© LAV99. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 6.10.19481
- Ministerpräsident Altmeier, (zeitweise)
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- die Staatssekretäre Schmidt und Gantenberg
Minister Bökenkrüger fehlte entschuldigt.
- A. Personelles
- B. Besatzungslasten
- C. Festsetzung der Kartoffelpreise (1.)
- D. Handelshöchstspannen
- E. Öffentliche Bauten (2.a)
- F. Eingabe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes betr. Maßnahmen zur Stützung des Baumarktes (2.b)
- G. Aufhebung der Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein (3.)
- H. Zahlungstermine der Beamtengehälter (4.)
- I. Trennungsentschädigung
- J. Lohnerhöhungen
- K. Flüchtlingsfragen
- L. Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien (7.)
- M. Besatzungskosten
A. Personelles
Staatssekretär Dr. Steinlein vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat nach der Übernahme dieses Amtes das Amt als Regierungspräsident von Trier nach wie vor ausgeübt. Unter Bezugnahme auf den früheren Ministerratsbeschluß wurde noch einmal festgestellt, daß Dr. Steinlein in seinem Amt als Regierungspräsident von Trier bis auf weiteres als beurlaubt gilt. Er wird während dieser Zeit ständig durch den Vizepräsidenten Dr. Müller3 , Trier, vertreten. Diesem wird die Aufwandsentschädigung des Regierungspräsidenten für die Zeit dieser Vertretung zugebilligt.
B. Besatzungslasten4
Die Militärregierung verlangt lt. Note Nr. 1745/FiN vom 4. Oktober 19485 die Zahlung von 15.000.000,– DM Besatzungslasten bis spä-testens 10. Oktober 1948. Für die anschließende Besprechung des Ministerpräsidenten mit dem Gouverneur6 machte der Finanzminister hierzu einige Angaben und zwar: Der von der Landeszentralbank eingeräumte Kredit von 25.000.000,– DM sei zurzeit in Höhe von 17.000.000,– DM beansprucht. Die restlichen 8.000.000,– DM seien erforderlich, um die laufenden Bedürfnisse im Monat Oktober zu befriedigen. Ende Oktober sei die frühere Anleihe von 200.000.000,– Reichsmark = 20.000.000,– D-Mark fällig. Es bestehe außerdem eine Schuld von 10.000.000,– DM Schatzwechsel.
Es sei beabsichtigt, eine Prolongation von mindestens 15.000.000,– zu erreichen, worüber abschließend aber noch nichts gesagt werden könne. Die bei dem Zustandekommen eines derartigen Abkommens zu zahlenden 5.000.000,– DM belasteten den laufenden Etat sehr. Das Steueraufkommen im Monat Oktober betrage nach seiner – des Finanzministers – Auffassung ca. 35.000.000,– DM, die Ausgaben ohne Besatzungskosten beliefen sich auf ca. 50.000.000,– DM. Die Tabaksteuer sei von 12.000.000,– DM auf 4 bis 5.000.000,– DM zurückgegangen.
Die Kreditaufnahme könne im Vorgriff auf künftige Einnahmen aufgrund der Währungsgesetzgebung nur bis zu einer bestimmten Höhe erfolgen.
Diese Gesichtspunkte machen die Zahlung von 15.000.000,– DM Besatzungslasten völlig unmöglich.
Die Vorlagen, die bis 30. September 1948 für Betriebspersonal der Besatzung geleistet wurden, betragen
7.389.167,12 DM
sonstige Ausgaben, die zu erstatten sind 2.486.378,85 DM
Zusammen 9.875.545,97 DM
Dazu kommt noch [die] Gesamtsumme der zu erstattenden Beträge für Betriebspersonal aus den Reihen der
P.D.R.7 196.568,39 DM
Zusammen 10.072.114,36 DM
Aufgrund der Zusage des Generaldelegierten hätten bereits bis 10. September 90% der Vorlagen für Betriebspersonal – rund 8.000.000,– DM – zurückerstattet sein müssen, während praktisch, wenn auch mit Verspätung (die Zahlung vom 1.6. ist erst am 5.10. eingegangen) nur ca. die Hälfte mittlerweile zurückerstattet wurde.
(Der Ministerpräsident verließ zur Verhandlung mit dem Gouverneur die Sitzung).8
(Innenminister Steffan übernahm stattdessen den Vorsitz).9
C. Festsetzung der Kartoffelpreise
Minister Stübinger berichtete, daß sich die Situation seit der letzten Besprechung im Ministerrat wesentlich geändert habe.10 Während seinerzeit angenommen wurde, daß sich durch das große Angebot eine Preisregelung ganz von selbst ergäbe, sei es heute so, daß man allenthalben mit der Lieferung von Kartoffeln zurückhalte, um höhere Preise zu erzielen und die hereingeholten Kartoffeln vom Händler nicht genommen würden.
Im Verlaufe der Besprechung wurde beschlossen:
1. Um ein Abwandern der im hiesigen Lande erzeugten Kartoffeln in andere Gebiete zu vermeiden, werden die Grenzen gesperrt.
2. Innenminister Steffan wird zur Durchsuchung dieser Maßnahme die Grenzpolizei entsprechend einsetzen. Es sollen nur Waggons und Autotransporte angehalten werden, während kleine Quantums nicht unter die Sperre fallen.11
3. Es können Ausnahmen, allerdings nur mit schriftlicher Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums gestattet werden.
4. Landwirtschaftsminister Stübinger wird einen Aufruf erlassen, er bemühe sich zurzeit, die Fehlmenge durch Importe zu decken. Die Verbraucher würden aufgefordert, die noch frostfreie Periode dazu zu benutzen, um die Kartoffeln aus den Importen einzukellern.12
Damit soll erreicht werden, daß die eingeführten Kartoffeln nicht liegen bleiben, daß andererseits die Kartoffeln zu den jetzt festgesetzten Preisen auch vom Bauer abgegeben werden.13
Bezüglich der Festsetzung der Kartoffelpreise wurde unter Zugrundelegung der Preise der Bizone und unter Aufhebung des Beschlusses des Ministerrats vom 9.9.48 Punkt 8 Ziff. c) beschlossen:
Es gelten folgende Abgabenfestpreise des Erzeugers:
a) an den Versandhandel frei Waggon Verladestation DM 4,60 per 50 kg
b) an Verbraucher
ab Hof des Erzeugers
per 50 kg DM 4,80
b) frei Haus oder Keller des Verbrauchers
per 50 kg DM 5,2014
D. Handelshöchstspannen15
Die Versandgroßhandelsspanne beträgt DM 0,20 je 50 kg einschl. DM 0,05 Schlusscheingebühren.
Die Empfangsgroßhandelsspanne beträgt bei Lieferungen ab Waggon DM 0,40 je 50 kg, bei Lieferungen frei Haus oder Keller des Verbrauchers bzw. des Kleinhandels DM 0,50 je 50 kg.
Die Kleinhandelsspanne beträgt DM 0,40 je 50 kg. Bei Abgabe von Mengen unter 50 kg DM 0,80 per 50 kg.
Die Händler, die gleichzeitig die Funktion von Versand-, Empfangs- und Kleinhandel ausüben, dürfen für sich nur eine Handelsspanne in Anspruch nehmen.
Der Frachtenausgleich beträgt DM 0,30 per 50 kg.
Der Kartoffelpreis stellt sich also beim Händler auf DM 5,90 bzw. DM 6,30 bei kleineren Mengen als 50 kg.
Der Landwirtschaftsminister wurde beauftragt, eine entsprechende Anordnung herauszugeben.16
E. Öffentliche Bauten17
Staatssekretär Schmidt berichtete über das Ergebnis der Verhandlungen, die mit den Vertretern der verschiedenen Ministerien zwecks Verwendung der auf die Ministerien entfallenden Baubeträge geführt werden. Er stellte heraus, daß die zurzeit anfallenden 25% zum größ-ten Teil durch die vorliegenden unbezahlten Rechnungen bereits verbraucht sind, so daß unter diesen Umständen nach den Vorschlägen des Finanzministers und des Staatssekretärs für Wiederaufbau die sofortige Einstellung der Arbeiten an öffentlichen Bauten grundsätzlich notwendig erscheine.
(Der Ministerpräsident erschien wieder und übernahm den Vorsitz.) 18
Es entspann sich darüber eine längere Debatte, in welcher insbesondere die Minister Junglas und Dr. Süsterhenn ihre Bedenken wegen der psychologischen Wirkung eines solchen Einstellungsbeschlusses zum Ausdruck brachten.
Finanzminister und Staatssekretär Schmidt erklärten, daß durch die eventuellen Einstellungen Arbeitslosigkeiten nicht entständen, da insbesondere Hochbauarbeiter etc. in der freien Wirtschaft noch sehr gefragt seien.
Es wurde alsdann Übereinstimmung darüber herbeigeführt, daß bestimmte Bauten zwecks Verhütung von hohen Abrüstungskosten im Hinblick auf die fortgeschrittenen Arbeiten zu Ende geführt werden müßten. Darüber soll individuell von Fall zu Fall entschieden werden und zwar in gemeinsamer Beratung von Wiederaufbauministerium, Wirtschaftsministerium, Finanzministerium unter Hinzuziehung des jeweiligen Ressortministers.
Die Anordnung wegen der grundsätzlichen Einstellung ist im Verwaltungswege ohne Veröffentlichung durchzuführen.19
F. Eingabe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände des Baugewerbes betr. Maßnahmen zur Stützung des Baumarktes 20
Die Besprechung dieser Eingabe wurde zurückgestellt.
G. Aufhebung der Wasserstraßendirektion Mainz/Schiffahrtsamt Mittelrhein21
Nach eingehender Darlegung des Sachverhaltes durch den Ministerpräsidenten hat der Ministerrat beschlossen, die Errichtung des von der französischen Militärregierung geplanten Schiffahrtsamtes abzulehnen.
Der vorliegende Entwurf eines Antwortschreibens an die Militärregierung 22 wurde gebilligt, soweit es sich um die Ablehnung handelt; die weitergehenden Ausführungen, die einen Eventualvorschlag darstellen, wurden dagegen nicht gebilligt und sind zu streichen.23
H. Zahlungstermine der Beamtengehälter 24
Der Ministerpräsident wies auf die Mißstimmung innerhalb der Beamtenschaft hin, die durch die Anordnung des Finanzministers bezüglich der Verschiebung der Gehaltszahlungstermine entstanden und festzustellen ist. Der Finanzminister betonte, daß es sich bei der Nachzahlung von jeweils einem halben Monatsgehalt statt der bisherigen Vorauszahlung immerhin um eine Kreditbeschaffung für das Land in Höhe von 4.500.000,– DM handele. Vergleiche man hiermit die Tatsache der Einstellung der öffentlichen Bauten, so ergäbe sich durch seine angeordnete Maßnahme immerhin die Möglichkeit, 4 bis 5.000 Arbeiter zwei Monate länger beschäftigen zu können.
Besatzungslasten, Fürsorgezahlungen und Beamtengehälter wären unverändert fortzuzahlen. Im wesentlichen handele es sich bei den bisherigen Ersparnissen neben dem Abbau im Wirtschaftsministerium um die Drosselung von Sachausgaben, die sich irgendwie auf die Lohnzahlungen auswirkten. Das Opfer der nachträglichen Gehaltszahlung müsse angesichts solcher Tatsachen vom Beamten, der in einem Treueverhältnis zum Staate stehe, unbedingt hingenommen werden, zumal ihm nichts verloren ginge und es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handele.
Mit Rücksicht auf den Weihnachtsmonat könnte die am 31.12.48 vorgesehene Gehaltszahlung in der Weise vorgenommen werden, daß Ende des Monats Dezember jeder im Besitz dieser Zahlung für die zweite Hälfte des Monats Dezember sei.25
I. Trennungsentschädigung26
Für die auswärts wohnenden Minister, die bisher Trennungsentschä-digung bezogen haben, wurde unter Wegfall dieser Trennungsentschädigung aufgrund des Reichsministergesetzes vom 27.3.193027 (RGBl. I S. 96) eine Sonderentschädigung für in Höhe der im Gesetz vorgesehenen RM 10,– pro Tag ./. 20% = 8,– DM bzw. 240,– DM monatlich ab 1. Oktober 1948 festgesetzt. Die Sonderentschädigung für die Staatssekretäre wird automatisch dieser Regelung angeglichen.28
J. Lohnerhöhungen29
Bei dieser Gelegenheit monierte Minister Junglas, daß die in der Sitzung vom 3. September 1948 beschlossene Erhöhung der Löhne für die in öffentlichen Betrieben tätigen Arbeiter bisher noch nicht wirksam geworden sei. Vom Arbeitsminister ist eine dementsprechende Anweisung, zufolge der die Lohnerhöhung unverzüglich gezahlt werden muß, zu erteilen.30
K. Flüchtlingsfragen31
Der Wohlfahrtsminister schlug unter Bezugnahme auf den Beschluß des Landtags (Hilfsausschuss für zugewanderte Personen)32 vor, den Flüchtlingen aus Dänemark pro Familienvorstand 30,– DM und für jedes weitere Mitglied der Familie 10,– DM beim Verlassen des Flüchtlingslagers als erste Hilfe auszuzahlen.33 Der Ministerrat war der Auffassung, daß eine Unterstützung der Flüchtlinge unbedingt notwendig ist. Wohlfahrtsminister und Finanzminister wurden ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.34
L. Landesgesetz zur Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien vom…35
Der Ministerpräsident gab Kenntnis von der durch das Justizministerium erfolgten Abänderung des Gesetzes über die Sicherstellung von Sondergewinnen der Zentralkellereien, welches in dieser abgeänderten Form aufgrund des letzten Ministerratsbeschlusses dem Landtag zugeleitet wurde. 36
M. Besatzungskosten37
Abschließend berichtete der Ministerpräsident über die Besprechung beim Gouverneur,38 wobei es sich um die bereits eingangs erwähnte Zahlung von 15 Mill. DM handelte. Die verschiedenen Gesichtspunkte seien bei dieser Besprechung erörtert und durch ihn die Unmöglichkeit der Zahlung von 15 Millionen DM abgelehnt worden [sic!]. Vor allem sei die Zurückerstattung der eingangs erwähnten 10 Mill. DM, die das Land teilweise seit Monaten vorgelegt habe, verlangt worden.
Der Ministerrat beschloß, die Note in diesem Sinne zu beantworten. 39
Die in der Note der Militärregierung vom 4. Oktober gelegentlich der Anforderung von 15 Millionen DM erwähnte Inanspruchnahme des Landesstocks der Arbeitslosenversicherung40 wurde der Militärregierung gegenüber als unmöglich erklärt, weil es sich um eine Selbstverwaltung handele und das Land keinerlei Verfügungsrecht darüber habe.
Die übrigen Punkte der Tagesordnung41 wurden abgesetzt und der Termin für die nächste Sitzung des Ministerrats auf Dienstag, den 12. Oktober 1948 vormittags 10.00 Uhr festgesetzt.