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96. Ministerratssitzung am Freitag, den 10.9.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Schmidt
1Ausfertigung in Best. 860 Nr. 9608 und (korr.) in Best. 700,169 Nr. 139, S. 35-41 (mit Notizen Altmeiers S. 45-49); Durchschlag in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 325-331. Anlagen: 1.TO; 2. Niederschrift (maschinenschr. „gez. Altmeier“) einer Besprechung am 10.9.1948 des Ministerrats mit Direktor Dr. Wurster, den Abgeordneten Dr. Wagner, Reichling und Lorenz und OBgm Bauer betr. Mitarbeit der deutschen Seite am neu zu bildenden Verwaltungsrat der BASF (Best. 860 Nr. 9806; in Best. 700,169 Nr. 139, S. 43 und Best. 860 Nr. 8189: nur Nr. 1).
Tagesordnung:
  • 1. Verwaltungsrat der BASF
  • 2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich
  • 3. Sparmaßnahmen
  • A. Dr. Junges
  • B. Odenthal
  • C. Hatlapa
  • D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr
  • 5. Verschiedenes:
    • a) Restitutionen
    • b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
    • c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
    • d) Bau von Garagen

1. Verwaltungsrat der BASF2

Die in der Sitzung vom 9.9.48 begonnene Besprechung wurde fortgesetzt. Nach Fühlungnahme mit maßgebenden Ludwigshafener Persönlichkeiten hat der Ministerrat beschlossen:

a) Grundsätzlich wird der Entsendung von deutschen Personen in den beratenden Verwaltungsrat der BASF zugestimmt und zwar aus der Erwägung heraus, daß deutsche Interessen besser vertreten werden können, wenn maßgebende deutsche Persönlichkeiten dabei sind.

b) Eine Vertretung von nur drei deutschen Personen ist gegenüber 15 französischen (neuerdings handelt es sich sogar um 18 Personen) zu gering und infolgedessen abzulehnen. Davon ausgehend, daß die Beiräte anderer unter Sequester stehender deutscher Betriebe, wie z.B. die Deutsche Bank, die Dresdener Bank etc. ausschließlich aus deutschen Personen bestehen, ist eine paritätische Zusammensetzung des Verwaltungsrates anzustreben. In den Verhandlungen mit der Militärregierung soll versucht werden, eine Zahl von wenigstens neun deutschen Personen durchzudrücken.

c) Die Rechtslage, wie sie im Eingang des französischen Memorandums3 niedergelegt ist, ist nicht mehr haltbar, nachdem die Freisprechung vom Anklagepunkt 1 im Nürnberger Prozeß erfolgt ist.4 In einem besonderen Schreiben an die Militärregierung wird die Landesregierung hierzu Stellung nehmen. 5

2Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 1. Vgl. oben Anm. 1, Anlage Nr. 2
3Gemeint ist vermutlich das im Protokoll der 94. MRS am 3.9.1948, TOP T, erwähnte „Exposé“.
4Wegen ihrer zentralen Rolle für die Kriegswirtschaft des NS-Regimes und ihrer Verbindung mit dem SS-Lagersystem wurde der IG-Farben-Konzern von den Siegermächten 1946 aufgelöst und die einzelnen Teile unter Sequester gestellt. Vom 8.5.1947 bis zum 30.7.1948 standen 23 Direktoren und Ingenieure der IG Farben insbes. wegen Verkauf von Zyklon B und wegen Errichtung und Betrieb von industrieller Produktionsstätten im Gebiet des KZ Auschwitz unter Verwendung von Zwangsarbeitern vor einem amerikanischen Militärtribunal (1. Anklagepunkt: Vorbereitung eines Angriffskrieges). Zehn der Angeklagten wurden freigesprochen, darunter auch Direktor Wurstmann, dessen Verhaftung immerhin zu einer einstündigen Arbeitsniederlegung geführt hatte (Lattard, Gewerkschaften, S. 233). Vgl. Gutman, Enzyklopädie, S. 1027 und S. 1724 f., ferner: Das Urteil, S. 26, S. 42-66 (die im Prozess verhängten Urteile ebd., S. 168-172), sowie neuerdings Gausmann, Unternehmer). In einem für den MinPräs bestimmten Aktenvermerk des Chefs der Staatskanzlei vom 11.8.1948 wird eine darauf Bezug nehmende Anfrage von „Ludwigshafener Parteifreunden“ festgehalten: „Nachdem Direktor Wurster in Nürnberg freigesprochen und Dr. Ambros nur wegen Auschwitz verurteilt worden sei, so dass also die Firma an sich keine Schuld treffe, bestehe wohl die Möglichkeit, die BASF aus dem Sequester herauszunehmen. Ich sagte zu, dass die Frage geprüft werde und ein solches Ansinnen nach positiver Prüfung gestellt werden könne“ (Best. 860 Nr. 76, Bl. 178). Zu Otto Ambros, techn. Direktor in Ludwigshafen, vgl. Ludmann-Obier, Kontrolle, S. 143, S. 150-152 und S. 169.
5Vgl. Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 10.9.1948 (Best. 860 Nr. 1010, S. 519-521).

2. Landesverordnung zur Sicherstellung von Währungsgewinnen des Weinhandels für den Lastenausgleich6

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt. 7

6Zuletzt 94. MRS am 3.9.1948, TOP 1.b).
7Fortgang 98.Kabinettssitzug am 22.9.1948, TOP 11.f).

3. Sparmaßnahmen8

Es wurde beschlossen, einen Ausschuß, bestehend aus den Vertretern der Staatskanzlei, des Finanzministeriums und des Innenministeriums zu bilden und zu beauftragen, einen Katalog solcher Beamten- und Angestelltengruppen aufzustellen, die aus der Sperrverordnung vom 30.6.48 (Protokoll Nr. 24/48)9 insofern ausgenommen werden, als den Ministern das Recht zugebilligt werden soll, ohne Befragung des Ministerrats Einstellungen etc. für diese Gruppen vorzunehmen.

Jedes Ministerium wird, soweit noch nicht geschehen, sofort der Staatskanzlei die schriftlichen Vorschläge für die Auswahl dieser Gruppen unterbreiten. Die Federführung liegt bei der Staatskanzlei.

Der Ministerrat wird nach Vorlage dieser Vorschläge über den Katalog endgültig entscheiden.

Ein zweiter Ausschuß, bestehend aus Vertretern des Ministerpräsidenten und des Finanzministeriums, jeweils ergänzt durch den betreffenden Ressortminister, soll die Aufgabe erhalten, die nicht unter den Katalog fallenden Fälle zu regeln. Darüber wird aber erst in der nächsten Sitzung des Ministerrats beschlossen.

Der Vorlage des Landesarbeitsamtes vom 30.8.48 – durch den Arbeitsminister überreicht – wegen der Einstellung von 20 Angestellten, in der Hauptsache Krankenkassenprüfer, Berufsberater etc., wurde mit der Maßgabe zugestimmt, daß das Landesarbeitsamt Koblenz 15 Personen nach seiner Wahl einstellen kann.10 Dieser einschränkende Beschluß wurde mit 4:3 Stimmen angenommen.

8Zusatz in Klammer auf der TO (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1): „Erste Landesverordnung über Massnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen“. Vgl. 95. MRS am 9.9.1948, TOP 13.
9Bezug: Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1); auf das Protokoll dieser Sitzung bezieht sich auch die oben angegebene Zählung „24/48“).
10Vgl. Best. 930 Nr. 4903 und Nr. 4905-4906.

A. Dr. Junges11

Nach eingehender Überprüfung der Personalakte ist festgestellt worden, daß Dr. Junges Ruhestandsbeamter der Eisenbahn war. 1945 wurde er durch den damaligen Regierungspräsidenten von Koblenz eingestellt und nach der ihm übergebenden Urkunde zum Regierungsdirektor ernannt. Die Worte „Unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit” fehlen. Es handelt sich demgemäß also um einen Widerrufsbeamten.

Der Strafregisterauszug, der mittlerweile eingegangen ist, weist einige Gefängnisstrafen nach.

Der Justizminister wies darauf hin, daß noch nicht feststehe, ob die Dr. Junges zur Last gelegten Delikte wegen unerlaubter Warenentnahme im Flüchtlingslager Niederbreisig unter die Amnestie fallen oder von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden. All dies berücksichtigend beschloß der Ministerrat, Dr. Junges zum nächsten gesetzlichen Termin, frühestens zum 1. Oktober 1948, zu entlassen.

11Vgl. 94. MRS am 3.9.1948, TOP W.

B. Odenthal12

Die vom Arbeitsminister vorgeschlagene Ernennung zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes in der Pfalz wurde auf Vorschlag des Wohlfahrtsministers zurückgestellt, da in der Zwischenzeit gelegentlich des Zusammentritts des Landtags Besprechungen mit den maßgebenden Mitgliedern der Regierungskoalitionspartei geführt werden sollen. 13

12Vgl. 64. MRS am 17.2.1948, TOP C.
13Der Ministerrat befasste sich erst in seiner Sitzumg am 18.1.1950 wieder mit dieser Personalsache, jedoch unterblieb ein Beschluss bis zur Klärung der beamtenund besoldungsrechtlichen Verhältnisse (vgl. Protokollauszug und Schreiben des MinPräs an den Arbeitsminister vom 21.1.1950, in Best. 860P Nr. 1210). Die Ernennung Odenthals zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes in Neustadt erfolgte erst aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 12.4.1950 (Best. 860P Nr. 10762).

C. Hatlapa14

Der vom Arbeitsminister vorgeschlagenen Ernennung zum Oberregierungs- und Obergewerberat wurde nicht zugestimmt

    a) unter Hinweis auf verschiedene Vorgänge, die auf eine kommunistische Einstellung schließen lassen,15

    b) unter Hinweis auf die bestehende Sparverordnung.16

Da Hatlapa bis zum Jahre 1933 Beamter im Gewerbedienst war, er aber bisher noch keine Urkunde als Beamter von Rheinland-Pfalz hat, wurde beschlossen:

    1.) Hatlapa erhält eine Urkunde als Regierungs- und Gewerberat unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,

    2.) Hatlapa wird für seine Person unter Berücksichtigung der Tatsache, daß er bisher nach der TO. A. 2 bezahlt wurde und jetzt keine niedrigeren Bezüge haben soll, nach der Gruppe A 2 b besoldet.

Über eine etwaige Beförderung zum Oberregierungs- und Obergewerberat soll erst nach Aufhebung bzw. Ablauf der Sperrverordnung gesprochen werden. Dieser Beschluß wurde bei Stimmenthaltung des Justizministers gefaßt.

14Dr. Willi Hatlapa (*1887), Bauingenieurstudium an der TH in Aachen, bis 1915 Tätigkeit als Dipl.-Ingenieur bei der Tiefbaudeputation der Stadt Berlin, während des Ersten Weltkrieges Abteilungsleiter beim Flugzeugbau in Friedrichshafen, 1917-1918 Dozent an der Bauaufsichtsschule für Fliegeroffiziere in Berlin-Johannistal, bis 1919 Studium der Staats- und Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Bonn, 1919 Promotion an der TH Aachen, bis 1924 als Geschäftsführer bzw. Syndikus in der Privatwirtschaft tätig, 1924 Eintritt in den Staatsdienst und Gewerbeassessorprüfung im Berliner Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, 1927 Gewerberat, anschließend Tätigkeit in verschiedenen Städten, 1933 entlassen, 1943-1944 Filmfabrik Agfa in Wolfen, 1944-1945 Deutsche Akademie für Wohnungswesen Berlin, seit 1947 Leitung der Gewerbeaufsicht im Arbeitsministerium von Rheinland-Pfalz, 1950 Pensionierung (Best. 860P Nr. 568).
15Hatlapa hatte 1946 bei den Gemeinderatswahlen auf einer Liste mit Parteilosen und dem KPD-Kandaten Johann Krings kandidiert; außerdem hatte er sich öffentlich kritisch zum Marshall-Plan geäußert (Best. 860P Nr. 568.
16Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1).

D. Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Güterfernverkehr17

Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. 18

17Zuletzt 94. MRS am 3.9.1948, TOP C.
18Fortgang 101. MRS am 20.10.1948, TOP 6.

5. Verschiedenes:19

a) Restitutionen, 20

b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof, 21

c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen.

Diese Punkte wurden von der Tagesordnung abgesetzt.

d) Bau von Garagen22

Innenminister Steffan teilte mit, daß aufgrund eines früheren Beschlusses des Ministerrats der Garagenbau im Hofe des Dienstgebäudes (früheres Oberpräsidium) im Gange sei.

Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß Mittel bewilligt seien, um eine weitere Garage in der Nähe des Lehrerinnenseminars auf Oberwerth zu errichten.

Der Ministerpräsident hatte zuvor die Frage aufgeworfen, ob es auf die Dauer nicht billiger wäre, wenn die Autos in privaten Garagen untergestellt und gepflegt würden.

19TOP a) – c): zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 15.a) – c).
20Vgl. Anm. 1 zur TO der 99. MRS am 6.10.1948.
21Fortgang 107. MRS am 7.12.1948, TOP 5
22Zuletzt 95. MRS am 9.9.1948, TOP 15.d).