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88. Ministerratssitzung am Donnerstag, den 5.8.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef derStaatskanzlei Dr. Haberer
  • Staatssekretär Dr. Steinlein
1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9608 und in Best. 700,169 Nr. 139, S. 223-233; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8189 und (korr.) in Nr. 2975, S. 211-221.
Tagesordnung:
  • 1. Personelles
  • 2. Demontage
  • 3. Ludwigshafener Katastrophe
  • 4. Hochbunker Neuwied
  • 5. Gesetze
  • 6. Finanzlage
  • 7. Verwaltungsakademie Speyer
  • 8. Erhöhung der Gütertarife
  • 9. VVN
  • 10. Einladungen

1. Personelles

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 25. Mai 1948 auf Vorschlag des Justizministers den Senatspräsidenten Dr. Fritz Krüger beim Oberlandesgericht Neustadt zum Ministerialdirigenten beim Justizministerium ernannt.2 Die Zustimmung der Militärregierung hierzu ist jetzt am 3.8.48 – also nach der erlassenen Sperrverordnung3 – eingetroffen. Aufgrund der Anmerkung zum § 1 Ziff. 4 der „Landesverordnung zur Sicherung der öffentlichen Finanzen”4 stimmte der Ministerrat der Beförderung erneut zu.

Der Landeskommissar für die Politische Säuberung von Rheinland-Pfalz wird gemäß seiner Vorlage vom 4.8.485 ermächtigt, personelle Besetzungen im Zuge der politischen Säuberungsaktion vorzunehmen bzw. für ausscheidendes Personal (Todesfälle, Entlassungen, freiwilliger Abgang) entsprechende Ersatzkräfte einzustellen, soweit diese Einstellungen erforderlich sind.6

2Vgl. 74. MRS am 25.5.1948, TOP 14.d).
3Bezug: Erste LVO über Maßnahmen zur Sicherung der Währung und der öffentlichen Finanzen (GVBl. I 1948, S. 316).
4Vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1, bes. Anm. 10.
5Best. 860 Nr. 977, S. 3 f.
6Hintergrund dieses Beschlusses war die von der Landesregierung aus Haushaltsgründen erlassene Einstellungssperre (vgl. 83. MRS am 30.6.1948, TOP 1). Aufgrund der besonderen politischen Bedeutung der Entnazifizierung machte der Landeskommissar in der oben erwähnten Vorlage vom 4.8.1948 für seine Behörde bzw. für diesen Aufgabenbereich eine Ausnahme von der beschlossenen Maßnahme geltend.

2. Demontage7

Der Ministerpräsident berichtete über seine Unterredung mit General Koenig am 28. Juli 1948 in Frankfurt/M.8 zusammen mit den Staatspräsidenten Dr. Wohleb9 und Bock,10 ferner über die mündliche Unterredung mit Generalsekretär Landron vom 30.7.48. Er gab weiterhin das Schreiben der Generaldelegation der Militärregierung vom 2. August 1948 – Nr. 2820 DEF.C. nebst der anhängenden Demontageliste bekannt. 11

Nach eingehender Besprechung wurde beschlossen, mündlich und schriftlich dem Gouverneur bzw. General Koenig erneut die Unmöglichkeit dieser Demontage zu eröffnen und dabei ganz besonders zum Ausdruck zu bringen, daß der Umfang der Ludwigshafener Katastrophe12 es jeder deutschen Dienststelle einfach unmöglich mache, irgend eine Demontage in der Badischen Anilin- und Sodafabrik durchzuführen. Auch die Demontage der anderen Betriebe, insbesondere der Ludwigshafener Werke Pollux13 und Knoll-A.G.,14 kann unter diesen Umständen nicht in Frage kommen, da sie eine weitere Schwächung der Wirtschaft nicht nur der Stadt Ludwigshafen, sondern auch des Landes Rheinland-Pfalz bedeuten würde.15 Der Ministerpräsident wird gelegentlich seiner Anwesenheit in Tübingen (Begräbnis des Staatspräsidenten Bock) wegen eines eventuell gemeinsamen Schrittes mit den Landesregierungen Südwürttemberg und Baden verhandeln. 16

7Vgl. 59. MRS am 30.12.1947, TOP L.
8In der Ausgabe der „Nouvelles De France“ vom 28.7.1948 erschien unter dem Titel „Keine Demontage in der französischen Zone“ ein Artikel, worin Altmeier mit einer entsprechenden Erklärung zitiert wird, die sich auf die Unterredung mit General Koenig bezieht. Vgl. die damit nicht übereinstimmende Vorlage des MinPräs für eine Erklärung gegenüber der Presse (beides in Best. 860 Nr. 76, Bl. 138-139). In einem Schreiben vom 26.7.1948 an die Ministerpräsidenten der französischen Zone stellte General Koenig die französischen Demontageansprüche als Ergebnis der Verhandlungen im internationalen ERP-Ausschuss dar; auch würden sie geringer ausfallen als in den übrigen Zonen (ebd., Bl. 144-145).
9Leo Wohleb (1888-1955), 1912-1931 im badischen Schuldienst, 1931-1934 ORR im badischen Unterrichtsministerium, 1934 Amtsenthebung, 1946/1947 Präsident des badischen Staatssekretariats, 1947-1952 Staatspräsident von Südbaden und Kultusminister von Baden, 1952-1955 deutscher Botschafter in Portugal (Weik, MdL, S. 45-50 und S. 195).
10Zur Situation in Württemberg-Hohenzollern vgl. Nüske, Neubeginn, S. 100-103, und Schmoller, Württemberg-Hohenzollern, S. 217-232.
11Best. 860 Nr. 76, Bl. 133-136; Durchschlag in Best. 860 Nr. 1953, S. 2049-2051.
12Vgl. unten TOP 3 dieser Sitzung.
13In einem Schreiben vom 25.8.1948 an den GenGouv erhob der MinPräs Bedenken gegen die von der Militärregierung geplante Demontage der Firma Pollux, die ausschließlich für zivile Zwecke produziere (Wasserzähler, Brunnenanlagen, Pumpstationen), nie für die Kriegsproduktion tätig gewesen sei und einen unschätzbaren Beitrag im Rahmen der Friedens- bzw. Wiederaufbauarbeit leiste (Best. 860 Nr. 1010, S. 643-647). Vgl. weiterhin Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 27.8.1948 (ebd. S. 615-623) sowie Schriftverkehr mit der Firmenleitung (Nr. 76, Bl. 50-71).
14Vgl. ebd., Bl. 22, und Nr. 78.
15Der GenGouv hatte in seinem Begleitschreiben zur Demontageliste den Verlust der aufgeführten Werke als „unbedeutende Verminderung“ des Industriepotentials charakterisiert (Best. 860 Nr. 1953, S. 2051). Vgl. zur Ludwigshafener Chemieindustrie allgemein Pfanz-Sponagel, Neuaufbau.
16Vgl. Schreiben des MinPräs an den GenGouv am 6.8.1948 (Brommer, Quellen, S. 660-663). – Fortgang 90. MRS am 18.8.1948, TOP 1.

3. Ludwigshafener Katastrophe17

In einer ersten Besprechung, die der Ministerpräsident mit Minister Junglas, Minister Dr. Hoffmann und Oberregierungspräsident Bögler am vergangenen Freitag, den 30. Juli 1948 geführt hat, war von der Bestellung eines Staatskommissars bzw. eines Sonderbeauftragten ausdrücklich Abstand genommen worden, weil zunächst der Umfang der Katastrophe abgewartet werden sollte. Nachdem dieser Umfang sowohl hinsichtlich der Opfer an Menschen als auch der Sachschä-den nunmehr feststeht und das gesamte Ludwigshafener Ereignis auch erhebliche politische Auswirkungen zeigt, beschloß der Ministerrat die sofortige Bildung eines Landeshilfsausschusses, der die Aufgabe hat, die persönlichen und sachlichen Hilfsmaßnahmen einheitlich zusammenzufassen und eine zweckentsprechende Verteilung der zur Verfügung stehenden Geld- und Sachspenden vorzunehmen, egal auf welchen Sammellisten oder Konten sie eingehen.18

Mit Rücksicht auf die politische Bedeutung der Ludwigshafener Katastrophe (B.A.S.F.) wurde beschlossen, daß der Ministerpräsident den Vorsitz dieses Landeshilfsausschusses selbst übernimmt. Außerdem gehören diesem Landeshilfsausschuß an:

Wohlfahrtsminister Junglas,

Finanzminister Dr. Hoffmann,

Arbeitsminister Bökenkrüger,

Staatssekretär Dr. Steinlein.

Ferner sind in diesem Ausschuß vertreten:

Oberregierungspräsident Bögler,

Vizepräsident Dr. Pfeiffer,

der Landrat von Ludwigshafen-Land Hammer,

Oberbürgermeister Bauer, Ludwigshafen,19

Bürgermeister Reichert, Ludwigshafen,

1 Vertreter des Diözesan-Caritasverbandes Speyer,

1 Vertreter der Inneren Mission,

1 Vertreter der Arbeiterwohlfahrt,

1 Vertreter des Roten Kreuzes,

1 Vertreter des Betriebsrates der BASF,

1 Vertreter der Werksleitung der BASF.

Ein vom Landeshilfsausschuß zu bestellender oder zu bestätigender Ortshilfsausschuß steht für die technische Durchführung der Organisation des Landeshilfsausschuß zur Verfügung. Die Leitung des örtlichen Büros für die Durchführung der Hilfsmaßnahmen soll Oberbürgermeister Bauer, Ludwigshafen, erhalten. Zu der ersten Sitzung des Landeshilfsausschusses ist für kommenden Montag, den 9. August 1948 vormittag 9.30 Uhr im Rathaus zu Ludwigshafen einzuladen. Die Einladung wird durch die Staatskanzlei veranlaßt.20

17Am 28.7.1948 gelangten durch das Aufreißen eines Kesselwagenbehälters bei der BASF 30 t Dimethyläther ins Freie, wodurch eine verheerende Explosion ausgelöst wurde. Insgesamt waren 207 Tote und 3.818 Verletzte zu beklagen (vgl. Best. 860 Nr. 1009, S. 125, und Nr. 1087 sowie das Vorwort von ORPräs Bögler zur Fotodokumentation in Best. 700,169 Nr. 84). Der LT setzte einen Untersuchungsausschuss ein (Best. 860 Nr. 1010, S. 305-335), der seinen Abschlussbericht am 18.3.1949 vorlegte (Brommer, Quellen, S. 756-759). Vgl. ferner Best. 860 Nr. 1440, Best. 950 Nr. 11544 und Best. 700,169 Nr. 84, ferner LASp Best. H 13 Nr. 98 sowie Stokes, I.G. Farbenindustrie AG, S. 348.
18Zu den Hilfeleistungen vgl. Best. 930 Nr. 2450 sowie Schreiben des GenGouv vom 25.8.1948 an den MinPräs betr. Durchführung eines Wohltätigkeitskonzertes zu Gunsten der Opfer der Unglücks (Best. 860 Nr. 1953 und Nr. 1997; vgl. Nr. 9586, Bl. 44 f.). Am 25.8.1948 übergab der GenGouv dem MinPräs persönlich eine Spende in Höhe von 10.000 DM (Nr. 9586, Bl. 39, sowie Nr. 1010, S. 635). Ein Angebot aus der sowjetischen Zone zur Unterbringung von 2.000 Ludwigshafener Kindern wurde von GenGouv und MinPräs abgelehnt (Nr. 9586, Bl. 39; Becker, KPD, S. 268).
19Valentin Bauer (1885-1974), Zimmererlehre, 1902 SPD, 1903 Beginn der gewerkschaftlichen Arbeit, 1907 Eintritt in die BASF, 1920-1933 Mitglied des Stadtrates von Ludwigshafen, 1933 vorübergehend verhaftet, 1943 Werkschutz der BASF, 1944 erneut vorübergehend verhaftet, 1945 Berufung in den Stadtbeirat, 1945/1946-1955 OBgm, 1946 Bezirksvorstand der SPD Ludwigshafen, 1946-1949 Mitglied des Stadtrates, 1952-1958 Mitglied des BASF-Aufsichtsrates, 1955 Großes Bundesverdienstkreuz, Inhaber der Freiherr-Vom-Stein-Plakette des Landes Rheinland-Pfalz (Gleber, „Dorado der Trümmer“, S. 428).
20Fortgang 90. MRS am 18.8.1948, TOP 3.

4. Hochbunker Neuwied 21

Innenminister Steffan teilte mit, daß nach einem Bericht des Bürgermeisters der Stadt Neuwied ein Hochbunker in Neuwied in der Dammstraße, welcher sich in der Nähe der zerstörten Rheinbrücke befindet, in der kommenden Woche gesprengt werden soll. Zwecks Erhaltung dieses Bunkers bzw. seines Umbaus zu Lager- oder Kühlräumen, außerdem aber der gewaltigen Schäden wegen, die bei einer Sprengung an den Häusern entstehen würden, beschloß der Ministerrat, sofort Verhandlungen mit dem Gouverneur aufzunehmen, um die Sprengung zu verhindern. Der Ministerpräsident wird bei der Militärregierung eine Ortsbesichtigung anregen. 22

21Best. 860 Nr. 1067.
22Vgl. Schreiben des MinPräs an den GenGouv vom 5.8.1948 (Best. 860 Nr. 1009, S. 101-103). Dieser war jedoch lediglich dazu bereit, auf eine einzige, heftige Sprengung zu verzichten. Statt dessen sollte der Bunker durch mehrere kleinere Sprengungen zerlegt werden (Nr. 1067, S. 19).

5. Gesetze

Nach Vortrag des Finanzministers beschloß der Ministerrat

    a) eine Landesverordnung über die Vermögenssteuerzahlungen im II. Kalenderhalbjahr 1948, 23

    b) das Gesetz über die Erhebung einer Wohnungsbauabgabe,24

    c) das Gesetz zur Sicherung von Forderungen aus dem Lastenausgleich.25

Die zu a) beschlossene Landesverordnung ist sofort dem Haushalts- und Finanzausschuß zuzuleiten.26 Die Gesetze zu b)27 und c)28 sind an den Landtag weiterzuleiten.

23Best. 860 Nr. 3579, S. 19.
24Best. 860 Nr. 4147, S. 3-7.
25Best. 860 Nr. 4078
26Die LVO wurde am 2.11.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 398).
27Das Gesetz über die Erhebung einer Wohnungsbauabgabe wurde am 5.5.1949 vom LT verabschiedet und am 28.7.1949 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. 1, S. 941 und S. 1513; GVBl. I 1949, S. 283 f). In der Frage der Zweckbindung der Mittel hatte es Meinungsverschiedenheiten mit der Militärregierung gegeben, die eine Streichung der entsprechenden Vorschrift vorgezogen hätte, um mögliche „Kassenschwierigkeiten“ bei der Bezahlung der Besatzungskosten zu vermeiden (vgl. Best. 860 Nr. 4147, S. 187-201). Zur dazugehörigen DVO vgl. Best. 920, Nr. 529. – Fortgang 117. MRS am 26.2.1949 (Best. 860 Nr. 9610).
28Das Landesgesetz zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich wurde vom LT am 14.10.1948 beschlossen und am 22.11.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 941 und S. 1035; GVBl. I 1948, S. 409 f.). Zum Lastenausgleich siehe 103. MRS am 9.11.1948, TOP 10.

6. Finanzlage

Der Finanzminister gab anschließend einen eingehenden Bericht über die derzeitige Finanzlage.29 Er versprach, dem Ministerpräsidenten unverzüglich eine Zusammenstellung der zwischen dem Finanzministerium und der Militärregierung noch schwebenden Fragen zu machen, damit der Ministerpräsident mit dem Gouverneur über eine beschleunigte Erledigung dieser Fragen Rücksprache nehmen kann. 30

29Vgl. Schreiben des Finanzministers vom 14.7.1948 an den Direktor der Finanzen bei der Militärregierung (Best. 860 Nr. 1103, S. 47-55).
30Eine der damit zusammenhängenden Fragen betraf die Besatzungslasten, worauf der MinPräs beim Zusammentreffen mit dem GenGouv am 16.6.1948 zu sprechen kam (Best. 860 Nr. 9586, Bl. 46). – Fortgang 117. MRS am 26.2.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

7. Verwaltungsakademie Speyer[[undefined note31]]

Der Kultusminister berichtete über die gestern stattgefundene Sitzung des Verwaltungsrates der Verwaltungsakademie Speyer. Die Akademie Speyer soll durch personellen Abbau und durch Sparmaßnahmen für die finanzielle Lage des Landes erträglich gestaltet werden, au-ßerdem soll das Studium als Stage in den Vorbereitungsdienst für höhere Beamte eingebaut werden. Darüber hinaus soll die Verwaltungsakademie mit der Universität Mainz kombiniert werden, womit auch der Prorektor von Mainz sich einverstanden erklärt hat. Der Ministerrat war der Auffassung, daß aufgrund dieser Richtlinien der Versuch gemacht werden soll, das Problem der Verwaltungsakademie Speyer einer brauchbaren Lösung zuzuführen. 32

31Zuletzt 83. MRS am 30.6.1948, TOP E.
32Fortgang 118. MRS am 4.3.1949 (Best. 860 Nr. 9610).

8. Erhöhung der Gütertarife

Nach Vortrag von Staatssekretär Dr. Steinlein wurde beschlossen, sich bei den kommenden Verhandlungen bezüglich der Erhöhung der Gütertarife bei der Eisenbahn den Sätzen anzuschließen, die seitens der Bizone in Vorschlag gebracht werden.

9. VVN33

Minister Steffan verwies auf die Unmöglichkeit, den VVN weiterhin mit amtlichen bzw. halbamtlichen Aufgaben zu betrauen bzw. die Betreuung der Opfer des Faschismus von der Empfehlung bzw. Zustimmung der VVN abhängig zu machen.34

Der Finanzminister ersuchte den Innenminister um Bekanntgabe von Einzelfällen, damit diesen nachgegangen wird. 35

33Die VVN war als gesamtdeutscher Zusammenschluss aller Opfer des NS-Regimes entstanden. Obgleich die KPD die VVN dominierte, gehörten auch verfolgte Sozialdemokraten zu ihren Mitgliedern. Parteivorstandsbeschlüsse der SPD vom 19.11.1946 und vom 22./23.4.1947 gegen eine Mitgliedschaft im VVN konnten die sozialdemokratischen Mitglieder nicht zum Austritt bewegen. Auf Landesebene ging nach der Gründung eines Landesverbandes in Bingen im November 1947 die Auseinandersetzung über den kommunistische Einfluss weiter. Beendet wurde sie durch einen Beschluss des Parteivorstandes der SPD vom 6.5.1948, der nun die Mitgliedschaft in der SPD und im VVN für unvereinbar erklärte und damit den Rückzug der SPD-Mitglieder herbeiführte. Zur gleichen Zeit bezeichnete der französische Geheimdienst die VVN als „eine getarnte kommunistische Organisation“; er rechnete 65% der Mitglieder der KPD zu. Vgl. hierzu Becker, KPD, S. 291-294.
34Vgl. Best. 860 Nr. 977-978 und Nr. 2643 sowie Best. 880 Nr. 3492.
35Fortgang 92. MRS am 25.8.1948, TOP G.

10. Einladungen

Der Ministerpräsident verwies im Hinblick auf die Kostenfrage und die Beurteilung durch die Bevölkerung darauf, daß die Zahl der Einladungen zu Einweihungsfeierlichkeiten wesentlich einzuschränken ist und in Zukunft vom Ressortminister bestimmt wird. Es wird nicht mehr geduldet, daß Einladungen von untergeordneten oder nachgeordneten Dienststellen der Ministerien ausgehen, und dabei ohne jede Einschränkung eingeladen wird. Einladungen zu staatlichen Veranstaltungen ergehen durch den Minister, der gleichzeitig bestimmt, wer an den betreffenden Veranstaltungen teilnimmt. Einladungen, die von anderer Seite einem Bediensteten eines Ministeriums zugehen, sind von diesem an den Minister weiterzuleiten, der dann über die Teilnahme oder Nichtteilnahme entscheidet. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß angesichts der derzeitigen finanziellen Notlage Veranstaltungen auf ein Mindestmaß herabzusetzen sind und in aller Einfachheit gestaltet werden müssen.