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80. Ministerratssitzung am Dienstag, den 22.6.19481

Anwesend :
  • Ministerpräsident Altmeier
  • Minister Bökenkrüger
  • Minister Dr. Hoffmann
  • Minister Junglas
  • Minister Steffan
  • Minister Stübinger
  • Minister Dr. Süsterhenn
  • Chef der Staatskanzlei Dr. Haberer
Tagesordnung: 2
  • 1. Marshallplan
  • 2. Feiertagsgesetz
  • 3. Steuerreform
  • 4. Landesgesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung
  • 5. Gesetz über den Kündigungsschutz für Kleingärtner und andere kleingartenrechtliche Vorschriften
  • 6. Gemeindewahlgesetz
  • 7. Beamtengesetz
  • 8. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform
  • 9. Personelle Fragen

1Ausfertigung (korr.) in Best. 860 Nr. 9607 und in Best. 700,169 Nr. 138, S. 207-223; Durchschlag (korr.) in Best. 860 Nr. 8188 und in Nr. 2975, S. 103-119. Anlage: 1. TO (Best. 860 Nr. 9607); 2. Gesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung vom 28.10.1947 (Best. 700,169 Nr. 138, S. 141-177); 3. Gesetz über Kündigungsschutz für Kleingärten und andere kleingartenrechtliche Vorschriften (ebd., S. 179-205). (Anlagen Nr. 2 und Nr. 3 sind irrtümlich dem Protokoll der 81. MRS am 25.6.1948 zugeordnet).
2Die vorgesehene TO enthielt nur die hier behandelten TOP 1, 4, 5, 6 und 8.

1. Marshallplan 3

Zu dieser Sitzung war der Sachverständige des Marshallplanes (Europahilfe) Professor Dr. Armbruster erschienen, welcher einen umfassenden Bericht über den Verlauf der Pariser Verhandlungen im Anschluß an den Bericht, den er vor einigen Wochen erteilt hatte, erstattete. 4 Zunächst verbreitete sich der Sachverständige über die technischen Voraussetzungen, die deutscherseits zu treffen seien und zeichnete anschließend ein Bild der derzeitigen allgemeinen Situation, um dann weiter eingehend über zwischenzeitlich erstellte Ein- und Ausfuhrpläne für das Wirtschaftsjahr 1948/49 zu berichten. Daraus ergab sich die bedauerliche Tatsache, daß durch das langsame Funktionieren der Pariser Verhandlungen die bei der Verkündigung des Marshallplanes vorgesehene erste Hilfe für die Monate April, Mai und Juni nicht eingetreten ist, während im Rahmen des Jahresplanes eine Hilfe frühestens im September zu erwarten sei. Diese Tatsache veranlaßte den Ministerpräsidenten im Anschluß an eine eingehende Aussprache zu dem nachstehenden Beschluß, welcher dem Sachverständigen als Unterlage für seine weiteren Pariser Verhandlungen zu übermitteln ist:

„Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung sich eingehend mit Ihrem Bericht über die bisherigen Arbeiten für die Durchführung des E.R.P.-Programms in der französischen Zone beschäftigt. Er ist dabei zu der Auffassung gelangt, daß bisher eine effektive Hilfe aufgrund dieses Programms für das Land Rheinland-Pfalz noch nicht erfolgt ist.

Angesichts der ständig wachsenden Schwierigkeiten im Hinblick auf die Ernährung der Bevölkerung einerseits und durch das E.R.P.-Programm erzeugten Hoffnungen, bitten wir Sie, bei den zuständigen Stellen der Militärregierung auf die großen Gefahren hinzuweisen, die durch das Ausbleiben der Lieferungen entstehen. Die Landesregierung bittet sie gleichzeitig um eine Mitteilung über den Zeitpunkt des Eingangs der ersten Lieferungen, damit die erforderlichen Verteilungsmaßnahmen getroffen werden können.

Die Landesregierung weist nochmals ausdrücklich darauf hin, daß die schweren Folgen der Ernteausfälle des vergangenen Jahres sich besonders in den Monaten Juni, Juli, August und September bemerkbar machen. Aus diesem Grunde sind rasche Zufuhren – vor allem auch an Fett – besonders dringlich.” 5

Beschlossen wurde weiterhin, daß Professor Dr. Armbruster in der Sendung „Hier spricht die Landesregierung” am Mittwoch, den 23. Juni 1948 von 17.30 Uhr bis 17.45 Uhr einen entsprechenden Bericht über die bisherige Arbeit der Sachverständigen erstattet.

Innerhalb der Aussprache über den Marshallplan frug Minister Bö-kenkrüger wegen der vorgesehenen Rohstoffe für die Lederwirtschaft, Finanzminister Dr. Hoffmann wegen der Einfuhr von Kaffee und Tabak, insbesondere auch im Hinblick auf die Steuerausfälle, die bei der Steuerreform entstehen und die durch Einnahmen aus Kaffee- und Tabaksteuern herabgedrückt werden sollen.

Entsprechend den von Staatssekretär Dr. Steinlein vorgetragenen Plä-nen, die in der Sitzung der Wirtschaftsminister der drei Länder der französisch besetzten Zone am 11.6.48 6 vorbereitet wurden, beschloß der Ministerrat:

3Vgl. 77. MRS am 11.6.1948, TOP 7.
4Vgl. den Bericht über die Marshallplan-Konferenz in Baden-Baden am 9.7.1948 und den darin enthaltenen Bericht Armbrusters über die Pariser Arbeitsverhältnisse (Brommer, Quellen, S. 620-629). Vgl. auch Best. 950 Nr. 15439.
5Durchschlag des entsprechenden Anschreibens vom 22.6.1948 an Armbruster in Best. 860 Nr. 1073, S. 391-393.
6Protokoll in Best. 860 Nr. 1073, S. 405-411.

a) dem Sachverständigen Professor Dr. Armbruster, Mainz, bzw. dem Sachverständigen Eugen Dörtenbach, Präsident der Industrie- und Handelskammer Ravensburg/Württemberg wird eine Urkunde nachstehenden Inhalts erteilt:

„Urkunde 7 über die Bestellung von Sachverständigen der französischen Besatzungszone zur Teilnahme an den Arbeiten der E.R.P.-Konferenz in Paris.

Aufgrund eines Beschlusses der am E.R.P.-Programm beteiligten sechzehn europäischen Staaten hat die französische Militärregierung in Baden-Baden die Regierungen der drei Länder der französischen Besatzungszone in Deutschland (Rheinland-Pfalz, Südwürttemberg, Südbaden) aufgefordert, Sachverständige zur Teilnahme an den Arbeiten der E.R.P.-Konferenz in Paris namhaft zu machen.

Aufgrund der von den Regierungen gemachten Vorschläge werden durch die Militärregierung in Baden-Baden die Herren

Professor Dr. Hubert Armbruster,

Professor der Rechte an der Universität Mainz/Rh.,

und Eugen Dörtenbach, Präsident der Industrie- und Handelskammer Ravensburg/Württemberg

als Sachverständige für die französische Besatzungszone bestimmt und durch einen Empfang beim Oberkommandierenden der französischen Besatzungszone, Herrn Armeegeneral P. Koenig, am 17.4.1948 formell bestätigt.

Die Sachverständigen haben daraufhin ihre Arbeiten aufgenommen.

Aufgabe der Sachverständigen ist die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Zone bei der Beratung derjenigen Dienststellen der französischen Militärregierung, die mit der Durchführung des Europäischen Wiederaufbauprogramms (E.R.P.) befaßt sind.

Die Sachverständigen üben ihre Tätigkeit unter Ausschluß politischer Stellungnahme – in engster Fühlung mit den Landesregierungen der französischen Zone in eigener Verantwortung aus. Sie unterbreiten ihre Vorschläge aufgrund der von den Militärregierungen der Zone gebilligten Produktions-, Verbrauchs-, Import- und Exportpläne der Militärregierung.

Die Landesregierungen gewährleisten den Sachverständigen durch ihre Amtshilfe die weitestgehende Unterstützung. Die Bereitstellung der für den Personal- und Sachaufwand erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt durch gemeinsame Vereinbarung der Länderregierungen.

Baden-Baden, den …

Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz

Der Staatspräsident von

Südwürttemberg

Der Staatspräsident von

Südbaden”

7Text auch in Best. 860 Nr. 1073, S. 401, und in Nr. 7482.

b) Mit der Errichtung einer „Deutschen Geschäftsstelle des E.R.P für die französische Besatzungszone Deutschlands” in Baden-Baden 8 erklärte sich der Ministerrat einverstanden. Diese Geschäftsstelle ist zu besetzen mit einem hauptamtlichen Leiter, einem hauptamtlichen stellvertretenden Leiter, einem leitenden Bürobeamten und zwei der französischen Sprache kundigen Stenotypistinnen.

Mit den personellen Vorschlägen und zwar: Dr. Wagner als Leiter, Dr. Schiessl, Freiburg oder Dr. Ciersdorf 9, Mainz als Stellvertreter 10, erklärte sich der Ministerrat ebenfalls einverstanden. Dr. Ciersdorf kommt in erster Linie in Frage – hat also Vorzug vor Dr. Schiessl – unter der Voraussetzung, daß er die französische Sprache beherrscht. Die diesbezüglichen Verhandlungen werden geführt. 11

Als geschäftsführender Bürobeamter ist ein Zollinspektor aus Baden-Baden vorgesehen. 12 Der Büroleitung bleibt es überlassen, die Stenotypistinnen selbst zu bestellen. 13

8Vgl. 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5.
9Vorlage: „Sierstorf“.
10Zu Wagner und Schiessl konnten keine Personalunterlagen nachgewiesen werden.
11Vgl. die entsprechenden Beschlüsse im Protokoll der Konferenz der Wirtschaftsminister der französischen Zone am 11.6.1948 (Best. 860 Nr. 1073, S. 407).
12Vgl. 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5.
13Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP C.

c) Der Koordinierungsausschuß, der seinerzeit bereits gebildet worden war 14, soll bestehen bleiben bzw. bestätigt werden mit:

Leiter Dr. Albrecht, zugleich Leiter der Forschungsstelle für Wirtschaftsaufbau, Tübingen.

Mitglieder:

Als Vertreter Badens: Dr. Koberstein,

als Vertreter von Rheinland-Pfalz: Theodor Axenfeld,

als Vertreter des Zentralausschusses für Ernährung: Dr. Steidle,

als Vertreter der Generaldirektion der Eisenbahnen: Dr. Unverzagt. 15

Der Leiter des Ausschusses hat die Befugnis, entsprechend den Arbeitsbedürfnissen weitere Sachverständige zu diesen Arbeiten hinzuzuziehen. Für Rheinland-Pfalz soll zu allen Verhandlungen etc. Dr. Josef Winschuh 16, Lambrecht, hinzugezogen werden.

14Vgl. 75. MRS am 3.6.1948, TOP 5.
15Die zusätzliche Vertretung der Eisenbahnen in diesem Gremium wurde von der Industrie- und Handelskammer Trier mit Schreiben vom 30.5.1949 als Bevorzugung kritisiert (Best. 950 Nr. 15167).
16Vorlage: „Windschuh“.

d) Zur Unterstützung der Arbeiten der Sachverständigen in Paris wird ein kleines Büro, zunächst aus einer Kraft bestehend, die die franzö-sische Sprache beherrschen muß, gebildet. 17

Die Kosten für die zu a) bis einschließlich d) gebildeten Einrichtungen werden von Rheinland-Pfalz mit 50%, von Südwürttemberg und Südbaden mit je 25% getragen.

Professor Dr. Armbruster erklärte, daß er für seine Arbeiten keine Vergütung beanspruche, sondern lediglich die tatsächlichen Ausgaben zurückerstattet wünsche, worüber er jeweils spezifizierte Aufstellungen einreichen würde.

Zu Koordinierungszwecken in Frankfurt/Main mit der Bizone ist ein aus wenigen Personen bestehendes Gremium zu bilden. Vorschläge darüber soll das Wirtschaftsministerium demnächst dem Ministerrat vorlegen.

Der vorgelegte Plan für das erste Vierteljahr, welcher – wie eingangs betont – bisher keine positiven Ergebnisse erbracht hat, wurde gebilligt mit dem Hinzufügen, daß die durch die Nichtlieferung freigewordenen Dollarbeträge des Jahresplan für die Zeit vom 1.7.48 bis 30.6.49 zufließen.

Im übrigen wurde der Inhalt der Niederschrift über die Sitzung der Wirtschaftsminister der drei Länder der französischen Zone in Baden-Baden vom 11.6.1948, welcher durch Staatssekretär Dr. Steinlein bekanntgegeben wurde, gebilligt. 18

17Vgl. den Bericht des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr über die Marshallplan-Angelegenheiten vom 26.8.1948 (Best. 860 Nr. 1073, S. 291-297, hier: S. 293) sowie allgemein Best. 950 Nr. 15439 und Nr. 15167.
18Best. 860 Nr. 1073, S. 405-411. – Fortgang 89. MRS am 11.8.1948, TOP C (vgl. dort TOP A.a).

2. Feiertagsgesetz 19

Der Ministerpräsident brachte zur Kenntnis, daß das vom Landtag verabschiedete Feiertagsgesetz durch die Militärregierung noch nicht genehmigt sei und infolgedessen auch noch nicht verkündet werden konnte. Bezüglich des bevorstehenden Feiertages Peter und Paul (29. Juni), welcher aufgrund der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen gesetzlicher Feiertag war, verbleibt es infolgedessen bei den noch bestehenden Bestimmungen. Das neue Landesgesetz, welches den gesetzlichen Charakter dieses Feiertages genommen hat, kann infolgedessen noch keine Anwendung finden. Peter und Paul ist also in diesem Jahre noch gesetzlicher Feiertag. 20

19Zuletzt 69. MRS am 2.4.1948, TOP 1.
20Vgl. 56. MRS am 9.12.1948, TOP 4. Das am 8.4.1948 vom LT beschlossene Gesetz wurde am 25.6.1948 vom GenGouv genehmigt. Mittels einer Rundfunkmitteilung ließ die Landesregierung der Öffentlichkeit noch am Tage der Veröffentlichung des Gesetzes (GVBl I 1948, ausgegeben am 26.6.1948, S. 253) mitteilen, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung das Peter-und-Paul-Fest am 29.6.1948 kein gesetzlicher Feiertag mehr sei (Best. 860 Nr. 4055, S. 127-129). – Fortgang 82. MRS am 28.6.1948, TOP 1.

3. Steuerreform 21

Laut Mitteilung des Südwestfunks ist eine Verordnung des Herrn General Koenig ergangen, wonach jedes Land der französische Zone ermächtigt ist, innerhalb des durch diese Verordnung gezogenen Rahmens die Steuerreform mit Wirkung ab 21.6.1948 selbständig durchzuführen. 22 Eine Aussprache bzw. Beschlußfassung in dieser Angelegenheit unterblieb, da außer dieser Rundfunknachricht eine authentische Mitteilung der Militärregierung bzw. die angezogene Verordnung des General Koenig noch nicht vorliegt. Es besteht aber schon jetzt nach Darlegung des Finanzminister Dr. Hoffmann Übereinstimmung darüber, daß das Steuergesetz für Rheinland-Pfalz der Steuerreform der Bizone unter allen Umständen anzugleichen ist. 23

21Vgl. 75. MRS am 3.6.1948, TOP 7.f), sowie Best. 860 Nr. 2377.
22Die Verordnung Nr. 161 (Journal Officiel 1948, S. 1527 f.) erging am 21.6.1948 in Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Währungsreform. Die Landesregierung erhielt den Text mit Schreiben des GenGouv vom 24.6.1948 (Best. 860 Nr. 2361, S. 89-91).
23Fortgang 81. MRS am 25.6.1948, TOP 2.

4. Landesgesetz über die Anwendung der Rechtsanwaltsordnung 24

Dem Entwurf des Justizministeriums vom 28.10.1947 nebst der beigefügten Begründung und den Abänderungsvorschlägen, die das Justizministerium mit Schreiben vom 4.3.48 und 11.6.48 vorgeschlagen hat 25, hat der Ministerrat zugestimmt. 26

24Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 2.
25Best. 860 Nr. 967, S. 383-385, S. 389-425, S. 451 f. und S. 465-501. Vgl. Best. 860 Nr. 4184.
26Der Entwurf wurde nach Beratung im Rechtsausschuss mit der Begründung zurückgezogen, dass damit Abweichungen von den Bestimmungen anderer deutscher Länder eingeführt würden. Daher solle die Neuregelung verschoben werden bis zu dem Zeitpunkt „wo auf einem größeren Gebiete Deutschlands eine einheitliche Regelung der ganzen Rechtsanwaltsordnung möglich ist […]“ (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 795 und S. 908). Aufgrund der Notwendigkeit zur Ergänzung der bestehenden Vorschriften legte die Landesregierung dem LT 1949 das Gesetz zur Ergänzung der Rechtsanwaltsordnung vor, das am 24.8.1949 angenommen und am 5.9.1949 ausgefertigt wurde (ebd., S. 1699 und S. 1745-1747; GVBl. I 1949, S. 419 f.). Vgl. dazu Best. 860 Nr. 4184, S. 105-263.

5. Gesetz über den Kündigungsschutz für Kleingärtner und andere kleingartenrechtliche Vorschriften 27

Dem vom Justizministerium mit Schreiben vom 24.3.48 vorgelegten Entwurf hat der Ministerrat zugestimmt, nachdem vorher Minister Dr. Süsterhenn darauf hingewiesen hatte, daß der Entwurf sowohl mit dem Landwirtschaftsministerium als auch mit dem Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt abgestimmt sei. 28

27Siehe oben Anm. 1, Anlage Nr. 3.
28Best. 860 Nr. 4067, darin insbes. die Protokolle der Sitzung des Sozialpolitischen Landtagsausschusses vom 4. und 5.8.1948 (S. 71-75) und des Rechtsausschusses am 30.9. und 1.10.1948 (S. 83-85). Vgl. auch Best. 930 Nr. 2453. Das Gesetz wurde am 13.10.1948 vom LT verabschiedet (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 795 und S. 988) und am 23.11.1948 ausgefertigt (GVBl. I 1948, S. 410-412).

6. Gemeindewahlgesetz

Minister Steffan teilte mit, daß der Entwurf eines Gemeindewahlgesetzes vor dem Abschluß stehe und in Kürze dem Ministerrat zugeleitet werde. 29

Der Ministerpräsident verwies auf eine Note der Militärregierung, der zufolge von deutschen Stellen beabsichtigt sei, die Aufstellung von neutralen Kandidatenlisten gesetzlich zu verhindern. Der Innenminister verneinte diesbezügliche Absichten, wies aber darauf hin, daß der Gesetzentwurf vorsehe, daß neutrale Kandidatenlisten mindestens noch einmal soviel Unterschriften enthalten müßten, als Kandidaten vorgeschlagen werden. Diese Maßnahme ist notwendig, um aussichtslose Splitterlisten zu verhindern.

Im übrigen war der Ministerrat der Auffassung, daß die Gemeinderatswahlen mit Rücksicht auf die Ernährung, Ernte etc. nicht im September, sondern frühestens Mitte November stattfinden können. Der Ministerrat vertrat dabei die Auffassung, daß es sich bei der Festsetzung des Wahltermins um eine deutsche Angelegenheit handelt. Eine entsprechende Mitteilung soll der Militärregierung zusammen mit der Beantwortung der erwähnten Note wegen der neutralen Listen erteilt werden. 30

29Nachdem ursprünglich ein Gemeindewahlgesetz in Form einer „Wahlordnung“ als Teil III des Selbstverwaltungsgesetzes erlassen werden sollte (vgl. 58. MRS am 17.12.1947 und 59. MRS am 30.12.1947), erging mit Schreiben des GenGouv vom 10.4.1948 und 14.4.1948 an den MinPräs die Aufforderung, im Hinblick auf das Auslaufen der Mandate der amtierenden Gemeindeversammlungen zum 1.10.1948 rechtzeitig auf gesetzlichem Wege eine Neuwahl zu ermöglichen (Best. 860 Nr. 4076, S. 1-7 und S. 17). Laut Vermerk von Staatssekretär Hermans vom 19.6.1948 über eine Unterredung mit Kommandant Schmidt von der Militärregierung hatte dieser sein Missfallen darüber geäußert, dass sich sowohl die Arbeiten am Gemeindewahlgesetz als auch am Selbstverwaltungsgesetz in die Länge gezogen hätten (ebd., S. 30). Das Gemeindewahlgesetz wurde am 19.8.1948 vom LT beschlossen und gemeinsam mit dem Selbstverwaltungsgesetz (Teile A-C) am 27.9.1948 ausgefertigt (LT RLP, 1. WP, Drucks. Abt. I, S. 841, S. 908-910 und S. 941-944; GVBl. I 1948, S. 348-353).
30Fortgang 86. MRS am 14.7.1948, TOP 1.

7. Beamtengesetz 31

Der § 156 (Abfindung der ausscheidenden Minister) wird in Abs. 3 wie folgt geändert:

„Ein ausscheidender Minister, der die Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 nicht erfüllt, erhält von dem Zeitpunkt ab, in dem seine Amtsbezüge aufhören, Übergangsgeld. Es wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die er Amtsbezüge als Minister erhalten hat, mindestens aber für sechs Monate, und zwar für die ersten drei Monate in Höhe der vollen Amtsbezüge eines Ministers, sodann in Höhe der Hälfte dieser Bezüge. Das Übergangsgeld gilt im Sinne des § 137 als Ruhegehalt.”

Die endgültige Beschlußfassung des § 164 wurde abgesetzt, da Minister Dr. Hoffmann zwischenzeitlich wegen Verhandlungen mit der Militärregierung die Sitzung verlassen mußte. Der § 164 soll in der nächsten Ministerratssitzung endgültig beschlossen werden. 32

31Zuletzt 75. MRS am 3.6.1948, TOP 1.
32Fortgang 81. MRS am 25.6.1948, TOP 5.

8. Bewirtschaftungsfragen nach der Währungsreform

Die vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Landesverordnung über die Einführung einer Spinnstoffkarte ist auf die Tagesordnung der nächsten Ministerratssitzung zu setzen. 33 Bei dieser Gelegenheit soll auch die Frage erörtert werden, ob und welche Bedarfsartikel im Hinblick auf die durchgeführte Währungsreform nach dem Beispiel der Bizone aus der Bewirtschaftung herausgenommen werden können. Man vertrat dabei die Auffassung, daß keine übereilten Maß-nahmen getroffen werden können, sondern daß man das Aufkommen von derartigen bewirtschafteten Waren während der nächsten Tage überprüfen bzw. überwachen müsse. 34

33Zuletzt 61. MRS am 28.1.1948, TOP 7.
34Fortgang 81. MRS am 25.6.1948, TOP 3; vgl. dort TOP 4.

9. Personelle Fragen

Es wurden verschiedene Fragen personeller Art betreffend das Arbeitsministerium erörtert; ebenso die Frage der Landratsbesetzung in Bitburg und Wittlich. 35

Zufolge eines Schreibens des Innenministers Steffan wurde die Angelegenheit des Amtsbürgermeisters Quetsch 36, früher Bingerbrück, erörtert. Quetsch war aufgrund eines Verlangens der Militärregierung seinerzeit von diesem Posten abberufen worden. 37 Nach der Auffassung des Ministerrates und aufgrund von Berichten der Minister Steffan und Bökenkrüger war man der Auffassung, daß Quetsch in der leitenden Position eines Bürgermeisters nicht mehr beschäftigt werden könne, dagegen aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit (Stadtinspektor in der Wohlfahrtspflege) in ähnlicher Position innerhalb der Landesbehörde bzw. eines Kreises eingesetzt werden könne.

Die Minister Steffan und Junglas sollen prüfen, wo eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht.

Im Hinblick auf die Tatsache, daß Quetsch 1933 durch die Nationalsozialisten aus dem Amt entfernt wurde und mancherlei Verfolgungen zu erdulden hatte, bestand völlige Übereinstimmung darüber, daß für Quetsch eine Tätigkeit geschaffen werden muß.

35Zuletzt 74. MRS am 25.5.1948, TOP D. – Fortgang betr. Wittlich vgl. 89. MRS am 11.8.1948, TOP G.
36Dr. Peter Quetsch (*1890), Studium der Theologie, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Soziologie in Bonn, Freiburg/Br. und Köln, 1920 Promotion an der Universität Bonn, anschließend Beschäftigung bei der Regierung in Essen als Dezernent für Wohnungs- und Siedlungswesen und bei der Stadtverwaltung Köln als Dezernent für Steuern, Wohnungswesen, Wohlfahrt und Statistik, Mitglied der Zentrumspartei, 1934 Versetzung in den Ruhestand, 1945-1946 ABgm in Bingerbrück, 1947 entlassen (Best. 860P Nr. 1803).
37Die Hintergründe sind nicht klar. Vgl. den Bericht, den Quetsch zu seiner Tätigkeit in Bingerbrück für die Zeit vom 15.11.1945-14.11.1946 gibt (Best. 860P Nr. 1803).