Der Ministerpräsident berichtete zusammenfassend über den Stand der Demontage und gab insbesondere das Schreiben der Militärregierung vom 25. August 1948 – Nr. 2895 DEF/C.3 – enthaltend
a) eine neue Demontageliste über insgesamt neun Betriebe,
b) Demontagebefehle für eine Anzahl der Betriebe aus den Listen 1 und 2,
bekannt.
Aus obigem Schreiben der Militärregierung ergab sich die Zurückstellung der Demontage für die 12 Teilbetriebe der BASF, Ludwigshafen, die Übermittlung von Demontagebefehlen per 1. September für die Firmen
Pollux, Ludwigshafen,
Remynol-Werke, Bendorf,
Chemische Fabrik, Weinheim,
Ertner, Ludwigshafen,
Wärmelufttechnik, Ludwigshafen,
August Goebel, Bad-Ems,
per 15. September:
für die Firma Knoll A.G., Ludwigshafen.
Keine Demontagebefehle wurden ausgesprochen für die Firmen Ackermann & Schwind, Ludwigshafen-Oggersheim, Schöffler, Böhl/Pfalz.
Nach kurzer Debatte wurde ein Schreiben an die Militärregierung beschlossen. 4
Es wurde ausdrücklich festgelegt, daß die Landesregierung die an sie ergangenen Demontagebefehle nicht weitergibt.5
2Zuletzt 92. MRS am 25.8.1948, TOP B.
3Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 1 (Originalschreiben in Best. 860 Nr. 76, Bl. 74-77).
4Zwei Schreiben vom 27.8.1948 (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2. und Nr. 3). Im ersten Schreiben dieses Datums (Anlage Nr. 2) verwies der MinPräs auf eine Unterredung der drei Länderchefs der französisch besetzten Zone mit General Koenig am 26.7.1948 in Frankfurt, der bei dieser Gelegenheit versichert hätte, dass die Demontagen das Ergebnis interalliierter Abkommen seien und nicht einer Sonderaktion Frankreichs zugeschrieben werden dürften (vgl. Koenigs Schreiben vom 26.7.1948 an die Regierungschefs der drei Länder, in Best. 860 Nr. 76, Bl. 144-147; vgl. Brommer, Quellen, S. 655 f.); ferner nahm er Bezug auf die Feststellung der Reparationsreferenten der Wirtschaftsministerien der Länder der westlichen Besatzungszonen (Entschließung vom 13.8.1948, in Best. 860 Nr. 1104, S. 99 f.; Nr. 76, Bl. 92-94), die Demontagen seien mit dem wirtschaftlichen Wiederaufbau der Länder nicht zu vereinen und stünden im Widerspruch zu den Zielen des europäischen Wiederaufbauprogramms. Neben dem Widerspruch von Demontagepolitik und Wiederaufbau im Zeichen des Marshallplans beschwor Altmeier die Gefahr von Unruhen: „In einer Zeit, wo die staatliche Neugestaltung Deutschlands im Sinne der [Frankfurter] Dokumente 1 bis 3 ihren Anfang nimmt, der Erfolg des Marshallplanes nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte europäische Wirtschaft die aktive Mitbeteiligung der deutschen Wirtschaft voraussetzt, ist eine Demontage der in Frage stehenden Betriebe einfach nicht zu verantworten […]. Ich kann nicht umhin, auf die Tatsache hinzuweisen, daß die neue Demontagewelle größte Beunruhigung in unser Volk hineingetragen hat. Ein Vollzug der ergangenen Demontagebefehle würde diese Unruhen zu einem Ausmaß steigern, daß die Landesregierung außerstande wäre, solchen Unruhen wirksam entgegenzusteuern. […].” In dem Nachtragsschreiben vom gleichen Tag (siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3) betonte der MinPräs den Gegensatz von aktueller Wiederaufbauplanung im Rahmen des ERP und französischer Demontageplänen; insbes. kritisierte er, dass man die Sachverständigen, die von deutscher Seite für die Durchführung des ERP-Programms abgestellt waren, entgegen den „Erklärungen“, die ihm gegeben worden seien, „vor Erlass der Demontagelisten“ nicht angehört habe.
5Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP M.