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92. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 25.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Steffan
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
  • Ministerialrat Dr. Dahlgrün

Es fehlten die Minister: Junglas, Stübinger, Dr. Süsterhenn.

Tagesordnung2
  • A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 1948
  • B. Demontage
  • C. Beamtengesetz
  • D. Landräte
  • E. Zoll- und Steuerwesen
  • F. Spielbank Bad Neuenahr
  • G. VVN
1Die Sitzung war laut TO für 9.00 Uhr angesetzt worden. Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 147-153; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und in Nr. 2975, S. 265-273. Anlagen: TO mit Notizen von Altmeier, teils stenogr. (Best. 860 Nr. 9608 und Best. 700,169 Nr. 139, S. 155).
2Die vorgegebene TO (siehe oben Anm. 1) war mit 14 Haupt- und fünf Unterpunkten erheblich umfangreicher. In der Sitzung wurden davon nur behandelt: 13. Beamtengesetz, 14. Demontage und 15.e) Personalien (hier: TOP B, C und D), die übrigen Punkte erst in der 94. Sitzung am 3.9.1948.

A. Anforderung von 10 Mill. DM Besatzungskosten für den Monat August 19483

Die Militärregierung hat mit einer Note vom 23.8.1948 JM/HX Nr. 1576/FIN.4 10 Mill. DM Besatzungskosten angefordert und dabei zum Ausdruck gebracht, daß es sich um einen Abschlag auf die Gesamtsumme handelt, welche in Kürze für die Zeit vom 21.6.1948 bis 31.3.1949 festgesetzt wird. Der Betrag soll an Paierie Générale zu Baden-Baden vor dem 25.8.1948 eingezahlt werden.

Der Finanzminister verwies zunächst auf den Beschluß des Ministerrats vom 11.8.48, welcher die Verhandlungsbasis für die Minister der drei französisch besetzten Länder darstellte. Er fügte hinzu, daß die Länder Baden und Südwürttemberg der geforderten Zahlung von 5 Mill. DM zwischenzeitlich nachgekommen seien.5 Der Ministerpräsident konnte diese Angaben dahingehend ergänzen, daß Südwürttemberg 4,2 Mill. DM gezahlt habe, während die restlichen 800.000,– DM im Verrechnungswege aufgerechnet worden seien, und daß auch Baden durch Zahlung bzw. Verrechnung der Forderung nachgekommen sei.

Nach kurzer Debatte wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident in der heute Nachmittag mit dem Generalgouverneur stattfindenden Unterredung die Frage der Besatzungskosten mit behandeln wird.6 Hierbei sollen die Schwierigkeiten, die der Zahlung des Betrages von 10 Mill. DM im Wege stehen, eingehend erörtert werden; insbesondere ist im Verhandlungswege anzustreben, die Forderungen, die das Land für geleistete Vorschüsse für in der französischen Verwaltung tätiges Betriebspersonal hat, auf die Besatzungskosten anzurechnen. Hierbei handelt es sich

a) um 18 Mill. aus der Zeit vor dem 21.6. = 1,8 Mill. DM

b) um 2,9 Mill. DM für den Monat Juli

zusammen 4,7 Mill. DM

(nach Schätzungen dürfte der Vorschuß für August 3,3 Mill. DM betragen).

Weitere Beschlüsse durch den Ministerrat haben nach Abschluß dieser mündlichen Besprechung gegebenenfalls zu erfolgen.7

3Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP A. Vgl. die aus gegebenem Anlass erstellte Materialsammlung (Steueraufkommen der Länder, Anteil an den Personalkosten, bislang gezahlte Summen) (Best. 860 Nr. 59, S. 25-37) sowie die Eingabe, die der hessische Finanzminister Dr. Werner Hilpert am 25.8.1948 im Namen der Finanzminister der Länder der westlichen Zonen an die Oberbefehlshaber mit der Bitte um spürbare Senkung der Besatzungskosten richtete (ebd., S. 51-59).
4Die Note konnte nur in einer Übersetzung des Haupttextes (Briefkopf, Aktenzeichen und maschinenschr. Unterschrift fehlen, das Datum ist mit Bleistift nachgetragen) nachgewiesen werden (ebd., S. 25).
5Vgl. Schreiben des Finanzministers von Württemberg-Hohenzollen vom 23.8.1948 an die Militärregierung in Tübingen (Best. 920 Nr. 2948).
6Protokoll in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 40 f. Aufgrund dieser Besprechung und mit Unterstützung des GenGouv konnte der MinPräs bei General Koenig günstigere Bedingungen erreichen. Vgl. Schreiben des GenGouv vom 27.8.1948 (Nr. 1953, S. 1985) und vom 30.8.1948 (Nr. 59, S. 39).
7Fortgang 99. MRS am 6.10.1948, TOP M.

B. Demontage8

Der Ministerpräsident berichtete über den Stand der Demontage9 und gab den Inhalt eines Schreibens bekannt, das der Verwaltungsrat des vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt am 18. August 1948 den Generalen Clay10 und Robertson zugestellt hat.11 Er teilte weiter mit, daß die Militärregierung ihm während der Landtagssitzung am 18.8. ein Schreiben mit Datum vom 17.8.12 übergeben habe, worin es sich nicht – wie man angenommen habe – um eine neue Demontageliste handele, sondern um den Demontagebefehl für die zugestellte Liste (13 Betriebe), wobei allerdings die acht Betriebe der Badischen Anilin- und Sodafabrik, Ludwigshafen, zunächst ausgenommen seien.13

Da dieses Schreiben vom 17. August anscheinend vor der Besprechung, die der Ministerpräsident am 16.8.48 nachmittags wegen der Demontage mit dem Gouverneur geführt hatte,14 veranlaßt worden war, konnte er am 18.8. – dem Tage der Übergabe dieses Schreibens – erreichen, daß es als überholt zurückgenommen wurde. 15

Ein neuer Befehl ist zur Zeit noch nicht ergangen. Auch liegt keine neue Liste vor. Grund zu neuen Beschlüssen besteht infolgedessen nicht. Es soll die weitere Entwicklung abgewartet werden. 16

8Zuletzt 90. MRS am 18.8.1948, TOP 1.
9Vgl. dazu einen undatierten Überblick (nach 1.7.1948, in: Best. 860 Nr. 76, Bl. 103-105) sowie Zusammenstellungen des Wirtschaftsministeriums vom 17.8.1948 (ebd., Bl. 108-109) und vom 28.8.1948 (ebd., Bl. 17-21). Darin wird auf eine persönliche Anweisung des französischen Außenministers Schumann hingewiesen, welche „die strikte Aufforderung“ enthalte, „unter Zurückstellung von politischen Erwägungen die Demontage voran zu treiben, um den Vorsprung der beiden anderen Zonen aufzuholen“ (ebd., Bl. 17).
10Lucius D. Clay (1897-1978), 1945-1949 stellv. bzw. Gouverneur der amerikanischen Besatzungszone in Deutschland, trug mit der Organisation der Luftbrücke wesentlich zur Überwindung der sowjetischen Blockade der Westzonen Berlins (1948/1949) bei, nach seiner Rückkehr ins Zivilleben führende Positionen in der amerikanischen Wirtschaft, 1961/1962 persönlicher Berlin-Beauftragter des Präsidenten John F. Kennedy im Rang eines Botschafters. Vgl. Backer, Jahre.
11Das Schreiben wurde in Abschrift am gleichen Tage vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Hermann Pünder, MinPräs Altmeier zur Kenntnis gegeben (Best. 860 Nr. 76, Bl. 102ab). Vgl. auch die „Entschließung“, welche die Reparationsreferenten der Wirtschaftsministerien der Länder der westlichen Besatzungszonen auf einer Arbeitstagung am 13.8.1948 in Königstein/Ts. formulierten (mit Begleitschreiben des Direktors der Verwaltung für Wirtschaft, Dr. Ludwig Erhard, vom 23.8.1948 an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, ebd. Bl. 92-94; auch in Nr. 1104, S. 99 f.).
12Abschrift in deutscher Übersetzung, mit Vermerk „wurde zurückgezogen“ (Best. 860 Nr. 76, Bl. 107).
13Vgl. Vermerk des Wirtschaftsministeriums vom 19.8.1948 zur Situation der von der ersten Demontageliste betroffenen Firmen sowie einen weiteren Vermerk dazu vom 17.8.1948 (Best. 860 Nr. 76, Bl. 98-101).
14Protokoll in Best. 860 Nr. 9586, Bl. 43-47, hier: Bl. 45-46.
15Laut Aktenvermerk des MinPräs vom 18.8.1948 gab er das Originalschreiben mit dem Demontagebefehl vom 17.8.1948 im Laufe der von ihm sogleich erbetenen Unterredung mit dem Vertreter des GenGouv, Adminstrateur Foucry, zurück (Best. 860 Nr. 76, Bl. 106).
16Vgl. allgemein Best. 860 Nr. 76 sowie das gemeinsame Schreiben der MinPräs der französischen Zone vom 23.8.1948 an General Koenig gegen die geplante Demontage von Werken in ihren Ländern (Best. 860 Nr. 1010, S. 672-676). Die Dramatik der Situation spiegelt sich auch in der Einschaltung der Gewerkschaften und in der hektischen telefonischen Kommunikation zwischen den Landesregierungen der französischen Zone (ebd. Nr. 76, Bl. 12, Bl. 95-97 und Bl. 121). In der am gleichen Tag (25.8.1948) stattfindenden Besprechung zwischen MinPräs und GenGouv hatte Letzterer mitgeteilt, er habe das Schreiben der drei Regierungschefs der Zone an General Koenig (vom 23.8.1948; siehe oben) mit einer eigenen Stellungnahme verbunden, worin er „vielleicht noch schärfer die Auffassungen der hiesigen Militärregierung zu den Demontagen zum Ausdruck gebracht habe.“ (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 39 f.). – Fortgang 93. MRS am 27.8.1948, TOP A.

C. Beamtengesetz17

Der Innenminister regte die sofortige Verabschiedung des Beamtengesetzes und seine Weiterleitung an den Landtag an. Da der Ministerrat nicht vollzählig war, wurde diese Frage bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.18

17Zuletzt 89. MRS am 11.8.1948, TOP D.
18Fortgang 94. MRS am 3.9.1948, TOP L.

D. Landräte

Der Ministerpräsident gab bekannt, daß der größte Teil der endgültig ernannten Landräte von früher her Beamte seien und infolgedessen als Beamte auf Lebenszeit gelten, während dies bei einigen wenigen endgültig ernannten Landräten nicht der Fall sei. Im § 126 der Verfassung heißt es:

„Berufsbeamte werden in der Regel auf Lebenszeit ernannt, nachdem sie sich während mindestens fünf und höchstens zehn Jahren fachlich bewährt und Treue zur demokratischen Verfassung bewiesen haben.”

Der Ministerrat hat beschlossen, daß politische Beamte nicht unter die hier festgehaltene Regel fallen, daß vielmehr bei politischen Beamten ausdrücklich von dieser Regel abgewichen werden kann, worüber der Ministerrat von Fall zu Fall zu beschließen hat.

Es wurde demgemäß beschlossen:

Die Landräte Hammer, Ludwigshafen, und Jost,19 Koblenz-Land, werden zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Ihnen ist eine entsprechende Urkunde auszuhändigen.

Im Falle Hammer wurde festgestellt, daß dieser seit 1. September 1945 bereits in den Diensten des Oberregierungspräsidiums Pfalz steht, während Landrat Jost seit 11.8.45 Amtsbürgermeister ist.

19Jakob Jost (1904-1960), vor 1933 Mitglied der Zentraumspartei, 1945 Bgm der Gemeinde Mülheim, dann des Amtes Weißenthurm, 1947-1960 LR des Kreises Koblenz-Land, Landesvorsitzender der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (Best. 860P Nr. 10712).

E. Zoll- und Steuerwesen

Ministerialrat Dahlgrün berichtete über Verhandlungen mit der Militärregierung und über die Notwendigkeit der Errichtung von Zollbehörden, wobei er die Auffassung vertrat, daß die Behörden im Rahmen des Behördenaufbaues – wie er 1939 bestanden hat – wieder aufgezogen werden sollen. Bei den Steuerbehörden ist man der Auffassung, daß die größer gewordenen Aufgaben augenblicklich auf dem Gebiete des Buch- und Betriebsprüfungs- sowie des Steuereintreibeverfahrens eine Erweiterung um etwa 10% gegenüber dem Zustand von 1929 rechtfertigen. Die entsprechenden Vorlagen sind gegebenenfalls demnächst durch das Finanzministerium dem Ministerrat zuzuleiten. 20 20Vgl. in diesem Zusammenhang das Schreiben des MinPräs vom 10.9.1948 an den Gen-Gouv zur Wiedererrichtung der deutschen Zollverwaltung (Best. 860 Nr. 1010, S. 527-529).

F. Spielbank Bad Neuenahr 21

Minister Steffan fragte nach dem Stand der Errichtung einer Spielbank in Bad Neuenahr. Finanzminister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Verhandlungen seit einigen Wochen durch die Genehmigung der Spielbank abgeschlossen seien. Hinsichtlich des Vertrages müßte allerdings noch eine Einigung erzielt werden. 22

21Zuletzt 67. MRS am 4.3.1948, TOP 14. Vgl. Protestschreiben des Bevollmächtigten der Evangelischen Kirchenleitung für die französische Zone der Rheinprovinz an den Min-Präs vom 6.11.1948 (Best. 930 Nr. 2592).
22Am selben Tag erfolgte seitens des Innenministers die Genehmigung zur Errichtung einer öffentlichen Spielbank in Bad Neuenahr (Best. 441 Nr. 54044). – Fortgang 105. MRS am 30.11.1948, TOP C.

G. VVN

Entsprechend einer bereits früher im Ministerrat gehabten Besprechung23 , in der festgelegt worden war, den Schulen die Weisung zu geben, der Opfer des Faschismus in einer Feierstunde besonders zu gedenken, ist der Kultusminister anzuweisen, das Weitere zu veranlassen.

Dem VVN soll hiervon Mitteilung gemacht werden mit dem Hinzufügen, daß die Landesregierung darüber hinaus eine weitere Feiertagsregelung nicht vornehmen kann, da dies mit den gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch steht. Es wird die Landesregierung dagegen jede gesetzlich mögliche Maßnahme unterstützen, um den Feiern des VVN am 12.9. einen würdigen und ungestörten Verlauf zu gewährleisten. 24

23Zuletzt 88. MRS am 5.8.1948, TOP 9.
24Zu den Veranstaltungen des VVN in Frankfurt und München vgl. RZ vom 15.9.1948, S. 2.