ministerrat:

In Verfolg des Beschlusses des Ministerrats vom 12. Oktober 19489 werden die beauftragten Ministerien ermächtigt, die Verhandlungen zum Zwecke der Angleichung der Bezüge der unteren Angestellten und Beamtengruppen unverzüglich aufzunehmen und den Verhandlungen die in der britischen Zone und im Lande Hessen getroffenen Regelungen zugrunde zu legen. Hinsichtlich der Beamtenbesoldung ist eine Angleichung an das Verfahren der übrigen Länder anzustreben.

Die entsprechenden Verhandlungen sind unverzüglich durch das Arbeitsministerium einzuleiten. Die Federführung liegt beim Innenministerium unter entsprechender Mitwirkung des Finanzministeriums. 10

8Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP C.
9Wie vorige Anm.
10Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP D.

1. Erörterung der Finanzlage 11

Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Steuereingänge nach dem 10. Oktober eine steigende Tendenz aufweisen und die Gehaltszahlungen per 22.10.48 dadurch sichergestellt seien.12 Das zugesagte Darlehen aus dem Landesstock13 in Höhe von 2,5 Mill. DM sei bisher noch nicht gewährt worden; vielmehr hätten sich trotz der Zusage hierbei Schwierigkeiten ergeben. Die Verhandlungen bezüglich der Prolongierung der Ende Oktober fälligen Anleihe in Höhe von 20 Mill. DM würden fortgesetzt. Die bisherigen Aussichten seien wenig günstig. Eine von der Militärregierung geplante neue Anleihe verspreche nur dann einen Erfolg, wenn zugleich ein Zweck der Anleihe, z.B. Hafenbauprojekt Ludwigshafen14 , publiziert werden könnte.

Die Finanzämter wären hinsichtlich der Eintreibung von Steuern intensiver geworden. 15

11Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP H. Der TOP war laut handschr. Eintrag auf der im NL Altmeier überlieferten TO für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen gewesen, aber nicht behandelt worden
12Vgl. Gesprächsnotiz für den Finanzminister vom 26.10.1948 (Best. 920 Nr. 2949).
13Vgl. 4. MRS am 17.12.1946, TOP F. Dieses Thema war laut handschr. Eintrag auf der im NL Altmeier überlieferten TO als TOP für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen gewesen, aber nicht behandelt worden.
14Vgl. Stösser, Hafen.
15Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP H.

1.a) Landesgesetz zur Sicherung des Landeshaushalts für das zweite Rechnungshalbjahr 1948 16

Dem vom Finanzministerium mit Schreiben vom 7. Oktober vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Landeshaushalts für das II. Rechnungshalbjahr 1948 wurde zugestimmt. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 17

Minister Dr. Hoffmann verwies darauf, daß die übrigen Länder angesichts der finanziellen Gesamtlage ebenfalls durchweg von der Herstellung eines Haushaltsplanes Abstand genommen hätten. 18

16Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP 6.d). Vgl. Best. 860 Nr. 972, S. 39-74.
17Das Gesetz wurde in der LT-Sitzung am 24.11.1948 nach der Ersten Lesung an den Haushalts- und Finanzausschuss verwiesen, desgl. in Zweiter Lesung am 16.12.1948 (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1063-1065 und S. 1152 f.). Ein Fortgang konnte nicht nachgewiesen werden, was auf anhaltende Meinungsverschiedenheiten mit der Militärregierung zurückzuführen ist (vgl. Anm. 46 zur 100. MRS am 12.10.1948).
18Zu den Haushalten der Länder der westdeutschen Zonen vgl. Best. 860 Nr. 2634.

2. Zweite Übertragungsverordnung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen19

Der mit Schreiben vom 15.9.48 vom Finanzministerium vorgelegten Zweiten Landesverordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf den Minister für Finanzen wurde mit den vom Justizministerium laut Schreiben vom 5. Oktober vorgeschlagenen technischen Änderungen zugestimmt. 20

19Vgl. Best. 860 Nr. 3608 und 930 Nr. 2293. Zur Ersten LVO zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Minister der Finanzen vgl. 89. MRS am 11.8.1948, TOP 3.
20Best. 860 Nr. 3608, S. 11 f.). Die hierbeschlossene Zweite LVO wurde am 2.12.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 412).

3. Dritte Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen21

Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. Er soll zusammen mit der Vierten Landesverordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen, die der Finanzminister im Verlaufe der Sitzung vorlegte, im nächsten Ministerrat behandelt werden. 22

21Der Punkt war ursprünglich als TOP 10 für die 99. MRS am 6.10.1948 vorgesehen, wurde aber nicht behandelt. Der Entwurf regelt die Wiederbeschäftigung von Beamten, deren Anstellung in erster Linie wegen der Entnazifizierung vorübergehend ausgesetzt worden war (Best. 860 Best. Nr. 3607, S. 71-77 bzw. S. 99-103).
22Vgl. Kurzmitteilung der Staatskanzlei an die Militärregierung vom 27.10.1948: „Die 3. Landesverordnung betrifft die Wiederverwendung entnazifizierter Beamter, während die 4. das Ziel hat, durch Zurruhesetzung überalterter Beamter Einsparungen zu ermöglichen.“ (Best. 860 Nr. 3607, S. 105). – Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP 1.

C. Sparmaßnahmen23

Beschlossen wurde, in der übernächsten Woche eine Sondersitzung abzuhalten, um bei dieser Gelegenheit Sparmaßnahmen innerhalb der Verwaltung eingehend zu erörtern.24

23Vgl. Best. 860 Nr. 3609, Nr. 1651 und Nr. 1012.
24Diese Sondersitzung scheint nicht stattgefunden zu haben. – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP J.

4. Erhebung von Brückengeld bei Straßenbrücken 25

Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. Er soll in der nächsten Sitzung des Ministerrats behandelt werden. 26

25Zuletzt 19. MRS am 12.3.1947, TOP 1. Der TOP war bereits für die TO der 99. MRS am 6.10.1948 vorgesehen gewesen, aber nicht behandelt worden.
26Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP 16.

5. Landesverfügung betreffend Übergangsbestimmungen für die Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen in den Regierungsbezirken Koblenz, Trier Montabaur27

Die Besprechung dieser Landesverfügung wurde infolge Abwesenheit des Landwirtschaftsministers zurückgestellt. 28

27Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP 13. Dieser TOP war schon in der TO für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen, aber nicht behandelt worden.
28Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP 15.

6. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Straßengüterverkehr 29

Der vom Wirtschaftsminister mit Schreiben vom 8. Oktober zugesandten Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen und Überwachung der Preisgestaltung im Güternahverkehr (Verordnung über den Straßengüterverkehr) wurde einstimmig zugestimmt. 30

29Zuletzt 96. MRS am 10.9.1948, TOP D. Der TOP war laut handschr. Eintrag auf der im NL Altmeier überlieferten TO für die 99. Sitzung am 6.10.1948 vorgesehen, aber nicht behandelt worden. Entwurf der LVO in Best. 860 Nr. 3587, S. 45-47 und S. 49-75.
30Die LVO wurde am 16.11.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 407).

7. Schutzgesetz für die in der politischen Säuberung tätigen Beamten und Angestellten 31

Nach eingehender Beratung wurde der vom Landeskommissar für das Bereinigungswesen vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Überführung der bei der politischen Säuberung tätigen Personen in andere Beschäftigungen zur Beratung in der nächsten Sitzung des Ministerrats zurückgestellt. Der Landeskommissar wurde ersucht, den im Verlauf der Aussprache vorgetragenen Gesichtspunkten durch entsprechende Abänderungen bzw. Neuvorlage eines Gesetzes Rechnung zu tragen. 32

31Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP E.
32Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP 3.

8. Verleihung des Rechts einer kreisfreien Stadt an die Stadt Landau33

Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 21.9.48 vorgelegten Gesetzentwurf über die Kreisfreiheit der Stadt Landau34 wurde einstimmig zugestimmt. Das Gesetz ist dem Landtag sofort zuzuleiten. 35

33Vgl. Best. 860 Nr. 4089.
34Best. 860 Nr. 4089, S. 11-15.
35Das Gesetz wurde vom LT am 24.11.1948 angenommen und am 30.12.1948 ausgefertigt. (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1075 f.; GVBl. I 1949, S. 1). In der Folge musste der LT am 17.2.1949 noch ein Landesgesetz zur Änderung dieses Gesetzes beschließen, um das Ausscheiden der im Stadtkreisgebiet von Landau wohnhaften Mitglieder des Kreistags aus demselben und das Nachrücken der Berechtigten zu regeln (Best. 860 Nr. 4089, S. 89-119; LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1343; GVBl. I 1949, S. 97).

9. Finanzlage der dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nachgeordneten Behörden

Unter Bezugnahme auf den schriftlichen Bericht des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 11.10.4836 wurde beschlossen, daß zunächst die Arbeiten an den Brücken einzustellen sind, da die finanziellen Mittel für den weiteren Bau nicht zur Verfügung stehen. Staatssekretär Dr. Steinlein soll mit den Baufirmen in Verhandlungen treten, um festzustellen, ob diese den weiteren Bau selbst finanzieren können. Eventuelle Finanzabkommen dieser Firmen sollen dann unverzüglich dem Finanzminister vorgelegt werden.

Der Finanzminister erklärte, daß er nach Möglichkeit die Leistungen in dem Umfang der letzten Monate fortsetzen wolle, wodurch aber in erster Linie die aufgelaufenen Schulden, die nach dem Bericht des Wirtschaftsministeriums mehr als 8 Mill. DM betragen, abzudecken seien.

Weiterhin wurde beschlossen, daß eine Serie Brückenbriefmarken herausgegeben wird, deren Ertrag ausschließlich dem Brückenbau zuzuwenden ist. In der Propaganda für den Verkauf dieser Freimarkenserie ist dies entsprechend zu verwerten.

36Best. 860 Nr. 3616, S. 3-9. Vgl. zum Brückenbau für die Zeit ab 1949 Best. 950 Nr. 15446 und Nr. 15169-15170.

10. Landesgesetz über die Bildung eines besonderen Dienststrafsenats bei dem Oberlandesgericht in Koblenz37

Dem vom Innenminister mit Schreiben vom 8. Oktober vorgelegten Gesetzentwurf wurde einstimmig zugestimmt. Er ist dem Landtag sofort zuzuleiten.38

37Vgl. Best. 860 Nr. 4090, S. 3 und S. 5 f.
38Das Gesetz wurde in der 45. LT-Sitzung am 16.12.1948 angenommen und am 7.4.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 1065 und S. 1151 f.; GVBl. I 1949, S. 101).

D. Finanzielle Hilfe für die kulturellen Institute des Landes

Weiterhin wurde die Möglichkeit einer finanziellen Hilfe des Landes (Theater, Orchester in den größeren Städten, Pfalzorchester) besprochen.39 Aufgrund der angespannten Finanzlage stehen Haushaltsmittel zurzeit nicht zur Verfügung. Man sucht nach Möglichkeiten, besondere Einnahmen hierfür – z.B. durch Zuschläge zu den monatlichen Rundfunkbeiträgen etc. – zu schaffen.

39Vgl. Best. 860 Nr. 138 und Nr. 140, Best. 950 Nr. 15143; Dollwet, Kultur-Institut; Bockius, Theater.

E. Mainzer Universität

Der Finanzminister hatte den seinerzeit bewilligten Sonderzuschlag von 3.000,– DM für die Universitätsprofessoren in Mainz rückgängig gemacht und zwar unter Bezugnahme auf das Währungsgesetz. Da das Währungsgesetz40 gewisse Vollmachten der Landesregierung und nicht dem Finanzminister erteilt hat, erbat und erhielt der Finanzminister die Zustimmung zu seiner Abbaumaßnahme.

40Bezug: Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 18.6.1948 (vgl. 79. MRS am 18.6.1948, TOP 2.).

F. Brotpreiserhöhung41

Im Gegensatz zu dem Bericht des Landwirtschaftsministers (s. Protokoll Nr. 41/48 vom 12.10.48 betr. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise Seite 2) ergab ein Vortrag des Staatssekretärs Dr. Steinlein bzw. des Dezernenten der Preisbildung, Dr. Michaelis, die Notwendigkeit einer Brotpreiserhöhung. Im Verlaufe der Debatte wurde festgestellt, daß diese Erhöhung seitens der Bäcker stillschweigend und ohne Genehmigung bereits durchgeführt ist, so daß ein Brot heute durchweg statt 57 Pfennig 62 Pfennig kostet.

Infolge Abwesenheit des Landwirtschaftsministers wurde der Punkt von der Tagesordnung abgesetzt.

In der nächsten Sitzung des Ministerrats sind die entsprechenden Brotqualitäten vorzulegen, damit alsdann eine endgültige Beschluß-fassung erfolgt.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß eine Erhöhung des Brotpreises nur bei Weizenbrot, nicht aber bei Roggenbrot bzw. Mischbrot erfolgen kann. 42

41Zuletzt 100. MRS am 12.10.1948, TOP B.
42Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP 7.

G. Schuhpreise

Eingehend beraten wurde die nach wie vor festzustellende Preisteuerung. Minister Steffan verwies auf die psychologische Wirkung von Schuhpreisen über 100,– bzw. 125,– DM. Staatssekretär Dr. Steinlein teilte mit, daß es sich hierbei nicht um Verkäufe aufgrund der Schuhpunktkarten43 handelt, sondern um freie Lieferungen, die durch Schweizer Firmen, die hierselbst Niederlassungen haben, eingeführt werden.

Die seit Wochen geführten Verhandlungen hätten dazu geführt, daß Schuhe in Höhe von ca. 1 Mill. Paar zum Preise von 22,– DM das Paar an die Verbraucherschaft abgegeben werden könnten.

43Vgl. 71. MRS am 29.4.1948, Top 8.

H. Benzinreserve44

Beschlossen wurde, daß die Benzinreserve für die Verwaltung in Höhe von rund 10.000 Liter aus der Verwaltung des Verkehrsministeriums (Bergfeld)45 herausgeholt und in die Verwaltung der Staatskanzlei (Dr. Haberer) übergehen soll. 46

44Zuletzt 71. MRS am 29.4.1948, TOP 11.
45Vermutlich Otto Bergfeld, (*1912), 1946-1949 Angestellter im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (Best. 860P Nr. 2034).
46Fortgang 102. MRS am 5.11.1948, TOP G.