© LAV95. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 9.9.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein, Dr. Biesten
Für den entschuldigt abwesenden Minister Dr. Süsterhenn war Ministerialdirigent Dr. Krüger anwesend. Staatssekretär Schmidt erschien gegen 12.30 Uhr.
- 1. Verwaltungsrat der BASF
- 2. Gesetz über die Preisbildung
- 3. Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz
- 4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr
- 5. Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaß-nahmen in der Pfalz
- 6. Landesgesetz zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher
- 7. Landesgesetz zur Durchführung der Diphtherie-Schutzimpfung
- 8. Kartoffelplan
- 9. Anordnung über die Aufhebung des Präsidialerlasses über die Haltung und den Verkehr mit Gespannvieh
- 10. Landesverordnung über die Beschränkung des Verkehrs mit Reben
- 11. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)
- 12. Durchführungsbestimmungen zum § 34 der Landesverordnung zur politischen Säuberung betreffend Bereinigung von Verstorbenen
- 13. Sparmaßnahmen
- 14. Rheinische Verwaltungsschule Cochem
- 15. Verschiedenes
- a) Restitutionen
- b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
- c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen
- d) Bau von Garagen
- A. Lohnerhöhung
- B. Trennungsentschädigung
- C. Reisekostenvergütung der Beamten bzw. Beschäftigungstagegeldsätze
- D. Freigabe der Weinpreise
- E. Demontage
- F. Baulenkungsgesetz
1. Verwaltungsrat der BASF 2
Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Besprechung der Minister mit den in der letzten Sitzung beschlossenen Persönlichkeiten aus Ludwigshafen soll am Freitag, den 10.9.48 stattfinden. Nach nochmaliger Aussprache bestand, wie bereits in der letzten Sitzung beschlossen, Übereinstimmung darüber, daß bei einer entsprechenden stärkeren Beteiligung (6-9 Personen) der Versuch gemacht werden soll, an den Arbeiten des neuen Verwaltungsrates teilzunehmen. Man war der Meinung, daß die Zusammensetzung aus je zwei bis drei Personen von Wirtschaft, Parlament und Ministerien anzustreben ist.3
2. Gesetz über die Preisbildung4
Nach einer längeren Debatte wurde die Beratung des vorgelegten Gesetzentwurfes zurückgestellt. Grundsätzlich wurde die Berufung eines Preiskommissars und die Bildung eines Gremiums zur Preis-überwachung besprochen. Mit dem Preiskommissar zusammen soll das neue Gesetz gemacht werden. 5
Es wurde beschlossen, Dr. Michaelis6 zunächst einmal für diesen Posten in Aussicht zu nehmen und ihn zu veranlassen, an der nächsten Sitzung des Ministerrats teilzunehmen, um ihn kennenzulernen und um von ihm seine Auffassung über die Materie zu erfahren.
Ein abschließender Beschluß wegen der Besetzung des Preiskommissars wurde dementsprechend nicht gefaßt.7
3. Gesetz über die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften durch das Land Rheinland-Pfalz 8
Dem von Finanzminister vorgelegten Gesetzentwurf wurde ohne Änderung zugestimmt. 9
4. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr10
Der vom Justizministerium mit Schreiben vom 8.8.48 vorgelegten Landesverordnung wurde ohne Abänderung zugestimmt. 11
5. Landesgesetz zur Bereinigung der Folgen von Neuordnungsmaß-nahmen in der Pfalz 12
Dem vorgelegten Gesetzentwurf wurde ohne Abänderung zugestimmt. 13
6. Landesgesetz zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher 14
Der Landtag hatte am 4.12.1947 dieses Gesetz bereits beschlossen.15 Der Justizminister hatte unter Hinweis auf den § 3 nachgewiesen, daß die Einschaltung des Regierungspräsidenten und die dadurch zum Ausdruck gekommene Ausschließung der gerichtlichen Organe verfassungswidrig ist.
Der Ministerrat beschloß unter Aufhebung des Gesetzes vom 4.12.47 – welches noch nicht veröffentlicht war – (auch die Militärregierung hatte aus den gleichen Gründen widersprochen) dem vorgelegten neuen Entwurf eines Landesgesetzes zur Erfassung und Unterbringung heimatloser und gefährdeter Jugendlicher zuzustimmen. Ministerialdirigent Dr. Krüger hat zuvor noch darauf hingewiesen, daß die maßgebenden Sachbearbeiter der Militärregierung der neuen Fassung bereits zugestimmt haben.16
7. Landesgesetz zur Durchführung der Diphtherie-Schutzimpfung 17
Der vom Wohlfahrtsminister eingereichte Gesetzentwurf wurde abgesetzt. Der Wohlfahrtsminister soll zunächst
a) die durch die Impfungen entstehenden Kosten,
b) die Stellungnahme der anderen deutschen Länder feststellen.
Es bestand Übereinstimmung darüber, daß man ein Gesetz von einer derartigen Tragweite nur in Verbindung mit den anderen deutschen Ländern beraten und beschließen kann.18
8. Kartoffelplan19
Der Landwirtschaftsminister berichtete über Verhandlungen mit der Bizone sowie über Besprechungen mit den Landwirtschaftsministern der Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern. 20
Bei einer Festsetzung von 3,6 Zentnern Kartoffeln für Normalverbraucher, 6 Zentnern für Selbstversorger und unter Berücksichtigung eines entsprechendes Quantums für die Schweinemast ist ein Manko von 110.000 t für Rheinland-Pfalz errechnet worden. Ausgleichsmöglichkeiten bestehen ohne weiteres aus der Bizone, insbesondere hat Bayern bereits größere Angebote gemacht.
Kartoffeln mit weniger als 3,4 cm Durchmesser kommen in diesem Jahr nur als Futterkartoffeln in Frage.
Notwendig sind Sicherungsmaßnahmen für diejenigen Personen, die nicht einkellern können. Hierfür sind Einkellerungs- und Lagerungsverträge (E.- und L.-Verträge)21 abzuschließen.
Im einzelnen wurde beschlossen:
a) Der Normalverbraucher erhält 360 Pfund Kartoffeln, der Selbstversorger erhält 600 Pfund Kartoffeln.
b) Es werden hierfür Kartoffelkarten ausgegeben.
c) Der Einkauf erfolgt in voller Freiheit beim Erzeuger, Klein- oder Großhändler.22
d) Die Gemeinden sind per 1.12.48 anzuweisen, festzustellen, welcher Teil der Bevölkerung von der Einkellerung Gebrauch gemacht hat.
e) Hinsichtlich der zu tätigenden E.- und L.-Verträge führt der Landwirtschaftsminister eine gemeinsame Besprechung mit den Genossenschaften, den Vertretungen der Städte und Gemeinden durch, damit möglichst diese die Verträge für die jetzt einzulagernden Mengen abschließen.
f) Von der Festsetzung irgendwelcher Preise wird Abstand genommen, da angenommen wird, daß sich durch das große Angebot eine Preisregulierung ganz von selbst ergibt und vor allen Dingen irgendwelche Preiserhöhungen unterbleiben. 23
g) Bestehende Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden aufgehoben, wodurch sich der Verkehr mit Kartoffeln von und zur Bizone ohne gesetzliche Einschränkungen vollzieht. 24
9. Anordnung über die Aufhebung des Präsidialerlasses über die Haltung und den Verkehr mit Gespannvieh 25
Die vom Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 30. Juli 1948 vorgelegte Anordnung wird zur Kenntnis genommen, ebenso die im Schreiben des Justizministeriums vom 24.8.4826 angegebenen Gründe, daß der Präsidialerlaß über die Haltung und den Verkehr mit Gespannvieh nur im Wege eines Gesetzes aufgehoben werden kann. Es wurde beschlossen, daß das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium ein entsprechendes Gesetz ausarbeitet.27
10. Landesverordnung über die Beschränkung des Verkehrs mit Reben 28
Der vom Landwirtschaftsministerium mit Schreiben vom 5.8.48 vorgelegten Landesverordnung wird zugestimmt. 29
11. Bereitstellung von Mitteln für die Bauwirtschaft seitens der Landesarbeitsämter (Förderungsmaßnahmen im Bauwesen)30
Arbeitsminister Bökenkrüger berichtete eingehend über die Materie. Er wies darauf hin, daß aus dem Landesstock für Arbeitslosenversicherung31 Mittel zu gemeinnützigen Bauzwecken zur Verfügung gestellt würden und zwar zur Zeit je 2 Mill. DM für die Pfalz und Rhein-Hessen. Die Darlehen würden mit 3½% verzinst bei zehnjährigen Amortisationen.
Arbeitsminister Bökenkrüger wies weiter darauf hin, daß die Beschließung über diese Darlehen durch die Selbstverwaltungskörperschaften der Arbeitslosenversicherung zwar gefällt würden, er aber trotzdem die Übereinstimmung des Ministerrats hierfür feststellen wolle.
Der Ministerrat nahm die Vorlage und die ergänzenden Ausführungen des Arbeitsministers zur Kenntnis.
12. Durchführungsbestimmungen zum § 34 der Landesverordnung zur politischen Säuberung betreffend Bereinigung von Verstorbenen 32
Die Vorlage wurde abgesetzt.
Laut Vortrag des Ministerialdirigenten Dr. Krüger wird das Justizministerium zunächst mit der Militärregierung verhandeln, um zu erreichen, daß Vermögen von solchen Personen, das unter § 52 Kontrollratsgesetz33 steht, nach dem Ableben zugunsten der Anverwandten entsperrt werde.
Das Justizministerium wird später über den Erfolg der Verhandlungen berichten, gegebenenfalls wäre alsdann durch den Landeskommissar in Verbindung mit dem Justizministerium eine neue Vorlage einzubringen.
13. Sparmaßnahmen
(Erste Landesverordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen). 34
Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
14. Rheinische Verwaltungsschule Cochem 35
Der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes, Dr. Biesten, berichtete über die Entstehung der Rheinischen Verwaltungsschule Cochem. Grundlage hierfür war der Koblenzer Präsidialerlaß über die Einrichtung einer Rheinischen Verwaltungsschule vom 3.9.1946 – Amtsblatt 21/46 vom 15.11.46.36 Wenn sich aus dem Wortlaut dieses Präsidialerlasses auch nicht in voller Klarheit eine Verpflichtung des Landes gegenüber den Schülern der Verwaltungsschule zur Übernahme in den Landesdienst nach bestandener Prüfung ergibt, so stellt Dr. Biesten doch klar, daß aufgrund der ganzen Verhandlungen, die seinerzeit geführt und aufgrund der Mitteilungen, die den Schülern mündlich gemacht wurden, eine Verpflichtung zur Übernahme bestand.
Aus dem ersten Jahrgang sind, nachdem die Schüler anschließend ein Jahr praktisch tätig und dann am 6.7.48 die 2. Prüfung abgelegt haben, noch ein großer Teil (ca. 40) nicht übernommen. Vom 2. Lehrgang befinden sich nach Abschluß des 26-wöchigen Schulbesuches und der damit verbundenen 1. Prüfung zur Zeit ca. 50 im praktischen Jahr in den Verwaltungen von Land und Gemeinden. Der 3. Lehrgang vollzieht sich zur Zeit auf der Verwaltungsschule in Cochem und wird Ende November 1948 abgeschlossen. Anschließend haben die Teilnehmer dieses Lehrganges ein Jahr praktische Tätigkeit in den Verwaltungen durchzumachen.
Nach eingehender Besprechung, in deren Verlauf der Ministerpräsident das Schreiben der Militärregierung Nr. 675/DAA/CA/1163 vom 12. Juli 194837 bekanntgab, wurde beschlossen:
a) Eine Übernahme in den höheren Verwaltungsdienst mit der Verleihung des Titels eines Assessors kommt nicht in Frage.
Es würde eine solche Übernahme allen deutschen gesetzlichen Vorschriften und Überlieferungen widersprechen und insbesondere ein Unrecht gegenüber denjenigen bedeuten, die nach Abitur und Universitätsstudium eine mehrjährige Referendarzeit durchmachen müssen, ehe sie zum Assessor ernannt werden. Das diesbezügliche Verlangen der Militärregierung muß abgelehnt werden.
b) Die jetzt zur Debatte stehenden rund 40 Absolventen des 1. Lehrganges werden grundsätzlich als a. p. Inspektoren38 nach Maßgabe des Stellenplanes und unter völliger Beachtung der Landesverordnung über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen vom 29.8.48 übernommen. Dabei ist durch das Innenministerium die Übernahme durch die Dienststellen, die die Absolventen seinerzeit abgegeben haben, anzustreben. Es ist sofort eine Liste der in Frage kommenden Personen aufzustellen, wobei von jeder die notwendigen Unterlagen etc. zu erstellen sind.
Die aufgestellte Liste wird allen Ministerien sofort zugeleitet, damit diese prüfen, ob sie a.p. Inspektoren39 aufnehmen können.
Bei dieser Gelegenheit wurde der Innenminister weiterhin ersucht, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine ordnungsmäßige Prüfung der a.p. Inspektoren durchzuführen.
c) Die Verwaltungsschule in Cochem wird mit Abschluß des laufenden Lehrgangs aufgelöst.
Ein hierzu notwendiges Gesetz, welches den Präsidialerlaß vom 3.9.46 aufhebt, wird der Innenminister möglichst schnell der Staatskanzlei zur Beschlußfassung dem Ministerrat zuleiten. 40
15. Verschiedenes
a) Restitutionen
b) Prüfung der öffentlichen Einrichtungen durch den Rechnungshof
c) Amtliche Prüfung von Kraftfahrzeugführern und Kraftfahrzeugen 41
d) Bau von Garagen. 42
Es wurde beschlossen, diese Punkte von der Tagesordnung abzusetzen.
Eine neue Sitzung wird für Freitag, den 10. September 1948 anberaumt.
A. Lohnerhöhung43
Auf Vorschlag des Arbeitsministers wurde das Problem der Lohnerhöhung für Arbeiter im öffentlichen Dienst eingehend erörtert. Für später ist der Anschluß an den Arbeitgeberverband der Bizone anzustreben.44 Solange dies nicht möglich ist, ist ein Arbeitgeberverband für das Land (Arbeitgeberverband Land, Kreis und Gemeinde) anzustreben.
Es wurde beschlossen:
Der Arbeitsminister wird ermächtigt, nach Einvernahme des Städtetages und Landgemeindetages eine Erhöhung der zur Zeit bestehenden Tariflöhne für die Arbeiter des öffentlichen Dienstes (außer Bahn und Post) vorzunehmen und zwar:
ab 13. September 1948 um 10%,
ab 1. November 1948 um 15%,
(letztere selbstverständlich unter Einbeziehung der bereits ab 13.9.1948 vorgenommenen Lohnerhöhung). 45
B. Trennungsentschädigung46
Die bisherigen Sätze von 4,50 DM bis 8,– DM werden ab 1. Oktober 1948 wie folgt herabgesetzt:
|
für Beamte der Reisekostenstufe |
an Orten mit mehr als 20.000 Einwohnern |
an Orten bis zu 20.000 Einwohnern |
| I | 6,– DM | 5,–DM |
| II | 6,– DM | 5,–DM |
| III | 5,– DM | 4,–DM |
| IV | 5,– DM | 4,–DM |
| V | 4,– DM | 3,50 DM4747 |
C. Reisekostenvergütung der Beamten bzw. Beschäftigungstagegeldsätze
Die Reisekostenvergütung der Beamten bzw. Beschäftigungstagegeldsätze werden ab 1. Oktober 1948 wie folgt herabgesetzt:
| Stufe | für verheiratete Beamte | für ledige Beamte |
| I | 6,– DM | 3,50 DM |
| II | 6,– DM | 3,50 DM |
| III | 5,– DM | 3,–DM |
| IV | 5,– DM | 3,–DM |
| V | 4,– DM | 2,50 DM 48 |
D. Freigabe der Weinpreise 49
Auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers werden dem bereits frü-her eingebrachten Vorschlag des Wirtschaftsministers folgend 50 die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über einen Preisstop bei Wein aufgehoben. Der Landwirtschaftsminister wird in Verbindung mit dem Wirtschaftsminister einen entsprechenden Antrag zur Weiterleitung an die Militärregierung sofort ausarbeiten und der Staatskanzlei zuleiten. 51
E. Demontage 52
Die Militärregierung hat mit Schreiben vom 3. September 48 eine Zahlung von 140.000,– DM angefordert als Demontagekosten für die Betriebe Remynol, Bendorf, Dynamit, Hamm, IG-Farben, Ludwigshafen; Chemische Fabrik, Weinheim, Knoll A.G. und Pollux, Ludwigshafen.53 Entsprechend dem früheren Beschluß des Ministerrats, bei der Demontage in keiner Weise mitzuwirken, wurde beschlossen, die Überweisung dieser 140.000,– DM nicht vorzunehmen.54
F. Baulenkungsgesetz55
Es wurde beschlossen, das Baulenkungsgesetz mit den vom Wiederaufbauministerium vorgelegten Durchführungsbestimmungen zu veröffentlichen. Es ist darauf zu achten, daß beides (Gesetz und Durchführungsverordnung) miteinander veröffentlicht werden. 56