© LAV90. Ministerratssitzung am Mittwoch, den 18.8.19481
- Ministerpräsident Altmeier
- Minister Bökenkrüger
- Minister Dr. Hoffmann
- Minister Junglas
- Minister Steffan
- Minister Stübinger
- Minister Dr. Süsterhenn
- Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
- Staatssekretär Dr. Steinlein
- 1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags
- A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz) (4.)
- B. Gesetz gegen Preistreiberei (3.)
- C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt
- D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr
- E. Wiederaufbauverband Mainz (2.)
- F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen
- G. Eisenbahnverkehrsrat
1. Besprechung der Tagesordnung des Landtags 2
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten wurde beschlossen, daß dieser vor Eintritt in die Tagesordnung des Landtags eine Erklärung zu der am 31.7.1948 durch die Militärregierung überreichten Demontageliste3 abgibt. Inhalt dieser Erklärung soll sein, von den bisherigen Bemühungen wegen einer Abwendung der Demontage zu berichten und gleichzeitig grundsätzlich die Unmöglichkeit der Demontage darzustellen:
a) im Hinblick auf die Schäden in der Badischen Anilin- und Sodafabrik, die durch die Katastrophe entstanden sind,4
b) bei der Firma Knoll A.G. Ludwigshafen unter Hinweis auf die Bedeutung dieses Betriebes für die Gesundheit des Volkes,
c) bei den übrigen Betrieben mit dem Hinweis darauf, daß sie in keiner Weise Kriegsbetriebe darstellen und für die gesamte Wirtschaft unseres Volkes erforderlich sind.5
Anschließend wurden die einzelnen Punkte der Tagesordnung des Landtags durchgesprochen und die Auffassungen der Mitglieder des Ministerrats hierzu von Fall zu Fall erörtert.
Beim Punkt 5 – Landesgesetz über die Wahlen zu den Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretungen (Gemeindewahlgesetz)6 – soll der Versuch gemacht werden, die dritte Lesung im Landtag durchzusetzen unter Hinweis auf die Fristen, die vor einer Wahl einzuhalten sind. 7
Da die Wahlperiode für die Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage mit dem 1. Oktober abläuft, die Wahlen aber erst im November stattfinden können, sollen Justiz- und Innenministerium ein Gutachten fertigen, woraus sich die Rechtmä-ßigkeit einer späteren Wahl ergibt. Dasselbe ist sodann der Militärregierung durch die Staatskanzlei zuzuleiten. 8
Punkt 9 – Ratifizierung der Vereinbarung der Verwaltungskommission des Saarlandes mit der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz aus Anlaß der Übergabe der Ostertalgemeinde an das Saarland – soll von der Tagesordnung des Landtags zurückgezogen werden. 9
Bei den Punkten
10. Behandlung der Frage der Preise für landwirtschaftliche Produktion und landwirtschaftliche Produktionsmittel
12. Herabsetzung der Erzeugerpreise auf den Stand von 1938
13. Erlaß einer Verordnung betr. Verbot von Preiserhöhungen
erörterte Staatssekretär Dr. Steinlein die von ihm vorgelegten zwei Gesetze betr. Preisbildung und Preistreiberei.10
A. Gesetz über Preisbildung (Preisbildungsgesetz)11
Das Gesetz wurde zurückgestellt. 12
B. Gesetz gegen Preistreiberei 13
Das Gesetz wurde eingehend durchgesprochen. Es wurde beschlossen, das Gesetz zusammen mit den vom Innenministerium eingereichten Abänderungsvorschlägen im Laufe des heutigen Tages durch Vertreter des Wirtschafts-, Innen- und Justizministeriums noch einmal eingehend zu beraten. Der so erstellte abgeänderte Gesetzentwurf soll sodann im Laufe der Landtagssitzung durch den Ministerrat beschlossen und sofort dem Landtag zur Beratung zugeleitet werden. 14
C. Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Neustadt
Minister Dr. Hoffmann besprach bei dieser Gelegenheit die Kündigung der Fachleute der Preisbildungs- und Preisüberwachungsstellen in Neustadt/Hdt. Staatssekretär Dr. Steinlein betonte, daß es sich um die Verkleinerung der Preisbildungsstellen in Neustadt handele, weil bisher zwei Preisbildungsstellen, und zwar eine in Koblenz und eine in Neustadt bestünden. Minister Dr. Hoffmann regte an, im Hinblick auf die industrielle Bedeutung der Pfalz die Preisbildungsstelle in Neustadt als einzige sowie als Teil des Ministeriums bestehen zu lassen. Bei dem Ministerium in Koblenz selbst könnte dann eine Abteilung mit einigen wenigen Beamten fungieren. Es wurde beschlossen, daß der Wirtschaftsminister einen diesbezüglichen Plan aufstellt und später darüber berichtet. 15
In Verbindung mit den Preisfestsetzungen wurde das Verfahren bezüglich der Weinpreiskontrolle erörtert. Das Finanzministerium wird zur besseren und einheitlicheren Kontrolle dem Innenministerium für die Grenzpolizei bestimmte Richtlinien aufstellen, damit nach einheitlichen Gesichtspunkten kontrolliert wird.
Dem Landwirtschaftsminister wurde aufgegeben, die Schlußscheinpflicht unter allen Umständen bestehen zu lassen oder wieder einzuführen, falls sie aufgehoben worden sein sollte.
D. Landesverordnung zur Durchführung der Transportleistungen im Güternahverkehr16
Staatssekretär Dr. Steinlein erwähnte die Notwendigkeit der sofortigen Verabschiedung einer Landesverordnung bezüglich des Güternahverkehrs.
Es wurde beschlossen, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen.17
E. Wiederaufbauverband Mainz18
Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß die Militärregierung den sofortigen Erlaß einer Landesverordnung verlange. Er wies darauf hin, daß die immer stärker werdenden Konflikte zwischen Baudirektor Imm und der Stadt Mainz in einer Sitzung mit Vertretern der Landesregierung in der kommenden Woche geprüft und möglichst beigelegt werden sollen.
Unter Bezugnahme auf diese im Gang befindlichen Verhandlungen soll der Militärregierung mitgeteilt werden, daß der Ministerrat sich außerstande sieht, vorgreifend auf diese Prüfungen zu beschließen. 19
F. Benennung von Experten für die einzelnen Ministerien bei trizonalen Verhandlungen
Es wurde noch einmal die Frage der von der Militärregierung verlangten Benennung von Experten für die trizonalen Verhandlungen der Wirtschafts- und Ernährungsministerien besprochen und unter Aufhebung des Beschlusses des Ministerrats vom 11.8.48 beschlossen: 20
a) Grundsätzlich ist der Fachminister der Vertreter an diesen trizonalen Besprechungen;
b) der Militärregierung wird eine Liste von Sachverständigen eingereicht mit dem Hinzufügen, daß der Minister jeweils zu bestimmen hat, ob er selbst die in Frage kommenden Verhandlungen wahrnimmt oder ob und wen er gegebenenfalls als Fachmann mit der Vertretung beauftragt.
Das Landwirtschaftsministerium sowie das Wirtschaftsministerium haben die in Frage kommenden Experten sofort zu benennen, damit der Ministerpräsident die Note der Militärregierung Nr. 2813/DEF/CA vom 2. August 1948 beantworten kann. 21
G. Eisenbahnverkehrsrat22
Minister Dr. Hoffmann berichtete, daß zwischen den Zoneneisenbahnen eine Vereinbarung getroffen worden sei, gemeinsame Einrichtungen zu schaffen, z.B. Schaffung von Werkstätten, Herstellung von Eisenbahnwagen usw. Diese Vereinbarungen bedürfen aber der Zustimmung des Eisenbahnverkehrsrates. In dem Hoheitsrecht und in den Zuständigkeiten des Eisenbahnverkehrsrates sollte dadurch nichts geändert werden. Der Ministerrat beschloß demgemäß. Finanzminister Dr. Hoffmann wurde beauftragt, die Genehmigung hierzu telefonisch weiterzuleiten. 23