© LAV100. Ministerratssitzung am Dienstag, den 12.10.19481
- Minister Steffan
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- die Staatssekretäre Dr. Steinlein, später Frau Dr. Gantenberg
Es fehlten: MinPräs Altmeier (vorübergehend) und Minister Bökenkrüger.
- 1. Besatzungskosten
- 2. Kartoffelpreisfestsetzung
- A. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise
- B. Obst und Gemüse
- C. Erhöhung der Angestellten- und Beamtengehälter – Beamtengehälter
- D. Beamtengehälter
- E. Dienstgebäude Oberpräsidium
- 3. Tagesordnung der Landtagssitzung vom 13.10.1948
- F. . Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein
- 4. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze
- 5. Gesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung
- 6.a)3 Zweites Gesetz über Steuervollmachten
- 6.b) Gesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte
- 6.c) Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
- 6.d) Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Rechnungsjahre 1947/48
- G. Besatzungskosten
- H. Finanzlage
- I. Schulspeisungen
Die Sitzung wurde in Abwesenheit des Ministerpräsidenten, der zu Verhandlungen über die angeforderten Besatzungskosten bei der Militärregierung weilte,4 von Minister Steffan eröffnet und geleitet.
1. Besatzungskosten
Punkt 1 der Tagesordnung – Besatzungskosten – wurde bis zur Rückkehr des Ministerpräsidenten zurückgestellt. 5 5Wie vorige Anm.
2. Kartoffelpreisfestsetzung6
Minister Stübinger berichtete, daß er aufgrund des letzten Ministerratsbeschlusses eine Anordnung über Preise für Spätkartoffeln der Ernte 1948 herausgegeben habe und überreichte die Anweisung.7 Staatssekretär Dr. Steinlein beanstandete die Festsetzung eines Festpreises statt eines Höchstpreises. Derjenige, der unter dem festgesetzten Preise verkaufe, müsse nunmehr bestraft werden. Im übrigen sei im Zuge der Preissenkungsaktion die Festsetzung eines Festpreises nicht zu verantworten. Mit Rücksicht darauf, daß auch in der Bizone sowie in Baden und Württemberg Festpreise herausgegeben worden seien, glaubte Minister Stübinger hiervon nicht abgehen zu können.
Um die Bestrafung für die Forderung eines niedrigeren Preises auszuschließen, wurde das Wirtschaftsministerium beauftragt, seine unteren Dienststellen anzuweisen, bei Preisunterbietungen keine Strafverfolgung vorzunehmen. 8
A. Erhöhung der Getreide- und Fleischpreise 9
Landwirtschaftsminister Stübinger gab bekannt, daß die Getreidepreise in der Bizone – Weizen per Doppelzentner von 21,25 DM auf 26,– DM, Roggen von 20,– DM auf 24,– DM gestiegen seien. Es sei erforderlich, zumal Baden und Württemberg sich dieser Erhöhung angeschlossen hätten, auch im Lande Rheinland-Pfalz die gleichen Preise festzusetzen. Der Brotpreis bleibe trotz dieser Erhöhung des Getreides derselbe. Lediglich bei Brötchen und Weißbrot sei ein Aufschlag von 30% der bisherigen Preise vorzunehmen.
Bei Fleisch liege die Situation ähnlich. In der Bizone sei eine Erhö-hung von 1,20 DM auf 1,30 DM pro Pfund vorgenommen worden. Um zu einer Angleichung an die Bizone zu kommen, wurde die Preiserhöhung für Getreide und Fleisch im vorgeschlagenen Sinne beschlossen.
Mit der Erhöhung der Fleischpreise hofft man auf dem Fleischsektor wieder in geordnete Bahnen zu kommen, da die Verdienstspanne beim Erzeuger immerhin eine Erhöhung von 20 bis 25% ausmache.
In diesem Zusammenhang kam Minister Junglas auf die schleppende Bezahlung des bei den Bauern beschlagnahmten Viehs zu sprechen. 10
Minister Stübinger berichtete, daß in der letzten Zeit bei sämtlichen Ablieferungen, die nicht für die Militärregierung erfolgten, die Bezahlungen innerhalb der nächsten sechs Tage stattgefunden haben. Bei Ablieferungen an die Militärregierung lägen die Dinge allerdings anders; die Bezahlungen erfolgten wesentlich später. Um auch hier eine möglichst reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, wurde Finanzminister Dr. Hoffmann beauftragt, bezüglich der Vorschie-ßung von Überbrückungsgeldern die entsprechenden Verhandlungen aufzunehmen.
Bezüglich der Festsetzung des Gewichts sind bereits in einzelnen Orten und Kreisen Kommissionen eingesetzt, die bei der Abholung eines Stücks Vieh das Gewicht bereits im Stall festsetzen. Diese Einrichtung hat sich bisher gut bewährt. Wo diese Kommissionen bisher nicht eingesetzt sind, soll Entsprechendes veranlaßt werden. Auch bezüglich der Militärablieferungen sollen entsprechende Änderungen durch Verhandlungen erzielt werden.
Man will damit erreichen, daß die festgesetzten Ablieferungssolls auf jedem Gebiete auch tatsächlich erreicht werden. Um diesem Streben einen stärkeren Nachdruck zu verleihen, wird Minister Stübinger durch Presse und Rundfunk publizieren, daß sowohl in der Preisgestaltung als auch in der technischen Abwicklung von Seiten der Landesregierung alles getan werde, um dem Bauer in jedem Falle gerecht zu werden.11
B. Obst und Gemüse 12
Auf Anfrage des Landwirtschaftsministers teilte Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschaftsministerium mit, daß Obst und Gemüse von der Bewirtschaftung ausgenommen seien.13
C. Erhöhung der Angestellten- und Beamtengehälter 14
Im Anschluß an die beschlossenen Preiserhöhungen machte Minister Dr. Hoffmann den Vorschlag, Innen-, Arbeits- und Finanzministerium zu ermächtigen, wegen Erhöhungen der Angestellten- und unteren Beamtengehälter in Verhandlungen einzutreten. In den anderen Ländern seien Verhandlungen bereits geführt worden. Auf den Einwand, daß doch sämtliche Finanzminister der elf Länder sich darüber einig wären, keine Gehaltserhöhungen vorzunehmen, erklärte Minister Dr. Hoffmann, in der letzten Woche hätten die Finanzminister der einzelnen Länder ihre bisher ablehnende Haltung aufgegeben, um die Gehälter der 15%-igen Lohnerhöhung der Arbeiter in öffentlichen Betrieben anzugleichen. Im Hinblick auf die steigende Tendenz der Preise, insbesondere auf dem Ernährungssektor, sei eine Gehaltserhöhung unbedingt gerechtfertigt. Die Gehälter sollten durch Zuschlä-ge erhöht werden, etwa in der Weise, daß bei einem Gehalt
– von 150,– DM 25,– DM
– von 200,– DM 20,– DM
– von 250,– DM 15,– DM
– von 300,– DM 10,– DM
an Zuschlägen gewährt würden. Auch das Land Hessen habe eine ähnliche Regelung vorgesehen.
Nach längerer Aussprache wurde beschlossen, daß Innen-, Finanz- und Arbeitsministerium die entsprechenden Verhandlungen einleiten.15
Über die Höhe der Gehaltszuschläge bzw. über das Ausmaß der Vollmachten wird der Ministerrat in der nächsten Sitzung Beschluß fassen.16
D. Beamtengehälter17
In diesem Zusammenhang kam Minister Dr. Süsterhenn auf die Verschiebung der Gehaltsauszahlungstermine bei Beamten noch einmal zurück. U.a. erwähnte er, daß im gegenwärtigen Augenblick die bisher bestandene Drittelung des Gehalts in Nordrhein-Westfalen rückgängig gemacht, während im hiesigen Lande die 14-tägige Nachzahlung eingeführt würde. Minister Dr. Hoffmann erklärte, daß Nordrhein-Westfalen eines der bestgestellten Länder in finanzpolitischer Hinsicht sei. Nordrhein-Westfalen habe Ende August einen Kassenbestand von 140 Mill. DM zu verzeichnen gehabt. Es habe auch radikale Sparmaßnahmen – allerdings schon vor längerer Zeit – durchgeführt. Im übrigen sei in einer Reihe anderer Länder – wie Niedersachsen, Südbaden18 – die gleiche Situation wie im hiesigen Lande zu verzeichnen. Die Regelung sei zwar in jedem Falle anders, denn sie sei auf die Kassenlage des jeweiligen Landes abgestimmt. 19
E. Dienstgebäude Oberpräsidium
Der vorliegende Antrag betr. Fertigstellung des Dienstgebäudes des ehemaligen Oberpräsidiums Koblenz sieht als erforderliche Mittel für
Den Mittelbau 4.500,– DM
Für das Dachgeschoß 1.000,– DM (östlicher Langbau)
= 5.500,– DM
vor. Der Finanzminister sagte zu, diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Staatskanzlei wird sich dieserhalb mit dem Finanzministerium in Verbindung setzen. Die im Antrag weiterhin aufgeführten Kosten zur Fertigstellung des Oberpräsidiums sollen in dem zuständigen Ausschuß besprochen werden.
3. Tagesordnung der Landtagssitzung vom 13.10.194820
Von den auf der Tagesordnung des Landtags stehenden Punkten21 wurden besprochen:
[a)] Preisbildungsgesetz 22Minister Steffan gab bekannt, daß die Fraktion der SPD zu diesem Gesetz in einer eingehenden Debatte Stellung nehmen werde. Als Regierung wird Staatssekretär Dr. Steinlein die entsprechenden Ausführungen machen. Insbesondere wird er darauf hinweisen, daß die Preise der französischen Zone durchweg 30% unter denen der Bizone liegen.23
[b)] Große Anfrage der SPD betreffend Verweigerung der Niederlassung als praktischer Arzt 24Zu diesem Punkt der Tagesordnung berichtete Minister Junglas folgendes:
Bis zum Jahre 1945 waren 1.139 Ärzte niedergelassen. In der Zwischenzeit sind 648 Ärzte zugelassen worden = 1.787. Umgerechnet bedeutet das auf 1.600 Seelen einen Arzt. Die aus dem Osten stammenden und noch nicht untergebrachten Ärzte sind ungefähr 524. Hinzu kommen noch 27 nicht heimatberechtigte Jungärzte.
Um eine weitere Niederlassung zu erreichen, wurde beschlossen, die Kopfquote auf 1.500 Seelen festzulegen. Dadurch können ungefähr 130 weitere Ärzte untergebracht werden. In Städten sollen die Fach-ärzte nicht in diese Kopfquote eingerechnet werden.
Bei der bisherigen Ernennung (Niederlassungsgenehmigung) war die Ärztekammer sehr stark beteiligt. In Zukunft soll eine gesetzliche Regelung eingeführt werden dergestalt, daß der Gesundheitsminister als Berufungsinstanz über die Verweigerung der Niederlassungsgenehmigung entscheidet. Ihm zur Seite steht ein beratender Ausschuß, dem Vertreter der Gewerkschaften, der Krankenkassen, Krankenhäuser, Sozialversicherung, der privaten Krankenkassen, Ärzte usw. angehören. Der Fachausschuß hat allerdings nur beratende Funktion. Die letztliche Entscheidung liegt beim Minister. Bei den Jungärzten soll das Medizinalpraktikum wieder eingeführt werden.
Soweit Dienstleistungen in Krankenhäusern durchgeführt werden, müssen die zwischen den Anstalten und der Ärzteschaft bestehenden Tarifverträge auch eingehalten werden. Bisher war es nämlich so, daß sich an diesen Verträgen niemand störte und der Arzt für seine Tätigkeit kein Entgelt erhielt.
Soweit ältere Ärzte – bedingt durch die Währungsreform – wieder ihre Praxis ausüben und jüngere Assistenten als Gehilfen haben, sollen diese das erste Recht der Nachfolgerschaft besitzen.
Minister Junglas wird die Große Anfrage in diesem Sinne im Landtag beantworten. 25
[c)] Antrag der Fraktion der DP betreffend Auszahlung des Unterschiedsbetrages an die Opfer des Krieges, falls die Rente weniger beträgt als der bisher ausgezahlte Fürsorgesatz 26Minister Junglas berichtete, daß die früheren Fürsorgebeträge nach einheitlichen Richtsätzen ausgezahlt worden seien, während die mittlerweile geregelte Unterstützung in einzelnen Gemeinden niedriger sei und infolgedessen eine Differenz zwischen den früheren Unterstützungssätzen und der normalen Rente bestehe. Um die Sache endgültig zu klären, soll dieser Antrag dem Sozialpolitischen Ausschuß zugewiesen werden. Gegebenenfalls wird Minister Junglas zu diesem Punkt der Tagesordnung Stellung nehmen. 27
[d)] Beratung eines Landesgesetzes über Aufhebung der Dienstverpflichtung (Drucks. 574) 28 [e)] Aufhebung des Präsidialerlasses vom 17.5.46 betr. Lenkung der Arbeitsvermittlung und die Verpflichtung von Arbeitskräften (Drucks.532)29Ministerialdirektor Dr. Ingendaay gab bekannt, daß die Oberregierungspräsidenten der Pfalz und Hessen-Nassau im Jahre 1946 den Kontrollratsbefehl Nr. 3 selbständig ausgelegt und zur Erläuterung zwei Rundverfügungen betreffend Arbeitslockerung und Arbeitsverpflichtung herausgegeben hätten.30 Der Antrag der DP gehe darauf hinaus, die Bestimmungen über die Arbeitsverpflichtung aufzuheben. Der Sozialpolitische Ausschuß sei bereit, die Rundverfügungen aufzuheben, so daß von deutscher Seite keine Zwangsverpflichtungen mehr vorzunehmen wären. 31
F. Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein32
Staatssekretär Dr. Steinlein war der Meinung, daß selbst im Hinblick auf die Ablehnung der von der Militärregierung gewünschten Dienststelle sich der Ministerrat darüber klar werden müßte, ob Herr Merten33 oder Herr Eichenlaub die Position eines Generaldirektors übernehme. Wenn die Angelegenheit stillschweigend abgetan würde, würde Eichenlaub von der Militärregierung dazu beordert.
Nach eingehender Aussprache wurde beschlossen: Der Ministerrat spricht der französischen Militärregierung das Recht ab, in eine deutsche Position von sich aus Beamte zu berufen. Darüber hinaus ist er der Meinung, daß Herr Eichenlaub in jeder Beziehung ungeeignet und untragbar sei.34
4. Gesetz zur Sicherung der Arbeitsplätze35
Das seinerzeit vom Landtag beschlossene und am 30.9.48 außerkraft gesetzte Landesgesetz sollte lt. Ministerratsbeschluß vom 22. September 1948 durch ein neues Gesetz ersetzt werden. Im Hinblick darauf, daß auf dem Arbeitsmarkt eine Kündigungstendenz nicht festzustellen ist und andererseits die Landesregierung Sparmaßnahmen mit Rücksicht auf die Finanzlage des Landes beschließt, wurde dieses Gesetz nicht verabschiedet. 36
5. Gesetz zur Änderung der Reichsversicherungsordnung 37
Dieser Punkt der Tagesordnung wurde abgesetzt. 38
6.a) Zweites Gesetz über Steuervollmachten39
Dem vom Landtag in seiner Sitzung vom 16.7.48 verabschiedeten Gesetz ist laut Schreiben der Militärregierung vom 16.9.48 zugestimmt worden unter der Voraussetzung, daß in § 1 Abs. 3 der letzte Satz gestrichen wird. Dieser lautet: „Dabei kann die Nachsteuer in Fällen eines wirtschaftlichen Bedürfnisses auf weniger als neun Zehntel der in deutscher Mark zu berechnenden Verbrauchssteuer bemessen werden.“
Der Ministerrat beschloß, unter diesen Umständen den Absatz 3 des § 1 ganz zu streichen und das Gesetz, bestehend aus § 1 Abs. 1 und 2 und § 2 zu veröffentlichen.
Der Militärregierung ist der Sachverhalt kurz mitzuteilen. 40
6.b) Gesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte41
Das vom Landtag in seiner Sitzung vom 13.5.48 beschlossene Landesgesetz42 hat die Militärregierung in seiner ursprünglichen Form nicht genehmigt. Beanstandet wurde § 1 Abs. 2, welcher lautet:
„Die Rheinschiffahrtsgerichte der Militärregierung sind zuständig in allen Fällen, in denen eine der streitenden Parteien zu den Vereinigten Nationen gehört oder Angehöriger einer der Vereinten Nationen ist oder sich die Beschuldigung gegen einen solchen Angehörigen richtet. In allen sonstigen Fällen ist die Zuständigkeit der deutschen Schiffahrtsgerichte gegeben.“
Die vom Justizminister mit Schreiben vom 9.10.48 eingereichte Neufassung:43 „Regierungsvorlage. Der Landtag wolle beschließen: Der Ministerpräsident wird ermächtigt, das am 13. Mai 1948 vom Landtag angenommene Landesgesetz über deutsche Schiffahrtsgerichte, das Verfahren in Schiffahrtssachen und die Führung des Schiffsregisters mit der Maßgabe auszufertigen und zu verkünden, daß § 1 Abs. 2 folgende Fassung erhält:
(2) Die deutschen Schiffahrtsgerichte sind in allen Fällen zuständig, in denen nicht die Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte der Militärregierung aufgrund des Artikels VI der Verordnung Nr. 73 über die Errichtung von Rheinschiffahrtsgerichten vom 20. Dezember 1946 (Journal Officiel S. 508) gegeben ist.“ wurde beschlossen und ist dem Landtag für die morgige Sitzung sofort zuzuleiten. 44
6.c) Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges45
Die Militärregierung hat bereits im August die Genehmigung des Gesetzes von einer neuen Überprüfung im Hinblick auf die Finanzlage des Landes abhängig gemacht. Die inzwischen zwischen Arbeitsministerium und Militärregierung geführten Verhandlungen haben zu einer Einigung nicht geführt. Die Militärregierung verlangt so erhebliche Reduzierungen der Leistungen, daß praktisch von dem, was beabsichtigt war, nichts mehr übrig bleibt. 46
Es wurde beschlossen, die Sache zur weiteren Verhandlung dem Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. 47
6.d) Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Rechnungsjahre 1947/48 48
Die Militärregierung hat bekanntlich der Veröffentlichung dieses Gesetzes widersprochen und Änderungen – rein technischer Art – verlangt, insbesondere, daß die nachträglich festgestellten Mehreinnahmen und Minderausgaben in die Zahlen des § 1 noch hineingearbeitet werden sollen. Der Ministerrat beschloß, diesem Verlangen zu entsprechen, wenn der Finanzausschuß zustimmt. 49
Der Finanzminister wurde beauftragt, das Weitere wegen der Verhandlungen im Finanzausschuß des Landtages in die Wege zu leiten. 50
G. Besatzungskosten
Der nunmehr erschienene Ministerpräsident berichtete über die Verhandlungen mit der Militärregierung.51 Die Grundlage dieser Verhandlungen war eine neue Note der Militärregierung Nr. 1777 vom 11.10.48, die verlesen wurde.52
Gegenstand der Besprechung war das Verlangen, nach wie vor die angeforderten 15 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat September 1948 sofort zu zahlen. Die Stellungnahme des Ministerrats in dieser Angelegenheit ergibt sich aus den früheren Niederschriften.
Die Militärregierung beanstandete:
a) die fehlende Initiative des Finanzministeriums auf dem Gebiete der Steuereinnahmen,
b) das Abfließen von Mitteln des Landes (Girozentrale St. Goar) in die Bizone,
c) die bisher nicht erfolgte Inanspruchnahme der Mittel des Landesstockes für das Land,53
d) die Unrichtigkeit der im Schreiben des Ministerpräsidenten vom 7.10.4854 niedergelegten Zahlen.
Nach eingehender Beratung des Sachverhaltes beschloß der Ministerrat auf Vorschlag des Finanzministers:
1. aus dem Landesstock werden rund 3,5 Mill. DM sofort bezahlt. Diese Summe hat der Landesstock dem Land als Darlehen zur Verfügung gestellt.
2. die Vorschüsse, die aufgrund der erteilten Aufstellung seit 20.6.48 bis einschließlich 30.9.48 geleistet wurden, sollen auf die angeforderten 15 Mill. DM angerechnet werden, entweder durch Einbehaltung oder aber durch sofortige Überweisung der jeweils bei der Landeszentralbank eingehenden Beträge.
Sollte die Militärregierung auf diesen Vorschlag nicht eingehen, so werden angeboten:
a) 3,5 Mill. DM Landesstock,
b) 8 Mill. DM Restkredit bei der Landeszentralbank,
letzteres jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Militärregierung darin einwilligt, daß eine Zwangsprolongierung der Ende Oktober 48 fälligen Anleihe in Höhe von 200 Mill. RM = 20 Mill. DM seitens der Militärregierung zugestimmt wird.
In diesem Falle müßten die gesetzlichen Maßnahmen sofort ergriffen werden. Diese Regelung wäre an sich bedauerlich, weil sie den Kredit des Landes herabschwächen würde.
Der Finanzminister wird diesen Beschluß des Ministerrats in der für 15.00 Uhr mit dem Gouverneur angesetzten Besprechung bekanntgeben. 55
H. Finanzlage
Beschlossen wurde, daß der Finanzminister in der morgigen Sitzung des Landtags einen Überblick über den derzeitigen finanziellen Stand des Landes gibt.56 Der Inhalt dieser Rede, die eine Erklärung der Landesregierung sein soll, wird durch den Finanzminister in einer am Mittwoch, den 13.10. um 13.00 Uhr stattfindenden Sitzung des Ministerrats bekanntgegeben und beschlossen. 57
I. Schulspeisungen58
Frau Staatssekretär Dr. Gantenberg verlas ein Telegramm, wonach den Schulkindern eine Schulspeisung verabreicht werden soll. Die Unkosten betragen 15 Pfennig pro Kind. Grundsätzlich ist man mit der Schulspeisung einverstanden. Um die Unkosten zu decken, sollen an den jeweiligen Orten Sammlungen durchgeführt werden. Da die Schulspeisungen in die Zuständigkeit des Wohlfahrtsministeriums fallen, wird Minister Junglas das Telegramm entsprechend beantworten und auch einen entsprechenden Plan für die Schulspeisungen und die Sammlungen ausarbeiten.59